Wettseiten mit Bonus in der Schweiz 2026

Updated Oktober 2026
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*Stand: 20. Oktober 2026. Geprüft gegen die Verzeichnisse der Gespa und die Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalter.*

Wer in der Schweiz nach «Wettseiten mit Bonus» sucht, stösst schnell auf zwei sehr unterschiedliche Welten. Auf der einen Seite die zwei zugelassenen Veranstalter, Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport, deren Aktionen von der Aufsichtsbehörde Gespa einzeln bewilligt werden und entsprechend klein ausfallen. Auf der anderen Seite Dutzende ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung, die mit grosszügigen Neukundenangeboten werben und damit eine ganz eigene Risikolage mitbringen.

Ein kleines, mit Schnur verschnürtes Päckchen liegt auf einem Holztisch neben einem Bleistift.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Wer in der Schweiz Sportwetten sucht, findet hier einen Überblick über die Rechtslage, den Spielerschutz, die Funktionsweise von Bonusangeboten und einen Vergleich der zehn relevantesten Anbieter. Die Profile der einzelnen Wettanbieter bieten eine Einschätzung zur Orientierung. Eine ausführliche FAQ am Ende beantwortet zudem die sechs wichtigsten Fragen für Spielende.

Rechtslage der Schweiz: nur zwei Veranstalter sind zugelassen

Die Schweiz hat den Sportwettenmarkt bewusst eng gezogen. Online-Sportwetten gelten als «Grossspiel» im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Die Aufsicht liegt nicht bei einer Glücksspielbehörde alter Schule, sondern bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, die durch das Geldspielkonkordat seit dem 1. Januar 2021 ihre Arbeit tut. Für eine Online-Sportwette braucht es eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Spielbewilligung, die Bewilligung gilt gemäss Art. 4 BGS «nur in der Schweiz».

Eine Seilbahnkabine schwebt über einer Alpwiese, im Hintergrund zeichnen sich Felswände ab.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten bewusst auf zwei beschränkt: Swisslos für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande für die Westschweiz. Eine «dritte Lizenz» für einen privaten Anbieter ist im System nicht vorgesehen. Die Gespa führt deshalb auch keine «Liste der bewilligten Buchmacher», sondern nur eine Sperrliste mit Domains ausländischer Anbieter, die von Schweizer Internetprovidern via DNS gesperrt werden (Art. 86-93 BGS).

Was gewettet werden darf, ist ebenfalls abschliessend geregelt. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind ausgeschlossen. Die Gespa pflegt eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen, auf die beide Veranstalter zurückgreifen. Frauen-Wettbewerbe sind nur dann spielbar, wenn sie auf dieser Liste stehen. Eckball- und Kartenmärkte fehlen, ebenso ein Esports-Bereich. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige beteiligt sind, bleiben aussen vor.

Live-Wetten sind grundsätzlich erlaubt, vor und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält. Das Gesetz kennt keine spezifische Einschränkung einzelner Live-Märkte. Cash Out ist nicht gesetzlich geregelt, es gehört zu den operativen Features jedes Anbieters und wird bei Sporttip als vollständiges Cash Out ohne Teilauszahlung angeboten, ohne Garantie für jeden Markt.

Für die Spielerinnen und Spieler heisst das: Wer in der Schweiz online wetten will, hat genau zwei seriöse Adressen mit vollem Schutz, und wer trotzdem auf einer ausländischen Seite spielt, verzichtet auf diesen Schutz bewusst oder unbewusst. Dazu später mehr.

Spielerschutz: was die Schweiz vorschreibt und was nicht

Der Spielerschutz ist in der Schweiz stark formalisiert. Sportwetten sind Personen ab 18 Jahren vorbehalten, Minderjährige werden online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Pro Person ist ein einziges Spielerkonto erlaubt, die Identität wird über einen Ausweis verifiziert (Art. 47-52 VGS). Ausgeschlossene oder unmündige Personen haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).

Ein Fahrrad lehnt an einer Backsteinmauer, auf dem Gehweg davor fallen lange Schatten.
Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben.

Die Verlustlimiten setzt die spielende Person selbst, nicht der Staat. Der Veranstalter muss aber Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 24 Stunden gesetzlich, wobei Swisslos und Loterie Romande in ihren Bedingungen 72 Stunden anwenden. Eine fixe Einzahlungsobergrenze pro Monat kennt das Schweizer Gesetz nicht, sie wird aber von beiden Veranstaltern in ihren eigenen Regeln gesetzt.

Die Spielsperre ist im BGS (Art. 80-82) geregelt. Überschuldete oder spielsüchtige Personen werden ausgeschlossen, eine Selbstausschluss-Sperre wird in einem geteilten Register eingetragen und gilt schweizweit, also auch für die Casinos und ihre Online-Angebote sowie für Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich frühestens nach drei Monaten über eine Fachstelle wieder aufheben (Art. 84 VGS). Zusätzlich ist eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten anzubieten (Art. 89 VGS).

Wichtig für die Einordnung: Die Gespa hat 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durchgeführt. Bei 200 Versuchen wurde in 47.5 Prozent der Fälle an Minderjährige verkauft, was zeigt, dass der Jugendschutz am Schalter alles andere als dicht ist. Wer also glaubt, an einer Lotto-Verkaufsstelle sei der Schutz streng, irrt sich.

Das Geld folgt seinem eigenen Regime. Gewinne und Guthaben werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto im eigenen Namen ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS), anonym oder in Kryptowährungen funktioniert im bewilligten Schweizer Markt nicht. Kreditierung an Spielerinnen und Spieler ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmittel ein Veranstalter konkret akzeptiert, ist dessen eigene Sache.

Bei den Steuern gilt: Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum kantonalen Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Bundesweit liegt die Schwelle seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, der Betrag für 2025 war CHF 1’070’400. Die kantonalen Schwellen unterscheiden sich, weshalb nur «je nach Kanton» stehen darf, nie ein einzelner Kantonalsatz. Über der Schwelle zieht der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden. Auf den typischen Wettgewinn fällt also weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer an. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, werden aber im Kanton Thurgau unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen behandelt. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz existiert nicht.

Werbe- und Bonusregeln: die kleine Bremse der grossen Versprechen

Die Werberegeln sind eindeutig. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein, sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten und keine Wetten bewerben, die in der Schweiz gar nicht erlaubt sind (Art. 74 BGS). Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel in der Schweiz ist eine Busse von bis zu CHF 500’000 wert (Art. 131 BGS). Freiwillige Pausenregelungen zur Tageszeit gibt es nicht, der Vormittag wird also genauso beworben wie der späte Abend.

Bei Aktionen gilt die zentrale Klausel: Gratisspiele und Gratisspielguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 hat die Gespa der Loterie Romande 24 solche Bewilligungen erteilt, Swisslos deren 8. Im Klartext heisst das: jede einzelne Aktion ist vorher bewilligt, die Boni sind deshalb klein, klar definiert und meistens nicht auszahlbar. Der Begriff «Freiwette» oder «Gratiswette» im Marktgebrauch bedeutet fast immer, dass der Einsatz nicht zurückbezahlt wird; was nach einem Gewinn bleibt, ist der Reingewinn, nicht der Bruttobetrag.

«Ohne Einzahlung»-Boni, wie sie auf ausländischen Plattformen Usus sind, haben in der Schweiz einen scharfen rechtlichen Rahmen. Sie brauchen ebenfalls die vorgängige Gespa-Bewilligung, die nur äusserst zurückhaltend erteilt wird. Wer auf einer ausländischen Seite einen solchen Bonus annimmt, akzeptiert deren Geschäftsbedingungen und nimmt den Wegfall des Schweizer Schutzes in Kauf.

Bonusmechanik: was eine Aktion wirklich kostet

Eine Aktion in der Schweiz ist nicht mit einem Bonus eines Online-Casinos vergleichbar, weil das Gesetz die meisten exotischen Formen gar nicht zulässt. Was bleibt, sind im Wesentlichen drei Typen: Quotenboosts, Profitboosts auf den Nettogewinn eines Spiels und der Sporttip-Kombiboost. Daneben gibt es Promotions wie die Stadion-Aktion der Loterie Romande, die ein befristetes Spielguthaben für die Eingabe eines Codes an Eishockeyspielen auslobte.

Beim Sporttip-Kombiboost, dem grössten aller Schweizer Boosts, gilt die Aktion nur online und für Prematch-, Live- und Systemwetten mit mindestens vier Voraussagen, jede einzelne mit einer Quote von mindestens 1.50. Der Bonus wird auf den Nettogewinn bezahlt und steigt mit der Anzahl der Voraussagen: 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn. Einsatz und Bonuserhöhung sind limitiert. Was erst nach den Voraussagen kommt, ist der typische Haken der meisten Bonusregeln, und Sporttip bildet da keine Ausnahme: die Quote 1.50 pro Auswahl ist nicht tief, weil sie auf eine bestimmte Mindestqualität zielt, sondern weil sie vier oder mehr Auswahlen ökonomisch erzwingt. Jede zusätzliche Auswahl erhöht das Verlustrisiko überproportional.

Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine einzelne Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines genau definierten Sportereignisses um einen ausgewiesenen Prozentsatz; beide sind pro Person nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung gedeckelt. Bei einem Cash Out verfällt der Boost ersatzlos.

Eine Schweizer Besonderheit ist die Form des «Spielguthabens», das per Definitionem nicht auszahlbar ist. Das Guthaben lässt sich einsetzen, ein damit erzielter Gewinn kann aber in der Regel nicht ausgezahlt werden, weil es eben als Promotion und nicht als reguläres Guthaben gilt. Wer dies übersieht, erlebt eine Überraschung an der Auszahlung.

Berechnungsbeispiel: der Sporttip-Kombiboost auf fünf Auswahlen

Wer das Konstrukt in echten Zahlen sehen will, baut sich am besten eine Musterwette. Der Einfachheit halber nehmen wir fünf Auswahlen mit Quoten von 1.60, 1.70, 1.80, 2.00 und 2.00, was mit den Mindestquoten von 1.50 problemlos verträglich ist. Die Gesamtquote einer Kombinationswette ist das Produkt der Einzelquoten: 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 × 2.00. Das Produkt dieser fünf Werte liegt bei 19’584, was zuerst auf zwei Nachkommastellen gerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet wird; das ergibt eine effektive Gesamtquote von 19.55. Bei einem Einsatz von CHF 10 entspricht das einem Bruttogewinn von CHF 195.50, der Nettogewinn liegt bei CHF 185.50 (nach Abzug des Einsatzes von CHF 10).

Der Kombiboost für fünf Auswahlen wird im offiziellen Stufenraster mit 5 Prozent auf den Nettogewinn bei vier Auswahlen ausgewiesen, nicht bei fünf. Bei vier Auswahlen mit Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 ergibt sich eine Gesamtquote von 9’792, abgerundet auf 9.75. Mit einem Einsatz von CHF 10 ist der Bruttogewinn CHF 97.50, der Nettogewinn CHF 87.50. Der Kombiboost beläuft sich dann auf 5 Prozent von CHF 87.50, also CHF 4.37, was einer effektiven Gesamtquote von rund 10.19 entspricht. Bei sieben Auswahlen wären es 20 Prozent, bei zehn 40 Prozent und bei fünfzehn 100 Prozent auf den Nettogewinn. Die volle Gewinnchiffre steigt also deutlich langsamer, als das Stufenraster vermuten lässt, weil der Bonus nur auf den bereits erzielten Nettogewinn aufgeschlagen wird und nicht auf den Einsatz.

Die Quintessenz ist einfach. Der Kombiboost verschiebt die Quote nach oben, er dreht sie nicht um. Bei einer Annahme von fünf Prozent Bonus und einer angenommenen effektiven Auszahlungsquote des Marktes von rund 95 Prozent liegt der erwartete Wert des Boosts je 5-Franken-Einsatz in der Grössenordnung weniger Rappen. Ein «Boost», der das Risiko nicht verändert, ist faktisch ein Mini-Rabatt auf die Buchmachermarge, und die Buchmachermarge sitzt in jeder einzelnen Quote.

Ausländische Anbieter: warum der grosse Bonus ein Schweizer Problem ist

Auf ausländischen Plattformen ist das Werbeversprechen gross, die Schweizer Realität klein. Eine Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Gültigkeit (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar, mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Geahndet wird der Anbieter, nicht die spielende Person; die Konsequenz ist aber, dass Einsätze und Gewinne im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden können und es keinerlei Schutz oder Fairness-Kontrolle gibt.

Die Sperrliste der Gespa listet Domains ausländischer Anbieter, die von Schweizer Internetprovidern via DNS gesperrt werden. Stand Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste, bekannte Namen wie Interwetten und Bet-at-Home werden explizit genannt. Gesperrte Domains tauchen oft unter neuen Adressen wieder auf, das sogenannte Domain-Hopping, dem die Gespa mit raschen Nachsperrungen begegnet.

Das Kernproblem lässt sich in einem Satz zusammenfassen: ausländisch heisst ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Ausschlussregister, ohne Schweizer Rekursweg und mit ausländischen Gewinnen, die je nach Kanton anders besteuert werden. Wer das akzeptiert, spielt auf eigene Rechnung. Wer es nicht akzeptiert, hat zwei legale Optionen.

Vergleich der zehn relevantesten Wettanbieter

Die folgende Übersicht ordnet die zehn im Schweizer Umfeld am häufigsten anzutreffenden Wettseiten nach ihrer Bewilligungslage. Die zwei bewilligten Veranstalter sind Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport, beide unter Aufsicht der Gespa und mit vollem Schweizer Schutz, aber beschränktem Wettprogramm und kleinen, bewilligungspflichtigen Aktionen. Die acht weiteren Anbieter sind ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung, mit eigener Lizenz ausserhalb der Schweiz und ohne Zugang zum Schweizer Ausschlussregister; ihre Domains können auf der Sperrliste der Gespa landen.

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalter oder ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Gespa, Grossspiel-Bewilligung (BGS, SR 935.51) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Gespa, Grossspiel-Bewilligung (BGS, SR 935.51) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
20Bet keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangaben: nicht festgestellt, gilt in der Schweiz nicht
BassBet keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangaben: nicht festgestellt, gilt in der Schweiz nicht
Jackbit keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangaben: nicht festgestellt, gilt in der Schweiz nicht
Interwetten keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangaben: nicht festgestellt, gilt in der Schweiz nicht
1Bet keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangaben: nicht festgestellt, gilt in der Schweiz nicht
Coolzino keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangaben: nicht festgestellt, gilt in der Schweiz nicht
MyStake keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangaben: nicht festgestellt, gilt in der Schweiz nicht
WirWetten keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangaben: nicht festgestellt, gilt in der Schweiz nicht

Anbieterprofile: zehn Wettseiten mit Bonus im Schweizer Umfeld

Swisslos Sporttip: der einzige Deutschschweizer Veranstalter mit voller Lizenz

Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie mit Sitz in Basel und organisiert unter dem Produktnamen Sporttip Sportwetten in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Tessin sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist das Swisslos-Vertragsgebiet, in dem online ein Spielerkonto eröffnet werden kann. Voraussetzung ist Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, ein Mindestalter von 18 Jahren, keine bestehende Spielsperre und nur ein Konto pro Person, das gegen eine Adressdatenbank verifiziert wird.

Der Sporttip-Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Diese Limiten kann Swisslos jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Gewinne aus Einzelwetten werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, solange sie CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung nicht übersteigen; darüber erfolgt die Auszahlung innert drei Arbeitstagen auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Eine Auszahlung ist innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage.

Aktionen sind bei Sporttip eng definiert. Der Kombiboost verlangt vier oder mehr Voraussagen mit Einzelquoten von mindestens 1.50 und bezahlt einen Bonus auf den Nettogewinn in Stufen bis 100 Prozent bei fünfzehn Auswahlen. Quotenboosts und Profitboosts sind einmal pro Person einsetzbar und in Einsatz und Bonuserhöhung limitiert; bei Cash Out verfällt der Boost. Cash Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash Out ohne Teilauszahlung. Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.

Für Schweizer im Vertragsgebiet ist Sporttip schlicht die naheliegende Wahl. Wer hier spielt, hat den vollen Spielerschutz, ein kontrolliertes Wettprogramm, eine verifizierte Identität, eine Spielsperre im Register und eine Auszahlung auf das eigene Bankkonto. Wer ausserhalb des Vertragsgebiets wohnt, etwa in der Romandie, kann kein Konto eröffnen und ist bei der Loterie Romande richtig.

Loterie Romande Jouez Sport: der Westschweizer Veranstalter

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport in den Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sitz und Kontaktadresse des Unternehmens ist Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, mit 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden. Wer in einem dieser sechs Kantone wohnt oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, kann ein online verifiziertes Konto eröffnen und erhält Zugang zum Sportwettenangebot in einer französischsprachigen Umgebung.

Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das angegebene Schweizer Bankkonto überwiesen. Eine bewilligte Aktion war 2025/2026 die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades», die an sieben Aktionstagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 lief. Wer innerhalb von 7 Tagen den an den National-League-Stadien verteilten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Die Spielregeln sind Sporttip ähnlich, die Sprachversion ist eine andere. Auszahlungswege, Verlustlimiten und Schutzmechanismen entsprechen dem Schweizer Standard, das heisst, wer in der Romandie wohnt und das nicht auf einer ausländischen Plattform aufs Spiel setzen will, kommt an Jouez Sport nicht vorbei. Im Vergleich zu Sporttip ist die Weboberfläche französisch, das Wettprogramm im Kern vergleichbar, und der Sporttip-Kombiboost hat sein direktes Gegenstück bei der Westschweizer Schwester eher in den gemeinsamen Spielregeln als in einem einmaligen Sonderangebot.

20Bet: ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung

20Bet ist ein ausländischer Anbieter, der in der Schweiz keine Bewilligung hat. Die Lizenz, die das Unternehmen ausweist, hat hier keine Gültigkeit (Art. 4 BGS). Für eine Schweizer Spielerin bedeutet das: kein Zugang zum Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Rekursmöglichkeit, keine Sperrliste-Garantie und kein automatischer Schutz durch die Gespa. Die Domain kann jederzeit auf die Sperrliste gesetzt werden. Eine Werbeaufforderung mit «Bonus ohne Einzahlung» oder ähnlichen Versprechen ist im Schweizer Markt eine Werbung für ein nicht bewilligtes Glücksspiel und nach Art. 74 Abs. 3 BGS respektive Art. 131 BGS mit Bussen belegt.

Wer dennoch spielt, spielt ausserhalb des Schweizer Schutzes. Gewinne sind je nach Kanton steuerlich anders zu behandeln als bei einem Schweizer Veranstalter, und die Spielerin trägt das Bonitätsrisiko des Anbieters allein. Der Vorteil liegt in der breiteren Marktpalette und oft grösseren Aktionen, der Nachteil in der fehlenden Aufsicht.

BassBet: ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung

BassBet reiht sich nahtlos in das Muster ein. Auch hier gilt: keine Schweizer Bewilligung, Lizenzangaben ohne Kraft in der Schweiz, kein Zugang zum Schweizer Schutzsystem. Aktionen, die für Schweizer Spielerinnen attraktiv wirken, laufen unter dem ausländischen Regime des Anbieters und dessen Sitzland, nicht unter dem BGS. Wer hier spielt, akzeptiert das; wer ein Risiko vermeiden will, geht zu Swisslos oder Loterie Romande.

Jackbit: ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung

Bei Jackbit ist die Sachlage identisch. Eine Lizenz aus dem Ausland hat in der Schweiz keine Wirkung. Der Anbieter kann jederzeit auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die Schweizer Internetprovider sperren die Domain via DNS. Für Schweizer Spielerinnen heisst das: kein Schutz, keine Spielsperre im Register, keine Schweizer Steuerbehandlung der Gewinne im Sinne des BGS. Wer es trotzdem tut, sollte sich bewusst sein, dass dies eine bewusste Entscheidung gegen das Schweizer Schutzsystem ist.

Interwetten: auf der Sperrliste namentlich genannt

Interwetten nimmt eine besondere Stellung ein, weil die Gespa Interwetten in den Erläuterungen zur Sperrliste namentlich aufführt. Der Anbieter taucht auf der DNS-Liste auf und wird in den Erklärungen der Aufsicht explizit als Beispiel genannt. Die Position auf der Liste bedeutet, dass Swisscom, Sunrise und andere Schweizer Provider den Zugang über die Hauptdomain blockieren, Interwetten typischerweise aber unter Ersatzadressen erreichbar bleibt, was die Sperre zu einem Katz-und-Maus-Spiel macht. Schweizer Spielerinnen, die Interwetten nutzen, spielen damit wissentlich ohne Bewilligung, ohne Spielsperre und ohne Schweizer Rechtsweg.

1Bet: ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung

1Bet folgt demselben Muster wie die übrigen Offshore-Anbieter. Keine Schweizer Bewilligung, Lizenzangaben ohne Kraft im Inland, keine Anbindung an das Schweizer Schutzsystem. Aktionen mit «Bonus ohne Einzahlung» sind in der Schweiz nach Art. 75 Abs. 2 BGS bewilligungspflichtig, und für ausländische Anbieter ohne Schweizer Zulassung existiert dieser Schutz gar nicht. Wer «Bonus ohne Einzahlung» bei 1Bet annimmt, akzeptiert die Geschäftsbedingungen eines ausländischen Anbieters und die fehlende Schweizer Aufsicht.

Coolzino: ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung

Auch Coolzino zeigt das bekannte Profil. Keine Schweizer Bewilligung, keine Lizenz mit Wirkung in der Schweiz, keine Schweizer Anbindung. Wer auf der Webseite mit einem Bonus gelockt wird, sollte sich bewusst sein, dass die Werbung in der Schweiz verboten ist (Art. 74 Abs. 3 BGS) und der Anbieter mit Bussen bis CHF 500’000 rechnen muss. Für die Spielerin ist die Konsequenz weniger die Busse als das fehlende Schutzsystem.

MyStake: ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung

MyStake reiht sich ein in die Offshore-Schar. Auch hier gilt: keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz, kein Zugang zum Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Aufsicht. Wer hier spielt, sollte das mit offenen Augen tun, gerade wenn die Plattform mit grosszügigen Boni lockt. Der erwartete Wert eines x-beliebigen Bonusangebots auf einer ausländischen Plattform richtet sich nach der Auszahlungsquote der angebotenen Märkte, der Umsatzbedingung, der Gültigkeitsdauer und der Mindestquote, und selten nach dem grossgeschriebenen Werbeversprechen.

WirWetten: ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung

WirWetten komplettiert die Offshore-Liste. Auch hier keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz, kein Schweizer Schutz, Domain theoretisch auf der Sperrliste platzierbar. Die rechtliche Lage für Schweizer Spielerinnen ist identisch zur Lage bei 20Bet, BassBet, Jackbit, Interwetten, 1Bet, Coolzino und MyStake. Wer einen grossen «Bonus» sucht und gleichzeitig den vollen Schweizer Schutz will, sucht eine Kombination, die das Schweizer Recht nicht hergibt.

Einordnung: warum die Entscheidung selten eine Bonusfrage ist

Die Frage, ob ein Anbieter «mit Bonus» besser ist als einer «ohne Bonus», verkennt in der Schweiz meist das Wesentliche. Wer bei Swisslos oder Loterie Romande spielt, spielt innerhalb eines geschlossenen Schutzsystems mit eigener Aufsicht, verifizierter Identität, geschlossenem Wettprogramm und bewilligten Aktionen, die klein sind, weil sie bewilligt sind. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, spielt ausserhalb dieses Systems, mit oder ohne «Bonus». Der Bonus entscheidet nicht über die Sicherheit, die Lizenz tut es.

Eine Faustregel hilft beim Entscheiden: Wer in der Schweiz wohnt und online wetten will, hat zwei vollwertige Optionen, und beide kommen ohne die grossen Neukundenboni aus. Wer trotzdem einen solchen Bonus will, bezahlt dafür mit fehlendem Schutz, und das ist kein Werbeversprechen, sondern die Mechanik des Systems. Schweizer Spielerinnen, die auf einer Sperrlisten-Domain spielen, weil die Sperre gerade nicht greift, spielen zudem mit dem Risiko, dass die nächste Sperrung ohne Vorankündigung kommt.

Die Wahl ist somit selten eine Bonusfrage und meist eine Standortfrage. Wer im deutschsprachigen Vertragsgebiet wohnt, spielt bei Sporttip. Wer in der Romandie wohnt, spielt bei Jouez Sport. Wer bewusst auf einen ausländischen Anbieter geht, akzeptiert die Offshore-Bedingungen, und das ist eine bewusste Entscheidung, kein Zufall der Werbung.

Häufige Fragen zu Wettseiten mit Bonus in der Schweiz

Bietet Swisslos oder Loterie Romande einen Bonus für Neukunden an?

Swisslos und Loterie Romande bewilligen nur Aktionen, die von der Gespa einzeln genehmigt sind. Wer bei Sporttip oder Jouez Sport ein Konto eröffnet, findet in der Regel keinen klassischen «Neukundenbonus», sondern kleinere bewilligte Aktionen wie Quotenboosts, Profitboosts oder den Kombiboost auf den Nettogewinn. Das ist Absicht, nicht Sparkurs.

Warum brauchen Gratiswetten und Spielguthaben die Zustimmung der Gespa?

Weil das Geldspielgesetz Gratisspiele und Gratisspielguthaben an die vorherige Zustimmung der Aufsichtsbehörde bindet (Art. 75 Abs. 2 BGS). Ohne diese Bewilligung darf ein Schweizer Veranstalter kein Gratisspiel anbieten. Im Jahr 2025 hat die Gespa der Loterie Romande 24 und Swisslos 8 solcher Bewilligungen erteilt, jeder einzelne Bonus ist also von der Aufsicht geprüft.

Wird der Einsatz einer Gratiswette mit dem Gewinn ausbezahlt?

In der Regel nein, der Einsatz einer Gratiswette wird im Schweizer Markt nicht zurückbezahlt. Wer eine Gratiswette über CHF 10 mit Quote 3.00 gewinnt, erhält den Gewinn von CHF 20 (3.00 minus 1.00 mal 10) und nicht den Bruttobetrag von CHF 30. Anders ist es, wenn ausdrücklich «Einsatz + Gewinn» zugesichert ist; das ist im bewilligten Markt aber selten.

Was bedeutet es, dass Aktionsguthaben nicht auszahlbar ist?

Guthaben aus Promotionen sind im bewilligten Markt typischerweise an die Bedingung gebunden, dass sie eingesetzt, aber nicht ausgezahlt werden können. Ein CHF-10-Spielguthaben aus einer Stadion-Aktion kann eingesetzt werden; ein Gewinn daraus kann je nach Ausgestaltung auf das reguläre Wallet wandern, das ursprüngliche Aktionsguthaben selbst wird aber nicht bar ausgezahlt.

Wie ist ein Bonus ohne Einzahlung bei ausländischen Seiten rechtlich einzuordnen?

«Bonus ohne Einzahlung» ist ein Werbeversprechen ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Schweizer Regeln greifen dort nicht, der Anbieter operiert unter ausländischem Recht und unterliegt der Sperrliste. Wer einen solchen Bonus annimmt, spielt ausserhalb des Schweizer Schutzes, mit allen Konsequenzen für Spielsperre, Auszahlung und Besteuerung der Gewinne.

Welche Bedingungen sind bei einem Wettbonus zu prüfen, bevor er angenommen wird?

Mindestquote pro Auswahl, Gültigkeitsdauer, Umsatzanforderung, Höchsteinsatz während der Bonusphase, zulässige Märkte und Verhalten bei Cash Out sind die Stellschrauben, die zwischen Bonuswert und tatsächlichem Erlös entscheiden. Wer einen Schweizer Bonus annimmt, sollte zudem prüfen, ob das Aktionsguthaben am Ende auszahlbar ist oder lediglich als Einsatzmittel zur Verfügung steht.

Inhalt erstellt vom Team «Quoten Rechner Info»