Beste Sportwetten Seiten mit Bonus in der Schweiz
Wer in der Schweiz nach Wettanbietern mit Bonus sucht, stösst schnell auf ein Problem: Die Auswahl an Seiten mit Schweizer Bewilligung ist auf zwei Organisatoren beschränkt. Alle anderen Anbieter, die mit grosszügigen Bonusaktionen werben, haben keine Schweizer Genehmigung und können auf der Sperrliste der Gespa landen. Die Übersicht verdeutlicht, was Bonusaktionen im Schweizer Rahmen leisten, wo ihre Bedingungen ansetzen und welche Anbieter überhaupt um Spielguthaben werben dürfen.

Datenstand: 20. Oktober 2026 – geprüft gegen die Gespa-Veröffentlichung (Sperrliste, bewilligte Sportarten) und die Swisslos-Spielregeln Version 4.2.
Rechtslage: Warum es in der Schweiz kaum Bonusaktionen gibt
In der Schweiz ist Sportwetten ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51). Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Das Geldspielkonkordat ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Eine Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Der Kreis der Organisatoren von Lotterien und Sportwetten ist gesetzlich auf zwei Anbieter festgelegt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste gesperrter ausländischer Domains.

Diese geschlossene Struktur bestimmt, was auf dem Markt an Bonusaktionen überhaupt möglich ist. Gratisguthaben oder Gratiswetten brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 solcher Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Die Folge: Beide Organisatoren führen wenige, kleine Aktionen, die sich von den Werbekampagnen ausländischer Anbieter deutlich unterscheiden. Werbeversprechen wie «100 % Bonus» oder «risikofreie Wette» gehören nicht in diesen Rahmen.
Eine ausländische Bewilligung (Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderer Staat) hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat, im gewerbsmässigen Fall bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe (Art. 130 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 geahndet werden (Art. 131 BGS). Die Spielerinnen und Spieler werden nicht bestraft; Einsätze und Gewinne können aber im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schweizer Schutz und keine Fair-Play-Kontrolle.
Was eine ausländische Seite konkret kostet
Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister. Eine Selbstaussperrung über die Spielsperre gilt dort nicht. Im Streitfall gibt es keinen Schweizer Rekursweg. Die Gewinne unterliegen je nach Kanton der Einkommenssteuer; der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Eine anonyme Auszahlung oder eine Auszahlung in Kryptowährungen ist bei bewilligten Schweizer Anbietern ausgeschlossen; Gewinne gehen nur auf ein Konto, das auf den eigenen Namen lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Was bei einem ausländischen Anbieter bezahlt wird, entscheidet dessen Hausordnung, nicht das BGS.
Die Sperrliste der Gespa enthält Ende 2025 insgesamt 671 Domains. Swisscom und andere Schweizer Telekomanbieter sperren die gelisteten Domains per DNS. Wird eine Domain gesperrt, tauchen Ersatzdomains innert Stunden auf, ein Phänomen, das die Gespa als Domain-Hopping bezeichnet und bei dem Interwetten, Bet-at-Home und bet365 namentlich genannt werden.
Was die Schweizer Bewilligung konkret bringt
Die zwei bewilligten Organisatoren bieten den vollen Schweizer Schutzrahmen: Verlustlimiten, Selbstausschluss mit Register, identifizierte Spielkonten, Auszahlungen auf verifizierte Bank- oder Postkonten, einen kantonalen Zweckbindungsmechanismus für den Reingewinn und die Aufsicht der Gespa. Die Kehrseite sind die kleinen Bonusaktionen und die geschlossene Liste erlaubter Sportarten und Wettmärkte. Ecken, Karten und Esports sind nicht zugelassen. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind ausgeschlossen. Wettkämpfe an einem Ereignis dürfen auf dieses nicht wetten. Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).
Verantwortungsvolles Spielen: Was ein Bonus nicht ändert
Auch bei Bonusaktionen bleiben die Schutzmechanismen des BGS in Kraft. Ein Bonus verschiebt weder die Marge in den Quoten noch das Risiko eines Verlusts. Wer einen Bonus annimmt, setzt zusätzliches Geld in Bewegung, oft mit Umsatzfaktor, Mindestquote und Frist. Genau diese Bedingungen sind es, die aus einem Bonus einen Kostenfaktor machen können, der über dem erwarteten Gewinn liegt.
Verlustlimiten und Einzahlungslimiten
Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für einen, sieben und 30 Tage festlegen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, bei unter 21-Jährigen bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Das BGS verlangt vom Anbieter, dass er einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangt (Art. 87 VGS). Per Gesetz gilt eine Erhöhungsfrist von 24 Stunden; Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren Bedingungen 72 Stunden an.
Eine Selbstsperre lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage setzen, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Warum ein Bonus den Schutzrahmen nicht aufhebt
Wer mit einer Bonusaktion spielt, unterliegt denselben Limiten und Sperren wie ohne. Die Spielsperre im Register gilt unabhängig davon, ob gerade ein Bonus aktiv ist. Werbung mit Bonusangeboten darf sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Die Verlustlimite und die Einzahlungslimite greifen weiterhin. Ein Bonus verändert die Reingauer aller Sicherungen nicht: Die Spielsperre sperrt, die Limitung limitiert, die Aufsicht kontrolliert.
Die Gespa hat 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durchgeführt. Eine Sportwette wurde in 47,5 % von 200 Versuchen an Minderjährige verkauft. Wer an der Verkaufsstelle spielt, sollte wissen, dass der Schutz dort nicht in jedem Fall greift. Online ist die Identitätsprüfung beim Anbieter zwingend; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Jede Person darf sich nur einmal registrieren.
Hilfe bei problematischem Spielverhalten
Die Spielsperre ist der richtige Weg, wenn das eigene Spielverhalten ausser Kontrolle gerät. Eine selbst gewählte Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), unter Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Wer eine kürzere Pause braucht, hat Anspruch auf eine Pause von bis zu sechs Monaten (Art. 89 VGS). Die Beratung der Fachstellen ist anonym und kostenlos; die Adressen sind bei der Gespa und den Organisatoren hinterlegt.
Rangliste: Beste Sportwetten Seiten mit Bonus in der Schweiz
Die folgende Rangliste ordnet Wettseiten nach Aktionsbedingungen, Quoten, Limiten und Auszahlung. Sie zeigt, wie sich Bonusangebote nüchtern vergleichen lassen, und trennt die zwei bewilligten Schweizer Organisatoren klar von den ausländischen Anbietern ohne Schweizer Genehmigung. Wer in der Schweiz legal spielen will, hat nur zwei Optionen; alle anderen sind Referenz, nicht Empfehlung.
Einordnung der Anbieter
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| Betovo | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz ausgewiesen: nicht feststellbar |
| IviBet | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz ausgewiesen: nicht feststellbar |
| 1Bet | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz ausgewiesen: nicht feststellbar |
| bet365 | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz ausgewiesen: nicht feststellbar |
| X3Bet | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz ausgewiesen: Tobique (Kanada), ohne Wirkung |
| DirectionBet | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz ausgewiesen: nicht feststellbar |
| Betwinner | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz ausgewiesen: nicht feststellbar |
| Coolzino | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz ausgewiesen: nicht feststellbar |
Die Tabelle zeigt, was auf den ersten Blick auffällt und was auf den zweiten Blick zählt: Die zwei Einträge mit Schweizer Bewilligung sind die einzigen, die unter dem BGS arbeiten. Alle anderen Anbieter werben aus dem Ausland in die Schweiz hinein. Ihre Lizenzen haben in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Sie sind nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, und es gibt keinen Schweizer Rekursweg. Wer bei einem dieser Anbieter spielt, sollte wissen, dass weder Verlustlimiten noch Spielsperren der Gespa dort funktionieren.
Wie die Rangliste zustande kommt
Die Bewertung folgt vier Kriterien: Aktionsbedingungen (Höhe des Bonus, Umsatzfaktor, Mindestquote, Frist), Quotenniveau (Auszahlungsquote und Marge auf den Hauptmärkten), Limiten (Mindest- und Höchsteinsatz, Verlust- und Einzahlungslimiten) und Auszahlung (Geschwindigkeit, Kosten, Zahlungswege). Bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung fällt das Kriterium «Schutzrahmen» zusätzlich ins Gewicht, weil dort kein Schweizer Schutz gilt.
Die Marge auf einem Markt ist das, was der Buchmacher von jedem gesetzten Franken behält. Für einen Zwei-Wege-Markt mit Quote 1.90 auf beiden Seiten ergibt sich: Auszahlungsquote = 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ (0.5263 + 0.5263) = 1 ÷ 1.0526 ≈ 0.95, also rund 95 %. Die Marge liegt damit bei rund 5 %. Bei einem Zwei-Wege-Markt mit gleich hohen Quoten variiert die Marge je nach Sport und Markt: Fussball-1X2-Märkte liegen typischerweise zwischen 5 % und 8 %, asiatische Handicaps und Über/Unter näher an 3 % bis 5 %, Nischenmärkte und Langzeitwetten deutlich höher. Diese Bandbreite ist die Bedingung, unter der jeder Bonus zu bewerten ist: Wer bei einer Marge von 5 % einen Bonus mit 5-fachem Umsatz freispielen will, gibt statistisch rund 25 % des Bonus als erwarteten Verlust aus, bevor noch die Zeitpräferenz und das Risiko eines Verlusts mitgezählt werden.
Die Konsequenz für die Lesenden: Ein Bonus wirkt nur dann positiv, wenn sein erwarteter Wert den statistischen Verlust beim Freispielen übersteigt. Bei kleinen Schweizer Aktionen wie dem Sporttip-Kombiboost fällt diese Rechnung oft knapp aus, weil die Umsatzfaktoren niedrig sind. Bei grossen ausländischen «100 %-Bonussen» fällt sie meistens negativ aus, weil die Umsatzfaktoren hoch sind und die Mindestquoten über der 1.50 liegen, die der Markt als faire Linie ansieht.
Die zwei bewilligten Anbieter im Detail
Swisslos Sporttip
Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Das Produkt für Sportwetten heisst Sporttip und wird im Swisslos-Vertragsgebiet durchgeführt: in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen; alle anderen schliessen ihre Wetten an einer der Verkaufsstellen ab.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000; Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Die Bonusaktionen von Sporttip sind im Vergleich zu ausländischen Kampagnen klein und an klare Bedingungen gebunden. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Das ist die Grösse, gegen die ein «100 %-Bonus» eines ausländischen Anbieters antritt: ein Schweizer Modell ohne individuelle Boni, aber mit einem Zweck, der nachweisbar ist.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse lautet Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; das Unternehmen zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer in einem dieser Kantone wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen; alle anderen spielen an einer Verkaufsstelle.
Die Bonusaktionen der Loterie Romande folgen demselben Muster wie bei Swisslos: kleine Beträge, klare Bedingungen, vorgängige Zustimmung der Gespa. Wer in der Westschweiz wohnt und einen Bonus aus einem anderen Grund als einer Schweizer Quelle annimmt, sollte prüfen, ob der Anbieter überhaupt eine Schweizer Bewilligung hat, denn die Loterie Romande ist neben Swisslos die einzige.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Die folgenden Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung und können auf der Sperrliste der Gespa landen. Sie sind hier aufgeführt, weil Schweizer Spielerinnen und Spieler sie im Internet finden, mit Bonuswerbung konfrontiert werden und sie mit den Schweizer Anbietern vergleichen wollen. Die Bewertung fällt dazu aus, weil die zentrale Frage, ob in der Schweiz legal gespielt wird, mit «nein» beantwortet ist.
Betovo
Betovo hat keine Schweizer Bewilligung. Die ausgewiesene Lizenz ist nicht feststellbar, was in der Schweiz ohne Belang ist, weil nur die Schweizer Bewilligung zählt. Wer bei Betovo spielt, spielt ausserhalb des BGS: keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Limiten, kein Schweizer Rekursweg. Domains von Betovo können auf der Sperrliste landen.
IviBet
IviBet hat ebenfalls keine Schweizer Bewilligung. Es gelten die gleichen Vorbehalte wie bei Betovo: Kein Schweizer Schutz und mögliche Sperrliste durch die Gespa. Wer auf IviBet stösst, sollte wissen, dass die Bewerbung mit grossen Bonusaktionen ein Werbeversprechen ist, das im Schweizer Rahmen nicht gilt.
1Bet
1Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Die ausgewiesene Lizenz ist nicht feststellbar. Es gelten dieselben Vorbehalte wie bei den anderen ausländischen Anbietern ohne Schweizer Genehmigung.
bet365
bet365 hat keine Schweizer Bewilligung und ist nach Angaben der Gespa auf der Sperrliste genannt. Die ausgewiesene Lizenz ist nicht feststellbar, was hier nichts ändert. Die Marke ist weltweit bekannt, in der Schweiz aber nicht zugelassen.
X3Bet
X3Bet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Die ausgewiesene Lizenz laut Drittquellen: Tobique (Kanada), ohne Wirkung in der Schweiz. Das ist der einzige Eintrag in der Tabelle, bei dem überhaupt eine Lizenz genannt wird, und sie hilft im Schweizer Rahmen nicht.
DirectionBet
DirectionBet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Es gelten dieselben Vorbehalte: kein Schweizer Schutz, keine Spielsperre und eine mögliche Aufnahme auf die Sperrliste der Gespa.
Betwinner
Betwinner hat keine Schweizer Bewilligung. Die ausgewiesene Lizenz ist nicht feststellbar. Die Werbung mit grossen Bonusbeträgen ist im Schweizer Rahmen verboten; Domains können gesperrt werden.
Coolzino
Coolzino besitzt keine Schweizer Bewilligung. Wer spielt, verlässt den Schweizer Schutzrahmen und trägt das Risiko, das mit Anbietern ohne Genehmigung verbunden ist.
Was die Rangliste für die Wahl bedeutet
Wer in der Schweiz legal und mit vollem Schutz spielen will, hat zwei Optionen: Swisslos Sporttip, wenn man in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, und Loterie Romande Jouez Sport, wenn man in der Westschweiz wohnt. Beide bieten kleine, aber klare Bonusaktionen mit vorgängiger Gespa-Zustimmung. Wer grosse Boni sucht, findet sie nur bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung, und bezahlt dafür mit dem Verlust des Schutzrahmens, mit möglicher DNS-Sperrung und mit fehlendem Rekursweg im Streitfall.
Für Wen-Spass-am-Bonus-Hat mit kleinem Budget ist die Sporttip-Kombiwette mit vier Voraussagen das richtige Format: 5 % Bonus auf den Nettogewinn, Mindestquote 1.50 pro Voraussage, klare Limiten. Für Wen-Spass-am-Risiko-Hat ist der ausländische «100 %-Bonus» das teure Format, weil der Umsatzfaktor und die Mindestquote die Marge des Marktes übersteigen.
Grundlagen: Was eine Bonusaktion im Schweizer Rahmen tatsächlich leistet
Eine Bonusaktion ist ein Werbeangebot, das an Bedingungen geknüpft ist. Die Bedingungen bestimmen, was die Aktion tatsächlich kostet. Drei Grössen entscheiden: die Höhe des Bonus, der Umsatzfaktor und die Mindestquote. Dazu kommen die Frist, die zugelassenen Märkte und die Frage, ob der Einsatz mit dem Gewinn ausbezahlt wird oder ob nur der Nettogewinn zählt.

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000.
Höhe und Form des Bonus
Der Bonus selbst kann eine Gutschrift auf das Spielkonto sein, ein Prozentsatz auf den Nettogewinn einer Kombiwette oder eine erhöhte Quote auf ein einzelnes Ereignis. Jede Form hat eine andere mathematische Wirkung. Eine Gutschrift erhöht das verfügbare Guthaben und damit das, was verloren werden kann. Ein Prozentsatz auf den Nettogewinn erhöht den Gewinn einer gewonnenen Wette, lässt verlorene Wetten aber unverändert. Eine erhöhte Quote verbessert den Preis eines konkreten Marktes, hat aber ebenfalls keinen Wert, wenn die Wette verloren geht.
Der Sporttip-Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Kombiwette um 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen mit Mindestquote 1.50 pro Voraussage. Das ist eine echte Erhöhung, kein Prozent auf einen fiktiven Bonus. Die Konsequenz für Wen-gerne-Kombiwetten-spielt: Die Erhöhung ist real, aber an die Bedingung geknüpft, dass jede Voraussage die Mindestquote erfüllt und das Ergebnis eintrifft.
Umsatzfaktor und Mindestquote
Ein Umsatzfaktor von «5x» bedeutet, dass der Bonus fünfmal umgesetzt werden muss, bevor eine Auszahlung möglich ist. Bei einer Mindestquote von 1.50 zählen nur Wetten mit Quote 1.50 oder höher. Wetten mit niedriger Quote zählen nicht. Bei einer Marge von 5 % auf dem Markt und einem 5-fachen Umsatz des Bonus beträgt der erwartete Verlust beim Freispielen rund 25 % des Bonus, das heisst: Wer einen Bonus von CHF 100 erhält und ihn 5-fach bei Mindestquote 1.50 freispielen will, gibt statistisch etwa CHF 25 als erwarteten Verlust aus. Ob das ein gutes Angebot ist, hängt davon ab, ob der erwartete Wert des Bonus darüber liegt.
Die Konsequenz für Wen-vor-dem-Bonus-die-Zahlen-liest: Der Umsatzfaktor und die Mindestquote sind die wahren Kosten einer Bonusaktion. Wer beide nicht prüft, spielt gegen eine Marge, die der Anbieter in den Markt eingepreist hat.
Frist und Märkte
Viele Aktionen sind an eine Frist gebunden, oft 7, 14 oder 30 Tage. Wird die Frist verpasst, verfällt der Bonus samt den damit erzielten Gewinnen. Manche Aktionen schränken die zugelassenen Märkte ein: nur Fussball, nur Einzelwetten, nur Pre-Match, nicht Live. Wer die BGT, die Beschränkung der zugelassenen Märkte, nicht liest, kann den Bonus verlieren, obwohl die Wetten an sich gewonnen wurden.
Bei Sporttip sind Quotenboosts und Profitboosts pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Cash-Out ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen.
Wettmärkte und Wettarten: Was bei Sporttip angeboten wird
Sporttip bietet Einzelwetten, Kombiwetten, Systemwetten und Livewetten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer (Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Cash-Out ist verfügbar, aber als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheidung) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Einzelwette, Kombiwette, Systemwette
Die Einzelwette ist eine Wette auf ein einzelnes Ereignis. Die Kombiwette kombiniert mehrere Voraussagen zu einer Gesamtquote; alle Voraussagen müssen eintreffen, damit die Wette gewinnt. Die Systemwette kombiniert mehrere Voraussagen in mehreren Wetten gleichzeitig und erlaubt es, auch dann zu gewinnen, wenn nicht alle Voraussagen eintreffen. Bei Sporttip ist der Höchsteinsatz für eine Systemwette mit CHF 10’000 deutlich höher als für Einzel- und Kombinationswetten mit CHF 1’000.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote (dem Produkt der Einzelquoten). Der Gewinn wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die Gesamtquote einer Kombiwette ist das Produkt der Einzelquoten: Drei Voraussagen mit den Quoten 1.50, 2.00 und 3.00 ergeben die Gesamtquote 9.00. Wer CHF 10 auf diese Kombiwette setzt, gewinnt bei drei richtigen Voraussagen CHF 90.
Livewetten und Cash-Out
Livewetten werden während eines laufenden Ereignisses angeboten. Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; eine Übertragung ist also keine Voraussetzung. Die Quote ändert sich während des Spiels; die Spielerinnen und Spieler setzen auf den Stand, den sie zum Zeitpunkt der Wettabgabe sehen. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen platziert werden, zählen mit Quote 1.00, das heisst der Einsatz wird zurückbezahlt.
Cash-Out erlaubt es, eine Wette vor dem Ende des Ereignisses auszuwerten. Bei Sporttip ist Cash-Out nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung verfügbar. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Bei Quotenboosts und Profitboosts verfällt der Boost, wenn ein Cash-Out ausgeführt wird.
Was bei abgesagten Events passiert
Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Im Rahmen eines Turniers gelten besondere Regeln; das Wettprogramm gibt darüber Auskunft.
Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenen Brief zu erheben. Wer seinen Wettschein verliert und die Quittung nicht aufbewahrt, riskiert, den Gewinn nicht geltend machen zu können.
Zahlungen, Auszahlung und Spielkonto
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Bei unbekannter Zahlungsverbindung wird der Gewinn am Wohnort ausbezahlt.
Online-Registrierung und Identitätsprüfung
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das gilt auch für Schiedsrichter und andere am Ereignis beteiligte Personen. Verstösse können zur Ungültigkeit der Wette und zur Annullierung des Gewinns führen.
Sporttip App und Verkaufsstellen
Sporttip-Wetten lassen sich online über Swisslos.ch oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Das ist die Lösung für alle, die ohne App oder ohne Smartphone wetten wollen: Wettschein am Bildschirm zusammenstellen, QR-Code an der Verkaufsstelle scannen lassen, Wette bezahlen, Quittung aufbewahren.
Steuern: Was vom Gewinn übrig bleibt
Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Die Bundesgrenze liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich je nach Kanton. Über dem Freibetrag zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann.
Eine typische Wettende gewinnt weit unter dem Freibetrag: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Wer regelmässig höhere Beträge gewinnt, sollte den Freibetrag im Auge behalten und Werbungskosten (Einsätze) prüfen, soweit das kantonale Recht es erlaubt. Bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern gilt die kantonale Praxis: Der Kanton Thurgau behandelt solche Gewinne unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Eine Auszahlung in Kryptowährungen oder anonym ist bei Schweizer Anbietern ausgeschlossen.
Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze. Wer eine Wettsteuer auf dem Wettschein sieht, zahlt sie an den ausländischen Anbieter, nicht an die Schweiz. Bei Unsicherheit nach Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.
Bonus-Bedingungen im Detail: Was eine Aktion tatsächlich kostet
Eine Bonusaktion ist kein Geschenk, sondern ein Vertrag. Der Anbieter gibt einen Bonus, die Wettenden verpflichten sich zu einem bestimmten Spielverhalten. Die Kosten dieses Spielverhaltens sind die wahren Kosten des Bonus. Wer die Kosten nicht misst, vergleicht Äpfel mit Birnen.
Umsatzfaktor
Der Umsatzfaktor gibt an, wie oft der Bonus umgesetzt werden muss, bevor eine Auszahlung möglich ist. Ein 5-facher Umsatz auf einen CHF-100-Bonus bedeutet CHF 500 Umsatz. Bei einem Einsatz von CHF 10 pro Wette sind das 50 Wetten. Bei einer Marge von 5 % auf dem Markt beträgt der erwartete Verlust CHF 25. Damit der Bonus einen Nettoher einbringt, muss sein Wert über CHF 25 liegen.
Die Konsequenz für Wen-gerne-Boni-mitnimmt: Bei kleinen Boni mit kleinem Umsatzfaktor ist die Rechnung oft knapp, aber positiv. Bei grossen Boni mit hohem Umsatzfaktor ist die Rechnung meistens negativ, auch wenn die Bonushöhe beeindruckt.
Mindestquote
Die Mindestquote schränkt die zugelassenen Wetten ein. Eine Mindestquote von 1.50 schliesst Wetten auf klare Favoriten aus, weil deren Quoten unter 1.50 liegen. Wer auf Favoriten setzen will, kann den Bonus nicht freispielen und muss ihn entweder aussitzen oder auf andere Märkte ausweichen. Die Marge bei Quote 1.50 ist in der Regel niedriger als bei höheren Quoten, aber die Verlustwahrscheinlichkeit steigt.
Frist und zugelassene Märkte
Die Frist bestimmt, wie viel Zeit für das Freispielen bleibt. Eine 7-Tage-Frist mit 5-fachem Umsatz erfordert im Schnitt eine Wette pro Tag, was bei kleinen Einsätzen kaum möglich ist. Eine 30-Tage-Frist mit 3-fachem Umsatz gibt mehr Luft. Die zugelassenen Märkte entscheiden, ob die eigenen Wettstrategien überhaupt zum Bonus passen. Wer auf Livewetten setzt, schaut auf Aktionen, die Livewetten zulassen.
Cash-Out und Bonus
Bei vielen Anbietern verfällt der Bonus, wenn ein Cash-Out auf einer Bonuswette ausgeführt wird. Bei Sporttip verfällt der Quoten- oder Profitboost beim Cash-Out. Wer Cash-Out als Strategie nutzt, sollte prüfen, ob die Bonusaktion das zulässt. Im Zweifel ist es besser, den Bonus auszusitzen und ohne Cash-Out zu spielen, als den Bonus durch ein vorzeitiges Auswerten zu verlieren.
Häufige Fragen zu Wettseiten mit Bonus in der Schweiz
Welche Wettseiten mit Bonus sind in der Schweiz erlaubt?
In der Schweiz haben nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport eine Bewilligung für Sportwetten. Beide benötigen für Gratisguthaben und Bonusaktionen die vorgängige Zustimmung der Gespa, weshalb nur wenige, kleine Aktionen angeboten werden. Ausländische Anbieter mit grossen Bonusversprechen haben keine Schweizer Bewilligung und können auf der Sperrliste der Gespa landen.
Weshalb sind Boni bei Swisslos und der Loterie Romande selten und klein?
Gratisguthaben und Gratiswetten brauchen nach dem Geldspielgesetz die vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde Gespa. Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 solcher Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Die Dauer, zwei Anbieter und eine Aufsicht, die jede Aktion einzeln genehmigt, führt zu wenigen, klar geregelten Aktionen mit kleinen Beträgen. Wer grosse «100 %-Bonusse» sucht, findet sie nur bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung.
Was bedeutet ein Kombiboost, und welche Bedingungen gelten dafür?
Der Sporttip-Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Online-Kombiwette mit mindestens vier Voraussagen, jede mit Mindestquote 1.50. Der Bonus beträgt 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und der Boost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten). Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Voraussagen unter Mindestquote zählen nicht.
Wird bei einer Gratiswette der Einsatz mit dem Gewinn ausbezahlt?
Bei einer klassischen Gratiswette wird der Einsatz in der Regel nicht zurückbezahlt, wenn die Wette gewinnt. Wer eine Gratiswette über CHF 10 auf Quote 2.00 setzt, erhält bei Gewinn CHF 20, nicht CHF 30. Der erwartete Wert einer Gratiswette ist daher niedriger als der Nennwert. Auf einem ausgeglichenen Markt liegt er ungefähr beim halben Nennwert, bei einer Marge von 5 % etwas darüber. Gratisguthaben aus Promotionen ist bei Swisslos zudem nicht auszahlbar.
Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Seiten mit grossen Bonusangeboten?
Die Sperrliste der Gespa enthält Domains von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung, die in der Schweiz nicht legal sind. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains. Schweizer Telekomanbieter sperren die gelisteten Domains per DNS. Wer auf einer ausländischen Seite spielt, hat keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Limiten, keinen Schweizer Rekursweg und riskiert die DNS-Sperrung. Werbung für solche Anbieter ist in der Schweiz verboten und kann mit Busse bis CHF 500’000 geahndet werden.
Wird der Einsatz bei einer Gratiswette zurückbezahlt?
Bei einer klassischen Gratiswette wird der Einsatz nicht zurückbezahlt, wenn die Wette gewinnt. Wer eine Gratiswette über CHF 10 auf Quote 2.00 setzt, erhält CHF 20 als Gewinn, nicht CHF 30. Das ist der wesentliche Unterschied zu einer echten Wette mit echtem Geld. Der Wert einer Gratiswette berechnet sich daher nicht aus «Einsatz mal Quote», sondern aus dem Nettogewinn mal der Auszahlungsquote des Marktes. Auf einem Zwei-Wege-Markt mit gleicher Quote und Marge 5 % ist der erwartete Wert einer CHF-10-Gratiswette auf Quote 2.00: 10 × (2.00 − 1) ÷ 2.00 × 0.95 ≈ CHF 4.75.
Die Konsequenz für Wen-eine-Gratiswette-bekommt: Eine Gratiswette ist kein «gratis» CHF-10-Einsatz, sondern ein erwarteter Gewinn von rund der Hälfte dieses Einsatzes. Wer mit dem BonusCHF 50 erwartet, rechnet falsch.
Bonus – Quoten Rechner Info
Inhalt erstellt vom Team «Quoten Rechner Info»
