Gutscheincode für Sportwetten-Bestandskunden: was in der Schweiz wirklich läuft
Stand: 20. Oktober 2026 · geprüft gegen die Bewilligungen der Gespa (Eidgenössische Spielbankenkommission ist hier nicht zuständig) und die Spielregeln beider Veranstalter.

Wer in der Schweiz nach einem Gutscheincode für Sportwetten sucht und bereits ein Konto hat, landet schnell bei drei Fragen: Gibt es überhaupt einen Code für Bestandskunden? Was bekommt man dafür? Und ist das, was ein Code verspricht, am Ende bares Geld oder nur ein Eintrag im Wallet, der nie ausgezahlt wird? Die kurze Antwort steht in der Geldspielgesetzgebung: Gratisguthaben für Sportwetten brauchen in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Aufsicht, und genau zwei Veranstalter haben überhaupt eine Bewilligung. Wer von einem ausländischen Anbieter einen Code bekommt, hat damit noch keinen Anspruch auf Schweizer Schutz.
Das Thema lässt sich in vier Schritten gliedern: Rechtslage, Spielerschutz und Limiten, Aktionen der beiden bewilligten Veranstalter für Bestandskunden und der Vergleich der zehn Marken. Wer den direkten Vergleich der beiden Schweizer Angebote sucht, findet ihn im Abschnitt «Vergleich: die zehn Anbieter im Überblick»; wer Informationen zur Rechtslage bei ausländischen Codes sucht, findet sie im ersten Abschnitt.
Rechtslage: was ein Gutscheincode in der Schweiz darf und was nicht
In der Schweiz ist Sportwetten ein Grossspiel. Die Regeln stehen im Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Nicht zuständig ist die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: der Veranstalterbewilligung, die eine Gesellschaft als Ganzes braucht, und der Spielbewilligung, die jedes einzelne Spiel abdeckt. Beide kennt das BGS in den Artikeln 21 bis 25.

Die Kantone haben in einem Konkordat die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es sind Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Wer in einem anderen Kanton wohnt, kann sich bei der für seinen Wohnsitz zuständigen Veranstalterin registrieren. Eine dritte Online-Sportwette mit Schweizer Bewilligung existiert nicht, weshalb es auch keine Liste weiterer lizenzierter Buchmacher gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains; sie ist keine Positivliste.
Für den Gutscheincode bedeutet das: Nur diese zwei Veranstalterinnen dürfen überhaupt ein Gratisspielguthaben in Umlauf bringen, und jede einzelne Aktion mit Gratisspielguthaben ist nach Art. 75 Abs. 2 BGS bewilligungspflichtig. Im Jahr 2025 hat die Gespa der Loterie Romande 24 solcher Bewilligungen erteilt und Swisslos 8. Eine Aktion läuft also nicht einfach, weil der Marketingplan sie vorsieht, sondern weil die Aufsicht das Konzept geprüft hat. Wer einen Code von einem anderen Anbieter bekommt, hat es mit einer ausländischen Bewilligung zu tun, die in der Schweiz keine Wirkung entfaltet. Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland gilt hier nach Art. 4 BGS schlicht nicht. Wer dort spielt, hat keinen Schweizer Ansprechpartner, keine Spielsperre mit Schweizer Reichweite und im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg.
Was beworben werden darf, regelt Art. 74 BGS. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein, nicht Minderjährige oder gesperrte Personen ansprechen, und Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist verboten. Wer das trotzdem tut, riskiert eine Busse bis CHF 500’000 nach Art. 131 BGS. Für den Spielenden heisst das: Sieht ein Angebot nach Gutscheincode aus, prüfen Sie zuerst, ob der Veranstalter überhaupt eine Schweizer Bewilligung hat. Fehlt sie, ist es Werbung für ein nicht erlaubtes Spiel. Genau aus diesem Grund steht auf dieser Seite zu jedem Anbieter die Bewilligungslage.
Steuerlich sind Gewinne aus Schweizer Sportwetzen bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der Bund setzt diesen Freibetrag seit dem 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Über dem Freibetrag zieht die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ab, die mit der Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Der kantonale Freibetrag weicht ab, darum gilt pauschal: «je nach Kanton». Für die meisten Spielenden, die weit unter dieser Grenze liegen, fällt weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer an. Eine Wettsteuer auf den Einsatz existiert in der Schweiz nicht. Wer aus einem ausländischen Anbieter gewinnt, unterliegt dort keiner Verrechnungssteuer, dafür behandelt der Kanton Thurgau solche Gewinne unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen, und andere Kantone handhaben das ähnlich.
Spielerschutz: Limiten, Pausen und Sperren, die jeder Wettende selbst setzt
Spielerschutz ist in der Schweiz nicht Sache des Staates, sondern Sache der Veranstalterin, und das in einem sehr konkreten Sinn: Jede Person setzt ihre eigenen Limiten, bevor sie die erste Wette platziert. Das Geldspielgesetz verlangt in Art. 87 VGS, dass die Veranstalterin Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangt, und die Spielenden müssen diese Werte vor der ersten Wette setzen. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 24 Stunden, gesetzlich vorgeschrieben. In ihren eigenen Bedingungen wenden Swisslos und die Loterie Romande 72 Stunden an, also strenger als das Gesetz es verlangt.

Bei Sporttip heisst das konkret: Wer Sporttip nutzt, legt vor der ersten Wette Verlustlimiten für einen Tag, sieben Tage und 30 Tage fest. Die Tageslimite liegt bei höchstens CHF 9’999, und für Personen unter 21 Jahren gilt eine eigene Oberlimite von CHF 1’000. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Wer die Tageslimite später senkt, ist sofort geschützt; wer sie erhöhen will, muss 72 Stunden warten, in denen der alte Wert weiter gilt. Wer eine Erhöhung zweimal in Folge auslöst, wird zusätzlich zur Begründung aufgefordert, was die Veranstalterin als kurzen Realitätscheck einbaut, ohne den Weg zu versperren.
Die Spielsperre ist das zweite Instrument. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für einen Zeitraum von einem Tag bis 180 Tagen selbst sperren, ohne Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung. Wer sich für eine unbefristete Spielsperre entscheidet, wird in einem schweizweiten Register eingetragen, das für Casinos, Online-Casinos und auch im Fürstentum Liechtenstein gilt. Die Loterie Romande führt eine vergleichbare Sperre. Eine selbst gewählte Spielsperre kann nach dem Gesetz erst nach drei Monaten aufgehoben werden, wobei eine Fachstelle eingebunden wird. Eine Pause ohne Sperre, eine sogenannte Auszeit, muss die Veranstalterin für bis zu sechs Monate anbieten, was das Gesetz in Art. 89 VGS ausdrücklich verlangt.
Was das mit Gutscheincodes zu tun hat, ist eine ganz praktische Frage. Eine Spielsperre schliesst das Konto, und ein Code, der während der Sperre eingegeben wird, löst keine Aktion aus. Wer sich also nach einer Pause einlösen will und gleichzeitig einen 10-Franken-Bonus mitnehmen möchte, schiebt die Entsperrung vor und lässt den Code verfallen. Andersherum funktioniert es nicht: Eine ausstehende Aktion hebt die Sperre nicht auf, und ein Code, der in der Sperrzeit eingelöst wurde, wird nicht gutgeschrieben. Wer mit der Idee spielt, sich nach dem Winter für den Frühling einen Bestandskunden-Code zu sichern, setzt also besser die Sperre so, dass sie nach der Aktion endet, nicht mitten hinein.
Minderjährige sind in der Schweiz von Sportwetten ausgeschlossen, online sowieso. Wer das 18. Altersjahr noch nicht vollendet hat, darf weder ein Konto eröffnen noch eine Wette platzieren. Auch wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten, eine Regel, die unabhängig von der Sperre gilt. Wer bei Swisslos online spielen will, muss im Swisslos-Vertragsgebiet wohnen, also in einem der deutschsprachigen Kantone, in Tessin oder in Liechtenstein, und darf keine Spielsperre haben. Eine zweite Registrierung derselben Person ist ausgeschlossen; das Konto wird mit dem hochgeladenen Ausweis verifiziert und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Gutscheine und Aktionen für Bestandskunden: was es wirklich gibt
Bestandskunden sind bei den zwei Schweizer Veranstaltern anders gestellt als bei internationalen Buchmachern. Es gibt keine gestaffelten Loyalitätsprogramme, keine wöchentlichen Reload-Boni, keine Gratiswettenpakete, wie sie Malta- oder Curaçao-lizenzierte Anbieter ihren Kunden in Werbemails zustellen. Der Grund steht im Gesetz: Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa, und diese Zustimmung wird restriktiv erteilt. Im Jahr 2025 waren es 24 Bewilligungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos, was über beide Veranstalter hinweg etwa 32 Aktionswellen ergibt, eine überschaubare Zahl.
Die Loterie Romande hat im Winter 2025/26 eine der wenigen dokumentierten Bestandskunden-Aktionen durchgeführt: «JouezSport – Patinoires et Stades». Die Aktion lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an insgesamt 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den Stadien der National League verteilten Code im verifizierten Konto eingab, bekam CHF 10 Gratisspielguthaben, insgesamt 7’000 Stück. Das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar, ein wichtiger Punkt, der in der Werbung leicht überlesen wird. Was die Aktion tatsächlich wert war, lässt sich am Marktpreis einer Gratiswette ablesen, nicht an ihrem Nennwert, und dieser Unterschied wird im folgenden Abschnitt berechnet.
Bei Swisslos ist die Bestandskunden-Aktion indirekter Natur. Es gibt keinen vergleichbaren Code, der in einer Arena verteilt wird, dafür mehrere Mechanismen, die für Bestandskunden mit laufendem Konto einen Mehrwert schaffen. Der wichtigste ist der Kombiboost, der nur online funktioniert und für Prematch-, Live- und Systemwetten gilt. Er verlangt mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt nach Anzahl Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, was in den Spielregeln Version 4.2 nachzulesen ist.
Zusätzlich gibt es bei Sporttip Quotenboosts und Profitboosts. Quotenboosts gelten für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage und erhöhen die angezeigte Quote für genau dieses Ereignis. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, und Einsatz sowie Erhöhung sind limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost, was viele Spielende erst im Nachhinein merken. Was nach Ablauf einer Aktion mit nicht eingelösten Boosts passiert, ist in den Regeln nicht grosszügig geregelt; sie verfallen.
Was Gratisspielguthaben in beiden Häusern gemeinsam haben: Es ist niemals auszahlbar. Was aus einem Gewinn mit Gratisspielguthaben entsteht, ist auszahlbar, sobald es auf dem Wallet liegt. Das Gratisspielguthaben selbst verschwindet, sobald die Wette ausgewertet ist. Wer einen 10-Franken-Bonus einlöst und gewinnt, sieht auf dem Wallet den Nettogewinn, nicht die 10 Franken. Wer verliert, sieht gar nichts, was die Marketingaussage «risikofrei» relativiert: risikofrei ist nur der Einsatz des Gutscheins, nicht der eigene spätere Einsatz, der aus dem Gewinn wieder herausgespielt werden müsste.
Die ausländischen Anbieter, die im Abschnitt «Vergleich: die zehn Anbieter im Überblick» auftauchen, vergeben Gutscheincodes an Bestandskunden nach anderen Regeln. Sie unterliegen nicht der Schweizer Bewilligungspflicht, sie brauchen keine vorgängige Zustimmung der Gespa, und sie bewerben ihre Codes aggressiv per E-Mail, Push-Benachrichtigung und SMS. Die Spielerinnen in der Schweiz, die diese Codes bekommen, spielen auf einer Plattform ohne Schweizer Schutz, ohne Spielsperre mit Schweizer Reichweite und im Streitfall ohne Schweizer Rechtsweg. Es ist Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele, und der Erhalt eines Codes ändert daran nichts.
Wie viel ein 10-Franken-Gutschein bei der Loterie Romande wert ist
Die Berechnung des Werts eines Gutscheins geht über seinen Nennwert hinaus, weil der Nennwert bei Gratisspielguthaben nicht ausgezahlt wird. Was den Gutschein tatsächlich ausmacht, ist der erwartete Gewinn, der mit dem Gutschein auf einem Markt einer bestimmten Marge erzielt werden kann.
Nehmen wir ein fiktives Zwei-Wege-Markt, etwa einen Eishockey-Sieg ohne Verlängerung, zu dem beide Seiten mit Quote 1.90 angeboten werden, ein ausgeglichenes Spiel, wie es die Loterie Romande und Swisslos häufig führen. Die Auszahlungsquote dieses Marktes beträgt 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also rund 95.0 %. Die Marge, die der Veranstalter einbehält, liegt entsprechend bei etwa 5.0 %, was für ein Top-Match im Sporttip-Programm realistisch ist. Setzt die Spielerin den Gutschein auf eine Seite, bekommt sie bei einem Gewinn den Einsatz nicht zurück, nur den Gewinn: 10 Franken mal (1.90 minus 1) ergibt einen Bruttogewinn von 9 Franken, multipliziert mit der Auszahlungsquote des Marktes von 95.0 % ergibt das einen erwarteten Gewinn von rund 8.55 Franken.
Das ist der faire Wert des Gutscheins unter diesen Annahmen. Er hängt linear von der Quote ab, sinkt mit steigender Marge und verschwindet ganz, wenn die Quote gegen 1.00 geht. Wer den 10-Franken-Gutschein auf ein Ereignis mit Quote 1.20 setzt, einem klaren Favoriten, bekommt bei einem Gewinn nur 2 Franken, multipliziert mit 1.20 und der Auszahlungsquote eines Marktes, der bei dieser Konstellation typischerweise noch enger ist als 95 %. In der Praxis liegt der faire Wert des Gutscheins damit je nach gewähltem Markt zwischen etwa 4 und 9 Franken, mit einem typischen Wert um 8 Franken für ein Ereignis mit Quote 1.90.
Die Rechnung zeigt, warum die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» für die Loterie Romande kein Geschenk an die Bestandskunden war, sondern ein Marketinginstrument mit klarem Kostenrahmen. 7’000 Gutscheine zu je 10 Franken Nennwert entsprechen 70’000 Franken, die als Gratisspielguthaben im Umlauf sind, mit einem erwarteten Wert von etwa 56’000 Franken, falls alle Gutscheine eingelöst werden und die Spielerinnen ähnliche Märkte spielen. Das ist messbar, kalkulierbar, und genau deshalb hat die Gespa das Konzept bewilligt.
Auszahlung von Gewinnen aus Gutscheinen: wohin das Geld fliesst
Gewinne aus einem Gratisspielguthaben werden auf das reguläre Spielkonto gebucht, nicht auf ein anderes Konto. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne darüber werden auf das Konto der im Profil angegebenen IBAN überwiesen. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Der Name des Kontos muss mit dem Namen auf dem Spielkonto übereinstimmen, anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen gibt es in der bewilligten Schweizer Wettwelt nicht.
Wer den Gutschein im Stadion einlöst und in den ersten Tagen kleinere Wetten platziert, sieht die Gewinne als Wallet-Guthaben. Wer eine grössere Wette gewinnt, etwa einen Kombitipp mit Quote 25, der den Nettogewinn über CHF 1’000 hebt, bekommt das Geld aufs Bankkonto. Der Marketingtext spricht gern von «sofort auszahlen». Das ist nur die Wallet-Gutschrift; die eigentliche Auszahlung ans Bankkonto nimmt bei Swisslos 3 Arbeitstage, bei der Loterie Romande 5 bis 10 Arbeitstage in Anspruch, und ab der dritten Auszahlung pro Jahr kann bei Swisslos eine Kommission von 3 % anfallen, falls die Schwelle für Gratisauszahlungen überschritten ist.
Eine Auszahlung verfällt, wenn sie nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntgabe der Wettauswertung geltend gemacht wird, was im Gesetz als Frist für die Verjährung von Wettgewinnen steht. Wer nach einem Gewinn monatelang nicht ins Konto schaut, verliert den Anspruch, und das Geld fällt an den Zweck der Swisslos. Wer mit einer Auszahlung nicht einverstanden ist, kann innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben, ein Weg, der in der Praxis selten beschritten wird, aber formal offen steht.
Vergleich: die zehn Anbieter im Überblick
Die folgende Tabelle ordnet die Anbieter nach ihrer Bewilligungslage und nennt für die zwei bewilligten Veranstalterinnen zusätzlich, was Bestandskunden an Aktionen finden. Die ausländischen Marken sind als Referenz aufgeführt, weil Schweizer Spielende auf sie stossen, und entsprechend markiert.
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalterin / berichtete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51) | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne; Produkt Jouez Sport |
| 20Bet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, in der Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS) |
| Playzilla | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, in der Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS) |
| bet365 | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, in der Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS) |
| N1 Bet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, in der Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS) |
| Bruce Bet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, in der Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS) |
| Rainbet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, in der Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS) |
| HighFlyBet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, in der Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS) |
| BetAlright | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, in der Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS) |
Die zwei bewilligten Veranstalterinnen bedienen je ein eigenes Vertragsgebiet. Sporttip deckt die deutschsprachigen Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein ab, Jouez Sport die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer an der Sprachgrenze wohnt, etwa in Biel, Bern oder Freiburg, kann sich beim Veranstalter des Kantons registrieren, in dem der Wohnsitz liegt, eine einmalige Wahl, die das System an den Ausweis bindet. Eine parallele Registrierung bei beiden Veranstalterinnen ist nicht möglich.
Die ausländischen Marken sind hier aufgeführt, weil sie in der Suchmaschine auftauchen und per E-Mail Werbung verschicken, nicht weil sie hier zugelassen wären. Eine Curaçao- oder Malta-Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung, und die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen, was zu einer DNS-Sperre führt. Ende 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste. Wer dort spielt, hat keine Schweizer Spielsperre, die ihn schützt, und keine Schweizer Anlaufstelle im Streitfall. Es ist Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele, und der Vergleich dient nur dazu, den Unterschied zu markieren, nicht diese Anbieter zu empfehlen.
Swisslos Sporttip
Sporttip ist der Sportwetten-Arm der Swisslos und für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein zuständig. Die Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet ihre Spiele auf der Grundlage der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Der Geschäftsbericht 2025 wurde am 13. Februar 2026 in Basel vorgelegt, der hier zitierte Stand der Spielregeln ist Version 4.2.
Für Bestandskunden ist Sporttip die erste Adresse, wenn es um bewilligte Aktionen geht, auch wenn das Angebot im internationalen Vergleich klein wirkt. Der Kombiboost, der nur online und für Prematch-, Live- und Systemwetten gilt, ist die häufigste Bestandskunden-Aktion. Wer vier Voraussagen mit Einzelquote 1.50 oder höher kombiniert, bekommt 5 % auf den Nettogewinn obendrauf, bei sieben Voraussagen sind es 20 %, bei zehn 40 %, bei fünfzehn 100 %. Die Voraussetzungen sind hart, weil 15 Voraussagen mit Mindestquote 1.50 eine durchschnittliche Gesamtquote von über 1’000 ergeben, was die Trefferquote drückt.
Quotenboosts und Profitboosts sind punktuell und kurzfristig, oft auf Spiele des Tages oder auf Top-Events. Beide sind pro Wettende nur einmal nutzbar, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist eine kalkulierte Einschränkung: Die Veranstalterin will, dass der Boost im Wettschein bleibt und nicht über Cash-Out wieder herausgenommen wird. Wer mit Boosts plant, sollte sich das Spiel ohne Boost anschauen und prüfen, ob die Erhöhung den Verzicht auf Cash-Out aufwiegt.
Was die Höhe der Einsätze betrifft, ist Sporttip konservativ. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Die Veranstalterin kann die Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen, was bei Systemwetten mit hohem Kombivolumen selten, aber spürbar ist. Für die meisten Bestandskunden liegen die Limiten über dem eigenen Wettverhalten, weshalb die Limite kein Praxisproblem ist.
Der Sporttip ist für Bestandskunden aus der Deutschschweiz die richtige Adresse, wenn eine bewilligte Aktion gesucht wird und der Wohnsitz im Vertragsgebiet liegt. Wer im Kombiboost ein regelmässiges Wettverhalten findet, bekommt einen messbaren Mehrwert auf den Nettogewinn, ohne dass der Einsatz des Gutscheins je ausgezahlt werden müsste. Wer mit Boosts spielt, sollte die Cash-Out-Bedingung im Auge behalten, denn ein Boost, der bei Cash-Out verfällt, ist in der Rechnung nur die Hälfte wert.
Loterie Romande Jouez Sport
Jouez Sport ist das Sportwetten-Produkt der Loterie Romande und für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura zuständig. Die Loterie Romande hat ihren Sitz in Lausanne, Avenue de Provence 14, und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Sie betreibt Jouez Sport und die anderen Spiele auf einer gemeinsamen Online-Plattform, die in mehreren Sprachen verfügbar ist, der französische Anteil überwiegt.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» im Winter 2025/26 ist die am besten dokumentierte Bestandskunden-Aktion der Loterie Romande. Sie lief an 7 Aktionstagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026, verteilte 7’000 Codes zu je CHF 10 Gratisspielguthaben, gültig 30 Tage ab Einlösung und nicht auszahlbar. Wer den Code im Stadion mitnahm, musste ihn innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingeben, was die Aktion an die Stadionbesuche band und die Streuung kontrollierte. Es war keine Online-Streuung per E-Mail, sondern eine stationäre Aktion, die nur diejenigen erreichte, die ohnehin im Stadion waren.
Die Mechanik der Auszahlung folgt dem Standard der Loterie Romande. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Wer im Westschweizer Vertragsgebiet wohnt und mit einem Gutschein aus dem Stadion spielt, hat damit eine vollständig regulierte Auszahlungskette. Das Gratisspielguthaben selbst bleibt nicht auszahlbar, was bei der Loterie Romande ausdrücklich so geregelt ist.
Wer ein Westschweizer Konto hat, findet bei Jouez Sport die einzige Aktion, die nachweislich einen Gutscheincode für Bestandskunden hatte, und diese Aktion ist beendet. Was in der laufenden Wintersaison 2026/27 an Aktionen kommt, ist offen; die Loterie Romande hat 24 Gespa-Bewilligungen pro Jahr zur Verfügung und nutzt sie für unterschiedliche Anlässe. Wer auf einen neuen Code wartet, sollte die Verkaufsstellen und die Stadionverteilungen im Auge behalten, nicht den E-Mail-Eingang, denn der Versand erfolgt nicht über einen klassischen Bestandskunden-Newsletter.
20Bet, Playzilla, bet365, N1 Bet, Bruce Bet, Rainbet, HighFlyBet, BetAlright
Diese acht Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung und sind deshalb keine Alternative zu Swisslos oder Loterie Romande. Sie tauchen hier auf, weil sie international mit Gutscheincodes für Bestandskunden werben, per E-Mail, SMS und Push, und weil Spielerinnen in der Schweiz auf sie stossen, oft über Suchmaschinen oder über Affiliate-Seiten. Die Curaçao- oder Malta-Lizenzen, mit denen sie werben, haben in der Schweiz keine Wirkung. Eine ausländische Lizenz, gleich aus welchem Land, wird in der Schweiz nicht anerkannt, und die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen, was zu einer DNS-Sperre führt, die Schweizer Internetprovider umsetzen.
Was diese Anbieter an Gutscheinen anbieten, ist häufig grosszügig in der Zahl, aber mit denselben Bedingungen verbunden, die im Ausland üblich sind: Mindestquote 1.50 oder höher, mehrfacher Umsatz des Bonus, Frist von 7 bis 30 Tagen, maximaler Auszahlungsbetrag aus dem Bonusgewinn. Diese Regeln gelten am Marktplatz, an dem die Anbieter lizenziert sind, nicht in der Schweiz, und sie sind im Streitfall nach dem Recht des Lizenzlandes auszulegen. Schweizer Spielerinnen haben dort keinen einfachen Rechtsweg; sie müssen sich an die ausländische Lizenzbehörde wenden, was bei Curaçao-Lizenzen in der Praxis kaum Aussicht auf Erfolg hat.
Wer einen solchen Code bekommt, sollte sich fragen, was er dafür gibt. Die Verlockung ist klar: ein 100-Franken-Bonus ohne Einzahlung klingt nach geschenktem Geld. Die Mechanik ist, dass der Bonus 5- bis 10-fach umgesetzt werden muss, bei Mindestquote 1.50 bis 2.00, was eine Umsatzanforderung von 500 bis 1’000 Franken bedeutet, die aus dem eigenen Guthaben erbracht werden muss. Erwartet wird daraus ein Verlust in Höhe des Marktpreises, in der Regel 4 bis 6 % des Umsatzes, also 20 bis 60 Franken erwarteter Verlust für einen 100-Franken-Bonus. Der Code ist also kein Geschenk, sondern eine Wette mit negativer Erwartung, die der Anbieter als Marketingbudget verbucht.
Aus diesem Grund sind diese Anbieter in der Tabelle als «ohne Schweizer Bewilligung» markiert, ohne Detailbewertung. Sie sind kein Ersatz für die bewilligten Veranstalterinnen, und ein Gutscheincode von ihnen ist in der Schweiz Werbung für ein nicht bewilligtes Spiel. Wer mit der Idee spielt, einen ausländischen Code mit dem Schweizer Konto zu kombinieren, wird feststellen, dass die beiden Welten nicht zusammenpassen: Der Code löst auf der ausländischen Plattform aus, das Schweizer Konto erkennt ihn nicht, und die Werbung selbst kann nach Art. 74 BGS problematisch sein.
Welcher Anbieter passt zu wem
Die Frage, die am Ende bleibt, ist nicht, welcher Anbieter der beste ist, denn die zwei bewilligten Veranstalterinnen sind in unterschiedlichen Regionen aktiv und stehen nicht in Konkurrenz zueinander. Die Frage ist, welcher Anbieter zur eigenen Wohnsituation passt und welche Erwartung an einen Gutscheincode realistisch ist.
Wer im deutschsprachigen Raum oder im Tessin wohnt, ist bei Sporttip richtig, mit dem vollen Angebot an Kombiboost, Quotenboosts und Profitboosts. Wer in der Westschweiz wohnt, ist bei Jouez Sport richtig, mit gelegentlichen Stadion-Aktionen und einem eigenen Set an Promotions. Wer ausserhalb der Schweiz wohnt, hat in der Schweiz keine Anlaufstelle, denn die Veranstalterinnen akzeptieren nur Wohnsitze im Vertragsgebiet. Für Grenzgänger gilt: Massgeblich ist der Wohnsitz, nicht der Arbeitsort, und der Ausweis, mit dem die Registrierung erfolgt, definiert den Veranstalter.
Wer einen Gutscheincode für Bestandskunden sucht und dafür regelmässig belohnt werden will, ist bei den ausländischen Anbietern besser bedient, allerdings mit dem Preis, dass die Lizenz dort gilt, nicht in der Schweiz, und dass der Schweizer Schutz, insbesondere die Spielsperre, dort nicht greift. Diese Wahl ist bewusst und sollte bewusst getroffen werden. Wer hingegen auf den vollen Schweizer Schutz setzt, ist bei Swisslos oder Loterie Romande richtig und bekommt dafür weniger Aktionen, dafür aber bewilligte, in der Schweiz durchsetzbare Regeln.
Was den Wert eines Gutscheins angeht, hilft die Rechnung im vorherigen Abschnitt. Ein 10-Franken-Gutschein auf einem ausgeglichenen Markt mit Quote 1.90 ist ungefähr 8.55 Franken wert, in der Spanne 4 bis 9 Franken je nach gewähltem Markt. Wer das weiss, kann Marketingversprechen einordnen: Ein «gratis» Gutschein ist nicht geschenktes Geld, sondern ein erwarteter Gewinn, der kleiner ist als der Nennwert, und der Begriff «risikofrei» meint nur den Einsatz des Gutscheins, nicht den späteren Einsatz aus einem Gewinn.
Was die übrigen Anbieter angeht, ist die Empfehlung eindeutig: Wer in der Schweiz wohnt und einen Gutscheincode von einem ausländischen Anbieter bekommt, sollte prüfen, ob der Anbieter auf der Gespa-Sperrliste steht oder nicht. Steht er drauf, ist der Zugang bereits blockiert; steht er (noch) nicht drauf, ist die Frage, ob das Angebot in der Schweiz beworben werden darf, und die Antwort ist in den meisten Fällen nein. Wer den Code trotzdem einlöst, hat keinen Schweizer Ansprechpartner und nimmt am Markt teil, der in der Schweiz nicht reguliert ist.
Häufige Fragen
Gibt es in der Schweiz Gutscheincodes für Bestandskunden bei Sportwetten?
Bewilligte Gutscheincodes für Bestandskunden sind in der Schweiz selten, weil Gratisspielguthaben nach Art. 75 Abs. 2 BGS der vorgängigen Zustimmung der Gespa bedarf und die Veranstalterinnen die Bewilligungen restriktiv nutzen. Im Jahr 2025 hat die Loterie Romande 24 solcher Bewilligungen erhalten, Swisslos 8. Eine der wenigen dokumentierten Aktionen war «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 mit 7’000 Codes zu je CHF 10. Ausländische Anbieter werben mit Codes, die in der Schweiz keine Gültigkeit haben.
Dürfen Swisslos und Loterie Romande Gratisguthaben ohne Zustimmung der Gespa vergeben?
Nein. Gratisguthaben ist im Geldspielgesetz bewilligungspflichtig, und die Aufsicht prüft jede Aktion vor dem Start. Im Jahr 2025 hat die Gespa der Loterie Romande 24 Bewilligungen erteilt und Swisslos 8, was zeigt, dass die Aufsicht nicht alle Anträge bewilligt und die Veranstalterinnen nicht beliebig viele Aktionen starten dürfen. Eine Aktion ohne Bewilligung wäre ein Verstoss gegen das BGS und gegen die Werberegeln nach Art. 74 BGS.
Kann ein Aktionsguthaben ausgezahlt werden, oder nur der daraus entstandene Gewinn?
Das Aktionsguthaben selbst ist bei beiden Veranstalterinnen nicht auszahlbar. Was aus einem Gewinn mit dem Aktionsguthaben entsteht, wird auf das reguläre Wallet gebucht und ist auszahlbar, sobald es die übliche Schwelle erreicht, bei Swisslos und Loterie Romande je CHF 1’000 für die direkte Auszahlung aufs Bankkonto. Kleinere Gewinne bleiben im Wallet, bis sie durch weiteres Spielen die Schwelle überschreiten oder durch eine reguläre Auszahlung ans Bankkonto transferiert werden.
Wie lange lief die Aktion von Jouez Sport mit dem Stadioncode?
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an insgesamt 7 Aktionstagen. Wer den in den Stadien der National League verteilten Code innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, bekam CHF 10 Gratisspielguthaben, gültig 30 Tage ab Einlösung. Insgesamt wurden 7’000 solcher Codes ausgegeben, alle mit dem Vermerk «nicht auszahlbar».
Wohin werden Gewinne ausgezahlt, und warum muss das Konto auf den eigenen Namen lauten?
Gewinne aus Schweizer Sportwetten werden auf ein Bank- oder Postkonto überwiesen, das auf den Namen der spielenden Person lautet, in der Schweiz oder in Liechtenstein. Anonyme Auszahlungen oder Auszahlungen in Kryptowährungen sind nach Art. 50 Abs. 2 VGS nicht erlaubt. Die Namensbindung schützt vor Geldwäscherei und vor Auszahlungen an unberechtigte Dritte; sie ist Teil der Identitätsprüfung, die bei der Registrierung ohnehin stattgefunden hat.
Welche Rolle spielt die Marge in der Quote, wenn eine Aktion einen Bonus verspricht?
Die Marge ist der Anteil, den die Veranstalterin von jeder Wette einbehält, typischerweise 4 bis 6 % bei grossen Sportereignissen. Bei einem Gutscheincode bedeutet das, dass der erwartete Gewinn kleiner ist als der Nennwert, weil die Auszahlungsquote des Marktes unter 100 % liegt. Auf einem ausgeglichenen Markt mit Quote 1.90 und einer Marge von 5 % ist ein 10-Franken-Gutschein etwa 8.55 Franken wert, auf einem engeren Markt mit höherer Marge weniger. Der Gutschein «verschenkt» den Einsatz, nicht den Gewinn.
Bonus – Quoten Rechner Info
Inhalt erstellt vom Team «Quoten Rechner Info»
