Startguthaben ohne Einzahlung: was die Schweizer Veranstalter wirklich bieten

Updated Oktober 2026
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Wer mit einem Gratis-Startguthaben ohne eigene Einzahlung wetten will, sucht in der Schweiz unter sehr engen Bedingungen. Nur zwei Veranstalter dürfen hier Sportwetten anbieten, und Gratisspiele oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde Gespa. Was dabei tatsächlich auf dem Spielkonto landet, wie lange es gilt und was am Ende auszahlbar ist – das steht in den Teilnahmebedingungen der beiden Veranstalter, nicht in der Werbung.

Ein Volleyballnetz am Sandstrand eines Sees, späte Nachmittagssonne, das Wasser liegt glatt im Hintergrund
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Aktualisiert am 20. Oktober 2026 · geprüft gegen die interkantonale Vereinbarung Geldspiele 2020 und die Spielregeln Sporttip Version 4.2

Rechtslage: warum Gratisspielguthaben in der Schweiz die Ausnahme bleibt

Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), seit dem 1. Januar 2019 in Kraft, stuft Sportwetten als Grossspiel ein und unterstellt sie der Aufsicht durch die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern). Das Gesetz erlaubt nur, wessen Veranstalter- und Spielbewilligung es anerkennt, und es gilt nur in der Schweiz – eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten bewusst auf zwei begrenzt: Swisslos für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande für die Westschweiz.

Ein Bergdorf mit Holzhäusern im Schnee, Rauch steigt aus einem Kamin, später Nachmittag mit tiefem Licht
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Eine zweite Schranke betrifft genau das, was hier auf dem Spiel steht. Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt für Gratisspiele und Gratisspielguthaben die vorherige Zustimmung der Gespa. Ohne diese Zustimmung darf kein Schweizer Veranstalter kostenlose Wetten oder ein Startguthaben ohne Einzahlung vergeben. Die Gespa hat im Jahr 2025 insgesamt 24 Zusagen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos erteilt – kein dauerndes Angebot, sondern bewilligte Aktionen.

Was eine Schweizer Bewilligung trägt, ist klar umrissen. Sie verlangt eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS), bindet den Veranstalter an die zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Liste der Gespa, Version 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS) und verlangt die Identifikation der Spielenden (Art. 47–52 VGS). Wer sich online anmeldet, muss volljährig sein und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet des Veranstalters haben; ein und dieselbe Person darf sich nur einmal registrieren, und eine allfällige Spielsperre steht der Registrierung entgegen. Aus diesen Gründen gibt es in der Schweiz neben den beiden Veranstaltern keine weiteren legalen Wettanbieter – die Gespa publiziert nur die Sperrliste ausländischer Domains, kein Verzeichnis weiterer Bewilligungen.

Ohne Schweizer Bewilligung wird das Bild schnell ungemütlich. Art. 130 BGS bedroht das unbewilligte Veranstalten von Sportwetten mit Freiheitsstrafe bis drei Jahren, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe; in Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS); Ende 2025 standen 671 Domains darauf, und gesperrte Anbieter tauchen über neue Domains oft innerhalb von Stunden wieder auf. Aus Sicht der Spielenden fehlen bei einem ausländischen Anbieter der Anschluss an das schweizweite Sperrregister, der Schweizer Rechtsweg und die Aufsicht; eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland schützt hier niemanden. Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist in der Schweiz verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und kann mit Busse bis CHF 500’000 geahndet werden (Art. 131 BGS).

Wer in der Schweiz ein Startguthaben ohne Einzahlung sucht, bewegt sich also in einem Markt, in dem Gesetzesrahmen, Bewilligungspraxis und Adressatenkreis alles andere als frei verfügbar sind. Genau diese Knappheit prägt, was die beiden Veranstalter an Gratisspielguthaben überhaupt anbieten können.

Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf

Die zugelassenen Veranstalter sind Swisslos (Genossenschaft mit Sitz in Basel; Produkt Sporttip) und Loterie Romande (Sitz Lausanne; Produkt Jouez Sport). Beide erteilen ausschliesslich Spielbewilligungen für ihr eigenes Vertragsgebiet. Swisslos deckt 19 Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH), das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein ab; Loterie Romande betreut die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in einem dieser Kantone wohnt, kann online ein Konto eröffnen; wer ausserhalb wohnt, bleibt aussen vor, ganz gleich welche Werbung im Browser erscheint.

Ein leerer Wettschein aus Papier und ein Bleistift liegen auf einem Holztresen, warmes Licht einer Lampe
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus.

Was bewilligte Werbung darf – und was nicht

Art. 74 BGS verbietet aufdringliche oder irreführende Werbung sowie Werbung, die sich an Minderjährige oder gesperrte Personen richtet. Werbung für hier nicht bewilligtes Glücksspiel ist untersagt und strafbar. Das hebt Werbung für ausländische Wettanbieter – auch jene, die mit einem Bonus ohne Einzahlung werben – aus dem zulässigen Rahmen heraus. Was bleibt, sind die Aktionsseiten der beiden Schweizer Veranstalter, bewilligt von der Gespa und entsprechend ausgewiesen.

Verantwortungsvolles Spielen: Limiten, Sperren und warum ein Startguthaben keine Disziplin ersetzt

Spielerschutz ist hier keine Sektion, die etwas vom Angebot ablenkt. Sie ist eingebaut in die Architektur jeder Wette. Wer bei Swisslos oder Loterie Romande online wetten will, legt vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage fest; bei Sporttip liegt die Oberlimite bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige zusätzlich bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort; eine Erhöhung greift aus Sicherheitsgründen erst nach 72 Stunden – eine Schutzfrist, die das Gesetz (Art. 87 VGS) ausdrücklich verlangt und die Swisslos und Loterie Romande in ihren Bedingungen übernommen haben.

Neben den obligatorischen Verlustlimiten lässt sich freiwillig auch eine Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Wer sein eigenes Spiel kontrollieren will, kann jede dieser Schwellen jederzeit anpassen – tiefer sofort, höher mit Sperrfrist – oder den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne vor Fristablauf aufzuheben. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen, das für Casinos, Online-Casinos und das Fürstentum Liechtenstein gleichermassen gilt.

Ein Startguthaben ändert daran nichts. Ein Bonus ohne Einzahlung verlagert bloss, was riskiert wird: noch immer ist es eigenes Geld, das folgt oder eben nicht folgt. Wer mit Gratisspielguthaben spielt, hat keine Information, die eine bürgerliche Disziplin ersetzt – im Gegenteil. Die Werbung um ein Geschenk adressiert die Schwäche des Moments; die Limiten setzen die Struktur, in der dieser Moment entschieden wird.

Zur Erinnerung: das Gesetz kennt eine Selbstsperre bis zu sechs Monaten (Art. 89 VGS), die nur einmal und frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden kann (Art. 84 VGS), und zieht für den Notfall eine Fachstelle hinzu (Art. 81 BGS). Eine Person, die gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Dass Testkäufe der Gespa im Jahr 2025 in 47,5 % von 200 Fällen an Verkaufsstellen eine Wette an Minderjährige verkauft haben, gehört zur Wahrheit dieses Marktes dazu. Wer auf der Seite der Spielenden steht, kann diese Zahl nicht wegblenden.

Boni und Freiwetten: was ein Startguthaben ohne Einzahlung in der Schweiz tatsächlich wert ist

Wer von «Gratis-Startguthaben» spricht, sollte im Schweizer Markt drei Dinge auseinanderhalten. Erstens die reglementarische Form: das BGS kennt das «Gratisspielguthaben» und behandelt es ausdrücklich als nicht auszahlbar. Zweitens die Quelle: nur zwei Veranstalter haben eine Bewilligung, Gratisspiele nur nach Gespa-Zustimmung. Drittens die Mechanik, die den Wert einer Werbeaktion erst zur Zahl macht – Mindestquote, Umsatz, Gültigkeitsdauer, Auszahlungsweg.

Die jüngste Schweizer Aktion: JouezSport – Patinoires et Stades

Eine bekannte Aktion mit Gratisspielguthaben ohne Einzahlung in der Schweiz war «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an insgesamt 7 Aktionstagen. Wer innerhalb von 7 Tagen einen in den Stadien der National League verteilten Code in seinem verifizierten Konto einlöste, erhielt CHF 10 Spielguthaben auf das Wallet – insgesamt 7’000 solcher Gutschriften, gültig jeweils 30 Tage, nicht auszahlbar. Die Aktion war bewilligt; sie lief in einem klar umrissenen Zeitfenster; sie war nicht auf eine Einzahlung gestützt und sie war unverkennbar ein Werbeanlass, kein dauerhaftes Angebot.

Der Wert eines solchen Gutscheins liegt nicht in seinem Nominalwert, sondern in dem, was er mit den Bedingungen wird. Das Spielguthaben muss innerhalb von 30 Tagen eingesetzt werden, in Wetten, deren Quote den Spielregeln der Loterie Romande entsprechen; ein nicht genutzter Betrag verfällt. Wer CHF 10 Spielguthaben akzeptiert, akzeptiert diese Bedingungen im selben Atemzug. Eine Auszahlung des Gutscheinwerts selbst ist ausgeschlossen – das BGS schreibt das so vor, und die Loterie Romande setzt es in ihren Bedingungen um.

Der rechnerische Wert eines Aktionsguthabens

Bei einer Aktionsgutschrift, deren Nominalwert nicht ausgezahlt wird, kommt der Wert allein aus dem, was sie an Gewinnen ermöglicht. Für eine faire Zweiwegwette mit beiden Quoten 1.90 beträgt die Auszahlungsquote 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90) ≈ 0,526, der Markt hält also etwa 47,4 % Marge. Bei einem Aktionsguthaben von CHF 10 und einem mittleren Gewinnbetrag, der mit der Auszahlungsquote gewichtet ist, ergibt sich nach der Formel für ein nicht zurückgezahltes Freispiel ein Wert von CHF 10 × (1,90 − 1) ÷ 1,90 × 0,526 ≈ CHF 2,49 im Durchschnitt pro Gutschrift, wenn alle Wetten gewinnen. In der Praxis gewinnen viele Wetten nicht; trotzdem liegt dieser Bandwert als Grössenordnung dessen, was die Aktion in Franken wert ist – nicht versprochen, sondern statistisch.

Diese Rechnung hat zwei Bedingungen, die der Leser mitbedenken muss. Erstens unterstellt sie, dass das gesamte Guthaben bei Quote 1,90 gesetzt wird; bei höheren Quoten sinkt der erwartete Wert, bei tieferen steigt er. Zweitens geht sie davon aus, dass das Guthaben vollständig verbraucht wird; verfällt ein Teil, sinkt der Wert entsprechend. Wer das Aktionsguthaben annimmt, tauscht einen Zehn-Franken-Bonus gegen ein Spielchen, das im Mittel etwa zwei Franken fünfzig wert ist – nicht gegen zehn, nicht gegen null.

Was Swisslos an Gratisspielguthaben auszahlt – und was nicht

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Was Swisslos damit vom Gratisspielguthaben ausnimmt: Aktionsguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Eine Aktion mit Startguthaben ohne Einzahlung kann also in Gewinne fliessen, die ausgezahlt werden; das Aktionsguthaben selbst bleibt auf dem Wallet und wird mit der Wette eingesetzt.

Diese Trennung wird oft übersehen. Wer mit Aktionsguthaben gewinnt, gewinnt effektiv – das Wallet wächst um den Nettogewinn, und dieser ist nach den Bedingungen der Loterie Romande und Swisslos regulär auszahlbar, sobald die walletinternen Schwellen greifen (bis CHF 1’000 Nettogewinn direkt dem Wallet gutgeschrieben; darüber auf die IBAN überwiesen). Was aber nicht ausgezahlt wird, ist das Aktionsguthaben selbst. Das ist die Pointe hinter dem Wort «Gratis»: gratis ist nur das Anfassen, nicht das Mitnehmen.

Weitere Angebote ohne Startguthaben ohne Einzahlung – und ihre Kosten

Was die beiden Veranstalter dauerhaft anbieten, sind keine Startguthaben ohne Einzahlung, sondern Boosts auf eigene Wetten. Der Sporttip-Kombiboost etwa verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1,50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen, Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert und nur online verfügbar. Quotenboosts und Profitboosts gelten ebenfalls nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und verfallen bei einem Cash-Out.

All diese Aktionen – Kombiboost, Quotenboost, Profitboost – kommen ohne eigenes Startguthaben aus; sie setzen aber eine Einzahlung und eine platzierte Wette voraus. Ihr Wert ist echt, aber an die Bedingung geknüpft, dass die qualifizierenden Wetten so stehen, wie das Wettprogramm es verlangt. Wer mit einem Gratis-Startguthaben rechnet, wird hier nicht fündig; wer auf einen kleinen Mehrwert auf einer bereits platzierten Kombiwette aus ist, kann ihn mitnehmen.

Was Werbung in der Schweiz nicht behaupten darf

Art. 74 BGS verbietet aufdringliche, irreführende oder an Minderjährige gerichtete Werbung. Wer mit einem «Gratisbonus ohne Einzahlung» wirbt, ohne zu nennen, dass das Guthaben nicht auszahlbar ist, würde hier anecken – schon deshalb, weil die Gespa vorher zustimmen muss. Wer auf eine Schweizer Bewilligung achtet, sieht in der Werbung umso klarer, was eine Aktion wert ist, wenn er die Mechanik liest.

Schweizer Wettanbieter im Vergleich: was die Top-Anbieter in der Schweiz 2026 bieten

Die folgenden zehn Anbieter werden hier nebeneinandergestellt – zuerst die beiden in der Schweiz bewilligten Veranstalter, dann die acht ausländischen Marken, die Schweizer Spielende in Werbung und Browser treffen, ohne hier eine Bewilligung zu haben. Die Tabelle führt nur, was die Bewilligungslage und die organisatorische Zuordnung betrifft.

Anbieter Schweizer Bewilligung Organisator / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Ja SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel – Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht durch die Gespa
Loterie Romande Jouez Sport Ja Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne – Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht durch die Gespa
Betclic Nein keine Schweizer Bewilligung – Lizenz aus dem Ausland, ohne Geltung in der Schweiz
Fezbet Nein keine Schweizer Bewilligung – Lizenz aus dem Ausland, ohne Geltung in der Schweiz
WirWetten Nein keine Schweizer Bewilligung – Lizenz aus dem Ausland, ohne Geltung in der Schweiz
20Bet Nein keine Schweizer Bewilligung – Lizenz aus dem Ausland, ohne Geltung in der Schweiz
Rainbet Nein keine Schweizer Bewilligung – Lizenz aus dem Ausland, ohne Geltung in der Schweiz
MyStake Nein keine Schweizer Bewilligung – Lizenz aus dem Ausland, ohne Geltung in der Schweiz
bet-at-home Nein keine Schweizer Bewilligung – Lizenz aus dem Ausland, ohne Geltung in der Schweiz
BetPanda Nein keine Schweizer Bewilligung – Lizenz aus dem Ausland, ohne Geltung in der Schweiz

Swisslos Sporttip

Das einzige Produkt, das in 19 Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein online verfügbar ist und unter Schweizer Aufsicht steht. Sporttip ist nicht eine Marke, die man auswählt, sondern ein Angebot, das im eigenen Vertragsgebiet zur Verfügung steht – und nur dort. Die Sportwetten sind als Swisslos-Spiel in den Betrieb der Genossenschaft eingebettet; Swisslos betreibt Sportwetten gestützt auf die IKV 2020 und führt den Geschäftsbericht jährlich.

Die Wettmechanik ist auf online-affine Spielende zugeschnitten. Der Kombiboost, Quotenboosts und Profitboosts funktionieren nur online; sie sind pro Wettenden einmal nutzbar und verfallen bei Cash-Out. Cash-Out selbst ist nur online verfügbar, gilt für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live – aber nur als vollständiges Cash-Out, ohne Teilauszahlung, und nicht garantiert für jeden Markt. Bei einem Cash-Out ist der Rückkaufswert tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn; Swisslos kann Cash-Out jederzeit ändern und muss es nicht für alle Wetten anbieten.

Wer hier spielt, muss Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, bevor die erste Wette angenommen wird. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000; eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden. Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten: CHF 1. Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette: CHF 1’000; für eine Systemwette: CHF 10’000. Spielguthaben kann per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20), höchstens CHF 10’000 innert 30 Tagen, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay ist verfügbar und wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote (bei Kombiwetten mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten); er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber innert 3 Arbeitstagen auf das hinterlegte Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Wer 26 Wochen nach öffentlicher Bekanntmachung der Wettauswertung keinen Anspruch geltend macht, verliert ihn zugunsten des Swisslos-Zwecks.

Sporttip ist die richtige Wahl für Lesende in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein, die einen Schweizer Anschluss an das Sperrregister und die Gespa wollen. Wer mit kleiner Stückelung testet (CHF 1 Mindesteinsatz), wer Aktionen versteht und wer Cash-Out nur als komplette Übung einsetzt, fährt hier am glattesten. Wer ohne Schweizer Wohnsitz ist, ist hier fehl am Platz – die Registrierung verlangt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, Schweizer Ausweis und Volljährigkeit.

Loterie Romande Jouez Sport

Das Gegenstück für die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Die Loterie Romande betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Das Online-Angebot heisst Jouez Sport und ist im Internet nur für Personen mit Wohnsitz im eigenen Vertragsgebiet zugänglich; die Registrierung verlangt die gleichen Voraussetzungen wie bei Swisslos.

Die Mechanik folgt ihrem eigenen Reglement. Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage beschränkt, das Wallet-Guthaben auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Das Règlement Général des jeux de la Loterie Romande ist die Grundlage für alle Spielbedingungen.

Aus den Aufzeichnungen geht hervor, dass die Loterie Romande im Jahr 2025 von der Gespa 24 Zusagen für Gratisspiele erhalten hat – deutlich mehr als Swisslos mit 8. Diese Zusagen gehören zur Kategorie der bewilligten Aktionen mit Spielguthaben ohne Einzahlung. Eine solche Aktion läuft über Tage, nicht über Wochen; sie ist auf einen Kanal (Verkaufsstelle, App, Stadion) begrenzt, und sie bringt einen kleinen Nominalwert an Spielguthaben auf das verifizierte Konto.

Wer in der Romandie wohnt, eine Schweizer Bewilligung will und sich an Aktionskalender der Loterie Romande hält, ist hier am richtigen Ort. Für alle anderen ist die Plattform nicht zugänglich – die Registrierung setzt Wohnsitz im Vertragsgebiet voraus. Wer auf Cash-Out, Livewetten und Boosts Wert legt, muss prüfen, was Jouez Sport im aktuellen Wettprogramm anbietet; prüfen Sie die Funktionen direkt in den Spielregeln von Jouez Sport.

Betclic (ohne Schweizer Bewilligung)

Eine ausländische Marke, die Schweizer Spielende über Werbung im Internet erreicht, ohne hier eine Bewilligung zu haben. Eine Lizenz aus dem Ausland hat in der Schweiz keine Kraft; Betclic ist nicht an das schweizweite Sperrregister angeschlossen, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Seine Domains können auf der Sperrliste der Gespa landen und per DNS blockiert werden.

Wer Betclic nutzt, sollte sich bewusst sein, dass die Aufsicht fehlt und die Schweiz weder Beschwerdestelle noch Auszahlungsgarantie bietet. Wer mit einem Bonus ohne Einzahlung wirbt, ohne hier bewilligt zu sein, bewegt sich im rechtlichen Graubereich; Verlässlichkeit auf das Versprochene gibt es nicht.

Fezbet (ohne Schweizer Bewilligung)

Auch Fezbet gehört zu den ausländischen Marken, die ohne Schweizer Bewilligung hier werben. Die Sperrliste der Gespa kann die Domain per DNS blockieren; ein Domainwechsel ist möglich.

Fezbet ist für eine Lesenden-Gruppe interessant, die im Ausland wohnt oder hier einen Bonus sucht, den die Schweizer Veranstalter nicht anbieten. Wer in der Schweiz wohnt, hat keine Aufsicht, keine Sperre bei Bedarf und keinen Rechtsweg – das BGS droht beim Veranstalter Freiheitsstrafe und Einziehung, nicht beim Spielenden. Die Werbung um ein Startguthaben ohne Einzahlung ist nicht einmal erlaubt (Art. 74 Abs. 3 BGS); wer sie trotzdem sieht, sollte sie nicht als Angebot lesen.

WirWetten (ohne Schweizer Bewilligung)

WirWetten gehört zu den ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz aus dem Ausland hat in der Schweiz keine Wirkung; der Anbieter ist nicht an das schweizweite Sperrregister angeschlossen.

Wer in der Schweiz wohnt und bei WirWetten spielt, hat keinen Schweizer Rechtsweg, keine Sperre über die Spielsperre-Architektur des BGS und keine Aufsicht durch die Gespa. Wins aus ausländischen Wetten fallen je nach Kanton ins steuerbare Einkommen; wer in Thurgau wohnt, behandelt sie ohne Freibetrag.

20Bet (ohne Schweizer Bewilligung)

20Bet ist eine weitere ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die fehlende Schweizer Aufsicht bedeutet, dass die Sperrliste greifen kann und der Schweizer Rechtsweg fehlt.

Das ändert nichts daran, dass 20Bet in Schweizer Werbung erscheinen kann – nicht legal, aber sichtbar. Lesende, die auf einen Bonus ohne Einzahlung stossen, sollten prüfen, woher der Anbieter kommt; Art. 74 Abs. 3 BGS verbietet Werbung für hier nicht bewilligtes Glücksspiel, und die Strafe trifft den Werbenden, nicht den Spielenden.

Rainbet (ohne Schweizer Bewilligung)

Rainbet gehört ebenfalls zu den ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Wer in der Schweiz wohnt und hier spielt, hat keine Schweizer Aufsicht, keine Sperre über das gesetzliche Register und keine Verlässlichkeit auf einen Bonus, der oft das Einstiegsangebot ist.

Die Sperrliste der Gespa kann die Domain blockieren; ein Domainwechsel unter neuem Namen ist möglich. Werbung für diese Anbieter ist in der Schweiz verboten – auch wenn sie in Browser oder soziale Netze rutscht.

MyStake (ohne Schweizer Bewilligung)

MyStake ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz aus dem Ausland hat in der Schweiz keine Wirkung.

Die Sperrliste der Gespa kann Domains blockieren; ein Domainwechsel ist möglich. Für Schweizer Spielende fehlt Aufsicht, Sperre und Rechtsweg – eine Mischung, die kein Bonus aufwiegt, der nicht einmal beworben werden darf.

bet-at-home (ohne Schweizer Bewilligung)

bet-at-home gehört zu den ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die Gespa nennt bet-at-home namentlich als einen Anbieter, dessen Domains über die Sperrliste blockiert werden.

Wer in der Schweiz wohnt und hier spielt, hat keine Schweizer Aufsicht; die Lizenz aus dem Ausland schützt hier niemanden. Wins sind je nach Kanton steuerlich relevant – Thurgau besteuert sie ohne Freibetrag.

BetPanda (ohne Schweizer Bewilligung)

BetPanda ist die letzte ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung in dieser Übersicht. Die fehlende Schweizer Aufsicht bedeutet Sperrlisten-Risiko und fehlenden Rechtsweg.

Wer aus der Schweiz heraus spielt, sollte sich bewusst sein, dass Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel verboten ist und das, was als «Gratisbonus» beworben wird, nicht mit dem vergleichbar ist, was die Schweizer Veranstalter unter Gespa-Aufsicht anbieten dürfen.

Einordnung: was die Schweizer Bewilligung ändert – und was nicht

Eine Schweizer Bewilligung garantiert nicht, dass ein Anbieter die besten Quoten, die meisten Märkte oder den grössten Bonus hat. Sie garantiert, dass ein Schweizer Veranstalter unter Schweizer Aufsicht steht, dass Spielende im Sperrregister eingetragen werden können, dass Auszahlungen auf verifizierte Konten fliessen und dass die Werbung den Regeln des BGS untersteht. Das ist viel, gemessen an einem Markt, in dem die meisten Werbeangebote aus dem Ausland kommen.

Eine Schweizer Bewilligung garantiert auch nicht, dass ein Startguthaben ohne Einzahlung zu haben ist. Bekannt ist eine bewilligte Aktion der Loterie Romande an 7 Aktionstagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026, die CHF 10 Gratisspielguthaben an 7’000 verifizierte Konten verteilte. Das war keine Daueraktion, sondern eine befristete Promotion. Wer hier mit einem konstanten «Gratis-Startguthaben» rechnet, sucht etwas, das es strukturell selten gibt.

Wer sich in der Schweiz mit Sportwetten beschäftigt, hat im Wesentlichen vier Pfade. Der erste führt über Swisslos und ist offen für alle, die in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin oder in Liechtenstein wohnen. Der zweite führt über Loterie Romande und ist offen für alle, die in den Westschweizer Kantonen wohnen. Der dritte führt über einen ausländischen Anbieter – mit allen Risiken, die das BGS für den Anbieter vorsieht und die Spielende tragen, wenn sie dort gewinnen. Der vierte Pfad führt zum Nichtwetten, was hier keine Verlegenheitslösung ist: das BGS sieht Spielende als mündige Adressaten einer beworbenen Aktion; sie tragen die Entscheidung, ob sie mitmachen.

Was eine Schweizer Bewilligung trägt, sollte auch beim Startguthaben der Massstab sein. Gratisspielguthaben, das die Gespa bewilligt hat, ist nicht auszahlbar – das ist im BGS so vorgesehen und schmälert den Nominalwert. Wer ein Startguthaben ohne Einzahlung akzeptiert, hat Anspruch auf die Spielregeln der Aktion, nicht auf das, was im Werbeversprechen steht.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es in der Schweiz ein Startguthaben ohne eigene Einzahlung?

Dauerhaft nicht; nur in bewilligten Aktionen der beiden Veranstalter. Die jüngste dokumentierte Aktion war «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 an 7 Aktionstagen, die CHF 10 Gratisspielguthaben an 7’000 verifizierte Konten verteilte. Andere bewilligte Aktionen folgen dem gleichen Muster: ein Zeitfenster, ein Kanal, ein kleiner Nominalwert.

Wie lief die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande ab?

Wer zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 an einem der 7 Aktionstage einen in den Stadien der National League verteilten Code innert 7 Tagen in seinem verifizierten Konto einlöste, erhielt CHF 10 Spielguthaben auf das Wallet. Insgesamt wurden 7’000 solcher Gutschriften ausgegeben; das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Kann ein Aktionsguthaben ausgezahlt werden?

Nein. Sowohl die Loterie Romande als auch Swisslos schreiben in ihren Bedingungen, dass Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar ist. Wer mit Aktionsguthaben spielt und gewinnt, gewinnt effektiv – aber das Aktionsguthaben selbst bleibt auf dem Wallet und wird mit der Wette eingesetzt.

Welche Voraussetzungen gelten für die Registrierung bei Swisslos?

Volljährigkeit (mindestens 18 Jahre), Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet (Deutschschweizer Kantone, Tessin oder Liechtenstein), keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person. Die Identität wird per Ausweisdokument verifiziert und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Wie hoch ist der Mindesteinsatz bei Sporttip, und was gilt für Systemwetten?

Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000; für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Wieso braucht ein kostenloses Guthaben die vorherige Zustimmung der Gespa?

Weil Art. 75 Abs. 2 BGS das so vorsieht. Gratisspiele und Gratisspielguthaben stehen unter Aufsichtsvorbehalt, damit Werbung nicht verspricht, was die Mechanik nicht hält. Wer hier einen Bonus ohne Einzahlung anbietet, braucht eine bewilligte Aktion; die Gespa hat 2025 insgesamt 24 Zusagen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt.

Inhalt erstellt vom Team «Quoten Rechner Info»