Freiwette bei Registrierung – was die Schweizer Veranstalter und ausländische Marken wirklich bieten
Stand: 20. Oktober 2026 · Geprüft gegen die Bewilligungs- und Limitenregelung der Gespa.

Wer in der Schweiz nach einer Freiwette bei Registrierung sucht, stösst rasch auf eine eigentümliche Diskrepanz: Im Ausland werben Dutzende Anbieter mit «gratis Wetten» oder «100 % Bonus», in der Schweiz sind es faktisch nur zwei Veranstalter, und beide dürfen Gratisspielguthaben nur mit vorgängiger Zustimmung der Aufsichtsbehörde Gespa anbieten. Die wenigen Aktionen, die es gibt, fallen deshalb klein aus, sind zeitlich befristet und kommen mit klaren Auflagen. Wer eine Freiwette bei Registrierung sucht, sollte deshalb weniger auf das Werbeversprechen und mehr auf die Mechanik schauen: Wie lange gilt das Guthaben, lässt es sich überhaupt auszahlen, und welche Mindestquoten oder Einsatzlimiten greifen, bevor ein Gewinn überhaupt entstehen kann.
In der Schweiz ist das Angebot für Sportwetten auf zwei lizenzierte Veranstalter beschränkt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Andere Marken, die im Internet mit «Freiwetten» werben, verfügen in der Schweiz über keine gültige Bewilligung. Wichtige Faktoren wie die tatsächliche Rolle von Gratisspielguthaben bei einer Wette, die geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die Mechanismen zum Spielerschutz geben dabei Aufschluss über die Seriosität der verschiedenen Angebote.
Rechtslage: Warum Gratisspielguthaben in der Schweiz selten sind
Das Schweizer Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft und definiert Online-Sportwetten als Grossspiel. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Beide sind in der Schweiz gemäss Art. 4 BGS nur gültig, wenn sie hier erteilt wurden; eine ausländische Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat in der Schweiz schlicht keine Kraft. Die Aufsicht liegt bei der Interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa in Bern, nicht bei der ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten bewusst auf zwei beschränkt. Das sind Swisslos, getragen von der Genossenschaft SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie mit Sitz in Basel, und die Loterie Romande mit Sitz an der Avenue de Provence 14 in Lausanne. Beide Veranstalter betreiben ihre Sportwetten unter eigenem Markennamen: Sporttip im deutschsprachigen Gebiet, in Teilen des Tessins sowie im Fürstentum Liechtenstein, und Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in einem Kanton wohnt, der nicht zum Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters gehört, kann beim anderen Veranstalter kein Online-Konto eröffnen – die Online-Teilnahme ist auf Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet beschränkt (Art. 47 Abs. 3 VGS). Praktisch heisst das: Eine Bernerin kann sich nicht für ein Konto bei Jouez Sport anmelden, und ein Waadtländer bekommt kein Konto bei Sporttip. Die beiden Produkte stehen sich nicht als Konkurrenten gegenüber, sondern als regionale Angebote.
Diese Monopolstellung hat unmittelbare Folgen für das, was eine Freiwette bei Registrierung in der Schweiz sein kann. Gratisspielguthaben brauchen gemäss Art. 75 Abs. 2 BGS die vorgängige Zustimmung der Gespa. Die Aufsichtsbehörde veröffentlicht die Zahl der bewilligten Aktionen: Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos. Werbeversprechen wie ein «100 % Bonus bis CHF 500» oder «Risikofreier Erst Einsatz», wie sie auf ausländischen Plattformen üblich sind, sucht man bei den beiden Schweizer Veranstaltern vergebens. Stattdessen sind es kleine, einmalige Aktionen an wenigen Aktionstagen, oft in Kooperation mit einem Stadionbesuch oder einem Event. Das bekannteste Beispiel ist die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande, die vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 an insgesamt 7 Aktionstagen lief: Wer einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 solcher Codes wurden ausgegeben, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Das ist die Grössenordnung, in der sich Gratisspielguthaben in der Schweiz bewegt, nicht die eines mehrstelligen Bonus wie auf ausländischen Plattformen.
Für Werbung gelten eigene Regeln. Art. 74 BGS verbietet aufdringliche oder irreführende Werbung sowie Werbung, die sich an Minderjährige oder gesperrte Personen richtet. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist gemäss Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und kann nach Art. 131 BGS mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft werden. Wer eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung bewirbt, macht sich also strafbar. Für die Spielerinnen und Spieler hat das eine andere Folge: Wer bei einem ausländischen Anbieter wettet, riskiert, dass sein Gewinn in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen wird. Die Spielenden selbst werden in der bundesrätlichen Botschaft zum BGS nicht bestraft, aber die zivilrechtliche Lage ist ungeregelt.
Was ohne Schweizer Bewilligung läuft
In der Werbung – Suchmaschinen, Sportforen, soziale Medien – tauchen immer wieder dieselben Marken auf: MyStake, BetOnRed, BC.Game, BetLabel, 1xBet, 22Bet, Pribet, Wettigo. Was sie gemeinsam haben: Keine verfügt über eine Schweizer Bewilligung im Sinne von Art. 4 BGS, keine ist an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, keine bietet im Konfliktfall einen Schweizer Rechtsweg. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS-Sperre blockieren. Ende 2025 umfasste sie 671 Domains, darunter namentlich Interwetten, Bet-at-Home und bet365. Die Liste wird laufend aktualisiert, und blockierte Anbieter tauchen oft innert Stunden unter einer neuen Domain wieder auf, ein Phänomen, das die Gespa als «Domain-Hopping» bezeichnet.
Wer auf einer dieser Plattformen ein Konto eröffnet, hat statistisch betrachtet weniger Schutz: keine verpflichtenden Verlustlimiten, keine Pflicht zur Identitätsprüfung beim Anbieter selbst, keine Schweizer Aufsicht über die Fairness der Quoten und keine Möglichkeit, sich an eine Schweizer Stelle zu wenden, wenn eine Auszahlung verweigert wird. Der vermeintliche Vorteil – eine höhere «Freiwette bei Registrierung» oder ein «gratis Guthaben ohne Einzahlung» – ist deshalb mit einem realen Nachteil erkauft. Im Streitfall bleibt nur der Weg zum ausländischen Lizenzgeber oder zum ausländischen Gericht, dessen Urteil in der Schweiz auf Basis des Lugano-Übereinkommens vollstreckbar sein mag, oft aber Monate oder Jahre braucht.
Spielerschutz: Verlustlimiten, Selbstausschluss und Sperrregister
Wer in der Schweiz online eine Wette platzieren will, kommt an einer Schutzmechanik nicht vorbei, die im Ausland so nicht existiert. Das BGS verpflichtet die Veranstalter, von den Spielenden eigene Verlustlimiten zu verlangen, nicht selbst eine Obergrenze pro Tag oder Monat zu setzen (Art. 87 VGS). Sporttip setzt das so um: Vor der ersten Wette müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festgelegt werden. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999 – mit einer wichtigen Ausnahme: Für unter 21-Jährige gilt eine Oberlimite von CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann freiwillig eine Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage gesetzt werden. Was die Gespa ihrerseits nicht vorschreibt: Eine staatliche fixe Einzahlungsgrenze. Die Limite ist eine Selbstregulierung mit klaren Vorgaben.
Wer eine Pause braucht, kann bei Swisslos den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren. Während dieser Frist ist eine Aufhebung ausgeschlossen; sie läuft automatisch ab. Wer sich für eine unbefristete Spielsperre entscheidet, wird in ein schweizweites Register eingetragen, das auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und für Liechtenstein gilt. Eine freiwillige Sperre lässt sich gemäss Art. 84 VGS erst nach drei Monaten aufheben, und nur mit Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Wer gesperrt ist und trotzdem wettet, hat keinen Anspruch auf den Einsatz oder den Gewinn (Art. 45 BGS).
Die Realität sieht nüchterner aus, als die Statistik vermuten lässt. Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen Testkäufe durchgeführt: Bei 200 Versuchen, eine Sportwette an eine minderjährige Person zu verkaufen, war das in 47,5 % der Fälle erfolgreich. Wer den Online-Kanal nutzt, hat die Identitätsprüfung bereits bei der Registrierung durchlaufen: Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Online ist die Hemmschwelle für Minderjährige also deutlich höher als am Schalter. Das ändert nichts daran, dass der Testkauf gezeigt hat, dass der Schutz am Verkaufspunkt selbst 2025 nicht flächendeckend funktioniert hat.
Die ungleiche Lage der Schutzmechanismen
Die Schutzmechanismen, die das BGS vorschreibt, gelten nur für bewilligte Veranstalter. Ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung muss weder Verlustlimiten anbieten noch eine Identitätsprüfung beim Kontoeröffnen vornehmen, noch einen Selbstausschluss in ein Register eintragen. Wer auf einer solchen Plattform spielt, hat statistisch weniger Hebel zur Selbstkontrolle und im Konfliktfall weniger Anlaufstellen. Das ist kein moralisches Argument, sondern ein operativer: Die gleichen Mechaniken, die eine Freiwette bei Registrierung in einen Bonus mit Mehrwert verwandeln, sind die gleichen, die einen Anbieter im Ernstfall unzugänglich machen.
Boni und Freiwetten: Wie Gratisspielguthaben in der Schweiz funktioniert
Wer das Wort «Bonus» bei Swisslos oder Loterie Romande sucht, wird wenig finden, was der Wortbedeutung im internationalen Markt entspricht. Was es gibt, sind drei klar getrennte Kategorien: Gratisspielguthaben aus bewilligten Aktionen, Quotenerhöhungen (Boosts) auf bestimmte Wetten, und der Kombiboost für Kombinationswetten mit mindestens vier Voraussagen. Jede Kategorie hat eigene Bedingungen, und keine davon ist das, was ein internationales Publikum unter «Freiwette bei Registrierung» versteht.
Gratisspielguthaben aus Aktionen
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» illustriert das Format: 7’000 Codes zu CHF 10, verteilt an 7 Aktionstagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026, gültig 30 Tage ab Gutschrift. Das Guthaben ist nicht auszahlbar (Art. 75 Abs. 1 BGS verbietet die Kreditierung an Spielerinnen und Spieler ohnehin, und Gratisspielguthaben ist als Werbemittel von der Auszahlung ausgenommen), aber damit lässt sich wetten, und was damit gewonnen wird, landet auf dem Wallet als reguläres Guthaben. Die Mindestquote war nicht beziffert; der Einsatz der Wette ist Teil des Spielguthabens und wird mit dem Gewinn nicht zurückbezahlt. Das ist der entscheidende Punkt: Wer eine Wette à CHF 10 mit Quote 2.00 mit Gratisspielguthaben platziert, erhält im Erfolgsfall CHF 20 als Gewinn – den Einsatz von CHF 10 gibt es nicht obendrauf. Wer das nicht weiss, geht davon aus, dass das Guthaben einen Gegenwert von CHF 20 hat, und liegt damit falsch.
Die Loterie Romande hat im Jahr 2025 insgesamt 24 solcher Aktionen durchgeführt, Swisslos deren 8. Eine systematische Übersicht über die Höhe des Gratisspielguthabens, die Mindestquoten oder die Gültigkeitsdauer gibt es nicht, weil jede Aktion einzeln bewilligt wird. Was man als Spielender erwarten kann, ist eine kleine Gutschrift auf dem Spielkonto, oft an eine konkrete Bedingung geknüpft (Stadionbesuch, Anmeldung zu einem Newsletter, Teilnahme an einem Gewinnspiel), und ein klar befristetes Zeitfenster.
Kombiboost bei Sporttip
Eine andere Form der Werbung ist der Kombiboost. Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 pro Voraussage. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer mit 4 Voraussagen à CHF 10 und Quote 2.00 eine Kombiwette platziert, hat im Erfolgsfall einen Gewinn von 10 × 2.00⁴ = CHF 160 ohne Boost, mit 5 % Boost also CHF 168. Bei 15 Voraussagen mit gleicher Einzelquote steigt das theoretisch auf CHF 10 × 2.00¹⁵ × 2 = CHF 655’360, was die Limitierung von Einsatz und Gewinnerhöhung verständlich macht.
Der Kombiboost ist kein Gratisspielguthaben, sondern eine Gewinnstaffelung. Er wird im Erfolgsfall als regulärer Gewinn auf das Wallet gebucht, nicht als Bonus, der noch einmal umgesetzt werden müsste. Das unterscheidet ihn strukturell von einer Freiwette: Kein erneutes Wetten erforderlich, kein versteckter Multiplikator.
Quotenboosts und Profitboosts
Daneben gibt es Quotenboosts (gültig nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage) und Profitboosts (Erhöhung des möglichen Nettogewinns eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz). Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Auch hier gilt: Es geht um eine Erhöhung eines bereits platzierten Gewinns, nicht um ein vorgängiges Guthaben.
Die zehn Anbieter im Vergleich
Wer nach «Freiwette bei Registrierung» sucht, sieht zehn Namen immer wieder auftauchen. Eine sachliche Einordnung zeigt, was sie bieten, wo die Unterschiede liegen und für wen sich welcher Anbieter eignet.
Swisslos Sporttip
Swisslos ist die Genossenschaft der Deutschschweizer Kantone und betreibt Sporttip für 19 Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), das Tessin und Liechtenstein. Bewilligung: Schweizer Grossspiel-Bewilligung mit Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht durch die Gespa. Spielende müssen 18 Jahre alt sein und im Vertragsgebiet wohnen; pro Person ist nur ein Konto zugelassen. Verlustlimiten sind vor der ersten Wette zu setzen (CHF 1 bis CHF 9’999, unter 21 Jahren maximal CHF 1’000). Das Sportangebot umfasst Prematch- und Livewetten auf die in der Gespa-Liste vom 10.09.2026 aufgeführten Sportarten und Wettmärkte. Es gibt keinen klassischen «Willkommensbonus», aber gelegentlich bewilligte Gratisspielguthaben-Aktionen und regelmässige Quoten- und Profitboosts. Einsatzlimiten: CHF 1 Minimum, CHF 1’000 Maximum pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette. Cash-Out nur als vollständiges Cash-Out, ohne Teilauszahlung, nur online. Verrechnungssteuer und Freibetrag: Gewinne sind einkommenssteuerfrei bis zum Freibetrag von CHF 1’071’000 ab dem 1.1.2026 auf Bundesebene; kantonaler Freibetrag unterschiedlich. Auszahlungen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Kontoinhabers, bis CHF 1’000 pro Wettschein automatisch auf das Wallet, darüber in 3 Arbeitstagen. Für wen: Für Spielende mit Wohnsitz im Vertragsgebiet, die eine regulierte Plattform mit Schweizer Schutzmechanismen suchen und kein grosses Willkommensgeschenk erwarten.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande ist die Veranstalterin der Westschweizer Kantone und betreibt Jouez Sport für FR, GE, JU, NE, VD und VS. Bewilligung: Schweizer Grossspiel-Bewilligung wie Swisslos, Aufsicht durch die Gespa. Sitz in Lausanne, Avenue de Provence 14, mit 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden. Einzahlungslimite: maximal CHF 10’000 pro 30 Tage, Wallet-Guthaben maximal CHF 10’000. Aktionen wie die eingangs erwähnte «JouezSport – Patinoires et Stades» sind ein wiederkehrendes Format: kleine Gratisspielguthaben, oft in Zusammenarbeit mit Sportereignissen, zeitlich befristet. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die angegebene IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Verlustlimiten und Selbstausschluss funktionieren nach demselben BGS-Regime wie bei Swisslos. Für wen: Für Spielende aus der Romandie, die ein ähnliches Schutzniveau erwarten wie bei Swisslos und gelegentlich von bewilligten Aktionen profitieren wollen.
MyStake
MyStake bewirbt im internationalen Markt ein «Willkommenspaket» mit gestaffelten Einzahlungsboniien, das in der Schweiz ohne Bewilligung läuft. Die Plattform akzeptiert Spielende aus dem Ausland; in der Schweiz ist sie auf der Sperrliste der Gespa oder kann dort eingetragen werden, weil keine Schweizer Bewilligung vorliegt. Es gibt keinen Schweizer Ausschlussregister-Anschluss, keine Schweizer Aufsicht über die Quoten, und im Streitfall bleibt nur der ausländische Lizenzgeber. Für wen: Für Spielende, die bereit sind, auf Schweizer Schutz zu verzichten, höhere «Boni» in Kauf zu nehmen und im Konfliktfall einen ausländischen Rechtsweg zu gehen. Das ist die einzige Zielgruppe, für die diese Plattform in der Schweiz eine Option ist.
BetOnRed
BetOnRed wirbt mit Sportwetten-Boni und «Free Bets» und verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Die Plattform fällt damit unter dieselbe Kategorie wie MyStake: ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, mögliche DNS-Sperre. Für wen: Wie MyStake, nur unter anderem Markennamen und mit anderem Bonusversprechen. Wer aus der Schweiz darauf zugreift, hat keine andere Schutzstruktur.
BC.Game
BC.Game positioniert sich im internationalen Markt stark über Kryptowährungen und wirbt mit hohen «Free Bet»-Beträgen. Aus Schweizer Sicht gilt: Keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister, kein Schweizer Rechtsweg. Die Plattform akzeptiert Kryptowährungen, was in einem Schweizer bewilligten Kontext gemäss Art. 50 Abs. 2 VGS nicht zulässig wäre (Auszahlung nur auf ein Konto des Kontoinhabers). Für wen: Für Spielende, die bewusst auf Schweizer Schutz verzichten und Kryptowährungen nutzen wollen. Das ist eine kleine, klar abgrenzbare Zielgruppe.
BetLabel
BetLabel wirbt mit «Willkommensbonus» und «Free Bets» und verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Aus Schweizer Sicht identisch zu den vorgenannten Marken. Für wen: Wie MyStake und BetOnRed. Die Bewertung ändert sich nicht mit dem Markennamen.
1xBet
1xBet ist eine der grössten internationalen Marken und wirbt mit hohen Bonusstaffeln. Ohne Schweizer Bewilligung ist die Plattform aus Schweizer Sicht illegal; das Unternehmen ist auf der Gespa-Sperrliste geführt oder kann jederzeit darauf gesetzt werden. Für wen: Für Spielende mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz oder solche, die bewusst auf den Schweizer Rechtsrahmen verzichten. Für Schweizer mit Wohnsitz im Inland ist die Nutzung mit dem Risiko der Gewinneinziehung im Strafverfahren gegen den Anbieter verbunden.
22Bet
22Bet positioniert sich ähnlich wie 1xBet, mit «Willkommenspaketen» und «Free Bets». Keine Schweizer Bewilligung, identische Kategorisierung. Für wen: Wie 1xBet.
Pribet
Pribet ist eine kleinere ausländische Marke mit ähnlichem Versprechen. Keine Schweizer Bewilligung. Für wen: Wie die anderen ausländischen Marken.
Wettigo
Wettigo gehört ebenfalls in die Kategorie der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Für wen: Wie die anderen ausländischen Marken.
Was die Tabelle zeigt
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / berichtete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | ja | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | ja | Loterie Romande, Lausanne |
| MyStake | nein | ausländische Lizenz, ohne Kraft in der Schweiz |
| BetOnRed | nein | ausländische Lizenz, ohne Kraft in der Schweiz |
| BC.Game | nein | ausländische Lizenz, ohne Kraft in der Schweiz |
| BetLabel | nein | ausländische Lizenz, ohne Kraft in der Schweiz |
| 1xBet | nein | ausländische Lizenz, ohne Kraft in der Schweiz |
| 22Bet | nein | ausländische Lizenz, ohne Kraft in der Schweiz |
| Pribet | nein | ausländische Lizenz, ohne Kraft in der Schweiz |
| Wettigo | nein | ausländische Lizenz, ohne Kraft in der Schweiz |
Die Tabelle zeigt das Entscheidende auf einen Blick: Von zehn Marken, die mit «Freiwette bei Registrierung» werben, haben genau zwei eine Bewilligung für die Schweiz. Die anderen acht werben aus dem Ausland in den Schweizer Markt hinein, ohne hier eine gültige Lizenz zu haben. Für eine Schweizerin oder einen Schweizer mit Wohnsitz im Vertragsgebiet eines der beiden bewilligten Veranstalter ist die Liste der Optionen aus rechtlicher und praktischer Sicht kurz.
Grundlagen: Wie eine Freiwette in der Schweiz wirklich funktioniert
Eine «Freiwette bei Registrierung» ist im internationalen Markt ein Versprechen, das in der Schweiz unter anderen Bedingungen steht. Drei Punkte sind entscheidend, um das Angebot zu verstehen.

Der Einsatz wird nicht zurückbezahlt
In der internationalen Logik einer Freiwette – etwa einem «Free Bet CHF 10» – wird häufig erwartet, dass der Einsatz mit dem Gewinn zurückfliesst. Wer eine Wette à Quote 2.00 gewinnt, erhält CHF 20 in der Wallet, nicht CHF 10 Einsatz + CHF 10 Gewinn. Bei einem Gratisspielguthaben, das als Werbemittel unter Art. 75 Abs. 2 BGS fällt, gilt dasselbe: Der Nominalwert ist CHF 10, der statistische Erwartungswert bei einer ausgeglichenen Einzelwette liegt gemäss der oben dargestellten Rechnung bei rund CHF 8.55. Diese Diskrepanz zwischen Nominal und Erwartungswert ist der Punkt, den viele Marketingversprechen verschweigen.
Das Guthaben ist befristet
Eine Aktion wie die erwähnte «JouezSport – Patinoires et Stades» hatte eine Gültigkeit von 30 Tagen. Wer das Guthaben in dieser Frist nicht nutzt, verfällt es ersatzlos. Bei anderen Schweizer Aktionen sind Fristen ähnlich kurz. Die Kopplung an ein bestimmtes Sportereignis oder eine Stadionbesuch-Condition macht das Zeitfenster noch enger. Wer eine Freiwette «sammelt», ohne sie zu nutzen, hat am Ende nichts.
Auszahlungsbedingungen sind klar
Gratisspielguthaben ist gemäss den Bedingungen beider Veranstalter nicht auszahlbar. Was mit dem Guthaben gewonnen wird, ist reguläres Guthaben und unterliegt den normalen Auszahlungsregeln: bis CHF 1’000 direkt auf das Wallet, darüber auf das verifizierte Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Bei Swisslos gibt es innerhalb von 365 Tagen zwei Gratis-Auszahlungen; ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Bei der Loterie Romande ist die Auszahlung auf die angegebene IBAN geregelt.
Auszahlung, Quoten und Mechanik im Detail
Eine Sportwette in der Schweiz folgt klaren Regeln, die in den Spielregeln der Veranstalter festgehalten sind. Drei Punkte sind für Spielende, die eine «Freiwette bei Registrierung» nutzen, besonders relevant.
Werbung, Steuern und die Realität in der Schweiz
Die Werbung, die im Internet rund um «Freiwette bei Registrierung» sichtbar ist, ist zum grössten Teil Werbung für Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Wer auf eine solche Werbung klickt, verlässt den Schweizer Rechtsrahmen. Drei Aspekte sind aus Schweizer Sicht relevant.
Werbung für ausländische Anbieter ist strafbar
Art. 74 Abs. 3 BGS verbietet Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele. Die Strafe dafür ist in Art. 131 BGS geregelt und beträgt bis zu CHF 500’000. In der Praxis verfolgt die Aufsichtsbehörde vor allem die ausländischen Anbieter über die Sperrliste; die ausländischen Werbeplattformen sind jedoch häufig auf Schweizer Endgeräten sichtbar. Wer aus der Schweiz auf eine solche Werbung klickt, macht sich nicht strafbar, aber die Plattform, auf die er oder sie gelangt, ist rechtswidrig.
Gewinne unter dem Freibetrag sind steuerfrei
Wettgewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind auf Bundesebene einkommenssteuerfrei bis zum Freibetrag von CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn ab dem 1.1.2026 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag ist je nach Kanton unterschiedlich und kann tiefer liegen, weshalb eine pauschale Aussage nicht möglich ist. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein; der oder die Spielende kann die Verrechnungssteuer über die Steuererklärung zurückfordern. Bei typischen Gewinnen unter dem Freibetrag fallen weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an. Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz; eine solche Belastung darf auf einer Seite über Schweizer Veranstalter nicht erwähnt werden.
Gewinne ausländischer Anbieter sind anders zu behandeln
Wettgewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Schweizer Verrechnungssteuer, weil der ausländische Anbieter keine Schweizer Steuern einbehält. Die kantonale Steuerpraxis ist allerdings nicht einheitlich: Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Andere Kantone folgen demselben Prinzip. Eine verbindliche Auskunft gibt nur die kantonale Steuerverwaltung oder ein Steuerberater. Wer ausländische Gewinne in der Schweiz nicht deklariert, riskiert eine Nachforderung; die Verrechnungssteuer als Sicherheitsmechanismus greift hier nicht.
Was eine Freiwette bei Registrierung in der Schweiz 2026 konkret bedeutet
In der Schweiz existieren zwei bewilligte Veranstalter. Beide bieten gelegentlich Gratisspielguthaben aus bewilligten Aktionen an, klein, befristet und nicht auszahlbar. Beide sind an das Schweizer Schutzregime gebunden, von der Verlustlimite über das Sperrregister bis zur Auszahlung auf ein verifiziertes Konto. Wer auf einer der beiden Plattformen eine «Freiwette» erhält, weiss nun, was das heisst und was nicht.
Wer ein grösseres «Willkommensgeschenk» erwartet, findet das auf einer Plattform mit Schweizer Bewilligung nicht. Die Alternative sind ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung, mit höheren Nominalwerten, aber ohne Schweizer Aufsicht, ohne Schweizer Ausschlussregister und ohne Schweizer Rechtsweg. Die Frage, die jede Spielende für sich beantworten muss, ist, ob der fehlende Schutz den höheren Nominalwert aufwiegt. Aus Sicht dieser Seite: nein, nicht für Spielende mit Wohnsitz im Vertragsgebiet eines der beiden bewilligten Veranstalter.
Für Spielende, die sich für eine Freiwette bei Registrierung interessieren, ist die Empfehlung deshalb konkret: Auf Sporttip oder Loterie Romande setzen, die eigenen Verlustlimiten bewusst wählen, eine bewilligte Aktion nutzen, wenn sie verfügbar ist, und das Gratisspielguthaben als kleines Plus verstehen, nicht als Grundlage einer Wettstrategie. Der erwartete Wert eines CHF 10-Guthabens bei einer ausgeglichenen Einzelwette liegt bei rund CHF 8.55; das ist ein statistisches Mittel, kein garantierter Gewinn.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es bei der Registrierung bei Swisslos oder Loterie Romande eine Freiwette?
Eine klassische «Freiwette» im internationalen Sinn gibt es bei beiden Schweizer Veranstaltern nicht. Stattdessen gibt es gelegentlich bewilligte Gratisspielguthaben aus Aktionen wie der «JouezSport – Patinoires et Stades», die im Jahr 2025/26 an 7 Aktionstagen insgesamt 7’000 Codes zu CHF 10 verteilte. Das Guthaben ist befristet und nicht auszahlbar.
Warum sind Gratiswetten in der Schweiz selten und klein, und welche Rolle spielt die Gespa dabei?
Gemäss Art. 75 Abs. 2 BGS brauchen Gratisspielguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos. Die Aufsichtsbehörde prüft dabei Laufzeit, Höhe und Bedingungen, weshalb die Aktionen klein und zeitlich eng befristet ausfallen.
Wird der Einsatz einer Freiwette zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?
Nein. Der Einsatz wird nicht zurückbezahlt. Bei einer Wette à CHF 10 mit Quote 2.00 aus Gratisspielguthaben erhält die spielende Person im Gewinnfall CHF 20 als regulären Gewinn auf dem Wallet, nicht CHF 10 Einsatz plus CHF 10 Gewinn. Das unterscheidet Gratisspielguthaben von einem regulären Wettgewinn.
Welche Voraussetzungen gelten für die Online-Registrierung bei Swisslos in Bezug auf Alter, Wohnsitz und Identität?
Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre, einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet (Deutschschweizer Kantone, Tessin, Liechtenstein) und keine bestehende Spielsperre. Jede Person darf sich nur einmal registrieren; die Identitätsdaten werden aus einem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Kann Spielguthaben aus einer Aktion ausbezahlt werden, und auf welches Konto?
Nein. Gratisspielguthaben aus bewilligten Aktionen ist nicht auszahlbar. Was damit gewonnen wird, ist reguläres Guthaben. Auszahlungen erfolgen bei Swisslos bis CHF 1’000 automatisch auf das Wallet, darüber auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Kontoinhabers innert 3 Arbeitstagen. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen.
Wie viel ist CHF 10 Gratisspielguthaben wert?
Die Frage, die viele stellen, ist die nach dem Wert: Lohnt es sich, eine solche Aktion zu nutzen? Eine Schätzung hilft: Bei einer ausgeglichenen Wette mit zwei Ausgängen und Quoten 1.90 / 1.90 liegt der Quotenschlüssel (1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90)) bei rund 95.0 % und der Marktanteil des Veranstalters (Marge) bei 5.0 %. Das heisst: Pro CHF 1, der auf diese Wette gesetzt wird, zahlt der Markt im Schnitt CHF 0.95 aus. Für ein Gratisspielguthaben, das nicht auszahlbar ist und bei dem der Einsatz nicht zurückbezahlt wird, lässt sich der statistische Erwartungswert überschlagen. Der Rechengang in Kürze: Erwarteter Gewinn = Guthaben × (Quote − 1) × Auszahlungsquote = 10 × (1.90 − 1) × 0.95 = CHF 8.55. Ein Gratisspielguthaben von CHF 10 hat bei einer ausgeglichenen Einzelwette einen statistischen Wert von rund CHF 8.55 – ein Band, kein exakter Wert, weil die tatsächliche Quote vom Markt abhängt und ein höherer Boost den Wert nach oben verschiebt. Das ist kein garantierter Gewinn, sondern ein statistisches Mittel über viele vergleichbare Wetten; eine einzelne Wette kann alles oder nichts einbringen.
Wer das Guthaben auf mehrere kleine Wetten verteilt, kommt auf einen ähnlichen Wert: Das Gesetz der grossen Zahlen bedeutet, dass der tatsächliche Gewinn bei vielen Wetten nahe am Erwartungswert liegt, aber nie exakt. Der Punkt, den diese Rechnung zeigt, ist nicht «Du gewinnst CHF 8.55», sondern «Das Angebot hat einen Wert, der nicht bei CHF 10 liegt, weil der Einsatz verloren geht und die Marge zuschlägt». Wer das versteht, geht mit einem realistischen Bild in die Nutzung.
Wie wird der Gewinn berechnet?
Bei Sporttip ergibt sich der Gewinn aus Einsatz × Quote. Bei einer Kombiwette wird die Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten berechnet. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Eine Kombiwette mit Einsatz CHF 10 und drei Voraussagen à Quote 2.00 hat eine Gesamtquote von 8.00, der Bruttogewinn wäre CHF 80 – nicht aufgerundet, exakt auf 5 Rappen. Diese Detailtreue ist relevant, weil ein Bonus auf einer Kombiwette auf einer gerundeten Basis berechnet wird.
Was passiert bei Spielabsagen?
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Diese Regelung schützt Spielende davor, dass ein abgesagtes Spiel eine ganze Kombiwette zunichtemacht. Bei internationalen Anbietern variiert diese Regel deutlich; bei Sporttip ist sie klar definiert.
Wie funktioniert die Bet-Builder-Funktion?
Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Wer etwa auf «Sieg Heimmannschaft» und «Über 2.5 Tore» im gleichen Spiel setzen will, muss die Bet-Builder-Funktion verwenden; eine separate Kombination dieser beiden Wetten ist nicht zulässig. Nimmt Sporttip irrtümlich eine solche Kombination ohne Bet-Builder an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Diese Funktion steht sinngemäss für das, was auf internationalen Plattformen «Same Game Parlay» heisst; die Mechanik ist enger gefasst.
Was ist mit Livewetten?
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, VAR-Entscheidung – kann Sporttip Wetten mit Quote 1.00 werten. Diese Schutzmechanik verhindert, dass Spielende auf ein bereits entschiedenes Ereignis wetten, und ist im internationalen Vergleich bemerkenswert streng.
Wie funktioniert Cash-Out?
Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und hängt vom Stand des Sportereignisses ab. Sporttip muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Bei Quotenboosts und Profitboosts verfällt der Boost, wenn die Wette via Cash-Out abgeschlossen wird.
Bonus – Quoten Rechner Info
Inhalt erstellt vom Team «Quoten Rechner Info»
