Freiwette Sportwetten in der Schweiz: Was Gratisspielguthaben wirklich bringt

Updated Oktober 2026
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Stand: 20. Oktober 2026 – geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa (Eidgenössische Spielbankenkommission und Interkantonale Geldspielaufsicht) sowie die Spielregeln der beiden bewilligten Veranstalter.

Eine Eisfläche unter Flutlicht in der Winterdämmerung, aus grosser Distanz von einem verschneiten Hang aus gesehen.
Bei der Aktion der Loterie Romande erhielt CHF 10 Spielguthaben, wer innert 7 Tagen den verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab.

Eine Freiwette klingt nach geschenktem Geld. Wer das Spielguthaben einmal genutzt hat, weiss, dass die Rechnung seltener so einfach aufgeht wie das Wort es verspricht. Bei Sporttip und Jouez Sport, den beiden einzigen in der Schweiz bewilligten Sportwetten-Anbietern, ist Gratisspielguthaben denn auch bewusst klein gehalten, an eine Frist gepligte und nicht auszahlbar. Wer eine Wette damit platziert, bekommt im Gewinnfall nur den Reingewinn ausgezahlt, nicht den Einsatz zurück. Das ist der entscheidende Unterschied zu einer normalen Wette mit eigenem Geld, und es lohnt sich, ihn zu verstehen, bevor man überhaupt entscheidet, ob man eine Freiwette annimmt.

Wer in der Deutschschweiz wettet, landet fast zwangsläufig bei Swisslos und seinem Produkt Sporttip. Wer in der Romandie wohnt, nutzt die Plattform Jouez Sport der Loterie Romande. Beide Veranstalter dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, beide unterstehen der Gespa, beide teilen sich den Markt nach Sprachregion auf. Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung – von IviBet bis BDMBet – mögen mit grossen Bonusversprechen werben, dürfen in der Schweiz aber weder beworben noch legal genutzt werden. Wer dort spielt, hat keinen Anspruch auf Schweizer Spielerschutz, kein Spielsperrenregister und keine Schweizer Aufsicht.

Die Seite erklärt, was eine Freiwette in der Schweiz wirklich ist, wie sie berechnet wird, welche Bedingungen Sporttip und Loterie Romande daran knüpfen, und wer überhaupt von einer Gratiswette profitiert.

Wie das Schweizer Wettgesetz Freiwetten reguliert

Das Schweizer Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) definiert Sportwetten als Grossspiel. Sie fallen seit dem 1. Januar 2019 unter die Aufsicht der Gespa, nicht der ESBK, die nur Casinos überwacht. Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und pro Spiel eine zusätzliche Spielbewilligung. Beide Bewilligungen erteilt die Gespa. Die Konzession gilt ausdrücklich nur in der Schweiz, eine ausländische Lizenz – aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Staat – hat hier keine rechtliche Wirkung.

Ein Tennisplatz im Morgengrauen mit gespanntem Netz und feinem Dunst über der roten Asche.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1 und der Höchsteinsatz CHF 1'000, für eine Systemwette CHF 10'000.

Der Gesetzgeber hat die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten bewusst auf zwei beschränkt. Das sind Swisslos mit Sitz in Basel und Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin sowie Liechtenstein, und die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne und Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Eine dritte Schweizer Sportwetten-Bewilligung existiert nicht, und die Gespa vergibt auch keine weiteren. Wer in der Schweiz legal wetten will, hat die Wahl zwischen genau diesen beiden.

Für Gratisspielguthaben und Freiwetten gilt eine zusätzliche Hürde: Solche Aktionen brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Swisslos hat 2025 von der Aufsicht acht solcher Bewilligungen erhalten, die Loterie Romande 24. Die Zahl sagt bereits, warum die Werbung der beiden Anbieter für Freiwetten zurückhaltend bleibt: jede einzelne Aktion muss von der Aufsicht genehmigt werden, bevor sie live geht. Das ist ein Grund, warum Neukundenangebote in der Schweiz seltener und kleiner ausfallen als bei ausländischen Anbietern.

Wichtig für alle, die auf einer ausländischen Plattform spielen: Werbung für nicht in der Schweiz bewilligte Geldspiele ist in der Schweiz verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und kann mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet werden (Art. 131 BGS). Das Anbieten solcher Wetten ist eine Straftat. Der Spieler wird zwar nicht bestraft, aber sein Einsatz und sein Gewinn können im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Schutz durch die Schweizer Aufsicht gibt es dort nicht.

Bewilligungsstatus und Verbreitungsgebiet

Die folgende Einordnung zeigt, welcher Anbieter in der Schweiz überhaupt eine Bewilligung hat und in welchem Vertragsgebiet er aktiv ist. Die Spalte zur Bewilligung fasst die Gespa-Lage zusammen, die Spalte zum Veranstalter nennt die hinter dem Produkt stehende Gesellschaft.

Ein Füllfederhalter und eine Lesebrille liegen auf einem dunklen Eichentisch neben einer Schale mit Äpfeln.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter
Swisslos Sporttip Bewilligung als Grossspiel-Veranstalterin (Veranstalter- und Spielbewilligung BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung als Grossspiel-Veranstalterin (Veranstalter- und Spielbewilligung BGS) Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
Pribet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht belegt, kein Schutz in der Schweiz
IviBet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht belegt, kein Schutz in der Schweiz
HighFlyBet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht belegt, kein Schutz in der Schweiz
BetFury Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht belegt, kein Schutz in der Schweiz
BC.Game Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht belegt, kein Schutz in der Schweiz
1xBet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht belegt, kein Schutz in der Schweiz
BetOnRed Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht belegt, kein Schutz in der Schweiz
BDMBet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht belegt, kein Schutz in der Schweiz

Die beiden bewilligten Anbieter dürfen ihre Plattform nur Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet zugänglich machen. Für die Romandie heisst das: Wer in Genf wohnt, kann Jouez Sport nutzen, aber nicht Sporttip. Wer in Zürich wohnt, ist umgekehrt bei Sporttip richtig. Wer im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, fällt in das Swisslos-Gebiet. Die Verifizierung läuft bei der Registrierung über die hochgeladene Ausweis-Kopie, die automatisiert gegen Adressdatenbanken geprüft wird.

Spielerschutz: Auch Gratisspielguthaben unterliegt den Limiten

Wer bei Sporttip oder Jouez Sport spielt, muss zuerst Verlustlimiten setzen, bevor die erste Wette überhaupt platziert werden kann. Diese Limite gelten unabhängig davon, ob die Wette mit eigenem Geld oder mit Gratisspielguthaben bezahlt wird. Eine Senkung der Limite greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – eine Schutzfrist, die verhindert, dass Spieler in einer emotionalen Phase ihr Limit kurzfristig ausweiten. Bei Swisslos liegt die Obergrenze für die Verlustlimite bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30-Tage-Fenster möglich.

Die Selbstsperre ist beim Gratisspielguthaben besonders heikel. Eine produktbezogene Sperre bei Swisslos lässt sich für 1 bis 180 Tage selbst setzen, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos inklusive Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf die Rückerstattung von Einsätzen oder Gewinnen. Das betrifft auch ein noch nicht genutztes Spielguthaben aus einer Promotion – wer sich nach Erhalt der Freiwette selbst sperrt, lässt sie verfallen.

Das Wichtigste aus Spielerschutzsicht: Eine Freiwette ist kein «geschenktes Geld ohne Risiko». Das Risiko liegt nicht im Einsatz – der ist weg, sobald die Wette platziert ist –, sondern in der Wette selbst. Wer mit einer Freiwette spielt, lernt das Wetten, gewöhnt sich daran, die Quoten zu lesen, eine Auswahl zu treffen und das Resultat abzuwarten. Aus spielerschützerischer Sicht ist eine kleine, klar befristete Aktion weniger problematisch als eine, die zu Gewohnheit wird. Genau deshalb sind die Schweizer Aktionen auch klein: CHF 10 mit 30 Tagen Gültigkeit, wie sie die Loterie Romande im Winter 2025/26 an National-League-Stadien verlost hat, sind als Einstieg gedacht, nicht als regelmässige Einnahmequelle.

Sperrliste und ausländische Anbieter

Die Gespa führt eine Sperrliste mit Domain-Namen ausländischer Wettanbieter, die in der Schweiz via DNS für die Endkunden blockiert werden. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste, darunter bekannte Namen wie Interwetten, Bet-at-Home oder bet365. Die Liste wird regelmässig aktualisiert, und geblockte Anbieter reagieren mit «Domain-Hopping»: Sie kaufen innerhalb weniger Stunden eine neue Domain, unter der sie weitermachen. Die Gespa blockt diese nach, ein Katz-und-Maus-Spiel, das nie ganz aufhört.

Wer es schafft, bei einem nicht bewilligten Anbieter zu spielen, ist nicht strafbar, hat aber keinen Schweizer Schutz: Kein Spielsperrenregister, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Beschwerdestelle. Die Gewinne fallen zudem unter das kantonale Steuerrecht – der Kanton Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen vollständig als Einkommen, unabhängig von der Höhe. Bei inländischen Gewinnen gilt der Steuerfreibetrag (siehe unten), bei ausländischen Gewinnen je nach Kanton eine andere Praxis.

Freiwette und Boni: Was Gratisspielguthaben bei Sporttip und Jouez Sport bedeutet

Eine Freiwette ist im Schweizer Sprachgebrauch ein Gratisspielguthaben, das die Gespa im Einzelfall bewilligt hat. Es ist nicht auszahlbar, der Einsatz wird im Gewinnfall nicht zurückerstattet, und es ist an eine Frist und oft an eine Mindestquote gebunden. Das unterscheidet eine Freiwette grundlegend von einem klassischen Einzahlungsbonus mit Umsatzbedingung: Es gibt keinen zu «clearingen» Bonus, sondern eine einzelne Wette mit klar definierten Regeln.

Wie der Gewinn einer Freiwette berechnet wird

Eine Freiwette mit einem Nennwert von CHF 10 und einer Wette zur Quote 1.90 ergibt im Gewinnfall einen Reingewinn von rund CHF 9. Genau gerechnet: Reingewahl 10 × (1.90 − 1) = CHF 9. Der Spieler erhält nur den Reingewinn ausgezahlt, das Startguthaben von CHF 10 ist weg. Würde er CHF 10 eigenes Geld auf dieselbe Quote setzen, erhielte er CHF 19 zurück (10 × 1.90), also Einsatz plus Gewinn. Der Unterschied ist genau die CHF 10 Startguthaben, die bei einer Freiwette nicht zurückkommen. Beispielrechnung: Reingewahl 10 × (1.90 − 1) = CHF 9.

Für die Bewertung einer Freiwette gilt eine andere Rechnung als für die Auszahlung. Der durchschnittliche Wert einer Freiwette, deren Einsatz nicht zurückkommt, ist Nennwert × (Quote − 1) ÷ Quote × Auszahlungsquote des Marktes. Bei einer ausgeglichenen Wette zu Quote 1.90 / 1.90 liegt die Auszahlungsquote des Marktes bei rund 95.24 % (1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90)), die Marge also bei knapp 4.76 %. Daraus ergibt sich: Wert = 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0.9524 ≈ 4.51. Eine CHF 10 Freiwette auf einer ausgeglichenen Wette ist also im Schnitt etwa CHF 4.50 wert, nicht CHF 10.

Die Schlussfolgerung ist unangenehm konkret: Eine Freiwette ist nicht das, was sie zu sein scheint. Sie ist im Erwartungswert nur ein Bruchteil ihres Nennwerts. Bei sehr hohen Quoten wird sie weniger wert, bei sehr tiefen Quoten steigt ihr Wert – aber bei einer Quote von 1.10 etwa ist der Erwartungswert praktisch null, weil (1.10 − 1) ÷ 1.10 × 1 = 0.0905, mit der Marktmarge multipliziert also etwa 8.6 % des Nennwerts. Wer eine Freiwette bekommt, sollte sie auf einer Quote platzieren, die hoch genug ist, dass der Reingewinn den Aufwand lohnt – typischerweise ab Quote 2.00 aufwärts.

Reales Beispiel: Die Aktion «Patinoires et Stades» der Loterie Romande

Die Loterie Romande hat zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 die Aktion «Jouez Sport – Patinoires et Stades» durchgeführt. An den 7 Aktionsabenden wurde in den Stadien der National League ein Code verteilt. Wer den Code innerhalb von 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück verteilt, jedes war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Es war eine klassische Einsteigeraktion, kein Dauerangebot, kein Massenmarkt-Versprechen.

Wer das Spielguthaben nutzte, setzte es auf eine Wette seiner Wahl und erhielt im Gewinnfall nur den Reingewinn ausgezahlt – den CHF 10 Einsatz nie zurück. Bei einer Quote von 1.90 wären das CHF 9 Reingewinn, bei einer Quote von 3.00 bereits CHF 20. Wer auf eine Quote von 5.00 ging, bekam im Gewinnfall CHF 40 ausgezahlt. Das Spielguthaben war also keine Verdoppelung der Gewinnchance, sondern eine Verdoppelung des Risikoeinsatzes: Der Spieler riskierte im Gewinnfall nichts Eigenes, im Verlustfall aber auch nichts.

Kombiboost, Quotenboost und Profitboost bei Sporttip

Neben Gratisspielguthaben kennt Sporttip weitere Mechanismen, die einem Bonus ähneln, aber keiner sind. Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Kombinationswette prozentual, wenn mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 kombiniert werden. Bei vier Voraussagen gibt es 5 % zusätzlich auf den Nettogewinn, bei sieben 20 %, bei zehn 40 % und bei fünfzehn 100 %. Das ist kein Geschenk, sondern eine Aufwertung des Gewinns – die Wette selbst wird ganz normal platziert, bezahlt und im Gewinnfall ausbezahlt, der Bonus on top ist eine Anreicherung.

Quotenboosts und Profitboosts sind noch enger definiert. Ein Quotenboost gilt nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage und hebt die Quote für genau diese Wette an. Ein Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz, ebenfalls pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung gedeckelt. Wird die Wette per Cash-Out vorzeitig beendet, verfällt der Boost ersatz. Auch sie sind keine Freiwetten und sollten nicht als solche verstanden werden.

Auszahlung und Gültigkeit

Ein Gratisspielguthaben auf dem Swisslos-Wallet ist nicht auszahlbar. Es kann ausschliesslich zum Platzieren von Wetten verwendet werden. Das ist eine zentrale Schweizer Besonderheit: Wer nach der Wette einen Gewinn erzielt, erhält nur den Reingewinn, nicht das ursprüngliche Guthaben. Die Auszahlung des Gewinns folgt den normalen Regeln – bei Swisslos bis CHF 1’000 automatisch auf das Wallet, darüber per Banküberweisung innert 3 Arbeitstagen, sofern die Zahlungsverbindung bekannt ist. Bei der Loterie Romande ist die Auszahlung auf das Wallet bei Gewinnen bis CHF 1’000 netto ebenfalls automatisch, darüber erfolgt die Überweisung auf die angegebene IBAN.

Die Loterie Romande begrenzt zudem das Wallet-Guthaben auf höchstens CHF 10’000 und erlaubt Einzahlungen von maximal CHF 10’000 pro 30 Tage. Wer ein Gewinn aus einer Freiwette erzielt und diesen auf dem Wallet behalten will, sollte die Obergrenze im Auge behalten. Wer sie überschreitet, muss auszahlen lassen – was bei nicht auszahlbarem Gratisspielguthaben bedeutungslos ist, bei einem normalen Gewinn aber den Zeitpunkt der Auszahlung erzwingt.

Vergleich der zehn Anbieter: Wer in der Schweiz was bietet

Die folgende Einordnung unterscheidet klar zwischen den beiden in der Schweiz bewilligten Veranstaltern und den ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Sie ersetzt keine eigene Prüfung, sondern strukturiert die Auswahl: Wer in der Deutschschweiz wohnt und einen legalen, geschützten Rahmen sucht, ist bei Sporttip richtig. Wer in der Westschweiz wohnt, nutzt Jouez Sport. Alle anderen Anbieter fallen ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens – sie können genutzt werden, bieten aber keinen Schweizer Schutz.

Swisslos Sporttip – der Deutschschweizer Standard

Swisslos ist die interkantonale Landeslotterie der Deutschschweiz und des Tessins mit Sitz in Basel. Das Sportwetten-Produkt läuft unter dem Namen Sporttip und richtet sich an Personen mit Wohnsitz in den 19 Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein. Eine Online-Registrierung ist nur möglich, wenn die Person volljährig ist, im Vertragsgebiet wohnt und keine Spielsperre besteht. Die Identität wird beim Upload des Ausweises verifiziert.

Sporttip ist für deutschsprachige Spieler die einzige legale Schweizer Plattform für Sportwetten. Das Sportangebot umfasst die von der Gespa bewilligten Sportarten und Wettarten – darunter Fussball, Eishockey, Tennis, Handball und die grossen internationalen Wettbewerbe. Die Quoten sind angesichts der bewilligten, geschlossenen Marktstruktur nicht mit jenen internationaler Anbieter vergleichbar, dafür gilt die Schweizer Aufsicht. Kombiboost, Quotenboosts und Profitboosts sind verfügbar, aber an enge Bedingungen geknüpft.

Mindesteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette ist CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000, bei Systemwetten bis CHF 10’000. Gewinne werden automatisch auf das Wallet gebucht, sofern sie CHF 1’000 pro Spielbestätigung nicht überschreiten; bei höheren Gewinnen erfolgt die Auszahlung auf das angegebene Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto innert 3 Arbeitstagen. Der Gewinn verfällt, wenn er nicht innerhalb von 26 Wochen nach der Auswertung geltend gemacht wird. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen, und eine Wette, die das Limit überschreitet, wird nicht angenommen.

Die Aktionen sind klein und klar befristet, dafür immer von der Gespa bewilligt. Wer in der Deutschschweiz wohnt, findet hier den einzig rechtlich geschützten Rahmen für Sportwetten. Wer sich an die Schweizer Aufsicht, die Schweizer Spielsperre und das Schweizer Beschwerden hält, ist hier richtig.

Loterie Romande Jouez Sport – die Romandie-Variante

Die Loterie Romande führt Sportwetten unter dem Namen Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Kontaktadresse des Veranstalters ist Avenue de Provence 14 in Lausanne. Das Unternehmen zählt 221 Mitarbeitende und betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz. Das Sportangebot ist mit jenem von Sporttip vergleichbar, der Markt ist auf das eigene Vertragsgebiet beschränkt.

Jouez Sport funktioniert nach demselben Prinzip wie Sporttip: Verlustlimiten vor der ersten Wette, Registrierung mit Identitätsnachweis, keine doppelte Mitgliedschaft, keine Spielsperre für gesperrte Personen. Die Regeln für Einzahlungen sind sogar noch enger: maximal CHF 10’000 pro 30 Tage, Wallet-Guthaben maximal CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen automatisch auf das Wallet, darüber erfolgt die Auszahlung auf die IBAN des Spielkontos.

Aktionen wie «Patinoires et Stades» sind selten, klein und immer von der Gespa bewilligt. Die Werbung dafür erfolgt an den Spielorten selbst, nicht online – die Gespa schreibt die Regeln für Werbung eng. Für Spieler in der Romandie ist es die einzige legale Plattform, und wer das Schweizer Schutzregime schätzt, kommt daran nicht vorbei.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Die folgenden Anbieter sind keine Schweizer Veranstalter und besitzen keine Gespa-Bewilligung. Sie sind im internationalen Markt aktiv, werben aus dem Ausland in die Schweiz hinein, und sind über die DNS-Sperrliste der Gespa blockiert. Wer auf einer dieser Plattformen spielt, tut dies ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens – ohne Spielsperrenregister, ohne Schweizer Aufsicht, ohne Schweizer Beschwerdestelle. Die ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung.

IviBet wirbt international mit Sportwetten, Casino und Kryptowährungen. In der Schweiz hat das Angebot keine Bewilligung, ein Schweizer Rekrutheits- oder Spielerschutz gilt dort nicht.

Pribet positioniert sich im internationalen Sportwettenmitte und wirbt mit Bonusaktionen. In der Schweiz ist es nicht zugelassen, der Zugang wird über die DNS-Sperrliste blockiert.

HighFlyBet gehört zu den neueren Anbietern im internationalen Markt und wirbt mit Sportwetten und Casino. In der Schweiz fehlt jede Bewilligung.

BetFury bietet Sportwetten und ein Casino mit Krypto-Schwerpunkt an. In der Schweiz ist die Plattform nicht zugelassen.

BC.Game ist auf Kryptowährungen fokussiert und kombiniert Casino- und Sportwettenprodukte. Auch hier fehlt jede Schweizer Bewilligung.

1xBet ist einer der grössten internationalen Anbieter, in der Schweiz aber nicht zugelassen. Die Plattform und ihre Domains werden über die DNS-Sperrliste geblockt.

BetOnRed wirbt im internationalen Markt mit Sportwetten und Casino. Eine Schweizer Bewilligung besteht nicht.

BDMBet gehört ebenfalls zu den neueren Anbietern und kombiniert Sportwetten mit Casino. Ohne Schweizer Bewilligung.

Wer sich für einen dieser Anbieter entscheidet, akzeptiert das volle Risiko: keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Spielerschutz, keine Schweizer Auszahlungsgarantie, kantonale Steuerpraxis für ausländische Gewinne. Wer in der Schweiz wettet und den Schweizer Rahmen will, bleibt bei Sporttip oder Jouez Sport.

Wettangebot und Mechanik: Was bei Sporttip und Jouez Sport anders läuft

Neben der Frage der Bewilligung gibt es praktische Unterschiede im Wettangebot, die für die Wahl eine Rolle spielen. Sporttip deckt das grosse Sportangebot ab – Fussball mit europäischen Ligen, Eishockey mit Schweizer National League und internationalen Wettbewerben, Tennis, Handball, Basketball. Die Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten wird von der Gespa geführt und ist nicht beliebig erweiterbar. Märkte wie Eckbälle oder Karten fehlen genauso wie ein Esports-Bereich.

Wettarten bei Sporttip

Einzelwetten sind Wetten auf eine einzelne Voraussage, Kombinationswetten kombinieren mehrere Voraussagen zu einer Gesamtwette, deren Quote das Produkt der Einzelquoten ist. Systemwetten erlauben es, mehrere Kombinationen aus einem Vorrat von Voraussagen zu spielen. Livewetten sind Wetten, die während eines laufenden Ereignisses platziert werden – bei Sporttip auch dann gültig, wenn das Ereignis nicht live übertragen wird. Wichtig: Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreten des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheidung kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten.

Cash-Out bei Sporttip

Cash-Out ist bei Sporttip verfügbar, aber nur als vollständiges Cash-Out und nur online. Es funktioniert für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Eine Teilauszahlung ist nicht möglich, und eine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt zur Verfügung steht, gibt Swisslos nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit von Swisslos geändert werden. Wer Cash-Out nutzt, gibt einen Teil seines möglichen Gewinns für die Sicherheit auf – eine klassische Risikoabsicherung, kein Gewinn.

Bet-Builder und abhängige Ereignisse

Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann die ganze Kombinationsewette für ungültig erklärt und der Einsatz zurückerstattet werden. Der Bet-Builder ist also nicht ein Bonusfeature, sondern eine Pflichtfunktion, die sicherstellt, dass das Wettregister konsistent bleibt.

Gewinnberechnung und Rundung

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote (dem Produkt der Einzelquoten). Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Für eine Wette von CHF 10 auf eine Quote von 1.95 bedeutet das: 10 × 1.95 = CHF 19.50, kein Rundungsbedarf. Für eine Wette mit ungeraden Quoten kann es zu kleinen Abweichungen kommen – im Cent-Bereich, nicht im Franken-Bereich.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen erhält die Voraussage die Quote 1.00. Im Turnier-Kontext kann die Frist verlängert werden, das hängt von der jeweiligen Veranstaltung ab.

Praktische Hinweise: So wird eine Freiwette platziert

Wer eine Freiwette erhält – sei es über die erwähnte Stadion-Aktion der Loterie Romande oder eine ähnliche Schweizer Promotion – sollte vier Punkte prüfen, bevor er die Wette platziert.

Erstens: die Frist. Die Aktion «Patinoires et Stades» war 30 Tage gültig. Wer sie nicht innerhalb dieser Frist nutzte, verlor das Guthaben ersatz. Eine ungenutzte Freiwette ist weg, sie wird nicht erstattet. Wer eine Aktion annimmt, sollte also innerhalb der Frist wetten – sonst verfällt sie.

Zweitens: die Mindestquote. Viele Aktionen sind an eine Mindestquote gebunden, oft 1.50 oder 1.80. Wetten unter dieser Quote zählen nicht zur Aktion. Wer ohne Prüfung auf eine Quote von 1.20 wettet, kann die Wette zwar gewinnen, die Aktion gilt aber als nicht genutzt und das Guthaben verfällt.

Drittens: die Auszahlungsbedingungen. Wie oben bereits erwähnt, ist Gratisspielguthaben in der Schweiz nicht auszahlbar. Es wird ausschliesslich zum Wetten verwendet. Wer eine Freiwette erhält und auf eine Wette setzt, gewinnt im Erfolgsfall nur den Reingewinn, nicht das ursprüngliche Guthaben. Das ist die grösste Enttäuschung vieler Einsteiger – die Wette «verdoppelt» nicht den Einsatz, sondern ersetzt ihn im Verlustfall.

Viertens: die eigenen Limiten. Auch eine Freiwette unterliegt den selbst gesetzten Verlust- und Einzahlungslimiten. Wer eine Verlustlimite von CHF 50 pro Woche gesetzt hat, kann mit einer CHF 10 Freiwette spielen – der CHF 10 Einsatz zählt aber gegen die Limite, und wer verliert, hat entsprechend weniger Verlustraum für echte Wetten.

Berechnungsbeispiel: Was eine CHF 10 Freiwette wert ist

Um den Wert einer Freiwette greifbar zu machen, hilft ein konkretes Rechenbeispiel. Ausgangszahl ist die Aktion «Patinoires et Stades» der Loterie Romande mit CHF 10 Gratisspielguthaben.

Der Erwartungswert einer Freiwette, deren Einsatz nicht zurückerstattet wird, berechnet sich als Nennwert × (Quote − 1) ÷ Quote × Auszahlungsquote des Marktes. Auf einer ausgeglichenen Zweiwege-Wette (Quote 1.90 / 1.90) ergibt sich: Auszahlungsquote = 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ 1.0526 = 0.9524, Marge = 1 − 0.9524 = 0.0476 (4.76 %). Daraus folgt: Wert = 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0.9524 ≈ 4.51.

Der Wert schwankt mit der Quote. Auf einer Quote von 2.50: Wert = 10 × (2.50 − 1) ÷ 2.50 × 0.9524 ≈ 5.71. Auf einer Quote von 5.00: Wert = 10 × (5.00 − 1) ÷ 5.00 × 0.9524 ≈ 7.62. Auf einer Quote von 1.50: Wert = 10 × (1.50 − 1) ÷ 1.50 × 0.9524 ≈ 3.17. Das ist die unbequeme Wahrheit hinter jeder Freiwette: Ihr Wert ist eine Funktion der gewählten Quote und der Marktmarge. Auf Wettmärkten mit hoher Marge sinkt der Wert, auf Märkten mit niedriger Marge steigt er.

Für die Frage, ob eine Freiwette «es wert ist», gilt: Wer eine Freiwette bekommt, sollte sie auf einer Quote platzieren, die hoch genug ist, dass der Reingewinn den Aufwand einer neuen Wette lohnt. Faustregel: ab Quote 2.00. Bei sehr kleinen Aktionen wie CHF 10 ist das oft nur symbolisch, aber wer regelmässig mit Promotionen spielt, sollte die Quote bewusst wählen.

Häufige Fragen zu Freiwetten bei Schweizer Sportwetten

Was ist eine Freiwette bei Sportwetten, und wie unterscheidet sie sich von einer Wette mit eigenem Geld?

Eine Freiwette ist ein Gratisspielguthaben, das die Gespa bewilligt hat und das nicht auszahlbar ist. Im Gewinnfall bekommt der Spieler nur den Reingewinn ausgezahlt, nicht den ursprünglichen Einsatz. Bei einer Wette mit eigenem Geld wird Einsatz mal Quote ausgezahlt, also sowohl Gewinn als auch Einsatz. Der Unterschied ist exakt der Wert des nicht zurückerstatteten Einsatzes.

Dürfen die Schweizer Veranstalter Freiwetten ohne Zustimmung der Gespa anbieten?

Nein. Gratisspielguthaben und ähnliche Aktionen brauchen die vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Swisslos hat 2025 acht solcher Bewilligungen erhalten, die Loterie Romande 24. Jede einzelne Aktion wird von der Gespa geprüft, bevor sie live geht.

Wie wird der Gewinn einer Freiwette berechnet, wenn der Einsatz nicht zurückbezahlt wird?

Reingewinn ist Nennwert mal (Quote − 1). Bei einer CHF 10 Freiwette auf Quote 1.90 ergibt das CHF 9 Reingewinn. Bei Quote 3.00 sind es CHF 20, bei Quote 5.00 CHF 40. Der durchschnittliche Erwartungswert ist Nennwert × (Quote − 1) ÷ Quote × Auszahlungsquote des Marktes, also deutlich tiefer als der Nennwert.

Welche Bedingungen wie Mindestquote, Frist und Umsatz sind bei einer Freiwette zu prüfen?

Zu prüfen sind drei Punkte: die Gültigkeitsfrist (meist 7 bis 30 Tage, danach verfällt sie ersatz), die Mindestquote der Wette (oft 1.50 oder 1.80, sonst zählt die Aktion nicht), und die Frage, ob das Guthaben auszahlbar ist (in der Schweiz immer nein). Umsatzbedingungen wie bei klassischen Einzahlungsboni gibt es bei Schweizer Freiwetten in der Regel nicht.

Müssen Verlustlimiten gesetzt sein, bevor eine Freiwette platziert werden kann?

Ja. Bei Sporttip und Jouez Sport werden Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage schon vor der ersten Wette verlangt. Sie gelten unabhängig davon, ob die Wette mit eigenem Geld oder mit Gratisspielguthaben bezahlt wird. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden.

Wie sind Gewinne aus einer Freiwette steuerlich einzuordnen, und gilt der Steuerfreibetrag je nach Kanton?

Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind bis zum Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei. Bundesweit liegt der Freibetrag seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn; darunter fällt keine Einkommensteuer an, und es wird keine Verrechnungssteuer abgezogen. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab und ist je nach Kanton unterschiedlich. Wer den Freibetrag überschreitet, zahlt 35 % Verrechnungssteuer auf den übersteigenden Betrag, die über die Steuererklärung zurückforderlich ist. Für Gewinne aus ausländischen Anbietern gilt die kantonale Steuerpraxis – der Kanton Thurgau etwa behandelt solche Gewinne vollständig als Einkommen.

Inhalt erstellt vom Team «Quoten Rechner Info»