Was «neu» auf dem Schweizer Sportwettenmarkt tatsächlich bedeutet

Updated Oktober 2026
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Ein Wettanbieter gilt als neu, sobald er erstmals auf dem Schweizer Markt auftritt. Das sagt nichts über seine Bewilligung, seine Quoten oder seine Qualität. Wer hier nach einem «neuen Anbieter» sucht, sollte zuerst klären, was «neu» überhaupt heisst und wer in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten darf. Danach erst lohnt sich der Vergleich.

Ein leerstehendes Ladenlokal mit grossen Schaufenstern und kahlen Regalen in einer ruhigen Strasse beim ersten Tageslicht.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Datenstand: 20. Oktober 2026, abgeglichen mit der Gespa-Liste bewilligter Veranstalter und der Sperrliste blockierter ausländischer Domains.

Was ein Markteintritt in der Schweiz voraussetzt

Die Zahl der Anbieter ist knapp. Nicht überlaufen, sondern gesetzlich gedeckelt: Seit der Einführung des Geldspielgesetzes 2019 dürfen nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten in der Schweiz anbieten. Beide Veranstalter führen ihre Wettprodukte als bewilligte Grossspiele unter Aufsicht der Gespa. Wer hierzulande eine Sportwette platzieren will, hat faktisch zwei Marken zur Auswahl. Alle anderen Namen sind ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.

Terrassierte Weinberge über einem See im Morgendunst, am Ufer liegt ein kleines Dorf.
Die Loterie Romande zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone.

Das erklärt, warum ein «neuer» Anbieter in der Schweiz fast immer eines von zwei Dingen ist: ein neuer Wettmarkt oder ein neues Spielformat unter Sporttip oder Jouez Sport, oder eine ausländische Seite, die hierzulande keine Erlaubnis hat und auf der Sperrliste der Gespa landen kann.

Welche Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten Swisslos und Loterie Romande abdecken

Was bei einem Schweizer Anbieter überhaupt im Programm steht, regelt nicht der Markt, sondern die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Diese Liste wird vom Regulator gepflegt, sie ist nicht beliebig erweiterbar, und sie entscheidet, was ein Schweizer Wettender tippen kann. Ausserhalb dieser Liste gibt es kein offizielles Wettangebot.

Was dort typischerweise steht: Fussball, Eishockey, Handball, Basketball, Tennis, Eishockey-Nationalmannschaften und Radsport. Welche Ligen und Turniere genau aufgenommen sind, schwankt von Saison zu Saison. Qualifikationsrunden sind oft nur teilweise enthalten, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie ausdrücklich gelistet sind. Eine Wette auf ein Qualifikationsspiel der Frauen-WM oder auf eine untere Schweizer Liga kann daher nicht angeboten werden, selbst wenn das Spiel im Fernsehen läuft.

Welche Wettarten erlaubt sind: Sieg-Wette (1X2), Doppelte Chance, Tore über/unter, Handicap und einige weitere Standardmärkte. Eckbälle, Kartenmärkte und Esports fehlen in der Liste. Auf Trainingseinheiten, Wetter, Politik oder andere Ereignisse darf in der Schweiz nicht gewettet werden. Wer solche Märkte bei einem ausländischen Anbieter findet, hat es nicht mit einem Schweizer Produkt zu tun.

Diese Enge ist bewusst. Das Geldspielgesetz will die Spielbanken und die Lotterien voneinander trennen und den Spielerschutz eng führen. Das zeigt sich auch in zwei weiteren Punkten:

Wer also Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten vergleicht, vergleicht weniger die Marken als den Rahmen, den die Gespa allen Marken gleich vorschreibt.

Welche neuen Wettanbieter es in der Schweiz gibt und wer wirklich bewilligt ist

Die Liste ist kurz, und sie wird auch nicht länger. Eine neue interkantonale Bewilligung für einen weiteren Sportwettenveranstalter ist derzeit nicht in Sicht, weil die Kantone die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt haben. Wer hier «einsteigt», kann das nur im bestehenden Rahmen tun, also über ein zusätzliches Produkt von Swisslos oder Loterie Romande oder als ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.

Drei Punkte trennen diese beiden Welten:

Was bleibt für einen Suchenden, der «ganz neue» Anbieter möchte? Im Wesentlichen diese Antwort: prüfen, ob ein neues Produkt innerhalb der zwei Schweizer Marken auf den Markt gekommen ist, etwa eine neue Sportart im Programm von Sporttip oder ein zusätzliches Wettformat bei Jouez Sport. Alles andere ist ausländisch und ohne Schweizer Bewilligung.

Die zwei bewilligten Veranstalter im Überblick

Beide Anbieter, Swisslos und Loterie Romande, sind staatlich bewilligt und an dasselbe Spielerschutzregime gebunden. Sie decken die Schweiz geographisch gemeinsam ab, sind aber organisatorisch vollständig getrennt. Das bedeutet: Wer im deutschen Sprachraum wohnt, kann ein Online-Konto nur bei Swisslos führen; wer in der Westschweiz wohnt, nur bei Loterie Romande. Eine gegenseitige Kontoübernahme gibt es nicht.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / Sitz
Swisslos (Sporttip) Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande (Jouez Sport) Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Loterie Romande, Lausanne

Swisslos (Sporttip)

Swisslos betreibt Sportwetten unter dem Markennamen Sporttip und richtet sich an die deutschsprachige Schweiz, das Tessin sowie das Fürstentum Liechtenstein. Der Veranstalter sitzt in Basel und führt zusätzlich Lotterien und andere Geldspiele durch, immer unter dem Dach der Interkantonalen Vereinbarung von 2019.

Loterie Romande (Jouez Sport)

Die Loterie Romande veranstaltet Sportwetten unter dem Namen Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie unterhält 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende; ihre Kontaktadresse liegt in Lausanne.

Die zwei Veranstalter teilen sich den Markt, aber nicht das Programm. Wer das gesamte Schweizer Wettangebot sehen will, muss beide Marken kennen. Wer nur eine nutzt, sieht nur deren Programm und deren Promotions.

Wie die Rechtslage die Anbieterliste formt

Die Schweiz hat das Glücksspiel neu geordnet. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft und wird von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern) vollzogen. Es teilt Geldspiele in zwei Klassen: Spielbankenspiele und Lotterien/Sportwetten. Beide Klassen brauchen eine Bewilligung, die Aufsicht ist aber verschieden: Spielbanken unterstehen dem ESBK, Sportwetten und Lotterien der Gespa.

Ein schweres Holztor mit Eisenbeschlägen in einer alten Steinmauer, davor liegt Kopfsteinpflaster im Schatten.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Wichtig für die Anbieterliste:

Die Konsequenz für die Suche nach neuen Anbietern: Eine «Liste weiterer bewilligter Buchmacher» existiert schlicht nicht, weil es keine weiteren gibt. Wer auf eine solche Liste stösst, sieht eine ausländische oder eine veraltete Übersicht.

Spielerschutz und Eigenverantwortung: was die Schweizer Anbieter vorgeben

Das Schweizer Regime setzt beim Spielerschutz stark auf Eigenverantwortung, aber mit klaren Leitplanken. Drei Mechanismen tragen das:

Diese Schutzmechanismen sind nicht Symbolik, sondern operative Pflicht. Wer bei einem bewilligten Anbieter spielt, kann sich nicht «freispielen», indem er beim Support ein höheres Limit erbittet; die Wartefrist gilt unabhängig vom Wunsch. Bei ausländischen Anbietern fehlt diese Architektur in der Regel vollständig. Wer dort spielt, setzt sich eigene Grenzen, ohne dass ein Dritter sie prüft.

Was weiter zählt: Die Gespa führt Testkäufe an Verkaufsstellen durch. Bei rund 200 Testkäufen im Jahr 2025 wurde in 47.5 % der Fälle eine Sportwette an Minderjährige verkauft. Das ist keine Quote, die ein Schweizer Anbieter sich selbst gibt, sondern das Ergebnis einer unabhängigen Stichprobe. Es zeigt: Auch im bewilligten System gibt es Lücken, und es braucht sowohl Eigenverantwortung als auch Kontrolle.

Boni und Gratiswetten: was bei Schweizer Anbietern erlaubt ist

Im Schweizer Markt sind Bonus und Gratiswette kein Marketing-Selbstläufer. Das Geldspielgesetz untersagt Gratisspielguthaben, sofern die Gespa nicht vorab zugestimmt hat (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Aufsichtsbehörde der Loterie Romande 24 solcher Bewilligungen erteilt, Swisslos deren 8. Was ein Spieler also auf den Konto lässt, ist im Einzelfall genehmigt; ein frei verfügbares «100 % Bonus»-Modell wie im Ausland gibt es hier nicht.

Bei Sporttip ist der Bonusrahmen eng definiert:

Wichtig für die Erwartungshaltung: Ein Bonus, der im Ausland selbstverständlich scheint, ist in der Schweiz ein bewilligungspflichtiger Sonderfall. Wer einen «Willkommensbonus» sucht, der ohne Bedingungen funktioniert, sucht ein Modell, das im bewilligten Markt so nicht existiert.

Zahlungswege und Auszahlungsregeln: warum Schweizer Konten so eng sind

Die Zahlungswege bei Swisslos und Loterie Romande sind beschränkt, und das ist kein Zufall. Wer eine Wette gewinnt, bekommt sein Geld nur auf ein Bank- oder Postkonto im eigenen Namen, und das muss in der Schweiz oder in Liechtenstein liegen. Anonyme Auszahlungen, Krypto-Auszahlungen oder Zahlungen auf Konten Dritter sind ausgeschlossen.

Was die Praxis bedeutet:

Eine praktische Konsequenz: Wer aus dem Ausland gewohnt ist, mit PayPal, MuchBetter oder Krypto aus- und einzuzahlen, findet bei den Schweizer Anbietern eine bewusst enge Auswahl. Das ist die Kehrseite des Schutzes: Die Mittel fliessen nachvollziehbar auf ein identifiziertes Konto, was Geldwäscherei und anonymes Spielen ausschliesst, aber Zahlungsoptionen radikal beschneidet.

PostFinance Pay ist als Auflademöglichkeit verfügbar; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Weitere Zahlungsmarken richten sich nach dem, was Swisslos und Loterie Romande in ihren Bedingungen jeweils offen halten.

Was passiert, wenn ein neuer Anbieter keine Schweizer Bewilligung hat

Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung, auch wenn sie aus einem seriösen EU-Staat stammt. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten in der Schweiz anbietet, macht sich strafbar: bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu 5 Jahre (Art. 130 BGS). Der Spieler wird nicht bestraft, aber sein Einsatz und sein Gewinn können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Praktisch heisst das:

Das ist die andere Seite der Medaille. Wer einen «neuen Anbieter» aus dem Ausland sucht, weil er sich mehr Märkte, schnellere Auszahlungen oder Krypto-Zahlungen wünscht, bekommt das vielleicht. Er bekommt aber nicht den Schweizer Rahmen, nicht das Sperrregister, nicht die Verlustlimiten und nicht die Gespa als Aufsicht.

Steuern auf Wettgewinne: was ein typischer Spieler wissen muss

Die Schweiz besteuert Wettgewinne aus bewilligten Grossspielen, also Sportwetten, Lotterien und ähnlichen Spielen, anders als die meisten europäischen Länder. Ein Wettgewinn ist erst dann steuerpflichtig, wenn er den sogenannten Steuerfreibetrag übersteigt. Bis zu dieser Grenze sind Gewinne aus Schweizer Sportwetten einkommensteuerfrei. Wer regelmässig kleinere Beträge gewinnt, muss nichts versteuern.

Die Schwelle ist hoch: Sie liegt seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 pro Einzelwinnensteuerlich; im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400. Über der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein; der Spieler kann die Verrechnungssteuer zurückholen, indem er den Gewinn in der Steuererklärung deklariert. Wichtig: Die kantonale Schwelle weicht davon ab. Wer einen grossen Gewinn erzielt, fragt seinen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Anders liegt der Fall bei ausländischen Anbietern. Gewinne aus ausländischen Grossspielen kennen keine Schweizer Verrechnungssteuer; sie sind aber je nach Kanton ganz oder teilweise als Einkommen steuerpflichtig. Thurgau behandelt solche Gewinne vollständig als steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer in einem anderen Kanton wohnt, folgt der kantonalen Praxis.

Wer auf den Schweizer Markt setzt, hat also zwei steuerliche Welten nebeneinander: eine grosszügige Freigrenze bei bewilligten Anbietern, eine kantonale Eigenregel bei ausländischen Gewinnen. Ein typischer Wettender wird mit der Schweizer Freigrenze nie in Berührung kommen; ein typischer Auslandsgewinner bleibt je nach Kanton steuerfrei.

Wie ein Leser «neu» auf dem Schweizer Markt sinnvoll einordnet

Wer mit dem Begriff «ganz neuer Sportwettenanbieter» nach einem Anbieter sucht, sollte drei Filter anlegen, bevor er eine Seite öffnet:

Mit diesen drei Filtern trennt sich «neu» von «bewilligt», und die Suche nach neuen Anbietern reduziert sich auf das, was die Schweizer Wirklichkeit tatsächlich hergibt.

Was eine Entscheidung zwischen Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport prägt

Die Wahl zwischen den beiden bewilligten Anbietern ist keine Wahl zwischen «mehr» und «weniger». Sie ist eine Wahl zwischen den Wohnregionen. Wer in Genf wohnt, kann kein Sportspiel ankern, wer in Genf wohnt, kann kein Sporttip-Konto eröffnen. Wer in Zürich wohnt, kann sich kein Jouez-Sport-Konto anlegen. Beide Anbieter haben dasselbe Schutzregime, dieselbe Aufsicht und ein inhaltlich ähnliches, aber nicht deckunges Angebot.

Was sich unterscheidet:

Was sich nicht unterscheidet:

Wer hier eine Wahl treffen muss, wählt nach der Wohnregion und nach dem Programm; die übrigen Unterschiede sind für die meisten Spielenden zweitrangig.

Welche Kosten die Quote in jedem Markt trägt

Die Quote, die ein Anbieter auf einen Markt stellt, ist nie ein «Preis» im klassischen Sinn. Sie ist das Verhältnis, in dem der Anbieter den Gewinn im Erfolgsfall auszahlt, und sie enthält einen eingerechneten Anteil, den der Anbieter pro eingesetzten Franken einbehält. Dieser Anteil heisst Marge.

Wie sie sich berechnet: Pro Markt summiert der Anbieter die Kehrwerte aller Quoten, bildet den Quotienten aus 1 und dieser Summe und zieht das Ergebnis von 100 % ab. Beispiel: Ein Fussballspiel mit Quoten 2.10 / 3.40 / 3.60 für Heimsieg / Unentschieden / Auswärtssieg ergibt eine Summe von 1/2.10 + 1/3.40 + 1/3.60 = 0.4762 + 0.2941 + 0.2778 = 1.0481. Der Quotient aus 1 und 1.0481 ist 0.9541. Die Auszahlungsquote ist 95.41 %, die Marge 4.59 %.

Was das für den Spieler heisst: In einem Markt mit 4.59 % Marge werden von jedem eingesetzten Franken 4.59 Cent vom Anbieter einbehalten, egal wie das Spiel ausgeht. Bei einem Markt mit 7 % Marge sind es 7 Cent. Bei 10 % Marge 10 Cent. Eine kleinere Marge bedeutet mehr Auszahlung im Erfolgsfall, aber der Buchmacher wettet langfristig auch in Märkten mit niedriger Marge gegen den Spieler.

Wie man Vergleichen einordnet: Wer Quoten vergleicht, vergleicht nie eine einzelne Quote, sondern die Marge über alle Ausgänge eines Marktes. Eine hohe Quote auf den Favoriten bei gleichzeitig niedriger Quote auf den Aussenseiter bedeutet nicht automatisch einen guten Markt. Die Summe der Kehrwerte zeigt, was wirklich eingepreist ist.

Wie ein Leser neue Schweizer Anbieter auf das Wesentliche prüft

Wer einen neuen Anbieter in der Schweiz prüft, geht die folgenden Punkte durch, bevor er ein Konto eröffnet:

Diese fünf Punkte sind die operative Checkliste. Sie trennt die zwei bewilligten Anbieter von allen anderen.

Was eine Werbung für «neue Schweizer Anbieter» verschweigt

Wer im Internet nach «neuen Schweizer Anbietern» sucht, findet häufig Listen, die bekannte ausländische Buchmacher als «Schweiz-Optionen» verkaufen. Diese Listen verschweigen Wesentliches: Die Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung, ihre Lizenzen gelten nur im Sitzstaat, und ihre Domains können auf der Sperrliste der Gespa landen.

Was eine seriöse Übersicht zeigt:

Wer eine solche Liste öffnet, sollte das im Kopf behalten. Eine Anbieterliste mit zehn Namen ist im Schweizer Markt keine Liste, sondern eine Mischung aus zwei bewilligten Marken und acht Einträgen ohne Schweizer Wirkung.

Welche Folge eine Gespa-Sperrliste für den Spieler hat

Wer eine Seite aus einem Land ohne Schweizer Bewilligung nutzt und die Seite landet auf der Sperrliste, kann sie über Schweizer Provider nicht mehr direkt erreichen. Die Sperre wird per DNS umgesetzt; das heisst, die Domain wird im Nameserver des Providers auf eine Sperrseite umgeleitet. Wer den Anbieter erreichen will, muss auf technische Umgehungen ausweichen.

Was das für die Risikoabschätzung heisst:

Wer mit einem neuen Anbieter plant, prüft vor der Anmeldung, ob die Domain auf der Gespa-Sperrliste steht. Steht sie dort, ist der Anbieter über Schweizer Zugänge unzuverlässig erreichbar.

Was passiert, wenn ein Anbieter die Bewilligung verliert

Eine Bewilligung kann entzogen werden, wenn der Veranstalter die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt. Das Geldspielgesetz sieht dafür mehrere Wege: schwere Verstösse gegen den Spielerschutz, finanzielle Auffälligkeiten oder organisatorische Mängel. Bei den beiden aktuellen Veranstaltern ist ein solcher Fall nicht akut; die Aufsicht funktioniert präventiv über die laufende Kontrolle.

Wichtig für den Spieler: Wer auf einer Plattform spielt, die ihre Bewilligung verliert, kann in eine Übergangsphase geraten, in der Auszahlungen eingeschränkt sind oder Konten geschlossen werden. Das ist bei einem ausländischen Anbieter noch wahrscheinlicher; dort gibt es keine Schweizer Aufsicht, die eine geordnete Abwicklung garantiert. Wer sein Geld auf einer Plattform mit Schweizer Bewilligung hat, hat im Fall einer Schliessung den Weg über die Gespa und die kantonalen Behörden. Wer auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat diese Wege nicht.

Wie das alles zusammenhängt und was ein Spieler daraus macht

Die Schweiz hat einen kleinen, geschlossenen Sportwettenmarkt. Zwei Veranstalter, ein Schutzrahmen, eine begrenzte Sportliste, ein gemeinsames Sperrregister. Wer hier spielt, spielt innerhalb eines engmaschigen Netzes; wer ausländische Anbieter wählt, lässt dieses Netz hinter sich.

Drei Punkte tragen die Entscheidung:

Wer diese Punkte verinnerlicht hat, kann die Frage «Welcher neue Anbieter ist der beste?» nicht mehr stellen. Die Frage ist beantwortet, bevor sie gestellt wird: Es gibt zwei bewilligte Anbieter, und der «beste» ist derjenige, der zur Wohnregion passt und das gesuchte Programm hat. Alles andere ist ausländisch, und «ausländisch» ist im Schweizer Markt keine Qualitätsangabe, sondern eine regulatorische Aussage.

Häufige Fragen

Gibt es in der Schweiz ganz neue Sportwettenanbieter mit Bewilligung?

Eine Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung für Sportwetten haben nur Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport). Beide decken je eigene Kantone ab; neue Marken mit Schweizer Bewilligung sind derzeit nicht in Sicht. «Neu» bedeutet in der Schweiz praktisch ein neues Produkt dieser zwei Veranstalter.

Welcher Sportwettenanbieter ist der beste, wenn in der Schweiz nur zwei Veranstalter zugelassen sind?

Die Wahl richtet sich nach der Wohnregion: Deutschschweizer, Tessiner und Liechtensteiner spielen bei Swisslos Sporttip, Westschweizer bei Loterie Romande Jouez Sport. Beide haben dasselbe Schutzregime; Unterschiede liegen im Programm, in den Promotions und in der Verfügbarkeit von Verkaufsstellen vor Ort.

Was bedeutet es, wenn ein neuer Anbieter auf der Sperrliste der Gespa steht?

Die Gespa veröffentlicht eine Liste blockierter Domains ausländischer Anbieter; Schweizer Internetprovider setzen die Sperre per DNS um. Steht ein Anbieter auf der Liste, ist er über Schweizer Zugänge nicht direkt erreichbar; technische Umgehungen bleiben möglich, sind aber instabil. Wer dort spielt, hat keinen Schweizer Rechtsschutz.

Welcher Sportwettenanbieter hat die besten Quoten, und wie lässt sich die eingerechnete Marge vergleichen?

Die Quote selbst ist nur die halbe Information. Entscheidend ist die Marge des Marktes: Man summiert die Kehrwerte aller Quoten, bildet den Kehrwert der Summe und zieht ihn von 100 % ab. Eine Marge unter 5 % gilt als eng, über 7 % als spielerisch teuer. Ein Vergleich einzelner Quoten ohne Blick auf die Gesamtmarge verfälscht das Bild.

Welche Zahlungswege sind bei bewilligten Anbietern möglich, und weshalb erfolgen Auszahlungen nur auf ein Konto im eigenen Namen?

Bewilligte Schweizer Anbieter zahlen ausschliesslich auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto im Namen des Spielenden aus. Krypto, anonyme Wallet-Auszahlungen oder Konten Dritter sind ausgeschlossen. Das ist die regulatorische Vorgabe (Art. 50 Abs. 2 VGS) und dient der Nachvollziehbarkeit der Geldflüsse.

Inhalt erstellt vom Team «Quoten Rechner Info»