Beste Wettanbieter in der Schweiz 2026: Wer in der Schweiz wetten darf – und wer nicht

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only

Wer in der Schweiz nach einem «besten Wettanbieter» sucht, stösst sehr schnell auf eine politische Frage. Das Geldspielgesetz (BGS) lässt nur zwei Veranstalterinnen für Sportwetten zu: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein sowie die Loterie Romande mit Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Jede andere Seite arbeitet ohne Schweizer Bewilligung und bietet keinen Schweizer Schutz – kein Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsanspruch bei Streit. Wer in der Schweiz wettet, hat deshalb zuerst eine Auswahl zwischen zwei zulässigen Angeboten – und zweitens die bewusste Entscheidung, ob er auf ausländischen Seiten spielt, die in der Schweiz weder erlaubt noch kontrolliert sind. Stand: 20. Oktober 2026, geprüft anhand der Bewilligungs­register der Gespa und der aktuellen Spielregeln von Sporttip und Loterie Romande.

Ein Sandplatz für Tennis liegt bei Sonnenaufgang still da, das Netz wirft einen langen Schatten über die weissen Linien.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000 und für eine Systemwette CHF 10'000.

Sportarten und Wettbewerbe, die in der Schweiz gewettet werden dürfen

Was in der Schweiz auf dem Wettschein stehen darf, entscheidet nicht der Buchmacher allein. Die Gespa führt eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten – wer darauf nicht steht, kann in der Schweiz nicht angeboten werden. Das schränkt das Angebot sichtbar ein und erklärt, warum Schweizer Buchmacher nicht dasselbe Programm zeigen wie grosse ausländische Anbieter.

Fussball, Tennis, Eishockey und die Liste der Gespa

Fussball, Tennis und Eishockey gehören zum Standard­angebot. Die Gespa-Liste ist detaillierter, als die Werbung vermuten lässt: Qualifikations­runden nur, wenn sie aufgeführt sind, Damen­wettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglisten­wetten nur wenn die Liste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Eckball- oder Karten­märkte führt die Liste keine, und ein Esports-Abschnitt fehlt vollständig. Für Wettende heisst das: Wer auf Eckbälle wetten will, ist bei einem Schweizer Buchmacher falsch. Wer Tennis, Fussball oder Eishockey spielt, liegt im erlaubten Rahmen.

Ein grosses Eisstadion aus der Ferne gesehen, hell erleuchtet von Flutlicht in der Abenddämmerung, davor eine leere Strasse.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Wettbewerbe und Saisonen

Über die Saison 2025/26 hinaus nennt die Liste auch die grossen Turniere: Die Fussball-Weltmeisterschaft 2026 fällt in den Zeitraum, in dem diese Seite aktuell ist, die Eishockey-Weltmeisterschaft gehört zum Standard­angebot, und grosse Tennis­turniere wie Grand Slams stehen ebenso auf der Liste. Voraussetzung ist immer, dass die Gespa den Wettbewerb freigegeben hat – nicht jede Profiliga, nicht jede E-Sport-Liga und nicht jedes Format ist erlaubt.

Wettarten in den erlaubten Sportarten

Innerhalb der erlaubten Wettbewerbe sind Einzel­wetten, Kombi­wetten und System­wetten möglich. Wettereignisse derselben Sport­veranstaltung, die voneinander abhängen, werden bei Sporttip ausschliesslich über die Bet-Builder-Funktion kombiniert – jede andere Kombination kann Swisslos für ungültig erklären und den Einsatz zurück­erstatten. Wettende, die auf Eckbälle oder Karten wetten wollen, finden das auf der Schweizer Liste nicht und müssen deshalb den Umweg über einen ausländischen Anbieter gehen – mit allen Folgen, die das für den Schutz hat.

Neue Wettanbieter in der Schweiz – was «neu» tatsächlich bedeutet

Wer nach «neuen Wettanbietern» oder «neuen Wettanbietern 2026» sucht, sucht oft nach etwas, das es strukturell nicht geben kann. Neue Schweizer Veranstalter­bewilligungen sind im BGS möglich, aber in der Praxis nicht in Sicht – die interkantonale Vereinbarung begrenzt die Zahl der Organisatoren für Lotterien und Sportwetten auf zwei. Was im Internet als «neue Wettanbieter Schweiz 2026» beworben wird, ist fast ausnahmslos eine neue ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung.

Warum «neu» in der Schweiz praktisch immer «ausländisch» heisst

Ein neuer Schweizer Anbieter müsste eine Veranstalter­bewilligung und pro Spiel eine Spielbewilligung beantragen – die Gespa würde prüfen, der Geldspiel­konkordat (in Kraft seit 1.1.2021) wäre beteiligt, und am Ende bliebe die Zahl der Organisatoren weiterhin auf zwei begrenzt. Die Webseiten, die in Werbe­netzwerken als «neue Wettanbieter» auftauchen, sind deshalb durchweg Marken, die eine Lizenz aus dem Ausland mitbringen – Curaçao, Malta oder eine andere Jurisdiktion, die in der Schweiz keine Anerkennung findet (Art. 4 BGS).

Der Köder und was er kostet

Die Werbung verspricht meistens das, was Schweizer Buchmacher gar nicht anbieten dürfen – höhere Limits, anonyme Zahlung, einen Bonus ohne Einzahlung, Cash-Out auf jedem Markt. In der Schweiz ist Werbung für nicht erlaubtes Glücksspiel verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und kann mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet werden (Art. 131 BGS). Werbung zu sehen heisst deshalb, dass die Seite ausserhalb der Schweizer Aufsicht wirbt. Der Schutz, den die Gespa bietet – Sperrregister, Verlust­limiten, Schweizer Aufsicht – gilt auf solchen Seiten nicht.

Was eine «unbekannte» Wettseite von einem seriösen Anbieter unterscheidet

Eine seriöse Schweizer Wettseite zeigt: die Gespa-Bewilligung, die klar benannten Bedingungen, die kantonal zugeordnete Veranstalterin, die Schweizer Zahlungs­verbindung, die Altersgrenze 18 und die verpflichtenden Verlust­limiten. Eine «unbekannte» ausländische Seite zeigt oft: keine Bewilligung in einer Sprache, die ein Schweizer Leser prüfen kann, ein Lizenz-Stempel aus einem Offshore-Staat, Zahlung in Krypto, kein Hinweis auf eine Schweizer Aufsicht und keine Adresse in der Schweiz.

Die Top-10-Wettanbieter im Überblick

Die Rangliste vergleicht Anbieter nach Zulassung, Quotenniveau, Einsatz­grenzen und Spielerschutz – und erklärt, warum kein Anbieter dauerhaft die beste Quote bietet. Schweizer Recht zwingt zu einer klaren Reihenfolge: zwei Anbieter mit Schweizer Bewilligung, der Rest ohne. Beide Gruppen werden beschrieben, bewertet, aber nie gleichgesetzt.

Einordnung der Anbieter

Die Übersicht «Einordnung der Anbieter» sortiert die Anbieter danach, ob sie in der Schweiz eine Bewilligung haben oder nicht. Das ist die wichtigste Trennlinie: alles, was unter «ohne Schweizer Bewilligung» steht, fällt ausserhalb der Schweizer Aufsicht – was in der Praxis heisst: kein Zugang zum Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht über die Wettquoten, kein Schweizer Rechtsanspruch.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip ja – Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport ja – Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Aufsicht Gespa
Betscore nein – ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Anerkennung (Art. 4 BGS)
BillyBets nein – ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Anerkennung (Art. 4 BGS)
Betclic nein – ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Anerkennung (Art. 4 BGS)
IviBet nein – ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Anerkennung (Art. 4 BGS)
Bettilt nein – ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Anerkennung (Art. 4 BGS)
BDMBet nein – ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Anerkennung (Art. 4 BGS)
MyStake nein – ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Anerkennung (Art. 4 BGS)
Interwetten nein – ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Anerkennung (Art. 4 BGS)

Swisslos Sporttip

Swisslos mit dem Produkt Sporttip ist die eine der zwei zulässigen Schweizer Wett­veranstalterinnen. Gegründet auf der interkantonalen Vereinbarung von 2019 (IKV 2020), betreibt die Genossenschaft mit Sitz in Basel die Sportwetten für die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, das Tessin und Liechtenstein. Ein Online-Konto ist nur möglich, wenn man im Vertrags­gebiet wohnt. Die Mindest­einsätze beginnen bei CHF 1, eine Einzel- oder Kombi­wette ist auf CHF 1’000 begrenzt, eine System­wette auf CHF 10’000; Swisslos kann die Limiten jederzeit anpassen. Vor der ersten Wette müssen Spielende Verlust­limiten für 1, 7 und 30 Tage setzen – mit Obergrenze CHF 9’999 (unter 21 Jahren CHF 1’000); eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. 2025 schüttete Swisslos CHF 562 Mio. Reingewinn aus, davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz; CHF 109 Mio. davon stammten aus den Sportwetten. Für Schweizer Wettende, die im Vertrags­gebiet wohnen, ist Sporttip die einzige legal zulässige Online-Adresse für eine breite Sportauswahl – Einschränkungen beim Wettprogramm und bei den Limits inbegriffen.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit Sitz in Lausanne und einem Netz von 2’350 Verkaufs­stellen in der Westschweiz. Die Online-Registrierung ist nur mit Wohnsitz im Vertrags­gebiet möglich. Wie bei Swisslos gilt das BGS-Regime für Verlust­limiten, Identitäts­prüfung und Sperrregister. Für Wettende aus der Romandie ist Jouez Sport die einzige zulässige Schweizer Online-Adresse; die Westschweizer Verkaufs­stellen sind die niederschwellige Variante für alle, die lieber am Schalter spielen.

Betscore, BillyBets, Betclic, IviBet, Bettilt, BDMBet, MyStake

Diese sieben Marken stehen hier zusammen, weil für keine von ihnen eine Schweizer Bewilligung festgestellt ist. Was die Seite nicht zeigt: keine Schweizer Aufsicht, keine Verbindung zum Gespa-Sperrregister, keine Schweizer Beschwerdestelle. Auf welcher ausländischen Lizenz die Seite tatsächlich arbeitet, lässt sich aus dem Schweizer Material nicht feststellen – eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder einem anderen Staat hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Domains solcher Anbieter können auf der Gespa-Sperrliste landen und per DNS in der Schweiz blockiert werden; Ende 2025 standen dort 671 Domains. Wer eine dieser Seiten nutzt, tut das bewusst ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens – was Gewinne betrifft, was Steuern betrifft (so behandelt der Kanton Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen) und was Schutz bei Suchtproblemen betrifft.

Interwetten

Interwetten gehört zu den Marken, die die Gespa als «Domain-Hopping»-Kandidaten nennt – also Seiten, deren Domains regelmässig neu aufgeschaltet werden, wenn die alte blockiert ist. Auch hier gilt: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht, Schweizer Schutz nicht anwendbar. Dass eine Marke im Markt sichtbar ist, beweist keine Schweizer Zulassung.

Wie viele Wettanbieter es in der Schweiz tatsächlich gibt

Die Frage klingt nach einer einfachen Zahl, hat aber zwei. Auf dem Schweizer Online-Markt sind es zwei Veranstalterinnen für Sportwetten, beide interkantonal organisiert und von der Gespa beaufsichtigt. Auf dem internationalen Markt, der auch Schweizer Spielerinnen und Spieler erreicht, sind es Hunderte Anbieter mit Lizenzen aus aller Welt, die in der Schweiz weder anerkannt noch kontrolliert sind.

Die zwei Schweizer Veranstalterinnen

Swisslos und Loterie Romande decken mit ihren Produkten Sporttip und Jouez Sport die Schweiz vollständig ab – jeder Kanton ist eindeutig einem der beiden Vertrags­gebiete zugeordnet. Eine Online-Registrierung bei Swisslos braucht Wohnsitz im Swisslos-Vertrags­gebiet (Deutsch­schweiz, Tessin, Liechtenstein), eine Registrierung bei Loterie Romande Wohnsitz in einem der sechs Westschweizer Kantone. Wer aus dem anderen Vertrags­gebiet ist, wird abgewiesen.

Was eine neue Schweizer Bewilligung erfordern würde

Eine dritte Schweizer Wett­veranstalterin müsste sowohl eine Veranstalter- als auch eine Spielbewilligung beantragen – Voraussetzungen, die das BGS in Art. 21-25 absichert. Die interkantonale Vereinbarung begrenzt die Zahl der Organisatoren, und die Gespa führt eine Sperrliste statt einer «Zulassungs­liste». Was im BGS als Grossspiel geregelt ist, ist absichtlich eng gehalten: kleine Zahl von Veranstalterinnen, klare Aufsicht, klare Gewinn­verwendung.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Wer bei Google «neue Wettanbieter Schweiz» sucht, sieht Buchmacher, die mit Lizenzen aus Malta, Curaçao oder anderen Staaten werben. Eine Lizenz aus dem Ausland hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS) – die Seite darf in der Schweiz nicht beworben werden, und wer dort spielt, hat keinen Schweizer Rechtsanspruch. Die Gespa sperrt Domains solcher Anbieter per DNS; die Sperrliste umfasste Ende 2025 671 Einträge.

Die Rechtslage: was in der Schweiz erlaubt ist – und was nicht

Die Schweizer Rechtslage ist eindeutig: erlaubt sind die zwei interkantonalen Veranstalterinnen, alles andere ist es nicht. Was erlaubt ist, untersteht einem dichten Rahmen aus BGS, VGS, Gespa-Aufsicht und interkantonaler Vereinbarung.

Ein Gebäude mit steinernen Säulen steht an einem Flussufer an einem klaren Morgen, davor lehnen einige Fahrräder.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Das Geldspielgesetz und seine Folgen

Das BGS (in Kraft seit 1. Januar 2019) regelt Sportwetten als Grossspiel (Art. 3 lit. c und e). Eine Bewilligung «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar – bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbs­mässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Wer als Spielerin oder Spieler mitwirkt, wird nicht bestraft – aber Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Wer welche Bewilligung vergibt

Die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) ist Aufsichts­behörde für Lotterien und Sportwetten, gestützt auf das Geldspiel­konkordat (in Kraft seit 1.1.2021). Sie vergibt die Bewilligungen, führt die Sperrliste und prüft die Werbung. Sie ist nicht zu verwechseln mit der ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten will, braucht eine Veranstalter­bewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel.

Werbung, die nicht erlaubt ist

Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und kann mit bis zu CHF 500’000 gebüsst werden (Art. 131 BGS). Werbung in der Schweiz muss sachlich sein, darf sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten und darf nicht irreführend sein (Art. 74 BGS). Gratis­spiele oder Gratis­guthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS).

Spielerschutz in der Schweiz: was jeder Wettende kennen sollte

Spielerschutz ist im Schweizer System mehr als ein Versprechen – er ist technisch umgesetzt. Verlust­limiten werden vor der ersten Wette gesetzt, die Sperrliste ist schweizweit, und Minderjährige sind vom Wetten ausgeschlossen.

Verlustlimiten, die vor der ersten Wette stehen

Vor der ersten Sporttip-Wette müssen Spielende Verlust­limiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen, mit einer Obergrenze von CHF 9’999 für Volljährige (CHF 1’000 für unter 21-Jährige). Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungs­limite für jeweils 30 Tage gesetzt werden. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – was die Spontaneität einer Erhöhung bewusst bremst.

Sperrregister und Selbsttässige Sperre

Wer sich selbst sperren will, kann bei Swisslos den Zugang produkt­bezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Frist­ablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos, Online-Casinos und in Liechtenstein. Eine selbstgewählte Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS); eine Fachstelle ist einzubeziehen (Art. 81 BGS). Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).

Altersgrenze und Identitätsprüfung

Online-Teilnahme bei Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertrags­gebiet, keine bestehende Spielsperre und nur ein Konto pro Person. Die Identität wird per hochgeladenem Ausweis geprüft, die Daten gegen Adress­datenbanken abgeglichen. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Verkaufstellen-Schutz – schwächer als der Online-Schutz

Die Gespa hat 2025 an 200 Verkaufs­stellen getestet, ob Sportwetten an Minderjährige verkauft werden. In 47.5 % der Fälle wurde die Wette verkauft. Der Schutz am Schalter ist also deutlich schwächer als online. Wer Minderjährige schützen will, kann das am sichersten über die Online-Limiten und die Sperrliste tun.

Krypto und Anonymität: warum Schweizer Buchmacher keine anonyme Auszahlung anbieten

Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum versprechen Anonymität bei Ein- und Auszahlung – und sind deshalb für manche Wettende attraktiv. In der Schweiz funktioniert das nicht, weil das BGS und die VGS die Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen vorschreiben.

Was die Schweizer Veranstalterinnen akzeptieren

Swisslos akzeptiert Aufladungen per PostFinance Pay direkt aus der PostFinance App, per Online-Zahlungs­mittel oder per Einzahlungs­schein (Mindest­betrag CHF 20). In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, das Wallet-Guthaben darf CHF 9’999 nicht übersteigen. Auszahlungen gehen ausschliesslich auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen – anonym oder in Krypto gibt es auf einer Schweizer Bewilligung nicht.

Warum Krypto bei Schweizer Buchmachern nicht funktioniert

Das BGS verbietet die Kredit­gewährung an Spielende (Art. 75 Abs. 1 BGS), die VGS verlangt die Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Krypto-Auszahlungen sind deshalb mit einer Schweizer Bewilligung nicht vereinbar. Wer auf einer Schweizer Seite spielt, spielt unter Namen und Adresse – und hat im Gegenzug den vollen Schweizer Schutz.

Wer trotzdem in Krypto wetten will

Wer auf einer ausländischen Seite mit Bitcoin oder Ethereum wettet, akzeptiert damit den Wegfall des Schweizer Schutzes – kein Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsanspruch. Auszahlungen laufen über Blockchain-Adressen, die keinem Schweizer Konto zugeordnet werden müssen. Im Thurgau sind solche Gewinne unabhängig von der Höhe steuerbares Einkommen.

Boni und Gratiswetten: was in der Schweiz erlaubt ist – und was nicht

Boni und Gratiswetten sind in der Werbung allgegenwärtig. In der Schweiz sind sie eng begrenzt und an Bedingungen geknüpft, die eine Gratiswette schnell zu einer Wette mit Kosten machen.

Was das BGS zu Gratiswetten sagt

Gratis­spiele oder Gratis­guthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos erteilt. Boni und Gratiswetten gibt es also nur in einem engen, von der Aufsicht genehmigten Rahmen – und jede Aktion, die nicht von der Gespa genehmigt ist, darf auf einer Schweizer Seite gar nicht laufen.

Was Sporttip an Boni anbietet

Bei Sporttip gibt es den Kombi­boost (nur online, Prematch/Live/System­wetten): mindestens vier Voraussagen mit Mindest­quote 1.50, der Bonus auf den Netto­gewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Quoten­boosts (nur Prematch-Einzel­wetten auf eine Voraussage) und Profit­boosts (Erhöhung des möglichen Netto­gewinns) sind ebenfalls pro Person nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei Cash-Out verfällt der Boost. Gratisspiel­guthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Der Mechanismus hinter dem Turnier

Was als «Gratiswette» beworben wird, ist selten eine Bedingung: Wer den Bonus haben will, muss ihn zuerst umsetzen – mit Einsatz, Mindest­quote und Frist. Wer «risikofrei» wettet, setzt einen Einsatz, den er bei Verlust als Gratiswette zurück­bekommt – die Gratiswette ist dann keine Rück­erstattung in Geld, sondern ein neuer Wett­schein mit Quote und Bedingungen. Wer «verdoppelter Einsatz» liest, muss prüfen, ob die Verdoppelung an eine Mindest­quote, eine Frist oder einen Maximal­gewinn gebunden ist. Das BGS schreibt keine Quoten oder Fristen für Boni vor – die Gespa genehmigt die Aktion, und der Anbieter setzt die Bedingungen.

Zahlungen und Auszahlungsgeschwindigkeit

Wer auf einer Schweizer Seite spielt, zahlt mit Schweizer Zahlungs­mitteln und bekommt Gewinne auf ein Schweizer Konto. Die Auszahlungs­geschwindigkeit ist eine Sache der Veranstalterin – und sie hängt davon ab, wie hoch der Gewinn ist.

Welche Zahlungsmittel Sporttip akzeptiert

Swisslos akzeptiert PostFinance Pay (direkt aus der PostFinance App bestätigt), Online-Zahlungs­mittel und Einzahlungs­scheine. Das Wallet lässt sich ab CHF 20 aufladen, in 30 Tagen maximal CHF 10’000. Welche Karten oder E-Wallets genau akzeptiert werden, ist Sache der jeweiligen Veranstalterin und steht in den Bedingungen – ein eigenes Kapitel.

Wie schnell Gewinne ausgezahlt werden

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungs­quittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungs­verbindung innert 3 Arbeits­tagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen. Auszahlungen aus dem Wallet auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeits­tage. Auszahlung geht ausschliesslich auf den eigenen Namen

Gewinne gehen nur auf ein Konto im eigenen Namen, hier dass das BGS es so vorschreibt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Die Schweizer Bewilligung verlangt eine klare Zuordnung zwischen Konto­inhaber und Spiel­konto, und die VGS setzt das technisch um. Wer auf einer ausländischen Seite spielt, hat diese Zuordnung nicht – und im Konflikt­fall keine Schweizer Stelle, die das Geld zurückholt.

Mobile Nutzung und Apps

Wer in der Schweiz online wettet, wettet zunehmend auf dem Smartphone. Die Anforderungen an eine Wett-App sind in der Schweiz nicht anders als anderswo – aber die Spielregeln und der Identitäts­nachweis kommen hinzu.

Die Sporttip App und ihre Funktionen

Sporttip lässt sich über die Website oder die Sporttip App (iOS, Android) nutzen. In der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufs­stelle gespielt werden – ein Hybrid, der die Online-Wette mit dem Schalter verbindet.

Worauf bei Registrierung und Sicherheit zu achten ist

Die Online-Registrierung verlangt Ausweis, Adresse und eine Verlust­limiten-Festlegung vor der ersten Wette. Ein einziges Konto pro Person, eindeutig zugeordnet. Das Passwort sollte nur auf dem eigenen Gerät gespeichert werden, Push-Benachrichtigungen nur bei Bedarf, und die App sollte aus dem offiziellen Store kommen. Wer ein verlorenes Handy vermutet, sollte das Konto sperren lassen.

Livewetten und Cash-Out

Livewetten sind in der Schweiz erlaubt, wenn die Veranstalterin eine entsprechende Bewilligung hat und das Ereignis auf der Gespa-Liste steht. Cash-Out ist keine regulatorische Pflicht, sondern eine Funktion der Veranstalterin.

Wie Sporttip Livewetten handhabt

Bei Sporttip-Live­wetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird – eine Quote kann sich also ändern, ohne dass das Spiel auf dem Bildschirm zu sehen ist. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wett­ausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spiel­entscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Video­schieds­richter) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Cash-Out – was es kostet

Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombi- und Langzeit­wetten, vor Spiel­beginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teil­auszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn, hängt vom Spiel­stand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Die Marge, die im Cash-Out steckt

Im Cash-Out steckt die Marge des Anbieters – sichtbarer als bei einer normalen Wette. Wer vorzeitig aussteigt, nimmt einen reduzierten Gewinn mit; der Anbieter behält den Spread zwischen dem fairen Wert und dem Cash-Out-Preis. Je knapper das Spiel steht, desto grösser ist der Spread; wer «sichert», gibt einen Teil des Gewinns für die Sicherheit ab. Das ist die Funktion von Cash-Out, und ein Buchmacher mit Schweizer Bewilligung nimmt daran ebenso teil wie ein ausländischer.

Wettarten und Quoten: wie aus Einsatz und Quote der Gewinn wird

Wer in der Schweiz wettet, wettet Einzel-, Kombi- oder System­wetten. Die Quote entscheidet, was eine Wette im Erfolgs­fall zurück­bezahlt – und die Marge des Buchmachers entscheidet, was im Durchschnitt beim Buchmacher bleibt.

Einzelwette, Kombiwette, Systemwette

Die Einzel­wette setzt auf ein Ereignis, die Kombi­wette auf mehrere – die Gesamt­quote ist das Produkt der Einzel­quoten. Die System­wette kombiniert mehrere Wetten so, dass nicht jede Voraussage stimmen muss. Bei Sporttip liegt die Mindest­einsatz­grenze für Einzel- und Kombi­wetten bei CHF 1, für System­wetten ebenfalls; die Höchst­einsatz­grenze liegt bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombi­wette und CHF 10’000 pro System­wette. Wer höher wetten will, ist bei einem Schweizer Buchmacher an der Limite – und auf einer ausländischen Seite erst recht, falls die Seite das Risiko annimmt.

Wie der Gewinn berechnet wird

Der Gewinn einer Sporttip-Wette ist Einsatz mal Quote (bei Kombi­wetten Einsatz mal Gesamt­quote, dem Produkt der Einzel­quoten). Swisslos rundet zuerst auf zwei Nach­komma­stellen auf und dann auf 5 Rappen genau ab. Wird ein Wett­ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Turnier­rahmen) nach­geholt, ist die Wette ungültig: Einzel­wetten werden zurück­bezahlt, in Kombi­wetten erhält die Voraussage Quote 1.00.

Was die Marge ist – und warum sie niemand dauerhaft schlägt

Die Marge ist das, was der Buchmacher von jeder Wette im Durchschnitt behält – der Anteil, der nicht als Gewinn zurück­fliesst. Eine faire Wette auf zwei Seiten (Heimsieg und Auswärtssieg, beide zu Quote 2.00) hätte 100 % Auszahlung und 0 % Marge. Stehen beide Seiten zu Quote 1.90, ist die Auszahlung tiefer: 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.95, also 95 %. Die Marge ist 1 minus 0.95 = 5 %. Wer bei 1.90 / 1.90 setzt, gibt 5 % seines Einsatzes an den Buchmacher ab – auf jeder Wette, in jedem Markt, bei jedem Ergebnis. Nimmt der Buchmacher auf einer Seite 1.85 und auf der anderen 2.00, ist die Auszahlung 1 ÷ (1/1.85 + 1/2.00) ≈ 0’962, die Marge etwa 3.8 %. Eine Marge von 5 % an einer Seite und 3.8 % an der anderen sind nicht dasselbe – wer die Anbieter vergleicht, vergleicht Margen pro Markt.

Wer jetzt rechnet, sieht: Bei einer Marge von 5 % auf einem Zwei-Wege-Markt zu 1.90/1.90 zahlt der Markt im Durchschnitt 95 Rappen pro Franken Einsatz zurück. Eine Wette von CHF 100 zu Quote 1.90, die gewinnt, zahlt CHF 190 zurück – aber im Durchschnitt über viele Wetten verliert die Wett­summe 5 % an den Anbieter. Wer auf der Suche nach der «besten Quote» ist, vergleicht Margen – und ein Anbieter kann nicht in jedem Markt, in jedem Sport und bei jedem Spiel die niedrigste Marge haben. Wer die beste Quote für ein einzelnes Spiel sucht, vergleicht Anbieter für genau dieses Spiel – und nicht eine allgemeine Liste.

Häufige Fragen

Welche Wettanbieter sind in der Schweiz erlaubt, und wer vergibt die Bewilligung?

In der Schweiz sind nur zwei Veranstalterinnen für Sportwetten zugelassen: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Die Bewilligungen (Veranstalter- und Spiel­bewilligung) vergibt die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht in Bern; die Aufsicht beruht auf dem Geldspiel­gesetz (BGS) und dem Geldspiel­konkordat.

Wie viele Wettanbieter für Sportwetten gibt es in der Schweiz tatsächlich?

In der Schweiz zwei: Swisslos für die Deutsch­schweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone. Beide arbeiten mit Schweizer Bewilligung unter der Gespa. Alle anderen Buchmacher, die Schweizer Spielerinnen und Spieler erreichen, sind ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.

Was bedeutet es für Spielende, wenn ein Anbieter nur eine Lizenz aus dem Ausland besitzt?

Eine Lizenz aus dem Ausland hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Der Anbieter unterliegt keiner Schweizer Aufsicht, das Spiel­konto ist nicht an das Gespa-Sperrregister angeschlossen, und es gibt im Streit­fall keinen Schweizer Rechts­anspruch. Wer dort spielt, riskiert zudem, dass seine Gewinne konfisziert werden können, und im Kanton Thurgau sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen steuerbares Einkommen.

Welcher Wettanbieter hat die besten Quoten, und weshalb lässt sich das nicht dauerhaft festlegen?

Kein Anbieter hat dauerhaft die beste Quote. Die Marge – der Anteil, den der Buchmacher pro Markt behält – schwankt nach Sport, Markt, Spiel und Zeitpunkt. Wer die beste Quote für ein einzelnes Ereignis sucht, vergleicht Anbieter für genau dieses Ereignis; eine allgemeine Liste der «besten Wettanbieter» ist eine Moment­aufnahme und keine dauerhafte Aussage.

Wohin werden Gewinne ausgezahlt, und warum nur auf ein Konto im eigenen Namen?

Gewinne aus Schweizer Sportwetten gehen ausschliesslich auf ein Bank- oder Postkonto in der Schweiz oder in Liechtenstein, das auf den Namen des Konto­inhabers lautet. Das schreibt das BGS vor (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen gibt es bei einer Schweizer Bewilligung nicht. Wer auf einer ausländischen Seite spielt, hat diese Zuordnung nicht.

Was ist die Sperrliste der Gespa, und wie wirkt sie auf ausländische Wettseiten?

Die Gespa führt eine Sperrliste mit Domains ausländischer Wett­anbieter, die in der Schweiz per DNS blockiert werden (Art. 86-93 BGS). Ende 2025 umfasste die Liste 671 Einträge. Wer eine blockierte Seite öffnen will, wird auf eine Stopp-Seite der Gespa umgeleitet. Die Sperrliste ersetzt keine Selbst­sperre – wer sich selbst sperren will, nutzt die Spielsperre der Schweizer Veranstalterin oder das schweizweite Sperrregister.

Inhalt erstellt vom Team «Quoten Rechner Info»