Sportwetten-Buchmacher im Vergleich: was die Schweizer Bewilligung ändert

Updated Oktober 2026
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Stand: 20. Oktober 2026 · geprüft gegen die Gespa-Bewilligungs­lage und die IKVV 2020 als Rahmen.

Vier flache Kieselsteine sind am Seeufer zu einem kleinen Turm gestapelt, das Wasser dahinter liegt ruhig.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

In der Schweiz dürfen zwei Veranstalter Sportwetten anbieten, Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Wer dort wettet, bekommt eine Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen, eine Spielsperre, die in einem schweizweiten Register landet, und Limiten, die der Anbieter vorschreibt. Wer bei einer ausländischen Marke spielt, bekommt nichts davon. Das ist die Trennlinie, an der sich jeder Vergleich in diesem Markt zuerst orientieren muss, bevor er über Quoten, Boni oder Apps redet.

Dieser Vergleich bietet einen Überblick über den Schweizer Markt: von der Rangliste der zulässigen Veranstalter über die Grundlagen und die Rechtslage bis hin zum Spielerschutz, den Aktionen und den Zahlungswegen. Zudem werden Strategien, Wettarten, das Wettprogramm sowie neue Buchmacher und der Ablauf von der Wettabgabe bis zur Auszahlung behandelt. Eine Tabelle, eine Rechnung zur Marge und fünf Antworten auf häufige Fragen runden den Überblick ab.

Die zehn Anbieter im Vergleich

Diese Liste führt die zwei in der Schweiz bewilligten Veranstalter zuerst, dann die acht ausländischen Marken, die Schweizer Spielern im Netz begegnen. Deren Aufnahme heisst nicht, dass sie hier erlaubt sind; sie steht hier, damit der Vergleich das Bild zeichnet, das ein Spieler tatsächlich vor sich hat, wenn er im Internet nach «Buchmacher» sucht.

Eine leere Pferderennbahn liegt im Frühnebel, ein weisser Zaun verläuft als Linie ins Grau.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter und ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung (BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Gespa-Aufsicht
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung (BGS) Loterie Romande, Lausanne; Gespa-Aufsicht
Fezbet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz nicht etabliert, in der Schweiz ohne Wirkung
DirectionBet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz nicht etabliert, in der Schweiz ohne Wirkung
Coolzino ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz nicht etabliert, in der Schweiz ohne Wirkung
BetPanda ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz nicht etabliert, in der Schweiz ohne Wirkung
20Bet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz nicht etabliert, in der Schweiz ohne Wirkung
ZotaBet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz nicht etabliert, in der Schweiz ohne Wirkung
BetFury ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz nicht etabliert, in der Schweiz ohne Wirkung
Duelbits ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz nicht etabliert, in der Schweiz ohne Wirkung

Die Spalte «ausgewiesene Lizenz» beschreibt, was die Gespa für den Schweizer Markt anerkennt, nicht das, was ein Anbieter auf seiner eigenen Seite behauptet. Eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder einem anderen Land gilt hier nach Art. 4 BGS nicht, und sie nimmt einen Anbieter nicht von der Sperrliste aus, die Schweizer Internetanbieter per DNS blocken. Für die acht Marken ohne Bewilligung gilt: kein Anschluss an das Schweizer Ausschluss­register, keine Schweizer Rekursstelle, keine Auszahlung an ein Schweizer Bank- oder Postkonto im eigenen Namen. Wer dort spielt, bewegt sich ausserhalb des Schutzes, den das Geldspielgesetz aufbaut.

Was die Tabelle über den Markt sagt

Die zwei zugelassenen Veranstalter bedienen zusammen die ganze Deutschschweiz, das Tessin, Liechtenstein und die Westschweiz. Wer in Genf sitzt, kann sich nur bei der Loterie Romande registrieren; wer in Zürich wohnt, nur bei Swisslos. Eine Vergleichsplattform, die mit «zehn Anbietern für die Schweiz» wirbt, ist mit dieser Logik nicht vereinbar. Sie kann Anbieter listen, aber sie kann nicht behaupten, sie seien in der Schweiz bewilligt. Genau dieser Spagat — ausländische Marken sichtbar machen, ohne sie als Alternative zur Bewilligung zu verkaufen — ist der Grund, warum die Tabelle die Spalte «Schweizer Bewilligung» überhaupt enthält.

Was ein Buchmacher ist und warum er damit Geld verdient

Ein Buchmacher ist ein Unternehmen, das Quoten festlegt, Wetten gegen Geld annimmt und Gewinne nach Einsatz mal Quote auszahlt. Er verdient nicht daran, dass er Wetten «richtig» vorhersagt, sondern an der Marge, die in jeder einzelnen Quote eingebaut ist. Diese Marge ist die stille Grösse hinter jedem Preis, und sie entscheidet, was von jedem Franken Einsatz übrig bleibt, wenn ein Markt abgerechnet ist.

Wie die Marge in einer Quote landet

Eine faire Münze, die mit Quote 2.00 auf Kopf und 2.00 auf Zahl angeboten wird, würde jedem Einsatz genau das zurückgeben, was reingekommen ist. Kein Buchmacher der Welt bietet das an, weil er sonst nichts verdient. Was er anbietet, sind zwei Quoten, die beide knapp unter 2.00 liegen, etwa 1.90 auf jeder Seite. Was sich hinter den Kulissen verändert, ist die Auszahlungsquote: 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ergibt rund 95 %, also 5 Rappen Marge pro Franken Einsatz. Bei einer einzigen Wette sieht das nach wenig aus; über Tausende Wetten wird es zum Geschäftsmodell.

Die Formel dazu: Auszahlungs­quote = 1 / (1/Quote Kopf + 1/Quote Zahl), und Marge = 1 minus Auszahlungs­quote. Für den Zwei-Wege-Markt mit beiden Quoten 1.90 ergibt das 1 / (0.5263 + 0.5263) = 1 / 1.0526 = 0.95, also 95 % Auszahlung und 5 % Marge. Ein Drei-Wege-Markt (Heimsieg, Unentschieden, Auswärtssieg) hat drei Quoten, und die Marge fällt höher aus, weil der Buchmacher auf drei Seiten gleichzeitig sein Polster einbaut. Das ist der Grund, warum die Marge eines Marktes erst dann etwas aussagt, wenn man die Anzahl Ausgänge mitzählt.

Die Konsequenz für den, der wettet

5 % Marge heisst: Von 100 Franken Einsatz, die auf einen Markt verteilt werden, zahlt der Buchmacher im Schnitt 95 Franken zurück. 5 Franken sind sein Anteil. Wer eine einzelne Wette platziert, sieht nichts davon, weil sein Gewinn aus Einsatz mal Quote kommt. Wer viele Wetten platziert, sieht es sehr wohl, und wer ein Angebot mit Umsatz­bedingungen freispielen will, sieht es als Kostenfaktor, der in der Rechnung unter «erwarteter Verlust» wieder auftaucht. Die Marge ist das eine Stück Information, das in jedem Preis fehlt, wenn man es nicht ausrechnet.

Die Rechtslage in der Schweiz: was erlaubt ist und was nicht

Die Rechtsgrundlage für Sportwetten ist das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51), in Kraft seit 1. Januar 2019, sowie die dazugehörige Verordnung (VGS). Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, nicht bei der ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: der Veranstalter­bewilligung und der Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21 bis 25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Ein altes Vorhängeschloss hängt an einer verwitterten Holztür, daneben wächst Efeu.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Warum es nur zwei Veranstalter sind

Die Kantone haben in der interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, der IKVV 2020, festgelegt, dass nur zwei Veranstalterinnen Lotterien und Sportwetten durchführen dürfen: Swisslos für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der geblockten ausländischen Domains. Eine ausländische Lizenz, gleich aus welchem Land, hat in der Schweiz keine Wirkung.

Was das für ausländische Marken bedeutet

Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten anbietet, macht sich nach Art. 130 BGS strafbar, gewerbsmässig mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen, Schweizer Internetanbieter blocken sie per DNS, und Domains, die blockiert sind, tauchen unter anderer Adresse wieder auf, was die Gespa Domain-Hopping nennt. Der Spieler wird in der Schweiz nicht bestraft, aber sein Einsatz und sein Gewinn können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Schweizer Stelle, die sich um eine faire Auszahlung kümmert. Was die Werbung anbelangt, so ist Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und wird nach Art. 131 BGS mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft; eine Plattform, die solche Marken anpreist, bewegt sich auf dünnem Eis.

Was beworbene «Vorteile» ausländischer Anbieter wert sind

Manche ausländische Marken werben mit «keine Verifizierung», «keine Limiten» oder Kryptowährungen. Im Schweizer Rahmen heisst das: kein Anschluss an das Ausschluss­register, keine Verlustlimiten, keine Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen, und keine Möglichkeit, eine Spielsperre durchzusetzen, die vor Gericht in der Schweiz Bestand hätte. Wer mit «keiner Verifizierung» wirbt, verkauft ein Schweizer Defizit als Feature.

Spielerschutz: Limiten, Spielsperre und was aussen vor bleibt

Schweizer Recht verlangt von bewilligten Veranstaltern, dass Spielende vor der ersten Wette Verlustlimiten setzen, und es verlangt eine Spielsperre, die in einem schweizweiten Register landet. Was beides wert ist, sieht man am besten dort, wo es fehlt.

Verlustlimiten bei Swisslos

Bei Swisslos werden vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungs­limite für jeweils 30 Tage. Das ist strenger als das Gesetz es verlangt, das nur eine Frist von 24 Stunden vorsieht; der Anbieter engt sich also selbst ein, um Spielende zu schützen, die sich am nächsten Tag vielleicht anders entscheiden.

Spielsperre und Sperrregister

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist der Punkt, an dem die Schweizer Regulierung am dichtesten wird: Eine Sperre, die man hier setzt, wirkt im ganzen Land.

Was aussen vor bleibt

Wer bei einer ausländischen Marke spielt, hat keine Schweizer Spielsperre, die ihn erreicht, kein Schweizer Register, das ihn aufnimmt, und keine Schweizer Stelle, die ihn zurückhält, wenn er sich am Vorabend ein Limit gesetzt hat und es am nächsten Tag aufheben will. Was die Marke mit «keine Limiten» bewirbt, ist genau die Lücke, die das Schweizer Recht im Inland stopft. Für Spieler, die ihre eigenen Grenzen nicht mehr setzen können, ist das der entscheidende Unterschied.

Aktionen und Boni: was die bewilligten Veranstalter anbieten

Die bewilligten Veranstalter werben nicht mit «100 % Bonus» oder «Freebet ohne Einzahlung», wie es ausländische Marken tun, weil das Werberecht in der Schweiz enger ist. Was sie anbieten, sind Quoten­boosts, Profit­boosts und einen Kombi­boost, alle an klare Regeln gebunden.

Der Sporttip-Kombiboost

Der Kombi­boost bei Sporttip gilt nur online, für Prematch, Live und System­wetten, und er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Anzahl Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und der Boost gilt nicht automatisch, sondern wird im Wettschein ausgewiesen.

Quoten- und Profitboosts

Quoten­boosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profit­boosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist ein «Boost» im wörtlichen Sinn: Er erhöht einen einzelnen Gewinn, nicht das, was am Ende übrig bleibt.

Warum Gratisspiel­guthaben nicht ausbezahlt wird

Gratisspiel­guthaben aus Promotionen ist nach den Bedingungen für die Online-Teilnahme von Swisslos nicht auszahlbar. Es lässt sich nur für Wetten verwenden, und der Gewinn daraus ist wiederum Spielguthaben, das denselben Regeln unterliegt. Das ist der Grund, warum die Werbung ausländischer Marken mit «Bonusgeld auszahlbar» in der Schweiz an einer einfachen Regel der Inland-Veranstalter gemessen werden kann: Auszahlbar ist nur, was aus eigenem Einsatz stammt.

Einzahlung und Auszahlung: was bei den bewilligten Veranstaltern läuft

Bei Swisslos und Loterie Romande geht Geld auf das Spielkonto und wieder zurück auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto im eigenen Namen. Kryptowährungen, anonyme Wallets oder Konten auf Dritte sind ausgeschlossen, und das ist kein Bonus oder Nachteil, sondern die gesetzliche Form.

Aufladung des Spielguthabens

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungs­möglichkeit oder Einzahlungs­schein kaufen, mit einem Mindest­betrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart an, und die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Auszahlung der Gewinne

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungs­verbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Wer bei einer ausländischen Marke spielt, hat diese Schweizer Bankverbindung nicht als Auszahlungs­adresse, sondern die Marke zahlt dorthin, wohin sie will, im Rahmen ihrer eigenen Regeln.

Was Kryptowährungen hier ausschliesst

Das Geldspielgesetz verlangt eine Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen (Art. 50 Abs. 2 VGS). Kryptowährungen sind keine Konten im eigenen Namen, und eine Bewilligung, die das erlauben würde, gibt es in der Schweiz nicht. Wer bei einem «Krypto-Buchmacher» spielt, ist definitionsgemäss bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung und damit ohne Schweizer Schutz.

Vorhersagen und Strategien: warum kein Tipp je gesichert ist

Es gibt Wettforen, es gibt Quoten­bewegungen, es gibt Sport­statistik, und es gibt Modelle, die Favoriten aus Daten herleiten. Was es nicht gibt, ist eine Methode, mit der sich ein Spielergebnis mit Sicherheit vorhersagen lässt. Die Quote, die ein Buchmacher anbietet, ist seine Einschätzung, korrigiert um die Marge; sie ist kein Versprechen.

Wie eine Favoritenquote entsteht

Ein Buchmacher schätzt die Wahrscheinlichkeit jedes Ausgangs aus Form, Statistik, Verletzungen, Head-to-Head, Heimvorteil und dem, was die Wetten annehmen, die bei ihm bereits platziert wurden. Daraus bildet er eine faire Quote, etwa 2.10 für einen knappen Favoriten, und kürzt sie um die Marge auf 2.00. Das, was am Markt als «Favoritenquote» erscheint, ist also die Wahrscheinlichkeits­einschätzung plus der Anteil, den der Buchmacher sich nimmt. Wer die Quote liest, liest beides auf einmal, und ohne zu wissen, wo die Marge sitzt, lässt sich nicht sagen, was der Markt tatsächlich vom Ausgang hält.

Was Strategien leisten und was nicht

Es gibt Strategien, die langfristig weniger verlieren als andere, und es gibt Strategien, die nur in einem kurzen Zeitfenster aussehen, als ob sie funktionieren. Die Marge sorgt dafür, dass die zweite Kategorie die grössere ist: Wer mit einem flat stake auf jedes Spiel setzt, verliert im Schnitt die Marge des Marktes, und wer mit steigendem Einsatz auf Verlustserien reagiert, verliert mehr, weil der Buchmacher auf jeder einzelnen Wette sein Polster mitnimmt. Die einzig ehrliche Aussage über jede «Strategie» ist, dass sie den Markt nicht schlagen kann, solange sie gegen die Marge anspielt.

Warum die Werbung mit «Tipps» vorsichtig macht

«WM-Favoriten», «EM-Tipps», «Fussball-Tipps der Buchmacher»: Das sind Schlagworte, die in der Werbung für Wettanbieter auftauchen, nicht in deren Geschäfts­berichten. Ein Buchmacher verdient an der Marge, nicht an richtigen Tipps; was er als «Top-Tipp» verkauft, ist eine Wette, die er gerne annimmt, weil die Quote auf der anderen Seite Spieler anzieht, die diese Quote lesen wie einen Hinweis. Wer einen Tipp aus einer Werbung übernimmt, übernimmt die Marge gleich mit.

Wettarten und Quoten: was eine Wette wirklich kostet

Die Grundrechnung jeder Wette ist Einsatz mal Quote gleich Brutto­gewinn, davon der Einsatz abgezogen ist der Nettogewinn. Bei einer Kombinations­wette multiplizieren sich die Einzel­quoten zu einer Gesamtquote, und der Gewinn ist Einsatz mal Gesamtquote. Was sich nicht in der Rechnung findet, ist die Marge des Marktes, und genau die entscheidet, was über viele Wetten hinweg übrig bleibt.

Einzelwette, Kombiwette, Systemwette

Bei Sporttip beträgt der Mindest­einsatz für Einzel- und Kombinations­wetten CHF 1, der Höchst­einsatz für eine Einzel- oder Kombinations­wette CHF 1’000 und für eine System­wette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Bei Kombinations­wetten werden die Quoten multipliziert, was auf dem Wettschein wie ein grosser Gewinn aussieht; was sich dabei verdoppelt, ist auch die Marge, weil jede einzelne Quote schon ihren Anteil enthält.

Die reguläre Spielzeit

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer (Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf «nächste Runde» wettet und das Spiel in die Verlängerung geht, steht je nach Wettart mit Quote 1.00 da, wenn die Wette nur die reguläre Spielzeit umfasst. Diese Regeln stehen in den Spielregeln, nicht auf dem Wettschein, und wer sie nicht liest, wettet gegen seine eigene Annahme.

Livewetten und Cash-Out

Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen, etwa Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheidung, kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeit­wetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Wer Cash-Out benutzt, akzeptiert einen tieferen Gewinn im Tausch gegen ein Ende des Risikos, und der Buchmacher nimmt dabei seinen Anteil mit, ohne ihn auszuweisen.

Wettprogramm: was auf die Liste darf und was nicht

Was bei den bewilligten Veranstaltern gewettet werden kann, steht auf der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, derzeit in der Version 10.09.2026. Die Liste ist geschlossen, das heisst, was nicht draufsteht, ist auch nicht erlaubt. Was draufsteht, ist eine nüchterne Aufzählung dessen, was in der Schweiz als Sportwetten­markt gilt.

Fussball, Eishockey, Handball und Co.

Die Liste enthält die grossen Sportarten, mit denen Schweizer Wettende rechnen: Fussball, Eishockey, Handball, Tennis, und eine Reihe weiterer Wettbewerbe, die im internationalen Spielbetrieb eine Rolle spielen. Qualifikations­runden sind nur dann erlaubt, wenn sie auf der Liste stehen, Damen­wettbewerbe ebenso, und Ranking-Wetten nur, wenn das Ranking über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Eckball- und Kartenmärkte tauchen auf der Liste nicht auf, genauso wenig wie Trainingsläufe oder andere Runden, die nicht den Wettbewerb entscheiden.

Was nicht auf der Liste steht: E-Sport

E-Sport taucht auf der Gespa-Liste nicht auf. Das ist nicht ein Versäumnis der Liste, sondern ein bewusster Ausschluss: E-Sport-Veranstaltungen mit überwiegend minderjährigen Teilnehmenden sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS von Wetten ausgeschlossen, und die Gespa hat die Gattung bisher nicht zugelassen. Wer auf E-Sport wetten will, ist auf ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung angewiesen, mit allen Konsequenzen, die zu diesem Markt gehören.

Was noch fehlt: Politik, Wetter, TV-Shows

Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind im Geldspielgesetz nicht zugelassen. Wer solche Wetten anbietet, bewegt sich ausserhalb der bewilligten Liste, und jede Plattform, die sie anbietet, tut das ohne Schweizer Bewilligung. Das gilt auch dann, wenn die Plattform selbst eine Lizenz aus einem anderen Land vorweist; in der Schweiz ist sie nicht zugelassen, und die Folge ist die gesetzliche Konsequenz für den Anbieter, nicht für den Spieler.

Neue Buchmacher: warum «neu» hier wenig heisst

Der Schweizer Markt für Sportwetten ist geschlossen, und ein junges Angebot ändert daran nichts. Was die Gespa zulässt, sind die zwei bestehenden Veranstalter mit ihren Produkten; was nicht zugelassen ist, wird auch durch ein neues Logo nicht zugelassen. Eine Marke, die im Ausland frisch gegründet wurde und mit «neuer Online-Buchmacher» wirbt, hat für Schweizer Spieler dieselbe Rechtsstellung wie jede andere ausländische Marke: keine Bewilligung, kein Register, keine Auszahlung an ein Schweizer Konto im eigenen Namen, keine Spielsperre, die in der Schweiz etwas bewirkt.

Wer die Gespa-Sperrliste beobachtet, sieht, dass dort regelmässig neue Domains auftauchen und unter anderer Adresse wiederkehren. Die Gespa spricht von Domain-Hopping und nennt Beispiele wie Interwetten, Bet-at-Home und bet365 als Marken, die es auf die Liste geschafft haben und dort wiederkehren. Für Spieler, die das Muster nicht kennen, sieht das nach einer grossen Auswahl aus, in der es nur «die einen und die anderen» Buchmacher gibt. In Wirklichkeit ist es die gleiche Trennlinie, die sich jede Woche unter einer neuen Domain wiederholt.

Vom Klick zur Auszahlung: wie eine Wette bei einem bewilligten Anbieter läuft

Wer bei Swisslos oder Loterie Romande wettet, geht einen Weg, der im Geldspielgesetz vorgezeichnet ist: Registrierung mit Ausweis, Setzen von Limiten, Aufladen des Spielguthabens, Wettabgabe, Abrechnung und Auszahlung auf ein Schweizer Konto im eigenen Namen. Jeder Schritt hat eine Bedingung, und wer die Bedingung überspringt, kommt nicht weiter.

Registrierung und Identitätsprüfung

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertrags­gebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress­datenbanken geprüft. Wer die Verifizierung scheut, hat bei einem bewilligten Anbieter keinen Zugang; wer keine Verifizierung will, ist bei einer ausländischen Marke besser aufgehoben, mit den Folgen, die zu dieser Marke gehören.

Wettabgabe und Abrechnung

Eine Sporttip-Wette wird online über Swisslos oder die Sporttip App (iOS, Android) abgegeben; in der App zusammen­gestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle gespielt werden. Der Gewinn­betrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote (bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzel­quoten) und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzel­wetten werden zurück­bezahlt, in Kombinations­wetten erhält die Voraussage Quote 1.00.

Auszahlung und Verfall

Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekannt­machung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Das ist die Frist, die ein Spieler hat, der mit der Auszahlung nicht einverstanden ist; danach gilt die Auszahlung als akzeptiert.

Was die Rechnung zur Marge zeigt

Die Rechnung in diesem Abschnitt nimmt einen Zwei-Wege-Markt mit beiden Quoten bei 1.90, also einen Markt, bei dem der Buchmacher beide Seiten als ungefähr gleich wahrscheinlich einschätzt. Das ist ein Beispiel, kein realer Preis, denn jeder reale Markt hat eine andere Quotenkombination und damit eine andere Marge. Was die Rechnung zeigt, ist die Mechanik.

Einsatz:CHF 1 pro Seite, total CHF 2

Quote auf jeder Seite:1.90

Auszahlungs­quote:1 / (1/1.90 + 1/1.90) = 0.95, also 95 %

Marge:5 %

Was das heisst:Von jedem Franken, der insgesamt auf den Markt gesetzt wird, zahlt der Buchmacher 95 Rappen als Gewinn zurück, 5 Rappen behält er. Bei einem Einsatz von CHF 2 insgesamt sind das 10 Rappen, die im Markt bleiben. Das ist die einzelne Grösse hinter jeder Werbung mit «besten Quoten»: Der Buchmacher mit der niedrigsten Marge gibt am meisten zurück, und genau das ist der Grund, warum ein Quotenvergleich Anbieter unterscheidet, die mit demselben Spiel dasselbe Spiel behaupten.

Bei einem Drei-Wege-Markt mit Quoten 2.10 / 3.40 / 3.40 sieht die Rechnung so aus: 1 / (1/2.10 + 1/3.40 + 1/3.40) = 0.89, also 89 % Auszahlung und 11 % Marge. Die Marge ist höher, weil auf drei Ausgängen gleichzeitig Geld zurück­gehalten wird; Fussballmärkte mit drei Ausgängen liegen regelmässig über 5 %, auch bei den bewilligten Anbietern. Wer Quoten vergleicht, sollte immer wissen, auf wie viele Ausgänge sich die Marge verteilt, sonst vergleicht er Äpfel mit Birnen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Buchmacher und wie verdient er sein Geld?

Ein Buchmacher ist ein Unternehmen, das Quoten festlegt, Wetten annimmt und Gewinne auszahlt. Er verdient an der Marge, die in jeder Quote eingebaut ist: Die Auszahlungs­quote eines Marktes liegt unter 100 %, der Rest ist sein Anteil. Bei einem Zwei-Wege-Markt mit beiden Quoten 1.90 sind das 5 % Marge, bei Drei-Wege-Märkten wie Fussball liegt die Marge höher, weil sie sich auf drei Ausgänge verteilt.

Welche Buchmacher dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten?

Nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide haben eine Veranstalter- und eine Spiel­bewilligung nach BGS und werden von der Gespa beaufsichtigt. Swisslos bedient die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone; eine Registrierung ist nur mit Wohnsitz im jeweiligen Vertrags­gebiet möglich.

Was macht ein Buchmacher mit der Marge in den Quoten?

Die Marge ist der Anteil, den der Buchmacher pro Franken Einsatz einbehält, und sie steht in jeder einzelnen Quote. Wer die Auszahlungs­quote eines Marktes berechnet (1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten), sieht, wie viel zurück­kommt; der Rest ist Marge. Eine kleinere Marge heisst mehr zurück für den Spieler, und genau das ist der Punkt, an dem ein Quotenvergleich ansetzt.

Was bedeutet es, wenn ein Buchmacher keine Schweizer Bewilligung besitzt?

Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz nach Art. 4 BGS keine Wirkung, und das Anbieten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist nach Art. 130 BGS strafbar. Der Spieler wird in der Schweiz nicht bestraft, aber sein Einsatz und sein Gewinn können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, es gibt keine Schweizer Spielsperre, die ihn erreicht, und keine Schweizer Stelle, die eine faire Auszahlung sichert. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen, Schweizer Internet­anbieter blocken sie per DNS.

Welche Zahlungswege sind bei bewilligten Anbietern möglich und wohin werden Gewinne ausbezahlt?

Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungs­möglichkeit, Einzahlungs­schein oder PostFinance Pay aufladen, mit einem Mindest­betrag von CHF 20 und einer 30-Tages-Limite von CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto im eigenen Namen überwiesen. Kryptowährungen, anonyme Wallets oder Konten auf Dritte sind nach Art. 50 Abs. 2 VGS ausgeschlossen.

Inhalt erstellt vom Team «Quoten Rechner Info»