MMA-Wetten in der Schweiz: Was die Bewilligungspflicht für Wettende bedeutet
Stand: 20. Oktober 2026 – geprüft gegen die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten (Version 10.09.2026) sowie die Spielregeln Sporttip 4.2 und die Online-Teilnahmebedingungen von Swisslos vom 13. Januar 2025.

Die Schweiz lässt Sportwetten nur über zwei Veranstalter zu: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide brauchen eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz; alle anderen Marken bieten in der Schweiz ohne Bewilligung an und haben hier weder Schutz noch einen Ansprechpartner. Wer in der Schweiz auf einen UFC-Kampf wetten will, hat damit zwei legale Wege und eine Reihe von Angeboten ausserhalb des Schweizer Rechtsraums. Welcher Weg zu wem passt, was eine Quote enthält und was eine «risikofreie» Wette tatsächlich kostet – darum geht es auf dieser Seite.
Rechtslage: warum nur zwei Veranstalter in der Schweiz Wetten anbieten dürfen
Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) zählt Sportwetten zu den Grossspielen und unterstellt sie der Gespa, nicht der Eidgenössischen Spielbankenkommission, die nur Spielbanken beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung; sie gilt nach Art. 4 BGS nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sitz in Basel, gegründet 1937 als interkantonale Genossenschaft, und die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne, Avenue de Provence 14. Eine dritte Schweizer Marke ist im Gesetz nicht vorgesehen, und eine ausländische Lizenz – aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land – entfaltet in Deutschland genau so wenig Wirkung wie in der Schweiz.

Was die Gespa-Liste tatsächlich regelt
Die Gespa führt eine geschlossene Liste bewilligter Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Nur was auf dieser Liste steht, darf ein Veranstalter anbieten; alles andere ist im Programm gar nicht erst sichtbar. Die Liste regelt drei Dinge:
- Welche Verbände und Wettbewerbe bewilligt sind. Mixed Martial Arts im Allgemeinen und die UFC im Besonderen erscheinen nicht als eigene Sportart; Kämpfe werden über einzelne Events geführt, die auf der Liste stehen oder nicht.
- Welche Wettarten erlaubt sind. Sieger, Methode, Runde, Kombiwetten, Livewetten – alles ist nur soweit zulässig, wie die Liste es für diesen Wettbewerb vorsieht. Eckball- oder Kartenmärkte, wie sie aus dem Fussball bekannt sind, gibt es im MMA nicht, und eine Esports-Sektion fehlt in der Liste.
- Welche Runden und Phasen zählen. Qualifikationsrunden gelten nur, wenn die Liste sie ausdrücklich aufnimmt; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind; Wetten auf Trainingsläufe, Generalproben oder interne Testkämpfe sind ausgeschlossen. Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS gesperrt.
Was eine Folge bedeutet: ein UFC-Hauptkampf kann beworben sein, ein regionaler GMC-Abend mit denselben Quotenformaten aber fehlen, weil er nicht auf der Liste steht. Wer vor der Wette prüfen will, ob ein bestimmter Abend im Programm von Sporttip oder Jouez Sport auftaucht, schaut dort in den Wettkalender; ob ein Wettbewerb auf der Liste ist, steht in der Gespa-Liste selbst. Beide Quellen müssen passen, sonst fehlt die Wette.

Servicegebiet und Konto: warum ein Schweizer Konto nicht überall geht
Swisslos betreibt Sporttip in den Deutschschweizer Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Fürstentum Liechtenstein und im Kanton Tessin. Wer dort wohnt oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, kann sich online registrieren. Die Loterie Romande führt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen FR, GE, JU, NE, VD und VS, mit 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden. Wer im Wallis wohnt, kann nicht bei Swisslos ein Konto eröffnen, und wer in Zürich wohnt, hat keine Möglichkeit, ein Konto bei Jouez Sport zu eröffnen – die beiden Gebiete sind getrennt, auch wenn die Spielregeln im Kern gleich laufen.
Für die Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und eine einmalige Registrierung pro Mensch. Der Ausweis wird hochgeladen, die Daten werden ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Anonyme Konten, Gemeinschaftskonten oder ein Konto auf einen Strohmann sind im System nicht vorgesehen; wer sich nicht identifizieren lässt, kann nicht spielen.
Was Offshore-Anbieter dürfen und was sie nicht dürfen
Internationale Anbieter werben in Schweizer Marketing-Kanälen und nehmen Einzahlungen aus der Schweiz entgegen. In der Schweiz ist das Angebot illegal: Art. 130 BGS bedroht das Organisieren ohne Bewilligung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, gewerbsmässiges Handeln bis zu fünf Jahren. Der Spieler wird nach bundesgerichtlicher Praxis nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Sperrregister und keine Schweizer Beschwerdestelle. Die Gespa führt eine Sperrliste blockierter ausländischer Domains (Art. 86-93 BGS; erste Liste am 3. September 2019, Ende 2025 rund 671 Domains), die Schweizer Telekomanbieter per DNS umsetzen. Blockierte Domains werden ersetzt – Domain-Hopping nennt die Gespa das Verfahren selbst. Wer eines dieser Angebote nutzt, surft im Zweifel heute über eine andere Domain als gestern, ohne dass sich an der Rechtslage etwas ändert.
Was den Anbieter kostet, ist eine eigene Rechnung: Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und nach Art. 131 BGS mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bedroht. Der Anbieter bewirbt also nicht in der Schweiz – was als Marketing über globale Kanäle ins Schweizer Postfach läuft, ist eine andere Sache. Wer dort einzahlt, hat mit der unteren Reihe an Problemen zu tun, die mit einer Schweizer Bewilligung gar nicht erst entstehen.
Werbung, Boni und Verrechnungssteuer
Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht Minderjährige oder gesperrte Personen ansprechen (Art. 74 BGS). Gratisfspiele oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 hat sie der Loterie Romande 24 und Swisslos 8 Zustimmungen erteilt. Bonusbeträge und -bedingungen stehen nur in den Bedingungen jedes Veranstalters – sie sind keine allgemeine Marktgrösse. Einen Promo-Code oder einen «Bonus ohne Einzahlung» von einer Schweizer Marke sucht man vergebens, und ein Werbeverbot zu bestimmten Tageszeiten gibt es nicht.
Steuerlich sind Gewinne aus bewilligten Grossspielen in der Schweiz einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag – der Bundessteuerfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); die kantonalen Freibeträge sind unterschiedlich und reichen von null in manchen Kantonen bis zu Werten nahe dem Bund. Über dem Freibetrag zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden können. Ein typischer Wettender liegt mit seinen Gewinnen unter dem Freibetrag – keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer auf den Gewinnen. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer; die kantonale Praxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als voll steuerbares Einkommen, und andere Kantone handhaben das nicht gleich. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht – es ist falsch, von einer solchen zu sprechen. Für die persönliche Situation: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.
Spielerschutz: was die Limite kostet und wie die Spielsperre wirkt
Beim Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 pro Tag, Woche oder Monat; wer unter 21 ist, darf höchstens CHF 1’000 setzen. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – das ist eine Schutzfrist als die eigene Schutzfunktion: wer nachts die Limite hochsetzt, kann morgens nicht sofort mehr riskieren. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen; das ist eine weitere Schwelle, die nicht jeder Anbieter im Markt anbietet.
Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist mehr als nur eine Selbstdisziplin – die Spielsperre wird zur Vollzugsmassnahme gegenüber anderen Anbietern. Wer sich hier eintragen lässt, kann bei keiner Schweizer Marke mehr spielen, weder online noch am Schalter.
Die freiwillige Spielsperre lässt sich frühestens nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS); eine Fachstelle ist einzubeziehen (Art. 81 BGS). Wer unter verschuldeter oder suchtkranker Vorgange sperrt, kann sich nicht ohne weiteres wieder freischalten lassen. Das Register ist die einzige Schweizer Massnahme, die wirklich Anbieter-übergreifend wirkt; bei den Offshore-Marken gibt es keine solche Sperre, kein Register und keine Vollstreckung – wer dort mit Selbstdisziplin spielen will, hat nur sein eigenes Versprechen.
Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen Testkäufe durchgeführt: in 47,5 % von 200 Fällen wurde eine Sportwette an Minderjährige verkauft. Das ist kein Grund, den Schweizer Schutz zu überschätzen, und kein Grund, ihn zu vergessen – es zeigt, dass die Online-Identitätsprüfung dichter ist als der Schalter, und genau dort liegt der Unterschied, der für den Alltag zählt.
Was eine Selbstsperre bei einem Offshore-Anbieter bedeutet
Wer bei Betscore, Betwinner, HornetBet, Fezbet, 22Bet, BetFury, Duelbits oder betbet-at-home ein Konto führt, hat keine Schweizer Spielsperre. Wer sich dort selbst aussperrt, klappt die Tür nur in einem Anbieter zu. Bei der nächsten Werbe-E-Mail eines anderen Anbieters derselben Gruppe geht es weiter, mit neuem Konto, neuer Einzahlung, neuem Spielraum. Das ist genau der Punkt, an dem die «Selbstkontrolle» ihre kleinste Form erreicht: sie kostet nur den Anbieter, nicht den Markt.
Was im Ernstfall mit eingefrorenen Gewinnen passiert
Ein Schweizer Veranstalter zahlt Gewinne und Saldi nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers aus (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen gibt es in der bewilligten Schweiz nicht. Bei einem Offshore-Anbieter fehlt diese Verpflichtung – wer dort auf eine Auszahlung wartet, wartet auf das, was der Anbieter selbst als Hausordnung geschrieben hat. Die Beschwerdestelle bei Streit ist die jeweilige ausländische Lizenzbehörde, und deren Durchsetzung gegen einen Anbieter mit Sitz in einer anderen Jurisdiktion ist eine eigene Geschichte.
MMA als Sport und was die Wettarten abbilden
MMA wird seit 1993 als professionelle Disziplin ausgetragen; die erste Veranstaltung der Ultimate Fighting Championship fand am 12. November 1993 in Denver statt. Sitz der UFC ist Las Vegas; Besitzer ist die TKO Group Holdings. Gekämpft wird nach den Unified Rules of Mixed Martial Arts, die vom New Jersey Athletic Control Board aufgestellt wurden und von vielen US-Staaten und Veranstaltern übernommen werden. Eine Runde dauert fünf Minuten mit einer Minute Pause; ein normaler Kampf geht über drei Runden, ein Titelkampf über fünf. Gekämpft wird in einem Oktagon – Durchmesser 9,75 m – mit Maschendrahtzaun statt Ringseilen.
Wie ein Kampf enden kann
Ein Kampf kann durch Aufgabe des Gegners, Knockout, technischen Knockout, Kampfrichterentscheid, Disqualifikation des Gegners oder Forfeit – Nichtantreten – enden; auch ein Unentschieden ist möglich. Bei einer Entscheidung nach Punkten vergeben drei Kampfrichter pro Runde nach den Unified Rules 10 Punkte an den Rundengewinner und 9 oder weniger an den Verlierer; sieht ein Kampfrichter keinen Rundengewinner, darf er beiden Kämpfern 10 Punkte geben.
Diese Endarten prägen das Wettangebot. Eine Sieger-Wette steht nur, wenn es einen Sieger gibt – Unentschieden ist eine eigene Quote, die bei Hauptkämpfen oft hoch ausfällt, weil die drei Richter so selten ist. Eine Siegart-Wette (MMA-Siegart, Methode, Art des Siegs) spiegelt diese Endarten und hat je nach Methode unterschiedliche Quoten, weil Knockout und Aufgabe andere Wahrscheinlichkeiten haben als eine Punktentscheidung. Eine Rundenzahl-Wette ist eng mit der Siegart-Wette verwandt: in welcher Runde endet der Kampf? Das setzt voraus, dass der Kampf vorzeitig endet – geht er über die Runden, ist die Wette verloren.
Gewichtsklassen und ihre Folgen für das Wettangebot
Die UFC kennt derzeit neun Gewichtsklassen vom Strohgewicht (Strawweight) über Fliegen-, Bantam-, Feder-, Leicht-, Welter-, Mittel- und Halbschwergewicht bis zum Schwergewicht; eine Super-Schwergewichtsklasse über 120 kg ist nicht besetzt. Eine typische Veranstaltung listet zehn bis fünfzehn Kämpfe in mehreren Klassen, und die Klassen schlagen sich in der Marktbreite nieder: je dünner die Klasse, um so weniger Kampfpaarungen, um so weniger Markt-Vielfalt. Ein Schwergewichts-Hauptkampf hat ein anderes Quotenprofil als ein Strohgewicht-Co-Main – die Kämpferprofile sind andere Asymmetrie.
Wettarten, die im Schweizer Programm vorkommen
Was auf der Gespa-Liste steht, kommt ins Programm; was nicht draufsteht, kommt nicht ins Wettbewerbsangebot. Die üblichen Wettarten für UFC-Events sind: Sieger (1X2 mit Unentschieden als dritter Wahl), Siegart (KO/TKO, Punkte, Aufgabe, Disqualifikation), Rundenzahl (in welcher Runde endet der Kampf), und Runde X oder davor, Kombiwetten auf mehrere Kämpfe desselben Abends, Livewetten auf den laufenden Kampf. Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50 und erhöht den Nettogewinn um 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen – Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden.
Was bei Sporttip fehlt: Wettarten, die nur entstehen, wenn sie auf der Gespa-Liste stehen. Wer auf Eckball- oder Kartenmärkte setzt, ist hier falsch – die kommen aus dem Fussball und haben im MMA kein Gegenstück. Wer auf Runde 1 Wetten setzen will, prüft im Wettprogramm, ob diese Wettart für diesen Kampf angeboten wird.
Livewetten: das Zeitfenster der Echtzeit-Quoten
Livewetten sind bewilligt, vor und während des Kampfes, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält. Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird – wer ohne Bild wettet, setzt trotzdem an dem eingetretenen Stand des Kampfes. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – im Fussball Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten; im MMA fehlt diese Regelung, weil die Spielregeln andere sind, aber die Quote 1.00 als Sicherheitsventil gibt es.
Was eine Livewette vom Prematch unterscheidet: die Quote folgt dem Kampfverlauf, nicht der Statistik. Wer auf den Sieger nach Rückstand setzt, übernimmt ein anderes Risiko als wer auf den Sieger vor dem Kampf setzt – die Quote spiegelt die Verschiebung im Lager, die der Veranstalter beobachtet. Bei einem Knockout in Runde 1 schliessen die Märkte für spätere Runden oft sofort; wer zu diesem Zeitpunkt auf Runde 2 oder 3 wetten will, hat kein offenes Fenster mehr.
Was eine Quote enthält: die Marge
Eine Quote ist mehr als der «faire» Preis. Bei einem Zwei-Wege-Markt zu 1.90 / 1.90 (Beispiel, keine zitierte Preislage) gilt für die Auszahlungsquote: 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0,5263 oder 52,63 %. Die Marge – der Anteil, den der Veranstalter von jedem eingesetzten Franken behält – ist dann 100 % − 52,63 % ≈ 47,37 %. Das ist eine sehr grobe Rechnung: die echten Quoten der Schweizer Veranstalter auf einen UFC-Kampf liegen enger beieinander, mit Auszahlungsquoten in der Regel zwischen 90 % und 95 % und Margen entsprechend zwischen 5 % und 10 %. Wer aus 1.90/1.90 schliesst, der Markt koste fast die Hälfte des Einsatzes als Gebühr, sieht die Schweizer Praxis falsch – sie ist dichter am Markt.
Was die Marge für die Wettenden bedeutet: bei einem Markt mit 5 % Marge zahlt der Veranstalter 95 % der Einsätze als Gewinne zurück; bei 10 % sind es 90 %. Wer 100-mal à CHF 10 auf einen Kampf setzt und die Quoten sich nicht bewegen, verliert im Schnitt CHF 50 bei 5 % Marge und CHF 100 bei 10 % – die Marge ist die erwartete Kostenfunktion des Wettens ohne eigenen Informationsvorsprung. Wer auf einen Markt mit 5 % statt 10 % Marge setzt, hat im Schnitt die Hälfte der erwarteten Kosten, ohne dass an der Quote eines einzelnen Kampfes etwas geändert wird. Über die Saison ist das ein Faktor.
Wie aus Einsatz und Quote der Gewinn entsteht
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ist Einsatz mal Quote; bei einer Kombiwette ist es Einsatz mal Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet – das ist die Rundungsregel, die jeder Gewinn durchläuft. Beispiel mit einer ausführlichen Rechnung: Einsatz CHF 50, Einzelquote 2,10, Kombiwette aus drei Kämpfen mit Einzelquoten 1.80 / 2.20 / 1.95 – Gesamtquote 1.80 × 2.20 × 1.95 = 7,722. Gewinn brutto = 50 × 7,722 = CHF 386,10, abgerundet auf 5 Rappen = CHF 386,10 (keine Abrundung nötig in diesem Fall). Der Nettogewinn ist der Bruttogewinn minus Einsatz = CHF 336,10.
Bei einer Livewette, die mit Quote 1.00 gewertet wird, gibt es den Einsatz zurück, sonst nichts. Bei einem Cash-Out wird ein vom Veranstalter festgelegter Betrag ausgezahlt, der unter dem Bruttogewinn liegt; der Differenzbetrag ist die Cash-Out-Gebühr. Wer Cash-Out als «Gewinnmitnahme» versteht, gibt einen Teil der Quote ab, um den Ausgang nicht abzuwarten – die Höhe der Abgabe ist nicht festgelegt, sie ist Verhandlungssache zwischen Anbieter und Marktstand.
Anbieter im Vergleich: zwei Schweizer Veranstalter, acht Offshore-Marken
Wer in der Schweiz auf MMA wetten will, hat zwei legale Wege. Wer einen anderen Weg geht, hat einen illegalen. Die folgende Tabelle ordnet die Anbieter nach ihrer Bewilligungslage ein – ein Cluster von zwei Marken mit Schweizer Bewilligung und ein Cluster von acht Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die zweite Gruppe wird hier nur genannt, weil Schweizer Spielende ihnen im Alltag begegnen; sie sind keine Alternative zur Schweizer Bewilligung, weil sie keine haben.
Einordnung nach Schweizer Bewilligung
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter und Meldung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung nach BGS (Veranstalter- und Spielbewilligung), Gespa-Aufsicht | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Produkt Sporttip; Deutschschweizer Kantone, Tessin, Liechtenstein |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung nach BGS (Veranstalter- und Spielbewilligung), Gespa-Aufsicht | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne; Produkt Jouez Sport; sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD, VS |
| Betscore | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht festgestellt; nach Art. 4 BGS ohne Wirkung in der Schweiz; Domain kann auf der Gespa Sperrliste stehen |
| Betwinner | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht festgestellt; nach Art. 4 BGS ohne Wirkung in der Schweiz; Domain kann auf der Gespa Sperrliste stehen |
| HornetBet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht festgestellt; nach Art. 4 BGS ohne Wirkung in der Schweiz; Domain kann auf der Gespa Sperrliste stehen |
| Fezbet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht festgestellt; nach Art. 4 BGS ohne Wirkung in der Schweiz; Domain kann auf der Gespa Sperrliste stehen |
| 22Bet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht festgestellt; nach Art. 4 BGS ohne Wirkung in der Schweiz; Domain kann auf der Gespa Sperrliste stehen |
| BetFury | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht festgestellt; nach Art. 4 BGS ohne Wirkung in der Schweiz; Domain kann auf der Gespa Sperrliste stehen |
| Duelbits | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht festgestellt; nach Art. 4 BGS ohne Wirkung in der Schweiz; Domain kann auf der Gespa Sperrliste stehen |
| bet-at-home | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht festgestellt; nach Art. 4 BGS ohne Wirkung in der Schweiz; Domain kann auf der Gespa Sperrliste stehen |
Die Tabelle zeigt, wo die Bewilligungslinie verläuft; sie zeigt nicht, wie tief die Quoten liegen, wie breit das Wettprogramm ist, wie schnell die Auszahlung geht oder ob ein bestimmter UFC-Abend im Programm ist. Für diese Fragen braucht es den Blick ins Wettprogramm von Sporttip und Jouez Sport selbst; die Offshore-Marken liefern keine vergleichbaren Schweizer Daten, weil sie keine Schweizer Bewilligung haben und damit auch keine Pflicht zur Veröffentlichung.
Was die Schweizer Veranstalter voneinander unterscheidet
Beide Veranstalter haben die gleiche Rechtsbasis und die gleiche Aufsicht durch die Gespa. Sie unterscheiden sich im Servicegebiet und in der Produktbezeichnung, nicht in der Spielmechanik. Wer in der Deutschschweiz wohnt, ist bei Sporttip; wer in der Romandie wohnt, ist bei Jouez Sport. Wer umzieht, muss beim neuen Veranstalter ein neues Konto eröffnen und kann das alte schliessen; ein Wechsel innerhalb der Schweiz ist nicht nahtlos. Beide Anbieter führen ihre eigenen Quoten, ihre eigenen Marktdefinitionen und ihre eigenen Cash-Out-Bedingungen; ein identischer UFC-Kampf kann bei beiden mit leicht unterschiedlichen Quoten angeboten werden, und die Differenz ist die Differenz der Margen und der Marktstandbeobachtung.
Was Offshore-Anbieter anders machen
Internationale Anbieter werben international, akzeptieren Kryptowährungen und bieten oft ein breiteres Wettprogramm als die Schweizer Veranstalter. Was ihnen fehlt: Schweizer Bewilligung, Gespa-Aufsicht, Schweizer Spielsperre und Schweizer Beschwerdeweg. Wer dort einzahlt, agiert nach Hausrecht des Anbieters, denn eine Schweizer Bewilligung fehlt. Wer dort gewinnt, hat einen Anspruch, dessen Durchsetzung von der ausländischen Gerichtsbarkeit abhängt; wer verliert, hat keine Schweizer Schutzmechanismen, denn eine Spielsperre vor Ort gilt nur dort.
Die Sperrliste der Gespa ist die einzige Schweizer Massnahme gegen diese Anbieter: 671 Domains Ende 2025, per DNS gesperrt, mit Domain-Hopping auf Anbieter-Seite. Für den Anbieter ist das ein Katz-und-Maus-Spiel; für den Spielenden bedeutet es, dass der Zugang heute über eine andere Adresse laufen kann als morgen, ohne dass an der Rechtslage etwas geändert ist.
Operator-Reviews
Swisslos Sporttip
Swisslos betreibt Sporttip als Online- und Schalterprodukt in den Deutschschwässigen Kantonen plus Ticino und Liechtenstein. Die Online-Registrierung verlangt Wohnsitz im Servicegebiet, Volljährigkeit und keine bestehende Spielsperre; der Ausweis wird hochgeladen, die Adresse wird gegen Adressdatenbanken geprüft. Das Sporttip-Programm enthält Einzel-, Kombinations-, System- und Livewetten auf bewilligte Sportarten und Wettbewerbe – was im MMA geht, steht im Wettprogramm.
Die Spielregeln sind im Detail geregelt: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette; Swisslos kann die Limiten jederzeit ändern. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50 und staffelt den Bonus auf den Nettogewinn von 5 % bei vier bis 100 % bei fünfzehn Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar. Cash-Out ist für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, nur als vollständiges Cash-Out, nur online, nicht garantiert für jeden Markt.
Was Sporttip nicht kann: in den Kantonen FR, GE, JU, NE, VD und VS kein Konto eröffnen. Wer im Wallis oder in Genf wohnt, geht zu Jouez Sport. Was Sporttip besser macht als die Offshore-Marken: Schweizer Bewilligung, Gespa-Aufsicht, Schweizer Spielsperre, Limitensetzung vor der ersten Wette, automatische Sperrregister-Anbindung, schweizweiter Beschwerdeweg. Was es bei einem Mix-Sport wie dem MMA gibt: das Programm ist an die Gespa-Liste gebunden; was dort fehlt, fehlt im Wettprogramm, ohne dass es eine Workaround-Möglichkeit gäbe.
Für den UFC-Fan in der Deutschschweiz ist Sporttip die einzige legale Adresse; Game und andere Offshore-Marken sind keine. Für den Wenigwetter ist nur eine Frage, ob das Wettprogramm den Abend enthält; für den Vielfachwetter ist die Frage, wie tief die Quoten liegen und ob die Livewetten das Tempo eines UFC-Hauptkampfes mitmachen. Beides ist im Wettprogramm ersichtlich, nicht in den Geschäftsbedingungen.
Loterie Romande Jouez Sport
Jouez Sport ist das Sportwettenprodukt der Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Sitz in Lausanne, Avenue de Provence 14, mit 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden. Das Produkt folgt der gleichen BGS-Logik wie Sporttip: Veranstalter- und Spielbewilligung, Gespa-Aufsicht, Schweizer Spielsperre, Limitensetzung, keine Schweizer Anonymität. Die Spielregeln gleichen Sporttip im Aufbau; die konkreten Konditionen – Limits, Boosts, Cash-Out-Bedingungen – sind in den eigenen Bedingungen von Jouez Sport nachzulesen.
Was Jouez Sport von Sporttip unterscheidet: das Servicegebiet (nur Romandie), die Marke, die Verkaufsstellenstruktur, die Spielregeln im Detail. Was es mit Sporttip teilt: das Schutzniveau, die Pflicht zur Limitensetzung, die Spielsperre, die Gespa-Aufsicht, die Pflicht zur Verlustlimite bei unter 21-Jährigen. Für den Westschweizer UFC-Fan ist Jouez Sport die legale Adresse. Wer in Lausanne wohnt, kann nicht zu Sporttip; wer in Genf wohnt, kann nicht zu Sporttip – die beiden Gebiete sind klar getrennt.
Betscore
Betscore ist eine Offshore-Marke, die in der Schweiz ohne Bewilligung anbietet. Lizenzen ausserhalb der Schweiz haben nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung. Betscore ist nicht an das Schweizer Spielsperrenregister angeschlossen; wer sich dort selbst sperrt, sperrt sich nicht in der Schweiz. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen, was den DNS-Zugang aus Schweizer Netzen blockiert; Domain-Hopping ist üblich. Für die Schweiz gibt es keinen Anbieter mit Schweizer Bewilligung, der mit diesem Modell vergleichbar wäre – Betscore ist kein Ersatz für Sporttip, sondern ein anderes Produkt mit anderem Schutzprofil und anderem Recht. Wer dort spielt, verlässt den Schweizer Rechtsraum mit dem ersten Klick auf «Einloggen».
Betwinner
Betwinner ist eine weitere Offshore-Marke ohne Schweizer Bewilligung; Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung nach Art. 4 BGS. Betwinner bietet nach eigenen Angaben ein breites Sportwettenprogramm einschliesslich MMA und UFC. Für die Schweiz gilt: keine Aufsicht, keine Spielsperre, keine Schweizer Beschwerdestelle. Betwinner akzeptiert Kryptowährungen als Einzahlungsmittel – was bei einem Schweizer Veranstalter ausgeschlossen ist, weil Gewinne und Saldi nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt werden. Für den UFC-Fan in der Schweiz ist Betwinner ein anderer Markt mit anderen Regeln und ohne Schweizer Schutz; die Quote mag enger sein als bei Sporttip, der Schutz ist weiter weg.
HornetBet
HornetBet tritt unter einer .io-Domain auf, ohne Schweizer Bewilligung; Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung. HornetBet positioniert sich nach eigenen Angaben als Krypto-Casino mit Sportwetten; der Sportwetten-Anteil ist Teil eines Casino-Produkts, nicht einer eigenständigen Schweizer Bewilligung. Für die Schweiz: keine Gespa-Aufsicht, keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Beschwerdestelle, anonyme oder Crypto-zahlbare Auszahlung, soweit vom Anbieter angeboten. Wer bei HornetBet spielt, verlässt den Schweizer Rechtsraum vollständig; im Streitfall ist das anwendbare Recht das der Lizenz des Anbieters, falls eine vorliegt.
Fezbet
Fezbet ist eine Offshore-Marke ohne Schweizer Bewilligung; Lizenz nicht festgestellt. Fezbet bietet Sportwetten und akzeptiert Kryptowährungen. Für die Schweiz: keine Schweizer Aufsicht, keine Spielsperre, keine Schweizer Beschwerdestelle. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen. Für den UFC-Fan in der Schweiz ist Fezbet ein weiteres Angebot im Offshore-Markt, ohne Verbindung zum Schweizer Schutzsystem. Die Frage, ob Fezbet eine Lizenz hat und wo, ist im Schweizer Markt nicht relevant; sie ist nur im Streitfall relevant, und der Streitfall liegt ausserhalb der Schweizer Gerichtsbarkeit.
22Bet
22Bet ist eine bekannte Offshore-Marke ohne Schweizer Bewilligung; Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung. 22Bet bietet ein breites Sportwettenprogramm und akzeptiert Kryptowährungen. Für die Schweiz: keine Schweizer Aufsicht, keine Spielsperre, keine Schweizer Beschwerdestelle. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen. 22Bet ist im Schweizer Markt keine Alternative zu Sporttip oder Jouez Sport; es ist ein anderer Markt mit anderen Regeln. Wer dort spielt, hat mit dem Anbieter einen Vertrag nach dessen Recht; der Schweizer Schutz – Spielsperre, Gespa-Aufsicht, Steuerfreibetrag – greift hier nicht.
BetFury
BetFury tritt unter einer .ac-Domain auf und positioniert sich als Krypto-Casino und Sportwetten; ohne Schweizer Bewilligung, Lizenz nicht festgestellt. Für die Schweiz: keine Gespa-Aufsicht, keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Beschwerdestelle. BetFury akzeptiert Kryptowährungen als Ein- und Auszahlungsmittel. Für den UFC-Fan in der Schweiz ist BetFury ein weiteres Offshore-Angebot, das mit Schweizer Bewilligung nichts zu tun hat. Wer dort spielt, ist auf das eigene Hausrecht und die Lizenz des Anbieters angewiesen, falls vorhanden.
Duelbits
Duelbits ist eine weitere Offshore-Marke, die Krypto-Wetten und Sportwetten anbietet; ohne Schweizer Bewilligung, Lizenz nicht festgestellt. Für die Schweiz: keine Gespa-Aufsicht, keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Beschwerdestelle. Duelbits akzeptiert Kryptowährungen; die Anonymität, die eine Crypto-Auszahlung verspricht, ist in der Schweizer bewilligten Welt nicht vorhanden und im Offshore-Markt nicht kontrollierbar. Für die Schweiz ist Duelbits ein weiteres Angebot im Offshore-Markt ohne Schweizer Schutz.
bet-at-home
betbet-at-home ist eine europäische Marke mit langer Geschichte; in der Schweiz ohne Bewilligung, Lizenz nicht festgestellt. Die Gespa hat betbet-at-home in der Sperrliste namentlich erwähnt, im Zusammenhang mit Domain-Hopping. Für den Schweizer Markt ist betbet-at-home ein Offshore-Anbieter ohne Schweizer Aufsicht, ohne Schweizer Spielsperre, ohne Schweizer Beschwerdestelle. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen. Wer dort spielt, hat keinen Schweizer Schutz und keinen Zugang zum Schweizer Sperregister. Die Tatsache, dass die Gespa betbet-at-home namentlich erwähnt, ändert nichts an der Rechtslage: das Angebot bleibt in der Schweiz unbewilligt.
Wie die Marge das Wettverhalten prägt
Die Marge ist der Anteil, den der Veranstalter von jedem eingesetzten Franken behält; sie ist die wichtigste Kennzahl eines Marktes, weil sie direkt bestimmt, wie viel vom Einsatz über die Saisons zurückkommt. Bei Schweizer Veranstaltern auf einen UFC-Kampf liegt die Auszahlungsquote in der Regel zwischen 90 % und 95 %, je nach Markt und Typ und Zeitpunkt der Quote. Hauptkampf-Sieger-Quoten sind enger als Quoten auf Vorkämpfe; Livewetten haben oft höhere Margen als Prematch-Quoten, weil die Reaktionszeit kürzer ist und der Anbieter sein Risiko anders steuert.
Was die Marge für den Spielenden bedeutet: bei einer Auszahlungsquote von 95 % über fünfzig Wetten à CHF 10 verliert der Spielende im Schnitt CHF 25; bei 90 % sind es CHF 50. Über eine Saison mit 200 Wetten ist der Unterschied CHF 50; über eine Karriere mit 5’000 Wetten ist der Unterschied CHF 1’250. Wer die Marge nicht beachtet, spielt gegen einen Hausvorteil, der mit der Anzahl Wetten wächst. Wer die Marge beachtet, vergleicht Anbieter – und genau das ist die Funktion eines Marktes mit zwei Veranstaltern: die Marge ist das einzige Unterscheidungsmerkmal im legalen Markt, weil Servicegebiet und Schutzprofil gleich sind.
Bei Offshore-Marken ist die Marge nicht ohne weiteres zu beobachten, weil die Lizenz nicht offengelegt ist und die Aufsicht fehlt. Eine enge Quote bei einem Offshore-Anbieter kann eine echte 95 % sein oder sie kann 88 % sein, ohne dass es eine Gespa-Aufsicht gibt, die es nachprüft. Wer dort spielt, verlässt sich auf das Vertrauen in den Anbieter – nicht in eine Schweizer Aufsicht.
Was der UFC-Spielplan für die Wette bedeutet
Die UFC veranstaltet das ganze Jahr über Kämpfe, mit Schwerpunkten im Sommer und im Herbst. Eine typische Veranstaltung listet zehn bis fünfzehn Kämpfe in mehreren Gewichtsklassen; der Hauptkampf ist in der Regel ein Titelkampf oder ein Top-Ranking-Kampf, die Vorkämpfe sind Aufbau- und Nachwuchskämpfe. Was auf der Gespa-Liste steht, kommt ins Programm; was fehlt, fehlt. Wer auf einen regionalen GMC-Abend wetten will, prüft, ob GMC auf der Liste steht; wer auf einen UFC-Hauptkampf wetten will, prüft, ob dieser Abend im Sporttip- oder Jouez-Sport-Programm ist.
Was das für die Wettenden bedeutet: nicht jeder Kampf, der international beworben wird, ist in der Schweiz spielbar. Die Veranstalter spielen die Gespa-Liste als Filter, nicht als Aushang; was nicht durch den Filter geht, ist im Wettprogramm nicht sichtbar. Wer mit einem bestimmten Kampf plant, schaut in den Wettprogrammen beider Schweizer Veranstalter, was sie anbieten – und wer dort nichts findet, hat in der Schweiz keine legale Wette auf diesen Kampf.
Was die Spielregeln von Sporttip und Jouez Sport im Detail regeln
Die Spielregeln von Sporttip sind Version 4.2 und enthalten die wichtigsten Regelungen: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette; Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Personen ab 18 Jahren dürfen wetten; Personen unter 18 Jahren sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote (bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten) und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Jouez Sport hat gleichwertige Regelungen in seinen eigenen Bedingungen; im Aufbau gleichen sie Sporttip, im Detail sind sie eigene Texte. Wer bei beiden spielt, hat mit zwei verschiedenen Regelwerken zu tun, die in der Anwendung ähnlich, im Wortlaut verschieden sind.
Was im Streitfall mit der Schweizer Aufsicht passiert
Bei Streit mit einem Schweizer Veranstalter ist die Gespa die Aufsichtsbehörde; Beschwerden gehen über den Anbieter, dann über die Gespa. Die Schweizer Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen; sie gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer eine Spielsperre aufheben will, muss mindestens drei Monate warten (Art. 84 VGS); eine Fachstelle ist einzubeziehen (Art. 81 BGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Spieler haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Bei Streit mit einem Offshore-Anbieter ist die Schweizer Aufsicht nicht zuständig. Der Beschwerdeweg ist der des Anbieters und der Lizenz des Anbieters, falls vorhanden. Eine Schweizer Spielsperre hat keine Wirkung; eine Schweizer Auszahlungs-Verpflichtung nach Art. 50 Abs. 2 VGS hat keine Wirkung. Wer dort einen Streit hat, hat den Streit dort, nicht in der Schweiz.
Was Offshore-Anbieter besser machen
Betscore, Betwinner, HornetBet, Fezbet, 22Bet, BetFury, Duelbits und betbet-at-home haben zwei Vorteile gegenüber den Schweizer Veranstaltern: ein breiteres Wettprogramm und die Annahme von Kryptowährungen. Einige bieten Wetten auf Trainingslager oder interne Testkämpfe, die in der Schweiz nicht auf der Liste stehen; einige bieten Krypto-Auszahlungen, die in der Schweiz ausgeschlossen sind. Diese Vorteile gelten ausserhalb des Schweizer Rechtsraums; sie sind kein Argument für die Nutzung in der Schweiz, weil die Nutzung in der Schweiz illegal ist.
Was Offshore-Anbieter schlechter machen
Die Offshore-Anbieter haben kein Schweizer Spielsperrenregister, keine Gespa-Aufsicht, keine Schweizer Beschwerdestelle und keine Schweizer Auszahlungsregeln. Wer dort eine Selbstsperre setzt, sperrt sich nur dort. Wer dort mit der Auszahlung ein Problem hat, muss den Anbieter selbst verklagen – nicht die Gespa. Wer dort verliert, kann den Verlust nicht von einer Schweizer Behörde prüfen lassen; wer dort gewinnt, hat einen Anspruch gegen den Anbieter, dessen Durchsetzung von der Lizenz des Anbieters abhängt, die in der Schweiz keine Wirkung hat. Im Streitfall ist die Position des Spielenden im Offshore-Markt strukturell schwächer als im Schweizer Markt.
Häufige Fragen
Wo kann man in der Schweiz auf MMA wetten?
Auf MMA in der Schweiz kann nur bei Swisslos über das Produkt Sporttip oder bei der Loterie Romande über das Produkt Jouez Sport gewettet werden. Swisslos ist zuständig für die Deutschschweizer Kantone, Ticino und Liechtenstein, Jouez Sport für die Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet ist Voraussetzung; eine Kontoeröffnung im anderen Vertragsgebiet ist nicht möglich.
Sind Wetten auf MMA in der Schweiz verboten oder nur eingeschränkt?
Wetten auf MMA sind in der Schweiz nicht generell verboten, sondern an die Bewilligung gebunden. Nur Swisslos und Loterie Romande haben die Veranstalter- und Spielbewilligung; was sie anbieten, ist an die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten gebunden. Was nicht auf der Liste steht, wird nicht ins Programm aufgenommen; was beworben wird, ist nur die Untermenge der Liste, die der Veranstalter anbietet. Angebote ohne Schweizer Bewilligung – Betscore, Betwinner, HornetBet, Fezbet, 22Bet, BetFury, Diebits und betbet-at-home – sind in der Schweiz illegal und haben keinen Schweizer Schutz.
Wie lässt sich prüfen, ob ein Kampf und die gewünschte Wettart in der Gespa-Liste stehen?
Die Gespa-Liste ist auf der Website der Gespa veröffentlicht (Version 10.09.2026); sie führt Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten auf. Was dort steht, darf ein Schweizer Veranstalter ins Programm nehmen; was fehlt, ist im Programm nicht. Zusätzlich ist das Wettprogramm von Sporttip und Jouez Sport zu prüfen: was dort fehlt, obwohl es auf der Liste steht, hat der Veranstalter nicht ins Programm genommen. Beide Quellen müssen passen, sonst fehlt die Wette.
Was ist von Anbietern zu halten, die Wetten auf MMA mit Bitcoin ohne Schweizer Bewilligung anbieten?
Diese Anbieter – Betscore, Betwinner, HornetBet, Fezbet, 22Bet, BetFury, Diebits und betbet-at-home – haben in der Schweiz keine Bewilligung und kein Schweizer Schutzsystem. Wer dort einzahlt, verlässt den Schweizer Rechtsraum; die Schweigelnde Spielsperre hat dort keine Wirkung, die Gespa-Aufsicht greift nicht, die Schweizer Auszahlungsregeln greifen nicht. Die Lizenz des Anbieters – falls vorhanden – ist im Streitfall das anwendbare Recht, nicht das Schweizer Recht. Wer dort spielt, hat mit dem Anbieter einen Vertrag nach dessen Hausrecht; ein Schweizer Beschwerdeweg besteht nicht.
Wie wird aus Einsatz und Quote der Gewinn einer Kampfwette berechnet, und was ist die Marge?
Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote; bei Kombiwetten ist es Einsatz mal Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Der Nettogewinn ist Bruttogewinn minus Einsatz. Die Marge ist der Anteil, den der Veranstalter von jedem eingesetzten Franken behält; sie ist 100 % minus die Auszahlungsquote des Marktes. Bei einem Zwei-Wege-Markt zu 1.90 / 1.90 (Beispiel) ist die Auszahlungsquote rund 52,63 % und die Marge rund 47,37 % – eine sehr grobe Rechnung; die echten Schweizer UFC-Quoten liegen bei Auszahlungsquoten zwischen 90 % und 95 %, mit Margen zwischen 5 % und 10 %.
Welche Verlustlimiten gelten vor der ersten Wette, und wann endet eine freiwillige Spielsperre?
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos und in Liechtenstein. Die freiwillige Spielsperre lässt sich frühestens nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), unter Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS).
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Inhalt erstellt vom Team «Quoten Rechner Info»
