Sportwetten für Schweizer: Was erlaubt ist und was es kostet

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only

Wer in der Schweiz wettet, wettet auf einem eng begrenzten Markt. Zwei Veranstalterinnen teilen sich das Sportwetten-Angebot, jede ist nur für ihren Sprachraum zuständig, und wer online mitspielen will, muss im Vertragsgebiet wohnen und sich mit Ausweis verifizieren. Was das in der Praxis heisst, was ein Bonus bei diesen Veranstaltern wirklich bringt, und was es bedeutet, aus Gewohnheit auf einer ausländischen Seite ohne Schweizer Bewilligung zu spielen, behandelt diese Übersicht.

Ein Dorf-Sportplatz mit einem Ball am Strafraumrand, dahinter schneebedeckte Alpengipfel im klaren Morgenlicht
Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von.

Stand: 20. Oktober 2026, geprüft gegen die aktuellen Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos (Sporttip) und die Angaben der Loterie Romande (Jouez Sport).

Grundlagen: Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf

Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) teilt die Geldspiele in Grossspiele und Kleinspiele. Sportwetten fallen unter die Grossspiele, und für diese braucht es eine Veranstalterbewilligung sowie eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, nicht beim ESBK, der nur die Casinos beaufsichtigt. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande. Beide dürfen ihre Spiele ausschliesslich in der Schweiz anbieten (Art. 4 BGS). Eine ausländische Bewilligung, gleich aus welchem Land sie stammt, hat in der Schweiz keine Wirkung.

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne bietet ihre Sportwetten unter dem Namen Jouez Sport an. Für die Schweizer Wettenden bedeutet das: Die Auswahl an zugelassenen Anbietern ist vollständig und besteht aus genau diesen beiden Marken.

Vertragsgebiet: Welche Kantone zu wem gehören

Die beiden Veranstalterinnen teilen die Schweiz unter sich auf. Swisslos ist für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein zuständig. Das Vertragsgebiet umfasst AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin. Wer in einem dieser Kantone wohnt, kann ein Swisslos-Konto eröffnen und Sporttip nutzen. Wer in Genf, Waadt, Freiburg, Neuenburg, Jura oder im Wallis wohnt, fällt in das Gebiet der Loterie Romande und meldet sich für Jouez Sport an. Wer in einem Deutschschweizer Kanton wohnt, kann sich nicht bei der Loterie Romande registrieren lassen, und umgekehrt. Die Sprachgrenze und die Kantonsgrenze decken sich hier nicht ganz: Das deutschsprachige Bern gehört zu Swisslos, das französischsprachige Freiburg zur Loterie Romande.

Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Swisslos unterhält ein dichteres Verkaufsstellennetz in der Deutschschweiz. Wer an der Verkaufsstelle spielt, identifiziert sich mit einem Ausweis, der Einsatz wird am Terminal gebucht, und der Wettschein wird ausgedruckt. Online funktioniert das Spielguthaben über das Wallet auf der jeweiligen Plattform.

Was bewilligt ist und was nicht

Was gewettet werden darf, regelt eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, die regelmässig aktualisiert wird. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind nicht erlaubt. Qualifikationsrunden dürfen nur dann gewettet werden, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie dort aufgeführt sind, und Rangwetten nur, wenn der Rang über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Trainingsläufe fallen heraus. Eckball- und Kartenmärkte sowie ein Esports-Bereich erscheinen in der aktuellen Liste nicht. Wer bei einem Wettereignis als Wettkämpfer teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Live-Wetten sind erlaubt, vor Spielbeginn und live, soweit die Veranstalterin eine entsprechende Bewilligung hält. Es gibt im BGS keine statutarische Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht statutarisch geregelt, sondern eine Funktion, die jede Veranstalterin in ihren eigenen Bedingungen beschreibt. Zu virtuellen Sportwetten ist die Rechtslage nicht abschliessend dokumentiert; zur Esports-Lage gilt: Esports erscheint in der Gespa-Liste nicht. Die Aussage, was auf einer ausländischen Seite erlaubt wäre, hilft in der Schweiz nicht: Eine ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung.

Rechtslage: Was bei einer ausländischen Seite passiert

Wer auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung spielt, spielt ausserhalb des Schweizer Schutzraums. Das BGS ist eindeutig: Eine ausländische Lizenz, gleich aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land, gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat, mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Die Spielerin selbst wird nicht bestraft, aber: Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt in der Schweiz keinen Schutz und keine Fair-Play-Kontrolle durch die Gespa.

Ein Brunnen vor einer Sandsteinfassade in einer Altstadtgasse, nasses Kopfsteinpflaster und gedämpftes Licht eines bewölkten Morgens
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Gespa führt eine Sperrliste mit ausländischen Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blocken (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste wurde am 3. September 2019 veröffentlicht, Ende 2025 enthielt sie 671 Domains. Blockierte Domains tauchen unter neuem Namen wieder auf, ein Vorgang, den die Gespa als Domain-Hopping bezeichnet. Die Gespa selbst nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home als bekannte Beispiele und führt bet365 als blockierte Seite.

Was heisst das konkret? Wer auf einer ausländischen Seite spielt, hat keine Verbindung zum Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit, und Gewinne sind nach kantonalem Recht steuerlich anders zu behandeln als Gewinne von bewilligten Schweizer Veranstaltern. Der Kanton Thurgau etwa besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als Einkommen. Wer in Thurgau wohnt und auf einer ausländischen Seite spielt, sollte das bei der Steuererklärung berücksichtigen. Andere Kantone handhaben das unterschiedlich, eine pauschale Aussage ist hier nicht möglich.

Werbung und Boni im Schweizer Rahmen

Werbung für Geldspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist verboten und wird mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 erteilte die Gespa 24 solcher Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Eine Promo-Code-Welle, wie sie auf ausländischen Seiten üblich ist, hat in der Schweiz keinen Raum. Ein gesetzliches Werbeverbot zu bestimmten Tageszeiten existiert nicht.

Spielerschutz: Limiten, Pausen und Spielsperre

Der Spielerschutz setzt bei der Veranstalterin an, nicht beim Staat. Wer bei Swisslos ein Konto eröffnen will, muss volljährig sein, im Vertragsgebiet wohnen oder sich gewöhnlich dort aufhalten, darf nicht gesperrt sein und darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Die Verordnung (VGS) verlangt, dass die Spielerin vor der ersten Wette eigene Limiten setzt (Art. 87 VGS).

Eine Sanduhr steht neben einem Smartphone mit dunklem Display auf einem Holztisch, ruhiges Tageslicht fällt von der Seite ein
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Bei Swisslos heisst das: Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage lässt sich zusätzlich setzen. Die Statuten schreiben eine Wartezeit von 24 Stunden für Erhöhungen vor; Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren Bedingungen 72 Stunden an. Eine vom Staat festgelegte Einzahlungsobergrenze existiert in der Schweiz nicht.

Selbstsperre und Pausen

Die Spielsperre ist die schärfste Form des Selbstausschlusses. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbst gewählte Spielsperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), wobei eine Fachstelle einzubeziehen ist (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Spielerinnen haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).

Die Gespa führt regelmässig Testkäufe durch. Im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an Minderjährige verkauft. Wer den Schutz an der Verkaufsstelle sucht, findet ihn nicht durchgehend. Online ist die Verifikation zuverlässiger, weil die Ausweisprüfung beim Kontoeröffnen stattfindet und nicht beim einzelnen Schein.

Schutz auf ausländischen Seiten

Wer auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung spielt, ist nicht im Schweizer Sperrregister eingetragen. Eine Spielsperre bei Swisslos sperrt das Konto bei Swisslos und in den angeschlossenen Casinos, nicht aber ein Konto bei einem ausländischen Anbieter. Eine Schweizer Spielsperre hat auf einer ausländischen Seite keine Wirkung. Wer sich selbst sperren will, muss das bei jeder ausländischen Seite einzeln tun, und es gibt keine Garantie, dass die Sperre dort tatsächlich umgesetzt wird.

Boni und Gratiswetten: Was die Schweizer Veranstalter anbieten

Das BGS begrenzt Gratisspielguthaben und Gratiswetten streng. Die Gespa muss jede solche Aktion vorgängig bewilligen (Art. 75 Abs. 2 BGS), und die Bedingungen legt die Veranstalterin in ihren eigenen Spielregeln fest. Was übrig bleibt, ist ein schmales, gut dokumentiertes Angebot.

Bei Swisslos heisst das: Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solcher Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Der Boost ist also keine pauschale Gutschrift, sondern ein prozentualer Aufschlag auf den Nettogewinn, der nur bei einer Mindestanzahl von Voraussagen mit einer Mindestquote greift.

Daneben gibt es Quoten- und Profitboosts. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettende nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das heisst: Wer den Boost nutzt, kann ihn nicht mit einer vorzeitigen Auszahlung kombinieren, und die Höhe des Boosts ist nicht garantiert, sondern an ein bestimmtes Ereignis gebunden.

Warum Gratisspielguthaben eingeschränkt ist

Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei Swisslos nicht auszahlbar. Wer ein solches Guthaben auf dem Wallet hat, kann damit wetten, aber nicht den Gegenwert auszahlen lassen. Das steht so in den Bedingungen für die Online-Teilnahme und gilt unabhängig davon, ob das Guthaben aus einer Aktion, einem Gewinnspiel oder einer sonstigen Promotion stammt. Bei der Loterie Romande gilt Entsprechendes; die konkrete Ausgestaltung legt jede Veranstalterin in ihren Bedingungen fest. Wer auf einer ausländischen Seite Gratiswetten ohne Schweizer Bewilligung annimmt, bewegt sich ausserhalb des Schweizer Rahmens: Solche Wetten können nicht von der Gespa kontrolliert werden, und es gibt keine Schweizer Anlaufstelle, wenn die Bedingungen nicht eingehalten werden.

Mobile und App: Wie man unterwegs wettet

Sporttip-Wetten lassen sich online über Swisslos.ch oder die Sporttip App abgeben, die für iOS und Android verfügbar ist. In der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle gespielt werden, eine Brücke zwischen mobiler Vorauswahl und stationärem Schein. Bei der Loterie Romande funktioniert Jouez Sport über die eigene Seite und die zugehörige App.

Verkaufsstelle und online: Was den Unterschied macht

An der Verkaufsstelle zeigt der Wettterminal die aktuellen Quoten, der Schein wird ausgedruckt, und die Auszahlung erfolgt gegen Vorlage des Scheins. Die Verifikation läuft über den Ausweis, den das Personal verlangt. Online wird der Ausweis bei der Kontoeröffnung hochgeladen und gegen Datenbanken geprüft, danach reicht die Anmeldung mit E-Mail und Passwort. Beide Wege führen zum gleichen Spielguthaben auf dem Wallet, aber die Online-Anmeldung schliesst die Verifikation zentral ab und sperrt Minderjährige zuverlässiger aus, als es der Testkauf 2025 für die Verkaufsstelle zeigt.

Zahlungen

Bei Swisslos lässt sich das Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Welche Zahlungsmittel die Loterie Romande im Detail anbietet, legt sie in ihren eigenen Bedingungen fest. Anonym oder in Kryptowährungen auszahlen lässt sich bei keinem der beiden Schweizer Veranstalter; die Auszahlung geht nur auf ein Konto im Namen der Spielerin (Art. 50 Abs. 2 VGS).

Sportarten und Turniere: Was gewettet werden kann

Das Wettprogramm von Sporttip und Jouez Sport folgt der Gespa-Liste. Fussball, Tennis und Eishockey sind die tragenden Sportarten, dazu kommen Wettbewerbe, die auf der Liste stehen. Welche Ligen, Turniere und Wettmärkte im Einzelfall verfügbar sind, hängt von der Liste und von der Veranstalterin ab und ändert sich laufend.

Weltmeisterschaft und Europameisterschaft

Bei grossen Turnieren wie einer Fussball-Welt- oder Europameisterschaft erweitern beide Veranstalterinnen ihr Programm. Die Spiele der Schweizer Nationalmannschaft und die K.-o.-Runden gehören zum Standardrepertoire, Qualifikationsspiele erscheinen nur, wenn die Gespa-Liste sie vorsieht. Frauenwettbewerbe sind auf der Liste, soweit sie dort aufgeführt sind. Bei einer WM oder EM, die nicht in einem Turnierjahr stattfindet, bieten beide Veranstalterinnen das nationale Liga-Programm sowie die europäischen Vereinswettbewerbe an, soweit die Gespa-Liste es zulässt.

Eishockey und Tennis

Eishockey ist in der Schweiz die zweite tragende Sportart, die National League und internationale Wettbewerbe stehen regelmässig auf dem Programm. Bei Tennis sind die Grand-Slam-Turniere und die ATP- und WTA-Turniere abgedeckt, soweit die Liste es erlaubt. Welche Wettmärkte im Einzelfall verfügbar sind, hängt vom Turnierstatus und von der Bewilligung ab.

Wetten, die nicht angeboten werden

Eckballmärkte, Kartenmärkte, einzelne Spielerstatistiken und Esports-Märkte erscheinen in der Schweizer Gespa-Liste nicht. Wetten auf Trainingsläufe, Qualifikationsrunden ausserhalb der Liste und Frauenwettbewerbe ausserhalb der Liste sind nicht erlaubt. Die Veranstalterinnen dürfen nur Wetten anbieten, die die Liste deckt, und die Spielerinnen können nur auf das wetten, was angeboten wird. Wer auf einer ausländischen Seite Eckballmärkte oder Esports findet, findet sie dort, weil die ausländische Seite keiner Schweizer Bewilligung bedarf, und die Quoten unterliegen keiner Schweizer Kontrolle.

Wettarten: Einzel, Kombi, System

Bei Sporttip gibt es drei Wettarten: Einzelwetten auf eine Voraussage, Kombinationswetten auf mehrere Voraussagen, deren Quoten multipliziert werden, und Systemwetten, bei denen nicht alle Voraussagen richtig sein müssen. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Höchsteinsatz gilt pro Wettschein, nicht pro Tag, und ist unabhängig von der Verlustlimite, die separat gesetzt wird.

Rechenbeispiel: Was kostet eine Wette die Veranstalterin

Wer eine Wette platziert, zahlt einen Preis, der die Marge der Veranstalterin enthält. Die Quote ist das, was die Spielerin bei einem Einsatz von CHF 1 zurückbekommt, und der Auszahlungsschlüssel ist der Anteil aller Einsätze, den der Markt langfristig wieder auszahlt. Die Marge ist 100 % minus den Auszahlungsschlüssel.

Nehmen wir einen fiktiven Zwei-Wege-Markt mit Quote 1.90 auf jede Seite. Der Auszahlungsschlüssel berechnet sich als 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also 1 ÷ (0,5263 + 0,5263) = 1 ÷ 1,0526 = 0,9500, also 95,00 %. Die Marge ist 100 % − 95,00 % = 5,00 %. Bei diesem Beispiel-Markt mit zwei gleich verteilten Quoten hält die Veranstalterin im Schnitt 5 Rappen von jedem Franken Einsatz zurück, die übrigen 95 Rappen werden als Gewinne ausgeschüttet.

Das ist die Grössenordnung, in der sich die Margen auf den Schweizer Märkten bewegen. Bei einem Drei-Wege-Markt wie 1X2 im Fussball ist die Marge höher, weil drei Ausgänge kombiniert werden und der Auszahlungsschlüssel bei ausgeglichenen Quoten auf etwa 90,7 % fällt (1 ÷ 3 × 1/3,33 = 0,907, Marge 9,3 %). Bei Live-Wetten und exotischen Märkten liegt die Marge meist noch höher, weil die Unsicherheit im Spielverlauf grösser ist und die Veranstalterin einen grösseren Puffer einpreist. Die konkrete Marge eines Marktes hängt vom Wettbewerb, von der Veranstaltung und vom Zeitpunkt der Wette ab; die hier berechnete Bandbreite gilt für ein illustratives Beispiel mit zwei Ausgängen und identischen Quoten.

Vergleich: Die zugelassenen Veranstalter nebeneinander

Die folgende Tabelle stellt die beiden bewilligten Veranstalterinnen einander gegenüber. Ausländische Anbieter, die in der Schweiz keine Bewilligung haben, sind hier nicht aufgeführt, weil eine Gleichbehandlung mit bewilligten Anbietern den rechtlichen Unterschied verwischen würde, der für die Leserin entscheidend ist.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / Bewilligungsform
Swisslos Sporttip Bewilligung (BGS, Art. 21–25) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Grossspiel, Veranstalter- und Spielbewilligung; Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung (BGS, Art. 21–25) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Sitz Lausanne; Grossspiel, Veranstalter- und Spielbewilligung; Aufsicht Gespa

Die Tabelle macht den wichtigsten Punkt sichtbar: Es gibt in der Schweiz genau zwei zugelassene Veranstalterinnen, beide unterstehen der Gespa, beide sind interkantonal bewilligt, und beide teilen das Land unter sich auf. Wer nicht in das jeweilige Vertragsgebiet fällt, hat bei der anderen Veranstalterin keine Möglichkeit, ein Online-Konto zu eröffnen, und ausländische Anbieter kommen als Alternative nur in Frage, wenn man den Verlust des Schweizer Schutzes bewusst in Kauf nimmt.

Was die Leserin daraus mitnehmen sollte

Die Entscheidung ist eng: Wer in der Schweiz wohnt und legal wetten will, hat die Wahl zwischen zwei Veranstalterinnen, deren Angebote sich im Kern kaum unterscheiden, weil beide an die Gespa-Liste gebunden sind. Der Unterschied liegt in der Sprache, in der Verkaufsstellendichte und in den eigenen Bedingungen, etwa bei Auszahlungsmodalitäten oder beim Wallet-Management. Wer hingegen auf einer ausländischen Seite spielt, weil dort mehr Märkte, höhere Quoten oder andere Sportarten verfügbar sind, sollte wissen, dass diese Vorteile ausserhalb des Schweizer Schutzes liegen: keine Sperre im Schweizer Register, keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit, und eine steuerliche Behandlung, die je nach Kanton deutlich ungünstiger ausfallen kann.

Anbieter im Detail

Swisslos Sporttip

Swisslos ist die Veranstalterin für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Das Sportwetten-Produkt läuft unter dem Namen Sporttip, online über Swisslos.ch und die Sporttip App, stationär an einem dichten Verkaufsstellennetz. Die Bewilligung deckt das Wettprogramm gemäss Gespa-Liste ab, also keine Eckballmärkte, keine Esports, keine Wetten auf Trainingsläufe. Die Verlustlimiten werden vor der ersten Wette gesetzt (1, 7 und 30 Tage), eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Bei der Spielsperre gibt es eine produktbezogene Selbstsperre von 1 bis 180 Tagen sowie eine unbefristete Sperre, die im Schweizer Register eingetragen wird.

Beim Sporttip-Kombiboost liegt die Mindestanzahl der Voraussagen bei vier, jede mit Quote ab 1.50, der Bonus auf den Nettogewinn steigt von 5 % bei vier auf 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Quoten- und Profitboosts sind einmalig pro Wettende nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out, also nicht in Teilen. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Gewinn ohne vorzeitige Auszahlung, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt anbieten, eine Garantie pro Markt besteht nicht.

Der Gewinn berechnet sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombiwetten mal Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Wette ungültig, Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombiwetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Bei verweigerter Auszahlung ist eine Einsprache innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Urteil. Swisslos Sporttip ist die richtige Wahl für jeden, der im Vertragsgebiet wohnt, legal und unter Schweizer Aufsicht wetten will. Das Angebot folgt der Gespa-Liste, also weniger Märkte als auf ausländischen Seiten, dafür vollständige Schweizer Spielerkontrolle, klare Auszahlungsregeln und eine nachvollziehbare Besteuerung der Gewinne. Wer hingegen Wert auf Eckballmärkte, Esports oder exotische Spezialwetten legt, wird hier nicht fündig, und wer die Schweizer Spielerkontrolle umgehen will, ist hier ohnehin falsch.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande betreut die sechs Französisch sprechenden Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Jouez Sport heisst das Sportwetten-Produkt, online über die eigene Seite, stationär an 2’350 Verkaufsstellen. Die Kontaktadresse lautet Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Die Veranstalterin zählt 221 Mitarbeitende, eine Grösse, die zeigt, dass die Westschweiz ein dichteres, aber kleineres Netz unterhält als die Deutschschweiz.

Wer bei der Loterie Romande spielen will, muss im Vertragsgebiet wohnen und die Registrierung mit Ausweis durchlaufen. Die Verlustlimiten werden vor der ersten Wette gesetzt, die genauen Werte und Fristen legt die Loterie Romande in ihren Bedingungen fest. Die Spielsperre funktioniert über dasselbe Schweizer Register wie bei Swisslos, eine Sperre gilt also auch für die andere Veranstalterin und für die Schweizer Casinos. Die Auszahlungswege und das Wallet-Management sind in den Bedingungen der Loterie Romande dokumentiert.

Urteil. Für die Westschweiz ist die Loterie Romande die einzige bewilligte Veranstalterin, und wer im Vertragsgebiet wohnt, hat keine legale Alternative. Das Angebot folgt ebenfalls der Gespa-Liste, die Unterschiede zu Swisslos liegen in der Verkaufsstellenstruktur und in den eigenen Bedingungen, etwa bei Auszahlungsfristen oder Wallet-Limiten. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann hier kein Konto eröffnen, und wer in der Westschweiz wohnt, kann sich nicht bei Swisslos registrieren lassen.

Unibet, Cloudbet, IviBet, DirectionBet, BillyBets, Boomerang Bet, Jackbit, N1 Bet

Diese Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung. Sie fallen unter Art. 4 BGS: Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung. Sie sind nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, es gibt keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit, und ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen. Sie sind hier aufgeführt, weil Schweizer Spielerinnen ihnen im Internet begegnen, und das Mindeste, was eine seriöse Übersicht tun kann, ist, sie als das zu benennen, was sie rechtlich sind: ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die genauen Angebote, Boni, Quoten und Bedingungen dieser Seiten nennen die Anbieter in den eigenen AGB; sie spielen für die Schweizer Rechtslage keine Rolle, und eine Bewertung ohne Schweizer Bewilligung kann keine Aussage über Sicherheit oder Fairness in der Schweiz treffen.

Urteil. Wer in der Schweiz wohnt und auf einer dieser Seiten spielt, spielt ohne Schweizer Schutz, ohne Schweizer Sperre und ohne Schweizer Anlaufstelle. Die Spielerin wird nicht bestraft, aber Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und die steuerliche Behandlung richtet sich nach kantonalem Recht, was im Kanton Thurgau eine volle Besteuerung bedeutet. Wer aus Gewohnheit auf einer dieser Seiten spielt, sollte sich die Frage stellen, was die höheren Quoten oder die breiteren Märkte konkret kosten, wenn der Schutz fehlt.

Häufige Fragen

Legal sind nur die Sportwetten, die von Swisslos (Sporttip) und von der Loterie Romande (Jouez Sport) angeboten werden, beide mit einer Veranstalter- und einer Spielbewilligung nach BGS (Art. 21–25). Welche Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten angeboten werden, regelt die geschlossene Liste der Gespa. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind nicht erlaubt, Eckballmärkte, Kartenmärkte und Esports erscheinen in der Liste nicht. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS).

Welcher Veranstalter ist für welche Kantone zuständig?

Swisslos Sporttip ist für die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), für den Kanton Tessin und für das Fürstentum Liechtenstein zuständig. Die Loterie Romande Jouez Sport betreut die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in einem Deutschschweizer Kanton wohnt, kann sich nicht bei der Loterie Romande registrieren lassen, und umgekehrt.

Welche Voraussetzungen gelten für ein Online-Konto bei den bewilligten Veranstaltern?

Voraussetzung sind mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person. Die Identität wird über den hochgeladenen Ausweis geprüft, die Daten werden aus dem Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken abgeglichen. Vor der ersten Wette müssen eigene Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, und wann wirken Änderungen?

Bei Swisslos sind es Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Die Statuten sehen eine Wartezeit von 24 Stunden vor, die Schweizer Veranstalterinnen wenden in ihren Bedingungen 72 Stunden an. Eine vom Staat festgelegte Einzahlungsobergrenze existiert in der Schweiz nicht.

Wie wird der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote berechnet?

Der Gewinn ist der Einsatz mal die Quote. Bei einer Einzelwette mit Einsatz CHF 10 und Quote 2.50 beträgt der Bruttogewinn CHF 25, der Nettogewinn CHF 15. Bei einer Kombiwette werden die Einzelquoten multipliziert, die Gesamtquote ergibt sich aus dem Produkt, und der Gewinn ist wieder Einsatz mal Gesamtquote. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Was bedeutet es für Spielende, bei einer ausländischen Seite ohne Schweizer Bewilligung zu wetten?

Die Spielerin wird in der Schweiz nicht bestraft, aber Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, es gibt keine Schweizer Sperre im Ausschlussregister und keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit. Die ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS), und die steuerliche Behandlung richtet sich nach kantonalem Recht, was im Kanton Thurgau eine volle Besteuerung der Gewinne bedeutet. Die Domain des Anbieters kann auf der Gespa-Sperrliste landen und per DNS blockiert werden.

Inhalt erstellt vom Team «Quoten Rechner Info»