1x2-Wette erklärt: was 1, X und 2 bedeuten und wo die Wette in der Schweiz erlaubt ist

Updated Oktober 2026
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Stand: 20. Oktober 2026 · Lizenzangaben geprüft gegen die Gespa und das Schweizer Geldspielgesetz (BGS)

Ein Fussball liegt auf dem Mittelkreis eines Rasenfelds, die weissen Linien kreuzen sich auf dem gepflegten Gras im warmen Abendlicht.
Bei der klassischen Siegwette im Fussball gibt es drei Ausgänge: «1» für den Heimsieg, «0» beziehungsweise «X» für das Unentschieden und «2» für den Auswärtssieg.

Die 1×2-Wette ist die Urform der Fussballwette und der Markt, an dem jede Diskussion über Wettquoten, Margen und Buchmacher zuerst ansetzt. Wer versteht, was die drei Zeichen bedeuten und wie aus Einsatz und Quote ein Gewinn wird, versteht zugleich, warum jeder Anbieter dieselbe Partie mit leicht anderen Zahlen anbietet. Dieser Leitfaden erklärt die 1×2-Wette Schritt für Schritt, ordnet sie in die Schweizer Rechtslage ein und zeigt, wo die Wette erlaubt ist und wo nicht. Er richtet sich an Leserinnen und Leser, die zum ersten Mal einen Wettschein ausfüllen, und an alle, die wissen wollen, was die Anbieter ihnen eigentlich verkaufen.

Rechtslage in der Schweiz: warum es nur zwei Organisatoren gibt

Die Schweizer Sportwette ist kein freier Markt. Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) teilt Glücksspiele und Grossspiele in klare Kategorien ein und weist die Aufsicht einer einzigen Stelle zu: der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Das Geldspielkonkordat ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten und gilt gesamtschweizerisch. Wer in der Schweiz Sportwetten veranstalten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und pro Spiel eine Spielbewilligung, beides nach Artikel 21 bis 25 BGS. Eine ausländische Lizenz, gleich aus welchem Land sie stammt, hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS).

Ein leeres Stadion im Morgenlicht mit Blick auf die Sitzreihen, im Hintergrund Hügel und aufsteigender Nebel.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Die Kantone haben die Anzahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten bewusst auf zwei begrenzt. Auf der einen Seite steht die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, deren Sportwette unter dem Namen Sporttip läuft. Swisslos stützt sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Auf der anderen Seite steht die Loterie Romande, die in der Westschweiz unter dem Namen Jouez Sport auftritt. Beide sind Genossenschaften und keine privaten Firmen; ihre Reinerträge fliessen gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu (Art. 125 BGS). Wer eine Schweizer Veranstalterbewilligung sucht, sucht sie also bei einer der beiden Genossenschaften.

Die Aufteilung des Gebiets ist in den Spielregeln festgehalten. Swisslos betreut die Deutschschweizer Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto lässt sich nur mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet eröffnen, und die Identität wird über den hochgeladenen Ausweis sowie gegen Adressdatenbanken geprüft.

Was darf gewettet werden und was nicht

Das Wettprogramm der Schweiz ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt eine Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS; aktuelle Fassung 10.09.2026). Was nicht auf dieser Liste steht, darf nicht angeboten werden. Qualifikationsrunden sind nur dann erlaubt, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, Damenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, und Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind tabu. Eckball-, Karten- und ähnche Märkte fehlen, und ein eigener E-Sport-Block fehlt ebenfalls. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind unabhängig von dieser Liste schon dem Gesetz nach nicht zugelassen. Wer ein Spiel sucht, das auf der Liste steht, sucht im Wettprogramm von Sporttip oder Jouez Sport.

Eine Trillerpfeife liegt auf dem Rasen neben der Mittellinie, Tau hängt an den Halmen, im Hintergrund ein leerer Spielfeldrand.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000.

Live, Cash-Out und was die Regeln dazu sagen

Live-Wetten sind erlaubt, vor Spielbeginn und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat. Das BGS kennt keine zusätzliche Einschränkung einzelner Live-Märkte. Anders sieht es beim Cash-Out aus: Cash-Out ist im Gesetz nicht geregelt, sondern eine Eigenschaft, die jeder Veranstalter in seinem Produkt anbietet oder nicht. Bei Sporttip funktioniert Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, prematch und live, aber ausschliesslich online und nur als vollständiger Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und Swisslos garantiert Cash-Out nicht für jeden Markt. Der Cash-Out-Betrag liegt immer unter dem möglichen Auszahlungsbetrag bei natürlichem Ausgang der Wette und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Bei Sporttip-Livewetten zählt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, wertet Swisslos mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid gilt dasselbe.

Werbung, Werbeverbote und ausländische Angebote

Das BGS verbietet intrusive oder irreführende Werbung sowie Werbung, die sich an Minderjährige oder gesperrte Personen richtet (Art. 74 BGS). Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht zugelassen sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Werbung wird in diesem Leitfaden daher beschrieben und beurteilt, nicht betrieben. Bonusangebote und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 erteilte die Gespa 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Die genauen Konditionen stammen aus den jeweiligen Spielregeln, nicht aus Werbebotschaften.

Ausländische Anbieter fallen unter zwei getrennte Tatbestände. Eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland entfaltet in der Schweiz keine Wirkung, weil das BGS ausländische Bewilligungen nicht anerkennt (Art. 4 BGS). Wer in der Schweiz ohne Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spieler wird nicht bestraft; Einsätze und Gewinne können aber im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Schutz und Fairness-Kontrolle, wie sie die Gespa bietet, existieren dort nicht. Die Gespa führt zudem eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS-Sperre blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste am 3. September 2019, Ende 2025 waren 671 Domains aufgeführt). Geblockte Domains tauchen innerhalb von Stunden unter neuen Adressen wieder auf, ein Effekt, den die Gespa als Domain-Hopping bezeichnet und mit Namen wie Interwetten, Bet-at-Home und bet365 dokumentiert hat.

Steuern auf Wettgewinnen

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei; darüber hinaus werden sie besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); der kantonale Freibetrag weicht davon ab, weshalb die Faustregel «je nach Kanton» gilt und nie ein einzelner kantonaler Wert genannt wird. Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Für die allermeisten Wetten liegt der Erlös weit unter dem Freibetrag, sodass weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer anfallen. Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz, und es gibt kein Zahlungsverbot, mit dem Banken oder Karten Zahlungen an unbewilligte Anbieter blockieren. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer; die kantonale Praxis im Thurgau behandelt solche Gewinne unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen.

Spielerschutz und Verantwortung: was die Schweiz vorschreibt und was jeder selbst tun kann

Die Schweiz setzt beim Spielerschutz nicht so sehr auf Verbote wie auf Werkzeuge, die der Spieler selbst nutzt. Das BGS verbietet Minderjährigen die Teilnahme (Art. 72 BGS), verlangt eine verifizierte Identität pro Person und ein Konto pro Spieler (Art. 47–52 VGS) und sieht eine Spielsperre vor, die überschuldete oder süchtige Personen ausschliesst und auf die jeder selbst zurückgreifen kann (Art. 80–82 BGS). Eine Spielsperre wird in einem geteilten Register eingetragen und gilt schweizweit, also auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbst gewählte Sperre lässt sich frühestens nach drei Monaten und nur unter Mitwirkung einer Fachstelle wieder aufheben (Art. 81 BGS, Art. 84 VGS). Eine Pause von bis zu sechs Monaten muss jeder Veranstalter anbieten (Art. 89 VGS). Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).

Verlustlimiten und Einzahlungslimiten

Die maximale Verlustlimite pro Tag, Woche oder Monat setzt der Spieler selbst, nicht der Staat (Art. 87 VGS). Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach 24 Stunden, so schreibt es das Gesetz; Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Regeln 72 Stunden an. Bei Swisslos gilt vor der ersten Sporttip-Teilnahme eine Obergrenze von CHF 9’999 pro Tag, Woche und Monat, für unter 21-Jährige CHF 1’000. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Bei Loterie Romande funktioniert das Limitensystem nach denselben Grundsätzen, aber mit eigenen Beträgen. Die Idee dahinter: wer sich Limits setzt, kann später nicht mehr nachschieben, ohne bewusst eine Erhöhung mit Wartezeit auszulösen.

Selbstsperre und Zugriffsbeschränkungen

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne vor Fristablauf aufgehoben zu werden. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt, wie erwähnt, auch für Casinos und das Fürstentum Liechtenstein. Wer sich sperrt, schliesst sich nicht nur von Sporttip aus, sondern vom gesamten Geldspielmarkt der Schweiz. Das ist hart, aber konsequent. Wer hingegen nur eine Pause braucht, kann eine befristete Selbstsperre wählen, die mit Ablauf automatisch endet.

Warum auch ein guter Tipp kein sicherer Gewinn ist

Die Gespa testet den Jugendschutz an Verkaufsstellen regelmässig. Im Jahr 2025 wurde in 47,5 % von 200 Testkäufen an einer Verkaufsstelle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist mehr als jeder zweite Versuch, und es ist ein Grund, sich nicht auf den Schutz durch Dritte zu verlassen. Hinzu kommt: ein 1×2-Tipp auf Heimsieg, Unentschieden oder Auswärtssieg ist eine Prognose über den Ausgang eines Sportereignisses, und Sportergebnisse sind nicht gewiss. Wer auf eine 1×2-Wette setzt, sollte sich bewusst sein, dass jede der drei Möglichkeiten offensteht und der Ausgang auch bei klar favorisiertem Heimteam nicht feststeht. Das ist kein Defekt der Wette, sondern ihr Wesen.

Hilfe, wenn es nicht mehr um Einsätze geht

Wer merkt, dass das Wetten nicht mehr im eigenen Rahmen bleibt, hat in der Schweiz mehrere Anlaufstellen. Die Gespa selbst verweist auf die Fachstellen der Kantone; viele Kantone unterhalten eigene Suchtberatungen. Die Spielsperre selbst lässt sich bei Swisslos oder Loterie Romande beantragen. Wer sich aussperren lassen will, kann das online tun, der Eintrag erfolgt zentral und gilt, wie oben beschrieben, schweizweit. Das ist der wichtigste Unterschied zwischen einem bewilligten Schweizer Anbieter und einem ausländischen: die Sperre wirkt, das Register ist verbunden, und das Geld fliesst in gemeinnützige Zwecke statt in eine Offshore-Struktur.

Wettmärkte rund um die 1×2-Wette: wie Quoten entstehen und was sie wirklich sagen

Die 1×2-Wette ist nicht der einzige Weg, einen Fussballmarkt zu spielen. Sie ist aber derjenige, an dem sich am klarsten zeigt, was eine Wettquote überhaupt ist. Eine Quote ist nichts anderes als der Faktor, mit dem der Einsatz im Gewinnfall multipliziert wird. Wer CHF 10 auf eine Quote von 2.50 setzt, bekommt im Gewinnfall CHF 25 zurück; davon sind CHF 10 Einsatz, der Nettogewinn beträgt CHF 15. Eine Quote von 1.50 auf CHF 10 Einsatz ergibt CHF 15 Rückzahlung mit CHF 5 Nettogewinn. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote, der Einsatz wird einmal angelegt, der Gesamtgewinn mit der Gesamtquote multipliziert.

Die Zeichen 1, X und 2 stehen in der 1×2-Wette für die drei möglichen Ausgänge eines Spiels zu Ende der regulären Spielzeit einschliesslich Nachspielzeit. 1 bedeutet Heimsieg, X oder 0 bedeutet Unentschieden, 2 bedeutet Auswärtssieg. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Diese Aufteilung ist entscheidend, weil viele Märkte, die wie 1×2 aussehen, in Wahrheit anderes messen. Asian Handicap reduziert die Dreiweg-Wette auf zwei Ausgänge, indem ein Team einen Vorsprung erhält. Doppelte Chance fasst zwei der drei Ausgänge zusammen (1X steht für Heimsieg oder Unentschieden, X2 für Unentschieden oder Auswärtssieg, 12 für Heimsieg oder Auswärtssieg). Über-Unter bewertet nicht das Resultat, sondern die Zahl der Tore. Wichtig ist, dass bei der klassischen 1×2-Wette zwingend ein Unentschieden als eigener Ausgang existiert; das ist der Punkt, an dem sie sich von der Doppelten Chance unterscheidet.

Wie Quoten zustande kommen und was die Marge ist

Ein Buchmacher kombiniert nicht einfach eigene Schätzungen mit den Wünschen seiner Kunden. Er bewertet jedes mögliche Ergebnis eines Verurs mit einer Wahrscheinlichkeit und leitet daraus eine «faire» Quote ab, bei der Auszahlung mal Wahrscheinlichkeit gleich 1 wäre. Praktisch macht er das nie, denn er muss an jeder Wette verdienen. Also kürzt er die fairen Quoten, und das Ergebnis ist ein Buchmacher-Spread, die Marge. Sie lässt sich direkt aus den Quoten berechnen. Für einen Markt mit drei Ausgängen, hier 1, X und 2, gilt: Auszahlungsquote = 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂ + … + 1/Quoteₙ). Die Marge ist 1 minus die Auszahlungsquote.

Nehmen wir einen fiktiven Markt auf eine Partie zwischen zwei Top-Teams mit Quote 1.90 auf Heimsieg und 1.90 auf Auswärtssieg, und sagen wir 3.80 auf das Unentschieden, um einen Dreiwege-Markt zu illustrieren. 1 ÷ (1/1.90 + 1/3.80 + 1/1.90) = 1 ÷ (0.5263 + 0.2632 + 0.5263) = 1 ÷ 1.3158 ≈ 0.7598, also etwa 76 %. Die Marge dieses Marktes liegt damit bei rund 24 %, eine Bandbreite an vier Prozentpunkten nach oben und unten ist realistisch für unterschiedliche Annahmen über das Gewicht des Unentschiedens. Was heisst das konkret? Von jedem Franken, der insgesamt auf diesen Markt gesetzt wird, fliessen rund 76 Rappen als Gewinn zurück, der Rest, rund 24 Rappen, bleibt beim Veranstalter. Eine kleinere Marge ist besser; sie bedeutet mehr Auszahlung an die Spielenden. Die Differenz zwischen einem Markt mit 3 % und einem mit 6 % Marge ist über Hunderte Wetten hinweg spürbar, bei einer einzelnen Wette nicht.

Das ist auch der Grund, warum die Quote 2.00 auf einen «50/50-Ausgang» nie existiert. Eine faire Quote auf eine faire Münze wäre 2.00, dann wäre die Auszahlung 100 %, der Buchmacher verdient nichts, der Markt wäre tot. Also steht statt 2.00 eine Quote von 1.90, dann liegt die Marge dieses Zweiwege-Marktes bei etwa 5 %, und der Buchmacher nimmt auf Dauer seinen Schnitt. Bei einem Dreiwege-Markt ist die Marge höher, weil die Auszahlung auf drei Ausgänge verteilt werden muss; der Buchmacher braucht mehr Puffer, weil das Unentschieden als Ausgang weniger genau zu prognostizieren ist und das Volumen pro Ausgang kleiner ausfällt. In der Praxis liegen Schweizer 1×2-Märkte je nach Spielklasse und Wettbewerbsphase zwischen etwa 5 und 10 % Marge, was im internationalen Vergleich solide, aber nicht extrem günstig ist.

Doppelte Chance und Handicap als Geschwister der 1×2-Wette

Doppelte Chance bündelt zwei der drei Ausgänge der 1×2-Wette. 1X deckt Heimsieg und Unentschieden ab, X2 deckt Unentschieden und Auswärtssieg ab, 12 deckt Heimsieg und Auswärtssieg ab, schliesst also das Unentschieden aus. Die Quote ist niedriger als die 1- oder 2-Quote allein, weil die Wahrscheinlichkeit höher ist. Sie ist aber auch niedriger als 1 mal X, weil Doppelte Chance ein einzelner Markt ist und der Buchmacher die Marge nur einmal nimmt. Asian Handicap eliminiert das Unentschieden, indem es eine Seite mit einem fiktiven Vorsprung starten lässt; bei +1 für die Heimmannschaft gewinnt die Wette auf 1 schon bei einem Unentschieden oder einem knappen Auswärtssieg. Wer in der 1×2-Wette zögert, weil das Unentschieden stört, findet in Doppelter Chance und Handicap zwei Märkte, die das Unentschieden anders behandeln. Sie sind keine Ersatz, sondern Geschwister der Dreiweg-Wette.

Über-Unter und die Marge bei Torwetten

Über-Unter bewertet die Zahl der Tore, nicht den Ausgang. Eine Wette auf «über 2.5 Tore» gewinnt, wenn drei oder mehr Tore fallen, und verliert, wenn zwei oder weniger Tore fallen. Die Quote schwankt mit der erwarteten Torzahl: in einem Spiel zwischen zwei offensiv ausgerichteten Teams steht sie nahe 1.80, in einem defensiven Spiel kann sie über 2.00 steigen. Die Marge auf Über-Unter-Märkten liegt typischerweise niedriger als auf 1×2, oft zwischen 3 und 6 %, weil das Ergebnis einfacher zu prognostizieren ist. Das gilt nicht für jede Sportart und jeden Wettbewerb; je exotischer das Angebot, desto höher die Marge. Wer das Beste aus einer Quote herausholen will, vergleicht die Marge, nicht nur den absoluten Wert der Quote.

Kombinationen, Boosts und ihre Tücken

Eine Kombiwette multipliziert die Einzelquoten zur Gesamtquote. Bei vier Einzelwetten zu Quote 2.00 ergibt sich eine Gesamtquote von 16.00, der Einsatz wird einmal multipliziert. Das klingt grosszügig, ist aber nichts anderes als das Produkt der Einzelwahrscheinlichkeiten, und das Produkt ist immer kleiner als die faire Auszahlung, weil jede Einzelwette bereits eine Marge enthält. Vier Wetten mit 6 % Marge ergeben in der Kombination etwa 22 % Marge, weil sich die Margen nicht linear, sondern multiplikativ zusammensetzen. Kombinationen sind teurer, als sie aussehen. Der Sporttip-Kombiboost versucht, das auszugleichen, indem er auf den Nettogewinn einer Online-Kombiwette einen Bonus von 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen gibt, sofern jede Quote mindestens 1.50 beträgt und die Wette online platziert wird. Das ist ein reales Plus, aber kein Grund, schlechte Einzelwetten zu kombinieren, um den Boost zu ernten.

Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Bet Builder ist die einzige korrekte Art, etwa «Heimsieg und über 2.5 Tore» aus einer Partie zu einer Wette zusammenzubauen. Wer das nicht beachtet, riskiert die Annullierung.

Quotenboosts und Profitboosts

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage und sind pro Wettenden nur einmal nutzbar; der Einsatz und die Erhöhung sind limitiert, bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz und tragen dieselben Einschränkungen. Beide Boosts sind Werkzeuge des Veranstalters, nicht des Spielers; sie ändern nichts daran, dass die Basisquote eine Marge enthält.

Was passiert, wenn ein Spiel ausfällt

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette bei Sporttip ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Das ist wichtig, weil ein 1.00-Ergebnis in einer Kombiwette den Multiplikator auf null reisst, mit Ausnahme der Wetten, in denen 1.00 nicht als Verlust, sondern als Streichung behandelt wird. Die Sporttip-Regel ist eindeutig: 1.00 bei Annullierung in einer Kombiwette heisst, das Ergebnis wird neutralisiert, die Wette gewinnt nicht, verliert aber auch nicht in der Berechnung, wenn die Plattform das entsprechend umsetzt. Wer auf den Ausfall einer Partie setzt, sollte die Annullierungsregel gelesen haben.

Wann die reguläre Spielzeit endet

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer, beim Fussball also 90 Minuten, plus die Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Eine 1×2-Wette auf das Spielergebnis nach 90 Minuten plus Nachspielzeit ist also nicht dasselbe wie eine Wette auf den Sieger nach Verlängerung; der zweite Markt steht im Wettprogramm als eigener Punkt und muss bewusst gewählt werden. Wer eine Wette platziert, ohne den Markt zu prüfen, wettet möglicherweise auf das Falsche.

Gewinnberechnung und Rundung

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus dem Einsatz multipliziert mit der Quote, bei Kombinationen mit der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Wer mit 5-Rappen-Beträgen wettet, sieht in der Quotenübersicht scheinbar inkrementelle Quoten, in Wahrheit sind sie gerundet. Das ist im Alltag kein Problem, bei sehr knappen Unterschieden in den Quoten aber ein Punkt, den man im Kopf behalten sollte: ein Unterschied von 0,01 in der Quote ist nicht zwingend ein Unterschied im effektiven Gewinn.

Verfall von Gewinnen und Einsprache

Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer einen Gewinn vermutet und nicht innerhalb eines halben Jahres einlöst, gibt ihn ab; wer mit einer Auszahlung nicht einverstanden ist, hat zehn Tage Zeit, formell zu widersprechen, nicht mehr.

Top-Anbieter in der Schweiz: wer eine 1×2-Wette anbieten darf und wer nicht

Die Schweiz hat ein anderes Bild als die meisten anderen Länder. Hier gibt es keine Auswahl unter zwanzig Buchmachern, sondern genau zwei Anbieter mit einer Schweizer Veranstalterbewilligung. Beide sind Genossenschaften mit gemeinnütziger Zweckbindung, beide werden von der Gespa beaufsichtigt. Alles, was nicht Swisslos oder Loterie Romande ist, fällt formal unter die Sperrliste der Gespa und ist in der Schweiz nicht zugelassen.

Swisslos Sporttip

Swisslos, mit vollem Namen SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, hat ihren Sitz in Basel und ist eine der zwei bewilligten Veranstalterinnen für Sportwetten in der Schweiz. Die Sportwette läuft unter dem Namen Sporttip und richtet sich an Spielende in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Wer ein Konto eröffnen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein, im Vertragsgebiet wohnen oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und darf keine Spielsperre tragen; jede Person darf sich nur einmal registrieren, der Ausweis wird gegen Adressdatenbanken geprüft. Vor der ersten Teilnahme werden Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt; die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, bei unter 21-Jährigen bei CHF 1’000. Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen.

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Höchstquote einer Einzel- oder Kombiwette ist nicht durch eine starre Zahl begrenzt, die Gesamtquote darf aber eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten, und die Wette wird sonst zurückgewiesen. Sporttip akzeptiert Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein ab CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay steht zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos zur Verfügung; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Auszahlungen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Die 1×2-Wette ist das Kernprodukt von Sporttip. Die Quoten sind solide, das Wettprogramm enthält den Hauptmarkt auf Heimsieg, Unentschieden und Auswärtssieg sowie Doppelte Chance, Über-Unter, Handicap und Langzeitwetten. Der Kombiboost ist online verfügbar und an Quoten von 1.50 oder höher pro Voraussage gebunden; er beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen auf den Nettogewinn, ist aber in Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert. Quotenboosts und Profitboosts sind nur online für Prematch-Einzelwetten verfügbar und nur einmal pro Wettendem nutzbar. Cash-Out funktioniert für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten prematch und live, aber nur online und nur als vollständiger Cash-Out ohne Teilauszahlung; Swisslos garantiert Cash-Out nicht für jeden Markt. Veranstaltungen aus dem Gespa-Programm sind breit abgedeckt, internationale Top-Ligen ebenso wie regionale Wettbewerbe, sofern sie auf der Liste stehen.

Für die meisten deutschsprachigen Schweizerinnen und Schweizer ist Sporttip die einzige seriöse Adresse für eine 1×2-Wette mit vollem Spielerschutz. Wer in Zürich, Bern, Luzern, St. Gallen oder im Tessin wohnt, hat Zugang zum vollständigen Wettprogramm und kann sich auf die Schweizer Aufsicht verlassen. Wer im Fürstentum Liechtenstein wohnt, ist ebenfalls zugelassen und nimmt am selben Vertragsgebiet teil.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande, offiziell Société de la Loterie de la Suisse Romande, betreibt ihre Sportwette unter dem Namen Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Wer in der Romandie wohnt, ist bei Jouez Sport richtig; für Deutschschweizerinnen und Deutschschweizer ist das Angebot formal nicht zugänglich, das Online-Konto verlangt Wohnsitz im eigenen Vertragsgebiet.

Bei Jouez Sport beträgt der Mindesteinsatz online CHF 2, in Verkaufsstellen CHF 3 und für Multiples CHF 2; der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten liegt bei CHF 500, ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette beträgt CHF 300’000, für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000. Damit sind die Limits enger als bei Sporttip, was bei kleineren Einsätzen kein Problem ist, bei ambitionierteren Wetten aber rasch stösst.

Die 1×2-Wette ist auch bei Jouez Sport das Kernprodukt, mit den drei Ausgängen und entsprechenden Märkten. Das Wettprogramm ist, wie bei Sporttip, durch die Gespa-Liste begrenzt. Im Ergebnis finden Romands und Romandes die gleiche Grundstruktur wie die Deutschschweizer bei Sporttip, nur in französischer Sprache und mit den kantonalen Gegebenheiten der Westschweiz. Für sie ist Jouez Sport die einzige seriöse Adresse mit Schweizer Bewilligung.

Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung

Neben den beiden bewilligten Veranstalterinnen tauchen in der Wahrnehmung vieler Spielender Marken wie Boomerang Bet, BetLabel, BDMBet, Betify, Gamdom, Roobet, BC.Game und Unibet auf. Keine dieser Marken verfügt über eine Schweizer Bewilligung. Sie operieren mit Lizenzen aus anderen Jurisdiktionen, die in der Schweiz keine Wirkung entfalten (Art. 4 BGS). Sie sind nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, es gibt keine Schweizer Beschwerdestelle, und ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen und per DNS-Sperre blockiert werden. Wer dort spielt, tut das in eigenem Risiko, ohne den Schutz der Gespa und ohne die Möglichkeit, eine Schweizer Spielsperre zu aktivieren. Werbung für diese Angebote ist in der Schweiz verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS).

Die folgende Übersicht zeigt den gemeinsamen Rahmen:

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip ja SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport ja Loterie Romande, Lausanne
Boomerang Bet nein ohne Schweizer Bewilligung
BetLabel nein ohne Schweizer Bewilligung
BDMBet nein ohne Schweizer Bewilligung
Betify nein ohne Schweizer Bewilligung
Gamdom nein ohne Schweizer Bewilligung
Roobet nein ohne Schweizer Bewilligung
BC.Game nein ohne Schweizer Bewilligung
Unibet nein ohne Schweizer Bewilligung

Was eine Schweizer Bewilligung konkret bedeutet, lässt sich an drei Punkten festmachen. Erstens: die 1×2-Wette steht im Einklang mit dem Geldspielgesetz und der Liste der zugelassenen Wettbewerbe, der Veranstalter ist von der Gespa geprüft. Zweitens: Spielerschutz in Form von Verlustlimiten, Einzahlungslimiten, Selbstsperre und Zugriffsbeschränkungen funktioniert, und die Spielsperre greift schweizweit, inklusive Casinos und Liechtenstein. Drittens: Gewinne bis zum Freibetrag sind steuerfrei, und es gibt eine Beschwerdestelle, an die man sich wenden kann. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung fehlt jeder dieser Punkte. Das ist nicht zwingend ein Grund, ihn nicht zu nutzen, aber es ist ein Grund, die Konsequenzen zu kennen.

Überblick und Zusammenfassung: was die 1×2-Wette in der Schweiz ist

Die 1×2-Wette ist die einfachste Form der Sportwette und gleichzeitig der Markt, an dem sich alles andere erklären lässt. Sie besteht aus drei Ausgängen, die mit den Zeichen 1, X und 2 bezeichnet werden: 1 für den Heimsieg, X oder 0 für das Unentschieden und 2 für den Auswärtssieg. Die reguläre Spielzeit endet beim Fussball nach 90 Minuten plus Nachspielzeit, sofern das Wettprogramm keine andere Definition vorgibt. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nicht, ausser der Markt sagt es ausdrücklich. Die Quote ist der Faktor, mit dem der Einsatz multipliziert wird, eine Quote von 2.50 auf einen Einsatz von CHF 10 ergibt CHF 25 Rückzahlung, davon CHF 10 Einsatz und CHF 15 Nettogewinn.

Die Schweiz bildet in diesem Markt eine Besonderheit. Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem BGS, bewilligungspflichtig und unter der Aufsicht der Gespa. Die Anzahl der Veranstalter ist auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, und Loterie Romande mit Jouez Sport für die Westschweiz. Beide sind Genossenschaften, beide sind auf gemeinnützige Zwecke ausgerichtet, beide bieten das vollständige Wettprogramm der Gespa-Liste an. Wer eine 1×2-Wette mit Schweizer Bewilligung spielen will, hat die Wahl zwischen diesen beiden Anbietern, je nachdem, in welcher Sprachregion er wohnt. Wer sich für einen ausländischen Anbieter entscheidet, tut das ausserhalb des Schweizer Rechtsraums, ohne Spielsperre, ohne Schweizer Aufsicht und mit dem Risiko, dass die Domain auf der Sperrliste landet.

Wer das erste Mal eine 1×2-Wette platziert, sollte drei Dinge verinnerlicht haben. Erstens: die Quote spiegelt die Wahrscheinlichkeit wider, aber sie enthält immer eine Marge des Veranstalters. Zweitens: die 1×2-Wette ist nur einer von mehreren Märkten auf dasselbe Spiel, und Doppelte Chance, Handicap und Über-Unter haben ihre eigenen Regeln. Drittens: das Geldspielgesetz schützt nicht nur durch Verbote, sondern auch durch Werkzeuge, die der Spieler selbst nutzen kann, von der Verlustlimite über die Einzahlungslimite bis zur Selbstsperre. Wer diese Werkzeuge nutzt, behält die Kontrolle über das, was er setzt, und über das, was er verlieren kann.

Häufige Fragen zur 1×2-Wette in der Schweiz

Was heisst 1×2 bei Sportwetten?

Die 1×2-Wette ist die klassische Dreiweg-Wette auf den Ausgang eines Sportereignisses, typischerweise Fussball. 1 steht für den Heimsieg, X oder 0 für das Unentschieden und 2 für den Auswärtssieg. Die Wette wird zur regulären Spielzeit ausgewachtet, also beim Fussball nach 90 Minuten plus Nachspielzeit.

Wofür stehen die Zeichen 1, X und 2 auf dem Wettschein?

Das Zeichen 1 kennzeichnet eine Wette auf den Heimsieg, das Zeichen X oder 0 das Unentschieden und das Zeichen 2 den Auswärtssieg. Bei Sporttip und Jouez Sport sind diese Bezeichnungen auf dem Wettschein und im Online-Formular einheitlich; eine Wette auf 1X bedeutet Heimsieg oder Unentschieden und gehört in den Markt Doppelte Chance.

Was bedeutet 1×2 bei Sportwetten im Unterschied zur Doppelten Chance?

Die 1×2-Wette hat drei Ausgänge und damit drei mögliche Ergebnisse. Die Doppelte Chance fasst zwei dieser Ausgänge zusammen und hat damit zwei mögliche Ergebnisse, mit niedrigerer Quote, weil die Trefferwahrscheinlichkeit steigt. 1×2 ist also die einzelne Prognose auf einen von drei Ausgängen, Doppelte Chance die kombinierte Prognose auf zwei davon.

Zählt bei einer Dreiweg-Wette auf Fussball die Verlängerung oder nur die reguläre Spielzeit?

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Eine 1×2-Wette auf das Resultat nach 90 Minuten ist also nicht dasselbe wie eine Wette auf den Sieger nach Verlängerung.

Wie wird der Gewinn einer 1×2-Wette aus Einsatz und Quote berechnet?

Der Gewinn ist Einsatz mal Quote. Bei einem Einsatz von CHF 10 auf Quote 2.50 ergibt sich eine Rückzahlung von CHF 25, davon CHF 10 Einsatz und CHF 15 Nettogewinn. Bei Kombiwetten multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote, der Einsatz wird einmal mit der Gesamtquote multipliziert, der Nettogewinn enspringt dem Produkt minus Einsatz.

Inhalt erstellt vom Team «Quoten Rechner Info»