Gratiswetten in der Schweiz: Was Gratisspielguthaben bei Sporttip und Jouez Sport tatsächlich wert ist
20. Oktober 2026 – Datenstand geprüft gegen Gespa-Publikationen, Swisslos-Spielregeln und die Teilnahmebedingungen der Loterie Romande.

Wer in der Schweiz nach einer «Gratiswette» für Sportwetten sucht, stösst auf einen ungewöhnlich engen Markt. Das Geldspielgesetz lässt nur zwei Veranstalterinnen zu, beide sind interkantonal organisiert, beide brauchen für Gratisspielguthaben die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Was übrig bleibt, ist klein, überschaubar – und an klare Regeln gebunden. Gratisspielguthaben bedeutet in der Schweiz spezifische Angebote mit klaren Kosten, Bedingungen und Zugangsvoraussetzungen.
Die Rechtslage: warum Gratisspielguthaben in der Schweiz kaum vorkommen
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft ab 1. Januar 2019). Sie werden nicht von der ESBK beaufsichtigt, sondern von der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Das Gesetz erlaubt nur zwei Veranstalterinnen: Swisslos, deren Sportwetten unter dem Namen Sporttip laufen, und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide brauchen sowohl eine Veranstalterbewilligung als auch eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Eine ausländische Bewilligung – aus Malta, Curaçao, Deutschland – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS).

Service-Gebiete sind klar getrennt. Swisslos bedient die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), den Kanton Tessin sowie das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande ist für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura zuständig. Ein Online-Spielkonto lässt sich nur mit Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet eröffnen (Art. 47 Abs. 3 VGS). Wer aus dem falschen Kanton kommt, kann sich nicht registrieren.
Was Gratisspielguthaben rechtlich auslöst
Das BGS verlangt für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Ohne diese Bewilligung darf kein Gratisspielguthaben ins Spielerkonto fliessen. Das erklärt, weshalb die Werbung im Ausland oft grösser wirkt als das Angebot im Inland: dort ist die Aufsicht eine andere, und die Werberegeln sind weniger eng.

Werbung für Glücksspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist eine Widerhandlung gegen das Gesetz (Art. 74 Abs. 3) und wird mit bis zu CHF 500’000 gebüsst (Art. 131 BGS). Werbung allgemein darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht Minderjährige oder gesperrte Personen ansprechen (Art. 74 BGS). Ein Promo-Code, der den Zugang zu einem ausländischen Anbieter öffnen soll, fällt unter diese Regel – was auf dieser Seite beschrieben wird, sind die Schweizer Angebote und ihre Bedingungen, wie sie in den Spielregeln stehen, nicht ihre Werbung.
Ausländische Anbieter und die Sperrliste
Wer eine ausländische Seite mit «Gratiswette für die Schweiz» sieht, sollte prüfen, ob die Domain überhaupt erreichbar ist. Die Gespa führt eine Sperrliste mit ausländischen Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste am 3. September 2019, Ende 2025 bereits 671 Domains). Die Seite ist nicht erreichbar, der Anbieter hat in der Schweiz keine Bewilligung, keine Verbindung zum hiesigen Ausschlussregister, keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit. Die Spielerdaten liegen ausserhalb des BGS, das heisst: kein gesetzlicher Schutz, keine Beschwerdestelle, keine Sperre, die im Inland zählt. Und kantonale Steuerpraxis – das Beispiel Thurgau zeigt es – behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Das macht ausländische «Gratiswetten» aus Schweizer Optik zu einem Angebot, das seine Werbeversprechen hier nicht einlösen kann.
Spielerschutz: Limiten, Sperren und was Gratisspielguthaben davon ausnimmt
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000 – auch hier ist die Selbstbegrenzung der Standard, nicht eine staatliche Vorgabe.
Spielsperre: produktbezogen, schweizweit, mit Aufhebungshürde
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Ausschlussregister (Art. 80–82 BGS) ist die harte Variante: Überschuldete oder Spielsüchtige werden ausgeschlossen, die Eintragung gilt schweizweit. Eine selbstgewählte Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), wobei eine Fachstelle involviert ist (Art. 81 BGS). Wer unter 18 ist oder gesperrt, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).
Diese Regelungen greifen beim Einsatz von Gratisspielguthaben genauso wie beim eigenen Geld. Eine «Gratiswette» ist ein Einsatz mit einem Geldbetrag, der an Bedingungen geknüpft ist; die Verlustlimite wird dadurch nicht ausgeschaltet. Wer die eigenen Limits bewusst niedrig setzt, sollte das vor der ersten Einlösung tun – eine Erhöhung greift erst drei Tage später, und eine Senkung kann ein bestehendes Guthaben nicht zurückrechnen.
Testkäufe der Gespa 2025
Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen getestet, ob die Jugendschutzregeln eingehalten werden: Bei 200 Versuchen wurde in 47.5 % der Fälle eine Sportwette an Minderjährige verkauft. Das ist kein gutes Ergebnis, und es betrifft die stationären Verkaufsstellen, nicht die Online-Plattformen. Online ist die Identitätsprüfung Pflicht (Art. 47–52 VGS), die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Ein Konto pro Person, und die Registrierung erst ab 18 Jahren.
Gratisspielguthaben und Boni: was es wirklich gibt
Das BGS lässt Gratisspielguthaben nur mit Gespa-Bewilligung zu. Die Bewilligung deckt eine konkrete Aktion, einen konkreten Betrag, eine konkrete Frist. Was dabei herauskommt, sind kleine, klar befristete Promotionen, keine dauerhaften Neukundenpakete. Wer aus dem EU-Ausland einen «100 % Bonus bis CHF 500» gewohnt ist, sucht in der Schweiz vergeblich danach.
Beispielaktion der Loterie Romande
Eine der wenigen dokumentierten Aktionen ist «JouezSport – Patinoires et Stades». Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innerhalb von 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück waren verfügbar, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Das ist das Modell: ein kleiner Betrag, eine knappe Frist, ein enges Aktionsfenster. Es ist ein Marketinginstrument, kein Eintausch für eine Einzahlung.
Sporttip: Kombiboost, Quotenboosts, Profitboosts
Swisslos bietet auf Sporttip drei Bonusmechaniken an, die in den Spielregeln klar definiert sind:
Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und die kombinierten Wetten sind auf eine Wette pro Kunde begrenzt. Das ist kein Geschenk; es ist eine Belohnung für eine Kombination, die ohnehin schon eine Marge über alle Beine trägt.
Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten mit einer Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das bedeutet: Wer den Boost nutzt, kann den Cash-Out nicht mehr ziehen, ohne den Vorteil zu verlieren. Eine kleine Klausel mit grosser Wirkung für Spielende, die ihre Wetten absichern wollen.
Auszahlungslogik: was bei einem Gewinn zurückkommt
Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote (dem Produkt der Einzelquoten). Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.
Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Auch Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar: Das ist die zentrale Klausel. CHF 10 Spielguthaben aus der National-League-Aktion bleibt CHF 10 Spielguthaben, das nur für Wetten verwendet werden kann, und nicht für eine Auszahlung.
Rechnerischer Gegenwert eines Gratisspielguthabens
Gratisspielguthaben ist nicht gratis im strengen Sinn. Es ist ein Geldbetrag mit Auflagen: einsetzbar nur für Wetten, oft befristet, nicht auszahlbar, und der Gewinn daraus ist nicht garantiert. Der reale Gegenwert eines Gratisspielguthabens hängt davon ab, zu welcher Quote es eingesetzt wird, und davon, welcher Anteil der Einsätze auf diesem Markt an die Spielenden zurückfliesst.
Für ein hypothetisches Zwei-Wege-Markt mit Quote 1.90 auf beiden Seiten beträgt die Auszahlungsquote 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also rund 95 %. Der Buchmachermarge entspricht den verbleibenden rund 5 %. Ein Gratisspielguthaben von CHF 10, das bei Quote 1.90 eingesetzt wird und nicht zurückgezahlt wird, hat einen Erwartungswert von ungefähr CHF 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0.95, also rund CHF 4.50. In Worten: ein Zehn-Franken-Guthaben ist im statistischen Mittel etwa viereinhalb Franken wert, bevor irgendetwas verloren geht. Das ist der Wert vor jeder einzelnen Wette, die tatsächlich platziert wird – und kein Versprechen, dass eine konkrete Wette diesen Wert erreicht.
Die Faustregel: Je höher die Quote, desto grösser der mögliche Erwartungswert – aber auch die Varianz. Wer ein Gratisspielguthaben bei sehr hohen Quoten einsetzt, gewinnt selten, gewinnt dann aber viel. Wer es bei Quote 1.50 einsetzt, gewinnt oft, aber wenig, und der relative Erwartungswert fällt. Wer es ungenutzt verfallen lässt, hat am Ende CHF 0.
Einsatzlimiten, Zahlungsmethoden und was bei Sporttip konkret gilt
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das gilt für eigene Mittel ebenso wie für Gratisspielguthaben – der Einsatz fliesst durch dieselben Regeln.
Kauf von Spielguthaben
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Gewinne und Salden werden nur auf ein Bank- oder Postkonto im eigenen Namen ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS), anonym oder per Krypto gibt es in der bewilligten Schweizer Welt nicht. Innerhalb von 365 Tagen zahlt Swisslos zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Welche Zahlungsmittel im Einzelnen akzeptiert werden, ist Sache der jeweiligen Teilnahmebedingungen und ändert sich; wer einzahlt, prüft vor der Transaktion die akzeptierten Wege.
Cash-Out, Live-Wetten und Spezialfälle bei Sporttip
Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und es besteht keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt verfügbar ist. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Bei Live-Wetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer live wettet, sollte die Sekunde des Klicks im Kopf haben, nicht die Minute.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Bei abgesagten Wettereignissen, die nicht innert 48 Stunden nachgeholt werden, wird die Einzelwette zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Wird ein Gewinn nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht, verfällt er zugunsten des Swisslos-Zwecks. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Besteuerung von Wettgewinnen
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bund setzt die Schwelle ab dem 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); die kantonale Schwelle weicht ab, weshalb es je nach Kanton Unterschiede gibt. Über der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Ein typischer Wettgewinn liegt unterhalb der Schwelle: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Auf den Einsatz selbst fällt keine Schweizer Wettsteuer.
Für Gewinne aus ausländischen Anbietern gilt keine Schweizer Verrechnungssteuer; kantonales Recht – Thurgau macht es so – behandelt solche Gewinne jedoch als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Wer einen ausländischen Anbieter genutzt hat und in einem Kanton mit dieser Praxis wohnt, sollte den Gewinn in der Steuererklärung angeben. Die kantonale Steuerverwaltung oder ein Steuerberater gibt Auskunft über die Handhabung im eigenen Kanton.
Anbieter im Vergleich: was die zwei Bewilligten bieten – und was die Ausländischen versprechen
Die folgende Übersicht unterscheidet die zwei Schweizer Veranstalterinnen von acht ausländischen Anbietern, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Die Spalten zeigen, was research zu jedem Anbieter trägt; über die ausländischen Marken schweigt research zum Thema Gratiswetten, was hier weder bestätigt noch verneint wird.
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Produkt Jouez Sport |
| Roobet | Keine | Keine Schweizer Bewilligung; Lizenz nicht festgestellt |
| GG.BET | Keine | Keine Schweizer Bewilligung; Lizenz nicht festgestellt |
| 1xBet | Keine | Keine Schweizer Bewilligung; Lizenz nicht festgestellt |
| N1 Bet | Keine | Keine Schweizer Bewilligung; Lizenz nicht festgestellt |
| Bahigo | Keine | Keine Schweizer Bewilligung; Lizenz nicht festgestellt |
| BDMBet | Keine | Keine Schweizer Bewilligung; Lizenz nicht festgestellt |
| Jackbit | Keine | Keine Schweizer Bewilligung; Lizenz nicht festgestellt |
| BillyBets | Keine | Keine Schweizer Bewilligung; Lizenz nicht festgestellt |
Die Tabelle zeigt, was sie zeigt: Nur Swisslos und Loterie Romande haben in der Schweiz eine Bewilligung, alles andere ist ausländisch und auf der Sperrliste potenziell blockiert. Was die ausländischen Marken an Bonusmechaniken oder Gratisspielguthaben anbieten, sagt research nicht; was sie in der Schweiz anbieten dürften, sagt das BGS: gar nichts. Diese Seite bewertet die ausländischen Marken nicht weiter, weil für die Frage «Gratiswetten in der Schweiz» nur die zwei Bewilligten zählen.
Swisslos Sporttip: der einzige Deutschschweizer Anbieter mit Gespa-Bewilligung
Swisslos ist die Veranstalterin für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, mit Sitz in Basel. Die Sportwetten laufen unter dem Markennamen Sporttip und sind das einzige bewilligte Angebot in diesem Vertragsgebiet. Wer hier spielt, spielt im Rahmen des BGS, mit Gespa-Aufsicht, mit Zugang zum Ausschlussregister, mit Auszahlung auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto.
Die Angebote im Gratisspielguthaben-Bereich sind schmal: Die Loterie Romande-Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» zeigt das Muster, das auch bei Sporttip gilt. Sporttip setzt statt auf Neukundenpakete auf drei Bonusmechaniken – Kombiboost, Quotenboosts, Profitboosts – die alle in den Spielregeln klar definiert sind, mit eigenen Limiten, eigener Frist, eigener Einnahmeseite. Die Bonusbeträge sind klein im Vergleich zu dem, was internationale Anbieter bewerben, aber sie sind in der Bilanz klar: 5 %, 20 %, 40 %, 100 % auf den Nettogewinn, je nach Anzahl der Voraussagen, nicht auf den Einsatz.
Die Limits sind klar: CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, bis CHF 10’000 pro Systemwette. Verlustlimiten werden vor der ersten Wette gesetzt, eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Auszahlung ist automatisiert: Bis CHF 1’000 ins Wallet, darüber aufs Bankkonto innert 3 Arbeitstagen. Und die Modifikation der Spielregeln ist jederzeit möglich, was die Spielregeln Version 4.2 im Vergleich zur Vorgängerversion zeigen.
Für einen Leser, der in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt und eine legale Sportwette mit Schweizer Bewilligung platzieren will, ist Sporttip die einzige Adresse. Wer ein Gratisspielguthaben in der Schweiz sucht, landet hier – oder im Westschweizer Vertragsgebiet bei der Loterie Romande.
Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Veranstalterin
Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit Sitz in Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne) und 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitenden. Sie ist die zweite und letzte Schweizer Veranstalterin mit Bewilligung für Sportwetten. Das gleiche BGS, die gleiche Gespa, die gleichen Spielregeln – aber ein anderes Vertragsgebiet und ein anderes Produkt.
Das Angebot an Gratisspielguthaben ist über die Bewilligungen der Gespa dokumentiert: 24 Bewilligungen im Jahr 2025 für Promotionen wie die National-League-Stadien-Aktion. Das ist mehr als bei Swisslos (8), aber gemessen am Markt immer noch sehr wenig. Wer im Westschweizer Vertragsgebiet wohnt, kann an diesen Aktionen teilnehmen, Codes aus Stadien einlösen, kurze Fristen nutzen und kleine Beträge einsetzen. Die Beträge sind nicht auszahlbar, sie sind nur für Wetten verwendbar.
Einzahlungslimite: Höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, Wallet-Guthaben maximal CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen ins Wallet, darüber auf die IBAN. Auch hier ist Gratisspielguthaben von der Auszahlung ausgeschlossen. Wer mehr als das kleine Aktionsguthaben sucht, wird nicht fündig.
Roobet: ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Roobet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Lizenz, die der Anbieter ausweist – wo auch immer –, hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, es gibt keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit, und die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen. Was Roobet an Gratiswetten, Bonusmechaniken oder Promotionen anbietet, sagt research nicht, und das ist hier auch nicht der Punkt: Solche Angebote erreichen die Schweiz nicht als regulierte Produkte.
Für eine Leserin oder einen Leser in der Schweiz ist Roobet nur eine Adresse im Ausland, die per DNS blockiert sein kann. Wer dort spielt, spielt ohne Schweizer Schutz, ohne Schweizer Sperre, und – kantonabhängig – mit voller Steuerpflicht auf Gewinne. Diese Seite beschreibt den Anbieter, weil er im Gespräch ist, und bewertet ihn nicht weiter, weil die rechtliche Lage klar ist.
GG.BET: ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
GG.BET, wie Roobet ohne Schweizer Bewilligung. Die Lizenz, die der Anbieter führt, hat in der Schweiz keine Wirkung, der Anbieter nimmt nicht am Schweizer Ausschlussregister teil, es gibt keine Schweizer Beschwerdestelle, die Domain kann auf der Sperrliste stehen. Was GG.BET an Bonusmechaniken oder Gratiswetten anbietet, sagt research nicht; was in der Schweiz zulässig ist, sagt das BGS: nichts.
Der Anbieter wird hier erwähnt, weil Leserinnen und Leser ihm begegnen, nicht weil er eine Alternative zu Swisslos oder Loterie Romande wäre. Die rechtliche Lage ist dieselbe wie bei Roobet: ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz, kein Schutz durch das BGS, kantonale Steuerpflicht für Gewinne. Wer in der Schweiz wettet, wettet bei GG.BET ohne den Rahmen, den das BGS bietet.
1xBet: ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
1xBet gehört in dieselbe Kategorie. Keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz, keine Verbindung zum Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Anlaufstelle für Streitigkeiten, Domain potenziell auf der Sperrliste. Research trägt zum Angebot von 1xBet an Gratiswetten nichts, und die Bewertung bleibt dieselbe: Für die Frage nach «Gratiswetten in der Schweiz» ist 1xBet kein regulierter Anbieter.
Die Werbung, die 1xBet macht, fällt unter Art. 74 Abs. 3 BGS, wenn sie sich an Schweizerinnen und Schweizer richtet und Sportwetten bewirbt. Werbung kann gebüsst werden, das ist die eine Seite. Die andere Seite ist, dass Spielende, die bei 1xBet spielen, ihr Geld im Ausland parken, ohne den Schutzrahmen des BGS. Die Spielsperre aus der Schweiz gilt dort nicht.
N1 Bet: ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
N1 Bet ist ein weiterer ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, mit denselben Konsequenzen: keine Wirkung der ausländischen Lizenz in der Schweiz, kein Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Beschwerdestelle, mögliche Aufnahme in die Sperrliste. Research trägt zum konkreten Gratiswetten-Angebot von N1 Bet nichts, die Bewertung bleibt dieselbe wie bei den vorherigen ausländischen Anbietern.
Die Erwähnung von N1 Bet an dieser Stelle folgt nicht aus einer Bewertung des Anbieters, sondern aus dem Bedürfnis, ihn zu identifizieren, wenn Leserinnen und Leser ihm begegnen. Wer in der Schweiz wettet und eine «Gratiswette»-Werbung von N1 Bet sieht, sollte prüfen, ob die Domain erreichbar ist und ob das eigene Geld im Rahmen des BGS geschützt wäre. Beides ist zu verneinen.
Bahigo: ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Bahigo ist im selben Schema: ausländische Lizenz, keine Schweizer Bewilligung, kein Schutz durch das BGS. Research trägt keine Details zum konkreten Bonus- oder Gratiswetten-Angebot, was hier weder bestätigt noch verneint wird. Die rechtliche Lage bleibt dieselbe: in der Schweiz nicht zugelassen, im Sperrlisten-Risiko, ohne Schweizer Anlaufstelle.
Wer die Werbung sieht, sollte sie lesen wie Werbung für ein Produkt, das hier nicht reguliert ist. Die Aufsicht, die Beschwerdestelle, die Sperre – alles, was in der Schweiz greift, greift bei Bahigo nicht.
BDMBet: ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
BDMBet, ohne Schweizer Bewilligung, ohne Wirkung der ausländischen Lizenz in der Schweiz, ohne Anschluss an das Ausschlussregister. Research trägt nichts zu BDMBets Gratiswetten; die Frage, ob BDMBet in der Schweiz beworbene Gratiswetten überhaupt auszahlt, ist hier nicht der Punkt. Der Punkt ist, dass die Bewilligung fehlt, der Schutzrahmen fehlt, die Anlaufstelle fehlt.
Die Erwähnung von BDMBet an dieser Stelle dient der Einordnung, nicht der Bewertung. Wer eine Domain sieht, die in der Schweiz nicht erreichbar sein sollte, hat eine Antwort.
BillyBets: ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
BillyBets ist der letzte ausländische Anbieter in dieser Übersicht, mit derselben rechtlichen Lage: keine Schweizer Bewilligung, keine Wirkung in der Schweiz, keine Verbindung zum Ausschlussregister. Research trägt keine Details zu BillyBets‘ Angebot an Gratiswetten. Die Frage, ob BillyBets in der Schweiz verfügbar ist oder auf der Sperrliste steht, ist Sache der Gespa-Publikation; die Bewertung bleibt strukturell dieselbe.
BillyBets wird hier genannt, weil die Liste vollständig sein sollte. Für eine Leserin oder einen Leser in der Schweiz, der nach «Gratiswetten Sportwetten Schweiz» sucht, bleibt das Bild dasselbe: zwei bewilligte Veranstalterinnen, der Rest unzugänglich oder im Sperrlisten-Risiko.
Jackbit: ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Jackbit ist ebenfalls ausländisch und ohne Schweizer Bewilligung. Die Lizenz, die der Anbieter ausweist, hat in der Schweiz keine Wirkung; research trägt keine Details zu einem Gratiswetten-Angebot. Die Bewertung bleibt dieselbe: nicht bewilligt, nicht geschützt, potenziell blockiert.
Die Erwähnung von Jackbit dient der Vollständigkeit der Liste der Anbieter, die in Werbung und Vergleichsportalen für die Schweiz auftauchen, nicht einer Beurteilung der Bonusmechaniken.
Häufige Fragen zu Gratiswetten in der Schweiz
Welche Gratiswetten gibt es bei Sportwetten in der Schweiz?
In der Schweiz sind Gratisspielguthaben an die vorgängige Bewilligung der Gespa gebunden (Art. 75 Abs. 2 BGS). Bewilligt werden kleine, klar befristete Aktionen wie «JouezSport – Patinoires et Stades» mit CHF 10 Spielguthaben für 30 Tage. Dauerhafte Neukundenpakete oder «100 % Bonus»-Aktionen gibt es im bewilligten Markt nicht.
Wer darf in der Schweiz Sportwetten und Gratiswetten anbieten?
Nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide brauchen eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach BGS. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS).
Wird der Einsatz einer Gratiswette zusammen mit dem Gewinn zurückbezahlt?
Bei Gratisspielguthaben in der Schweiz wird der Einsatz in der Regel nicht ausbezahlt. Der Gewinn aus einer Wette mit Gratisspielguthaben wird dem Wallet zugeführt und ist regulär auszahlbar; das ursprüngliche Guthaben bleibt aber ein «Guthaben mit Bedingungen».
Welche Mindest- und Höchsteinsätze gelten bei Sporttip?
Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern.
Wie hoch war das Spielguthaben der Aktion der Loterie Romande, und wie lange lief sie?
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 und bot CHF 10 Spielguthaben pro eingelöstem Code (insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar).
Was ist von ausländischen Seiten zu halten, die Gratiswetten für Schweizer Kunden bewerben?
Sie haben in der Schweiz keine Bewilligung, keine Verbindung zum Ausschlussregister, keine Schweizer Anlaufstelle. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen und per DNS blockiert sein. Wer dort spielt, spielt ohne BGS-Schutz und mit kantonabhängiger Steuerpflicht für Gewinne.
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Inhalt erstellt vom Team «Quoten Rechner Info»
