Wer in der Schweiz auf Motorsport wetten darf – und was die Quote wirklich kostet

Updated Oktober 2026
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Stand: 20. Oktober 2026 · Geprüft gegen die Gespa-Bewilligungsgrundlage und die Sporttip-Spielregeln (Version 4.2).

Ein Werkzeugwagen mit Schraubenschlüsseln steht in einer leeren Werkstatthalle, durch ein hohes Fenster fällt weiches Tageslicht auf den Betonboden.
Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von.

In der Schweiz ist Online-Sportwetten ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes. Wer wetten will, landet damit zwingend bei einer von zwei Veranstalterinnen, und wer einen anderen Anbieter wählt, bewegt sich ausserhalb des Schweizer Rahmens. Es lohnt sich, die Praxis zu verstehen: welche Rennserien überhaupt auf dem Wettschein stehen, wie eine Quote entsteht und wo die Marge sitzt, welche Limits die Anbieter setzen und was bei abgesagten Rennen passiert. Die Anbieterübersicht bewertet die zwei Schweizer Veranstalter und nennt die bekanntesten ausländischen Marken ausdrücklich als das, was sie rechtlich sind – Angebote ohne Schweizer Bewilligung.

Rechtslage: Nur zwei Veranstalterinnen dürfen Sportwetten anbieten

Die Ausgangslage ist in der Schweiz ungewöhnlich eng. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) zählt Sportwetten zu den Grossspielen und verlangt eine Veranstalterbewilligung sowie eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Die Kantone haben die Zahl der möglichen Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide stehen unter der Aufsicht der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) in Bern; die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) ist hier nicht zuständig, sie überwacht nur die Spielbanken.

Eine Rennstrecke aus der Ferne zwischen Weinbergen und einer Bergkette, Dunst liegt am frühen Morgen über dem Asphalt.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die beiden Veranstalterinnen teilen die Schweiz untereinander auf, statt sich gegenseitig zu konkurrenzieren. Swisslos betreut mit Sitz in Basel das Vertragsgebiet der Deutschschweiz (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH) sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann bei Sporttip ein Online-Spielkonto eröffnen. Die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne) betreut die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und betreibt über 2’350 Verkaufsstellen in der Romandie. Ein Online-Konto bei Jouez Sport ist nur für Personen mit Wohnsitz in der Westschweiz zugänglich.

Für Wettende bedeutet das zwei Dinge, die jede Übersicht über «die besten Wettanbieter» in der Schweiz unterschlägt: Die Auswahl ist strukturell auf zwei Marken begrenzt, und ein Online-Konto lässt sich nur im jeweils eigenen Vertragsgebiet eröffnen. Wer in Genf wohnt, kann nicht bei Sporttip spielen; wer in Zürich wohnt, kann nicht bei Jouez Sport spielen. Wer die Romandie als Westschweizer Wochenendurlauber besucht, ändert daran nichts.

Was eine Schweizer Bewilligung tatsächlich leistet

Die Bewilligung gilt «nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung. Konkret heisst das: Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, ist nicht durch das Schweizer Spielrecht geschützt, ist nicht in der Schweizer Spielsperre registriert, hat im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg und bekommt von der Gespa keine Aufsicht. Die Gespa veröffentlicht stattdessen eine Sperrliste mit ausländischen Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren; Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste, neue Domains tauchen jeweils innert Stunden auf, wenn die Anbieter ausweichen.

Gleichzeitig ist Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel eine Widerhandlung (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat – bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Bestraft wird die Anbieterseite, nicht die Wettenden; aber Gewinne können in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und ein Schutz durch die Schweizer Aufsicht fehlt.

Spielerschutz: Limits vor dem ersten Tipp, Sperre auf Knopfdruck

Der Spielerschutz ist in der Schweiz nicht als Marketingversprechen formuliert, sondern steht im Gesetz. Drei Punkte treffen jede Person, die ein Online-Konto bei Sporttip oder Jouez Sport eröffnen will.

Eine Stoppuhr aus Metall liegt auf einem Holztisch neben einem Glas Wasser, das Licht fällt von der Seite durch ein Fenster.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9'999, unter 21 Jahren CHF 1'000).

Alter und Registrierung

Wer bei Swisslos online spielen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet haben. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren – Mehrfachkonten sind nicht zulässig. Die Identität wird über einen hochgeladenen Ausweis geprüft, die Adressdaten werden gegen Datenbanken abgeglichen. Wer unter 18 ist, ist von der Teilnahme ausgeschlossen; wer als Wettkämpferin oder Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Minderjährige und gesperrte Personen haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).

Verlustlimiten: vor der ersten Wette festzulegen

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999; für Personen unter 21 Jahren ist die Obergrenze auf CHF 1’000 festgesetzt. Eine Senkung eines Limits gilt sofort; eine Erhöhung wird erst nach 72 Stunden wirksam – wer also mitten in einer Pechsträhne das Tageslimit anheben will, muss drei Tage warten. Zusätzlich kann freiwillig eine Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Die Limits sind statutarisch verankert (Art. 87 VGS), die konkreten Werte und die 72-Stunden-Frist stammen aus den Swisslos-Bedingungen; gesetzlich sind für die Erhöhung mindestens 24 Stunden vorgesehen.

Die Konsequenz: Wer ohne gesetztes Limit spielen will, kann gar nicht erst wetten. Wer ein hohes Limit setzt, kann es nicht spontan an einem Wochenende ändern, wenn das eigene Verhalten es nahelegt. Wer unter 21 ist, kann pro Monat höchstens CHF 1’000 Verlust akkumulieren – das ist die schärfste Bremse im System.

Spielsperre und Selbstsperre

Swisslos bietet eine produktbezogene Selbstsperre für 1 bis 180 Tage an, die vor Fristablauf nicht aufgehoben werden kann. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt automatisch auch für Spielbanken einschliesslich Online-Casinos sowie für das Fürstentum Liechtenstein. Die gesetzliche Spielsperre (Art. 80–82 BGS) kennt die Fremdsperre bei Überschuldung oder Spielsucht und die Selbstsperre, die frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden kann (Art. 84 VGS) und bei der eine Fachstelle eingebunden ist (Art. 81 BGS). Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Damit ist die Schweizer Spielsperre kein Werbeversprechen, sondern ein Register, an dem alle bewilligten Anbieter angeschlossen sind – und an dem die ausländischen Marken gerade nicht teilnehmen.

Anbieter im Vergleich: zwei Schweizer Veranstalterinnen, acht Marken ohne Bewilligung

Die nachfolgende Tabelle sortiert die Anbieter danach, ob sie in der Schweiz bewilligt sind. Die zwei zugelassenen Veranstalterinnen werden detailliert beschrieben; die acht ausländischen Marken sind der Vollständigkeit halber aufgeführt, weil Schweizer Wettende ihnen im Netz begegnen – und ausdrücklich als das benannt, was sie rechtlich sind.

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalterin / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung als Grossspiel (BGS, SR 935.51) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung als Grossspiel (BGS, SR 935.51) Loterie Romande, Lausanne
Unibet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
bet365 ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Playzilla ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
BetLabel ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
DirectionBet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
22Bet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Roobet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
GG.BET ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)

Was die Tabelle nicht zeigt

Die Tabelle beantwortet eine Frage – die nach der Bewilligung. Wie gross das Wettprogramm im Motorsport ist, wie schnell der Anbieter auszahlt oder welche Quotenboosts er bietet, variiert; für die zwei Schweizer Veranstalterinnen sind diese Angaben über die Spielregeln dokumentiert, während ausländische Marken ihre Bedingungen individuell festlegen. Wer einen Anbieter aus der unteren Tabellenhälfte nutzt, sollte sich bewusst sein, dass er die Konsequenzen – fehlende Aufsicht, fehlende Spielsperre, mögliche Einziehung – selbst trägt.

Überblick: Welche Wettarten es im Motorsport überhaupt gibt

Auch wenn die Gespa-Liste die zulässigen Wettarten festlegt, lohnt sich ein Blick darauf, was im Motorsport überhaupt gewettet wird – denn die meisten Begriffe stammen aus dem englischen Sprachraum und tauchen auf jedem Wettschein auf.

Die klassische Einzelwette ist die Siegerwette: Wer gewinnt das Rennen? Bei Formel-1-Rennen ist das eine Drei-Wege-Wette auf den Sieger, bei Rundstreckenrennen wie der WEC oder der MotoGP eine Zwei- oder Drei-Wege-Wette. Bei Sprintrennen und kürzeren Formaten kommt eine Podiumswette dazu (Top 3) sowie Wetten auf die Pole-Position im Qualifying. Bei längeren Serien mit Doppelveranstaltungen gibt es Wetten auf das kombinierte Ergebnis beider Läufe.

Bei Kombinationswetten werden mehrere Voraussagen miteinander multipliziert: Die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten, und der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Gesamtquote. Sporttip rechnet Gewinne zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet – ein Detail, das bei grossen Kombis sichtbar wird. Der Sporttip-Kombiboost erhöht den Nettogewinn prozentual, wenn mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von mindestens 1.50 kombiniert werden: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn. Der Boost gilt nur online, nur für Prematch-, Live- und Systemwetten, und ist nach oben limitiert. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Rennen live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen (Videoschiedsrichter-Entscheidungen und vergleichbare Konstellationen) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Systemwetten erlauben es, mehrere Kombinationen aus einem Pool von Voraussagen zu spielen – selbst dann profitieren, wenn einzelne Tipps danebengehen. Der maximale Einsatz pro Systemwette bei Sporttip liegt bei CHF 10’000, bei Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live – aber nur online, nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Spielstand ab und kann jederzeit ändern. Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt anbieten; eine Garantie pro Markt gibt es nicht.

Was die Marge ist – und warum sie jeder Wettende bezahlt

Eine Quote ist kein objektiver Wahrscheinlichkeitswert, sondern das Produkt eines Marktmodells und einer Marge. Auf einem Zwei-Wege-Markt, der fair wäre, würden die beiden Quoten so gesetzt, dass die impliziten Wahrscheinlichkeiten zusammen 100 % ergeben – die Auszahlungsquote wäre 100 %, die Marge 0. Jeder reale Buchmacher setzt die Quoten so, dass die impliziten Wahrscheinlichkeiten zusammen mehr als 100 % ergeben. Der Überschuss ist die Marge, der Anteil, den der Anbieter von jedem gesetzten Franken im Durchschnitt einbehält.

Rechnerisch: Bei einem Zwei-Wege-Markt mit beiden Quoten 1.90 ergibt sich die Auszahlungsquote aus 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ 1,0526 = 0,9500, also 95,00 %. Die Marge ist 100 % − 95,00 % = 5,00 %. Bei jeder Wette, die auf einem solchen Markt platziert wird, fliesst im Durchschnitt 5 Rappen pro eingesetzten Franken an den Anbieter – egal, welche Seite gewinnt. Bei einem Drei-Wege-Markt mit Quoten 2.80 / 3.40 / 2.60 liegt die Auszahlungsquote bei rund 91 %, die Marge entsprechend bei rund 9 %; in der Formel 1 sind die Quotenfelder oft enger, und die Margen fallen niedriger aus als in weniger liquiden Serien.

Die Marge ist der Preis, den jede Wettende für die Dienstleistung des Anbieters bezahlt. Wer 100 Wetten zu je CHF 10 auf einem 1.90/1.90-Markt platziert, hat insgesamt CHF 1’000 eingesetzt und im statistischen Mittel CHF 950 zurückbekommen – die anderen CHF 50 sind die Marge. Das ist kein Bonus, kein Werbeversprechen, keine Marketingaussage, sondern Arithmetik. Die einzige Möglichkeit, die Marge zu umgehen, ist die Wette nicht zu platzieren.

Wenn der Markt besonders eng ist

Einige Motorsport-Märkte sind enger als andere. Ein Formel-1-Siegermarkt mit klar favorisierten Teams kann Margen unter 4 % aufweisen, wenn die Quoten präzise modelliert sind; ein Markt auf einen aussichtsreichen Debütanten in einem Langstreckenrennen kann Margen von 8 % und mehr haben. Auch Livewetten tragen oft eine höhere Marge, weil der Anbieter in Sekundenbruchteilen reagieren muss. Wer die Quote vergleicht, vergleicht also vor allem die Marge – und erkennt auf den ersten Blick, welcher Anbieter das schlankere Buch hat. Bei den Schweizer Veranstalterinnen ist die Marge nicht öffentlich ausgewiesen, sondern ergibt sich aus den jeweils aktuellen Quoten; einen festen «Quotenschlüssel pro Markt» publizieren weder Swisslos noch Loterie Romande.

Was passiert, wenn ein Rennen abgesagt oder verschoben wird?

Eine abgesagte oder verschobene Veranstaltung ist im Motorsport nicht hypothetisch: Wetter, Unfälle, technische Probleme oder höhere Gewalt können ein Rennen ausfallen lassen. Die Sporttip-Regeln (Version 4.2) regeln das eindeutig. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt (oder im Rahmen eines Turniers ersetzt), ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die ausgefallene Voraussage die Quote 1.00. Die übrigen Voraussagen der Kombination bleiben damit bestehen – sie wird nicht aufgelöst, sondern nur an dieser Stelle neutralisiert.

Die 48-Stunden-Frist ist die entscheidende Grösse. Wird ein Formel-1-Rennen am Sonntag abgesagt und am Montag nachgeholt, gilt die Wette normal. Wird es am darauffolgenden Wochenende nachgeholt, fällt es für die Wette aus. Bei einem Turnier mit mehreren Läufen gilt die Frist sinngemäss: Wird ein Lauf innerhalb des Turnierrahmens ersetzt, bleibt die Wette gültig; fällt das Turnier aus, ist die Wette ungültig.

Eine Gewinnauszahlung, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht wird, verfällt zugunsten des Swisslos-Zwecks. Wer also eine Wette verfolgt und die Auswertung verpasst, hat gut ein halbes Jahr Zeit, sich zu melden; danach geht der Betrag an die kantonalen Fonds und an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Wer mit einer verweigerten Auszahlung nicht einverstanden ist, kann innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben.

Ein- und Auszahlungen, App und Wettkanäle

Die Sporttip-Infrastruktur ist auf zwei Wegen erreichbar: online über Swisslos.ch und über die Sporttip-App (iOS, Android). In der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle gespielt werden – das ist der Brückenschlag zwischen Online-Konto und physischer Annahmestelle, der die Abdeckung im ländlichen Raum sichert.

Spielguthaben wird per Online-Zahlungsmittel oder per Einzahlungsschein gekauft, Mindestbetrag CHF 20, maximaleinzahlung innert 30 Tagen CHF 10’000, ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance-App bestätigt. Eine Auszahlung von Spielguthaben auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen ist innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen.

Die Konsequenz für Wettende: Anonym auszahlen lässt sich nichts, Krypto-Auszahlungen existieren bei den Schweizer Veranstalterinnen nicht (Art. 50 Abs. 2 VGS), Kredite an Spieler sind verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS), und Auszahlungen gehen nur auf ein Konto im eigenen Namen. Wer auf der Suche nach «anonymen Auszahlungen» ist, landet zwangsläufig bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung – und damit ohne den regulierten Schweizer Rahmen.

Steuern auf Wettgewinnen

Schweizer Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Auf Bundesebene liegt die Schwelle seit dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (im Vorjahr 2025: CHF 1’070’400). Die kantonalen Schwellen unterscheiden sich, weshalb die Faustregel «je nach Kanton» lautet – wer es genau wissen will, fragt die kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater. Liegt der Gewinn über dem Freibetrag, werden 35 % Verrechnungssteuer direkt durch die Veranstalterin abgezogen; der Betrag wird über die Steuererklärung zurückgeholt. Für die überwiegende Mehrheit der Wettenden ist die Frage praktisch bedeutungslos: Ein typischer Wettgewinn liegt weit unter dem Freibetrag, es fällt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an.

Anders sieht es bei Gewinnen von ausländischen Anbietern aus. Diese unterliegen keiner Schweizer Verrechnungssteuer, fallen aber je nach Kanton in die Einkommenssteuer. Der Kanton Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, sollte die kantonalen Regelungen kennen, bevor der Gewinn eingeht – nicht erst, wenn die Steuererklärung ansteht.

Eine Wettsteuer auf den Einsatz, wie sie in anderen Ländern existiert, kennt die Schweiz nicht. Der Einsatz wird nicht besteuert, der Gewinn nur oberhalb des Freibetrags. Dies sind allgemeine Informationen; die verbindliche Auskunft gibt die kantonale Steuerverwaltung.

Boni, Boosts und Gratiswetten: Was Swisslos anbietet – und was es kostet

Die Spielregeln von Sporttip sehen mehrere Mechanismen vor, die den Gewinn erhöhen oder den Einsatz schützen sollen. Sie sind in den Bedingungen dokumentiert; was sie in der Praxis bedeuten, ist die andere Seite.

Der Sporttip-Kombiboost ist ein Gewinnaufschlag auf den Nettogewinn: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn. Voraussetzung ist jeweils, dass jede Voraussage eine Einzelquote von mindestens 1.50 hat. Der Boost ist nach oben limitiert und gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten), nicht für Wetten an der Verkaufsstelle. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; sie erhöhen die angezeigte Quote für eine bestimmte Wette. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide Boosts sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Gratiswetten und Gratisspielguthaben aus Promotionen unterliegen dem Geldspielgesetz: Sie brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar; es kann nur zum Spielen verwendet werden.

Was die Boosts in der Praxis wert sind, hängt von der Marge des Marktes ab, auf dem sie eingesetzt werden. Ein 5 %-Kombiboost auf einem 5 %-Margin-Markt hebt den erwarteten Verlust nicht auf, sondern reduziert ihn nur. Wer mit einem Boost spielt, gewinnt die zusätzliche Marge, die der Anbieter auf dem Markt ohnehin nimmt, nicht zurück.

Swisslos Sporttip im Detail

Swisslos, formell die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Sportwetten unter dem Markennamen Sporttip. Die Bewilligung stützt sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Aufsicht führt die Gespa. Das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein – das ist das Einzugsgebiet, in dem ein Online-Spielkonto eröffnet werden kann. 2025 hat Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio. ausgeschüttet, CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz; aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.).

Das Sporttip-Angebot im Motorsport hängt direkt von der Gespa-Liste ab. Was dort steht, wird angeboten; was nicht, kann auch Sporttip nicht in das Wettprogramm aufnehmen. Die Limits sind in den Spielregeln (Version 4.2) festgelegt: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, Höchsteinsatz pro Systemwette CHF 10’000. Swisslos darf die Limiten jederzeit ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Vor dem ersten Tipp sind die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen; ohne Limit keine Wette. Die Auszahlung erfolgt auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen, gemäss den im Abschnitt zu Ein- und Auszahlungen genannten Modalitäten.

Wofür Sporttip steht: Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt und auf Motorsport wetten will, kommt an Sporttip nicht vorbei – es ist die einzige bewilligte Veranstalterin im Vertragsgebiet. Das Wettprogramm folgt der Gespa-Liste, was die Auswahl an Rennserien und Wettarten begrenzt, aber den Schutzrahmen sicherstellt: Verlustlimiten vor der ersten Wette, Spielsperre mit Registereintrag, Auszahlung auf ein verifiziertes Konto. Der Sporttip-Kombiboost und die Quotenboosts sind die wenigen offiziellen Boni; sie sind online, an Bedingungen geknüpft und in der Höhe limitiert.

Loterie Romande Jouez Sport im Detail

Die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne (Avenue de Provence 14) betreibt das Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie beschäftigt 221 Mitarbeitende und unterhält 2’350 Verkaufsstellen in der Romandie. Auch Jouez Sport verfügt über eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für Grossspiele nach BGS, die Aufsicht führt die Gespa. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet möglich.

Die Spielregeln von Jouez Sport lehnen sich an die Struktur der Sporttip-Regeln an, mit entsprechenden Anpassungen an die Westschweiz-Administration. Das Wettprogramm folgt derselben Gespa-Liste; was dort für den Motorsport steht, wird angeboten, anderes nicht. Die Identitätsprüfung und die Verlustlimiten vor der ersten Wette sind gesetzlich verankert und damit identisch; die konkreten Werte und Fristen legt die Loterie Romande in ihren eigenen Bedingungen fest.

Wofür Jouez Sport steht: Wer in der Romandie wohnt, hat mit Jouez Sport die einzige bewilligte Veranstalterin vor Ort. Das Vertriebsnetz über die Verkaufsstellen ist im Vergleich zu Sporttip dichter, was für ältere Wettende und für Personen ohne Smartphone relevant ist. Das Online-Angebot entspricht dem Schweizer Standardrahmen: geschlossene Wettinhalt-Liste, registrierte Selbstsperre, keine anonymen Auszahlungen, keine Kryptooptionen. Wer zwischen den beiden Schweizer Anbietern wechseln will, muss in das jeweils andere Vertragsgebiet umziehen – sonst geht es nicht.

Ausländische Marken: Unibet, bet365, Playzilla, BetLabel, DirectionBet, 22Bet, Roobet, GG.BET

Diese acht Marken tauchen in der Wahrnehmung von Schweizer Wettenden regelmässig auf – über Werbung, Sponsoring oder Mund-zu-Mund-Propaganda. Sie sind in der Schweiz ausdrücklich nicht bewilligt; ihre ausländischen Lizenzen (Malta, Curaçao, andere Jurisdiktionen) haben in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Die Gespa führt sie auf der Sperrliste; Schweizer Internetanbieter blockieren ihre Domains per DNS. Bei Domain-Hopping – wenn der Anbieter eine neue Domain registriert, sobald die alte blockiert ist – wird die neue Domain innert Stunden aufgenommen.

Was diese Marken anbieten, ist im Schweizer Kontext rechtlich eine Straftat der Anbieterseite (Art. 130 BGS). Die Wettenden werden in der Schweiz nicht bestraft, aber: keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg im Streitfall, kein Einbezug in das Schweizer Ausschlussregister, mögliche Einziehung von Einsätzen und Gewinnen im Strafverfahren gegen den Anbieter. Welche konkreten Wettarten, Limits, Boni und Auszahlungsmodalitäten die einzelnen Marken anbieten, hängt von ihren eigenen Bedingungen ab; es wird empfohlen, sich vor einer Kontoeröffnung direkt beim Anbieter zu informieren.

Wofür diese Marken nicht stehen: Sie stehen nicht für Schweizer Spielerschutz, nicht für die Schweizer Spielsperre, nicht für eine Auszahlung im Schweizer Rechtsrahmen, nicht für die Anwendung der Gespa-Liste auf das Wettprogramm. Sie stehen im Schweizer Kontext für ein Angebot ausserhalb des bewilligten Rahmens – mit allen Konsequenzen, die das für die Spielerin und den Spieler hat. Wer aus Gewohnheit, wegen eines Bonus oder wegen eines bestimmten Marktes, der bei den Schweizer Anbietern fehlt, zu einer dieser Marken wechselt, sollte sich bewusst sein, dass er die Rahmenbedingungen vollständig selbst trägt.

Häufige Fragen

Darf ich in der Schweiz überhaupt auf Motorsport wetten?

Ja, aber nur bei den zwei bewilligten Veranstalterinnen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip (Deutschschweiz, Tessin, Liechtenstein) und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport (Westschweiz). Beide stehen unter der Aufsicht der Gespa. Ausländische Anbieter sind in der Schweiz nicht bewilligt, ihre Domains werden auf der Sperrliste geführt; eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung.

Welche Rennserien und Wettarten sind erlaubt?

Erlaubt ist nur, was auf der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten steht (Stand 10.09.2026). Qualifikationsläufe und Frauenrennserien sind nur wettbar, wenn sie aufgeführt sind. Rangierungswetten sind erlaubt, wenn sie über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheiden; Trainingssitzungen sind ausgeschlossen. Auf Eckball- oder Kartenmärkte wartet die Liste vergebens, und E-Sports-Sektionen für den Motorsport fehlen ebenfalls.

Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote?

Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei einer Einzelwette mit Einsatz CHF 10 und Quote 2.50 ist der Gewinn CHF 25, der Reingewinn CHF 15. Bei Kombinationswetten werden die Einzelquoten zur Gesamtquote multipliziert: Drei Voraussagen mit Quoten 2.50, 1.80 und 3.20 ergeben eine Gesamtquote von 14.40; mit Einsatz CHF 10 beträgt der Gewinn CHF 144. Swisslos rundet Gewinne zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen genau ab.

Was passiert bei abgesagten oder verschobenen Rennen?

Wird ein Rennen abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt (oder im Rahmen eines Turniers ersetzt), ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen erhält die ausgefallene Voraussage die Quote 1.00. Die übrigen Voraussagen der Kombination bleiben aktiv. Eine Gewinnauszahlung, die nicht innert 26 Wochen nach der Wettauswertung geltend gemacht wird, verfällt zugunsten des Swisslos-Zwecks.

Wie funktionieren Verlustlimiten und Spielsperre?

Vor der ersten Wette sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, Obergrenze CHF 9’999, für unter 21-Jährige CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Die Spielsperre kann produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst gesetzt werden; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos. Die Selbstsperre kann frühestens nach drei Monaten mit Einbezug einer Fachstelle aufgehoben werden.

Wie werden Wettgewinne besteuert?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn (Bund ab 1.1.2026: CHF 1’071’000; kantonal unterschiedlich). Über dem Freibetrag zieht die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden können. Gewinne von ausländischen Anbietern sind je nach Kanton ganz oder teilweise steuerbar. Eine Wettsteuer auf den Einsatz existiert in der Schweiz nicht.

Was darf überhaupt gewettet werden?

Der zulässige Wettinhalt steht nicht im Ermessen der Veranstalterinnen, sondern auf einer geschlossenen Liste. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Stand 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Nur was dort aufgeführt ist, darf angeboten werden – Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind im Grossspiel generell ausgeschlossen.

Für den Motorsport folgt daraus eine ganze Reihe praktischer Einschränkungen. Qualifikationsläufe sind nur wettbar, wenn sie auf der Liste stehen. Frauenrennserien sind nur wettbar, wenn sie aufgeführt sind. Rangierungswetten, die über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheiden, sind erlaubt; Trainingssitzungen dürfen nicht gewettet werden. Eckball- und Kartenmärkte, wie sie aus dem Fussball bekannt sind, existieren in der Gespa-Liste für den Motorsport nicht – sie wären nur dann zulässig, wenn die Gespa sie ausdrücklich aufnimmt. Auf eine E-Sports-Sektion für den Motorsport wartet die Liste bisher vergebens; wer auf Sim-Racing wetten will, hat aktuell keine reguläre Schweizer Anlaufstelle.

Inhalt erstellt vom Team «Quoten Rechner Info»