Leichtathletik wetten in der Schweiz 2026
Geprüft am 20. Oktober 2026 gegen die Gespa-Bewilligungsdaten und die Spielregeln von Swisslos und Loterie Romande.

Eine Sprintquote, ein Hochsprungresultat, ein Fehlstart auf der Bahn: nichts davon lässt sich in der Schweiz bei einem x-beliebigen Buchmacher spielen. Wer in der Schweiz auf Leichtathletik setzen will, kommt an genau zwei Veranstaltern nicht vorbei, und beide sind keine Buchmacher im landläufigen Sinn, sondern staatlich bewilligte Lotteriegesellschaften. Die Wetten auf Leichtathletik sind in der Schweiz strikt geregelt: das Wettprogramm von Sporttip und Jouez Sport ist auf bewilligte Events beschränkt, die Quoten spiegeln die Marge wider, und eine Registrierung ist nur für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz möglich. Weitere Anbieter tauchen in diesem Vergleich nur als Kontrastmaterial auf, mit dem Hinweis, dass in der Schweiz ausschliesslich die beiden bewilligten Veranstalter zugelassen sind.
Die Leichtathletik selbst ist ein Sport, in dem sich Resultate oft in Hundertstelsekunden oder Millimetern unterscheiden. Das hat zwei Konsequenzen für jede Wette: erstens reagiert die Quote schon auf kleinste Verschiebungen im Feld sehr stark, und zweitens sind viele Märkte – Sieger eines Rennens, Medaillenchancen – für Wettende schwer vorherzusagen. Wer die Disziplin versteht, sieht eher, wo eine Quote ihren Wert hat und wo sie nur den Buchmacher nährt.
Rechtslage in der Schweiz: warum nur zwei Veranstalter erlaubt sind
Die Schweiz hat den Sportwettenmarkt bewusst eng gezogen. Online-Sportwetten sind im Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) als Grossspiele eingeordnet und werden von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, beaufsichtigt – nicht von der ESBK, die nur für Casinos zuständig ist. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und gilt ausdrücklich nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos, Produkt Sporttip, und Loterie Romande, Produkt Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher gibt es nicht, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains.

Für Leichtathletik heisst das konkret: angeboten werden dürfen nur Wetten, die auf der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten stehen (Version 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden dürfen nur dann einzeln spielbar sein, wenn sie auf der Liste stehen; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie dort aufgeführt sind; Rangwetten nur dort, wo das Ranking über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder das Podium entscheidet; Trainingsläufe sind nie wetterbar. Die Liste enthält keine Eckball- oder Kartenmärkte und keinen Esports-Bereich. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Live-Wetten sind erlaubt, vor und während des Sportereignisses, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat; das BGS kennt keine inhaltliche Einschränkung einzelner Live-Märkte. Cash-Out ist nicht gesetzlich geregelt: das Kapitel gehört in die Spielregeln jedes Veranstalters.
Was sich nicht in der Gespa-Liste findet, lässt sich in der Schweiz auch nicht legal spielen. Ausländische Lizenzen aus Malta, Curaçao oder Deutschland haben hier keine Geltung (Art. 4 BGS), und das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Die Spielenden selbst werden nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und ein Schutzrahmen wie bei einem bewilligten Anbieter fehlt vollständig.
Spielerschutz: Verlustlimiten, Spielsperre und Anlaufstellen
Wer sich bei Swisslos online registriert, gibt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet an und bestätigt, dass keine Spielsperre besteht. Die Online-Teilnahme ist auf Personen ab 18 Jahren beschränkt (Art. 72 BGS). Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen – Oberlimite 9’999 CHF, unter 21 Jahren 1’000 CHF. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Der Anbieter darf die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Die Spielsperre funktioniert produktbezogen: bei Swisslos lässt sich der Zugang für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbst gewählte Spielsperre kann erst nach drei Monaten und nur mit Beteiligung einer Fachstelle aufgehoben werden (Art. 81 BGS, Art. 84 VGS); ein freiwilliger Selbstausschluss bis sechs Monate muss vom Anbieter angeboten werden (Art. 89 VGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Das klingt streng, hat aber eine Lücke, die nicht verschwiegen werden darf: die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Testfällen einen Sporttipp an Minderjährige verkauft. Wer am Schalter oder in der Verkaufsstelle spielt, ist nicht so geschützt, wie das Gesetz es verlangt; der Online-Kanal mit Ausweisprüfung ist die deutlich belastbarere Seite des Systems. Für Spielerinnen und Spieler, die ihr Wettverhalten reflektieren wollen, verweisen die Veranstalter auf die Fachstellen der Kantone; die Anlaufstellen sind nicht teil dieses Resorts, aber über die Gespa und die kantonalen Suchtberatungen zu finden.
Leichtathletik als Wettsport: Disziplinen, Termine, Diamond League
Leichtathletik gliedert sich in vier Disziplingruppen: Lauf, Gehen, Sprung sowie Stoss und Wurf. Die Mehrkämpfe kombinieren Disziplinen aus allen Gruppen ausser dem Gehen – im Freien der Zehnkampf der Männer und der Siebenkampf der Frauen, in der Halle der Siebenkampf der Männer und der Fünfkampf der Frauen. In den Sprung- und Wurfdisziplinen hat jede Athletin und jeder Athlet drei Versuche, Vorrunden gibt es dort nicht. Laufrekorde im Freien werden seit 1960 nur anerkannt, wenn sie auf einer 400-m-Bahn aufgestellt wurden, Hallenrekorde nur auf 200-m-Bahnen.
Die Leichtathletik-Weltmeisterschaften finden seit 1983 mit dem vollen olympischen Programm statt, zunächst alle vier Jahre, seit 1991 alle zwei Jahre. Die Diamond League wird seit 2010 von World Athletics ausgetragen, der bis 2019 IAAF hiess; Vorläufer war die IAAF Golden League. Die Diamond League startete 2010 mit 14 Meetings und 32 Diamond-Disziplinen; für 2025 und 2026 nennt die Diamond-League-Seite jeweils 15 Meetings. Seit 2017 erhalten die ersten acht Athletinnen und eines jeden eines Meetings Punkte in absteigender Skala von 8 bis 1; diese Punkte entscheiden über die Qualifikation für die Disziplinfinals.
Die Fehlstartregel gehört zu den Eigenheiten, die für Wetten auf Sprint- und Hürdenrennen zentral sind: ein Start gilt als verfrüht, wenn die Reaktionszeit unter 0,100 Sekunden liegt; Athletinnen und Athleten riskieren seit 2009 die sofortige Disqualifikation. Vor 2003 durfte ein Athlet nach einem Fehlstart erneut starten und riskierte die Disqualifikation erst beim zweiten Fehlstart; von 2003 bis 2009 führte der erste Fehlstart zu einer Verwarnung für das gesamte Feld. Für Wettende bedeutet das: ein Wettausgang kann durch eine Reaktion von 99 Millisekunden kippen, und die Quote auf «disqualifiziert» oder «nicht im Ziel» ist nur für jene eine Überlegung wert, die mitlesen.
Wettprogramm bei Swisslos und Loterie Romande: was tatsächlich spielbar ist
Bei Sporttip von Swisslos umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand dieser Wette sind. Auf Leichtathletik übersetzt heisst das: ein Diamond-League-Finale über 100 m wird mit Nachspielzeit – also mit Reaktionszeitverzögerung oder Zielfotoentscheid – als regulär gewertet, sofern das Wettprogramm die Zielfoto-Komponente nicht ausdrücklich einschliesst.
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Beim Cash-Out selbst ist der Betrag tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – bei Fussball Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Auf Leichtathletik übertragen: Wetten, die nach einem Fehlstart platziert werden, wenn das Ereignis schon entschieden ist, können mit Quote 1.00 storniert werden. Wer auf 100-m-Läufe live spielen will, sollte die Reaktionszeiten im Blick behalten.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten 1 CHF, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette 1’000 CHF und für eine Systemwette 10’000 CHF. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Die zwei bewilligten Anbieter im Vergleich
Die nachfolgende Einordnung misst die beiden in der Schweiz bewilligten Veranstalter aneinander. Die Spalten folgen den Kriterien Bewilligungsstatus und organisatorische Zuordnung; weitere Vergleichsmerkmale wie Quotenmarge oder Livewettenangebot sind in den jeweiligen Abschnitten behandelt.
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung als Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung als Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa) | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Sitz Lausanne |
Die Tabelle sagt, was die Gespa-Logik eigentlich verlangt: zwei Anbieter, bewilligt, jeweils für ihre Kantone. Wer in den Deutschschwesten wohnt, kommt nur an Sporttip; wer in der Romandie wohnt, nur an Jouez Sport; das ist keine Wettbewerbsfrage, sondern eine Folge der interkantonalen Vereinbarung.
Swisslos Sporttip: der Standard für die Deutschschweiz
Swisslos – die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel – veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Sportwettenangebot läuft unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto können nur Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Vertragsgebiet eröffnen.
Sporttip bietet Einzelwetten, Kombiwetten, Systemwetten, Livewetten und Cash-Out als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Mindesteinsatz liegt bei 1 CHF, der Höchsteinsatz bei 1’000 CHF für Einzel- und Kombiwetten sowie 10’000 CHF für Systemwetten. Vor der ersten Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage Pflicht; eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Quotenboosts sind online verfügbar und nur einmal pro Wettenden nutzbar. Die Spielsperre lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage setzen; eine unbefristete Sperre wird zentral registriert und gilt auch für Casinos.
Der Reingewinn, den Swisslos 2025 ausgeschüttet hat, betrug 562 Mio. CHF: 506 Mio. CHF an die kantonalen Fonds und 56 Mio. CHF an die Stiftung Sportförderung Schweiz – Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten 2025 109 Mio. CHF, gegenüber 122 Mio. CHF im Jahr 2024. Das ist ein gemeinnütziges Lotterie-Modell, kein Buchmacher mit Margenziel; die Marge landet beim Kanton, nicht beim Aktionär.
Für Leichtathletik bietet Sporttip Einzelwetten auf Sieger und Platzierungen in Diamond-League-Meetings, Weltmeisterschafts-Disziplinen und Hallenmeetings, sofern die Gespa-Liste die Veranstaltung führt. Quotenboosts sind online möglich, aber an die Bedingung geknüpft, dass sie nur einmal pro Person genutzt werden und bei Cash-Out verfallen. Der Markt für Einzelwetten auf 100-m-Zeiten unter 9.80 s oder Medaillenrangierungen ist im Prematch-Bereich breit, im Live-Bereich dünner, weil Cash-Out nicht für alle Märkte garantiert ist. Das Wettprogramm auf Leichtathletik ist nicht so dicht wie dasjenige auf Fussball, weil die Gespa-Liste nicht alle Wettbewerbe abdeckt; für einen Schweizer Wettenden ist das der Preis des Modells.
Das Modell ist für Spielerinnen und Spieler gemacht, die einen gemeinwohlorientierten Anbieter suchen, der unter Schweizer Aufsicht steht und in Notfällen die Spielsperre zentral durchsetzt. Wer in den Deutschschweizer Kantonen wohnt und auf Leichtathletik setzen will, hat keine andere legale Wahl. Wer höhere Einsätze, ein breiteres Livewettenangebot oder Quotenboosts auf andere Disziplinen sucht, stösst an die durch die Gespa-Liste gesetzten Grenzen.
Loterie Romande Jouez Sport: das Pendant für die Romandie
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne; das Unternehmen zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Ein Online-Konto können nur Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Romandie eröffnen. Die übrigen Regeln – Mindesteinsatz, Höchsteinsatz, Verlustlimiten, Spielsperre, Gespa-Aufsicht – entsprechen dem interkantonalen Rahmen und damit dem Sporttip-Modell.
Jouez Sport bietet Einzelwetten, Kombiwetten und Livewetten im Rahmen der Gespa-Liste. Das Wettprogramm auf Leichtathletik deckt dieselben Veranstaltungen ab wie Sporttip, soweit die Liste Diamond League, Weltmeisterschaften und Hallenmeetings führt; auf einen zugeschnittenen Romandie-Vorteil im Leichtathletik-Bereich deutet nichts hin, was auch am gemeinsamen Markt der Veranstaltungen liegt. 2025 hat die Gespa 24 Einwilligungen für Gratisspielguthaben an die Loterie Romande erteilt – deutlich mehr als die 8 an Swisslos –, was auf einen etwas breiteren Promotionsrahmen hindeutet, aber nichts darüber sagt, wie viel davon auf Leichtathletik entfällt.
Jouez Sport ist für Spielerinnen und Spieler gemacht, die in der Romandie wohnen und das gleiche gemeinwohlorientierte Modell wie in der Deutschschweiz suchen, nur in der Westschweiz verankert. Wer in Genf, Waadt oder Freiburg wohnt, hat keine andere legale Wahl. Wer in den Kantonen der Romandie wohnt und auf Leichtathletik wetten will, kommt an Jouez Sport nicht vorbei.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung: BillyBets, Jackbit, Betovo, Gamdom, Cloudbet, HighFlyBet, BetPanda, PowBet
Die folgenden Anbieter sind in der Schweiz nicht bewilligt. Sie werden hier aufgeführt, um zu verdeutlichen, was die bewilligten Anbieter von einer Offerte ohne Schweizer Bewilligung unterscheidet. Da keine Schweizer Bewilligung vorliegt, unterstehen diese Betreiber nicht der Aufsicht der Gespa.
BillyBets hat keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz – gleich aus welchem Land – hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). BillyBets ist nicht mit dem Schweizer Ausschlussregister verbunden, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und seine Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.
Jackbit hat keine Schweizer Bewilligung. Lizenzhinweise haben hier keine Kraft (Art. 4 BGS). Kein Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domains können gesperrt werden.
Betovo hat keine Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz im Ausland entfaltet hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Kein Schweizer Ausschlussregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domains blockierbar.
Gamdom hat keine Schweizer Bewilligung. Lizenzangaben haben in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Sie verfügen über keine Schweizer Zulassung und sind daher nicht an das Schweizer Spielersperrsystem angebunden.
Cloudbet hat keine Schweizer Bewilligung. Ausländische Lizenzen gelten in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS). Sie verfügen über keine Schweizer Zulassung und sind daher nicht an das Schweizer Spielersperrsystem angebunden.
HighFlyBet hat keine Schweizer Bewilligung. Lizenzhinweise sind in der Schweiz bedeutungslos (Art. 4 BGS). Sie verfügen über keine Schweizer Zulassung und sind daher nicht an das Schweizer Spielersperrsystem angebunden.
BetPanda hat keine Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz im Ausland gilt hier nicht (Art. 4 BGS).
PowBet hat keine Schweizer Bewilligung. Ausländische Lizenzen haben in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS).
Die gemeinsame Linie aller acht: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg, kein Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister. Wer dort spielt, hat im Streitfall keine Schweizer Anlaufstelle; wer sich selbst sperren lassen will, muss es bei jedem Anbieter einzeln tun; Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Die Gespa-Sperrliste wird kontinuierlich erweitert – Ende 2025 standen 671 Domains darauf –, und blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Wer in der Schweiz auf Leichtathletik wetten will, hat mit diesen Anbietern kein legales Spiel.
Wie Quote und Marge zusammenhängen: das Beispiel eines Zwei-Wege-Markts
Eine Quote von 1.90 auf jede Seite eines Zwei-Wege-Markts wirkt ausgeglichen, ist aber keine faire Wette. Die Auszahlungsquote – also der Anteil aller Einsätze, den der Markt langfristig zurückzahlt – berechnet sich als 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂), hier also 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), das ergibt rund 0.5263 oder 52.63 %. Die Marge – das, was der Anbieter langfristig behält – ist die Differenz zu 100 %, hier also rund 47.37 %.
47.37 % Marge auf einem Markt ist kein Zufallswert, sondern Ausdruck davon, dass die Buchmacher in Märkten mit wenigen, klar abgegrenzten Ausgängen tendenziell mehr Spielraum haben. Bei Diamond-League-Finals auf eine Sprintstrecke ist das genau die Klasse von Markt, die mit einer Quote nahe 1.90 quotiert wird; bei einem Sport, dessen Resultate sich in Hundertstelsekunden entscheiden, ist die Spanne zwischen den Ausgängen klein und die Marge gross. Die Grösse der Marge zeigt sich erst im Vergleich: ein Buchmacher mit 47 % Marge auf einem Zwei-Wege-Markt behält fast die Hälfte jedes eingesetzten Frankens, bevor ein Ausgang entschieden ist.
Was das für den Wettenden heisst: wer auf Leichtathletik setzt, wettet gegen eine Marge, die höher ist als bei Fussballmärkten mit drei Ausgängen und bei Kombiwetten mit vielen Beinen noch einmal höher liegt. Bei einer Quote von 1.90 muss die Athletin oder der Athlet häufiger als jedes zweite Mal richtig getippt werden, damit der Wettende langfristig auf seine Kosten kommt – und bei Sprintzeiten unter 0.1 s Reaktionszeit ist genau diese Häufigkeit nicht garantiert. Die Marge schlägt durch, der für Spielerinnen und Spieler mit kleinerem Budget ist das die einzige Kennzahl, die über das langfristige Ergebnis entscheidet.
Steuern auf Gewinne: Freibetrag und kantonale Unterschiede
Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen – die ESTV nennt ausdrücklich Sportwetten – sind bis zum Freibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei; oberhalb des Freibetrags wird die Verrechnungssteuer von 35 % abgezogen, die mit der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Der bundesrechtliche Freibetrag beträgt ab 1.1.2026 1’071’000 CHF (im Jahr 2025 waren es 1’070’400 CHF). Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich, weshalb die Faustregel «je nach Kanton» gilt und nicht eine einzelne Zahl stehen darf. Die typische Wettgewinne liegen weit unter dem Freibetrag, sodass für die meisten Spielerinnen und Spieler weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer anfällt.
Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer; die kantonale Steuerpraxis – Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen unabhängig von der Höhe – kann aber sehr wohl greifen. Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz – eine solche Behauptung wäre falsch. Für die genaue Höhe des kantonalen Freibetrags und die Frage, ob die kantonale Praxis Gewinne aus ausländischen Grossspielen erfasst, ist der Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse; allgemeine Angaben ersetzen die Auskunft im Einzelfall nicht.
Werbung, Boni und Promo-Codes: was nicht erlaubt ist
Werbung für Geldspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten und wird mit einer Busse bis 500’000 CHF bestraft (Art. 131 BGS) – beschreiben, nicht bewerben, ist die Faustregel. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 hat die Gespa 24 Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Bonusbeträge und -bedingungen kommen nur aus den Spielregeln jedes Veranstalters. Ein Promo-Code wird hier nicht abgedruckt; ein solcher Code würde gegen die Werbevorschriften verstossen.
Wie sich das Wetten auf Leichtathletik anfühlt: Schritte, Stolpersteine, Hinweise
Wer auf ein Diamond-League-Meeting oder eine WM-Disziplin setzen will, geht bei Swisslos in vier Schritten vor: Konto eröffnen mit Ausweis und Wohnsitznachweis im Swisslos-Vertragsgebiet, Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, Wette platzieren auf eine Voraussage, die das Wettprogramm führt, und Gewinn auf das verifizierte Zahlungskonto auszahlen lassen. Die Stolpersteine liegen in der Quote: wer auf einen Sprint oder einen Hochsprung setzt, wettet gegen eine Marge, die nahe 50 % liegen kann, und die Quote reagiert auf jeden Wechsel im Feld. Was die Auszahlung betrifft, zahlen Swisslos und Loterie Romande Gewinne und Saldi nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers aus (Art. 50 Abs. 2 VGS) – anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es bei bewilligten Schweizer Wetten nicht, und Kredit an Spielende ist unzulässig (Art. 75 Abs. 1 BGS).
Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, geht im Grunde dieselben Schritte, aber die Spielsperre gilt nur beim jeweiligen Anbieter, der Schweizer Rechtsweg fehlt, und eine Gespa-Sperrliste-Erweiterung kann den Zugriff von heute auf morgen kappen. Wer mit Blick auf das Diamond-League-Finale oder die nächste WM eine breitere Wettauswahl sucht, ist mit einem bewilligten Anbieter schlechter bedient; wer mit Blick auf die Sicherheit des Schweizer Rechtsrahmens und die zentrale Spielsperre spielt, ist mit einem bewilligten Anbieter besser bedient. Eine Wahl ohne Kompromiss gibt es nicht.
Häufig gestellte Fragen
Gehört Leichtathletik zu den Sportarten, die Schweizer Veranstalter anbieten dürfen?
Leichtathletik gehört zu den Sportarten, die in der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten aufgeführt sind; Swisslos und Loterie Romande dürfen entsprechende Wetten anbieten. Was auf der Liste steht – Diamond League, Weltmeisterschaften, Hallenmeetings –, darf gespielt werden; was nicht draufsteht, nicht.
Wie wirkt sich eine verfrühte Reaktionszeit beim Start auf eine Wette aus, wenn ein Athlet disqualifiziert wird?
Seit 2009 riskiert ein Athlet bei einer Reaktionszeit unter 0,100 Sekunden die sofortige Disqualifikation. Eine Wette, die vor dem Fehlstart platziert wurde, wird nach den Regeln des Veranstalters gewertet; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, können mit Quote 1.00 storniert werden, und Sporttip behält sich vor, in spielentscheidenden Situationen ebenso zu verfahren.
Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote, und was ist die Marge des Anbieters?
Der Bruttogewinn ist Einsatz × Quote, der Nettogewinn Einsatz × (Quote − 1). Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Quoten der Einzelbeine. Die Marge eines Markts berechnet sich als 1 minus die Auszahlungsquote; die Auszahlungsquote eines Zwei-Wege-Markts mit Quoten 1.90/1.90 liegt bei rund 52.63 %, die Marge bei rund 47.37 %.
Warum sind Wetten auf Einzelwettkämpfe mit kleinen Zeitunterschieden besonders schwer vorherzusagen?
Leichtathletik-Entscheidungen fallen oft in Hundertstelsekunden, und eine Quote von 1.90/1.90 verlangt, dass der Favorit in mehr als der Hälfte der Fälle gewinnt, um die Marge zu schlagen. Eine Verletzung im Aufwärmen, ein Fehlstart, ein Rückenwind-Wechsel: alles schlägt unmittelbar auf die Wette durch, und der Buchmacher preist das in die Quote ein.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, und wann gilt eine Erhöhung?
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage Pflicht, Obergrenze 9’999 CHF, unter 21 Jahren 1’000 CHF; eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen.
Wie werden Gewinne besteuert, und was bedeutet der Steuerfreibetrag je nach Kanton?
Gewinne aus bewilligten Schweizer Sportwetten sind bis zum bundesrechtlichen Freibetrag von 1’071’000 CHF pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei; darüber wird 35 % Verrechnungssteuer abgezogen, die mit der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich, weshalb die Regel «je nach Kanton» gilt; Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, können aber je nach Kanton als steuerbares Einkommen erfasst werden.
Sportarten – Quoten Rechner Info
Inhalt erstellt vom Team «Quoten Rechner Info»
