Wettanbieter mit Bitcoin in der Schweiz: was geht, was nicht, was es kostet
Stand der Daten: 20. Oktober 2026, geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa sowie die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport.

Wer in der Schweiz mit Bitcoin oder einer anderen Kryptowährung wetten will, trifft auf eine klare Trennung: Die zwei bewilligten Organisatoren, Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport, nehmen keine Kryptowährungen an, zahlen dort keine Gewinne aus und schliessen Anonymität schon bei der Registrierung aus. Wer trotzdem mit Bitcoin einzahlt, landet bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Diese Seite beschreibt beide Wege, nennt die Spielregeln der lizenzierten Anbieter und zeigt, was bei ausländischen Wettseiten auf dem Spiel steht.
Rechtslage: warum Bitcoin bei Schweizer Wettanbietern kein Thema ist
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e). Zuständig ist die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, nicht die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung umfasst die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und besteht «nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Organisatoren für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport.

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel) veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit Sitz in Lausanne und 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Wer bei einem dieser beiden Anbieter einzahlt, zahlt auf ein Konto, das auf seinen Namen lautet. Gewinne und Saldi werden nach Art. 50 Abs. 2 VGS ausschliesslich auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt. Anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen existieren im lizenzierten Schweizer Wettmarkt nicht. Kreditierung an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Die Online-Registrierung bei Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Anonymität endet damit schon vor der ersten Einzahlung.
Eine Schweizer Bank, ein Schweizer Kartendienst und der Gesetzgeber haben keine Pflicht, Zahlungen an ausländische Wettseiten zu blockieren. Wer in der Schweiz mit Bitcoin bei einem ausländischen Anbieter einzahlt, nutzt also kein technisch unterbundenes Schlupfloch, sondern einen bewusst offenen Weg, der die ganze Schutzarchitektur der Schweiz umgeht.
Spielerschutz: was ohne Schweizer Bewilligung verloren geht
Die Schweizer Spielregeln setzen den Schutz auf drei Ebenen um: Identitätsprüfung, Verlustlimiten und Sperrregister. Wer bei einer ausländischen Seite spielt, verlässt alle drei.

Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Diese Limiten sind bei Sporttip nach den Regeln der VGS vorgeschrieben und stehen im Konto, nicht im Kleingedruckten eines Bonus. Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kennen diese Pflicht nicht.
Das Sperrsystem funktioniert schweizweit. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbstgewählte Sperre lässt sich nach Art. 84 VGS erst nach drei Monaten aufheben, mit Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Wer gesperrt ist oder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Bei einer ausländischen Seite ohne Schweizer Bewilligung existiert weder die schweizweite Sperre noch die schweizweite Wirkung einer Selbstaussperrung.
Spielende sind bei den zwei lizenzierten Organisatoren also nicht nur Kunden, sondern eingebettet in ein Register-, Limiten- und Aufsichtssystem, das im Ausland so nicht existiert. Wer dieses System verlässt, gewinnt keine Freiheit, die er vorher nicht hatte, sondern verliert genau die Stellen, an die er sich bei einem Problem wenden könnte.
Bitcoin und Anonymität: was die Blockchain kann und was sie nicht kann
Bitcoin ist eine Kryptowährung mit begrenzter Menge: Die Maximalmenge ist auf 21 Millionen Einheiten beschränkt. Das Konzept wurde unter dem Pseudonym «Satoshi Nakamoto» veröffentlicht; das Whitepaper trägt den Titel «Bitcoin: A Peer-to-Peer Electronic Cash System» und wird auf den 1. Oktober 2008 datiert. Das Bitcoin-Netzwerk entstand am 3. Januar 2009 mit der Schöpfung der ersten 50 Bitcoin im Genesisblock. Der erste dokumentierte Warenaustausch gegen Bitcoin fand am 22. Mai 2010 statt: Zwei Pizzen wurden gegen 10’000 Bitcoin gehandelt.
Die Blockchain macht Transaktionen öffentlich einsehbar und nur über Adressen zugeordnet, nicht direkt über Namen. Das ist keine Anonymität im engeren Sinn, sondern Pseudoanonymität: Die Adresse steht für alle sichtbar in der Kette, der Name dahinter lässt sich aber oft über Handelsbörsen, Wallet-Anbieter oder die IP-Adresse rekonstruieren. Bei einer ausländischen Wettseite, die eine Auszahlung in Bitcoin anbietet, liegt die Zuordnung Wallet-zu-Person nicht in der Hand des Spielenden, sondern beim Anbieter und gegebenenfalls bei dessen KYC-Pflichten.
Die Blockbelohnung halbiert sich alle 210’000 Blöcke; im Mittel entsteht etwa alle 10 Minuten ein neuer Block. Die Blockbelohnung betrug bis November 2012 50 Bitcoin, bis Juli 2016 25, bis Mai 2020 12,5 und bis April 2024 6,25; seitdem werden 3,125 Bitcoin pro neuem Block ausgezahlt. Die monetäre Seite hat direkte Folgen für den Wetteinsatz: Starke Kursschwankungen können Einsatz und Gewinn stärker verändern als jede Wettquote. Wer am Montag 0,01 Bitcoin einzahlt, kann am Sonntag nach einer Wette, die in Bitcoin ausgezahlt wird, real weniger Fiat-Geld in der Hand halten, selbst wenn die Wette gewonnen hat. Wer am Sonntag auszahlt und der Bitcoin-Kurs fällt am Dienstag um 10 %, hat 10 % weniger, ohne dass die Wette an Wert verloren hätte. Diese Volatilität ist nicht die Schuld des Wettanbieters, aber sie ist der Preis der Bitcoin-Instanz, und sie trifft Spielende unmittelbar.
Steuerlich bleibt Bitcoin in der Schweiz eine bewegliche Sache: Der Europäische Gerichtshof erklärte am 22. Oktober 2015 in der Rechtssache Hedqvist, dass beim Kauf und Verkauf von Einheiten der virtuellen Währung Bitcoin keine Mehrwertsteuer anfällt. Schweizer Wettgewinne aus bewilligten Grossspielen sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn (Bundesgrenze CHF 1’071’000 ab 1.1.2026), darüber fällt 35 % Verrechnungssteuer an, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Für Gewinne aus ausländischen Wetten gilt keine Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis variiert; der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als voll steuerbares Einkommen. Ein typischer Wettender liegt mit seinen Gewinnen weit unter der Bundeslimite, sowohl im lizenzierten als auch im ausländischen Markt; die Frage ist nicht die Steuer auf den Gewinn, sondern die kantonale Praxis, die in einem «je nach Kanton» endet.
Die zwei lizenzierten Wettanbieter der Schweiz im Vergleich
Die folgende Übersicht zeigt die zwei bewilligten Organisatoren und ihre wichtigsten Eigenschaften für Spielende. Beide nehmen keine Kryptowährungen an, beide verlangen eine Identitätsprüfung und beide sind an die Schweizer Aufsicht angeschlossen.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter und Spielbewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS SR 935.51, Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip; Servicegebiet Deutschschweizer Kantone, Tessin und Liechtenstein |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS SR 935.51, Aufsicht Gespa) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne; Produkt Jouez Sport; Servicegebiet FR, GE, JU, NE, VD, VS |
Die zwei Anbieter unterscheiden sich weniger durch ihre Spielregeln als durch ihr Servicegebiet. Wer in Genf wohnt, kann kein Konto bei Swisslos eröffnen und keine Online-Wetten bei Sporttip platzieren; wer in Zürich wohnt, hat bei Jouez Sport keinen Online-Zugang. Diese Wohnsitzregel ist keine Marotte, sondern folgt aus der interkantonalen Vereinbarung und der Aufteilung der beiden Veranstaltergebiete.
Beide Anbieter setzen auf ein vollständig reguliertes Zahlungs- und Auszahlungssystem, das keine Kryptowährungen einschliesst. Wer auf Bitcoin oder eine andere Kryptowährung Wert legt, findet hier keinen Zugang. Wer den Schweizer Schutzrahmen behalten will, hat hier genau zwei Optionen.
Swisslos Sporttip: was der eine Schweizer Anbieter im Westen abdeckt
Swisslos Sporttip ist die Sportwetten-Marke der Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Konto, Limiten und Spielregeln
Die Online-Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Vor der ersten Teilnahme werden Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt (Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000); Senkung sofort, Erhöhung erst nach 72 Stunden, plus eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage. Eine selbstgewählte Spielsperre lässt sich für 1 bis 180 Tage ohne vorzeitige Aufhebung setzen; eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Sperrregister eingetragen.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000; Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, jüngere sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Märkte, Livewetten und Kombinationen
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer (etwa Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und es besteht keine Garantie für jeden Markt; der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Boosts, Quoten und Auflösung
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote (bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten) und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.
Bewertung
Swisslos Sporttip ist die einzige Möglichkeit für die grosse Mehrheit der Deutschschweizer Kantone und für Tessin, legal online Sportwetten zu platzieren. Wer im Vertragsgebiet wohnt und auf Bitcoin verzichten kann, bekommt hier einen vollständig regulierten Anbieter mit Schweizer Aufsicht, schweizweiter Sperrwirkung und gesetzlich verankerten Verlustlimiten. Wer Krypto-Einzahlung oder eine anonymere Spielweise sucht, ist hier fehl am Platz, und der Anbieter bietet das auch gar nicht an.
Loterie Romande Jouez Sport: was der Westschweizer Anbieter abdeckt
Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse lautet Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Konto, Spielerschutz und Verbreitung
Die Online-Registrierung folgt den Regeln der interkantonalen Vereinbarung: Mindestalter 18, Wohnsitz im Servicegebiet, keine bestehende Spielsperre, eine einzige Registrierung pro Person, Identitätsprüfung gegen den hochgeladenen Ausweis. Verlustlimiten, Einzahlungslimiten und das schweizweite Sperrregister gelten gleich wie bei Swisslos; die genauen Werte und Fristen sind in den jeweiligen Spielregeln von Jouez Sport festgelegt. Die Loterie Romande gehört zu den zwei Organisatoren, die nach interkantonalem Recht Sportwetten in der Schweiz durchführen dürfen.
Bewertung — Loterie Romande Jouez Sport
Für Spielende in Genf, Lausanne, Sitten, Neuenburg, Freiburg und Delsberg ist Jouez Sport der einzige bewilligte Online-Wettanbieter. Wer im Westschweizer Servicegebiet wohnt, hat hier einen vollständig regulierten Zugang mit Schweizer Aufsicht und schweizweiter Sperrwirkung; wer auf Bitcoin-Einzahlung setzt, hat sie auch hier nicht. Die Loterie Romande ist wie Swisslos kein Ort für Krypto-Wetten, und sie ist auch nicht der Ort für Spielende, die ein zweites Online-Konto bei einem anderen Schweizer Anbieter suchen, weil es diesen anderen Anbieter nicht gibt.
Was Bitcoin-Suchende bei ausländischen Wettseiten erwartet
Wer bei einer ausländischen Wettseite spielt, weil sie Bitcoin akzeptiert, betritt eine eigene Welt. Diese Seite beschreibt sie, weil Schweizer Spielende ihr begegnen, nicht weil sie empfohlen wird.
Die Spielregeln sind die Hausregeln des Anbieters, nicht das BGS. Eine ausländische Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS); das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat, die mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren geahndet wird (Art. 130 BGS). Der Spielende wird in der Schweiz nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden; Schutz und Fairplay-Kontrolle durch die Gespa existieren nicht.
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter via DNS blockieren (Art. 86–93 BGS); die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt (Domain-Hopping); die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home als bekannte Beispiele und führt bet365 auf der Liste. Wer eine Seite sucht, die auf der Sperrliste steht, findet oft innert Tagen eine neue Adresse unter gleichem Namen.
Die faire Beschreibung lautet deshalb nicht «die ausländische Seite ist illegal» und nicht «die ausländische Seite ist sicher», sondern: «keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Ausschlussregel, keine Schweizer Beschwerdestelle, Gewinrichtenscheinbar nach kantonalem Recht steuerbar; lizenziert heisst voller Schweizer Schutz, aber nur zwei Anbieter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, Wohnsitzpflicht und Verifizierung». Keine der beiden Welten ist «die sichere Wahl» von Vornherein, und beide Welten schliessen sich in der Schweiz aus: Wer bei Swisslos oder Loterie Romande spielt, zahlt in CHF und ohne Krypto.
Für Bitcoin-interessierte Spielende ist die ehrliche Schlussfolgerung, dass das, was sie suchen, in der Schweiz nicht in der Form existiert, die sie erwarten. Wer Bitcoin-Einzahlung als Anonymitätsmerkmal versteht, sollte wissen, dass die Blockchain Adressen öffentlich macht und die Zuordnung Wallet-zu-Person beim Anbieter liegt; wer Bitcoin als Zahlungsweg versteht, sollte wissen, dass die Kursschwankung Einsatz und Gewinn unmittelbarer verändern kann als jede Wettquote; wer Bitcoin als Schweizer Zahlungsmittel versteht, sollte wissen, dass die zwei bewilligten Anbieter der Schweiz keine Kryptowährungen annehmen.
Die Architektur der zwei Wege
Beide Wege sind im Grundsatz einfach zu verstehen. Der lizenzierte Weg führt zu Swisslos oder Loterie Romande, verlangt eine Identitätsprüfung, kennt Verlustlimiten und das schweizweite Sperrregister und zahlt Gewinne auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers aus, ohne Krypto. Der Offshore-Weg führt zu einer ausländischen Seite, die Bitcoin akzeptiert, hat keine Schweizer Aufsicht, kein schweizweites Sperrregister und keine Schweizer Beschwerdestelle; die Anonymität endet bei der Wallet, nicht bei der Person.
Wer den einen Weg wählt, schliesst den anderen aus. Wer bei einem ausländischen Anbieter mit Bitcoin spielt, kann sich nicht an das schweizweite Sperrregister wenden, wenn die Seite nicht auszahlt oder das Konto sperrt; wer bei Swisslos spielt, kann keine Bitcoin-Einzahlung nutzen, auch nicht über Umwege. Diese Zwei-Wege-Architektur ist kein Nachteil des einen oder anderen Anbieters, sondern die Struktur des Schweizer Marktes, den die interkantonale Vereinbarung und das BGS vorgeben.
Häufig gestellte Fragen
Dürfen Schweizer Wettanbieter Gewinne in Bitcoin auszahlen?
Nein. Die zwei bewilligten Organisatoren der Schweiz, Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport, zahlen Gewinne ausschliesslich auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers aus (Art. 50 Abs. 2 VGS). Krypto-Auszahlungen sind in der lizenzierten Schweizer Wettlandschaft nicht vorgesehen und werden von beiden Anbietern nicht angeboten.
Welche Folgen hat eine Wette bei einer ausländischen Seite für Spielende?
Die Seite hat keine Schweizer Bewilligung, keine Aufsicht durch die Gespa und keinen Zugang zum schweizweiten Sperrregister. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden; der Spielende wird in der Schweiz nicht bestraft. Eine ausländische Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS).
Was ist eine Wettseite ohne Verifizierung, und was geht ohne Identitätsprüfung verloren?
Eine Wettseite ohne Verifizierung verlangt bei der Registrierung keinen Ausweis und prüft die Identität nicht. Ohne diese Prüfung entfallen die schweizweit gültige Spielsperre, die gesetzlich verankerten Verlustlimiten und die Schweizer Aufsicht durch die Gespa. Die Anonymität gegenüber der Seite ist grösser, aber nicht gegenüber der Blockchain, wo die Wallet-Adressen öffentlich sichtbar sind.
Wie wirkt sich der schwankende Bitcoin-Kurs auf Einsatz und Gewinn aus?
Der Bitcoin-Kurs schwankt stärker als jede Wettquote. Wer am Montag 0,01 Bitcoin einzahlt und am Sonntag nach einem Gewinn in Bitcoin auszahlt, kann am Dienstag real weniger Fiat-Geld halten als am Montag, ohne dass die Wette an Wert verloren hätte. Diese Volatilität ist kein Wettanbieterthema, sondern eine Eigenschaft von Bitcoin.
Wie werden Gewinne aus ausländischen Wetten steuerlich behandelt?
Gewinne aus ausländischen Grossspielen unterliegen keiner Verrechnungssteuer, sind aber nach kantonalem Recht steuerbar; im Kanton Thurgau etwa werden sie unabhängig vom Betrag als voll steuerbares Einkommen behandelt. Die kantonale Praxis variiert, weshalb die ehrliche Antwort «je nach Kanton» lautet. Eine Auskunft beim kantonalen Steueramt oder einem Steuerberater ersetzt eine generische Aussage.
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Inhalt erstellt vom Team «Quoten Rechner Info»
