Skiwetten in der Schweiz – wer anbieten darf, was erlaubt ist und was es kostet

Updated Oktober 2026
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Wer in der Schweiz auf Skirennen wetten will, stösst auf eine klare Marktstruktur: Nur zwei Veranstalterinnen haben die eidgenössische Bewilligung, das Angebot an Wettbewerben folgt einer geschlossenen Liste der Aufsichtsbehörde Gespa, und das Wettprogramm besteht aus jenen Märkten, die der Bundesgesetzgeber als Grossspiele einordnet. Wer auf einen ausländischen Anbieter ausweicht, verzichtet auf Schweizer Schutz und kann über die DNS-Sperrliste der Gespa vom Netz abgeschnitten werden. Die folgende Übersicht zeigt, wie die Wettquoten im Skisport entstehen, welche Rennen und Disziplinen auf der Gespa-Liste stehen, was die beiden Veranstalterinnen anbieten und was eine Wette auf die Siegerin eines Weltcup-Rennens wirklich kostet.

Ein frisch präparierter Hang mit Slalomstangen in einer Reihe im ersten Morgenlicht, Schneespuren im Hang und Berge im Hintergrund.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Stand der Daten: 20. Oktober 2026. Geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos Sporttip (Version 4.2) sowie gegen die Gespa-Bewilligungs- und Sperrlisten.

Wettquoten, Marge und Auszahlungsquote im Skisport

Eine Wettquote auf eine Skirenn-Siegerin ist keine Wahrscheinlichkeit in Prozent, auch wenn die Buchmacherin sie oft so darstellt. Sie ist das Produkt einer Einschätzung, einer Marge und des Geldes, das auf den verschiedenen Ausgängen liegt. Wer versteht, wie diese drei Faktoren zusammenspielen, versteht auch, warum dieselbe Favoritin einmal mit 2.10 und einmal mit 1.85 quotiert wird.

Wie eine Quote entsteht

Eine faire Quote wäre der Kehrwert der tatsächlichen Wahrscheinlichkeit: Wer mit 50 % gewinnt, bekommt Quote 2.00, wer mit 25 %, bekommt Quote 4.00. In der Praxis bauen Wettanbieterinnen in jeden Markt eine Marge ein, weshalb die Auszahlungsquote – also der Anteil der Einsätze, der im Durchschnitt an die Wettenden zurückfliesst – unter 100 % liegt. Auszahlungsquote und Marge ergänzen sich auf 100 %. Eine Auszahlungsquote von 95 % entspricht einer Marge von 5 %.

Wie gross die Marge ausfällt, hängt vom Wetttyp ab. Märkte mit nur zwei Ausgängen – Sieg/Niederlage, Über/Unter – tragen typischerweise eine tiefere Marge als Märkte mit drei oder mehr Ausgängen. Märkte mit langer Aussen­seiter­liste wie das Podium (Top 3) tragen mehr. Im Skisport sind Wetten auf die Siegerin eines Einzelrennens oft zweier Märkte: zwei klar definierbare Läufe (Damen/Herren, Abfahrt/Slalom) oder viele Ausgänge bei Weltcup-Gesamtwertungen. Beide Muster kehren die Marge um.

Was die Marge konkret kostet

Der Plan dieser Seite schreibt eine Beispielrechnung für einen Zweiwege-Markt vor, etwa eine Wette auf die Siegerin eines Slaloms mit zwei klar abgrenzbaren Ausgängen. Nehmen wir dafür zwei ausgeglichene Quoten 1.90 auf jede Seite. Die Auszahlungsquote eines Marktes ist 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten, also 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ (0.5263 + 0.5263) = 1 ÷ 1.0526 = 0.95. Die Marge dieses Marktes beträgt damit 1 − 0.95 = 0.05, also 5 %.

Das ist der Preis, den jede Wettende in diesem Markt im Durchschnitt pro eingesetztem Franken zahlt, bevor ein Resultat feststeht. Bei Quoten 1.85/1.85 steigt die Marge: 1 ÷ (1/1.85 + 1/1.85) = 1 ÷ (0.5405 + 0.5405) = 1 ÷ 1.0811 ≈ 0’925, die Marge liegt bei etwa 7.5 %. Bei Quoten 1.95/1.95 sinkt sie: 1 ÷ (1/1.95 + 1/1.95) ≈ 0’974, die Marge bei rund 2.6 %. Diese Bandbreite – von knapp 2.5 % bis gegen 8 % – ist typisch für Zweiwege-Märkte und kein Sonderfall. Sie hängt davon ab, wieviel Geld auf den beiden Seiten liegt und wie die Veranstalterin das Risiko steuert.

Für die Wettenden heisst das: Schon ein paar Prozentpunkte Marge entscheiden darüber, ob eine Wette langfristig kostet oder – über viele Wetten hinweg – weniger kostet. Eine Wette zur Quote 1.90 ist nicht «fairer» als eine zur Quote 1.85, sondern trägt 2.5 Prozentpunkte weniger Marge. Das ist auf den ersten Blick wenig, auf tausend gesetzte Franken sind es 25 Franken Unterschied.

Wie die Marge in der Praxis sichtbar wird

Die ausgewiesene Quote ist immer Brutto, das heisst vor Abzug der Marge. Eine Siegerin mit 25 % echter Gewinnwahrscheinlichkeit bekommt die faire Quote 4.00. Mit 5 % Marge sinkt sie auf 3.80, mit 7.5 % Marge auf 3.70. Wer die echten Wahrscheinlichkeiten kennt – die Buchmacherin hat sie intern, öffentlich nur über das Wettvolumen abschätzbar – kann daraus den Quotenschlüssel zurückrechnen.

Im Skisport kommt ein zweiter Mechanismus dazu: Wettende setzen mehr Geld auf die Favoritin, weil ihr Sieg «sicherer» wirkt. Die Veranstalterin gleicht das aus, indem sie die Quote der Favoritin kürzt und die der Aussenseiterinnen verlängert. Das Ergebnis ist ein Markt, der auf dem Papier fair aussieht, in der Realität aber gegen die Favoritin verzerrt ist. Wer auf eine Aussenseiterin setzt, bekommt mehr Quote, trägt aber das höhere Risiko eines Sieges – was die tiefere Auszahlungsquote bei vielen Wetten auf Aussenseiterinnen teilweise kompensiert.

Kombiwetten und ihre versteckte Marge

Bei einer Kombiwette auf mehrere Rennen multiplizieren sich die Einzelquoten zu einer Gesamtquote, und mit ihnen die Margen. Eine Kombiwette aus vier Wetten zu je 1.90 trägt die Gesamtquote 1.90 × 1.90 × 1.90 × 1.90 ≈ 13.0. Die faire Quote – bei vier Ausgängen mit je 25 % Wahrscheinlichkeit – wäre 4.00 hoch 4 = 256. Tatsächlich liegt die ausgewiesene Gesamtquote weit darunter, der Hauptgrund ist die kumulierte Marge: 1 − 0.95^4 ≈ 0’185, also 18.5 % Marge über alle vier Wetten hinweg. Wer eine Kombiwette über mehr als drei oder vier Beine spielt, zahlt damit schnell einen zweistelligen Prozentbetrag, bevor ein Rennen überhaupt begonnen hat.

Diese Mechanik ist auch der Grund, weshalb Kombiboosts – also Boni auf den Nettogewinn ab einer bestimmten Anzahl Voraussagen – ökonomisch selten den Nachteil der kumulierten Marge aufholen. Swisslos Sporttip etwa bietet einen Kombiboost von 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen mit Mindestquote 1.50. Selbst der höchste Boost von 100 % ersetzt nicht annähernd die Marge einer langen Kombiwette, weil er auf den Nettogewinn – also nach Abzug des Einsatzes – aufgeschlagen wird und an Mindestquoten und Limiten gebunden ist.

Livewetten unter Zeitdruck

Livewetten auf Skirennen tragen eine eigene Logik. Sobald das Rennen läuft, bewegt sich die Quote im Sekundentakt, abhängig vom Zwischenstand. Veranstalterinnen dürfen Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, mit Quote 1.00 werten – das fängt Wetten ab, die erst nach einem Torlauf-Sieg oder Sturz gesetzt werden. Bei Swisslos Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird, und in spielentscheidenden Situationen – bei einem Slalom-Sturz, einer Disqualifikation, einer Videoprüfung – kann die Veranstalterin Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Wer live setzt, trägt also ein Timing-Risiko, das die statische Vorteilsrechnung der Vorabquote überlagert.

Skisport-Märkte und Wettbewerbe: Gespa-Liste, Weltcup, WM

Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Wer in der Schweiz eine Wette anbietet, darf nur Wetten auf jene Wettbewerbe und in jenen Märkten anbieten, die auf dieser Liste stehen. Das schränkt das Skisport-Angebot klar ein.

Was auf der Gespa-Liste steht

Die Gespa-Liste (Stand 10.09.2026) nennt die erlaubten Wettbewerbe namentlich: den Weltcup der FIS in allen Disziplinen, die Ski-Weltmeisterschaften in allen Disziplinen, die Continental-Cups als Qualifikations­reihen, die Europacups und weitere internationale Wettbewerbe. Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden – auch wenn es ein offizielles FIS-Rennen ist. Trainingsläufe sind ausdrücklich ausgenommen; Wetten auf Trainings sind tabu.

Die Wettarten sind ebenfalls abschliessend geregelt. Erlaubt sind Wetten auf die Siegerin eines Rennens (Rennsieger), auf das Podium (Top 3), auf Kopf-an-Kopf-Duelle zweier Athletinnen, auf Gesamtweltcup-Stände sowie auf Qualifikations- und Finalresultate. Frauen­wettbewerbe sind nur dann zugelassen, wenn sie explizit auf der Liste stehen. Ecken- und Kartenmärkte, wie sie aus dem Fussball bekannt sind, existieren im Skisport ohnehin nicht – und die Liste enthält erst recht keine Esports-Märkte. Esports taucht auf der Gespa-Liste nicht auf.

Weltcup-Rennen als Hauptangebot

Der Weltcup-Kalender der FIS läuft von Oktober bis März und führt die Disziplinen Abfahrt, Super-G, Riesenslalom, Slalom, Alpine Kombination und den Teamwettbewerb. In der Saison 2026/27 stehen die üblichen Stationen an: Sölden, Levi, Killington, Beaver Creek, Val di Fiemme, Wengen, Kitzbühel, Schladming, Cortina d’Ampezzo, Méribel, Are, Crans-Montana, das Weltcup-Finale. Die Schweizer Veranstalterinnen bieten auf alle diese Rennen Wetten an, sofern sie auf der Gespa-Liste stehen. In der Praxis sind es vor allem die Rennen in den klassischen Disziplinen Slalom und Riesenslalom sowie die Speed-Disziplinen, die quotiert werden.

Wetten auf den Gesamtweltcup werden als Langzeitwetten angeboten – also Wetten, die vor Beginn der Saison platziert werden und über die ganze Saison laufen. Der Gesamtweltcup wird über die Summe der Weltcup-Punkte entschieden, was ihn zu einem langen Markt mit vielen Ausgängen macht. Solche Märkte tragen strukturell mehr Marge als Einzelrennen, weil das Risiko, eine Verletzung oder einen Formverlust korrekt einzuschätzen, bei der Veranstalterin liegt. Bei einer 25-köpfigen Favoritinnen-Liste zur Quote 30 ist die Auszahlungsquote nur noch ein Bruchteil – und die Marge entsprechend hoch.

Ski-Weltmeisterschaft und Olympia

Die Ski-Weltmeisterschaften werden alle zwei Jahre ausgetragen, jeweils in einem Wintersport-Gastgeberland. Die nächste WM findet im Februar 2027 in Crans-Montana statt, mit allen Disziplinen und einem Teamwettbewerb. Wetten auf die WM-Rennen sind auf der Gespa-Liste zugelassen, weil die WM ein offizieller FIS-Wettbewerb ist.

Olympische Winterspiele fallen in eine eigene Kategorie. Die Spiele 2026 in Mailand-Cortina sind ein von der Gespa anerkannter Wettbewerb, soweit es um die Ski-Bewenzrolle geht. Wetten auf die Ski-Bewenzrolle bei Olympia sind erlaubt, sofern sie auf der Liste stehen – die Disziplinen Abfahrt, Super-G, Riesenslalom, Slalom und Alpine Kombination sind es, der Teamwettbewerb dann, wenn er auf der Liste steht. Wer auf olympische Ski-Bewenzrolle wetten will, prüft die Liste vor Wettannahme.

Continental-Cup und Nachwuchs

Den Continental-Cup dürfen die Schweizer Veranstalterinnen nur dann anbieten, wenn er als Qualifikationsrunde auf der Liste steht. Wetten auf Nachwuchswettbewerbe sind nur erlaubt, soweit die Athletinnen volljährig sind – die Gespa schliesst Wettbewerbe mit überwiegend Minderjährigen gemäss Art. 25 Abs. 2 BGS aus.

Was nicht angeboten wird

Nicht erlaubt sind Wetten auf das Wetter, auf die Startnummer einer Athletin, auf die exakte Zeitdifferenz, auf Sponsorenleistungen oder auf TV-Sendungen. Auch Wetten auf Trainingsläufe sind tabu. Wer eine solche Wette bei einer Schweizer Veranstalterin anfragen will, bekommt sie nicht – sie ist im Wettprogramm nicht enthalten. Bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung wäre sie theoretisch denkbar, aber: dort gilt Schweizer Recht nicht, und die Konsequenzen treffen den Anbieter, nicht die Wettende. Mehr zu dieser Grauzone im Abschnitt zur Rechtslage.

Die wichtigsten Anbieter für Skiwetten in der Schweiz

Die Auswahl fällt kurz aus: In der Schweiz dürfen nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport Sportwetten anbieten. Beide haben die eidgenössische Bewilligung als Grossspiel-Veranstalterinnen und führen Skiwetten auf das Weltcup-Programm und die WM-Rennen. Jeder andere Anbieter – Donbet, IviBet, 22Bet, Betovo, BetLabel, BetPanda, Rollbit, Betscore und alle weiteren – verfügt über keine Schweizer Bewilligung und unterliegt der DNS-Sperrliste der Gespa. Wer dort wettet, hat keinen Schweizer Schutz.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung BGS Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne
Donbet ohne Schweizer Bewilligung keine ausgewiesene Schweizer Bewilligung
IviBet ohne Schweizer Bewilligung keine ausgewiesene Schweizer Bewilligung
22Bet ohne Schweizer Bewilligung keine ausgewiesene Schweizer Bewilligung
Betovo ohne Schweizer Bewilligung keine ausgewiesene Schweizer Bewilligung
BetLabel ohne Schweizer Bewilligung keine ausgewiesene Schweizer Bewilligung
BetPanda ohne Schweizer Bewilligung keine ausgewiesene Schweizer Bewilligung
Rollbit ohne Schweizer Bewilligung keine ausgewiesene Schweizer Bewilligung
Betscore ohne Schweizer Bewilligung keine ausgewiesene Schweizer Bewilligung

Die Tabelle zeigt die rechtliche Lage, nicht das Wettprogramm. Beide Schweizer Veranstalterinnen führen Skiwetten auf das Weltcup-Programm; die ausländischen Anbieter werben mit Skiwetten, haben aber keine Schweizer Bewilligung und sind über die DNS-Sperrliste blockierbar.

Grundlagen: Wer Wetten auf Skirennen anbieten darf

Die Schweiz hat das Glücksspiel 2019 mit dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) neu geordnet. Seither gilt: Sportwetten sind Grossspiele, sie brauchen eine eidgenössische Bewilligung, und es gibt nur zwei Veranstalterinnen, die diese Bewilligung halten dürfen.

Zwei Skier stecken aufrecht im Schnee neben einer Holzhütte, dahinter ein weites Alpenpanorama bei klarem Himmel.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Das Geldspielgesetz und seine Folgen

Das BGS unterscheidet zwischen Grossspielen und Kleinspielen. Grossspiele sind Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele mit grossem Einsatz – sie brauchen eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung. Beide werden vom Bund ausgestellt (Art. 21–25 BGS), die Aufsicht führt die interkantonale Geldspielaufsicht Gespa mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das am 1.1.2021 in Kraft getreten ist. Die ESBK (Eidgenössische Spielbankenkommission) beaufsichtigt nur die Spielbanken – sie ist für Sportwetten nicht zuständig.

Die Konsequenz für den Markt: Wer in der Schweiz eine Sportwette anbieten will, braucht eine dieser beiden Bewilligungen. Eine ausländische Lizenz – ob aus Malta, Curaçao oder Deutschland – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Eine in der Schweiz tätige ausländische Buchmacherin macht sich strafbar, nicht die Wettenden. Aber: Die Wettenden sind auf einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Schutz, weil das Schweizer Ausschluss­register dort nicht greift und eine Beschwerdestelle fehlt.

Die beiden Veranstalterinnen

Swisslos, mit Sitz in Basel, ist die interkantonale Landeslotterie der Deutschschweiz und führt die Sportwetten unter dem Produktnamen Sporttip. Die Bewilligung stützt sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Sporttip wird in den Deutschschweizer Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Ein Online-Konto bei Swisslos setzt einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im entsprechenden Vertragsgebiet voraus.

Die Loterie Romande ist die interkantonale Lotterie der Westschweiz mit Sitz in Lausanne und führt ihre Sportwetten unter dem Produktnamen Jouez Sport. Ihr Vertragsgebiet sind die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto erfordert zudem den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt in einem der genannten Kantone.

Beide Veranstalterinnen haben das gesetzliche Monopol für Sportwetten in der Schweiz. Sie sind nicht im Wettbewerb zueinander – jede bedient ihr Vertragsgebiet – und es gibt keine weiteren zugelassenen Anbieter. Wer in der Schweiz wettet, wettet bei einer der beiden, oder er wettet illegal.

Was die Wettangebote trägt

Die Wettangebote sind eng an die Gespa-Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten gebunden. Eine Veranstalterin darf nur Wetten auf jene Wettbewerbe anbieten, die auf der Liste stehen, und nur in den dort genannten Wettarten. Die Liste ist abschliessend: Was nicht draufsteht, ist nicht erlaubt. Im Skisport heisst das: Wetten auf Weltcup-Rennen, Ski-Weltmeisterschaften und Continental-Cups in den klassischen Disziplinen, in den dort erlaubten Wettarten – nicht mehr.

Werbung und ihre Grenzen

Werbung für nicht in der Schweiz bewilligte Sportwetten ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und wird mit Busse bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Werbung für bewilligte Wetten darf nicht in aufdringlicher Form erfolgen, nicht irreführen und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Für Gratiswetten oder Gratisspielguthaben braucht es die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS) – im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 solcher Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos.

Rechtslage: Bewilligung, Gespa-Liste und Konsequenzen für ausländische Anbieter

Die Rechtslage in der Schweiz ist klar formuliert, aber für Wettende im Alltag unsichtbar. Wer sich mit ihr befasst, versteht, warum die Auswahl an Anbietern kurz ist und warum ausländische Buchmacherinnen hierzulande keine legale Rolle spielten.

Ein vereistes Fenster einer Berghütte mit Blick auf verschneite Tannen im blassen Winterlicht.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Bewilligungspflicht und ihre Reichweite

Jedes Sportwett-Angebot in der Schweiz braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung. Beide werden vom Bund ausgestellt, die Aufsicht führt die Gespa. Die Bewilligung «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS) – das schliesst ausländische Lizenzen aus und schränkt das Angebot auf jene zwei Veranstalterinnen ein, denen die Kantone das Monopol zugesprochen haben. Die Liste weiterer bewilligter Sportwettanbieter ist leer: Sie existiert nicht, weil es keine weiteren gibt.

Die Konsequenz für die Anbieter: Wer ohne Bewilligung Sportwetten in der Schweiz organisiert, macht sich nach Art. 130 BGS strafbar – bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Die Wettenden trifft keine Strafe, aber: Sie haben auf einem ausländischen Anbieter keinen Anspruch auf das Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Beschwerdestelle und kein Schutz­instrument, falls die Buchmacherin Gewinne nicht auszahlt.

DNS-Sperrliste der Gespa

Die Gespa führt eine Sperrliste jener ausländischen Domains, die in der Schweiz Sportwetten ohne Bewilligung anbieten. Schweizer Internetanbieter sperren diese Domains auf DNS-Ebene – die Seite ist im Browser nicht erreichbar. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains. Die Gespa aktualisiert die Liste laufend; gesperrte Domains tauchen unter neuen Namen wieder auf (Domain-Hopping), die Nachverfolgung gehört zum Tagesgeschäft der Aufsichts­behörde.

Was die Sperre bedeutet: Sie verhindert den Zugriff, sie verhindert aber nicht, dass Wettende über VPN oder ausländische Zahlungsmittel einen Anbieter dennoch erreichen. Die Sperre ist ein Zugangs­hindernis, kein Zahlungs­hindernis – Schweizer Banken blocken Zahlungen an unbewilligte Anbieter nicht.

Folgen für die Wettenden

Wer bei einem ausländischen Anbieter wettet, hat keine Schweizer Bewilligung im Rücken, keine Schweizer Aufsicht und keinen Zugang im Forum. Gewinne aus ausländischen Anbietern werden in den meisten Kantonen vollständig als Einkommen besteuert, unabhängig von der Höhe. Das gilt etwa für den Kanton Thurgau – andere Kantone handhaben es ähnlich, die Praxis variiert. Wettende, die in der Schweiz wohnen und auf ausländischen Anbietern setzen, sollten sich vorab über die kantonale Praxis informieren.

Wer bei einem Schweizer Anbieter wettet, ist über die ESTV-Regel besser gestellt: Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bundesfreibetrag liegt seit dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn; kantonal ist der Betrag unterschiedlich – eine pauschale Aussage für die ganze Schweiz lässt sich nicht treffen. Oberhalb des Freibetrags werden 35 % Verrechnungssteuer abgezogen, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden können.

Werbung und Strafbarkeit

Die Werbung für nicht in der Schweiz bewilligte Sportwetten ist verboten. Das gilt für Affiliate-Seiten, für Banner im Internet, für Werbung in sozialen Medien und für TV-Spots gleichermassen. Ausländische Anbieter, die in der Schweiz Werbung schalten, riskieren Bussen bis zu CHF 500’000 pro Fall. Auch inländische Medien, die unbewilligte Anbieter bewerben, sind betroffen. Die Gespa führt die Aufsicht über Werbung; Verstösse werden verfolgt.

Der Sonderfall vom 2. Januar 2019

Das Geldspielgesetz ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten, das Geldspielkonkordat am 1. Januar 2021. Bis 2019 galt das alte Lotteriegesetz, das den Markt weiter öffnete. Mit dem BGS hat der Gesetzgeber die Konzentration auf zwei Veranstalterinnen bewusst entschieden, um die Aufsicht zu zentralisieren und die Spielsucht­prävention zu bündeln. Wer heute in der Schweiz wettet, wettet in einem Markt, der politisch gewollt klein gehalten ist.

Spielerschutz: Limiten, Sperren, Alter

Spielerschutz ist im BGS zentral. Das Gesetz verlangt von den Veranstalterinnen, dass Spielende selbst Limiten setzen, bevor sie wetten. Wer nicht selbst limitiert, hat kein Konto. Die Regeln sind im Vergleich zu anderen Märkten streng.

Verlust- und Einzahlungslimiten

Vor der ersten Wette müssen Spielende bei Swisslos Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze pro Zeitraum liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Die Statuten des BGS verlangen nur, dass Erhöhungen nicht sofort wirken – das Gesetz schreibt eine Frist von 24 Stunden vor, Swisslos setzt 72 Stunden.

Die Loterie Romande führt ein vergleichbares System mit Verlust- und Einzahlungslimiten, die vor der ersten Wette zu setzen sind. Eine schweizweite einheitliche Obergrenze gibt es nicht – jede Veranstalterin setzt ihre eigenen Werte.

Selbstsperre und Pausen

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie für das Fürstentum Liechtenstein. Eine selbstgewählte Pause lässt sich nur nach drei Monaten aufheben, mit Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS, Art. 84 VGS). Eine Pause von bis zu sechs Monaten muss die Veranstalterin anbieten (Art. 89 VGS).

Wer sich selbst sperrt, kann während der Sperrdauer kein Konto eröffnen und nicht an einer Wette teilnehmen. Gewinne, die während einer Sperre anfallen, werden nicht ausbezahlt (Art. 45 BGS).

Alter und Identität

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen. Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpferin an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das schliesst aktive Skirennfahrerinnen, Trainer und Betreuer aus, die bei einem Rennen mitwirken.

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Die Identität wird per Ausweis-Upload verifiziert, die Daten werden gegen Adressdatenbanken geprüft. Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Doppelregistrierungen sind ausgeschlossen.

Spielsperren-Register

Die Gespa führt ein Spielsperren-Register, das schweizweit gilt. Gesperrte Personen können in keinem Schweizer Casino und bei keiner Schweizer Wettanbieterin ein Konto eröffnen oder eine Wette platzieren. Das Register umfasst sowohl behördliche Sperren (bei Überschuldung oder Spielsucht-Diagnose) als auch selbstgewählte Sperren. Die Daten werden zwischen Gespa, Casinos und Wettanbieterinnen ausgetauscht.

Verkaufstellen-Schutz und seine Grenzen

Die Gespa testet jährlich den Verkaufstellen-Schutz. Im Jahr 2025 wurde in 47.5 % von 200 Testfällen an Verkaufsstellen eine Sportwette an Minderjährige verkauft. Das ist kein hypothetischer Wert – er wurde 2025 gemessen. Wer sich auf den stationären Verkauf verlässt, kann sich auf den Jugendschutz nicht verlassen.

Auszahlungen und Spielguthaben

Spielguthaben wird bei Swisslos innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausgezahlt. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % erhoben werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden innert 3 Arbeitstagen auf das verifizierte Bank- oder Postkonto überwiesen.

Swisslos Sporttip – Bewilligung, Angebot und Spielregeln

Swisslos ist die eine der beiden Schweizer Sportwettveranstalterinnen. Sie führt die Sportwetten unter dem Markennamen Sporttip. Ihr Vertragsgebiet deckt die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein ab.

Bewilligung und Veranstalterin

Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, organisiert Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Sportwetten laufen unter dem Produktnamen Sporttip. Swisslos verfügt über die Veranstalter- und die Spielbewilligung nach BGS, die Aufsicht führt die Gespa.

Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Apponzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, den Kanton Tessin sowie das Fürstentum Liechtenstein. Online-Konten sind nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Gebiet möglich.

Wettprogramm für Skirennen

Sporttip bietet auf die Rennen des FIS-Weltcups in den klassischen Disziplinen Abfahrt, Super-G, Riesenslalom und Slalom Wetten an, ebenso auf die Ski-Weltmeisterschaften in allen Disziplinen, sofern sie auf der Gespa-Liste stehen. Das Wettprogramm enthält Wetten auf die Siegerin, das Podium, die Qualifikation und ausgewählte Spezialmärkte wie den Ausgang des zweiten Slalom-Laufs oder die Zeitdifferenz zwischen den ersten Plätzen, soweit die Gespa-Liste es zulässt. Continental-Cups werden als Qualifikationsrennen angeboten, sofern gelistet.

Langzeitwetten auf den Gesamtweltcup oder auf Disziplinenwertungen sind Teil des Programms, sie laufen über die ganze Saison und werden nach dem letzten Rennen ausgewertet. Wetten auf Trainingsläufe sind tabu.

Wettarten und Funktionen

Sporttip bietet Einzelwetten, Kombinationswetten und Systemwetten. Der Mindesteinsatz pro Wette liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern.

Cash-Out ist für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out – eine Teilauszahlung ist nicht möglich. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen Wettgewinn bei Nichtvorzeitigkeit und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Quotenboosts sind nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage verfügbar und nur einmal pro Wettenden nutzbar. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz und sind ebenfalls limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Der Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Boost und Bonus sind in Einsatz und Erhöhung limitiert.

Spielregeln für Livewetten und Spezialfälle

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – einem Sturz, einer Videoprüfung, einer Disqualifikation – kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Renndauer plus Nachspielzeit; Verzögerungen und Wiederholungen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00.

Gewinnberechnung und Verfall

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei Kombinationswetten ist die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten. Der Gewinn wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Einsatz und Auszahlung

Spielguthaben kann per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20). In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos akzeptiert PostFinance Pay als Zahlungsart. Gewinne bis CHF 1’000 werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden innert 3 Arbeitstagen auf das verifizierte Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen.

Reingewinn 2025

Für 2025 verteilte Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., im Vorjahr 2024 waren es CHF 122 Mio.

Urteil

Wer im Vertragsgebiet von Swisslos wohnt und auf Ski-Weltcup-Rennen, Weltmeisterschaften oder Continental-Cups wetten will, hat mit Sporttip den einzigen rechtmässigen Weg. Der Markt ist eng – Cash-Out nur vollständig, Wetten erst ab 18, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette. Dafür ist die Wette steuerfrei bis zum Freibetrag, die Auszahlung läuft über verifizierte Schweizer Konten, und die Gewinne fliessen in den Breitensport zurück. Wer über die Spielregeln stolpert – eine Kombiwette mit weniger als vier Voraussagen ohne Boost, eine Wette unter CHF 1 – bekommt sie schlicht nicht angenommen.

Loterie Romande Jouez Sport – Bewilligung, Angebot und Spielregeln

Die Loterie Romande ist die zweite der beiden Schweizer Sportwettveranstalterinnen. Sie führt die Sportwetten unter dem Produktnamen Jouez Sport. Ihr Vertragsgebiet deckt die sechs Westschweizer Kantone ab.

Bewilligung und Veranstalterin — Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande – die Société de la Loterie de la Suisse Romande – hat ihren Sitz in Lausanne, Avenue de Provence 14. Sie organisiert Lotterien und Sportwetten für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung folgt dem gleichen BGS-Rahmen wie bei Swisslos – Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht durch die Gespa.

Online-Konten sind nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in einem der sechs Vertrags­kantone möglich. Die Registrierung verlangt einen Ausweis-Upload und die Verifikation der Identität.

Wettprogramm und Funktionen

Das Wettprogramm von Jouez Sport folgt der gleichen Gespa-Liste wie Sporttip. Wetten auf Weltcup-Rennen, Weltmeisterschaften und Continental-Cups sind im Programm, soweit die Disziplin und die Wettart auf der Liste stehen. Funktionen wie Cash-Out, Quotenboosts und Kombiboosts sind Teil des Angebots, weil die Gespa sie bewilligt hat. Die konkrete Ausgestaltung kann von Sporttip abweichen – die Bedingungen stehen in den jeweiligen Spielregeln.

Die Spielregeln von Jouez Sport regeln die gleichen Punkte wie bei Sporttip: Mindest- und Höchsteinsätze, Cash-Out als vollständige Auszahlung, Verlust von Boosts bei Cash-Out, Behandlung abgesagter Wetten (Rückzahlung bei Einzelwetten, Quote 1.00 bei Kombinationen), Verfall von Gewinnen nach 26 Wochen, Einsprachefrist von 10 Tagen.

Verkaufstellen und Vertrieb

Die Loterie Romande unterhält 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, was die hohe Dichte an Annahmestellen erklärt. Eine Sportwette lässt sich an einer Verkaufsstelle oder online platzieren. Online-Wetten laufen über die Website der Loterie Romande oder die zugehörige App. Für die Online-Teilnahme gelten die Bedingungen, die das BGS verlangt – Identitäts­prüfung, Wohnsitz im Vertragsgebiet, kein Eintrag im Spielsperren-Register.

Auszahlungen und Spielguthaben — Loterie Romande Jouez Sport

Auszahlungen folgen dem gleichen BGS-Rahmen wie bei Swisslos: Gewinne bis CHF 1’000 automatisch aufs Wallet, Gewinne über CHF 1’000 innert 3 Arbeitstagen aufs verifizierte Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar und braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa.

Urteil — Loterie Romande Jouez Sport

Wer in der Westschweiz wohnt, hat mit Jouez Sport die einzige legale Wettanbieterin. Das Wettprogramm ist eng – Ski-Weltcup und WM, klassische Disziplinen – aber das Angebot an Funktionen und Wettarten entspricht dem, was die Gespa auf der Liste freigibt. Das dichte Netz an Verkaufsstellen macht den Einstieg auch für Wettende ohne Smartphone leicht. Die steuerliche Behandlung ist identisch mit Sporttip – Gewinne sind einkommensteuerfrei bis zum kantonal unterschiedlichen Freibetrag, oberhalb davon 35 % Verrechnungssteuer.

Donbet – ohne Schweizer Bewilligung

Donbet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Veranlasser- oder Spielbewilligung. Er ist nicht an die Gespa-Sperrliste gebunden und nimmt keine Rücksicht auf die Schweizer Ausschlussregister.

Bewilligungslage

Donbet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz, deren genaue Herkunft sich aus dem Marktauftritt nicht eindeutig belegen lässt, ist rechtlich ohne Belang. Die Seite kann auf der Gespa-Sperrliste geführt werden, sobald die Gespa sie aufnimmt.

Konsequenzen für Wettende

Wer bei Donbet wettet, hat keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Beschwerdestelle und kein Schutz­instrument bei nicht ausgezahlten Gewinnen. Die Schweizer Aufsichtsbehörde kann Strafen gegen den Anbieter verhängen, nicht gegen die Wettenden – aber das hilft im Streitfall wenig. Die Seite kann über DNS gesperrt sein; die Sperre ist ein Zugangshindernis, kein Zahlungshindernis.

Gewinne aus Donbet werden in den meisten Kantonen als Einkommen besteuert, unabhängig von der Höhe. Das gilt unabhängig vom Anbieter; die kantonale Praxis variiert.

Urteil — Donbet

Donbet ist für eine Schweizer Wettende, die auf Ski-Weltcup-Rennen wetten will, keine Alternative zu Sporttip oder Jouez Sport. Die fehlende Schweizer Bewilligung bedeutet fehlenden Schutz und ein Risiko, das die besseren Quoten – falls vorhanden – kaum aufwiegen. Wer dennoch dort wettet, sollte sich der steuerlichen Konsequenzen und der fehlenden Sperrmöglichkeit im Schweizer Register bewusst sein.

IviBet – ohne Schweizer Bewilligung

IviBet ist ein weiterer ausländischer Anbieter ohne Schweizer Veranstalter- oder Spielbewilligung. Das Wettprogramm umfasst auch Skirennen, aber die rechtliche Lage in der Schweiz ist die gleiche wie bei Donbet.

Bewilligungslage — IviBet

IviBet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Konzession ist hier rechtlich nicht anerkannt. Die Seite kann auf der Gespa-Sperrliste geführt werden; Schweizer Internet­anbieter sperren sie auf DNS-Ebene. Die Sperre kann umgangen werden, etwa über VPN-Dienste oder ausländische Zahlungsmittel.

Konsequenzen für Wettende — IviBet

Die Konsequenzen entsprechen dem, was für Donbet gilt: kein Zugang zum Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Beschwerdestelle, keine Garantie für ausgezahlte Gewinne. Die steuerliche Behandlung ist kantonal unterschiedlich – Wettende mit Wohnsitz in der Schweiz sollten sich bei ihrer kantonalen Steuerverwaltung erkundigen.

Urteil — IviBet

IviBet bietet Quoten auf den Fussball- und den ersten Skisport an, hat aber keine Schweizer Bewilligung und kein Schutz­netz im Streitfall. Wer auf Sicherheit und eine klare steuerliche Behandlung Wert legt, ist mit Sporttip oder Jouez Sport besser bedient – beide Veranstalterinnen haben die Bewilligung, die Gespa-Aufsicht und die geregelte Auszahlung.

22Bet – ohne Schweizer Bewilligung

22Bet ist einer der grösseren ausländischen Anbieter auf dem Markt und warb in der Vergangenheit aggressiv in Europa. In der Schweiz ist 22Bet ohne Bewilligung tätig.

Bewilligungslage — 22Bet

22Bet hat keine Schweizer Veranstalter- oder Spielbewilligung. Eine Lizenz aus einem anderen Land hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz. 22Bet kann auf der Gespa-Sperrliste geführt werden; Schweizer Internet­anbieter sperren die Seite auf DNS-Ebene. Die Sperre ist umgehbar, aber für die meisten Nutzer wirksam.

Konsequenzen für Wettende — 22Bet

Die Konsequenzen gleichen Donbet und IviBet: keine Schweizer Aufsicht, kein Zugang zum Spielsperren-Register, keine Schweizer Beschwerdestelle. Wer bei 22Bet wettet, sollte sich der fehlenden Schutz­instrumente bewusst sein. Steuerlich werden Gewinne aus 22Bet in den meisten Kantonen als Einkommen erfasst, unabhängig von der Höhe.

Urteil — 22Bet

22Bet hat im Markt ein breites Sportwetten-Angebot, aber für eine Schweizer Wettende bringt das nichts, wenn die Schweizer Bewilligung fehlt. Wer auf Nummer sicher gehen will, wettet bei einer der beiden Schweizer Veranstalterinnen.

Betovo – ohne Schweizer Bewilligung

Betovo ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Veranstalter- oder Spielbewilligung. Das Wettprogramm umfasst Skirennen in der Liste, soweit die Gespa-Liste es erlaubt – aber Betovo unterliegt nicht der Schweizer Aufsicht.

Bewilligungslage — Betovo

Betovo hat keine Schweizer Bewilligung. Die Lizenz aus dem Ausland ist nach Schweizer Recht irrelevant. Die Seite kann auf der Gespa-Sperrliste geführt werden.

Konsequenzen für Wettende — Betovo

Die Konsequenzen gleichen Donbet, IviBet und 22Bet. Für eine Schweizer Wettende heisst das: kein Schutz im Streitfall, keine Schweizer Aufsicht, keine Spielsperren-Möglichkeit im Schweizer Register, kantonale Besteuerung der Gewinne.

Urteil — Betovo

Betovo ist für eine Schweizer Wettende keine Alternative. Die Quote auf den ersten Blick mag verlockend wirken – aber ohne Schweizer Bewilligung fehlt das Schutz­netz. Wer dennoch dort wettet, sollte sich der Konsequenzen bewusst sein.

BetLabel – ohne Schweizer Bewilligung

BetLabel ist ein internationaler Buchmacher ohne Schweizer Bewilligung. Damit fehlt ihm das Recht, Sportwetten im Land anzubieten.

Bewilligungslage — BetLabel

BetLabel hat keine Schweizer Bewilligung. Die Lizenz des Anbieters – die genaue Herkunft ist nicht eindeutig belegt – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS).

Konsequenzen für Wettende — BetLabel

Die Konsequenzen gleichen den anderen ausländischen Anbietern. Wer bei BetLabel wettet, hat keinen Schweizer Schutz und keine Schweizer Aufsicht. Gewinne werden in den meisten Kantonen als Einkommen besteuert.

Urteil — BetLabel

BetLabel ist für die Schweizer Wettende auf Skirennen kein Ersatz für Sporttip oder Jouez Sport. Die fehlende Bewilligung bedeutet fehlenden Schutz und ein nicht zu unterschätzendes Risiko bei Streit um Gewinnauszahlungen.

BetPanda – ohne Schweizer Bewilligung

BetPanda tritt als Krypto-Wettanbieter auf. Die Seite wirbt mit anonymen Zahlungen in Bitcoin und anderen Kryptowährungen – was mit dem BGS nicht vereinbar ist.

Bewilligungslage — BetPanda

BetPanda hat keine Schweizer Veranstalter- oder Spielbewilligung. Anonyme Krypto-Auszahlungen verletzen die Pflicht, Gewinne nur auf ein Konto im Namen des Spielenden auszuzahlen (Art. 50 Abs. 2 VGS).

Konsequenzen für Wettende — BetPanda

Die Konsequenzen gleichen den anderen ausländischen Anbietern. Bei einem Anbieter mit Krypto-Auszahlung kommt dazu, dass die Identifizierung im Streitfall noch schwieriger ist als bei klassischen ausländischen Buchmacherinnen. Die kantonale Besteuerung von Gewinnen bleibt unverändert.

Urteil — BetPanda

BetPanda ist für eine Schweizer Wettende, die auf Ski-Weltcup-Rennen wetten will, keine Alternative. Die Krypto-Auszahlung suggeriert Anonymität, die in der Schweiz nicht zulässig ist und im Streitfall die Durchsetzung von Ansprüchen weiter erschwert. Wer bei einem Schweizer Anbieter wettet, hat klarere Verhältnisse.

Rollbit – ohne Schweizer Bewilligung

Rollbit positioniert sich als Hybrid aus Krypto-Casino und Sportwetten-Anbieter. In der Schweiz fehlt die Veranstalter- und die Spielbewilligung.

Bewilligungslage — Rollbit

Rollbit hat keine Schweizer Veranstalter- oder Spielbewilligung. Die Lizenz des Anbieters – die genaue Herkunft ist nicht eindeutig belegt – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS).

Konsequenzen für Wettende — Rollbit

Die Konsequenzen gleichen den anderen ausländischen Anbietern. Krypto-Auszahlungen sind in der Schweiz für bewilligte Anbieter nicht zulässig (Art. 50 Abs. 2 VGS); bei einem ausländischen Anbieter fehlt diese Pflicht, aber ebenso der Schutz.

Urteil — Rollbit

Rollbit ist für eine Schweizer Wettende keine Alternative. Die Kombination aus Krypto-Casino und Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist das genaue Gegenteil des Schutz­netzes, das das BGS aufbaut.

Betscore – ohne Schweizer Bewilligung

Betscore ist ein Anbieter ohne Schweizer Konzession; Wetten können hier nicht im Rahmen des Geldspielgesetzes platziert werden.

Bewilligungslage — Betscore

Betscore hat keine Schweizer Veranstalter- oder Spielbewilligung.

Konsequenzen für Wettende — Betscore

Die Konsequenzen gleichen den anderen ausländischen Anbietern. Keine Schweizer Aufsicht, keine Schutz­instrumente, keine Spielsperren-Möglichkeit im Schweizer Register, kantonale Besteuerung der Gewinne.

Urteil — Betscore

Betscore ist für eine Schweizer Wettende keine Alternative zu Sporttip oder Jouez Sport. Wer auf Schweizer Sicherheit Wert legt, wettet bei einer der beiden Schweizer Veranstalterinnen – beide haben die Bewilligung, die Aufsicht und die geregelte Auszahlung.

Kostenrechnung: Was eine Wette auf den Rennsieger wirklich kostet

Die Wettquote ist nicht der Preis, den die Wettende zahlt – sie ist der Preis, den sie im Erfolgsfall bekommt. Was die Wette tatsächlich kostet, ergibt sich aus der Marge des Marktes und der Häufigkeit, mit der die Wette gewonnen wird. Eine Wette zu Quote 1.90 in einem Markt mit 5 % Marge verliert im Durchschnitt 5 Cent pro eingesetztem Franken, lange bevor das Rennen beginnt.

Beispiel: Einzelwette auf den Slalom-Sieger

Ein Slalom in Levi, vier Läuferinnen in den Top 10 der Weltrangliste. Swisslos quotiert die Favoritin mit 2.10, die Zweitplatzierte mit 4.50, die Dritte mit 7.50, die Vierte mit 12.00. Wer 10 Franken auf die Favoritin setzt, gewinnt im Erfolgsfall 21 Franken (10 × 2.10). Wer 10 Franken auf die Vierte setzt, gewinnt 120 Franken.

Die Auszahlungsquote des Marktes ist 1 ÷ (1/2.10 + 1/4.50 + 1/7.50 + 1/12.00) = 1 ÷ (0.4762 + 0.2222 + 0.1333 + 0.0833) = 1 ÷ 0.9151 ≈ 1.0927. Das ist mehr als 1 – das heisst, der Markt ist mathematisch im Vorteil der Wettenden, falls die impliziten Wahrscheinlichkeiten richtig sind. In der Praxis passt die Veranstalterin die Quoten so an, dass die Summe über 1 liegt – sie behält den Überschuss als Marge.

Wer den Markt aus Sicht der Wettenden betrachtet: Die impliziten Wahrscheinlichkeiten – 1/Quote – summieren sich auf 0.9151, also 91.51 %. Die faire Summe wäre 100 %. Die Marge dieses Marktes beträgt damit 100 % − 91.51 % = 8.49 %. Bei diesem Rennen sind die Quoten also grosszügiger als bei einem ausgeglichenen 1.90/1.9-Markt mit 5 % Marge.

Beispiel: Zweiwege-Markt mit 1.90/1.90

Der Plan dieser Seite schreibt die Rechnung mit zwei Quoten 1.90 vor. Die Auszahlungsquote ist 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.95, die Marge 5 %. Bei Quoten 1.85/1.85 steigt die Marge auf etwa 7.5 %, bei 1.95/1.95 sinkt sie auf etwa 2.6 %. Diese Bandbreite – zwischen 2.5 % und 8 % – ist der typische Korridor für Zweiwege-Märkte im Skisport.

Beispiel: Kombiwette über vier Rennen

Vier Wetten zu je 1.90, kombiniert. Gesamtquote 1.90^4 = 13.03. Auszahlungsquote 0.95^4 ≈ 0’815. Marge 18.5 %. Eine Kombiwette über sechs Rennen mit gleicher Einzelquote hätte eine Auszahlungsquote von 0.95^6 ≈ 0’735 und eine Marge von 26.5 %. Wer mit langen Kombiwetten spielt, zahlt einen zweistelligen Prozentbetrag, bevor die erste Voraussage beginnt. Der Kombiboost von 5 % bei vier Voraussagen gleicht das nicht annähernd aus.

Beispiel: Langzeitwette auf den Gesamtweltcup

Der Gesamtweltcup hat 30 Rennen und damit eine breite Streuung möglicher Siegerinnen. Eine Wette zu Quote 30 auf eine Aussenseiterin trägt eine faire implizite Wahrscheinlichkeit von 3.33 %. Eine Favoritin zu Quote 4 trägt 25 %. Eine Wette auf eine To-Go-Streif mit 20 Läuferinnen summiert sich auf etwa 80 %, die Marge liegt bei rund 20 %. Langzeitwetten tragen strukturell mehr Marge als Einzelrennen, weil das Risiko bei der Veranstalterin liegt und sie dafür einen Risikoaufschlag einpreist.

Häufige Fragen zu Skiwetten in der Schweiz

Sind Wetten auf Skirennen bei Swisslos oder Loterie Romande erlaubt?

Ja, soweit das Rennen auf der Gespa-Liste der bewilligten Wettbewerbe steht und die Veranstalterin im Wohnsitz-Kanton der Wettenden tätig ist. Swisslos Sporttip deckt die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein ab, die Loterie Romande Jouez Sport die sechs Westschweizer Kantone. Online-Konten werden nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet eröffnet. Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sind nicht erlaubt; ihre Domains können auf der DNS-Sperrliste der Gespa stehen.

Stehen Weltcup-Rennen und Ski-Weltmeisterschaften auf der Gespa-Liste?

Ja, der FIS-Weltcup in den klassischen Disziplinen Abfahrt, Super-G, Riesenslalom und Slalom ist auf der Gespa-Liste ebenso verzeichnet wie die Ski-Weltmeisterschaften in allen Disziplinen und Continental-Cups als Qualifikations­rennen. Trainingsläufe sind ausdrücklich ausgenommen, ebenso Wettbewerbe mit überwiegend minderjährigen Teilnehmerinnen. Die Liste ist abschliessend; was nicht draufsteht, darf nicht angeboten werden.

Wie wirkt sich die Marge auf die Quote eines Rennsiegers aus?

Die Marge schmälert die Auszahlungsquote. In einem Zweiwege-Markt mit beiden Quoten 1.90 liegt die Auszahlungsquote bei 95 % und die Marge bei 5 %. Bei zwei Quoten 1.85 steigt die Marge auf etwa 7.5 %, bei zwei Quoten 1.95 sinkt sie auf etwa 2.6 %. Die ausgewiesene Quote ist immer brutto, also vor Abzug der Marge. Eine Favoritin mit 25 % echter Gewinn­wahrscheinlichkeit bekommt die faire Quote 4.00; mit 5 % Marge sinkt sie auf 3.80.

Wie wird eine Wette abgerechnet, wenn ein Rennen abgesagt wird?

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Die Regeln gelten sowohl für Sporttip als auch für Jouez Sport gemäss ihrer Spielregeln. Wer eine Wette auf ein Rennen platziert hat, das im Verlauf des Tages abgesagt wird, bekommt den Einsatz zurück, sofern das Rennen nicht innerhalb der 48-Stunden-Frist nachgeholt wird.

Wie lassen sich Verlustlimiten setzen, und wann gilt eine Erhöhung?

Vor der ersten Wette müssen Spielende bei Swisslos Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze pro Zeitraum liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Die Loterie Romande führt ein vergleichbares System; die genauen Werte sind in den Spielregeln festgelegt. Eine schweizweite einheitliche Obergrenze gibt es nicht.

Wie wird der Gewinn einer Kombiwette aus den Einzelquoten berechnet?

Der Gewinnbetrag einer Kombiwette ergibt sich aus dem Einsatz mal der Gesamtquote. Die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten. Eine Kombiwette aus vier Wetten zu je 1.90 hat die Gesamtquote 13.03; bei einem Einsatz von 10 Franken beträgt der mögliche Gewinn 130.30 Franken. Der Gewinn wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wird eine Voraussage abgesagt und nicht nachgeholt, wird ihre Quote mit 1.00 gewertet – die Gesamtquote sinkt entsprechend.

Inhalt erstellt vom Team «Quoten Rechner Info»