Krypto beim Sportwetten in der Schweiz: was die Bewilligungslage wirklich hergibt
Wer in der Schweiz mit Bitcoin, Ether oder Stablecoins wetten will, sucht im Markt nach einer Nische, die das Geldspielrecht so nicht kennt. Die beiden einzigen Veranstalterinnen, die hier Sportwetten anbieten dürfen, zahlen in Franken auf ein Konto auf den eigenen Namen aus, nicht in Krypto und nicht anonym. Wer eine ausländische Plattform wählt, verlässt diesen Schutzraum bewusst. Der folgende Überblick zeigt, welche Möglichkeiten innerhalb des bewilligten Rahmens bestehen, wo die Grenzen liegen und worauf Wettende bei ihrer Wahl achten sollten.

Daten geprüft am 20. Oktober 2026 gegen die Gespa-Bewilligungsregister und die Spielregeln von Swisslos Sporttip.
Rechtslage: warum eine ausländische Lizenz in der Schweiz nichts gilt
Das Schweizer Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) teilt Geldspiele in zwei Kategorien. Sportwetten fallen darunter, weil ein Wetteinsatz in einen Top-Form fliesst und sich daraus ein Gewinn errechnet, der allein vom Ausgang eines Sportereignisses abhängt. Für diese Grossspiele gilt: Es braucht eine Veranstalterbewilligung der Gespa, und die gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Wer ohne diese Bewilligung hierzulande Sportwetten anbietet, macht sich strafbar, mit Bussen bis CHF 500’000 für Werbung (Art. 74 Abs. 3, Art. 131 BGS) und Freiheitsstrafen bis drei Jahre für kommerzielle Veranstalter, bei gewerbsmässigem Betrieb bis fünf Jahre (Art. 130 BGS).

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos mit Sitz in Basel betreibt das Produkt Sporttip im gesamten deutschsprachigen Gebiet sowie in Liechtenstein und im Tessin, die Loterie Romande betreibt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Jede Veranstalterin braucht zusätzlich eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21-25 BGS), und das Produktangebot folgt einer geschlossenen Gespa-Liste erlaubter Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen. Eckstoss- oder Kartenmärkte etwa sind dort nicht aufgeführt, ebenso wenig ein Esports-Bereich.
Eine ausländische Lizenz, gleich aus welchem Land, hat in der Schweiz keine Kraft. Anbieter mit Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder anderswo können in der Schweiz also nicht legal Sportwetten anbieten, weder mit Franken noch mit Kryptowährungen. Die Sperrliste der Gespa enthält ausschliesslich solche ausländischen Domains; Schweizer Provider sperren sie auf DNS-Ebene. Ende 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste, Bet-at-Home und Interwetten sind namentlich genannt, bet365 ebenfalls. Bei gesperrten Domains reicht oft ein Wechsel auf eine neue Adresse, um die Sperre zu umgehen, was die Gespa selbst beobachtet und im Bericht erwähnt.
Diese Trennung ist hart: Auf der einen Seite steht der volle Schutz mit der Schweizer Bewilligung, aber nur zwei Veranstalterinnen, einer geschlossenen Liste von Sportarten und Märkten, der Wohnsitzpflicht und der Identitätsprüfung. Auf der anderen Seite steht der freie Markt mit Krypto-Zahlung, ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Sperrregister, ohne Schweizer Rekursweg. Beides hat seinen Preis.
Spielerschutz und Selbstkontrolle: was bei Swisslos und Loterie Romande greift
Beide Veranstalterinnen verlangen bei der Online-Registrierung Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in ihrem Vertragsgebiet, ein Mindestalter von 18 Jahren und keine bestehende Spielsperre. Jede Person darf sich nur einmal registrieren, und die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer sich nicht verifizieren lässt, bekommt kein Spielerkonto und kann keine Wette platzieren.

Diese Verifizierung schützt nicht nur den Anbieter vor Mehrfachanmeldungen, sondern auch den Spielenden selbst. Ohne sie liesse sich weder das eigene Verlustlimit technisch durchsetzen noch eine Spielsperre wirksam verwalten. Die Gespa verlangt von jeder Veranstalterin, dass Spielende mindestens ein Verlustlimit für einen ihrer Zeiträume setzen. Bei Swisslos sind das Limiten für 1, 7 und 30 Tage, die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, was spontane Limit-Aufhebungen verhindert. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen.
Wer sich selbst aussperren will, hat bei Swisslos die Wahl zwischen einer produktbezogenen Selbstsperre von 1 bis 180 Tagen, die vor Fristablauf nicht aufgehoben wird, und einer unbefristeten Spielsperre. Letztere wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos inklusive Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Auf Gesetzesstufe ist zudem eine freiwillige Pause bis zu sechs Monaten vorgeschrieben (Art. 89 VGS), und eine Selbstsperre kann erst nach drei Monaten mit Beteiligung einer Fachstelle wieder aufgehoben werden (Art. 84 VGS).
Dieses Schutznetz gilt nur für die beiden Veranstalterinnen. Ausländische Plattformen kennen weder das Schweizer Sperrregister noch das Schweizer Verlustlimit. Wer dort spielt, muss seine eigenen Grenzen ziehen und behält die Konsequenzen.
Krypto als Zahlung: warum Pseudonymität keine Schweizer Bewilligung ersetzt
Kryptowährungen sind nach der Auslegung des KWG digitale Darstellungen eines Wertes, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde und der als Tauschmittel eingesetzt werden kann. Das BaFin-Merkblatt zum Kryptoverwahrgeschäft beschreibt die Verwahrung solcher Werte als reguliertes Geschäft. Die Blockchain-Technik macht jede Transaktion nachvollziehbar, pseudonym allerdings und nicht anonym, weil sich die Wallet-Adressen zwar nicht direkt einem Namen zuordnen lassen, aber jeder Transfer auf der Kette stehen bleibt. Auf dieser Mechanik aufzubauen und die Schweizer Bewilligung zu verlangen, schliesst sich aus.
Die Schweizer Rechtslage kennt keine Bewilligung für Krypto-Wetten. Was sie kennt, ist die Pflicht zur Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen (Art. 50 Abs. 2 VGS). Beide Schweizer Veranstalterinnen zahlen Gewinne und Spielguthaben ausschliesslich auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus, das auf den Namen des Spielenden lautet. Swisslos konkretisiert das: Die erste und zweite Auszahlung pro Jahr sind gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % erhoben werden, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Bargeld, Krypto und andere Kanäle sind nicht vorgesehen.
Wer bei einer ausländischen Plattform mit Krypto einzahlt, nutzt also einen Zahlweg, den das Schweizer Recht nicht als Bewilligungsmerkmal anerkennt. Wer dort gewinnt, bekommt in der Regel Krypto ausgezahlt, nicht Franken, und auf ein Wallet, das nicht zwingend auf den eigenen Namen lauten muss. Das ist nicht illegal, weil der Spieler nicht bestraft wird, aber es ist auch nicht geschützt. Verlustig gehen kann das Geld trotzdem, zum Beispiel wenn der Anbieter insolvent wird oder wenn die Plattform den Zugang zum Wallet ohne Rechtsgrundlage sperrt. Aufsicht und Sperrliste greifen dort nicht.
Wer Krypto und Sportwetten verbinden will, hat damit genau zwei Wege: den legalen, über die beiden Schweizer Veranstalterinnen mit Frankeneinzahlung und Auszahlung auf das eigene Konto, oder den nicht bewilligten, über eine ausländische Plattform mit Krypto-Einzahlung und Krypto-Auszahlung. Dazwischen gibt es keine bewilligte Zwischenform.
Quote, Marge und Auszahlung: was eine Wette wirklich kostet
Eine Wette besteht aus zwei Grössen: dem Einsatz und der Quote. Die Quote ist der Faktor, mit dem ein erfolgreicher Einsatz multipliziert wird, um den Bruttogewinn zu erhalten. Bei einer Quote von 2.10 und einem Einsatz von CHF 50 zahlt das Wettgeschäft 2.10 mal 50 gleich CHF 105 zurück, der Nettogewinn ist CHF 55.
Bei Kombiwetten multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote. Wer drei Voraussagen mit 1.80, 2.20 und 1.95 kombiniert, hat eine Gesamtquote von 1.80 mal 2.20 mal 1.95, also rund 7.72, und gewinnt mit einem Einsatz von CHF 20 etwa CHF 154.40 brutto. Swisslos rundet den Gewinn dabei zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen genau ab.
Die Quote allein sagt nicht alles. Eine Wette auf einen Dreiwege-Markt wie Heimsieg, Unentschieden oder Auswärtssieg trägt in jeder der drei Quoten einen Anteil der Marge des Anbieters. Mathematisch ist die Auszahlungsquote eines Marktes der Kehrwert der Summe der Kehrwerte aller angebotenen Einzelquoten. Eine Auszahlungsquote von 95 % bedeutet, dass 95 % aller Einsätze wieder als Gewinne ausgezahlt werden und 5 % als Marge beim Anbieter bleiben. Bei Sporttip typisch zeigt sich Sporttip typisch im Bereich von 92 bis 96 % Auszahlungsquote auf den grossen Fussballmärkten, also Margen zwischen 4 und 8 %.
Diese Marge ist der Preis des Angebots. Eine höhere Quote ist nicht automatisch ein besseres Angebot, sondern nur ein anderes Verhältnis zur Wahrscheinlichkeit. Wer Quoten vergleicht, sollte die implizite Wahrscheinlichkeit mitdenken: Eine Quote von 4.00 entspricht 25 %, eine Quote von 1.50 entspricht 66.7 %. Weichen die eigenen Schätzungen deutlich von diesen Wahrscheinlichkeiten ab, ergibt sich ein Wert, sonst nicht.
Kombiwetten erhöhen die Marge nicht linear. Drei Quoten mit 95 % Auszahlungsquote ergeben zusammen rund 85.7 %, vier Quoten 81.5 %. Je mehr Beine kombiniert werden, desto höher der kumulierte Buchmachervorteil, auch wenn der Gesamtnettogewinn absolut grösser aussieht.
Vergleich der Anbieter
Die folgende Einordnung zeigt die beiden bewilligten Schweizer Veranstalterinnen nebeneinander. Ausländische Marken mit Krypto-Annahme sind im selben Markt nicht zugelassen und werden deshalb in der Vergleichstabelle nicht aufgeführt.
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin / gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Sporttip | Bewilligung (Grossspiel unter BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Jouez Sport | Bewilligung (Grossspiel unter BGS) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
Sporttip führt Wettquoten für Sportereignisse in 19 Kantonen plus Liechtenstein und Tessin, Jouez Sport nur in den sechs Westschweizer Kantonen. Wer in Genf wohnt, kann online kein Sporttip-Konto eröffnen, und wer in Zürich wohnt, bekommt kein Jouez-Sport-Konto. Die Verkaufsstellen-Netze sind entsprechend getrennt: Swisslos im deutschsprachigen Gebiet, 2’350 Verkaufsstellen der Loterie Romande in der Romandie.
Swisslos Sporttip im Detail
Sporttip ist die Sportwette der Swisslos und steht nur Personen mit Wohnsitz im Swisslos-Vertragsgebiet offen. Das Produkt ist auf der Swisslos-Website online verfügbar und an den Verkaufsstellen in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie in Liechtenstein und im Tessin. Online lässt sich ein Spielerkonto erst ab 18 Jahren und nach bestandener Identitätsprüfung eröffnen.
Bei Sporttip gelten klare Einsatzgrenzen. Der Mindesteinsatz pro Einzel- und Kombinationswette beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000, bei Systemwetten CHF 10’000. Swisslos behält sich vor, diese Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer höhere Einsätze platzieren will, ist bei diesem Anbieter grundsätzlich am falschen Ort.
Wettprogramm und Märkte
Das Wettprogramm folgt der Gespa-Liste erlaubter Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen. Eckstoss- und Kartenmärkte sind nicht im Programm, Esports ist nicht enthalten. Livewetten sind erlaubt, Prematch und Live, und Swisslos kann für spielentscheidende Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) Wetten mit Quote 1.00 werten, falls sie nach dem tatsächlichen Eintreffen platziert wurden. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit, Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung können nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne Bet-Builder an, kann sie die ganze Kombiwette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Das schützt den Anbieter vor Fehlern und den Spielenden davor, dass später Gewinne wegen einer falschen Annahme zurückgenommen werden.
Cash-Out und Kombiboost
Cash-Out ist bei Sporttip verfügbar, für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und hängt vom Spielverlauf ab. Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt anbieten.
Der Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Einzelquoten von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und der Boost gilt nicht an Verkaufsstellen. Bei einem Cash-Out verfällt ein eingesetzter Boost.
Daneben gibt es Quotenboosts und Profitboosts. Quotenboosts gelten für Prematch-Einzelwetten, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Auszahlung, Fristen und Steuern
Gewinne aus Sporttip sind in der Schweiz bis zum kantonalen Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei, der je nach Kanton unterschiedlich hoch ist und über dem typischen Spielergewinn liegt. Oberhalb der Schwelle werden 35 % Verrechnungssteuer direkt durch den Veranstalter abgezogen und können über die Steuererklärung zurückgefordert werden.
Wer eine abgesagte Veranstaltung getippt hat, bekommt den Einsatz für Einzelwetten zurück, in Kombinationswetten wird die betroffene Voraussage mit Quote 1.00 gewertet, sofern das Ereignis nicht innert 48 Stunden nachgeholt wird. Wird ein Gewinn nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Auswertung geltend gemacht, verfällt er zugunsten des Swisslos-Zwecks. Einsprachen gegen verweigerte Auszahlungen müssen innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief erhoben werden.
Verfügbarkeit für Wenigspieler
Wer nur gelegentlich und mit kleinen Einsätzen spielt, ist bei Sporttip gut aufgehoben. Der Mindesteinsatz von CHF 1 macht das Produkt auch für Wenigwettende zugänglich, und die Schweizer Bewilligung bietet den Schutz, den eine ausländische Plattform nicht hat. Wer jedoch hohe Einsätze, exotische Märkte oder Eckstosswetten sucht, ist hier falsch, weil die Höchstgrenze und die geschlossene Wettliste das nicht hergeben.
Urteil zu Sporttip
Sporttip ist das einzige bewilligte Online-Sportwettenangebot für den grössten Teil der Schweiz. Die Quote entspricht dem, was ein bewilligter Anbieter im umsatzstarken Markt anbieten kann, nicht dem Höchstsatz eines Offshore-Buchmachers. Wer das Maximum an Quote sucht, ist hier nicht richtig, wer den vollen Schweizer Rahmen sucht, ist hier richtig.
Loterie Romande Jouez Sport im Detail
Jouez Sport ist die Sportwette der Loterie Romande für die Westschweiz. Online zugänglich ist sie für Personen mit Wohnsitz in den Kantonen Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Die Loterie Romande unterhält 2’350 Verkaufsstellen in diesen Kantonen und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Sitz und Kontaktadresse sind Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne.
Wer in einem deutschsprachigen Kanton wohnt, kann bei Jouez Sport kein Online-Konto eröffnen, auch wenn das Produkt online beworben wird. Die Schweizer Veranstalterinnen sind nach Vertragsgebiet getrennt, nicht nach Wettangebot.
Angebot und Schutzrahmen
Das Wettangebot folgt derselben Gespa-Liste wie bei Sporttip, also ohne Esports, ohne Eckstoss- und Kartenmärkte, mit denselben Spielregeln für reguläre Spielzeit und Livewetten. Die Schutzmechanismen sind ebenfalls identisch: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, Spielsperre im schweizweiten Register, eine Identitätsprüfung bei der Registrierung, Wohnsitz im Vertragsgebiet, eine Auszahlung auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Bankkonto.
Verfügbarkeit für Romandie-Spieler
Wer in Genf, Lausanne, Sitten, Freiburg, Neuenburg oder Delsberg wohnt, hat mit Jouez Sport einen bewilligten Zugang zu Sportwetten, der genau wie Sporttip funktioniert. Das Angebot ist kleiner als bei grossen internationalen Buchmachern, aber vollständig reguliert und steuerlich sauber.
Urteil zu Jouez Sport
Jouez Sport ist das Schweizer Pendant zu Sporttip für die sechs Westschweizer Kantone, nicht besser und nicht schlechter, sondern territorial abgegrenzt. Wer hier spielt, bekommt denselben Schutz, dieselbe geschlossene Wettliste und dieselbe Marge wie ein Deutschschweizer Spielender bei Sporttip. Wer ein grösseres Wettprogramm oder andere Quoten sucht, hat im bewilligten Schweizer Markt keine Alternative.
Was bei ausländischen Krypto-Plattformen anders ist
Eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung ist kein Schweizer Produkt, auch wenn sie auf Deutsch oder Französisch funktioniert. Sie unterliegt keiner Schweizer Aufsicht, keinem Schweizer Sperrregister und keinem Schweizer Verbraucherschutz. Die Quote kann höher sein als bei den Schweizer Veranstalterinnen, was aber nicht ein besseres Angebot ist, sondern eine andere Risikoverteilung: Die Marge wird gegen die Lizenz und die Zahlungswege aufgerechnet.
Bei einer ausländischen Plattform gibt es in der Regel keine Verlustlimiten, die der Anbieter setzt, und keinen schweizweiten Sperrregistereintrag. Wer sich selbst aussperren will, muss das mit der Plattform einzeln verhandeln, und die Plattform kann den Zugang jederzeit wieder öffnen. Gewinne werden in Krypto ausgezahlt, oft auf ein Wallet, das nicht zwingend auf den Namen des Spielenden lautet, was die Frage aufwirft, wem das Wallet gehört und wer darauf zugreifen kann.
Steuerlich sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen je nach Kanton anders zu behandeln als Gewinne aus Schweizer bewilligten Wetten. In Thurgau etwa werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen behandelt. In anderen Kantonen gelten die allgemeinen Regeln für Glücksspielgewinne. Wer hier nicht sicher ist, fragt die kantonale Steuerverwaltung.
Ausländische Plattformen können zudem jederzeit ihre Adresse wechseln (Domain-Hopping), die Gespa aktualisiert die Sperrliste, aber zwischen Aktualisierung und Sperre liegt oft eine Lücke. Wer auf einer Plattform spielt, die gerade nicht gesperrt ist, aber unter Schweizer Recht illegal angeboten wird, riskiert im Verfahren gegen den Anbieter die Einziehung von Einsätzen und Gewinnen. Das Spielerisiko liegt also nicht nur im Glücksspiel, sondern auch im Rechtsrahmen.
Tipps für den Umgang mit beiden Welten
Wer in der Schweiz Sportwetten spielen will, hat im Grunde zwei saubere Entscheidungen: Entweder spielt man bei Swisslos Sporttip oder Loterie Romande Jouez Sport, mit Franken, mit Schweizer Bewilligung und mit Schweizer Schutz. Oder man spielt bei einer ausländischen Plattform, mit Krypto, ohne Schweizer Bewilligung und ohne Schweizer Schutz, mit der zusätzlichen Möglichkeit, dass Einsätze und Gewinne im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden können.
Wer beides kombiniert, zum Beispiel mit Krypto bei einer ausländischen Plattform einzahlt und das gewonnene Krypto später in Franken tauscht und auf das eigene Schweizer Konto überweist, sollte die steuerlichen Konsequenzen kennen. Krypto-Gewinne sind in der Schweiz steuerfrei, solange sie privates Vermögen sind und kein gewerbsmässiger Handel vorliegt. Sobald das Krypto aber aus einem ausländischen Grossspiel stammt und in Franken umgetauscht wird, kommt je nach Kanton eine andere Besteuerung zum Zug.
Wer nur gelegentlich spielt, mit kleinen Einsätzen und mit Franken, ist bei den Schweizer Veranstalterinnen gut aufgehoben. Wer hohe Einsätze, exotische Märkte oder eine bestimmte Krypto-Zahlung sucht, muss verstehen, dass er dafür den Schutz der Schweizer Bewilligung verlässt.
Häufig gestellte Fragen
Dürfen Wettanbieter mit Kryptowährungen in der Schweiz Sportwetten anbieten, wenn sie keine Schweizer Bewilligung haben?
Nein. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft, und die Bewilligungspflicht gilt unabhängig davon, ob in Franken, Euro oder Kryptowährungen abgerechnet wird. Wer ohne Schweizer Bewilligung hierzulande Sportwetten anbietet, macht sich strafbar, mit Bussen bis CHF 500’000 für Werbung und Freiheitsstrafen für den kommerziellen Betrieb.
Warum zahlen lizenzierte Schweizer Veranstalter keine Gewinne anonym oder in Kryptowährung aus?
Weil das Geldspielrecht Auszahlungen nur auf ein Konto im eigenen Namen erlaubt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Diese Pflicht schützt den Spielenden vor unrechtmässiger Auszahlung und ermöglicht die Sperrregisterführung. Eine Krypto-Auszahlung wäre mit dieser Pflicht nicht vereinbar, weil das Wallet nicht eindeutig einer Person zugeordnet werden kann.
Welche Rolle spielt die Identitätsprüfung bei der Registrierung für ein Spielerkonto, und was schützt sie?
Die Identitätsprüfung verifiziert Wohnsitz, Alter und Eindeutigkeit der Person. Sie schützt vor Mehrfachanmeldungen, vor Minderjährigen und davor, dass ausgeschlossene Personen weiterspielen. Ohne sie liessen sich die weder Verlustlimiten noch Spielsperren technisch durchsetzen.
Wie sind Gewinne aus ausländischen Krypto-Wettseiten steuerlich zu behandeln im Vergleich zum Steuerfreibetrag je nach Kanton?
Gewinne aus Schweizer bewilligten Wetten sind bis zum kantonalen Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei. Für Gewinne aus ausländischen Grossspielen gilt das nicht automatisch, in manchen Kantonen wie Thurgau sind sie voll steuerbar, in anderen nach den allgemeinen Regeln für Glücksspielgewinne. Die kantonale Steuerverwaltung gibt hier verlässliche Auskunft.
Was ist die Sperrliste der Gespa, und wie werden ausländische Domains blockiert?
Die Sperrliste enthält ausländische Domains, die in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele anbieten. Schweizer Provider sperren diese Domains auf DNS-Ebene. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste, darunter namentlich Bet-at-Home, Interwetten und bet365. Eine Sperre kann durch einen Domain-Wechsel umgangen werden, was die Gespa selbst dokumentiert.
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Inhalt erstellt vom Team «Quoten Rechner Info»
