Wettgutscheine 2026 in der Schweiz: was die Organisatoren anbieten, was es kostet

Updated Oktober 2026
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Aktuelle Wettgutscheine 2026 in der Schweiz fallen klein aus, sind klar bewilligungspflichtig und tragen fast immer den Vermerk «nicht auszahlbar». Wer einen Gutschein sucht, trifft auf zwei Organisatoren mit eidgenössischer Bewilligung und auf ausländische Marken ohne Schweizer Schutz. Der Weg durch dieses Angebot – und das, was er tatsächlich einbringt – ist Gegenstand dieser Seite.

Ein leerer Wettschein aus Papier liegt neben einem Kugelschreiber auf einem Holztisch, weiches Licht fällt von der Seite.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

20. Oktober 2026 · Geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos Sporttip (Version 4.2) und gegen das Réglement Général der Loterie Romande (24. Auflage, Juni 2023).

Rechtslage: warum Wettgutscheine in der Schweiz bewilligungspflichtig sind

Sportwetten in der Schweiz sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Die Aufsicht liegt nicht beim ESBK – der nur Casinos beaufsichtigt –, sondern bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Das Geldspielkonkordat, das die interkantonale Zusammenarbeit regelt, gilt seit dem 1. Januar 2021. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: der Veranstalterbewilligung und der Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten bewusst auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport.

Eine Bibliothek mit hohen Holzregalen voller Bücher, im Vordergrund ein Lesetisch mit grüner Lampe.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Was sich aus dieser Konstruktion für Wettgutscheine ergibt, ist die zentrale Aussage des Gesetzes: Gratisspiele und Gutschriften brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Das ist der Grund, warum das Angebot in der Schweiz schmal ausfällt – jede Aktion, jeder Gutscheincode, jedes Spielguthaben aus einer Promotion muss vorab genehmigt werden. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 solche Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Beide Organisatoren haben also einen schmalen Korridor, in dem sie Gutscheine ausgeben dürfen, und jede einzelne Aktion ist in diesem Korridor abgesegnet.

Das hat Folgen für jede Gutscheinaktion, die im Wettprogramm von Sporttip oder bei Jouez Sport auftaucht. Die Bedingungen sind nicht Werbeversprechen, sondern aufsichtsrechtlich geprüft. Werbung darf nicht aufdringlich sein, nicht in die Irre führen und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht zugelassen sind, ist verboten und wird mit Busse bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Auf dieser Seite wird deshalb beschrieben, nicht beworben – und es wird kein Aktionscode genannt, der je von Gespa geprüft wäre.

Was in der Schweiz bewilligt ist, ist abschliessend: Die Gespa führt eine Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS, Version 10.09.2026). Was dort nicht steht, darf nicht angeboten werden. Eckball- oder Kartenmärkte fehlen, eine eigene Esports-Sektion fehlt, Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind unzulässig. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Das schmälert den Gutscheinkorridor zusätzlich: nicht nur die Aktion ist bewilligungspflichtig, sondern auch das Wettprogramm, an das der Gutschein gebunden ist.

Das hat zwei praktische Konsequenzen für die Person, die in der Schweiz nach einem Wettgutschein sucht. Erstens: Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Anbieter, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Zweitens: Wer einen Gutschein einer ausländischen Marke nutzt, bewegt sich ausserhalb dieses Schutzes – eine ausländische Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS), die Sperrliste kann die Domain per DNS-Sperre blockieren, und der Spielende hat im Streitfall keinen Schweizer Rekursweg. Beide Seiten haben ihre Kosten: die bewilligten Anbieter durch ein geschlossenes Angebot und eine Wohnsitzpflicht, die ausländischen durch fehlenden Schutz und die Sperrliste.

Das Geldspielgesetz verlangt zudem, dass Gewinne und Guthaben ausschliesslich auf ein Zahlungskonto im Namen der Inhaberin oder des Inhabers ausgezahlt werden (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Kryptowährungen gibt es in der bewilligten Schweizer Wette nicht. Kredite an Spielende sind ausgeschlossen (Art. 75 Abs. 1 BGS). Wer mit einem Gutschein gewinnt, bekommt den Gewinn auf ein verifiziertes Konto – und genau diese Verifizierung ist auch der Moment, an welchem die Personensperre und die gesetzlichen Limiten geprüft werden.

Spielerschutz bei Gutscheinen: Limiten und Spielsperre greifen immer

Spielerschutz gilt unabhängig davon, ob mit echtem Geld oder mit Gutscheinguthaben gespielt wird. Die BGS kennt keine Sonderzone für Aktionen. Was über ein reguläres Spielerkonto gilt, gilt auch dann, wenn das Spielguthaben aus einer Promotion stammt.

Verlustlimiten und Einzahlungslimiten

Wer bei Sporttip zum ersten Mal teilnimmt, muss Verlustlose für einen Tag, sieben Tage und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – Swisslos verschärft damit die gesetzliche Mindestfrist von 24 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Diese Limiten gehören sich vor der ersten Wette, nicht erst, wenn ein Gutschein lockt. Wer einen Gutschein einlöst, ohne vorher Limiten gesetzt zu haben, hat die formelle Schwelle des Gesetzes noch nicht überschritten.

Die Loterie Romande setzt eine andere, technische Grenze: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben darf höchstens CHF 10’000 betragen. Das ist kein Spielerschutzlimit, das – es ist eine Transaktionslimite, die primär Geldflüsse ordnet. Sie hat aber dieselbe Konsequenz: Wer mehr einzahlen will, kann es nicht.

Spielsperre und Sperrregister

Eine Spielsperre kann sich jede Person selbst setzen, produktbezogen für 1 bis 180 Tage, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Wer sich für eine unbefristete Sperre entscheidet, wird in das schweizweite Register eingetragen, und diese Sperre gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS); eine Fachstelle ist einzubinden (Art. 81 BGS). Der Organisator muss zudem eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten anbieten (Art. 89 VGS).

Für Gutscheine bedeutet das: Wer gesperrt ist, kann keinen Gutschein einlösen, und wer einen Gutschein einlöst, kann nicht gleichzeitig gesperrt sein. Gesperrte oder minderjährige Personen haben zudem keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS) – eine harte Konsequenz, die im Wettprogramm selbst nicht immer sichtbar ist.

Kontrolle am Verkaufsstelle

Die Gespa führt jährlich Testkäufe durch. 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist kein Argument gegen den legalen Markt, sondern ein Hinweis darauf, dass der Schutz am Schalter und am Terminal nicht luftdicht ist. Wer einen Gutschein über eine Verkaufsstelle einlöst, sollte wissen, dass die Schutzprüfung am Eingangsstand vom Personal abhängt, nicht vom Gutschein.

Folgen für die Person mit Gutschein

Wer einen Gutschein nutzt, übernimmt die Spielregeln des Anbieters – einschliesslich der Limits und der Sperrregeln. Der Gutschein verkürzt diese Regeln nicht. Im Gegenteil: Eine Promotion kann die Spielintensität erhöhen, ohne dass die Limiten angepasst würden. Wer mit einem Gutschein spielt, spielt innerhalb derselben Schutzarchitektur wie mit echtem Geld. Das ist die Konsequenz von «Bewilligung gilt für alles»: Gratisaktionen sind nicht weniger reguliert als zahlungspflichtige Wetten.

Boni und Gratiswetten: was die Schweizer Organisatoren anbieten

Das Gutscheinangebot in der Schweiz ist schmal. Es gibt keinen 100-%-Bonus, keine risikofreie Wette im ausländischen Sinn, keinen Einzahlungsbonus. Es gibt Boosts auf Quoten oder Profite, Gratisspielguthaben aus bewilligten Aktionen und ein paar Kombiboosts – das Spektrum ist technisch eng.

Neukundenangebote bei Sporttip und Jouez Sport

Ein klassisches Neukundenangebot im Sinne eines «100 % bis CHF 200» gibt es bei den beiden Schweizer Veranstalterinnen nicht. Das hat einen Grund: Die Bewilligungspflicht für Gratisspiele und Gutschriften nach Art. 75 Abs. 2 BGS trifft jede Aktion, und der Korridor, in dem solche Aktionen bewilligt werden, ist eng. Wer ein Konto bei Sporttip oder bei Jouez Sport eröffnet, bekommt die regulären Quoten, die regulären Limits und keine Gutschrift allein für die Eröffnung.

Das heisst nicht, dass keine Aktionen laufen. Die Loterie Romande hat im Winter 2025/26 die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» durchgeführt: Wer innerhalb von 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Sieben Aktionstage, vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026. Diese Aktion steht exemplarisch für die Form, die Gutscheine in der Schweiz annehmen: ein kleiner Betrag, eine klare Befristung, der Vermerk «nicht auszahlbar», und ein Anlass, der an die Stadionpräsenz gebunden ist. Sie ist nicht übertragbar, sie wird nicht per Code aus dem Internet verbreitet, sie kommt aus dem Stadion.

Sporttip seinerseits setzt auf Boosts statt auf pauschale Gutschriften. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, mit mindestens vier Voraussagen zu einer Mindestquote von 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Es ist eine Aufwertung der Kombiwette, kein Geldgeschenk – die Wette selbst muss platziert werden, der Boost kommt oben drauf.

Bestandskundengutscheine

Bestandskundinnen und -kunden treffen bei beiden Organisatoren auf das laufende Aktionsprogramm: Quotenboosts und Profitboosts. Bei Sporttip sind beide nur online nutzbar, Quotenboosts für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts für ein definiertes Sportereignis. Beide sind nur einmal pro Wettender nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Der Mechanismus ist eindeutig: Eine bestehende Kundin setzt eine Wette, der Organisator legt oben drauf. Die Wette selbst zahlt der Organisator nicht. So entsteht eine Aktion, die bewilligungsfähig ist – es wird nicht «gratis» gespielt, es wird aufgewertet. Ausländische Modelle mit «Gratiswette», «Free Bet», «risk-free Bet» lassen sich auf diese Mechanik nicht abbilden. Die Person, die einen Bestandsgutschein erwartet, sollte prüfen, ob ihr Konto die Voraussetzungen erfüllt – Mindestquote, Wettart, Marktsegment –, sonst greift der Boost nicht.

Gutschein ohne Einzahlung

Ein Gutschein ohne Einzahlung existiert bei beiden Organisatoren in der Form des Gratisspielguthabens aus einer bewilligten Aktion. Das unterscheidet sich vom ausländischen Modell: Es gibt keine «No-Deposit-Free-Bet», die als 20-Franken-Gutschein per E-Mail kommt und an eine 10-fache Umsetzung gebunden ist. Was es gibt, ist eine kleine Gutschrift, die 30 Tage gültig ist, nicht auszahlbar ist, und an klar definierte Bedingungen geknüpft wird. Wer die Gutschrift bekommt, sollte die Aktionsbedingungen lesen – sie stehen in den «Conditions de participation» bei der Loterie Romande oder in der Spielregel-Version bei Swisslos.

Die entscheidende Bedingung ist immer dieselbe: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Das ist nicht ein Bonus, der später in echtes Geld umgewandelt wird; das ist ein Spielguthaben, das auf dem Wallet liegt, mit dem gespielt werden kann, und das – bei einem Gewinn – als Gewinn ausgezahlt wird, nicht als Gutscheinrückgabe. Der Gutschein selbst verschwindet im Gewinnfall.

Was «Free Bet» im Schweizer Markt tatsächlich heisst

Wer nach «Free Bet», «Gratiswette», «Freiwette» sucht, sollte im Schweizer Markt umdenken. Es gibt keine Free Bet im klassischen Sinn, weil die Bewilligungspflicht jede Form von Gratisspiel an die Zustimmung der Gespa bindet. Was es gibt, sind Quotenboosts, Profitboosts und Kombiboosts – also Aufwertungen bereits platzierter Wetten. Das ist regulatorisch sauber, es ist technisch eng, und es kostet den Organisator weniger, weil kein Gutschein ohne Gegengeschäft ins Wallet fliesst.

Berechnung: was ein Gutschein wert ist

Der Nominaler-Wert eines Gutscheins und sein realer Wert sind nicht dasselbe. Die «JouezSport – Patinoires et Stades»-Aktion schenkt CHF 10 Spielguthaben, nicht auszahlbar, 30 Tage gültig. Angenommen, das Guthaben wird auf einer Zwei-Wege-Wette mit beiden Quoten 1.90 eingesetzt – ein Beispielmarkt ohne reale Bezugnahme auf eine konkrete Offerte. Dann berechnet sich der reale Wert des Gutscheins so:

Wert = Gutscheinbetrag × (Quote − 1) ÷ Quote × Auszahlungsquote des Marktes

Bei einem 1.90/1.90-Markt liegt die Auszahlungsquote bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.95, also 95 %. Der reale Wert wäre demnach:

Wert = CHF 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0.95 = CHF 10 × 0’474 × 0.95 ≈ CHF 4.50

Ein Zehn-Franken-Gutschein hat unter diesen Annahmen einen statistischen Erwartungswert von rund CHF 4.50. Das ist die Spanne, die ein durchschnittlicher Spielender aus dem Gutschein herausholt – vorausgesetzt, die Wette wird platziert, und vorausgesetzt, sie wird zu den angenommenen Quoten 1.90/1.90 ausgewertet. Weicht die tatsächliche Quote ab, weicht der Wert ab. Wechselt der Markt von Zwei-Wege auf Drei-Wege, sinkt die Auszahlungsquote, und der Wert sinkt.

Der Wert ist zudem kein Gewinn, sondern ein Erwartungswert über viele solcher Gutscheine. Für den einzelnen Gutschein einer einzelnen Person lässt sich kein Ergebnis vorhersagen – die Wette gewinnt oder verliert. Der Erwartungswert ist das, was sich durchschnittlich wiederholt.

Das ist auch der Grund, warum die Bewilligungspflicht für Gratisspiele in der Schweiz funktioniert: Ein Gutschein, der im Schnitt die Hälfte seines Nominalwerts einbringt, ist Werbung, die sich für den Organisator rechnet. Er lockt in die App, erzeugt eine Wette, schafft Bindung – und kostet den Staat. Auch im Stand der Auszahlungsquote.

Rangliste der Wettgutscheine 2026: die Angebote im Vergleich

Die folgende Rangliste vergleicht das Gutschein- und Aktionsangebot der in der Schweiz verfügbaren Anbieter. Die Tabelle ordnet nach Verfügbarkeit und Bewilligungsstand, weil das die einzige Reihenfolge ist, die ein Leser ohne Schweizer Bewilligung von einem mit Bewilligung trennt.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / Lizenzlage
Swisslos Sporttip Bewilligung SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Sitz Basel), Grossspiel-Bewilligung unter dem BGS
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Grossspiel-Bewilligung unter dem BGS
BetAlright ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS), Domain auf der Gespa-Sperrliste möglich
Interwetten ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS), Domain auf der Gespa-Sperrliste möglich
Roobet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS), Domain auf der Gespa-Sperrliste möglich
Funbet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS), Domain auf der Gespa-Sperrliste möglich
Cloudbet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS), Domain auf der Gespa-Sperrliste möglich
AmunRa ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS), Domain auf der Gespa-Sperrliste möglich
1xBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS), Domain auf der Gespa-Sperrliste möglich
DirectionBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS), Domain auf der Gespa-Sperrliste möglich

Die Liste trennt zwei Welten. Auf der einen Seite die zwei Organisatoren, die das BGS zulässt, mit eigenen Vertragsgebieten, klaren Spielregeln, einer Aufsicht, die jede Aktion genehmigt, und einem Schweizer Rekursweg im Streitfall. Auf der anderen Seite acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, deren Lizenzen – wo welche bestehen – in der Schweiz keine Wirkung entfalten und deren Domains auf der Gespa-Sperrliste landen können. Für eine Person, die in der Schweiz wettet, ist diese Trennung die einzige, die zählt: bewilligt oder nicht bewilligt, mit oder ohne Schutz.

Swisslos Sporttip

Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie-Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann ein Konto eröffnen – andere nicht.

Das Gutscheinangebot bei Sporttip setzt auf Boosts. Der Kombiboost bringt 5 % bis 100 % auf den Nettogewinn einer Kombiwette mit mindestens vier Voraussagen, je nach Anzahl der Voraussagen. Quotenboosts gelten für Prematch-Einzelwetten, Profitboosts für einzelne Sportereignisse. Beide sind nur einmal pro Wettender nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Die Spielregeln sind eng. Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz für Einzel- oder Kombiwette 1 CHF 1’000, für Systemwette 1 CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten ohne Angabe von Gründen ändern. Wetten über der Limite werden nicht angenommen. Die Person, die einen Sporttip-Bonus einlöst, akzeptiert diese Limiten, denn die Wette selbst unterliegt ihnen – der Bonus nur oben drauf.

Das Sporttip-Guthaben lässt sich auf verschiedene Arten aufladen. Online-Zahlung und Einzahlungsschein ab CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay ist eine der verfügbaren Zahlungsarten, bestätigt direkt in der PostFinance App. Wer das Wallet füllen will, hat mehrere Wege – aber keiner ist anonym, keiner ist ohne Verifizierung.

Der Cash-Out bei Sporttip ist nur online verfügbar, nur als vollständiger Cash-Out ohne Teilauszahlung, und für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten vor und während des Spiels. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, und Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt anbieten. Wer mit einem Boost spielt und dann cashen will, verliert den Boost – die Regeln sind hier eindeutig.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Das ist die Auszahlungslogik, die jeder Gutschein unterliegt: Der Gutschein selbst ist nicht auszahlbar, der Gewinn aber folgt den normalen Regeln.

Sporttip ist die richtige Wahl für eine Person, die in der Deutschsch Schweiz oder im Tessin wohnt und mit einem bewilligten Anbieter spielen will. Der Gutscheinkorridor ist eng, aber die Spielregeln sind klar, die Auszahlungswege sind geregelt, die Aufsicht ist schweizerisch, und im Streitfall führt der Weg zur Gespa. Wer einen dicken Bonus erwartet, ist hier falsch – wer einen klaren, bewilligten Rahmen sucht, ist richtig.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer in diesen Kantonen wohnt, kann ein Konto eröffnen – andere nicht.

Das Gutschangebot der Loterie Romande ist actiongetrieben: kleine Aktionen mit kleinem Nominalbetrag, klare Befristung, klar bewilligt. Die «JouezSport – Patinoires et Stades»-Aktion über den Winter 2025/26 ist das Musterbeispiel: 7’000 Codes, CHF 10 Spielguthaben pro Code, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, an Stadionbesuche gebunden. Wer den Code hatte, bekam das Guthaben, alle anderen nicht. Das ist keine breite Aktion – das ist eine Stadionaktion.

Die Loterie Romande hat 2025 von der Gespa 24 Zustimmungen für Gratisspiele und Gutschriften bekommen. Das ist mehr als das Dreifache dessen, was Swisslos bekam. Das Aktivitätsniveau ist also da, aber das Aktivitätsformat bleibt schmal: kleine Beträge, klare Bedingungen, keine breite Bonusstruktur.

Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Auch hier: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Jouez Sport ist die richtige Wahl für eine Person, die in der Westsch Schweiz wohnt und mit einem bewilligten Anbieter spielen will. Wer einen Aktionsbrief kalender im Auge behält und am richtigen Tag am richtigen Ort ist, bekommt kleine Gutschriften. Wer eine breite Bonusstruktur erwartet, ist auch hier falsch.

BetAlright, Interwetten, Roobet, Funbet, Cloudbet, AmunRa, 1xBet, DirectionBet

Diese acht Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung. Ihre Lizenzen – wo welche bestehen – haben in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Sie sind nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, es gibt keine Schweizer Beschwerdestelle, und ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen, die Schweizer Telekomprovider per DNS blockieren.

Die Gespa hat in 2026 ausdrücklich Interwetten und Bet-at-Home als «Domain-Hopping»-Beispiele genannt, bei denen blockierte Domains innert Stunden ersetzt werden. Das ist die Dynamik, mit der diese Anbieter arbeiten: Sie versuchen, ihre Erreichbarkeit wiederherzustellen, die Gespa reagiert. Für die Person, die spielt, heisst das: Der Zugang kann morgen anders aussehen als heute, und es gibt keine schweizerische Instanz, die im Streitfall entscheidet.

Diese Anbieter werben oft mit Bonusstrukturen, die im Schweizer Markt nicht zulässig wären – «Free Bets», «No-Deposit-Boni», «Reload-Boni», «Cashback». Diese Angebote stehen unter den Bedingungen der jeweiligen ausländischen Lizenz, nicht unter dem BGS. Wer ein solches Angebot annimmt, akzeptiert die Regeln des Anbieters – und nimmt in Kauf, dass die Gewinne unter kantonalem Recht voll steuerpflichtig sein können, wie es Thurgau für Gewinne aus ausländischen Grossspielen vorsieht.

Wer aus der Schweiz auf einen dieser Anbieter zugreift, bewegt sich in einer Grauzone, die sich rasch ändern kann. Die Sperrliste ist dynamisch, die Regeln sind ausländisch, und die Spielregeln greifen, sobald ein Gewinn ausgezahlt werden soll. Diese Anbieter werden auf dieser Seite erwähnt, weil Schweizer Spielerinnen sie im Netz treffen – nicht, weil sie empfohlen werden. Sie bleiben, was sie sind: Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.

Überblick: was Wettgutscheine in der Schweiz sind und warum sie klein ausfallen

Ein Wettgutschein ist im Schweizer Verständnis keine pauschale Bonussetzung, sondern eine bewilligte Aktion. Er ist bewilligungspflichtig (Art. 75 Abs. 2 BGS), er ist in einen Anlass eingebettet, er hat eine Frist, und er ist beinahe immer als «nicht auszahlbar» markiert. Wer einen Gutschein erwartet, der das Konto füllt und dann ausgezahlt werden kann, sucht im falschen Markt. Wer einen Gutschein erwartet, der auf eine konkrete Wette aufwertet, ist im richtigen Markt.

Grundlagen: was ein Wettgutschein technisch ist

Ein Wettgutschein im Sinne der Schweizer Organisatoren ist ein Gratisspielguthaben. Das ist ein gesetzlich definierter Begriff: Guthaben, das ein Organisator einer spielenden Person zur Verfügung stellt, ohne dass diese einzahlt. Dieses Guthaben liegt auf dem Spielerkonto, es wird wie eine Einzahlung behandelt, aber es unterliegt der Bedingung «nicht auszahlbar». Was mit dem Gutschein gewonnen wird, ist auszahlbar – der Gutschein ist es nicht.

Ein Springseil liegt aufgerollt auf dem Boden einer Turnhalle, Sonne fällt durch hohe Fenster auf das Parkett.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Das unterscheidet den Gutschein von einem Bonus im ausländischen Sinn. Ein Bonus ist eine Gutschrift, die oft an eine Umsetzung gebunden ist – «setze den Bonus 10-mal zu Mindestquote 1.80 um, dann wird er zur Auszahlung freigegeben». Ein Gutschein im Sinne von Sporttip und Jouez Sport ist keine Umsetzung, die freigegeben werden muss – er ist sofort spielbar, aber nie auszahlbar.

Die Organisatoren können das Guthaben auch über Boosts abgeben. Ein Boost erhöht den Gewinn einer platzierten Wette. Das ist technisch kein Gutschein, sondern eine Wettaufwertung. Aus Sicht und Ort der spielenden Person fühlt es sich aber ähnlich an: Die Wette zahlt mehr aus als ohne den Boost. Der Unterschied ist regulatorisch – ein Boost braucht keine Gratisspielzustimmung, weil keine «Gutschrift» ins Wallet fliesst.

Warum das Angebot in der Schweiz klein ausfällt

Drei Gründe tragen dazu bei, dass das Gutscheinangebot in der Schweiz schmal bleibt.

Erstens die Bewilligungspflicht. Jede Aktion braucht die Zustimmung der Gespa. Die Aufsicht prüft, ob die Aktion mit dem Schutzgesetz vereinbar ist, ob sie nicht aufdringlich wirbt, ob sie nicht auf Minderjährige zielt. Das ist eine Hürde, die viele Aktionen aussortiert, bevor sie starten.

Zweitens die geschlossene Liste der Sportarten und Wettarten. Die Gespa-Liste vom 10.09.2026 nennt, was bewilligt ist. Was nicht draufsteht, darf nicht angeboten werden. Das verkleinert den Raum, in dem Gutscheine sinnvoll sind – eine Aktion auf einem Markt, der nicht zugelassen ist, fällt durch.

Drittens die Reinzweckbindung der Erträge. Die Nettoerträge der Grossspiele fliessen in gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Die Organisatoren sind keine gewinnmaximierenden Wirtschaftsunternehmen im klassischen Sinn, sondern Instrument der Kantone für die Mittelbeschaffung. Das verändert die Anreizstruktur: Eine teure Gutscheinaktion, die viele Spieler anzieht, kostet die Kantone Erträge. Der Korridor für Aktionen ist deshalb enger als im kommerziellen Markt.

Wer in der Schweiz einen Gutschein bekommt – und wer nicht

Einen Wettgutschein in der Schweiz bekommt, wer im Vertragsgebiet eines der beiden Organisatoren wohnt und ein verifiziertes Konto hat. Verifizierung heisst: Identität per Ausweis nachgewiesen, Adresse in der Schweiz (oder in Liechtenstein für Swisslos), Mindestalter 18 Jahre, keine Spielsperre. Wer im falschen Kanton wohnt, kann kein Konto eröffnen – und damit keinen Gutschein einlösen. Wer im richtigen Kanton wohnt, aber gesperrt ist, ebenfalls nicht. Wer unter 18 ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).

Wer im Ausland wohnt und einen Schweizer Gutschein sucht, sucht am falschen Ort. Die Veranstalterinnen dürfen nur Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet annehmen. Wer das versucht, scheitert an der Wohnsitzung – oder spielt bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, mit allen Konsequenzen, die das hat.

Warum ausländische Gutscheine in der Schweiz anders funktionieren

Ausländische Gutscheine sind nicht bewilligungspflichtig in der Schweiz, weil der Anbieter keine Schweizer Bewilligung hat. Sie sind aber auch nicht erlaubt, weil der Anbieter ohne Bewilligung nicht in der Schweiz werben oder spielen lassen darf (Art. 74 Abs. 3 BGS). Die Person, die einen ausländischen Gutschein annimmt, akzeptiert die Regeln des Anbieters. Diese Regeln kennen keine Spielle Ausnahmen vom BGS – sie sind oft grosszügiger bei Boni, oft lascher bei Sperren, oft schneller bei Auszahlungen, und oft ohne Schweizer Rekursweg.

Für eine Person, die in der Schweiz wohnt und einen ausländischen Gutschein nutzt, ist die steuerliche Lage entscheidend. Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind in Thurgau voll steuerpflichtig, unabhängig von der Höhe. Andere Kantone können anders verfahren, aber die Person trägt das Risiko der steuerlichen Einordnung. Das ist ein Risiko, das bei einem bewilligten Anbieter mit dem Steuerfreibetrag von CHF 1’071’000 (ab 1.1.2026) entfällt – solange der Gewinn darunter bleibt, was bei einem typischen Spielenden der Normalfall ist.

Was es kostet, einen Gutschein einzulösen

Das Einlösen eines Gutscheins selbst kostet nichts – kein Code-Kauf, keine Gebühr. Was es kostet, ist das, was rundherum gilt: Limiten, Sperren, Fristen, und die Tatsache, dass der Gutschein selbst nicht auszahlbar ist. Wer den Gutschein akzeptiert, akzeptiert diese Bedingungen. Wer sie nicht akzeptieren will, lässt den Gutschein liegen.

Die «Kosten» im ökonomischen Sinn sind die Erwartungswerte. Ein Zehn-Franken-Gutschein, der im Schnitt CHF 4.50 einbringt, ist eine Werbeaktion, die der Organisator trägt und die die spielende Person als Erwartungswert mitnimmt. Wer den Gutschein wiederholt einlöst, bekommt im Schnitt etwa die Hälfte des Nominalwerts – über viele Einlösungen hinweg.

Steuern und Auszahlungen: was mit Gewinnen aus Gutscheinen passiert

Wer mit einem Gutschein spielt und gewinnt, unterliegt denselben Auszahlungsregel in wie ohne Zahlen Gewinn. Der Gutschein verschwindet im Gewinn ausgelöst, der Gutschein wert ist weg, die will nicht ausgelöst werden.

Auszahlungswege

Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Der Gutschein selbst wird in beiden Fällen nicht ausgezahlt.

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist ausgenommen – es wird gar nicht ausgezahlt.

Steuern

Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn und erst darüber besteuert. Der Bund setzt den Freibetrag auf CHF 1’071’000 ab 1.1.2026 (2025: CHF 1’070’400), der kantonale Freibetrag weicht ab – «je nach Kanton». Oberhalb des Freibetrags zieht der Organisator 35 % Verrechnungssteuer ab, die durch Deklaration im Steuerformular zurückgeholt werden kann. Eine typische spielende Person gewinnt weit darunter – keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer.

Bei Gewinnen ausländischer Anbieter gilt anderes Recht. Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerpflichtiges Einkommen, unabhängig von der Höhe. Andere Kantone können milder verfahren – die Person trägt das Risiko. Es gibt keine Schweizer Wettungssteuer auf den Einsätzen – diese Aussage ist eindeutig: keine Wettsteuer.

Verjährung und Fristen

Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen bei Sporttip zugunsten des Swisslos-Zwecks. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer einen Gutschein einlöst und gewinnt, sollte die Frist im Auge behalten – der Gewinn verfällt nicht automatisch durch Zeitablauf, aber er verfällt, wenn er nicht geltend gemacht wird.

Wettkämpfer

Personen, die als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnehmen, dürfen auf dieses Ereignis nicht wetten. Das ist eine Selbstverständlichkeit, aber sie steht in den Regeln und ist eine der Bedingungen, die im Spielerkonto stillschweigend mitgeprüft werden. Wer mit einem Gutschein auf ein Ereignis wettet, an dem er beteiligt ist, macht die Wette ungültig – und der Gutschein ist futsch.

Spielregeln, die jeder Gutschein mit der Hülle bringt

Ein Gutschein steht nie allein. Er steht in den Spielregeln, in den Teilnahmebedingungen, in der Auszahlungsordnung, in der Sperrregistern. Wer einen Gutschein annimmt, akzeptiert diese Regeln im Block.

Wettannahme und Limits

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein Gutschein, der zu einer Wette über der Limite führen würde, wird nicht angenommen – der Gutschein verfällt nicht, aber er wird auch nicht aktiv.

Wettwertung und Rundung

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote – bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das ist eine kleine, aber sichtbare Reibung: Bei vielen kleinen Wetten summiert sich die Abrundung. Wer mit Gutscheinen spielt, sollte wissen, dass die Auszahlung nicht exakt der Quote mal Einsatz entspricht, sondern leicht weniger.

Abgesagte Ereignisse

Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Wer einen Gutschein auf eine Kombiwette mit abgesagtem Ereignis gesetzt hat, erhält den Einsatz zurück, aber der Gutscheinwert selbst verfällt als Teil der abgesagten Voraussage.

Reguläre Spielzeit und Verlängerung

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer (Fussball: 90 Minuten) plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wettende, die auf Verlängerung setzen, obwohl das Wettprogramm dies nicht vorsieht, riskieren den Verlust ihres Einsatzes – inklusive jedes eingesetzten Gutscheinwerts.

Livewetten

Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis-live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer mit einem Gutschein live wettet, sollte die Sekunden zählen: Nach dem Tor ist die Wette 1.00.

Abhängige Ereignisse

Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstattet – nicht den Gutschein, nur den Einsatz. Das Ergebnis der Prüfung ist bindend für die Auswertung.

Häufige Fragen zu Wettgutscheinen in der Schweiz

Gibt es Wettgutscheine bei den Schweizer Organisatoren, und wer muss sie genehmigen?

Ja, aber klein und klar bewilligt. Die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, muss jede Gratisspiel- und Gutschriftaktion vorgängig genehmigen (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 hat sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Wer einen Gutschein sieht, hat eine bewilligte Aktion gesehen – alles andere ist Werbung, die es nicht geben darf.

Was bedeutet ein Wettgutschein ohne Einzahlung, und welche Bedingungen hängen daran?

Ein Gutschein ohne Einzahlung ist im Schweizer Markt ein Gratisspielguthaben aus einer bewilligten Aktion. Er liegt auf dem Wallet, ist sofort spielbar, ist nicht auszahlbar und hat in der Regel eine Frist von 30 Tagen. Das unterscheidet sich vom ausländischen «No-Deposit-Bonus»: Es gibt keine Umsetzungsbedingung im Sinne eines 10-fachen Bonus-Umsatzes – der Gutschein ist sofort einsetzbar, der Gewinn folgt den normalen Auszahlungsbedingungen.

Wird der Einsatz einer Gratiswette aus einem Gutschein mit dem Gewinn ausgezahlt?

Nein. Der Gutschein selbst wird nicht ausgezahlt. Was ausbezahlt wird, ist der Gewinn aus einer Wette mit dem Gutschein – berechnet als Gutscheinwert mal (Quote minus 1) bei Quote. Der Gutschein verschwindet im Gewinn, er wird nicht zurückerstattet. Das ist die Standardregel bei beiden Schweizer Organisatoren und der Grund, warum die reale Gutscheinwert unter dem Nominalwert liegt.

Gibt es Gutscheine für Bestandskunden, und wo liegen die Grenzen solcher Aktionen?

Ja, in Form von Quotenboosts, Profitboosts und Kombiboosts. Sporttip bietet den Kombiboost mit 5 % bis 100 % Aufschlag auf den Nettogewinn, je nach Anzahl der Voraussagen. Quoten- und Profitboosts sind einmal pro Wettender nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei Cash-Out verfällt der Boost. Die Loterie Romande setzt auf Stadionaktionen wie «JouezSport – Patinoires et Stades» mit kleinen Beträgen, klarer Befristung und Stadionbindung. Die Grenze liegt in der Bewilligung: Jede Aktion braucht die Zustimmung von Gespa, und der Korridor ist eng.

Gelten Verlustlimiten und Spielsperren auch bei Wetten mit Gutschein?

Ja. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage müssen vor der ersten Teilnahme gesetzt werden – eine Oberlimite von CHF 9’999, für unter 21-Jährige CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine Spielsperre schliesst das Konto von jeder Aktion aus – gesperrte Personen können keinen Gutschein einlösen, und sie haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Die Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos.

Wie wird der Gewinn einer Wette mit Gutschein aus Einsatz und Quote berechnet?

Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote – bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Für einen Gutschein ohne Einzahlung ist die Rechnung dieselbe, mit dem Gutscheinwert als Einsatz. Beispiel: Ein Gutschein der Zehn-Franken-Einsatzes auf eine Einzelwette mit Quote 2.50 bringt einen Bruttogewinn von CHF 25 – den Gutschein gibt es nicht zurück, den Gewinn schon, vorbehaltlich der Auszahlungsbedingungen.

Inhalt erstellt vom Team «Quoten Rechner Info»