Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf – und warum das die Wahl prägt

Updated Oktober 2026
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Wer nach «beste Buchmacher Schweiz» sucht, stösst zuerst auf eine ungewöhnliche Marktlage: Nicht zwanzig Wettanbieter buhlen um Kunden, sondern genau zwei – Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide haben eine Schweizer Bewilligung, beide teilen das Land unter sich auf, und alle anderen Marken, die im Netz auftauchen, sind ohne diese Bewilligung. Wer hier wettet, wettet also nicht «bei einem Buchmacher seiner Wahl», sondern bei einem von zwei zugelassenen Organisatoren – oder im Graubereich.

Mehrere Skier und Stöcke lehnen ordentlich in einer Reihe an der Holzwand einer Berghütte, vor dem Fenster liegt Schnee.
Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von.

Dieser Beitrag erläutert die Besonderheiten des Schweizer Sportwetten-Marktes und zeigt auf, welche Optionen Spielenden mit Wohnsitz in der Schweiz offenstehen. Dabei werden die bewilligten Anbieter vorgestellt, die Rechtslage geklärt und die wichtigsten Aspekte rund um Spielerschutz, Wettmärkte und Steuern betrachtet.

Datenstand: 20. Oktober 2026, geprüft gegen die Spielregeln von Sporttip (Swisslos), die Angaben der Loterie Romande sowie die öffentliche Liste der Gespa.

Was ein Buchmacher ist – und warum jede Quote einen Preis hat

Ein Buchmacher nimmt Wetten an und setzt dafür vorher Quoten. Was auf den ersten Blick wie eine Prognose aussieht, ist in Wahrheit eine Rechnung mit eingebauter Marge: Zu jedem möglichen Ausgang eines Marktes bietet der Buchmacher eine Quote an, und die Summe der Kehrwerte aller Quoten ergibt weniger als 1. Das, was fehlt, ist der Anteil, den der Buchmacher von jedem gesetzten Franken einbehält – die Marge.

Ein alter Holztresen mit einem Notizbuch und einem Taschenrechner in warmem Lampenlicht, Regale im Hintergrund.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Nehmen wir ein einfaches Beispiel mit zwei Ausgängen, beide zu Quote 1.90. Die Auszahlungsquote des Marktes ist 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also rund 0,9474. Anders gesagt: 94,74 % aller Einsätze fliessen an die Spielenden zurück, 5,26 % behält der Anbieter. Eine Wette von 10 CHF auf diesen Markt bringt im Trefferfall 19 CHF zurück (Einsatz × 1.90), davon 9 CHF Nettogewinn. Im Mittel, über viele Wetten gerechnet, kostet die Marge diesen Bruchteil des Einsatzes – nicht einer einzelnen Wette, sondern jedem Franken, der über den Tisch geht.

Bei mehr Ausgängen – etwa dem klassischen 1X2-Markt im Fussball mit Heim, Unentschieden und Auswärts – fällt die Auszahlungsquote tiefer, selbst wenn die Quoten auf dem Papier grosszügig wirken. Eine typische Bandbreite liegt, abhängig vom Anbieter und vom Zeitpunkt, bei etwa 5 % bis 8 % Marge für grosse Fussball-Ligen und etwas darüber für unbekanntere Wettbewerbe. Das ist keine Abweichung vom Markt, sondern der Markt: Wer sein Geld auf das Konto eines Buchmachers einzahlt, bezahlt diesen Anteil.

Wichtig ist die Richtung dieser Zahl: Eine kleinere Marge ist besser für den Spielenden, eine grössere schlechter. Wer die Quoten mehrerer Anbieter vergleicht, vergleicht damit immer auch deren Margen – auch wenn keine Vergleichsseite das so nennt.

Die Rangliste der zehn Anbieter im Überblick

Die Reihenfolge unten bildet die zwei bewilligten Organisatoren zuerst ab, dann die in der Schweiz nicht zugelassenen Marken, die Spielenden im Netz regelmässig begegnen. Die Spalte «Schweizer Bewilligung» trennt sauber, was im Inland erlaubt ist und was nicht.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung als Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; eine der zwei zugelassenen Veranstalterinnen
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung als Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), eine der zwei zugelassenen Veranstalterinnen
MrXbet keine Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar
22Bet keine Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar
Betclic keine Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar
20Bet keine Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar
Boomerang Bet keine Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar
1xBet keine Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar
Donbet keine Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar
N1 Bet keine Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar

Die Tabelle trägt nur, was die Schweizer Gesetzeslage eindeutig festlegt: Bewilligung ja oder nein, und wer hinter dem bewilligten Angebot steht. Wer einen Vergleich liest, sollte hier nicht nach Bonus-Prozenten oder Quotenspitzen suchen – die gehören in die Abschnitte unten.

Die Rechtslage in der Schweiz: zwei Veranstalter, geschlossene Liste

Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft und regelt Sportwetten als Grossspiel. Zuständig ist nicht die ESBK, die nur Spielbanken beaufsichtigt, sondern die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern). Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Art. 4 BGS stellt klar, dass eine solche Bewilligung nur in der Schweiz gilt – eine ausländische Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland ändert daran nichts.

Ein Bergdorf mit Holzhäusern im Tal an einem klaren Morgen, über den Dächern liegen Nebelschwaden und ferne Gipfel.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Die Kantone haben in der interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020) die Zahl der zugelassenen Lotterien und Sportwetten-Veranstalterinnen auf zwei begrenzt: Swisslos für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone. Beide Veranstalterinnen sind Genossenschaften, keine privaten Anbieter – Swisslos mit Sitz in Basel, Loterie Romande mit Sitz in Lausanne.

Was gewettet werden darf, steht zusätzlich auf einer geschlossenen Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind nicht zugelassen; Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Rangierungswetten nur, soweit sie auf der Liste stehen. Eckball- oder Kartenmärkte und ein eigener Esports-Bereich erscheinen dort nicht. Wettbewerbe, an denen überwiegend Minderjährige beteiligt sind, sind ausgeschlossen.

Was das für die Suche nach «Buchmacher in der Schweiz» bedeutet: Eine breite Auswahl, wie sie das deutsche oder das österreichische Recht kennen, gibt es hier nicht. Wer in der Schweiz wettet, wettet bei Swisslos oder Loterie Romande – oder er wettet bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.

Verbotene Angebote und die Sperrliste

Ein Buchmacher ohne Schweizer Bewilligung, der in der Schweiz aktiv wirbt oder Spielende bedient, macht sich strafbar. Das Organisieren von Sportwetten ohne Bewilligung kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Für die Werbung in der Schweiz sieht das Gesetz eine Busse bis zu CHF 500’000 vor (Art. 131 BGS). Der einzelne Spielende wird strafrechtlich nicht verfolgt – das Bundesgericht hat das wiederholt bestätigt –, aber sein Einsatz und sein Gewinn können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS sperren. Ende 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste, darunter nach Angaben der Gespa auch Interwetten, Bet-at-Home und bet365. Die Sperre greift schnell, aber nicht lückenlos: Betreiber weichen über neue Domains aus (sogenanntes Domain-Hopping), und die Gespa reagiert jeweils mit einer Aktualisierung der Liste.

Was ein Spielender daraus mitnehmen sollte: Eine Plattform, die in der Schweiz nicht bewilligt ist, hat keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Aufsicht und keinen Schweizer Rechtsweg. Wenn der Anbieter nicht auszahlt, hilft keine Schweizer Behörde.

Spielerschutz: Limiten, Spielsperre und eine 72-Stunden-Regel

Beide bewilligten Organisatoren sind verpflichtet, vor der ersten Wette eigene Verlustlimiten einzuholen – täglich, wöchentlich und monatlich. Bei Sporttip liegen die Höchstwerte bei CHF 9’999 pro Tag, Woche und Monat; unter 21 Jahren liegt die Obergrenze bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort. Eine Erhöhung greift bei Swisslos nach 72 Stunden, obwohl das BGS nur 24 Stunden verlangt – die Organisatoren wenden also die strengere ihrer eigenen Regeln an. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen.

Daneben steht die Spielsperre: Sie lässt sich produktbezogen für einen bis 180 Tage selbst setzen, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Sperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos und Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Die gesetzliche Mindestdauer einer selbstgewählten Sperre beträgt drei Monate, eine Aufhebung verlangt die Einschaltung einer Fachstelle. Eine selbstgewählte Pause bis sechs Monate muss angeboten werden.

Das BGS schützt Minderjährige: Wetten sind ab 18 Jahren erlaubt, Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen, und Gespa-Testkäufe 2025 haben an Verkaufsstellen immer noch eine beunruhigende Quote gezeigt – in 47,5 % von 200 Fällen wurde einem Minderjährigen eine Sportwette verkauft. Wer ein Konto online eröffnen will, braucht Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, einen gültigen Ausweis, dessen Daten gegen Adressdatenbanken geprüft werden, und es darf keine Spielsperre bestehen. Jede Person darf sich nur einmal registrieren.

Der stärkste Hebel im Schutzsystem ist das Ausschlussregister: Es bindet alle bewilligten Anbieter zusammen, sodass eine Sperre bei Swisslos auch für die Loterie Romande und für Casinos gilt. Bei ausländischen Anbietern fehlt diese Bindung – sie sind nicht an das Register angeschlossen.

Boni, Gratiswetten und Aktionen: warum Schweizer Anbieter klein halten

Die Suche nach «Buchmacher Bonus», «Einzahlungsbonus» oder «Gratiswette ohne Einzahlung» führt in der Schweiz in eine ungewohnte Richtung: Beide bewilligten Organisatoren führen keine klassischen Willkommensboni, keine Gratiswetten ohne Einzahlung und keine aggressiven Aktionen. Das ist nicht Zufall, sondern eine Folge der Bewilligungspflicht für Gratisspiele und Gratisguthaben nach Art. 75 Abs. 2 BGS – jede solche Aktion braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt.

Was es bei Sporttip dennoch gibt, sind zwei Funktionen, die an Boni erinnern, aber technisch anders funktionieren:

Ein paar Worte zu Gratiswetten, die anderswo üblich sind: Eine klassische Gratiswette, deren Einsatz im Gewinnfall zurückfliesst, ist in der Schweiz nicht Standard. Was Gratisspielguthaben heisst, ist im Schweizer Recht enger definiert – es ist ein vom Anbieter geschenktes Spielguthaben, das nicht auszahlbar ist und an Bedingungen hängt. Wer aus dem Ausland gewohnt ist, dass ein «Free Bet» den Einsatz zurückgibt, muss bei Schweizer Anbietern genauer hinsehen: Wenn der Einsatz nicht zurückfliesst, ist der reale Wert des Angebots deutlich kleiner, als die Werbung suggeriert. Wer das nicht weiss, übersieht den eigentlichen Preis der Aktion.

Die Aktionen, die ausländische Anbieter bewerben – 100 % bis CHF 200, «risikofreie» Wetten, Cashback, Boosts –, sind in der Schweiz nicht nur nicht zugänglich, sondern ihre Bewerbung kann den Anbieter in eine Busse nach Art. 131 BGS bringen. Für Spielende heisst das: Wer einen solchen Bonus bei einer ausländischen Marke sieht, sieht das Angebot einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung.

Einzahlung, Auszahlung und das eigene Konto

Zugelassene Schweizer Anbieter zahlen ausschliesslich auf ein Konto auf den eigenen Namen aus – Art. 50 Abs. 2 VGS verbietet anonymen oder Krypto-Empfänger. Kredit an Spielende ist ausgeschlossen (Art. 75 Abs. 1 BGS). Damit sind die Wege, die bei ausländischen Anbietern offenstehen – anonyme Wallets, Kryptowährungen, dritte Konten – in der Schweiz keine Option.

Bei Sporttip lässt sich das Wallet-Guthaben per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein aufladen, Mindestbetrag CHF 20, Höchstbetrag pro 30 Tage CHF 10’000 und ein Kauf nur, solange das Wallet CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als zusätzliche Auflademöglichkeit; die Transaktion wird direkt in der PostFinance-App bestätigt. Eine Auszahlung von Spielguthaben auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ist im Zeitraum von 365 Tagen zweimal gratis; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % erhoben werden, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Gewinne werden bei Swisslos automatisch dem Wallet gutgeschrieben, wenn sie CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung nicht übersteigen. Über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen. Wer seinen Gewinn nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend macht, verliert ihn zugunsten des Swisslos-Zwecks; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief erfolgen.

Wetten lassen sich online über Swisslos oder die Sporttip-App (iOS, Android) abgeben. Eine Besonderheit: Wetten, die in der App zusammengestellt werden, lassen sich per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle spielen. Das ist vor allem dort interessant, wo keine stabile Internetverbindung verfügbar ist.

Prognosen, Strategien und der Wert einer Quote

«WM Favoriten Buchmacher», «EM Tipps», «Buchmacher Tipps» – die Suche nach einem Vorsprung ist im Sportwetten-Markt allgegenwärtig. Was sich aus Form, Statistik und Quoten herleiten lässt, ist eine Value-Wette: eine Wette, deren Quote aus der eigenen Wahrscheinlichkeitsschätzung grösser ist als der faire Wert. Wer einem Team 50 % Siegchance gibt und der Buchmacher 2.20 quotet (was einem fairen Wert von 2.00 entspricht), sieht einen Wert von etwa 10 %. Über viele solcher Wetten soll sich ein Vorteil ergeben.

Was die Suche nicht hergibt: Niemand weiss im Voraus, wer gewinnt. Quoten spiegeln die Einschätzung des Marktes, nicht eine sichere Prognose. Ein Favorit verliert, ein Aussenseiter gewinnt – das ist im Sport keine Überraschung, sondern Alltag. Wer Wetten als Einkommensquelle betrachtet, verwechselt einen statistischen Mittelwert mit einem Plan, der im Einzelfall trägt. Tipps, Strategien, Prognose-Dienste – keiner von ihnen kennt das Resultat.

Die Konsequenz für den Spielenden: Setzen, was verloren werden kann. Nicht hinterherjagen. Nicht auf Kredit spielen. Bei Schweizer Anbietern gilt ohnehin: kein Kredit, kein anonymes Konto, kein Krypto-Empfänger.

Wettarten und Märkte: von der Einzelwette zur Systemwette

Das Wettprogramm bei Sporttip umfasst Einzelwetten, Kombinationswetten und Systemwetten, dazu Langzeitwetten und Livewetten. Die Mindest- und Höchsteinsätze sind in den Spielregeln festgehalten: CHF 1 als Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten, höchstens CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette, höchstens CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Was das in der Praxis heisst: Systemwetten erlauben grössere Konstellationen und damit auch grössere Einsätze, aber sie verteilen den Gewinn auf mehrere Varianten. Eine Einzelwette ist die einfachste Form: Einsatz mal Quote, im Gewinnfall zurück. Eine Kombinationswette multipliziert die Quoten der Voraussagen – wer fünf Voraussagen zu 1,2) kombiniert, sieht eine Gesamtquote von 1,2, also rund 3,7. Eine Systemwette erlaubt es, auch bei einem falschen Tipp noch zu gewinnen, je nach Konfiguration.

Livewetten bringen eigene Regeln mit. Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Wer live spielt, sollte das wissen: Eine Wette nach dem Tor wird nicht etwa storniert, sondern mit Quote 1.00 verrechnet.

Was die reguläre Spielzeit betrifft: Sie umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei Eckball- oder Kartenmärkten ist zu beachten, dass die Gespa-Liste solche Märkte derzeit nicht enthält – sie sind im bewilligten Wettprogramm also nicht vorgesehen.

Cash-Out ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen nicht vorzeitigen Wettgewinn und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; es besteht keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt angeboten wird. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung – etwa «Heimsieg» und «über 2.5 Tore» im gleichen Spiel – werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne die Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Sportarten, Ligen und das Wettprogramm

Die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Wettbewerbe bildet den Rahmen. Was dort steht, kann gewettet werden – was fehlt, nicht. Die Liste enthält Fussball und Eishockey als tragende Säulen, dazu Handball, Tennis, Boxen, eine Reihe weiterer olympischer Sportarten und Wintersport. Was die Liste nicht enthält: einen Esports-Bereich und viele Spezialmärkte (Eckbälle, Karten, einzelne Spielervergleiche ausserhalb der bewilligten Veranstaltungen).

Für die grossen Turniere bedeutet das: Europameisterschaft 2028 und Weltmeisterschaft 2030 stehen zur Diskussion, sobald sie auf der Gespa-Liste auftauchen. Solange die jeweilige Austragung nicht in der Liste figurieren, ist eine Wette darauf auch bei den bewilligten Anbietern nicht verfügbar. Das ist keine Lücke im Wettprogramm, sondern die Konsequenz aus dem geschlossenen Charakter der Bewilligung.

Das alles heisst nicht, dass das Programm an Swiss legal weiter ist: Es gibt Fussball von der Super League bis zur Champions League, Eishockey von der National League bis zur WM, dazu Wintersport, Tennis-Grand-Slams und vieles mehr. Wer sein Wettprogramm an einer breiten Auswahl misst, findet in der Schweiz ein anderes Angebot als auf einem ausländischen Anbieter mit Hunderten von Märkten pro Spiel – und genau das ist der bewusste Rahmen des Gesetzes.

Neue Buchmacher 2026 – und warum ein junges Angebot nicht automatisch besser ist

«Neue Buchmacher» tauchen regelmässig in der Werbung auf, oft mit aggressiven Boni und Quotenspitzen. In der Schweiz gilt: Wer eine Schweizer Bewilligung hat, ist entweder Swisslos oder Loterie Romande – das war es. Daran hat sich 2026 nichts geändert. Die Liste der bewilligten Anbieter enthält weiterhin nur diese zwei Organisatoren; neue Schweizer Lizenzen für private Anbieterinnen sind im aktuellen Recht nicht vorgesehen.

Wer in der Schweiz dennoch neue Namen sieht – 22Bet, 20Bet, MrXbet, Boomerang Bet, 1xBet, Donbet, N1 Bet und andere –, sieht ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung. Sie haben keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Aufsicht und keinen Schweizer Rechtsweg. Ein junges Angebot kann modern wirken, schneller auszahlen, mehr Märkte anbieten – aber keiner dieser Vorteile wiegt das Fehlen der Schweizer Bewilligung auf, sobald ein Gewinn nicht ausgezahlt wird oder eine Sperre nicht greift.

Die Konsequenz: Ein neues Logo und ein grosser Bonus sind in der Schweiz kein Argument, sondern ein Warnsignal. Wer ein Angebot prüft, prüft zuerst die Bewilligung – und stellt fest, dass es für seriöses Wetten in der Schweiz genau zwei Anlaufstellen gibt.

Wie eine Wette funktioniert – Schritt für Schritt

Was bei Sporttip vom Klick bis zur Auszahlung passiert, folgt einer klaren Reihenfolge. Wer das einmal verstanden hat, versteht die Regeln der anderen Schweizer Plattformen leichter.

  1. Konto eröffnen. Alter ab 18, Wohnsitz im Vertragsgebiet (Deutschschweiz, Tessin oder Liechtenstein für Sporttip; Westschweiz für Jouez Sport), gültiger Ausweis, der gegen Adressdatenbanken geprüft wird. Eine Spielsperre darf nicht bestehen.
  2. Limiten setzen. Tages-, Wochen- und Monatslimiten für Verluste, dazu optional eine Einzahlungslimite. Senkung gilt sofort, Erhöhung nach 72 Stunden.
  3. Guthaben aufladen. Per PostFinance Pay, Online-Zahlung oder Einzahlungsschein, mindestens CHF 20, höchstens so, dass das Wallet CHF 9’999 nicht übersteigt.
  4. Wette platzieren. Einzel-, Kombinations- oder Systemwette, Prematch oder live. Einsatz liegt zwischen CHF 1 und CHF 1’000 (CHF 10’000 für Systemwetten).
  5. Gewinn erhalten. Bis CHF 1’000 pro Spielbestätigung automatisch aufs Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen aufs Bank- oder Postkonto. Die Geltendmachung verfällt nach 26 Wochen.

Das ist der Normalfall. Der Sonderfall – abgesagtes Spiel, Cash-Out, Spiel mit Quote 1.00 – ist in den Spielregeln geregelt, und wer eine bestimmte Wette platziert, tut gut daran, die Regel zu kennen, die für sie gilt. Wer wettet, ohne die Regeln zu kennen, wettet gegen sich selbst.

Was eine Quote wirklich zurückzahlt – die Mechanik im Detail

Eine Wette zu Quote 2.10 über 50 CHF bringt im Gewinnfall 105 CHF zurück, davon 55 CHF Nettogewinn. Eine Kombination aus drei Voraussagen zu 1,50, 1,80 und 2,00 hat die Gesamtquote 1,2) × 1,80 × 2,00 = 5,40; bei 10 CHF Einsatz sind das 54 CHF zurück, 44 CHF Gewinn – sofern alle drei Voraussagen treffen.

Was diese Zahl verschleiert, ist die Marge: Bei einem 1X2-Markt mit Quoten 2,2) × 1,80 × 3,80 liegt die Auszahlungsquote bei 1 ÷ (1/2,10 + 1/3,40 + 1/3,80), also rund 0,90, die Marge bei etwa 10 %. Bei vielen Begegnungen in kleineren Ligen sind 12 % bis 15 % Marge nicht ungewöhnlich; der Buchmacher behält mehr, der Spielende erhält weniger.

Wer Quoten vergleicht, vergleicht also nicht bloss den Geschmack des einen oder anderen Wettverbots, sondern vor allem die Marge, die der Anbieter einkalkuliert hat. In der Schweiz ist diese Marge Teil der Bewilligung und wird nicht öffentlich ausgewiesen – wer sie wissen will, muss sie aus den Quoten selbst rechnen.

Cash-Out: vorzeitig raus, aber nicht zum Wettgewinn

Cash-Out klingt nach einer praktischen Sache: Du kannst eine Wette vorzeitig beenden und den angebotenen Betrag mitnehmen. Was die meisten nicht wissen: Der Betrag liegt unter dem möglichen Wettgewinn, wenn die Wette normal zu Ende läuft, und der Anbieter kann ihn jederzeit ändern. Bei Sporttip funktioniert Cash-Out online für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur als vollständiges Cash-Out, nicht in Teilen.

Die Versuchung ist, jede Livewette mit Cash-Out abzusichern. Wer das macht, nimmt dem Markt die Marge weg – aber er verschenkt auch einen Teil des möglichen Gewinns, weil Cash-Out genau dort am günstigsten ist, wo die Wette gerade gut steht. Wer mit Cash-Out arbeitet, akzeptiert einen kleineren, sichereren Gewinn; wer ohne Cash-Out wettet, lässt die Wette laufen und nimmt das Risiko bis zum Schluss.

Es gibt keine Garantie, dass Cash-Out für einen bestimmten Markt verfügbar ist. Wer sich darauf verlässt, kann eine böse Überraschung erleben.

Die grosse Auswahl an Sportarten und ihre Grenzen

Was die Gespa-Liste abdeckt, ist breit, aber geschlossen. Was nicht auf der Liste steht, ist nicht bewilligt – und das gilt für Anbieter wie für Spielende gleichermassen. Einige Beispiele aus der Praxis:

Die Liste wird regelmässig aktualisiert. Wer eine bestimmte Wette sucht und sie nicht findet, sollte die Liste prüfen, nicht den Anbieter wechseln.

Wer spielen darf und wer nicht

Die Schweizer Bewilligung verlangt drei Voraussetzungen: Wohnsitz im Vertragsgebiet, Alter ab 18, keine bestehende Spielsperre. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf das Ereignis nicht wetten – das gilt für Spieler, Trainer, Schiedsrichter gleichermassen.

Was das für die Praxis bedeutet: Wer in den Ferien in der Schweiz wettet, aber keinen Wohnsitz hat, kann kein reguläres Konto eröffnen. Wer umzieht und das Vertragsgebiet verlässt, verliert in der Regel den Zugang. Wer als Minderjähriger im Haushalt mitwohnt, sollte nicht im selben Browser spielen – die IP-Adresse reicht für den Ausschluss nicht aus, die Identität zählt.

Die Verkaufsstellen verkaufen Wetten an Minderjährige häufiger, als die Aufsicht gerne sieht: Gespa-Testkäufe 2025 haben in 47,5 % der Fälle einen Verkauf an einen Minderjährigen registriert. Wer ein Geschäft betritt, sollte wissen, dass der Schutz an der Ladentheke nicht perfekt ist.

Steuern auf Wettgewinne

Die Schweiz kennt keine Wettsteuer auf den Einsatz. Was besteuert wird, ist der Gewinn – und auch das erst oberhalb eines Freibetrags. Auf Bundesebene liegt der Steuerfreibetrag seit dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn (2025: CHF 1’070’400). Oberhalb dieser Schwelle zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Die meisten Spielenden gewinnen weit unter dieser Schwelle – für sie fällt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an.

Der kantonale Freibetrag weicht vom Bund ab und ist je nach Kanton unterschiedlich. Wer oberhalb des bundesrechtlichen Freibetrags gewinnt, sollte den kantonalen Freibetrag prüfen, bevor er die Steuererklärung macht. Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen keiner Verrechnungssteuer; einzelne Kantone – Thurgau etwa – behandeln sie jedoch als voll steuerbares Einkommen. Wer im Ausland wettet und einen grossen Gewinn macht, sollte den kantonalen Steuerverwalter oder einen Steuerberater fragen, nicht die Wettplattform.

Die Sperrliste und ihre Wirkung

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS blockieren. Wer eine gesperrte Seite aufruft, landet auf einer Hinweisseite der Gespa. Die Sperre ist nicht perfekt – VPN und alternative DNS-Server umgehen sie –, aber sie reduziert den Zugang zu nicht bewilligten Angeboten spürbar.

Was die Sperrliste nicht kann, ist den Zugang zu willen, die ihren Sitz nicht in der Schweiz haben und von dort aus werben. Werbung, die in der Schweiz sichtbar ist, kann nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten sein, und die Busse nach Art. 131 BGS geht bis CHF 500’000. Für Spielende heisst das: Eine Plattform, die hier Werbung schaltet, hat kein Schweizer Gesetz auf ihrer Seite.

Was das wiederum heisst: Die Plattformen, die für Schweizer Spielende sichtbar werben, sind mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht bewilligt – sonst würden sie das Werbeverbot selber kennen. Wer ein Angebot sieht, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, sollte davon ausgehen, dass die Plattform auch in anderen Punkten nicht hält, was sie verspricht.

Sporttip im Detail – die Plattform der Deutschschweiz

Sporttip wird von Swisslos, der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, durchgeführt. Das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Das Wettprogramm deckt die üblichen Hauptmärkte ab: Einzelwetten, Kombinationswetten, Systemwetten, Prematch und live. Livewetten sind nach den Spielregeln auch dann gültig, wenn das Ereignis nicht live übertragen wird. Cash-Out ist online verfügbar, vollständig, ohne Teilauszahlung. Kombiboost und Quoten-/Profitboosts sind die einzigen Aktionsmechaniken – keine klassischen Boni, keine Gratiswetten ohne Einzahlung.

Wer im Vertragsgebiet wohnt, eine gültige Identifikation besitzt und keine Spielsperre hat, kann ein Konto eröffnen. Das Konto ist auf eine Person ausgestellt, eine zweite Registrierung ist nicht möglich. Wer umzieht und das Vertragsgebiet verlässt, verliert den Zugang in der Regel, sobald die neue Adresse erfasst ist.

Jouez Sport im Detail – die Plattform der Westschweiz

Jouez Sport wird von der Loterie Romande durchgeführt, einer öffentlich-rechtlichen Genossenschaft mit Sitz in Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne). Sie bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Mit 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden ist sie das Pendant zu Swisslos in der Romandie.

Das Wettangebot folgt dem gleichen Rahmen: Einzel-, Kombinations- und Systemwetten, Prematch und live, eigene Verlustlimiten, keine klassischen Neukundenboni. Die Online-Teilnahme ist an den Wohnsitz im Vertragsgebiet gebunden, mit derselben Identifikationsprüfung und demselben Ausschlussregister wie bei Swisslos.

Wer in der Romandie wohnt, wettet bei Jouez Sport. Wer in der Deutschschweiz oder im Tessin wohnt, wettet bei Sporttip. Wer an der Sprachgrenze wohnt, wettet dort, wo sein Wohnsitz liegt – der Anbieter richtet sich nach dem Kanton, nicht nach der Sprache.

Die ausländischen Anbieter – was sie in der Schweiz sind

MrXbet, 22Bet, Betclic, 20Bet, Boomerang Bet, 1xBet, Donbet, N1 Bet – sie sind alle ohne Schweizer Bewilligung. Sie werben aggressiv, sie bieten breite Wettprogramme, sie locken mit Boni, die bei Schweizer Anbietern nicht existieren. Sie haben keine Schweizer Lizenz, keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister und keinen Schweizer Rechtsweg.

Das heisst nicht, dass sie schlecht geführt sind oder dass sie niemals auszahlen. Es heisst, dass im Streitfall keine Schweizer Behörde zuständig ist und kein Schweizer Recht die Auszahlung sichert. Wer dort spielt, spielt auf eigenes Risiko – genau das, was die Schweizer Bewilligung dem Spielenden abnehmen soll.

Was die Plattformen gemeinsam haben, ist das Werbeversprechen: hoher Bonus, breite Märkte, schnelle Auszahlung. Was sie nicht gemeinsam haben, ist die Schweizer Aufsicht – und genau dort unterscheidet sich das Risiko.

Wie man die bewilligten Anbieter erkennt

Ein bewilligter Anbieter in der Schweiz zeigt seine Bewilligung. Auf der Website von Sporttip und Jouez Sport ist die Gespa-Bewilligung ausgewiesen, der Veranstalter ist genannt, das Vertragsgebiet ist angegeben. Wer auf einer Wettplattform eine Schweizer Bewilligung sieht, prüft, ob der Veranstalter Swisslos oder Loterie Romande ist – und wenn nicht, ist es keine Schweizer Bewilligung.

Ein zweiter Blick: Die Plattform muss in der Schweiz Wohnsitz verlangen. Wer ein Konto ohne Schweizer Adresse eröffnen kann, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht bei einem bewilligten Anbieter. Eine dritte Spur: Wer mit Kryptowährungen einzahlen oder auf ein Drittkonto auszahlen kann, ist nicht bewilligt – das verbietet die VGS.

Wer unsicher ist, prüft die Gespa-Sperrliste: Steht die Domain auf der Liste, ist es keine bewilligte Plattform. Steht sie nicht auf der Liste, heisst das noch nicht, dass sie bewilligt ist – die Liste enthält nur die gesperrten ausländischen Domains. Die zuverlässigste Prüfung bleibt die Frage: Heisst der Veranstalter Swisslos oder Loterie Romande?

Wann die Wahl zwischen den beiden bewilligten Anbietern wirklich eine Wahl ist

Sporttip und Lötlerei Romande decken dasselbe Wettprogramm ab, dieselben Sportarten, dieselben Hauptmärkte, dieselben Spielregeln. Der Unterschied liegt in der geografischen Zuständigkeit und in kleinen Details der Plattform – die App, die Verkaufsstellen, die Sprachversion der Website. Wer in der Deutschschweiz wohnt, hat keine Wahl: Er wettet an Swisslos. Wer in der Romandie wohnt, hat keine Wahl: Er wettet an Loterie Romande.

Eine Wahl zwischen den beiden entsteht nur am Rand – wer kurzfristig umzieht, wer in einem Grenzkanton lebt, wer ein Konto bei einem Anbieter hat und in ein anderes Vertragsgebiet zieht. In diesen Fällen ist die Frage weniger «wer ist besser?» als «wer ist überhaupt zuständig?». Wer ein Konto bei einem Anbieter eröffnen will, der nicht für seinen Kanton zuständig ist, wird in der Regel abgelehnt.

Der Unterschied zwischen Inland und Ausland – in einem Satz

Im Inland: zwei Anbieter, geschlossene Märkte, voller Schutz, keine Boni. Im Ausland: hunderte Anbieter, offene Märkte, kein Schutz, viele Aktionen. Welche Wahl «besser» ist, hängt davon ab, was man sucht – und was man riskieren will.

Häufige Fragen zu Buchmachern in der Schweiz

Was ist ein Buchmacher, und wie verdient er an jeder Wette?

Ein Buchmacher ist ein Unternehmen, das Wetten gegen eine Gebühr animmt. Die Gebühr steckt in der Quote: Die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes ergibt weniger als 1, der Rest ist die Marge. Wer zum Beispiel 10 CHF zu Quote 1.90 auf einen Zwei-Wege-Markt setzt, gewinnt im Trefferfall 19 CHF – im Mittel über viele Wetten bleiben davon 94,74 % beim Spielenden, 5,26 % beim Buchmacher.

Wer sind die Buchmacher, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen?

In der Schweiz dürfen nur Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport Sportwetten anbieten. Beide haben eine Bewilligung als Grossspiel nach dem Geldspielgesetz und teilen das Land unter sich auf – Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone.

Wie hoch ist der Mindesteinsatz bei Sporttip und bei Jouez Sport?

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten 1 CHF, der Höchsteinsatz 1’000 CHF pro Einzel- oder Kombinationswette und 10’000 CHF pro Systemwette. Für Jouez Sport gelten eigene, vergleichbare Limiten, die in den Spielregeln der Loterie Romande ausgewiesen sind.

Was bedeutet es, wenn ein Buchmacher keine Schweizer Bewilligung hat, und was steht auf der Sperrliste?

Ein Buchmacher ohne Schweizer Bewilligung hat in der Schweiz keine Erlaubnis, Sportwetten anzubieten. Seine Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen, die Schweizer Internetanbieter per DNS blockieren. Spielende haben dort keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Aufsicht und keinen Schweizer Rechtsweg.

Machen sich Spielende bei einem Buchmacher ohne Schweizer Bewilligung strafbar, und wie werden Gewinne besteuert?

Spielende machen sich in der Schweiz nicht strafbar, wenn sie bei einem nicht bewilligten Anbieter spielen – der Anbieter kann jedoch strafrechtlich verfolgt werden, und Einsätze sowie Gewinne können in dessen Verfahren eingezogen werden. Gewinne sind auf Bundesebene bis 1’071’000 in 2026 steuerfrei, darüber fällt 35 % Verrechnungssteuer an; ausländische Gewinne sind kantonal unterschiedlich behandelt.

Welche Rolle spielen Verlustlimiten und die Spielsperre bei den bewilligten Buchmachern?

Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Wette tägliche, wöchentliche und monatliche Verlustlimiten setzen (≤ CHF 9’999, unter 21 Jahren ≤ CHF 1’000), eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Daneben steht die Spielsperre: 1 bis 180 Tage selbst gesetzt, unbefristet nur über das schweizweite Register, das auch für Casinos und Liechtenstein gilt.

Inhalt erstellt vom Team «Quoten Rechner Info»