Online Radsport Wetten in der Schweiz 2026: Was erlaubt ist, wer anbietet, wie Quoten entstehen

Updated Oktober 2026
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Wer in der Schweiz auf die Tour de France, den Giro d’Italia, die Vuelta a España oder auf die Frühjahrsklassiker wetten will, läuft zuerst in eine rechtliche Mauer: Nur zwei Veranstalter dürfen hier Sportwetten anbieten, und der Rest des Marktes spielt sich auf ausländischen Seiten ab, denen jede Schweizer Bewilligung fehlt. Wer auf einer dieser Seiten spielt, verzichtet auf Spielsperre, auf das Schweizer Sperrregister und auf jede Schweizer Rekursstelle. Der Beitrag erläutert die Schweizer Rechtslage zu Sportwetten, die Rolle der Gespa, die geltenden Spielerschutzbestimmungen sowie die Kalkulation von Quoten und Marge im Radsport. Zudem werden die in der Schweiz verfügbaren Anbieter vorgestellt, unterteilt in die zwei lizenzierten Veranstalter und acht ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung.

Eine Landstrasse schlängelt sich einen Alpenpass hinauf, am Strassenrand liegt feuchtes Gras und die Morgensonne färbt die Felsen.
Die Tour de France wurde erstmals 1903 ausgetragen, Start war am 1. Juli in Montgeron bei Paris; Veranstalter ist seit 1992 die Amaury Sport Organisation (ASO).

Stand der Daten: 20. Oktober 2026; abgeglichen gegen die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten (Version 10.09.2026) und gegen die Spielregeln Sporttip Version 4.2.

Rechtslage in der Schweiz: Wer überhaupt Sportwetten anbieten darf

In der Schweiz ist Sportwetten ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019) und fällt damit unter die Aufsicht der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Nicht unter die ESBK: Die ESBK beaufsichtigt nur die Casinos. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen — einer Veranstalterbewilligung und einer bewilligungspflichtigen Spielbewilligung pro Spiel — und gilt nach Art. 4 BGS nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip, und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Mehr zugelassene Buchmacher gibt es nicht; die Gespa veröffentlicht keine Liste weiterer Marken, sondern eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Internetanbieter per Sperrleitung blockieren.

Ein langer Kiesweg zwischen Obstbäumen am Seeufer, im Hintergrund die Silhouette von Bergen im Dunst eines frühen Morgens.
Die UCI WorldTour wird seit dem Jahr 2011 vom Radsport-Weltverband UCI veranstaltet und gilt als Nachfolgeserie der gescheiterten UCI ProTour.

Was gewettet werden darf, steht ebenfalls nicht im Belieben des Anbieters. Die Gespa führt eine geschlossene Liste bewilligter Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version vom 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Was dort nicht steht, darf nicht angeboten werden — Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind ausgeschlossen. Auf der Liste stehen Strassenradsport-Wettbewerbe; Qualifikationsrunden nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind; Rangierungswetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind nicht wettbar. Eckball- oder Kartenmärkte — im Fussball alltäglich — fehlen hier, wie eine ganze Esports-Sektion fehlt. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind zugelassen, vor Spielbeginn und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Verfügung hat; das Gesetz kennt keine spezifische Einschränkung auf einzelne Live-Märkte.

Wer bei einem der beiden zugelassenen Veranstalter ein Online-Konto eröffnen will, muss volljährig sein, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet der jeweiligen Veranstalterin haben und darf nicht in einer Spielsperre stehen; jede Person darf sich nur einmal registrieren (Art. 47 Abs. 3 VGS). Swisslos prüft die aus dem hoch Ausweis geladenen hochgeladenen Daten gegen Adressdatenbanken; Loterie Romande verfährt entsprechend. Wer als Wettkämpferin oder Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten — die Sportregeln der Veranstalter verbieten das ausdrücklich.

Die Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und kann mit Busse bis CHF 500’000 geahndet werden (Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 hat die Gespa 24 Zusagen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Werbebeschränkungen — keine intrusive oder irreführende Werbung, keine Ausrichtung auf Minderjährige oder Gesperrte — sind strikt, eine Tageszeit-Sperre kennt das Gesetz allerdings nicht.

Wer auf einer ausländischen Seite spielt, bewegt sich in einer anderen Welt: Eine ausländische Lizenz — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Staat — hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Anbieten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird in der Schweiz nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Schutz, faire Spielregeln und Schweizer Rekurs existieren dort nicht. Was bleibt, ist die ehrliche Beschreibung: offshore bedeutet keine Schweizer Bewilligung, keinen Anschluss an die Schweizer Spielsperre, keinen Schweizer Rekurs; lizenziert bedeutet vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Anbieter, eine geschlossene Sport- und Marktliste, eine Wohnsitzpflicht und eine Verifizierung. Keine der beiden Seiten ist «per se die sichere Wahl».

Verlustlimiten, Pausen und Spielsperre: Wie der Spielerschutz bei Radsport-Wetten greift

Radsport-Wetten verteilen sich oft über Wochen — eine Grand Tour dauert drei Wochen, ein Wettschein kann Etappensieger, Gesamtsieger und Trikotwertungen kombinieren, der Einsatz bleibt während des Rennens gebunden. Genau deshalb greift der Spielerschutz bei dieser Sportart mit einer kleinen Besonderheit: Limits, die für einen einzelnen Tag gesetzt werden, können eine ganze Rundfahrt betreffen, und die Senkung eines Limits muss sofort wirken, eine Erhöhung erst nach einer Karenzfrist.

Ein Rennrad lehnt an einer Steinmauer am Rand eines Dorfplatzes, daneben eine Trinkflasche im ersten Sonnenlicht.
Zu den Frühjahrsklassikern im Radsport zählen Lüttich–Bastogne–Lüttich (seit 1892), Paris–Roubaix (seit 1896) und Mailand–San Remo (seit 1907).

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für einen, sieben und dreissig Tage setzen — die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Loterie Romande setzt entsprechende Limits in ihren eigenen Bedingungen. Eine vom Staat festgelegte Einzahlungsobergrenze pro Tag, Woche oder Monat existiert in der Schweiz nicht; der Spielerschutz im BGS verlangt nur, dass der Veranstalter überhaupt maximale Werte verlangt (Art. 87 VGS). Das ist der eine Punkt, in dem die Schweiz von Märkten mit harten Pauschalen abweicht — was dem Veranstalter Spielraum lässt, aber dem Spielenden die Pflicht auferlegt, das eigene Limit bewusst zu setzen.

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt zugleich für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie für das Fürstentum Liechtenstein. Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS); eine Spielsperre wegen Überschuldung oder Spielsucht (Art. 80-82 BGS) lässt sich erst nach drei Monaten und nur mit einer spezialisierten Fachstelle aufheben (Art. 81 BGS, Art. 84 VGS). Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Die Gespa hat 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durchgeführt: Bei 200 Versuchen wurde in 47,5 Prozent der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Spielerschutz an der Verkaufsstelle bewerten will, sollte diese Zahl kennen — sie sagt mehr über den stationären Vertrieb als über das Online-Angebot, aber sie ist die einzige öffentliche Zahl, die die Aufsicht dazu liefert. Online ist die Verifizierung strenger; das Konto wird erst nach Identitätsprüfung freigeschaltet.

Was auf ausländischen Seiten fehlt, ist klar benannt: kein Schweizer Sperrregister, kein Anschluss an die Spielsperre, keine Schweizer Fachstelle, an die sich der Spielende wenden kann. Das ist der Punkt, an dem der Vergleich zwischen den zwei zugelassenen Veranstaltern und den acht ausländischen Marken ohne Bewilligung für den Spielenden am konkretesten wird: Wer bei einer ausländischen Marke spielt, hat im Streitfall keinen Schweizer Ansprechpartner, und eine Selbstaussperrung dort hat für Swisslos oder Loterie Romande keine Wirkung — die zwei Schweizer Systeme reden nicht miteinander, und die ausländischen reden mit dem Schweizer nicht.

Radsport-Saison 2026: Was wann auf der Gespa-Liste steht und wo gewettet werden kann

Der Strassenradsport teilt sich in zwei grosse Formate: Eintagesrennen und Etappenrennen. Das erste Eintagesrennen fand am 8. Dezember 1867 in Paris statt, rund hundert Starter, etwa 23 Kilometer in Richtung Versailles; das erste Etappenrennen war die Tour de France 1903, gestartet am 1. Juli in Montgeron bei Paris. Veranstalter ist seit 1992 die Amaury Sport Organisation (ASO). Beide Formate stehen auf der Gespa-Liste, wenn sie als Wettbewerb aufgeführt sind. Die Saison beginnt im Frühjahr mit den Klassikern, erreicht im Sommer ihren Höhepunkt mit den Grand Tours und endet im Herbst mit den Weltmeisterschaften und den letzten WorldTour-Rennen.

Die Frühjahrsklassiker sind die ältesten Eintagesrennen des Profiradsports. Lüttich–Bastogne–Lüttich wird seit 1892 ausgetragen, Paris–Roubaix seit 1896 und Mailand–San Remo seit 1907. Sie sind die ersten grossen Ereignisse, auf die bei Sporttip und Jouez Sport Wetten angeboten werden — sofern die Gespa-Liste den jeweiligen Wettbewerb führt und die angebotenen Wettarten Eintagesrennen abdecken. Für den Spielenden sind Klassiker einfacher als Etappenrennen: ein Rennen, ein Ergebnis, ein Wettschein.

Die UCI WorldTour wird seit 2011 vom Radsport-Weltverband UCI veranstaltet und gilt als Nachfolgeserie der gescheiterten UCI ProTour; die Seite listet 36 Rennen der aktuellen WorldTour. Innerhalb der WorldTour bilden die Grand Tours die Spitze: Die Tour de France (jährlich im Juli), der Giro d’Italia (in der Regel im Mai) und die Vuelta a España (seit Mitte der 1990er-Jahre im September). Sie sind die einzigen Strassenrennen, die drei Wochen lang dauern dürfen. An der Tour de France nehmen etwa 21 bis 22 Profimannschaften teil, darunter 18 UCI WorldTeams; seit 2018 bestehen die Teams aus acht Fahrern, bis 2017 waren es neun. Meist stehen zwanzig Etappen nach dem Grand Départ auf dem Programm.

Innerhalb der Tour unterscheidet der Radsport vier Trikotwertungen: Das Gelbe Trikot steht für die Gesamtwertung, eingeführt 1919 von Henri Desgrange. Das Gepunktete Trikot steht für die Bergwertung, das Weisse für die Nachwuchswertung, das Grüne für die Punktewertung — Erik Zabel hat das Grüne Trikot sechsmal gewonnen, was bis zuletzt als Rekord galt. Bei Sporttip und Jouez Sport sind Etappensieger, Gesamtsieger und Trikotwertungen wettbar, wenn die Gespa-Liste das hergibt; Wettprogramm und Marktliste sind die einzige verlässliche Quelle, weil die Gespa-Liste allein den Rahmen setzt, nicht das Angebot.

Rekordsieger der Tour de France mit je fünf Gesamtsiegen sind Jacques Anquetil, Eddy Merckx, Bernard Hinault, Miguel Indurain und Tadej Pogačar; Pogačar siegte 2020, 2021 und von 2024 bis 2026. Bei der Vuelta 2026 wurde der Österreicher Felix Gall Gesamtdritter, 2:44 hinter Sieger Enric Mas — der erste Österreicher auf dem Podium einer Vuelta; davor stand mit Adolf Christian, Dritter bei der Tour de France 1957, nur ein weiterer Österreicher auf einem Grand-Tour-Podium. Gall war zuvor beim Giro d’Italia 2026 Zweiter. Pogačar schied bei der Vuelta 2026 nach einem Sturz auf der achten Etappe aus. Diese Spitzensteine zählen, weil sie die Tagesform der Spitzenfahrer erklären, die jedes Etappenrennen mitbringen — wer auf eine Etappe wettet, wettet gegen einen Fahrer, dessen Spitzenleistung in den letzten drei Wochen Giro, Tour oder Vuelta liegt.

Zur Gespa-Liste: Welche Rennen, welche Märkte und ob auch Etappen- oder Trikotwertungen erlaubt sind, ändert sich mit jeder Version. Vor einer Wette prüft der Spielende die Liste; sie ist die einzige Stelle, an der verbindlich steht, was wettbar ist und was nicht. Wer auf eine Etappenwette setzt, die nicht auf der Liste steht, würde am Tag des Rennens feststellen, dass die Wette nicht angenommen wurde.

Wie Quoten im Radsport entstehen: Gesamtsieger, Etappe und Marge

Wer auf eine Rundfahrt wettet, hat drei Wetttypen zur Auswahl, die sich in Risiko, Auszahlung und Berechnung deutlich unterscheiden: Gesamtsieger, Etappensieger und Trikotwertungen. Jeder Wetttyp hat eine eigene Logik, jeder hat eine eigene Marge.

Eine Wette auf den Gesamtsieger steht für drei Wochen. Der Wettschein wird vor dem Grand Départ abgegeben, die Auszahlung erfolgt nach der letzten Etappe in Paris, Mailand oder Madrid. Die Quote ist tiefer als auf eine einzelne Etappe, weil das Feld grösser und der Ausgang ungewisser ist; die Marge des Marktes bleibt aber dieselbe. Eine Wette auf den Etappensieger gilt für eine Etappe, meist vom Vortag bis zum Ende des Tages, und wird in der Regel live noch angepasst, während das Rennen läuft. Hier ist die Quote höher, das Feld aber ebenso offen. Trikotwertungen sind Mischtypen: Sie laufen über die ganze Rundfahrt, entscheiden sich aber täglich neu, weil jeder Etappensieg Punkte bringt. Ein Wettschein auf das Grünes Trikot ist daher enger mit dem Tagesgeschehen verknüpft als eine Wette auf den Gesamtsieg, aber breiter als eine Einzel-Etappenwette.

Die Quote ist der Multiplikator, mit dem der Einsatz multipliziert wird: Einsatz × Quote = Brutto-Rückzahlung; Einsatz × (Quote − 1) = Nettogewinn. Bei einer Quote von 4.00 auf einen Aussenseiter-Etappensieg zahlt ein Einsatz von CHF 10 die CHF 40 zurück, der Nettogewinn ist CHF 30. Bei einer Quote von 1.50 auf den Gesamtfavoriten zahlt derselbe CHF 10-Einsatz CHF 15 zurück, der Nettogewinn ist CHF 5. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Tipps zu einer Gesamtquote; entsprechend wächst der Nettogewinn, aber auch das Risiko, weil alle Tipps eintreffen müssen.

Die Marge sitzt in jeder Quote und ist der Anteil, den der Veranstalter von jeder eingesetzten Einheit einbehält. Für einen Zwei-Wege-Markt — etwa «Etappensieger Ja/Nein» auf einen konkreten Fahrer — ergibt sich die Auszahlungsquote als 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂); die Marge ist 1 minus dieser Auszahlungsquote. Für ein illustratives Zwei-Wege-Muster mit Quoten 1.90 / 1.90 ergibt sich: Auszahlungsquote = 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ (0,5263 + 0,5263) = 1 ÷ 1,0526 ≈ 0,9500; die Marge liegt damit je nach Rundung zwischen rund 5,0 und 5,3 Prozent. Das ist die Spanne, die ein Veranstalter im Schnitt pro eingesetzten Franken behält; sie ist im Radsport nicht kleiner als in anderen Sportarten, weil das Angebot an Wettbewerben kleiner und die Wettenden weniger preissensibel sind. Wer eine Wette mit Quote 1.90 abschliesst, wettet gegen eine Marge, die der Veranstalter kennt und der Spieleinsatz nicht sieht. Die Faustregel: Je ausgeglichener die Quoten, desto näher liegt die Marge bei einem kleinen einstelligen Prozentwert; je weiter die Quoten auseinanderliegen, desto höher die Marge, weil der Veranstalter das Ungleichgewicht einkalkuliert.

Eine besondere Eigenschaft der Radsport-Quoten ist die Live-Anpassung während des Rennes. Sturz, Ausreisser, Sprint- oder Bergankunft: Jeder Etappenverlauf verändert die Wahrscheinlichkeit für den Etappensieg, die Quote im Wettschein reagiert sofort, ein Cash-Out erlaubt es, die Wette vor dem Ende zu schliessen — der Betrag ist tiefer als der mögliche Endgewinn, hängt vom Rennstand ab und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden; der Veranstalter muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Cash-Out ist also kein Selbstbedienungsschema, sondern ein freiwilliges Angebot des Veranstalters zum jeweils gültigen Kurs.

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Im Radsport fällt diese Unterscheidung weniger ins Gewicht, weil Etappenrennen in der Regel kein Penaltyschiessen kennen — aber bei Eintagesrennen mit Sprintentscheid zählt das Ergebnis des Tages, nicht eine hypothetische Verlängerung. Wer eine Wette auf das Podium eines Eintagesrennens abschliesst, wettet auf die Endwertung des Tages.

Top-10-Anbieter für Radsport-Wetten in der Schweiz 2026

Der Markt in der Schweiz teilt sich in zwei Lager: zwei zugelassene Veranstalter mit Schweizer Bewilligung, und acht ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung. Beide Lager werden hier verglichen — nach Wettprogramm, Limits, Auszahlungsregeln und dem, was die Gespa-Liste tatsächlich hergibt. Eine Werbung für die ausländischen Marken ist damit nicht verbunden; sie werden genannt, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen, und sie sind nach denselben Kriterien beschrieben wie die zwei zugelassenen.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / berichtete Lizenz
Swisslos Sporttip ja SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Gespa-Bewilligung
Loterie Romande Jouez Sport ja Société de la Loterie de la Suisse Romande; Gespa-Bewilligung
WirWetten nein Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung
BC.Game nein Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung
BillyBets nein Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung
Donbet nein Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung
bet365 nein Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung; von Gespa namentlich auf der Sperrliste genannt
22Bet nein Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung
BetOnRed nein Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung
IviBet nein Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung

Die Spalte zur Schweizer Bewilligung trennt die zwei zugelassenen Veranstalter klar von den acht ausländischen Marken. Bei den acht ausländischen Marken ist die Lizenz nicht ausgewiesen und hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS); ihre Domains können auf der Sperrliste der Gespa stehen, was eine DNS-Sperre durch Schweizer Internetanbieter auslöst. Keine dieser Marken ist an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, keine bietet Schweizer Rekurs, keine unterliegt der Schweizer Aufsicht. Für die acht ausländischen Marken gilt zudem: Wer dort spielt, ist nach den Spielregeln der Marke und nicht nach Schweizer Recht gebunden.

Swisslos Sporttip

Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Sportwetten unter dem Produktnamen Sporttip, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein; online ein Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Gebiet möglich. Die Aufsicht führt die Gespa. Für das Geschäftsjahr 2025 hat Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio. ausgeschüttet, davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz; aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr.

Das Wettprogramm folgt der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten. Etappensieger, Gesamtsieger und Trikotwertungen der Tour de France, des Giro d’Italia und der Vuelta a España sind in der Regel verfügbar; bei den Frühjahrsklassikern und WorldTour-Eintagesrennen hängt das Angebot vom jeweiligen Wettbewerbsstatus ab. Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Die Limits für Verlust und Einzahlung sowie die Möglichkeiten zur Spielsperre sind bei Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport) in den jeweiligen Bedingungen festgelegt: Verlustlimiten für einen, sieben und dreissig Tage (bis CHF 9’999, für unter 21-Jährige bis CHF 1’000), Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden, freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage. Die Spielsperre ist produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst einrichtbar, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt zugleich für Casinos und das Fürstentum Liechtenstein. Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten ist CHF 1, Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000; die Limiten kann Swisslos jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.

Für Radsport-Wetten heisst das: Der zugelassene Veranstalter im deutschsprachigen Raum und in der Westschweizer Romandie hat ein vollständiges Angebot an Quotenboosts, Cash-Out und Spielerschutz — alles innerhalb der Schweizer Bewilligung, mit Limits, die den im Abschnitt zum Spielerschutz beschriebenen Werten entsprechen. Wer in einem dieser Kantone wohnt und auf Radsport wetten will, kommt an Sporttip nicht vorbei, wenn er im legalen Rahmen bleiben will.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Aufsicht führt ebenfalls die Gespa. Online ist ein Konto nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet möglich — also für die Romandie und nicht für die Deutschschweiz.

Das Wettprogramm folgt derselben Gespa-Liste wie Sporttip, mit vergleichbarem Angebot an Etappen-, Gesamtsieger- und Trikotwertungen. Die Spielregeln und Limits sind in den eigenen Bedingungen der Loterie Romande festgelegt; sie entsprechen in Struktur und Werten den Sporttip-Bedingungen, einschliesslich der Verlustlimiten für einen, sieben und dreissig Tage, der Senkung-sofort-Erhöhung-nach-72-Stunden-Regel und der produktbezogenen Spielsperre. Auch das Cash-Out folgt demselben Muster: freiwilliges Angebot, vollständiges Cash-Out, keine Teilauszahlung, keine Garantie pro Markt.

Für die Westschweiz ist Jouez Sport die einzige zugelassene Adresse für Online-Sportwetten. Wer in Genf, Lausanne, Sitten, Neuenburg, Delsberg oder Freiburg wohnt, kann nur bei Jouez Sport legal online auf Radsport wetten; Sporttip bleibt ihm verschlossen. Das ist der eine Punkt, an dem die zwei zugelassenen Veranstalter sich ergänzen, ohne zu konkurrieren — sie teilen die Schweiz unter sich auf.

WirWetten

WirWetten ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die berichtete Lizenz ist in der Schweiz nicht ausgewiesen und hat keine Kraft (Art. 4 BGS); kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rekurs, keine Schweizer Aufsicht. Die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa stehen. Für Schweizer Spielende heisst das: Wer dort spielt, spielt nach den Regeln der Marke, nicht nach Schweizer Recht, und im Streitfall führt der Weg nicht zu einer Schweizer Stelle. Eine Bemerkung zum Werbeversprechen der Marke erspart sich der Text — die Lizenz ist die einzige Frage, die hier zählt.

BC.Game

BC.Game ist ein internationaler Anbieter ohne Schweizer Bewilligung und operiert in der Schweiz ohne rechtliche Grundlage (Art. 4 BGS). Es gibt keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister oder zu einer Schweizer Rekursstelle. Die Marke unterliegt den Regeln des ausstellenden Staates und nicht der Schweizer Aufsicht durch die Gespa. Ein wesentlicher Unterschied zum lizenzierten Angebot besteht darin, dass hier kein Schweizer Schutz greift.

BillyBets

BillyBets besitzt keine Schweizer Bewilligung; eine Lizenz hat in der Schweiz gemäss Art. 4 BGS keine rechtliche Wirkung. Schweizer Spielende haben bei diesem Anbieter keinen Zugriff auf das Sperrregister oder auf eine Schweizer Rekursinstanz. Die Wettumgebung richtet sich ausschliesslich nach den Bedingungen der Marke, nicht nach dem Schweizer Geldspielgesetz. Das Wettprogramm ist nicht an die Gespa-Liste gebunden, und es existiert keine Kontrolle durch die Schweizer Aufsichtsbehörde.

Donbet

Donbet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf; eine Lizenz ist in der Schweiz nicht wirksam (Art. 4 BGS). Die Marke bietet keinen Schutz durch das Schweizer Sperrregister und keinen Zugang zu Schweizer Rekursmöglichkeiten. Wettprogramm und Limits richten sich ausschliesslich nach den Markenregeln. Für Schweizer Spielende ist zu beachten, dass weder die Gespa noch eine andere Schweizer Behörde die Bedingungen oder den Spielerschutz bei diesem Anbieter prüft.

bet365

bet365 operiert ohne Schweizer Bewilligung und besitzt gemäss Art. 4 BGS keine rechtliche Kraft in der Schweiz. Die Domain ist namentlich auf der Sperrliste der Gespa aufgeführt, was zu DNS-Sperren führen kann. Wer die Marke nutzt, bewegt sich ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens, ohne Anschluss an das Sperrregister oder Schweizer Rekursmöglichkeiten. Schweizer Spielende sollten bei diesem Anbieter die Bedingungen sorgfältig prüfen, da kein inländischer Schutz greift.

22Bet

22Bet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung; eine Lizenz ist in der Schweiz gemäss Art. 4 BGS nicht wirksam. Es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister oder zu einer Schweizer Rekursstelle. Die Marke unterliegt nicht der Kontrolle durch die Gespa, und das Wettprogramm ist nicht an die Schweizer Vorgaben gebunden. Schweizer Spielende sollten bei diesem Anbieter die Wettbedingungen eigenständig prüfen, da weder Wettprogramm noch Limits durch eine Schweizer Behörde überwacht werden.

BetOnRed

BetOnRed agiert ohne Schweizer Bewilligung; eine Lizenz hat in der Schweiz keine rechtliche Kraft (Art. 4 BGS). Es besteht kein Zugriff auf das Schweizer Sperrregister oder auf Schweizer Rekursinstanzen. Die Marke richtet sich an einen internationalen Markt, wodurch Schweizer Schutzmechanismen nicht greifen. Wer auf eine Wette auf die Tour setzt, tut dies ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens. Die Wettbedingungen und der Spielerschutz liegen in der Verantwortung der Marke und werden nicht von der Gespa geprüft.

IviBet

IviBet besitzt keine Schweizer Bewilligung; eine Lizenz hat gemäss Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz. Es besteht kein Anschluss an das Sperrregister oder an Schweizer Rekursstellen. Wettprogramm und Limits unterliegen allein den Regeln der Marke, da keine Kontrolle durch die Gespa stattfindet. Schweizer Spielende sollten vor einer Einzahlung die Bedingungen der Marke lesen, da ein Schweizer Spielerschutz bei diesem Anbieter nicht gegeben ist.

Wettprogramm, Limits und Auszahlung: Was bei Sporttip und Jouez Sport konkret gilt

Das Wettprogramm bei Sporttip und Jouez Sport folgt der Gespa-Liste, nicht der Phantasie des Veranstalters. Was dort steht, wird angeboten; was nicht, bleibt aussen vor. Bei den grossen Rundfahrten — Tour de France, Giro d’Italia, Vuelta a España — sind Etappensieger, Gesamtsieger und die Trikotwertungen in der Regel verfügbar. Bei den Frühjahrsklassikern hängt das Angebot vom Status des jeweiligen Rennens ab: Lüttich–Bastogne–Lüttich, Paris–Roubaix und Mailand–San Remo sind WorldTour-Rennen und entsprechend abgedeckt, soweit die Gespa-Liste das führt. Eintagesrennen unterhalb der WorldTour sind nur wettbar, wenn sie auf der Liste stehen.

Die Mindest- und Höchsteinsätze sind bei Sporttip in den Spielregeln festgelegt: Mindestens CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, höchstens CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und höchstens CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Loterie Romande setzt entsprechende Werte in ihren eigenen Bedingungen.

Die Auszahlungsregeln sind unkompliziert, soweit es keine Live-Anpassung gibt. Bei vorzeitigem Cash-Out ist der Betrag tiefer als der mögliche Endgewinn, hängt vom Rennstand ab und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden. Der Veranstalter muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Cash-Out ist vollständig, ohne Teilauszahlung, und ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Wer auf eine Etappenwette setzt und das Rennen anders läuft als geplant, kann die Wette vor dem Ende schliessen — zu dem Kurs, den der Veranstalter im Moment des Cash-Outs setzt.

Quotenboosts und Profitboosts sind zeitlich und vom Markt her begrenzt. Sie gelten nur online, nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, und sie sind pro Wettendem nur einmal nutzbar. Ein Cash-Out vor dem Ende lässt den Boost verfallen. Wer einen Boost nutzt, sollte das Kleingedruckte lesen: Einsatzlimit, Erhöhungslimit und der einmalige Nutzungsanspruch sind die Punkte, an denen sich Boost-Versprechen oft relativieren. Der Boost erhöht den möglichen Nettogewinn, nicht den Einsatz; er ist also ein Multiplikator auf den Gewinn, kein Geschenk auf den Einsatz.

Bei Live-Wetten gilt das, was für die Prematch-Wetten gilt, mit einer Verschärfung: Die Quoten ändern sich mit dem Rennstand, ein Cash-Out kann sich lohnen, wenn das Rennen kippt; eine Wette ohne Cash-Out läuft bis zur Etappe durch. Wer live auf Radsport wettet, sollte das Rennprogramm im Auge behalten und mit Limits spielen, die zur Etappendauer passen — eine dreiwöchige Rundfahrt kann einen Spielenden mehr kosten als ein einzelnes Fussballspiel, wenn die Etappenwetten nicht vorher gesetzt werden.

Steuern, Werbung und warum die ausländische Seite mehr kostet als sie verspricht

Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen — die ESTV nennt ausdrücklich Sportwetten — sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn und werden erst oberhalb der Schwelle besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht ab, also gilt «je nach Kanton»: Ein Gewinn von CHF 8’000 ist in den meisten Kantonen steuerfrei, weil er unter beiden Schwellen liegt. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer zurück, die der Spielende über die Steuererklärung zurückholen kann. Ein typischer Spielender gewinnt weit unter der Schwelle: keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer. Das gilt für Gewinne bei Swisslos und Loterie Romande.

Gewinne aus ausländischen Sportwetten unterliegen nicht der Schweizer Verrechnungssteuer, weil die ausländischen Veranstalter sie nicht abführen. Die kantonale Steuerpraxis behandelt sie jedoch unterschiedlich; Thurgau etwa besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als voll steuerpflichtiges Einkommen. Wer auf einer ausländischen Seite spielt, sollte die kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater fragen — die Antwort ist nicht einheitlich, und sie kann den Nettogewinn spürbar schmälern. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz existiert nicht; nie als Stempelsteuer auf den Wettschein darstellen. Was existiert, sind kantonale Unterschiede in der Gewinnbesteuerung — sie sind das einzige, was die Steuerlast für Schweizer Spielende konkret macht.

Werbung: Die Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Das gilt nicht für die Beschreibung solcher Angebote — die ist im redaktionellen Rahmen erlaubt und nötig, weil Schweizer Spielende den Anzeigen begegnen. Was die Werbung selbst betrifft, ist die Schweizer Rechtslage strenger als die meisten europäischen Märkte: keine Ausrichtung auf Minderjährige, keine irreführenden Versprechen, keine Gratiswetten ohne Gespa-Bewilligung. Die ausländischen Marken umgehen diese Beschränkungen, weil sie nicht der Schweizer Aufsicht unterstehen — was ihre Werbung aggressiver machen kann, nicht aber ihre Lizenz sicherer.

Wer auf einer ausländischen Seite spielt, hat also drei Nachteile gegenüber der Lizenz: keine Schweizer Spielsperre, kein Schweizer Rekurs und je nach Kanton eine ungünstigere steuerliche Behandlung. Dazu kommt ein viertes: die Lizenz der ausländischen Marke ist im konkreten Fall oft nicht ausgewiesen. Curaça oder Magellan bieten keine Aufsicht, die der Gespa entspricht; eine Magellan-Lizenz ist keine Schweizer Bewilligung. Wer auf der sicheren Seite sein will, prüft die Lizenz, die Spielregeln und die kantonale Steuerpraxis, bevor er einzahlt.

Wie eine Wette auf die Tour de France konkret aussieht

Wer bei Sporttip oder CHF eine Wette auf die Tour de France platziert, geht in der Regel vier Schritte. Erstens: Konto und Limits. Wer noch kein Konto hat, registriert sich online, lädt den Ausweis hoch und lässt die Adresse gegen die Adressdatenbanken prüfen; vor der ersten Wette werden die Verlustlimiten für einen, sieben und dreissig Tage gesetzt, mit der oben zitierten Obergrenze. Zweitens: Wettprogramm. Das Wettprogramm zeigt die Etappen, die Gesamtwertung und die Trikotwertungen; was nicht im Wettprogramm steht, ist auch nicht wettbar — die Gespa-Liste ist die Obergrenze, nicht das Wettprogramm. Drittens: Quote und Einsatz. Die Quote ist im Wettschein sichtbar, der Einsatz kann zwischen CHF 1 und CHF 1’000 liegen; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Viertens: Cash-Out oder Auszahlung. Wer die Wette laufen lässt, sieht die Auszahlung nach Ende der Etappe oder am Ende der Rundfahrt; wer vorher aussteigt, nutzt Cash-Out zum jeweils gültigen Kurs.

Eine Beispielrechnung: Quote 4.00 auf einen Aussenseiter, Einsatz CHF 10. Brutto-Rückzahlung CHF 40, Nettogewinn CHF 30. Bei einer Kombiwette mit drei Tipps zu Quoten 2.50, 3.00 und 4.00 ergibt sich eine Gesamtquote von 30.00; ein Einsatz von CHF 5 zahlt CHF 150 zurück, der Nettogewinn ist CHF 145 — wenn alle drei Tipps eintreffen. Trifft nur einer der Tipps nicht, ist die ganze Wette verloren. Das ist der eine Punkt, an dem die Kombiwette zur Wette auf das Gesamtrisiko wird: Ein einzelner Fehler und der Einsatz ist weg.

Für die Marge: Bei einem Zwei-Wege-Muster mit Quoten 1.90 / 1.90 liegt die Marge bei rund 5,0 bis 5,3 Prozent — je nach Rundung der Berechnung. Wer auf einer Etappe wettet, wettet gegen diese Marge; wer über die ganze Rundfahrt wettet, sieht im Schnitt dieselbe Marge auf jedem Markt, auf dem er aktiv ist. Eine kleinere Marge gibt es nicht, weil die Veranstalter die Quoten so setzen, dass die Marge im einstelligen Prozentbereich bleibt; eine deutlich grössere Marge ist möglich, wenn die Quoten weiter auseinanderliegen. Die Faustregel: Wer Quoten vergleicht, vergleicht den Preis, nicht den Gewinn.

Was eine Wette nicht ist: ein Versprechen auf Gewinn. Quoten sind Wahrscheinlichkeiten, keine Gewissheiten, und die Marge ist im Preis eingepreist, nicht offen ausgewiesen. Wer auf den Gesamtsieger wettet, wettet gegen die Spitze des Feldes, gegen das Sturzrisiko und gegen die Marge; wer auf den Etappensieger wettet, wettet zusätzlich gegen die Tagesform. Das ist der Radsport — und das ist auch die Wette darauf.

Häufige Fragen zu Radsport-Wetten in der Schweiz

Darf ich in der Schweiz auf Radrennen wie die Tour de France wetten?

Ja, aber nur bei Swisslos mit dem Produkt Sporttip oder bei Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport, und nur für Rennen, die auf der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten stehen (Version 10.09.2026). Wer in der Deutschschweiz oder im Tessin wohnt, geht zu Sporttip; wer in der Romandie wohnt, geht zu Jouez Sport. Ausländische Marken haben in der Schweiz keine Bewilligung (Art. 4 BGS); ihre Domains können auf der Sperrliste der Gespa stehen.

Wie prüfe ich, ob Radsport und Etappen- oder Trikotwetten erlaubt sind?

Die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten ist die einzige verbindliche Stelle. Sie wird unter gespa.ch in der jeweils aktuellen Version veröffentlicht, derzeit Version vom 10.09.2026. Wer prüfen will, ob eine bestimmte Etappen- oder Trikotwette angeboten werden darf, sucht das Rennen in der Liste und prüft, ob die Wettart aufgeführt ist. Was nicht auf der Liste steht, darf auch nicht angeboten werden.

Worin unterscheiden sich Wetten auf den Gesamtsieger und auf den Etappensieg?

Die Wette auf den Gesamtsieger steht für die ganze Rundfahrt; sie wird vor dem Grand Départ abgegeben und nach der letzten Etappe ausgewertet. Die Wette auf den Etappensieger gilt für eine Etappe, die Quote ist höher und das Risiko tagesabhängig. Trikotwertungen sind Mischtypen: Sie laufen über die ganze Rundfahrt, entscheiden sich aber durch die täglichen Punkt- und Bergwertungen. Jede Wettart hat ihre eigene Marge, und jede Wettart hat ihre eigene Logik, wann der Wettschein ausgewertet wird.

Wie berechnet sich der Gewinn, und was ist die Marge?

Der Brutto-Return ist Einsatz × Quote; der Nettogewinn ist Einsatz × (Quote − 1). Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Quoten der Tipps. Die Marge ist der Anteil, den der Veranstalter pro eingesetztem Franken einbehält; sie ergibt sich aus 1 minus der Auszahlungsquote, die als 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) berechnet wird. Für ein illustratives Zwei-Wege-Muster mit Quoten 1.90 / 1.90 liegt die Marge bei rund 5,0 bis 5,3 Prozent. Die Marge ist im Preis eingepreist; sie wird im Wettschein nicht offen ausgewiesen.

Welche Limits und welche Spielsperre gelten?

Vor der ersten Wette werden Verlustlimiten für einen, sieben und dreissig Tage gesetzt — bei Swisslos bis CHF 9’999, bei unter 21-Jährigen bis CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Eine Spielsperre lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst einrichten; eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt zugleich für Casinos und Liechtenstein. Ausländische Marken haben an diese Systeme keinen Anschluss.

Was fehlt mir bei einer ausländischen Seite ohne Schweizer Bewilligung?

Der Anschluss an das Schweizer Sperrregister fehlt, eine Spielsperre dort wirkt nur auf dieser Seite, nicht bei Swisslos oder Loterie Romande. Eine Schweizer Rekursstelle fehlt; im Streitfall führt der Weg zur ausländischen Lizenzbehörde der Marke, nicht zur Gespa. Die Gespa-Liste hat auf der Seite keine Wirkung; das Wettprogramm richtet sich nach der Marke, nicht nach Schweizer Recht. Gewinne sind nicht der Schweizer Verrechnungssteuer unterworfen, aber je nach Kanton anders steuerpflichtig; Thurgau etwa besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen voll. Dazu kommt: Die Lizenz der Marke ist im konkreten Fall oft nicht ausgewiesen und hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Die Domain kann auf der Sperrliste stehen und per DNS gesperrt sein.

Inhalt erstellt vom Team «Quoten Rechner Info»