Datenschutzerklärung – Quoten Rechner Info
Rechner und Erklärtexte auf Quoten Rechner Info kommen ohne Konto und ohne persönliche Eingaben aus; was dennoch anfällt, regelt diese Erklärung. Sie stützt sich auf das Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG, SR 235.1) und seine Verordnung in der Fassung, die seit dem 1. September 2023 gilt, und erfüllt die Informationspflicht nach Art. 19 revDSG.
Serverprotokolle
Bei jedem Seitenaufruf hält der Webserver fest: IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, angeforderte Adresse, übertragene Datenmenge, verweisende Seite und Browsertyp. Zweck sind der sichere Betrieb und das Erkennen von Angriffen. Die Einträge werden nach spätestens 90 Tagen gelöscht oder so gekürzt, dass kein Personenbezug mehr besteht.
Kontaktaufnahme
Wer eine E-Mail schreibt oder ein Formular ausfüllt, übermittelt Name, Adresse und Nachricht an die Redaktion. Diese Angaben dienen allein dazu, die Anfrage zu beantworten.
Was nicht erhoben wird
Ein Kundenkonto, Einzahlungen oder Wetten gibt es auf Quoten Rechner Info nicht, Zahlungs- und Ausweisdaten fallen daher nicht an. Auch Profiling und automatisierte Einzelentscheidungen finden nicht statt.
Verantwortliche Stelle
Verantwortlich ist die Betreiberin von Quoten Rechner Info. Firma, Anschrift und E-Mail-Adresse stehen im Impressum auf quotenrechnerinfo.com; dorthin lassen sich auch Fragen zum Datenschutz richten.
Leitplanken der Bearbeitung
Personendaten müssen nach Art. 6 revDSG rechtmässig, nach Treu und Glauben und verhältnismässig bearbeitet werden. Sie dienen nur dem Zweck, der bei der Beschaffung erkennbar war, und bleiben nicht länger gespeichert als nötig. Technische und organisatorische Massnahmen schützen sie angemessen.
Cookies
Cookies jenseits des Notwendigen und die Reichweitenmessung sind nur nach Zustimmung im Banner aktiv. Die Cookie-Richtlinie beschreibt sie im Einzelnen, und die Zustimmung lässt sich jederzeit zurücknehmen.
Weitergabe
Verkauft werden Personendaten nicht. Zugang erhalten Auftragsbearbeiter für Hosting, Auslieferung und E-Mail, soweit nötig und vertraglich gebunden (Art. 9 revDSG), sowie Behörden, wenn ein Gesetz es verlangt. Eine Übermittlung ins Ausland setzt Staaten mit angemessenem Datenschutz oder geeignete Garantien wie Standarddatenschutzklauseln voraus (Art. 16 revDSG).
Rechte der betroffenen Personen
Auskunft darüber, ob und welche Daten bearbeitet werden, kann jede Person nach Art. 25 revDSG verlangen; in der Regel ist sie kostenlos und kommt innert 30 Tagen. Möglich sind ausserdem Berichtigung unrichtiger Daten, Löschung, Herausgabe oder Übertragung der eigenen Daten (Art. 28 revDSG) und Widerspruch gegen eine Bearbeitung. Aus der Europäischen Union kann sich zusätzlich auf die DSGVO berufen, wer in deren Anwendungsbereich fällt.
Aufsicht und Beschwerde
Aufsichtsbehörde ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) in Bern. Ihm lässt sich eine Bearbeitung melden, die gegen die Datenschutzvorschriften verstösst.
Stand: 20. Oktober 2026.
Inhalt erstellt vom Team «Quoten Rechner Info»
