VIP-Wetten 2026: Was hohe Einsätze in der Schweiz tatsächlich bringen

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only

Wer in der Schweiz nach «VIP-Wetten» sucht, landet fast immer bei einem Versprechen, das hierzulande gar nicht eingelöst werden kann. VIP-Programme, eigene Account-Manager, höhere Limits ohne plausible Begründung: Solche Angebote gehören zur ausländischen Wettlandschaft, nicht zur bewilligten. Die Schweiz hat den Sportwettenmarkt bewusst eng gezogen, und diese Enge prägt jede Antwort auf die Frage, was hohe Einsätze hier überhaupt auslösen.

Ein leerer Ledersessel steht in einer Stadionloge mit Blick auf das Spielfeld im Abendlicht.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Stand: 20. Oktober 2026 – geprüft anhand der Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip (Swisslos), der Selbstbeschreibung der Loterie Romande sowie der Rechtsgrundlagen des Geldspielgesetzes (BGS) und der Gespa.

Rechtslage: Warum hierzulande keine VIP-Programme existieren

Der Markt hat zwei Veranstalter, nicht zwanzig

Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) definiert Sportwetten als Grossspiel und überlässt die Durchführung zwei Interkantonalen Lotteriegesellschaften: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung müssen beide vorliegen, und die Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, spielt über Swisslos; wer in der Romandie wohnt, über Loterie Romande. Mehr zugelassene Sportwettenveranstalter gibt es nicht, und die Gespa veröffentlicht auch keine Liste weiterer Marken – sie führt nur die Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blocken.

Eine breite Steintreppe führt zum Eingang einer Tribüne, Herbstlaub liegt auf den Stufen.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Für jemand, der nach Sonderkonditionen sucht, bedeutet das: Es gibt nicht einmal theoretisch einen dritten Veranstalter, der mit höheren Limits oder eigenem Account-Management um Kunden werben könnte. Die beiden Bewilligten decken ihre jeweiligen Vertragsgebiete ab und hören dort auf.

Warum Promos klein und selten ausfallen

Gratisguthaben, Aktionen und ähnliche Zugaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Das ist kein Werberecht, das sich durchsetzen liesse, sondern eine Bewilligungspflicht. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Einwilligungen für Loterie Romande und 8 für Swisslos erteilt, verteilt auf das ganze Jahr. Das erklärt, warum «100 % Bonus»-Versprechen, wie sie internationale Buchmacher in ihre Werbung setzen, hier weder vorkommen noch vorkommen dürfen. Werbung für nicht bewilligtes Geldspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und mit bis zu CHF 500’000 Busse bedroht (Art. 131 BGS).

Der kleine Befund daraus: Was bei einem ausländischen Buchmacher als «VIP-Willkommenspaket» verkauft wird, ist hier schlicht nicht zugelassen. Wer in der Schweiz legal spielt, bekommt kein Bonusprogramm, das sich nach Einzahlungshöhe staffelt.

Wohnsitzpflicht und eine Identitätsprüfung

Wer ein Online-Konto bei Swisslos eröffnen will, muss volljährig sein, im Swisslos-Vertragsgebiet wohnen oder dort den gewöhnlichen Aufenthalt haben, und darf nicht in der Spielsperre eingetragen sein. Die Daten werden aus einem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das gilt sinngemäss auch für die Loterie Romande: Eine Online-Registrierung setzt Wohnsitz im Westschweizer Vertragsgebiet voraus. Das Konto ist auf den eigenen Namen laufende Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postverbindung beschränkt; anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren in der bewilligten Schweizer Wettlandschaft nicht. Auch ein Besuch der verkaufsstelle-basierten Variante funktioniert nicht: Loterie Romande nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, an denen man seine Quittung abgeben kann.

Die Wohnsitzregel ist der Grund, warum «VIP für alle» schon im Ansatz nicht geht. Wer nicht im Vertragsgebiet wohnt, kann sich gar nicht registrieren, und wer es ist, fällt in dieselbe Schutzstruktur wie alle anderen.

Was ausländische Buchmazine hier bedeuten

Eine ausländische Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Wer bei einem solchen Anbieter spielt, hat keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Aufsicht und keinen Schweizer Rechtsweg im Streitfall. Die Gespa blockiert Domains solcher Anbieter über die Sperrliste; ein Domainwechsel wird innert Stunden ersetzt, das ändert aber nichts am fehlenden Schutz. Im Konkursfall des Anbieters droht die Einziehung von Einsätzen und Gewinnen in Verfahren gegen den Veranstalter; der Spielende wird nicht bestraft, verliert aber im Zweifel sein Geld.

Das ist kein Detail am Rand, sondern der Kern jeder «VIP»-Erwägung. Die Sonderkonditionen, die auf internationalen Plattformen locken, kommen ohne den Schutzrahmen, der bei Swisslos und Loterie Romande selbstverständlich ist.

Spielerschutz: Was bei hohen Einsätzen ausgelöst wird

Limiten setzen, nicht erwarten

Wer bei Sporttip erstmals teilnimmt, muss Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 – bei unter 21-Jährigen, die ohnehin nicht teilnehmen dürfen, läge sie bei CHF 1’000, was praktisch nicht relevant ist. Eine Senkung der Limite gilt sofort; eine Erhöhung wird erst nach 72 Stunden wirksam. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Das System ist auf den Spielenden zugeschnitten, nicht auf die Limite, die der Veranstalter anbietet.

Ein Wanderstock lehnt an einer Holzbank auf einem Aussichtspunkt, dahinter breitet sich ein Tal im Dunst aus.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Die Logik dahinter: Niemand bekommt von Swisslos ein höheres Limit «zugestanden», und niemand kann sich eines durch eine Werbe-Mail «verdienen». Eine Erhöhung erfolgt ausschliesslich auf eigenen Wunsch, mit 72 Stunden Bedenkzeit.

Spielsperre produktbezogen und schweizweit

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie für das Fürstentum Liechtenstein. Damit ist die Sperre keine Massnahme, die nur das eigene Konto betrifft, sondern eine Eintragung mit Wirkung über Anbieter und Landesgrenzen hinweg. Eine freiwillige Sperre lässt sich nach drei Monaten über eine Fachstelle aufheben (Art. 84 VGS).

Für eine Person mit hohem Einsatzvolumen heisst das: Wenn die eigene Kontrolle nicht mehr greift, schliesst die Sperre mehrere Türen auf einmal zu, nicht nur die eine. Das unterscheidet den Schweizer Vollzug von ausländischen Selbstsperren, die oft nur eine Plattform betreffen.

Schutz, der nicht von der Einsatzhöhe abhängt

Die Schutzregeln greifen unabhängig davon, ob jemand CHF 2 oder CHF 200 pro Wette setzt. Eine Ausnahme «für VIP-Spieler» ist im Schutzsystem nicht vorgesehen, und eine solche Ausnahme wäre auch unzulässig, weil sie gegen die Pflicht zum Schutz vor übermässigem Spiel verstiesse. Wer höhere Einsätze riskiert, riskiert mehr, nicht einen Sonderstatus.

Das ist der schlichte Kern: VIP, wie es internationale Buchmacher verkaufen, ist im Schutzsystem der Schweiz schlicht nicht abgebildet. Mehr Einsatz heisst mehr eigenes Risiko, nicht mehr Veranstalterverantwortung.

Anbieter im Überblick: Wer hier wetten darf und wer nicht

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter und gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Basel), Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Produkt Jouez Sport
Fezbet Keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Lizenz nicht etabliert nicht in der Schweiz anerkannt (Art. 4 BGS); Domain auf Gespa-Sperrliste möglich
HornetBet Keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Lizenz nicht etabliert nicht in der Schweiz anerkannt (Art. Deutschland); Domain auf Gespa-Sperrliste möglich
GG.BET Keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Lizenz nicht etabliert nicht in der Schweiz anerkannt (Art. Deutschland); Domain auf Gespa-Sperrliste möglich
Betify Keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Lizenz nicht etabliert nicht in der Schweiz anerkannt (Art. Deutschland); Domain auf Gespa-Sperrliste möglich
X3Bet Keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Lizenz Tobique (Kanada) nicht in der Schweiz anerkannt (Art. Deutschland); Domain auf Gespa-Sperrliste möglich
20Bet Keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Lizenz nicht etabliert nicht in der Schweiz anerkannt (Art. Deutschland); Domain auf Gespa-Sperrliste möglich
Rollbit Keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Lizenz nicht etabliert nicht in der Schweiz anerkannt (Art. Deutschland); Domain auf Gespa-Sperrliste möglich
HighFlyBet Keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Lizenz nicht etabliert nicht in der Schweiz anerkannt (Art. Deutschland); Domain auf Gespa-Sperrliste möglich

Die Tabelle trennt zwei Dinge, die auseinandergehören. Die oberen zwei Zeilen sind die einzigen Veranstalter, bei denen Sportwetten in der Schweiz legal sind; die unteren acht Zeilen zeigen Anbieter, die zwar im Internet zu finden sind, hier aber ohne Bewilligung arbeiten. Wer dort spielt, hat keine Schweizer Aufsicht über seinem Geld und keine Handhabe, wenn der Anbieter die Auszahlung verweigert.

Wer in den Vergleich gehört und wer nicht

Ein «Vergleich» macht nur dort Sinn, wo die Anbieter miteinander vergleichbar sind. Bei Swisslos und Loterie Romande kann man Einsatzlimits, Verkaufsstellennetz und Quotierung vergleichen; gegenüber einem ausländischen Buchmacher ohne Schweizer Bewilligung geht es nur um eine andere Frage: ob man den bewilligten Weg verlässt. Sie wird hier offengelegt, aber nicht als gleichwertige Spalte in einer Bewertung.

Swisslos Sporttip: Limits, Promos und was davon «VIP» ist

Einsatzrahmen

Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das ist die ganze Spanne, innerhalb derer die Einsatzgrösse hier variiert – nicht ein Kontingent, das der Buchmacher nach «Kundenwert» staffelt.

Eine Systemwette mit mehreren Tipps kann also durchaus das Zehnfache einer Einzelwette erreichen, aber sie ist an eine Wettart und nicht an eine Person gebunden. Wer mehr setzen will, muss auf eine Systemwette ausweichen, nicht eine Limite hochhandeln.

Kombiboost, Quotenboost, Profitboost

Bei Sporttip gibt es einen Kombiboost: Mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50, online, Prematch, Live oder Systemwette; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen, Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Daneben existieren Quotenboosts (Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage) und Profitboosts (ein definierter Prozentsatz auf den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses). Beide sind pro Person nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und verfallen bei einem Cash-Out. Das ist das, was bei Sporttip an Promotion stattfindet, und es ist nicht «VIP», sondern eine bewilligte Erhöhung des Nettogewinns unter klaren Bedingungen.

Für sich genommen sind Boosts kein schlechtes Angebot. Wer ohnehin auf eine Partie setzt, holt sich einen kleinen Aufschlag, und wer eine Kombination aufbaut, kann bei fünfzehn Tipps den Nettogewinn verdoppeln. Wer aber glaubt, das sei ein Äquivalent für ein «VIP-Programm» mit wachsendem Einzahlungsbonus, hat die Mechanik falsch verstanden. Die Erhöhung gilt einmal pro Ereignis und Person, nicht pro Monat und Treuestufe.

Cash-Out: vorhanden, aber nicht garantiert

Cash-Out funktioniert bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Ereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Damit ist Cash-Out eine Funktion, kein Recht; wer sie nutzt, akzeptiert, dass der Anbieter sie jederzeit zurückziehen kann.

Livewetten und die Quote 1.00

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Das ist die Kehrspielregel gegen «späte» Wetten, und sie gehört zu den Bedingungen, die jede Person kennen sollte, die Livewetten platziert.

Wer auf eine rote Karte spekuliert und nach deren Anzeige noch «reagiert», bekommt Quote 1.00 – Einsatz zurück, kein Gewinn. Das ist kein Detail, das man auf der Quittung übersehen kann, aber eines, das im Eifer des Moments leichtfertig übersehen wird.

Auszahlung und Verfall

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Sporttip-Gewinne, die nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Die 26-Wochen-Frist ist grosszügig bemessen, aber sie ist hart: Wer den Gewinn nicht innerhalb eines halben Jahres anmeldet, verliert ihn an die Kantone. Das gehört zum Pflichtprogramm jedes Spielers, der nicht nur tippt, sondern auch ab und zu gewinnt.

Urteil

Swisslos Sporttip ist die einzige Plattform, die in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein legale Sportwetten anbietet. Wer dort spielt, bekommt ein klares Schutzsystem, eine bewilligte Auszahlung und einen Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette. Was Swisslos nicht bietet, ist jede Form von «VIP-Sonderbehandlung»: kein höheres Limit nach Kundenwert, keine eigenen Manager, keine wachsenden Boni. Wer genau das sucht, ist hier falsch, und das ist auch der Punkt.

Loterie Romande Jouez Sport: Das zweite bewilligte Angebot

Vertragsgebiet und Vertrieb

Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; das Vertriebsnetz zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, und die Gesellschaft beschäftigt 221 Mitarbeitende. Wer in einem dieser Kantone wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen; alle anderen müssen an die Verkaufsstellen oder auf Swisslos ausweichen.

Was Jouez Sport anders macht

Die Loterie Romande ist strukturell das Gegenstück zu Swisslos, nicht eine bessere Version. Das Produkt Jouez Sport ist auf die Romandie zugeschnitten, das Vertriebsnetz über die Verkaufsstellen dichter als im Tessin, das Schutzregime identisch. Wer in Genf wohnt, kann nicht «einfach so» zu Swisslos wechseln; die Vertragsgebiete sind exklusiv, und die Veranstalterbewilligung gilt nur im jeweiligen Gebiet.

Promos und Bewilligungen

Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Einwilligungen für Aktionen der Loterie Romande erteilt. Auch hier gilt: Es sind wenige, einzeln bewilligte Aktionen, keine laufenden «VIP-Programme». Wer sich für ein grösseres Bonusangebot interessiert, wird es hier nicht finden.

Urteil — Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande erfüllt ihre Rolle im bewilligten Markt, mehr nicht. Für eine Person, die in der Romandie wohnt, ist sie die einzige legale Adresse, und sie macht das mit einem dichten Verkaufsstellennetz und einem verlässlichen Schutzsystem. Sie ist kein Ersatz für ein «VIP-Angebot», das sie schon strukturell nicht sein kann.

Ausländische Buchmazer ohne Schweizer Bewilligung

Was sie gemeinsam haben

Fezbet, HornetBet, GG.BET, Betify, X3Bet, 20Bet, Rollbit und HighFlyBet teilen drei Eigenschaften: Sie haben keine Schweizer Bewilligung, ihre Lizenzen aus dem Ausland werden hier nicht anerkannt, und ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen. X3Bet nennt eine Lizenz aus Tobique (Kanada); die übrigen Marken führen keine Lizenz auf, die einer unabhängigen Prüfung standhält. In allen Fällen gilt: Die ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS), und das Spielen dort findet ohne Schweizer Aufsicht statt.

Was die Spielenden dort nicht haben

Es gibt keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Aufsicht und keinen Schweizer Rechtsweg im Streitfall. Eine Auszahlung kann ohne Grund verweigert werden, und der Spielende hat keine Handhabe, das Geld zurückzutreten. Wenn der Anbieter insolvent wird, droht die Einziehung von Einsätzen und Gewinnen. Das ist die andere Seite der «VIP-Sonderkonditionen», die auf diesen Plattformen beworben werden: Sie kommen ohne Aufsicht, ohne Bezug des Schweizer Rechts und ohne die Schutzmechanismen, die hier selbstverständlich sind.

Bewertung

Wer hier spielt, spielt bewusst ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens. Das kann niemand empfehlen, und diese Seite empfiehlt es nicht. Was eine Person mit hohen Einsätzen dort gewinnt, ist eine Wette mit unsicherer Auszahlung; was sie verliert, ist der Schutz, den sie hier hätte. Die Sonderkonditionen wiegen das nicht auf, und niemand, der «VIP» als mehr als einen Werbebuchstaben liest, sollte sich davon blenden lassen.

Quotierung: Was ein bewilligter Markt vom Einsatz behält

Bei einer bewilligten Wette in der Schweiz entscheidet das Wettprogramm von Swisslos und Loterie Romande darüber, welche Märkte überhaupt angeboten werden. Die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS) bestimmt, was überhaupt gewettet werden darf – Corner- oder Kartenmärkte fehlen dort ebenso wie ein Esports-Abschnitt.

Wie viel ein Markt zurückzahlt

Die Auszahlungsquote (Quotenschlüssel) eines Marktes mit n Ausgängen ist die Summe der Kehrwerte der Einzelquoten, und der Anteil, den der Veranstalter behält, ergibt sich aus 100 % minus diesem Wert. Für einen Zwei-Wege-Markt mit beiden Quoten bei 1.90:

In Worten: Von jedem eingesetzten Franken zahlt der Markt rund 95 Rappen als Gewinn zurück und behält rund 5 Rappen. Die Spanne, die in der Praxis üblich ist, liegt je nach Markt und Zeitpunkt des Wettens etwas darüber oder darunter – auf populären Märkten vor dem Anpfiff tendenziell näher an 5 %, auf Nischenmärkten und in den letzten Minuten vor dem Ereignis eher höher. Für eine Person mit einem grösseren Einsatzvolumen ist genau diese Spanne der relevante Kostenfaktor, nicht ein «VIP-Rabatt».

Folgerung für höhere Einsätze

Wer das Zehnfache des üblichen Einsatzes riskiert, riskiert auch das Zehnfache der Marge. Ohne irgendwelche Promos, die hier gar nicht zugelassen sind, ist die Kostenstruktur linear. Das ist die Logik eines Marktes, der nicht nach Kundenwert staffelt, und genau das unterscheidet ihn von den ausländischen Plattformen.

Steuern, Auszahlung und das, was danach kommt

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn; oberhalb dieser Schwelle wird die Verrechnungssteuer von 35 % direkt abgezogen, die durch Deklaration in der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Bundesweit gilt ab dem 1.1.2026 ein Freibetrag von CHF 1’071’000; der kantonale Freibetrag weicht davon ab, also je nach Kanton unterschiedlich. Eine typische Wettquote von 5 auf eine Einzelwette liegt weit unter jeder Schwelle; für die meisten Spielenden heisst das: keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.

Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis behandelt sie je nach Kanton unterschiedlich – im Kanton Thurgau etwa werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als steuerbares Einkommen behandelt. Bei einer Gewinnauszahlung aus dem Ausland fliesst das Geld auf ein Schweizer Konto, und der Steuerbehörde ist die Herkunft in der Regel nicht direkt sichtbar; eine Deklaration in der Steuererklärung bleibt aber die korrekte Vorgehensweise. Wer sichergehen will, fragt den Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Häufige Fragen

Was sind VIP-Wetten, und welche Sonderkonditionen gibt es bei zugelassenen Schweizer Veranstaltern überhaupt?

VIP-Wetten sind Wetten mit Sonderkonditionen, die ein Veranstalter an besonders aktive oder zahlungskräftige Kunden vergibt – höhere Limits, eigene Kundenbetreuung, gestaffelte Boni. In der Schweiz gibt es das nicht: Die beiden bewilligten Veranstalter Swisslos und Loterie Romande staffeln weder Limits noch Boni nach Kundenwert. Die Höchsteinsätze sind fixe Beträge nach Wettart, Boni sind einzeln von der Gespa bewilligte Aktionen, kein Treueprogramm.

Warum fallen Aktionen und Gratisguthaben bei Swisslos und Loterie Romande klein aus?

Gratisguthaben und Aktionen brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 hat die Aufsicht 24 Einwilligungen für Loterie Romande und 8 für Swisslos erteilt. Das sind wenige, einzeln geprüfte Aktionen, keine laufenden Programme. Werbung für unerlaubtes Glücksspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten.

Wie hoch sind die Höchsteinsätze bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Systemwetten?

Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Was ist bei VIP-Programmen ausländischer Wettseiten ohne Schweizer Bewilligung zu beachten?

Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Wer bei einem solchen Anbieter spielt, hat keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Aufsicht und keinen Schweizer Rechtsweg. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen, und im Konkursfall droht die Einziehung von Einsätzen und Gewinnen.

Welche Verlustlimiten gelten auch bei hohen Einsätzen, und wann wird eine Erhöhung wirksam?

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme werden Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt (Obergrenze CHF 9’999). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Diese Limiten gelten unabhängig von der Einsatzhöhe – es gibt keine Ausnahme «für VIP-Spieler».

Welche Angebote zur Spielsperre und zu Pausen stehen bei einem hohen Einsatzvolumen zur Verfügung?

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos und in Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich nach drei Monaten über eine Fachstelle aufheben (Art. 84 VGS). Eine Selbstaussetzung von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).

Inhalt erstellt vom Team «Quoten Rechner Info»