Wettgutschein Schweiz: Was Gratisspielguthaben 2026 wirklich taugt

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only

Stand: 20. Oktober 2026 · Geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip sowie das Reglement der Loterie Romande.

Eine leere cremefarbene Karte lehnt an einer Kaffeemühle auf einer Küchenablage.
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, der Mindestbetrag beträgt CHF 20.

Ein Wettgutschein ist in der Schweiz kein Werbegeschenk, das sich am Schalter abholen lässt. Was hier unter dem Begriff läuft, ist Spielguthaben auf dem Konto – gekauft per Einzahlung oder zugesprochen als Gratisspielguthaben aus einer Aktion mit Bewilligung der Gespa. Beides ist an Bedingungen geknüpft: an Fristen, an die Identität der spielenden Person, an die Vorgaben der beiden einzigen Veranstalterinnen, denen der Bund Sportwetten erlaubt. Wer einen Gutschein sucht, sollte zuerst wissen, in welcher dieser beiden Welten er sich bewegt – und was eine Seite ohne Schweizer Bewilligung davon unterscheidet.

Rechtslage: Wer in der Schweiz Wettgutscheine ausgeben darf

Die zwei Bewilligungen, die es in der Schweiz gibt

In der Schweiz darf Sportwetten ausrichten, wer eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) besitzt. Aufsichtsbehörde ist die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern). Die Kantone haben den Kreis der möglichen Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei beschränkt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine dritte inländische Bewilligung für Sportwetten ist im Gesetz nicht möglich. Wer bei einer anderen Seite wettet, ist auf einer Plattform ohne Gespa-Bewilligung – auch wenn diese Seite in einem anderen Land eine Lizenz besitzt, die in der Schweiz nichts gilt.

Ein Holzchalet mit Schnee auf dem Dach im klaren Sonnenlicht, davor ein geräumter Weg.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Was ein Gutschein in der Schweiz bedeutet

«Gutschein» ist im Schweizer Recht kein feststehender Begriff. Was im Markt als Wettgutschein, Gratiswette oder Freiwette gehandelt wird, fällt unter zwei verschiedene Kategorien: gekauftes Spielguthaben, das auf das Wallet geladen wird, und Gratisspielguthaben aus einer Aktion. Gratisspielguthaben braucht nach Art. 75 Abs. 2 BGS die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos gegeben – die Zahl zeigt, wie zurückhaltend der Markt hier ist. Boni und Aktionen kommen also nicht von der Stange, sondern werden im Einzelfall bewilligt.

Wer ausländische Anbieter ins Spiel bringt, spielt ohne Schweizer Schutz

Eine ausländische Lizenz – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Staat – gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS). Das Anbieten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat, im kommerziellen Massstab drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe (Art. 130 BGS). Die Gespa führt eine Sperrliste von Domains, die Schweizer Internetanbieter per Sperre blockieren – Ende 2025 standen 671 Domains darauf, blockierte Anbieter tauchen unter anderem Namen wieder auf, die Gespa nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping. Wer dort ein Konto führt, kann nicht über das Schweizer Spielsperren-Register gesperrt werden, hat keinen Zugang zum Schweizer Beschwerdeweg und muss ausländische Gewinne nach kantonaler Praxis versteuern – Thurgau etwa behandelt solche Gewinne unabhängig vom Betrag als voll steuerbares Einkommen. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Angebote ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 geahndet werden (Art. 131 BGS).

Eine leere Radrennbahn mit steilen Kurven und glattem Holzbelag in der Morgensonne.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Spielerschutz: Was ein Gutschein nicht aufhebt

Verlustlimiten gelten unabhängig vom Gutschein

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip verlangt Swisslos, dass Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Diese Limite betreffen den Einsatz – ein Gutschein wird vor der Wette vom Wallet abgebucht und zählt als Teil des Einsatzes. Wer mit dem Gutschein spielt, hält seine Limite genauso ein wie mit eingezahltem Geld. Das Geldspielgesetz verlangt von der Veranstalterin, dass eine oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste gesetzt werden; es schreibt keine fixe staatliche Obergrenze vor.

Die Spielsperre gilt schweizweit

Wer sich selbst sperrt, kann den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage blockieren – ohne Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie für das Fürstentum Liechtenstein. Wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben, mit Einbezug einer Fachstelle. Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen getestet, wie oft Minderjährigen ein Wettschein verkauft wird: In 200 Versuchen waren es 47.5 %. Das klingt nach viel und ist die ehrliche Ausgangslage, von der aus ein Gespräch über Spielerschutz in der Schweiz beginnt.

Werbung für Gutscheine ist an Regeln gebunden

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein, sie darf sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Die Werbung für Gratisspielguthaben fällt unter dieselbe Regel; jede Ausgabe eines Glückskontos mit Spielguthaben ist bewilligungspflichtig. Was im Alltag als «Aktion» beworben wird, ist also bereits ein bewilligtes Produkt – mit dem Kleingedruckten, das dazugehört.

Gutscheine und Boni: Was Sporttip und losem Sport anbieten

Das Spielguthaben auf dem Wallet ist die Schweizer Form des Gutscheins

Bei Swisslos wird Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein auf das Wallet geladen. Der Mindestbetrag pro Kauf beträgt CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich. Ein Kauf ist nur zulässig, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer das Wallet als seine «Gutscheinkasse» versteht, hat die Grundregel schon verstanden: Alles, was später als Gutschein auf dem Wettschein liegt, war einmal eingezahltes Geld oder bewilligtes Gratisspielguthaben. PostFinance Pay ist eine der verfügbaren Auflademöglichkeiten, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Der Wert eines Gratisspielguthabens hängt an den Regeln der Aktion

Was Gratisspielguthaben wert ist, lässt sich nicht am Nennwert ablesen. Eine konkrete Aktion der Loterie Romande, «JouezSport – Patinoires et Stades», lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen: Wer innert 7 Tagen den an National-League-Stadien verteilten Code auf seinem verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Gratisspielguthaben, limitiert auf 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Solche Guthaben sind keine Gewinne und kein Echtgeld; sie verfallen, wenn die Wette nicht innert der Frist platziert wird, und ein allfälliger Gewinn aus der damit finanzierten Wette ist wiederum Spielguthaben, nicht auszahlbares Geld. Das ist der Hauptunterschied zum eingezahlten Guthaben.

Der Sporttip-Kombiboost ist die Bonusform, die Sporttip selbst hat

Der Kombiboost ist die prominente Bonusform bei Sporttip und gilt nur online für Prematch, Live und Systemwetten. Er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 je Voraussage. Auf den Nettogewinn gibt es 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind begrenzt; ein Boost ist pro Wettende nur einmal nutzbar. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Mechanismus ist ein Gewinnboost, kein Gutschein – die Wette wird mit echtem Einsatz platziert, der Gewinn steigt.

Quoten- und Profitboosts sind eigene Aktionen

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen Prozentsatz. Beide sind pro Person nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und sie verfallen beim Calcsh-Out. Sie sind keine Gutscheine, sondern Preisanpassungen auf ausgewählten Märkten – was sie für den Wettsparer bringen, hängt davon ab, ob die ausgewählte Quote vor dem Boost schon besser war als anderswo.

Auszahlungsregeln sind der Punkt, an dem Gutscheine sich unterscheiden

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden; die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist ausdrücklich nicht auszahlbar. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber werden auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Auch dort ist Gratisspielguthaben nicht auszahlbar. Wer mit einem Gutschein gewinnt, gewinnt weiteres Spielguthaben; wer Geld einzahlt und gewinnt, kann es – mit den genannten Einschränkungen – auszahlen lassen.

Gewinnauszahlung bei Sporttip im Alltag

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto der teilnehmenden Person überwiesen. Gewinne, die nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Wer mit verweigerter Auszahlung nicht einverstanden ist, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben. Die Fristen sind Teil der Spielregeln, nicht Kulanz.

Vergleich der Schweizer Wettgutschein-Anbieter

Die folgende Einordnung ordnet die Anbieter danach, ob sie in der Schweiz bewilligt sind, von welcher Veranstalterin sie kommen und wie sie organisiert sind. Bewilligungsstatus und Trägerschaft stehen hier nebeneinander, weil sie in der Schweiz dasselbe sagen.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Gespa-Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Sitz Basel)
La Loterie Romande Jouez Sport Gespa-Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung) Société de la Loterie de la Suisse Romande
Jackbit Keine Schweizer Bewilligung Lizenz im Sitzstaat, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
BetFury Keine Schweizer Bewilligung Lizenz im Sitzstaat, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
DirectionBet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz im Sitzstaat, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Donbet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz im Sitzstaat, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Funbet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz im Sitzstaat, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Interwetten Keine Schweizer Bewilligung Lizenz im Sitzstaat, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Fezbet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz im Sitzstaat, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Wettigo Keine Schweizer Bewilligung Lizenz im Sitzstaat, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)

Die zwei zugelassenen Veranstalterinnen decken die Schweiz gemeinsam flächendeckend ab: Swisslos die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande die Romandie. Wer dort wettet, hat das Spielsperr der Gespa hinter sich und die Pflicht zur Verifikation vor sich.

Überblick: Was ein Gutschein in der Schweiz leistet – und was nicht

Der Gutschein ist ein Vorgang auf dem Konto, nicht am Schalter

Wer in der Schweiz von einem Wettgutschein spricht, meint meist eines von zwei Dingen: einen Geldbetrag, der auf das Swisslos- oder Loterie-Romande-Wallet geladen wird und dort als Spielguthaben liegt, oder ein bewilligtes Gratisspielguthaben aus einer Aktion mit Gespa-Zustimmung. Beides ist an die Identität der spielenden Person gebunden, an die gesetzten Verlustlimiten und an die Spielregeln der jeweiligen Veranstalterin. Was im Markt darüber hinaus als «Wettgutschein» beworben wird, kommt von Seiten ohne Schweizer Bewilligung und hat in der Schweiz keinen Rahmen.

Der Wert eines Gratisswertes ist nicht der Nennwert

Ein Gratisspielguthaben von CHF 10, das mit Code an einer Stadionaktion verteilt wird, ist nicht CHF 10 wert, die sich an ihn bis zur Auszahlung bewegen lassen. Es ist Spielguthaben, das eingesetzt werden muss, mit einer Frist von 30 Tagen, und es ist nicht auszahlbar. Wer es nutzt, gewinnt weiteres Spielguthaben; das Wallet verlässt es nie. Wer es ungenutzt verfallen lässt, verliert es ersatzlos. Ein Gutschein ist also nicht ein Rabatt auf eine Wette, sondern ein Pfand, das unter Bedingungen wieder zu Echtgeld werden kann – oder eben nicht.

Der Sporttip-Kombiboost ist der prominenteste Schweizer Bonusmechanismus

Wer bei Sporttip vier oder mehr Tipps mit Quote ab 1.50 in einer Kombiwette kombiniert, bekommt einen Bonus auf den Nettogewinn – bis zu 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Das ist kein Gutschein, sondern ein Gewinnboost. Der Unterschied ist im Kopf wichtig: Der Einsatz wird auch beim Boost mit echtem Geld bezahlt, der Gewinn steigt. Wer denkt, der Boost sei ein «Gratisbonus», hat den Preis des Einsatzes übersehen.

Die Auszahlung entscheidet, was ein Gutschein real wert ist

Bei Swisslos sind pro Jahr zwei Auszahlungen von Spielguthaben aufs Bank- oder Postkonto gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen. Bei Gewinnen bis CHF 1’000 pro Quittung geht es automatisch aufs Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen aufs Bankkonto. Bei der Loterie Romande läuft die Schwelle bei CHF 1’000 ebenso. Diese Anweisungen sind der Engpass, an dem Gratisspielguthaben scheitert: Es ist nicht auszahlbar, also bleibt jeder Gewinn daraus im Wallet und nimmt an dessen Regeln teil.

Ausländische Gutscheine fallen aus dem Schweizer Schutz heraus

Wer bei Jackbit, BetFury, DirectionBet, Donbet, Funbet, Interwetten, Fezbet oder Wettigo einen «Wettgutschein» annimmt, hat keine Schweizer Bewilligung als Grundlage, keinen Anschluss an das Schweizer Spielsperrregister und keine Schweizer Beschwerdestelle. Ausländische Gewinne sind nach Thurgauer Praxis voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Wer dort spielt, spielt auf einem Markt, der in der Schweiz verboten ist – auch wenn die Seite selbst in einem anderen Land eine Lizenz besitzt. Die Werbung für solche Angebote ist in der Schweiz verboten.

Steuern: Wann ein Gewinn steuerfrei ist

Lotto- und Wettgewinnverbindlichkeiten sind in der Schweiz bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der Bundessteuerfreibetrag beträgt ab 1.1.2026 CHF 1’071’000; der kantonale Freibetrag weicht davon ab – «je nach Kanton», nie eine einzelne kantonale Zahl als allgemeingültig darstellen. Über dem Freibetrag zieht die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Wer mit einem Gutschein spielt und unter dem Freibetrag bleibt, zahlt weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn.

Anbieter im Detail

Swisslos Sporttip – die Schweizer Bewilligung für die Deutschschweiz

Swisslos ist als SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel Trägerin der Veranstalterbewilligung und der Spielbewilligung für Sporttip. Die Sportwetten laufen gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Swisslos-Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Gebiet möglich, mit Mindestalter 18, ohne bestehende Spielsperre, mit nur einer Registrierung pro Person. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 10’000 für Systemwetten. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Sporttip-Wetten sind offen für Personen ab 18 Jahren, Minderjährige sind ausgeschlossen, Wettkämpfende dürfen auf Ereignisse, an denen sie teilnehmen, nicht wetten. Gekauftes Spielguthaben wird per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein auf das Wallet geladen (Mindestbetrag CHF 20, maximal CHF 10’000 innert 30 Tagen, ein Kauf nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt). Der Sporttip-Kombiboost ist online verfügbar, mit den im Abschnitt «Der Sporttip-Kombiboost ist die Bonusform, die Sporttip selbst hat» beschriebenen Mindestquoten und Boni. Quoten- und Profitboosts sind online für Prematch-Einzelwetten verfügbar, pro Person einmal nutzbar, beim Verfallen eines Boosts durch Cash-Out. Cash-Out ist online verfügbar für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Live wetten gilt unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; Wetten nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs werden mit Quote 1.00 gewertet. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; eine solche Kombination ohne diese Funktion kann für ungültig erklärt und der Einsatz zurückerstattet werden. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz und Quote (bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten), wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Ein abgesagtes Wettereignis ohne Nachhol innert 48 Stunden macht die Wette ungültig; Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.

Für wen sich Sporttip eignet: Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt und auf einer in der Schweiz bewilligten Seite wetten will, hat hier die einzige Möglichkeit. Das Angebot an Aktionen ist klein, die Boni sind durch die Gespa begrenzt, das Wettprogramm folgt der geschlossenen Liste der Gespa. Wer einen grosszügigen «Willkommensbonus» mit hohem Nennwert sucht, wird ihn hier nicht finden – und sollte sich fragen, warum er ihn anderswo finden würde.

Loterie Romande Jouez Sport – die Schweizer Bewilligung für die Romandie

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Die zugelassenen Aktionen – wie «JouezSport – Patinoires et Stades» – sind bewilligte Gratisspielguthaben, die unter denselben Regeln laufen wie bei Swisslos. Die Auszahlungspraxis folgt dem Reglement Général des jeux de la Loterie Romande, 24. Auflage, Juni 2023.

Für wen sich Jouez Sport eignet: Wer in der Romandie wohnt, hat hier die einzige bewilligte Seite. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann kein Konto eröffnen – und wer dennoch spielt, hat keinen Schweizer Schutzrahmen.

Anbieter ohne Schweizer Bewilligung – und was das bedeutet

Jackbit, BetFury, DirectionBet, Donbet, Funbet, Interwetten, Fezbet und Wettigo sind ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Sie besitzen in einem anderen Land eine Lizenz, die in der Schweiz keine Wirkung hat. Ihre Domains können auf der Sperrliste der Gespa stehen; Schweizer Internetanbieter blockieren sie per DNS-Sperre. Wer dort spielt, ist nicht an das Schweizer Spielsperrregister angeschlossen, hat keine Schweizer Beschwerdestelle und muss ausländische Gewinne nach kantonaler Praxis versteuern (Thurgau: voll steuerbares Einkommen). Die Sperre wird in der Schweiz mit einer Strafe von bis zu 5 Jahren für die kommerzielle Anbieterseite verfolgt; die spielende Person wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden.

Für wen sich diese Anbieter nicht eignen: Für jeden, der in der Schweiz wettet. Sie fallen aus dem Schutzrahmen des BGS heraus und sind in der Schweiz verboten. Wer sie trotzdem nutzt, sollte sich bewusst sein, dass weder die Seite noch ihr Sitzstaat für die schweizerischen Regeln von Spielerschutz, Auszahlung oder Sperre zuständig ist.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Wettgutschein, und wie wird er bei Schweizer Veranstaltern verwendet?

Ein Wettgutschein ist in der Schweiz Spielguthaben auf dem Swisslos- oder Loterie-Romande-Wallet. Gekauftes Guthaben wird per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein ab CHF 20 aufgeladen und ist Teil des Einsatzes. Gratisspielguthaben aus einer Aktion ist an die Bedingungen der Veranstalterin gebunden, bewilligt durch die Gespa, und nicht auszahlbar.

Kann Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet gekauft werden, und ab welchem Betrag?

Ja, per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, Mindestbetrag CHF 20 pro Kauf. Innert 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur zulässig, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay ist eine der verfügbaren Auflademethoden.

Wird ein Wettgutschein ohne Einzahlung angeboten, und was verlangen die Bedingungen?

Ja, aber als bewilligtes Gratisspielguthaben aus einer Aktion, etwa der Stadionaktion «JouezSport – Patinoires et Stades» mit CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, limitiert auf 7’000 Stück. Solche Guthaben müssen innerhalb der Frist eingesetzt werden, der Gewinn daraus bleibt im Wallet.

Wie wird Spielguthaben ausbezahlt, und wann fällt eine Kommission an?

Swisslos zahlt Spielguthaben zweimal innert 365 Tagen gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber auf die angegebene IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlen.

Gelten Verlustlimiten auch beim Einsatz eines Gutscheins?

Ja. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme werden Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt, Obergrenze CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Der Gutschein wird vor der Wette vom Wallet abgebucht und zählt als Einsatz, die Limite gilt unabhängig von der Herkunft des Einsatzes.

Wie sind aktuelle Wettgutscheine ausländischer Seiten ohne Schweizer Bewilligung einzuordnen?

Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Die Anbieter sind auf der Sperrliste der Gespa, Schweizer Internetanbieter blockieren sie per DNS-Sperre, die spielende Person ist nicht an das Schweizer Spielsperrregister angeschlossen und muss ausländische Gewinne nach kantonaler Praxis versteuern. Wer dort spielt, fällt aus dem Schweizer Schutzrahmen.

Inhalt erstellt vom Team «Quoten Rechner Info»