Wettbonus freispielen in der Schweiz 2026: Was Gespa erlaubt und was nicht

Updated Oktober 2026
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Stand: 20. Oktober 2026 · Geprüft gegen die Gespa-Bewilligungslogik und die Spielregeln von Swisslos (Version 4.2) und Loterie Romande.

Ein kleiner Stapel unbeschrifteter Papierkarten, von einem roten Gummiband zusammengehalten, liegt auf einer Holzplatte vor einem Fenster.
Eine Aktion der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Wer hier nach «neuem Wettbonus freispielen» sucht, landet fast immer auf Angeboten ausländischer Anbieter, die in der Schweiz nicht bewilligt sind. Dieses Kapital zeigt, was in der Schweiz überhaupt möglich ist: zwei Veranstalter mit Schweizer Bewilligung, schmale Aktions­landschaft, Gratisspeilguthaben, das nicht auszahlbar ist, und einen Kombiboost, der den Nettogewinn erhöht, statt Bargeld zu schenken. Wer eine Lizenz in Malta oder Curaçao hat, kann das nicht leisten.

Wie die Schweizer Rechtslage Gratisspiele und Gratisguthaben klemmt

In der Schweiz ist Online-Sportwetten ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Aufsichts­behörde ist die Gespa (Inter­kantonale Geldspiel­aufsicht) in Bern, nicht die ESBK, die nur Casinos überwacht. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalter­bewilligung und eine Spiel­bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS); sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten will, kommt an dieser einen Aufsicht nicht vorbei.

Ein geschlossenes Holztor an einem Feldweg im Gebirge, dahinter eine Weide mit Kühen im Morgenlicht.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos, Produkt Sporttip, und Loterie Romande, Produkt Jouez Sport. Swisslos bedient die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein; Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in einem dieser Kantone wohnt und einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertrags­gebiet hat, kann ein Konto eröffnen; eine Online-Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre und eine einmalige Verifikation des Ausweises, dessen Daten gegen Adress­datenbanken geprüft werden.

Was beworben werden darf, ist durch das Gesetz eng gezogen. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 erteilte die Gespa 24 Zusagen an Loterie Romande und 8 an Swisslos; jede Aktion wird einzeln beurteilt, Bonushöhe und Bedingungen stammen nur aus den Bedingungen jedes Veranstalters selbst. Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und kann mit Busse bis CHF 500’000 bestraft werden (Art. 131 BGS). Eine Werbe-Pause zu bestimmten Tageszeiten kennt das Gesetz nicht.

Was gewettet werden darf, ist ebenfalls eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS; Fassung 10.09.2026). Qualifikations­runden nur, wenn sie gelistet sind; Frauen­wettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind; Rangwetten nur, wenn die Rangierung die Teilnahme an einem inter­nationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet; nie auf Trainings­läufe. Eckball- und Kartenmärkte fehlen, ein E-Sport-Abschnitt fehlt. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Live-Wetten sind erlaubt, vor Spiel­beginn und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Verfügung hat; eine gesetzliche Sperre bestimmter Live-Märkte kennt das BGS nicht. Cash-Out ist nicht geregelt; beschrieben wird, was jeder Veranstalter anbietet. Zu virtuellen Sportarten ist die Rechtslage nicht etabliert. Zu E-Sport nur: E-Sport erscheint nicht in der Gespa-Liste.

Was eine ausländische Lizenz wert ist: nichts. Eine Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar: bis 3 Jahre Gefängnis oder Geldstrafe, bei gewerbs­mässigem Betrieb bis 5 Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder Schutz noch Fair-Play-Kontrolle. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom­anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste am 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025); blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt, ein «Domain-Hopping», das die Gespa namentlich kritisiert. Wer hier spielt, hat keinen Schweizer Schutz.

Spieler­schutz, der auch für Bonus­guthaben gilt

Bonusse sind kein Grund, das eigene Budget zu erhöhen. Auch mit Spiel­guthaben gelten die selbst gesetzten Verlust­limiten, die Spielsperre und die übrigen Schutz­regeln des BGS.

Ein ausgeklappter Zollstock liegt auf einer Werkbank, daneben ein Bleistiftstummel im feinen Sägemehl.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben.

Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlust­limiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Obergrenze CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden; das BGS schreibt nur 24 Stunden vor, Swisslos und Loterie Romande gehen mit ihren 72 Stunden darüber hinaus, was dem Schutz dient. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungs­limite für jeweils 30 Tage möglich.

Wer sich sperren will, kann den Zugang produkt­bezogen für 1 bis 180 Tage selbst aussperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweiz­weiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das BGS erlaubt die Aufhebung einer freiwilligen Sperre erst nach drei Monaten (Art. 84 VGS), unter Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause bis sechs Monate muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Wer gesperrt ist oder minderjährig, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Werbung an Minderjährige und an gesperrte Personen ist verboten (Art. 74 BGS).

Was die Aufsicht gemessen hat: Bei Verkaufsstellen­tests 2025 wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Schutz am Schalter für streng hält, hat die Zahlen nicht gelesen. Online ist die Verifikation anders: Ausweis wird hochgeladen, gegen Adress­daten­banken geprüft, eine Person darf sich nur einmal registrieren. Wer das Online-Tor nutzt, geht durch eine andere Schleuse als am Kiosk.

Steuerlich sind Gewinne aus Schweizer Gross­spielen (das nennt die ESTV ausdrücklich) bis zum Steuer­freibeitrag pro Einzelgewinn einkommen­steuerfrei. Bundes­schwelle ab 1.1.2026: CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); die kantonale Schwelle weicht ab, also «je nach Kanton», nie eine einzelne kantonale Zahl. Über der Schwelle zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungs­steuer ab, die bei der Steuer­erklärung zurück­geholt werden kann. Ein typischer Spielender liegt weit darunter: keine Eink­ommen­steuer, keine Verrechnungs­steuer auf dem Gewinn. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungs­steuer, die kantonale Praxis des Thurgaus behandelt sie aber als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Eine Schweizer Wett­steuer auf den Einsatz gibt es nicht.

Was die beiden Veranstalter anbieten: Bonus, Boost und Gratis­wette

Ein Wettbonus ist in der Schweiz nicht das, was internationale Werbung darunter versteht. Die zwei Veranstalter kennen drei Formen: Gratisspiel­guthaben (statut­arisch), Quotenboost und Profitboost, sowie die klassische Gratiswette, die der Markt so nennt und die das Schweizer Recht wieder anders einordnet.

Gratisspiel­guthaben – der typische «Neukundenbonus»

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktions­tagen: Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spiel­guthaben (insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar). Das ist die Form, in der die Schweizer Veranstalter «Willkommen» sagen: nicht «100 % bis CHF 200», sondern ein kleines Spiel­guthaben, das nur im Wett­programm eingesetzt und nicht ausbezahlt werden kann. Bei Swisslos sind die Spielregeln ähnlich: Gratisspiel­guthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Wer ein Konto auflädt, kann bei Swisslos Spiel­guthaben per Online-Zahlungs­möglichkeit oder Einzahlungs­schein kaufen, Mindest­betrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos akzeptiert PostFinance Pay zum Aufladen; die Transaktion wird direkt in der PostFinance-App bestätigt. Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000; Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gut­geschrieben, Gewinne darüber auf die IBAN überwiesen, Gratisspiel­guthaben bleibt nicht auszahlbar.

Die Spielregeln sind gegenüber dem Marketing­versprechen eindeutig: Bonus­guthaben wird nicht zu Bargeld. Wer die Bedingungen liest, sieht es. Wer die Werbung liest, sieht es nicht.

Quotenboost und Profitboost – kein «gratis Geld», sondern ein Aufschlag

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sport­ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer mit einem Boost spielt, gewinnt im Erfolgsfall mehr, verliert im Misserfolgsfall nichts anderes als den Einsatz; ein «gratis Geld»-Versprechen ist es nicht.

Kombiboost – die eigentliche Aktion von Sporttip

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraus­sagen mit Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraus­sagen. Einsatz und Gewinn­erhöhung sind limitiert. Der Boost wird auf den Nettogewinn gerechnet, nicht auf den Einsatz, und der Einsatz verfällt im Verlust­fall wie jede andere Wette auch.

Eine Beispiel­rechnung zeigt, was das trägt: vier Auswahlen zu Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 ergeben eine Gesamtquote von 9’792, mit einem Einsatz von CHF 10 ist der mögliche Brutto­gewinn CHF 97.92, der Netto­gewinn CHF 87.92. Bei vier Auswahlen erhält der Spielen­fang 5 % Boost auf den Netto­gewinn, also CHF 4.40 zusätzlich, was den Brutto­gewinn auf rund CHF 102.32 hebt. Bei sieben Auswahlen zur gleichen durch­schnittlichen Quote von rund 1.75 läge der Netto­gewinn deutlich darüber, mit 20 % Boost auf den Netto­gewinn wäre der Zuschlag nochmals grösser. Die Faustregel: Je mehr Voraus­sagen, desto grösser der prozentuale Zuschlag auf den Netto­gewinn, desto tiefer aber die Wahrschein­lich­keit, dass alle Voraus­sagen treffen. Der Boost ist real, aber er macht eine riskantere Wette nicht zu einer sicheren.

Zur Berechnung: Auszahlung = Einsatz × Gesamt­quote, Netto­gewinn = Einsatz × (Gesamt­quote − 1). Für eine Kombination gilt die Gesamt­quote als Produkt der Einzel­quoten. Der Boost wird auf den Netto­gewinn gerechnet und addiert. Das ist die Mechanik; was sie wert ist, hängt von der Treffer­quote ab.

Gratis­wette – Einsatz wird mit Gewinn nicht zurück­gezahlt

Eine Gratis­wette im Markt­sinn ist ein Einsatz ohne eigenes Geld, dessen Gewinn ausgezahlt wird, ohne dass der Einsatz mit dem Gewinn zurück­fliesst. Das ist der entscheidende Punkt, den viele Werbe­texte überlesen: Bei einer Gratis­wette ist der Einsatz nicht zurück­zahlbar, der Gewinn ist Netto­gewinn. Wer eine Gratis­wette über CHF 10 zu Quote 3.00 erhält, bekommt bei einem Treffer CHF 20 ausgezahlt (oder CHF 30, je nach Bedingungen), nicht CHF 30. Das klingt nach einem Detail, entscheidet aber über den Wert: Eine «Gratis­wette» zu Quote 2.00 ist effektiv eine Wette zur halben Quote, weil der Einsatz fehlt.

Bei Sporttip gibt es keine klassische Gratis­wette im Markt­sinn, sondern Gratisspiel­guthaben, das nicht auszahlbar ist und nur im Wett­programm eingesetzt werden kann. Die nächste Entsprechung ist der Profitboost auf eine Einzelwette. Wer nach «Gratiswette» sucht, ist bei den Schweizer Veranstaltern falsch, wenn er die Mechanik internationaler Anbieter erwartet.

Auszahlungs­mechanik – wer was wann bekommt

Swisslos schreibt Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungs­quittung automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungs­verbindung innert 3 Arbeits­tagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Swisslos zahlt Spiel­guthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeits­tagen. Gratisspiel­guthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne, die nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekannt­machung der Wett­auswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Loterie Romande zahlt Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gut, Gewinne darüber auf die IBAN, 30 Tage gültiges Gratisspiel­guthaben ist nicht auszahlbar.

Was eine Aktion kostet: die Mechanik hinter dem Schwellwert

Ein Bonus, der nicht auszahlbar ist, kostet den Veranstalter nur den Werbe­wert. Für den Spielenden ist er ein vorgezogenes Budget, das im Wett­programm verbrannt werden muss, mit der Chance auf einen Gewinn. Der Buchmacher-Margin sitzt in jeder einzelnen Quote und sorgt dafür, dass die Erwartung über viele Wetten negativ ist; ein Bonus verschiebt die Erwartung nicht ins Positive, er gleicht einen Teil davon aus. Wer denkt, ein 5 %-Boost mache jede Wette profitabel, hat die Quote gegen sich vergessen.

Bei einer vierfachen Kombi zu Gesamt­quote 9’792 liegt die implizite Auszahlungs­quote bei rund 1 ÷ 9’792 = 0’102, der Buchmacher-Margin also bei rund 89.8 %, ein Wert, der für eine Vierer-Kombi normal ist, aber die Höhe der Marge zeigt, wie viel jede zusätzliche Voraus­sage kostet. Der 5 %-Boost ist real, aber er gleicht einen Bruchteil der Marge. Wer die Kombi spielt, spielt sie wegen der Treffer­wahr­schein­lich­keit, nicht wegen des Boosts.

Vergleich der Aktionen der Schweizer Veranstalter

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalter / Bewilligung
Swisslos Sporttip Bewilligung SWISSLOS Inter­kantonale Landeslotterie Genossenschaft (Sitz Basel); Veranstalter- und Spiel­bewilligung unter BGS SR 935.51, Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung Société de la Loterie de la Suisse Romande; Veranstalter- und Spiel­bewilligung unter BGS SR 935.51, Aufsicht Gespa

Die Tabelle zeigt, was die Schweizer Rechts­lage zulässt: zwei Veranstalter, beide bewilligt, beide unter Gespa-Aufsicht. Was hier nicht steht, ist die Liste der Spiele und Quoten, die ändert sich wöchentlich, und die Liste der Bezugs­personen, die gehört in die Aktion selbst.

Was die beiden Schweizer Veranstalter im Detail bieten

Swisslos Sporttip

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel) veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Inter­kantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durch­führung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip, im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Tessin und in Liechtenstein. Wer hier spielt, spielt unter Schweizer Recht, mit Schweizer Aufsicht und mit der Schweizer Spielsperre.

Die Aktionen sind schmal: Quotenboost auf Prematch-Einzel­wetten, Profitboost auf ein definiertes Ereignis, und der Kombiboost auf vier bis fünfzehn Voraus­sagen mit Mindest­quote 1.50, der den Netto­gewinn um 5 % bis 100 % erhöht. Kein «100 %-Bonus bis CHF 200», kein Cash-Bonus, kein Freebet-Versprechen im internationalen Sinn. Was Swisslos Spiel­guthaben nennt, ist nicht auszahlbar.

Die Spielregeln sind im Detail klar: Mindest­einsatz für Einzel- und Kombinations­wette CHF 1, Höchst­einsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinations­wette und CHF 10’000 pro System­wette. Sporttip kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, eine Wette über der Limite wird nicht ange­nommen. Bei Live­wetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wett­ausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, in spiel­ent­scheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschieds­richter-Entscheid) kann Sporttip Wetten mit Quote 1.00 werten. Bei voneinander abhängigen Wett­ereignissen derselben Sport­veranstaltung gilt die «Bet-Builder-Funktion», ohne die Swisslos eine angenommene Kombination für ungültig erklären kann. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spiel­dauer (Fussball 90 Minuten) plus Nachspiel­zeit; Verlängerung und Penalty­schiessen zählen nur, wenn das Wett­programm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzel­wetten werden zurück­bezahlt, in Kombinations­wetten erhält die Voraus­sage Quote 1.00. Der Gewinn­betrag wird zuerst auf zwei Nachkomma­stellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeit­wetten, vor Spiel­beginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teil­auszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rück­gängig machen, eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wett­gewinn, hängt vom Stand der Sport­ereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Für wen: Wer ein Schweizer Konto will, Schweizer Verbraucher­schutz braucht und mit kleinen Boosts lebt, ist hier richtig. Wer den internationalen «100 %-Bonus» sucht, ist hier falsch. Die Aktionen sind real, aber sie sehen aus wie das, was sie sind: Aktions­zucker, kein Kerngeschäft.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; als Kontakt­adresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufs­stellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Wer in diesen Kantonen wohnt und einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, kann ein Konto eröffnen; alle anderen sind ausgeschlossen.

Die Aktionen sind ähnlich schmal wie bei Swisslos. Die «JouezSport – Patinoires et Stades»-Aktion vom Winter 2025/2026 ist ein Beispiel: CHF 10 Spiel­guthaben pro Code, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, nur 7’000 Stück insgesamt. Das ist die Logik: kleine, klar befristete Aktionen, keine grossen Will­kommens­pakete, kein klassisches Freebet-Versprechen. Die Gespa hat 2025 24 solcher Aktionen für Loterie Romande genehmigt, eine für jeweils wenige Wochen, mit klaren Bedingungen.

Die Zahlungs­mechanik: Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, Wallet-Guthaben höchstens CHF 10’000, Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet, darüber IBAN-Auszahlung. Gratisspiel­guthaben ist nicht auszahlbar. Die AGB sind auf jeux.loro.ch publiziert (24. Auflage, Juni 2023).

Für wen: Wer in der Westschweiz wohnt, Französisch versteht und das gedruckte Westschweizer Los kauft, ist hier zu Hause. Wer die deutsche Schweiz bedient, ist bei Swisslos. Wer beide Sprachen spricht, hat zwei Optionen, dann fällt die Wahl nach Kanton.

Was die acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung wert sind

Die folgenden Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz in Malta, Curaçao, Deutschland oder anderswo hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Wer dort spielt, hat keinen Zugang zur Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Beschwerde­stelle. Die Gespa kann die Domains auf die Sperr­liste setzen, Schweizer Internet­anbieter blockieren sie per DNS, blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt. Wer hier spielt, ist rechtlich auf sich gestellt, und die Gewinne unterliegen je nach Kanton einer anderen Steuer­praxis als Schweizer Gewinne. Wer mit Schweizer Wohnsitz spielt, sollte das BGS kennen.

Bahigo, HighFlyBet, Betwinner, bet-at-home, BetOnRed, Bruce Bet, Sportaza und bet365 werden hier nur als Referenz aufgeführt, weil Schweizer Spielende sie im Internet finden. Welche Aktionen sie aktuell anbieten, welche Quoten sie haben, wie ihre Bonus­bedingungen aussehen: Diese Seite hat es nicht geprüft, weil die Prüfung keine Schweizer Aussage­kraft hätte. Wer dort spielt, sollte die Lizenz, die AGB und die Auszahlungs­bedingungen direkt beim Anbieter lesen, nicht bei einem Vergleichsportal, das die Schweizer Rechts­lage nicht kennt.

Der eine ehrliche Punkt: Wer aus der Schweiz auswandert, in einem anderen Land lebt und dort spielt, hat ein anderes Schutz­regime. Wer in der Schweiz lebt und dort spielt, hat das Schweizer Regime und keine ausländische Lizenz hilft.

Wie ein Wettbonus technisch funktioniert: Rechenwege und ihre Grenzen

Eine Wette zu einer Quote zahlt im Erfolgsfall Einsatz × Quote, der Netto­gewinn ist Einsatz × (Quote − 1). Bei einer Kombination ist die Gesamt­quote das Produkt der Einzel­quoten, der Brutto­gewinn ist Einsatz × Gesamt­quote, der Netto­gewinn entsprechend. Wer das in eine Tabelle setzt, sieht die Mechanik, aber nicht die Wahrschein­lich­keit; das ist der Buchmacher-Margin, der in jeder einzelnen Quote steckt und der die erwartete Auszahlung über alle Wetten unter 100 % drückt.

Eine Beispiel­rechnung mit einer vierfachen Kombi zu Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00: Gesamt­quote 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 = 9’792. Einsatz CHF 10. Brutto­gewinn bei einem Treffer aller vier: CHF 97.92, Netto­gewinn CHF 87.92. Mit dem Sporttip-Kombiboost für vier Voraus­sagen (5 % auf den Netto­gewinn) kommt ein Bonus von rund CHF 4.40 dazu, der Brutto­gewinn liegt damit bei rund CHF 102.32. Bei sieben Voraus­sagen zur gleichen durch­schnittlichen Quote von 1.75 läge die Gesamt­quote bei 1.75⁷ ≈ 27.28, Netto­gewinn bei rund CHF 262.80, mit 20 % Boost bei rund CHF 315.36 Brutto­gewinn.

Die Bandbreite ist real: Bei vier Voraus­sagen zur Mindest­quote 1.50 ist die Gesamt­quote 5.0625, mit 5 % Boost auf den Netto­gewinn liegt der Brutto­gewinn bei rund CHF 51.27, ohne Boost bei CHF 50’625. Bei fünfzehn Voraus­sagen zur Mindest­quote 1.50 ist die Gesamt­quote 1.50¹⁵ = 437.49, mit 100 % Boost auf den Netto­gewinn verdoppelt sich der Netto­gewinn auf rund CHF 4’364.94, der Brutto­gewinn auf rund CHF 4’374.94. Die Bandbreite ist CHF 50 bis CHF 4’374, mit einer Treffer­wahr­schein­lich­keit, die mit jeder Voraus­sage sinkt. Wer den Boost als Hauptgrund für die Wette nimmt, spielt gegen die Quote.

Der Boost ist eine Aufwertung des Netto­gewinns, nicht ein Geschenk des Veranstalters. Wer mit dem Boost spielt, spielt eine Wette mit höherem Erwartungs­wert als ohne, aber immer noch mit negativem Erwartungs­wert im Vergleich zum Einsatz. Der Veranstalter gibt einen Teil seines Vorteils zurück, nicht mehr.

Die Schweizer Variante eines «Wettbonus» hat damit drei Eigenheiten: erstens ist das Spiel­guthaben nicht auszahlbar und nur im Wett­programm einsetzbar, zweitens gibt es keine klassische Gratis­wette mit Cash-Gewinn, sondern einen Boost auf den Netto­gewinn, drittens ist die Aktion eng an die Spielregeln gebunden (Mindest­quote, Anzahl Voraus­sagen, Limiten). Wer mit einem internationalen Bonus­vokabular kommt, muss die Mechanik um­lernen.

Was eine Aktion den Spielenden tatsächlich kostet

Eine Aktion, die nicht auszahlbar ist, kostet den Veranstalter nur den Werbe­wert. Sie kostet den Spielenden die Zeit, die er im Wett­programm verbringt, und den Buchmacher-Margin, der in jeder einzelnen Wette sitzt. Ein Spiel­guthaben über CHF 10, das nur für Wetten mit Mindest­quote 1.50 verwendet werden darf, hat einen erwarteten Wert, der unter CHF 10 liegt, weil der Margin der Quoten den Erwartungswert drückt. Wer das Spiel­guthaben als «gratis Geld» versteht, hat den Margin nicht eingepreist.

Eine andere Seite: Die Schweiz hat keine Wett­steuer auf den Einsatz, dafür eine Steuer­schwisch von CHF 1’071’000 auf den Gewinn, eine Hürde, die kaum ein Spielender erreicht. Wer darunter liegt, zahlt auf den Gewinn keine Steuer. Das ist im inter­nationalen Vergleich ein Vorteil, weil viele Länder einen kleinen Prozent­satz auf jede Wette erheben.

Was eine Aktion nicht kostet: Sie kostet kein Geld, das nicht eingesetzt wird, sie kostet kein Geld aus dem normalen Budget, sie kostet keine Verpflichtung, weiter zu spielen. Wer ein Spiel­guthaben annimmt, sollte es wie einen Gutschein behandeln: verwenden, was passt, weglegen, was nicht passt, kein neues Geld einzahlen, um den Gutschein zu «verwerten».

Häufige Fragen

Welche Aktionen dürfen die beiden Schweizer Veranstalter für Sportwetten anbieten?

In der Schweiz sind Gratisspiele und Gratis­guthaben an die vorgängige Zustimmung der Gespa gebunden (Art. 75 Abs. 2 BGS). Swisslos und Loterie Romande dürfen Quotenboosts, Profitboosts und kleine Spiel­guthaben-Aktionen anbieten, die nicht auszahlbar sind und nur im Wett­programm eingesetzt werden können; klassische «100 %-Bonus»-Pakete oder auszahlbare Cash-Boni sind im Schweizer Markt nicht zulässig.

Warum brauchen Gratisguthaben in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Aufsicht?

Weil Gratisspiele und Gratis­guthaben nach dem Geldspiel­gesetz (BGS, SR 935.51) als eigene Spiel­form gelten und der Spielerschutz für jede Aktion einzeln geprüft werden muss; ohne Gespa-Zustimmung darf kein Veranstalter ein Gratisspiel oder Gratis­guthaben bewilligen, und eine Aktion ohne diese Zustimmung ist ein Verstoss gegen Art. 75 Abs. 2 BGS, der mit Busse bis CHF 500’000 bestraft werden kann.

Wird bei einer Gratiswette der Einsatz mit dem Gewinn zurückgezahlt?

Nein. Bei einer Gratis­wette im Markt­sinn fliesst der Einsatz nicht zurück, der Gewinn ist Netto­gewinn. Eine «Gratiswette» zu Quote 3.00 mit CHF 10 Einsatz ergibt im Erfolgsfall rund CHF 20 bis CHF 30, je nach Bedingungen, nicht CHF 40; bei Sporttip gibt es keine klassische Gratis­wette, sondern Gratisspiel­guthaben, das nicht auszahlbar ist, oder Boosts auf den Netto­gewinn.

Was bedeutet ein Kombiboost, und welche Mindestquote gilt dafür?

Der Sporttip-Kombiboost ist ein Bonus auf den Netto­gewinn einer Kombinations­wette mit mindestens vier Voraus­sagen und einer Mindest­quote von 1.50 je Voraus­sage; der Bonus beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraus­sagen, gilt nur online (Prematch, Live, System­wetten), ist pro Wettenden einmal nutzbar und im Einsatz sowie in der Gewinn­erhöhung limitiert.

Ab welchem Betrag lässt sich Spielguthaben aufladen, und welche Grenzen gelten pro 30 Tage?

Bei Swisslos lässt sich Spiel­guthaben ab CHF 20 pro Kauf aufladen, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein weiterer Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt; Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000, wobei Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gut­geschrieben werden und Gewinne darüber auf die IBAN überwiesen werden.

Müssen Gewinne aus einer Gratiswette versteuert werden, und was heisst «je nach Kanton»?

Gewinne aus Schweizer Gross­spielen sind bis zum Steuer­freibetrag pro Einzelgewinn einkommen­steuerfrei; die bundes­rechtliche Schwelle beträgt ab 1.1.2026 CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), die kantonale Schwelle weicht je nach Kanton ab, was den Zusatz «je nach Kanton» erklärt; ein typischer Spielender liegt weit darunter und zahlt auf den Gewinn weder Einkommen­steuer noch Verrechnungs­steuer.

Inhalt erstellt vom Team «Quoten Rechner Info»