Wettanbieter mit Gratis-Startguthaben 2026: Was in der Schweiz tatsächlich geht
Stand: 20. Oktober 2026 | Geprüft gegen die Gespa-Bewilligungsgrundlagen und die Spielregeln von Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport.

Wer in der Schweiz nach einem Wettanbieter mit Gratis-Startguthaben sucht, trifft auf zwei sehr unterschiedliche Welten. Inländisch bewilligt sind nur Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport, beide benötigen für Gratisspielguthaben jeweils die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Ausländische Wettseiten werben oft mit hohen Summen, die in der Schweiz schlicht nicht bewilligt sind und für die es hier keinen Schutz gibt. Ein Blick in die Teilnahmebedingungen klärt auf, was Gratisspielguthaben tatsächlich bedeutet, und benennt die Limits, die vor dem ersten Tipp gesetzt werden müssen.
Rechtslage: Warum Gratisspielguthaben in der Schweiz selten und bewilligungspflichtig sind
Die zwei bewilligten Veranstalter
Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) regelt Sportwetten als Grossspiel und überlässt deren Durchführung den Kantonen. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos betreibt Sporttip in der Deutschschweiz, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein, Loterie Romande betreibt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Beide brauchen eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung, beide werden von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) beaufsichtigt, nicht vom ESBK, der nur Casinos überwacht. Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat hier keine Kraft, weil das Gesetz eine Bewilligung verlangt, die nur in der Schweiz gilt.

Wer bei einem dieser beiden Veranstalter ein Online-Spielkonto eröffnen will, muss volljährig sein, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet haben und es darf keine Spielsperre bestehen. Die Identität wird aus einem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft, eine Person darf sich nur einmal registrieren. Auszahlungen gehen ausschliesslich auf ein Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen in der Schweiz oder Liechtenstein. Anonyme Auszahlungen oder Auszahlungen in Kryptowährungen gibt es bei bewilligten Veranstaltern nicht, und Kredit an Spielende ist verboten.
Was eine Gratisspielguthaben-Aktion voraussetzt
Gratisspiele und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Diese Bewilligungspflicht ist der Grund, warum inländische Aktionen meist klein und zeitlich befristet ausfallen. Die Aufsicht hat im Jahr 2025 der Loterie Romande 24 und Swisslos 8 Zustimmungen erteilt. Eine generelle Werbeaktion, wie sie ausländische Anbieter bewerben, ist im Inland nicht zulässig. Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft werden, das Strafmass für die nicht bewilligte Durchführung reicht bis zu fünf Jahren.

Spielerschutz: Die Limiten, die vor dem ersten Tipp stehen müssen
Verlustlimiten sind Pflicht, nicht Kür
Bevor bei Sporttip der erste Tipp gesetzt wird, müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige nur CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, weil eine Bedenkzeit verhindert, dass Emotionen die Sperre gleich wieder hochfahren. Zusätzlich kann freiwillig eine Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Dasselbe gilt sinngemäss bei Jouez Sport.
Diese Limiten greifen unabhängig davon, ob mit echtem Geld oder mit Gratisspielguthaben aus einer Aktion gespielt wird. Wer denkt, eine Werbeaktion sei ein risikofreier Einstieg, hat die Regeln nicht gelesen: Verlust entsteht, sobald der Einsatz nicht zurückfliesst, und das Limit zählt mit.
Spielsperre und Sperrregister
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie für Liechtenstein. Loterie Romande führt ein gleichwertiges Verfahren. Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn, das schreibt Art. 45 BGS fest.
Wer sich freiwillig selbst sperrt, kann die Sperre frühestens nach drei Monaten mit einer Fachstelle aufheben lassen. Eine kurze Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Das klingt bürokratisch, ist aber die Architektur, die das Geldspielgesetz gegen die Dynamik von Verlustjagd und Spielsucht aufstellt.
Werbung, Minderjährigenschutz und Realität an den Verkaufsstellen
Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Eine Werbezeitensperre, wie sie in anderen Ländern existiert, kennt das BGS nicht. Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen verdeckte Testkäufe durchgeführt, dabei wurde in 47.5 % von 200 Fällen an eine minderjährige Person verkauft. Das ist kein Grund, den Online-Kanal zu meiden, der mit Identitätsprüfung läuft, aber ein Hinweis darauf, dass die Realität am Schalter anders aussieht als der Gesetzestext vermuten lässt.
Was ein Gratis-Startguthaben in den Bedingungen wirklich bedeutet
Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar
Der Begriff Gratisspielguthaben, den die Spielregeln verwenden, bedeutet nicht auszahlbar. Swisslos schreibt in den Online-Bedingungen ausdrücklich, dass Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar ist. Loterie Romande legt im allgemeinen Reglement fest, dass Gratisspielguthaben nicht ausbezahlt werden kann. Was als Gratisgeld beworben wird, ist in Wahrheit ein Spielguthaben mit den Bedingungen der Aktion, die Gewinne daraus können je nach Aktion auszahlbar sein, das Guthaben selbst nicht.
Bei einer Wette mit Gratisguthaben fliesst der Einsatz im Gewinnfall grundsätzlich nicht zurück. Was am Ende zählt, ist der Nettogewinn, nicht der Bruttobetrag. Wer Quoten von 1.90 gegen 1.90 spielt und gewinnt, sieht 2.90 zurück, davon ist 1.00 der nicht zurückgezahlte Einsatz, 1.90 ist Gewinn.
Wie viel ein Gratisspielguthaben statistisch wert ist
Eine Faustregel zur Bewertung eines Gratisspielguthabens sieht so aus: Bei einer angenommenen Auszahlungsquote des Marktes von rund 90 Prozent, was bei einem Zweiwege-Markt mit beiden Seiten bei 1.90 etwa gilt, ist ein Franken Gratisspielguthaben auf einer 1.90-Wette ungefähr 0.90 Rappen wert, genauer gesagt rund 0.47 Rappen pro Franken bei einem typischen Markt. Der Einsatz fliesst nicht zurück, darum ergibt sich der effektive Wert aus (Quote minus 1) geteilt durch Quote, multipliziert mit der Auszahlungsquote des Marktes. Für ein typisches CHF 10 Gratisspielguthaben, wie es etwa die Aktion Jouez Sport – Patinoires et Stades vergab, liegt der statistische Wert also im Bereich von etwa CHF 4 bis CHF 5. Eine Bandbreite, weil das tatsächliche Marktverhältnis den Wert bestimmt, und kein Einzelfallversprechen, weil eine Wette eben kein Mittelwert ist.
Frist, Mindestquote, maximale Auszahlung
Die Aktionen bewilligter Veranstalter sind klein, befristet und an Bedingungen geknüpft. Loterie Romande hat mit Jouez Sport – Patinoires et Stades vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen pro eingegebenem Code CHF 10 Gratisspielguthaben vergeben, 7’000 Stück insgesamt, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die Codes wurden an den Spieltagen in den Stadien der National League verteilt, eine Online-Teilnahme war zusätzlich möglich.
Die Eckpunkte, auf die zu achten ist, sind überall gleich: Gültigkeitsdauer (typisch 7 bis 30 Tage), allfällige Mindestquote, ob der Einsatz mit dem Gewinn zurückfliesst (in der Regel nein), und ob aus dem Gewinn ein Auszahlungs-Cap besteht. Diese Angaben stehen in den Teilnahmebedingungen der jeweiligen Aktion, nicht im Werbebanner.
Werbebonus und Werbeversprechen
Beworben werden häufig Zahlen wie 100 % Bonus bis CHF 200 oder risikofreie Wetten. Wer nach einer ausländischen Seite sucht, findet solche Angebote schnell. In der Schweiz bewilligt ist davon nichts ohne vorgängige Gespa-Zustimmung. Ausserhalb der bewilligten Veranstalter ist die Werbung in der Schweiz verboten und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Anbieter im Vergleich: Zwei bewilligte Veranstalter, acht Seiten ohne Schweizer Bewilligung
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligt (Veranstalter- und Spielbewilligung BGS, SR 935.51) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Aufsicht Gespa |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligt (Veranstalter- und Spielbewilligung BGS, SR 935.51) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne; Aufsicht Gespa |
| Betclic | Keine | Keine Schweizer Bewilligung |
| Jackbit | Keine | Keine Schweizer Bewilligung |
| IviBet | Keine | Keine Schweizer Bewilligung |
| HornetBet | Keine | Keine Schweizer Bewilligung |
| Unibet | Keine | Keine Schweizer Bewilligung |
| BDMBet | Keine | Keine Schweizer Bewilligung |
| DirectionBet | Keine | Keine Schweizer Bewilligung |
| BillyBets | Keine | Keine Schweizer Bewilligung |
Was die Spalte über die Lizenz bedeutet
Nur Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, beide mit einer Veranstalter- und einer Spielbewilligung gemäss BGS, beide unter Aufsicht der Gespa. Bei den übrigen genannten Marken handelt es sich um ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, eine im Ausland ausgestellte Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung. Der Begriff «Bewilligung» steht hier bewusst statt «Lizenz», weil das BGS ihn so verwendet.
Marktabdeckung und Spielangebot
Die bewilligten Veranstalter dürfen nur die Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen anbieten, die auf der Gespa-Liste stehen. Auf dieser Liste stehen keine Eckball- oder Kartenmärkte und keine esports-Sektion. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen, Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind. Das Programm ist geschlossen, nicht offen.
Ausländische Anbieter bewerben oft ein breiteres Programm inklusive esports, Specials und Unterhaltungsmärkten. In der Schweiz können sie dieses Programm rechtmässig nicht anbieten, und ihre Werbung dafür ist verboten.
Spielregeln bei Sporttip
Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombiwetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettende nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und ein Cash-Out lässt den Boost verfallen. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von mindestens 1.50, der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten vor Spielbeginn und live, vollständig ohne Teilauszahlung, der Betrag ist stets tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt anbieten.
Spielregeln bei Loterie Romande
Bei Jouez Sport liegt die maximale Einzahlung auf das Spielerkonto bei CHF 10’000 pro 30 Tage, das Wallet-Guthaben darf höchstens CHF 10’000 betragen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Auch hier gilt: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Einsatzlimits und Spielregeln bei ausländischen Anbietern
Die Einsatzlimits und Spielregeln ausländischer Anbieter sind deren eigene Hausregeln. Sie fallen sehr unterschiedlich aus und sind nicht durch die Schweizer Aufsicht geprüft. Wer dort spielt, akzeptiert deren Regeln ohne Schweizer Rekurs und ohne Anbindung an das schweizweite Sperrregister.
Operator-Reviews: Zehn Anbieter im Detail
Swisslos Sporttip
Swisslos mit Sitz in Basel betreibt Sporttip gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) in 19 Deutschschweizer Kantonen plus Tessin und Liechtenstein. Das Sporttip-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet zugänglich. Die Promotion-Eckpfeiler sind das Gratisspielguthaben, der Kombiboost auf Kombinationen ab vier Tipps, Quotenboosts und Profitboosts für Prematch-Einzelwetten, alle an Online gekoppelt. Verlustlimiten und Einzahlungslimiten sind vor der ersten Wette zwingend.
Das ist die einzige Werbeplattform im Inland, die für die Deutschschweiz in Frage kommt, alles andere ist Werbung für nicht bewilligte Angebote. Wer hier spielt, hat den vollen Schutz von BGS, Gespa und Sperrregister, dafür das geschlossene Wettprogramm und die regionale Beschränkung.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen und zählt 2’350 Verkaufsstellen sowie 221 Mitarbeitende. Jouez Sport ist die einzige bewilligte Online-Wettmöglichkeit für Personen mit Wohnsitz in der Romandie. Promotions fallen ähnlich klein und befristet aus, das Wallet ist auf CHF 10’000 pro 30 Tage limitiert. Die gleichen Spielerschutzregeln greifen, das Sperrregister gilt identisch.
Wer in Genf, Lausanne oder Sion wohnt, hat keine andere bewilligte Wahl. Für wen der Westschweizer Anbieter aus sprachlichen oder gewohnheitsmässigen Gründen nicht passt, der bleibt aus bewilligungspflichtiger Sicht ohne Alternative.
Betclic
Betclic tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine Lizenz, die im Ausland ausgestellt wurde, hat in der Schweiz keine Wirkung, die Plattform darf hier weder Sportwetten anbieten noch dafür werben. Wer dort einzahlt, hat keinen Schweizer Rekurs, ist nicht an das Sperrregister angeschlossen und riskiert, dass die Domain auf der Gespa-Sperrliste landet und per DNS blockiert wird.
Jackbit
Jackbit fällt in dieselbe Kategorie. Keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht. Was die Plattform an Promotionen anbietet, gilt ausschliesslich nach deren ausländischen Regeln. Das kann grosszügig sein, kann aber genauso wenig mit dem tun haben, was hierzulande bewilligt wäre.
IviBet
IviBet ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Plattform kann in der Schweiz legal weder Werbung schalten noch Sportwetten anbieten. Spielerinnen und Spieler aus der Schweiz handeln auf eigenes Risiko, ohne die Möglichkeit, sich an die Gespa oder an die zuständige Schweizer Stelle zu wenden.
HornetBet
Auch HornetBet operiert ohne Schweizer Bewilligung. Die Bewerbung eines Gratis-Startguthabens an Schweizer Adressen ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten. Wer sich trotzdem registriert, tut das ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens.
Unibet
Unibet ist international bekannt, aber in der Schweiz nicht bewilligt. Die Marke wirbt in Märkten mit eigener Lizenz um Kunden, in der Schweiz gehört der Auftritt zu den unerlaubten Angeboten. Genau wie bei den anderen ausländischen Marken gilt: kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Aufsicht, mögliche DNS-Sperre.
BDMBet
BDMBet fällt in dieselbe Kategorie ohne Schweizer Bewilligung. Wer hier spielt, verlässt sich vollständig auf die Regeln und die Lizenz des Stammlandes, mit denen die Schweizer Behörden nichts zu tun haben.
DirectionBet
DirectionBet ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier keine Schweizer Aufsicht, keine Anbindung ans Sperrregister, keine Schweizer Auszahlungsgarantie. Was an Promotions beworben wird, ist im Inland rechtlich nicht abgesichert.
BillyBets
BillyBets schliesst die Liste der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ab. Die Logik ist identisch: keine Schweizer Erlaubnis, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Schutz. Die Plattform kann jederzeit auf der Gespa-Sperrliste landen, ihre Werbung in der Schweiz ist verboten.
Steuern, Auszahlung und Zahlungen
Einkommenssteuer und Verrechnungssteuer auf Gewinne
Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind in der Schweiz bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bund hat diesen Freibetrag per 1.1.2026 auf CHF 1’071’000 festgelegt, der kantonale Freibetrag unterscheidet sich. Wer den Freibetrag überschreitet, zahlt auf den darüber liegenden Betrag die Verrechnungssteuer von 35 %, die der Veranstalter direkt abzieht und über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Wer unter dem Freibetrag bleibt, hat keine Einkommenssteuer auf den Wettgewinn.
Eine Wettsteuer auf den Einsatz existiert in der Schweiz nicht. Das unterscheidet den Schweizer Markt von Märkten wie Deutschland, wo 5.3 % vom Einsatz abgezogen werden, oder von Grossbritannien, wo je nach Wette mehrere Prozente anfallen. Wer von einem ausländischen Anbieter spielt und gewinnt, fällt je nach Kanton unter eine andere Praxis: Der Kanton Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als voll steuerbares Einkommen. Wer auf Nummer sicher gehen will, fragt das kantonale Steueramt oder eine Steuerberatung.
Auszahlungswege und Geschwindigkeit
Swisslos schreibt Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Bank- oder Postkonto aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden.
Bei Loterie Romande wird der Gewinn bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber erfolgt eine Überweisung auf die hinterlegte IBAN. Auch hier gilt die Pflicht zur Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen.
Welche Zahlungsmittel bewilligte Veranstalter akzeptieren
Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Daneben sind weitere Online-Zahlungsmittel und der Einzahlungsschein möglich, jeweils ab einem Mindestbetrag von CHF 20. Pro 30 Tage sind höchstens CHF 10’000 möglich, ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Loterie Romande akzeptiert Einzahlungen bis CHF 10’000 pro 30 Tage auf das Spielerkonto, das Wallet-Guthaben ist auf CHF 10’000 begrenzt. Welche konkreten Zahlungsmittel genau angeboten werden, ist Sache der jeweiligen Kontoverwaltung der einzelnen Plattform und kann sich ändern.
Sperrliste und DNS-Block
Die Gespa führt eine Sperrliste von Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren müssen. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains. Bekannte Beispiele sind Interwetten, Bet-at-Home und bet365. Domains können rasch ersetzt werden, das sogenannte Domain-Hopping, deshalb ist die Liste nie abschliessend. Eine wirksame Sperre auf Bank- oder Karten-Ebene gibt es in der Schweiz nicht, wer bewusst eine blockierte Seite ansurft, wird durch das System allein nicht abgehalten.
Häufige Fragen
Gibt es in der Schweiz ein Startguthaben für neue Wettkonten?
Startguthaben im Sinn eines klassischen Casino-Willkommensbonus ist in der Schweiz nicht bewilligt. Bewilligt sind nur Gratisspielguthaben aus einzelnen Aktionen, die der vorgängigen Zustimmung der Gespa bedürfen, klein und befristet ausfallen und nie auszahlbar sind.
Warum sind Gratisguthaben bei Swisslos und Loterie Romande die Ausnahme?
Weil das Bundesgesetz über Geldspiele Gratisspiele und Gratisspielguthaben an eine vorgängige Bewilligung der Aufsicht bindet. Die Gespa hat 2025 der Loterie Romande 24 und Swisslos 8 solche Zustimmungen erteilt, das ergibt wenige, klar eingegrenzte Aktionen pro Jahr statt eines dauerhaften Werbebonus.
Lässt sich ein Startguthaben auszahlen, oder gilt es nur als Spielguthaben mit Bedingungen?
Gratisspielguthaben ist bei beiden bewilligten Veranstaltern nicht auszahlbar. Es wird als Spielguthaben auf dem Wallet gutgeschrieben und kann nur für Wetten verwendet werden. Gewinne aus Wetten mit Gratisspielguthaben können je nach Aktion auszahlbar sein, das Guthaben selbst nicht.
Wird bei einer gewonnenen Wette mit Gratisguthaben der Einsatz mit ausbezahlt?
In der Regel nein. Bei Gratisspielguthaben bleibt der Einsatz im Gewinnfall beim Veranstalter, was am Ende als Gewinn ausbezahlt wird, ist der Bruttobetrag minus Einsatz. Wer mit CHF 10 Gratisspielguthaben auf Quote 1.90 spielt und gewinnt, sieht CHF 19 zurück, nicht CHF 29.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?
Bei Sporttip sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zwingend, mit einer Obergrenze von CHF 9’999, bei unter 21-Jährigen CHF 1’000. Senkungen greifen sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden.
Was ist von ausländischen Seiten zu halten, die ohne Schweizer Bewilligung mit Gratis-Startguthaben werben?
Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung, die Bewerbung ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten. Wer dort spielt, hat keinen Zugang zum schweizweiten Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht und keine wirksame Rekursmöglichkeit. Zudem können Gewinne je nach Kanton steuerpflichtig sein, was bei inlandbewilligten Anbietern unter dem Freibetrag nicht der Fall ist.
Bonus – Quoten Rechner Info
Inhalt erstellt vom Team «Quoten Rechner Info»
