Gratiswetten bei Schweizer Wettanbietern: Wer sie anbieten darf und was sie bringen
Eine Gratiswette klingt nach einem Geschenk, ist aber an enge Regeln gebunden. In der Schweiz dürfen nur zwei Veranstalter Sportwetten überhaupt anbieten, und Gratisspielguthaben fällt unter dieselbe Bewilligungspflicht wie jedes andere Geldspiel. Wer hier auf einen Anbieter mit «gratis Wette» oder «Free Bet» setzt, hat es mit einem sehr kleinen, sehr klar geregelten Markt zu tun.

Stand: 20. Oktober 2026 · Geprüft gegen die Gespa-Bewilligungsregister und die Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalter.
Wie die Schweiz Sportwetten reguliert und warum das jede Gratiswette berührt
Nur zwei Veranstalter haben in der Schweiz eine Bewilligung
Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) teilt Glückspiele anhand des Einsatzes und des Gewinns in Grossspiele und Kleinspiele ein; Online-Sportwetten sind Grossspiele. Wer ein Grossspiel durchführen will, braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung je Spiel (Art. 21–25 BGS), die Bewilligung gilt nach Art. 4 BGS nur in der Schweiz. Aufsichtsbehörde ist die Gespa (Eidgenössische Spielbankenkommission und interkantonale Geldspielaufsicht) mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das am 1. Januar 2021 in Kraft trat.

Die Kantone haben in der interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das sind die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, deren Sportwetten unter dem Namen Sporttip laufen, sowie die Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, die ihre Online-Sportwetten unter dem Namen Jouez Sport anbietet. Eine dritte Schweizer Bewilligung existiert nicht, und die Gespa publiziert nur die Sperrliste gesperrter ausländischer Domains, keine Liste weiterer erlaubter Buchmacher. Wer in der Schweiz mit «Schweizer Bewilligung» wirbt, meint diese zwei Veranstalter, oder die Aussage ist falsch.
Der Markt, auf den eine Gratiswette trifft, ist nicht das Wettprogramm
Was gewettet werden darf, gibt ebenfalls das Gesetz vor. Erlaubt sind ausschliesslich Sportereignisse, keine Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows. Welche Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen angeboten werden dürfen, steht in der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen, die das Geldspielgesetz und die Verordnung über die GFS-V (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS) verlangen. Die Liste schreibt zum Beispiel fest, dass Qualifikationsrunden nur dann zulässig sind, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, Damenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, und dass es keine Eckstoss- oder Kartenmärkte gibt; eine eigene E-Sports-Sektion erscheint in der Liste nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige beteiligt sind, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS ausgeschlossen.

Ein Spieler, der eine Gratiswette platziert, platziert sie innerhalb dieses geschlossenen Marktes. Das beeinflusst den Wert: Eine Freiwette auf einen Markt, der in der Schweiz gar nicht angeboten wird, lässt sich nicht nutzen, eine auf eine erlaubte Sportart schon. Wer mit ausländischen Anbietern spielt, sieht oft ein grösseres Wettprogramm, das in der Schweiz gesperrt oder gar nicht zugelassen wäre.
Wer bei einem Schweizer Veranstalter ein Konto eröffnen kann
Voraussetzung ist Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet des Veranstalters, Mindestalter 18 Jahre, keine Spielsperre und pro Person genau ein Konto. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer für den deutschen Teil der Schweiz ein Konto will, geht zu Swisslos und damit zu Sporttip, wer in der Romandie wohnt, zur Loterie Romande und damit zu Jouez Sport. Eine Spielkonto-Überschneidung gibt es nicht: Wer in der Deutschschweiz wohnt und in Genf spielen will, wird im Anmeldeprozess abgewiesen. Der zugelassene Personenkreis ist damit enger als bei einem x-beliebigen internationalen Anbieter, was die Bewilligung erklärt, dass Gratisspielguthaben im Inland beworben werden darf und die Bedingungen genau geprüft werden müssen.
Ausländische Anbieter spielen in der Schweiz eine andere Rolle
Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat in der Schweiz keine Wirkung, das stellt Art. 4 BGS klar. Wer in der Schweiz ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten anbietet, macht sich nach Art. 130 BGS strafbar, im gewerbsmässigen Fall mit einer Freiheitsstrafe bis fünf Jahren, sonst bis drei Jahren oder Geldstrafe. Die Spielenden selbst werden in der Schweiz nicht bestraft; allerdings können Gewinne aus diesem Verfahren als aus einem nicht erlaubten Bezieher eingezogen werden, und es greifen weder der Schweizer Spielsperrenregister noch die Schweizer Aufsicht.
Die Gespa führt eine Sperrliste gesperrter ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter über DNS sperren (Art. 86–93 BGS, erste Liste am 3. September 2019, Ende 2025 waren es 671 Domains). Bei einem Domainwechsel reagieren die Anbieter erfahrungsgemäss innerhalb von Stunden, so dass die Sperre immer wieder neu umgangen wird. Auszahlungen laufen auf ein Bankkonto im Namen des Spielteilnehmers; anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es bei lizenzierten Schweizer Buchmachern nicht (Art. 50 Abs. 2 VGS). Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, regelt er in seinen eigenen Bedingungen. Die Schweiz hat kein Zahlungs-Blocktool gegen unbewilligte Wettseiten, es wird also nichts von Bankenseite automatisch blockiert.
Für Spielerinnen und Spieler ist die Konsequenz klar: Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung fallen aus dem Schweizer Spieler- und Auszahlungsschutz heraus, ihre Domains können jederzeit auf der Sperrliste landen, und für die ausländischen Gewinne gilt die kantonale Steuerpraxis, nicht der Schweizer Steuerfreibetrag. Eine «sichere Wahl» ist das nicht per Definition, also es gibt kein Schutznetz von Gesetzes wegen.
Werbung, Boni und das vorbeugende Gespa-Einverständnis
Werbung für Glücksspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht Minderjährige oder gesperrte Personen ansprechen (Art. 74 BGS). Für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist Werbung verboten und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 74 Abs. 3 und Art. 131 BGS). Für Gratiswetten gilt zusätzlich: Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen das vorgängige Einverständnis der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); im Jahr 2025 hat die Gespa 24 solcher Einverständnisse für die Loterie Romande und 8 für Swisslos erteilt. Eine Schweizer Buchmacherin mit einer beliebigen «Free Bet»-Aktion handelt also entweder bewilligt oder sie handelt gegen das Gesetz. Genau diese Bewilligungspflicht ist der Grund, warum die Schweizer Plattformen vergleichsweise selten und kleinere Gratisspielguthaben-Aktionen anbieten, denn die Aufsicht achtet darauf, dass Gratisanreize nicht dazu führen, dass mehr riskiert wird als geplant.
Was eine Gratiswette in der Schweiz wert ist und wer sie überhaupt bekommt
Der Mechanismus: Einsatz mal Quote minus Einsatz
Eine Gratiswette ist eine Wette, deren Einsatz der Anbieter stellt und nicht der Spieler. Was am Ende auf dem Wettschein landet, ist nur der Gewinn, der Einsatz wird nicht zurückgezahlt. Das ist der entscheidende Punkt und der Grund, warum eine «Gratiswette von CHF 10» nicht zehn Franken wert ist.
Der Gewinn einer Wette, ob mit echtem Geld oder mit Gratisspielguthaben, berechnet sich nach Einsatz mal Quote; bei einer Kombiwette ist die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird der Gewinnbetrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet, was bei kleinen Einsätzen einen minimalen Rundungsverlust ergibt.
Der Buchmacher behält auf jedem Markt eine Marge, das heisst, die Quoten multipliziert über alle möglichen Ausgänge ergeben eine Auszahlungsquote unter 100 Prozent. Auf einem ausgeglichenen Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90, also implizit 52.6 Prozent pro Seite, ergibt sich eine Auszahlungsquote von etwa 1 ÷ (1 ÷ 1.90 + 1 ÷ 1.90) = 0.95, also 95 Prozent, was einer Marge von 5 Prozent entspricht. Bei einem 3-Weg-Markt ist die Marge höher. Diese Marge steckt im Gewinn aus einer Gratiswette genauso wie im Gewinn aus einer Echtgeld-Wette, und sie reduziert den Erwartungswert des Gratisspielguthabens genauso, wie sie eine Echtgeld-Wette verteuert.
Wie viel eine Freiwette im Schnitt wert ist
Eine Freiwette, deren Einsatz nicht zurückgezahlt wird, hat einen Erwartungswert von Gratiswettenbetrag mal (Quote minus Gewinn) geteilt durch die Auszahlungsquote des Marktes. Auf einem ausgeglichenen 2-Weg-Markt zu 1.90 / 1.90 entspricht das bei einem Gratiswettenbetrag von CHF 10 etwa 10 mal (1.90 minus 1) geteilt durch 1.90 mal 0.95, also rund CHF 4.5. Das ist der statistische Mittelwert über sehr viele ähnliche Wetten und kein garantierter Gewinn für eine einzelne Wette. Es ist die Schätzung dessen, was die Freiwette auf lange Sicht wert ist, wenn man sie zu diesem Markt platziert.
Die Bandbreite liegt auf einem vergleichbaren Markt in der Grössenordnung von etwa dem halben Nennwert der Freiwette: Eine «Gratiswette von CHF 10» auf einem 2-Weg-Markt zu 1.90 ist im Schnitt etwa CHF 4 bis CHF 5 wert, nicht CHF 10. Auf höheren Quoten steigt der Erwartungswert, weil der Gewinn grösser wird, gleichzeitig steigt aber auch die Wahrscheinlichkeit, dass der Ausgang nicht eintrifft, weshalb das Risiko grösser wird. Wer mit Gratisspielguthaben auf lange Sicht einen Gewinn erzielen will, muss das berücksichtigen: Die Buchmacherin gewinnt schon durch die Marge, der Spieler muss den Wettvorteil jedes Mal erneut erarbeiten.
Eine wichtige Einschränkung: Eine Freiwette wird auf dem Swisslos-Konto und beim Westschweizer Pendant grundsätzlich als Gratisspielguthaben verbucht und kann nicht ausgezahlt werden. Sie wird zu einem Wetteinsatz, der Gewinn wird als reguläres Spielguthaben auf dem Wallet gutgeschrieben, der ursprüngliche Einsatz verfällt. Damit unterscheidet sich die Schweizer Gratiswette strukturell von einer ausländischen Free Bet, die als Echtgeld-Gewinn ausgezahlt werden kann.
Welche Bedingungen Gratisspielguthaben in der Regel mitbringt
Die Schweizer Veranstalter veröffentlichen ihre Gratisaktionen in den Teilnahmebedingungen, und ein Spieler sollte sie lesen, bevor er eine Wette platziert. Vier Bedingungen tauchen praktisch immer auf.
Erstens die Frist: Gratisspielguthaben ist in der Regel nur eine begrenzte Zeit gültig. Die Loterie Romande hat in der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» im Aktionszeitraum zwischen Dezember 2025 und März 2026 an sieben Aktionstagen CHF 10 Spielguthaben pro Aktionscode ausgegeben, das innert 7 Tagen nach Erhalt im verifizierten Konto aktiviert werden musste und 30 Tage gültig war. Nach Ablauf verfällt es.
Zweitens die Auszahlungsregel: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Der Gewinn aus einer mit Gratisspielguthaben platzierten Wette wird dem Wallet gutgeschrieben, das ursprüngliche Guthaben verfällt. Wer mit CHF 10 Spielguthaben eine Wette zu 2.50 gewinnt, hat CHF 25 auf dem Wallet, nicht CHF 35.
Drittens die Spielauswahl: Manche Aktionen sind auf bestimmte Wettbewerbe oder Wetttypen beschränkt. Eine Aktion an National-League-Stadien richtet sich zum Beispiel an Eishockey-Wetten.
Viertens die Verlustlimiten: Das Schweizer Recht verlangt Verlustlimiten vor der ersten Teilnahme, und diese Limiten gelten unabhängig davon, ob mit Echtgeld oder Gratisspielguthaben gespielt wird.
Die Köder: Sporttip-Kombiboost, Quotenboost und Profitboost
Was bei Sporttip nach «Gratiswette» klingt, ist technisch oft ein Boost auf den Gewinn, nicht eine echte Freiwette. Drei solcher Mechanismen stehen im Spielregelwerk:
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und setzt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 voraus. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich nach Anzahl Voraussagen: 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Bonuserhöhung sind limitiert.
Der Quotenboost bei Sporttip gilt nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage und ist pro Wettenden nur einmal nutzbar. Der Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz, ebenfalls pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Marketing-«Gratiswette» heisst in den Spielregeln also «Bonus auf den Nettogewinn», der Einsatz fliesst nicht zurück.
Die Frage «Wer bekommt eine echte Gratiswette?» hat damit eine zweite Antwort: Bei den Schweizer Plattformen vor allem Bestandskunden, die eine Aktion der Loterie Romande aktivieren, oder seltener Bestandskunden und Neukunden im Rahmen einer bewilligten Sonderaktion. Die breite Streuung von Gratiswetten für jeden Neukunden, wie sie international üblich ist, gibt es in dieser Form in der Schweiz nicht.
Welche Regeln jede Gratiswette in der Schweiz einhegen
Verlustlimiten sind kein Bonus-Detail
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999; für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, was impulsives Nachschieben von Verlusten verhindert. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage gesetzt werden.
Diese Limiten wirken unabhängig davon, ob mit Echtgeld oder mit Gratisspielguthaben gespielt wird. Eine «Gratiswette» ist also keine Ausnahme vom Limit, der Verlust fliesst ins Limit. Wer mit einer hochwertigen Freiwette spielt und der Verlustlimite schon nahe ist, kann eine solche Wette unter Umständen gar nicht platzieren.
Die Spielsperre und das schweizweite Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer eine Spielsperre hat, kann kein neues Konto eröffnen, auch nicht bei einem ausländischen Anbieter, der mit Schweizer Dokumente überprüft. Wer eine Spielsperre umgeht, indem er eine ausländische Plattform benutzt, macht sich nicht strafbar als Spielteilnehmer, riskiert aber die Konsequenzen, die aus dem Fehlen des Schutzes folgen.
Die Spielsperre ist ein zweiter Mechanismus, der eine Gratiswette begrenzt: Wer sich selbst sperrt, kann die Gratiswette nicht nutzen, und die Spielsperre kann nicht durch eine Aktion umgangen werden.
Werbung, die nicht zu mehr Wetten verleiten darf
Werbung für Schweizer Buchmacher darf weder Minderjährige noch gesperrte Personen ansprechen, nicht irreführend sein und muss sich an die Werbebestimmungen unter dem BGS halten. Eine Gratiswette ist nach Art. 75 Abs. 2 BGS bewilligungspflichtig, was bedeutet, dass die Gespa vor jeder Aktion prüft, ob die Anreize so gestaltet sind, dass sie nicht dazu verleiten, mehr zu riskieren als geplant. Genau diese Bewilligungspflicht ist der Grund, warum die Schweizer Veranstalter weniger und kleinere Aktionen anbieten als internationale Buchmacher.
Ein Spieler, der eine Gratisspielguthaben-Aktion sieht, kann davon ausgehen, dass die Gespa die Bedingungen geprüft hat. Bei ausländischen Anbietern ist diese Annahme falsch.
Wer in der Schweiz was anbietet: die zehn genannten Buchmacher im Vergleich
Welche Schweizer Bewilligung die genannten Anbieter tatsächlich haben
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / Bewilligungsstatus |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Basel), bewilligt nach BGS für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), bewilligt nach BGS für FR, GE, JU, NE, VD und VS |
| Betwinner | ohne Schweizer Bewilligung | ausländisch, Lizenz nicht etabliert, ohne Schweizer Schutz, Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
| WirWetten | ohne Schweizer Bewilligung | ausländisch, Lizenz nicht etabliert, ohne Schweizer Schutz, Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
| BetFury | ohne Schweizer Bewilligung | ausländisch, Lizenz nicht etabliert, ohne Schweizer Schutz, Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
| Roobet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländisch, Lizenz nicht etabliert, ohne Schweizer Schutz, Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
| 1xBet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländisch, Lizenz nicht etabliert, ohne Schweizer Schutz, Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
| Funbet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländisch, Lizenz nicht etabliert, ohne Schweizer Schutz, Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
| Rainbet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländisch, Lizenz nicht etabliert, ohne Schweizer Schutz, Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
| 22Bet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländisch, Lizenz nicht etabliert, ohne Schweizer Schutz, Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
Die Tabelle fasst die Bewilligungslage zusammen, die für die Frage, ob eine Schweizer Bewilligung vorhanden ist, allein entscheidend ist. Sie ersetzt nicht die Prüfung der jeweils geltenden Spielregeln und Aktionsbedingungen, die jeder Anbieter in seinen eigenen Bedingungen veröffentlicht.
Was die Tabelle einem Spieler sagen kann und was nicht
Wer in der Schweiz wohnt und ein Konto bei einem Schweizer Veranstalter eröffnen will, hat zwei Möglichkeiten: Swisslos oder Loterie Romande. Wer bei einem der acht ausländischen Anbieter spielt, tut dies ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anbindung an das Schweizer Spielsperrenregister und ohne Schweizer Aufsicht, und die ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao oder einem anderen Land hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung.
Höhe der Gratiswetten, Auszahlungsquote, Wettprogramm und Kundendienst der acht ausländischen Anbieter regeln deren eigene AGB. Wer dort spielt, muss deren Spielregeln, Limits und AGB selbst lesen.
Die einzigen beiden Anbieter, bei denen eine echte Gratiswette im Sinne des Schweizer Spielrechts angeboten werden kann, sind die beiden bewilligten Veranstalter: Swisslos und Loterie Romande. Alle anderen Anbieter in dieser Tabelle fallen in eine andere rechtliche Kategorie.
Was für die acht ausländischen Anbieter feststeht
Sie haben keine Schweizer Bewilligung. Sie sind nicht an das Schweizer Spielsperrenregister angeschlossen. Sie fallen nicht unter die Schweizer Aufsicht durch die Gespa. Ihre Domains können jederzeit auf die Sperrliste gesetzt werden. Schweizer Spielende, die dort spielen, handeln in einer Grauzone, was die Spielteilnahme selbst betrifft; die Anbieter selbst handeln in der Schweiz ohne Bewilligung. Für Gewinne ausländischer Anbieter gilt die kantonale Steuerpraxis, etwa im Thurgau, wo Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe steuerpflichtig sind. Was diese Anbieter konkret an Gratiswetten, Quoten, Märkten oder Auszahlungszeiten anbieten, hängt von ihren eigenen Bedingungen ab, die sie auf ihrer jeweiligen Plattform veröffentlichen; ein Spieler liest sie vor jeder Aktion selbst.
Swisslos Sporttip im Detail: was eine Schweizer Bewilligung konkret bedeutet
Wer hinter Sporttip steht und wer spielen darf
Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Sportwetten unter dem Markennamen Sporttip durchführt, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Verbreitungsgebiet sind die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie das Tessin und Liechtenstein, das Swisslos-Vertragsgebiet. Wer dort wohnt, ist volljährig und keine Spielsperre hat, kann ein Konto eröffnen.
Die Sportwetten laufen unter dem Markennamen Sporttip, sind im Sporttip-Spielregelwerk Version 4.2 geregelt und unterliegen der Aufsicht durch die Gespa. Wer eine Frage zu den Spielregeln hat, kann sie im offiziellen Spielregel-Dokument nachlesen, das Swisslos online veröffentlicht. Wer eine Frage zur Aufsicht hat, kann sich an die Gespa wenden, die in Bern sitzt.
Wie das Konto und das Spielguthaben funktionieren
Wer ein Konto eröffnet, lädt Spielguthaben per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein auf, wobei der Mindestbetrag CHF 20 ist; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und der Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos akzeptiert unter anderem PostFinance Pay zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Wer gewinnt, bekommt Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch auf das Wallet; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein eigenes Bank- oder Postkonto aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Was das für eine Gratiswette heisst: Wer mit CHF 10 Gratisspielguthaben aus einer Promotion eine Wette zu 2.10 gewinnt, bekommt CHF 21 als reguläres Spielguthaben auf das Wallet; die ursprünglichen CHF 10 verfallen. Wer diesen Gewinn auszahlen will, kann ihn als regulären Gewinn behandeln und unterliegt den Wallet-Auszahlungsregeln.
Welche Gratiswetten-Mechanismen Sporttip konkret hat
Sporttip bietet keinen «Gratiswette»-Button im eigentlichen Sinn. Was es gibt, sind drei Mechanismen, die nach Gratisspielguthaben aussehen, aber technisch Boosts sind:
Der Sporttip-Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Online-Wette ab vier Voraussagen mit Einzelquote 1.50 nach einer Staffel von 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen, gilt für Prematch, Live und Systemwetten, ist in Einsatz und Bonuserhöhung limitiert und nur einmal pro Aktion nutzbar.
Der Quotenboost erhöht die Quote einer einzelnen Prematch-Einzelwette, ist nur online und nur einmal pro Wettendem nutzbar.
Der Profitboost erhöht den Nettogewinn eines bestimmten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz, ist ebenfalls nur einmal pro Wettendem nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Eine «Free Bet» im klassischen Sinn, also eine Wette mit einem vom Anbieter gestellten Einsatz, die der Spieler ohne eigenes Geld platziert, gibt es bei Sporttip im öffentlich dokumentierten Spielregelwerk nicht. Was es gibt, sind Gratis-Aktionen, etwa Codes aus Promotionen, die einmalig Spielguthaben aufladen, ohne dass eine Einzahlung erforderlich ist.
Welche Limits und Regeln für jede Wette gelten
Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei Sporttip beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Eine Wette, deren Quote sich nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platzieren lässt, zählt mit Quote 1.00, und Swisslos kann Wetten in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid mit Quote 1.00 werten.
Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden.
Welche Wettmärkte Sporttip anbietet
Sporttip deckt das ab, was die Gespa-Liste erlaubt: Sportereignisse innerhalb der bewilligten Sportarten und Wettbewerbe. Eckstoss- und Kartenmärkte, die international verbreitet sind, sind in der Schweiz nicht zugelassen, ebenso wenig Wetten auf Training, auf E-Sports oder auf Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert.
Wer eine breitere Wettauswahl sucht, muss entweder mit dem auskommen, was die Schweizer Plattformen anbieten, oder ausländische Anbieter nutzen, was die dargelegten rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen hat.
Was der Sporttip-Kombiboost einem Spieler konkret bringt
Wer mit CHF 100 Einsatz auf vier Voraussagen mit Quote 1.50 setzt, hat bei einem Gewinn ohne Boost einen Bruttogewinn von 100 mal 1.50 mal 1.50, also CHF 506.25, Netto CHF 406.25. Mit dem 5-Prozent-Boost wird der Nettogewinn um 5 Prozent erhöht, also auf etwa CHF 426.56. Bei sieben Voraussagen ist die Quote entsprechend höher, der 20-Prozent-Boost auf den Nettogewinn entsprechend grösser, und bei fünfzehn Voraussagen verdoppelt sich der Nettogewinn.
Das ist mehr, als eine Freiwette ohne Bedingungen bringen würde, weil hier das eigene Geld im Einsatz steckt und die Erhöhung auf den Gewinn gewährt wird. Es ist aber kein «gratis» Geld: Wer verliert, verliert den Einsatz, und wer die Mindestquote 1.50 nicht auf jeder Voraussage hält, bekommt keinen Boost. Eine typische Spielerfalle: Ein Boost auf eine Kombiwette mit niedrigen Quoten ist statistisch eine Kombiwette mit niedrigen Quoten, deren Auszahlungsquote noch schlechter ist als bei einer Einzelwette, plus ein kleiner Bonus. Wer sich die Marge ausrechnet, sieht, dass die Buchmacherin auf jedem Markt ihren Anteil mitnimmt und der Boost nur einen Teil davon zurückgibt.
Das Urteil zu Swisslos Sporttip
Swisslos ist die einzige Plattform, in der Deutschschweiz Sportwetten zu platzieren, die nach Schweizer Recht bewilligt ist, mit Aufsicht, mit Spieler- und Auszahlungsschutz. Sporttip ist für deutschsprachige Schweizerinnen und Schweizer die einzige legale Möglichkeit, online Sportwetten zu platzieren. Wer eine Gratiswette im Sinne des Schweizer Rechts sucht, findet sie hier in Form von Spielguthaben-Aktionen und Boosts, nicht als klassische «Free Bet». Wer eine breite Auswahl an Quotenboosts und Promotionen sucht, wird sie bei Sporttip eher eingeschränkt finden, was die Gespa-Bewilligungspflicht für Gratisspielguthaben erklärt. Wer dort spielt, spielt im Spiel und mit den Regeln, die das Schweizer Geldspielgesetz vorsieht, was genau der Punkt der Schweizer Lösung ist.
Loterie Romande Jouez Sport im Detail: was die Westschweizer Alternative bietet
Wer hinter Jouez Sport steht und wer spielen darf
Die Loterie Romande ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Sitz in Lausanne, Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie beschäftigt 221 Mitarbeitende. Sie führt die Sportwetten unter dem Markennamen Jouez Sport durch. Verbreitungsgebiet sind die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer dort wohnt, volljährig ist und keine Spielsperre hat, kann ein Konto eröffnen.
Die Loterie Romande ist die einzige andere Schweizer Veranstalterin von Sportwetten, gemeinsam mit Swisslos, bewilligt nach dem BGS und unter Aufsicht der Gespa. Wer in der Romandie wohnt, hat keine andere legale Schweizer Möglichkeit, online Sportwetten zu platzieren. Wer in der Deutschschweiz wohnt und in der Romandie spielen will, wird im Anmeldeprozess abgewiesen.
Wie das Konto und die Auszahlung funktionieren
Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage beschränkt, das Wallet-Guthaben ist auf höchstens CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, was bei einer Gratiswette bedeutet, dass nur der Gewinn auf dem Wallet landet, nicht der ursprüngliche Einsatz.
Die Loterie Romande veröffentlicht ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer 24. Auflage von Juni 2023, in der die Spielregeln und Auszahlungsmodalitäten geregelt sind. Die AGB sind auf der Plattform jeux.loro.ch einzusehen, ebenso die spezifischen Aktionsbedingungen jeder laufenden Aktion.
Welche Gratiswetten-Mechanismen die Loterie Romande anbietet
Die Loterie Romande hat in den letzten Jahren öffentlich dokumentierte Aktionen durchgeführt, die sich nach Gratisspielguthaben anfühlen:
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» wurde im Zeitraum von Dezember 2025 bis März 2026 an sieben Aktionstagen in National-League-Stadien durchgeführt: Wer innert 7 Tagen den in den Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar. Das ist eine klassische Gratiswette im Sinne des Schweizer Rechts, eine Wette mit vom Anbieter gestelltem Einsatz, die der Spieler ohne eigenes Geld platziert.
Anders als bei Sporttip gab es bei der Loterie Romande in dieser Form eine echte Gratiswette, die der Spieler ohne eigene Einzahlung nutzen konnte, eingeschränkt auf eine bestimmte Aktion, mit klarer Frist, klarer Aktionsmechanik und klarer Auszahlungsregel. Die Gespa hat diese Aktion bewilligt, was aus der Tatsache hervorgeht, dass die Loterie Romande 2025 insgesamt 24 solcher Einverständnisse erhalten hat.
Die Loterie Romande veröffentlicht ihre Aktionen jeweils mit Aktionsbedingungen, in denen Aktionszeitraum, Anzahl der Aktionsguthaben, Aktivierungsfrist, Gültigkeitsdauer und Auszahlungsregel festgehalten sind. Wer eine Aktion nutzt, sollte diese Bedingungen vor der Aktivierung lesen, denn sie regeln, was mit dem Gewinn passiert, wann er verfällt und auf welche Wettbewerbe er sich bezieht.
Welche Limits und Regeln für jede Wette gelten — Loterie Romande Jouez Sport im Detail
Welche Mindest- und Höchsteinsätze bei Jouez Sport gelten, veröffentlicht die Loterie Romande in ihren Spielregeln und in der Allgemeinen Spielregelung; im öffentlich dokumentierten Material dieser Recherche sind keine abweichenden Werte zu Sporttip angegeben, was nicht heisst, dass die Werte identisch sind, sondern dass sie in den Spielregeln der Loterie Romande stehen, die der Spieler dort nachlesen kann.
Was die Auszahlungsmodalitäten betrifft, gilt: Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Das Wallet kann nicht über CHF 10’000 gefüllt werden, was bedeutet, dass Gewinne, die das Wallet-Limit überschreiten, automatisch auf das Bankkonto ausgezahlt werden.
Welche Wettmärkte Jouez Sport anbietet
Jouez Sport deckt das ab, was die Gespa-Liste erlaubt, also Sportereignisse innerhalb der bewilligten Sportarten und Wettbewerbe. Welche Sportarten konkret angeboten werden, publiziert die Loterie Romande auf ihrer Plattform, ebenso wie die bewilligten Wettbewerbe und Wetttypen. Auch hier gilt: Was die Gespa-Liste nicht zulässt, etwa Eckstoss- und Kartenmärkte, kann nicht angeboten werden, was den Unterschied zu einem internationalen Anbieter erklärt.
Was eine Gratiswette bei der Loterie Romande einem Spieler konkret bringt
Wer eine CHF 10 Gratiswette auf einen 2-Weg-Markt zu 1.90 platziert, hat einen Erwartungswert von etwa CHF 4.5, wie im vorherigen Abschnitt berechnet. Der Gewinn wird als reguläres Wallet-Guthaben verbucht, der Einsatz verfällt. Wer aus dem Gewinn auszahlen will, muss ihn als reguläres Guthaben behandeln, was unter den Wallet-Auszahlungsregeln möglich ist.
Wer bei einer Aktion mit Gratiswetten spielt, sollte das immer im Kontext der Aktionsbedingungen lesen. Manchmal sind die Gratiswetten auf eine bestimmte Sportart oder einen bestimmten Wettbewerb beschränkt, was die Auswahl einschränkt. Manchmal gilt eine Mindestquote für die Wette, was die Auswahl weiter einschränkt. Manchmal verfällt das Spielguthaben nach einer bestimmten Frist, was bedeutet, dass es nur innerhalb dieser Frist genutzt werden kann.
Das Urteil zu Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande ist die einzige Plattform in der Romandie, die Sportwetten nach Schweizer Recht anbietet, mit Aufsicht durch die Gespa, mit Spieler- und Auszahlungsschutz. Für Westschweizerinnen und Westschweizer ist Jouez Sport die einzige legale Schweizer Möglichkeit, online Sportwetten zu platzieren. Die Loterie Romande bietet in unregelmässigen Abständen echte Gratiswetten-Aktionen an, die nach Schweizer Recht bewilligt sind und deren Mechanik klar dokumentiert ist. Wer eine Gratiswette sucht, ist hier richtig, mit dem Vorbehalt, dass die Aktionen klein und selten sind und an klare Bedingungen geknüpft sind. Wer eine breite Palette an ständig verfügbaren Gratiswetten sucht, wie sie internationale Anbieter bieten, wird sie bei der Loterie Romande nicht finden, was die Schweizer Regulierung erklärt.
Die acht ausländischen Anbieter: was ein Spieler ohne Schweizer Bewilligung erwarten kann
Betwinner, WirWetten, BetFury, Roobet, 1xBet, Funbet, Rainbet und 22Bet
Diese acht Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung. Sie sind in der Schweiz nicht durch die Gespa beaufsichtigt, nicht an das Schweizer Spielsperrenregister angeschlossen und nicht durch die Schweizer Aufsicht geschützt. Sie können in der Schweiz nicht legal Sportwetten anbieten, und ihre Domains können jederzeit auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden, was bedeutet, dass Schweizer Internetanbieter den Zugang über DNS sperren. Schweizer Spielende, die dort spielen, handeln in einer rechtlichen Grauzone, was die Spielteilnahme selbst betrifft; die Anbieter selbst handeln in der Schweiz ohne Bewilligung.
Was sie konkret an Gratiswetten, Quoten, Märkten, Auszahlungszeiten und Sicherheitsmechanismen anbieten, ist nicht Teil dieser Recherche und gehört in die Spielregeln und AGB der jeweiligen Plattform, die der Spieler dort selbst liest. Was feststeht: Sie fallen aus dem Schweizer Schutz heraus, ihre Gewinne unterliegen der Schweizer beziehungsweise kantonalen Steuerpraxis für ausländische Grossspiele, und sie haben keine Anbindung an das Schweizer Spielsperrenregister.
Wer dort spielt, spielt gegen die Schweizer Bewilligungspflicht
Diese acht Anbieter sind nicht «sicherer» oder «besser», nur weil sie auf ihrer Plattform vielleicht mehr Gratiswetten oder höhere Quoten anbieten. Sie sind andere Plattformen mit anderen Regeln, anderer Aufsicht und anderen Konsequenzen für den Spielteilnehmer. Was an Aktionen verlockend aussieht, ist oft an Umsatzbedingungen geknüpft, die das Gratisguthaben schnell in echtes Geld umwandeln, das der Spieler erst durch eigene Einsätze freispielen muss.
Die Frage ist nicht, ob diese Anbieter schlecht sind, sondern ob ein Schweizer Spieler das Risiko tragen will, bei einem Anbieter zu spielen, der in der Schweiz keine Bewilligung hat. Wer das tut, sollte verstehen, dass keine Schweizer Aufsicht eingreift, wenn es Streit um eine Auszahlung gibt, dass keine Schweizer Spielsucht-Hilfe automatisch greift und dass die Sperrliste jederzeit um eine Domain erweitert werden kann.
Das Urteil zu den acht ausländischen Anbietern
Wer in der Schweiz wohnt und eine legale Sportwette platzieren will, hat zwei Möglichkeiten: Swisslos oder Loterie Romande, je nach Wohnsitz. Wer bei einem der acht ausländischen Anbieter spielt, spielt ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Schutz und mit dem Risiko, dass die Domain auf der Sperrliste landet. Diese Anbieter sind eine andere Klasse von Buchmacher mit anderen Regeln und anderen Folgen für den Spieler, nicht eine Erweiterung der Schweizer Auswahl. Wer dort spielt, sollte das mit offenen Augen tun und die Spielregeln und AGB vor jeder Aktion lesen.
Was eine Gratiswette für die Steuer bedeutet
Schweizer Gewinne sind unter dem Freibetrag steuerfrei
Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen, wozu Sportwetten gehören, sind nach dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der Bund legt den Schwellenwert für 2026 auf CHF 1’071’000 fest, für 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Über dem Freibetrag werden vom Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer abgezogen, die der Spielteilnehmer durch Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückfordern kann. Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich, weshalb die Aussage «je nach Kanton» die korrekte Formulierung ist. Bei einem typischen Wettgewinn, der weit unter dem Freibetrag liegt, fällt weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer an.
Eine Gratiswette ist steuerlich ein Gewinn aus einem Grossspiel, also dasselbe Regime wie ein normaler Wettgewinn. Wer CHF 10 Spielguthaben auf eine Wette zu 2.10 setzt und gewinnt, hat einen Bruttogewinn von CHF 21, was die CHF 10 Gratisspielguthaben und den Nettogewinn von CHF 11 umfasst. Unter dem Freibetrag ist das steuerfrei.
Ausländische Gewinne haben eine andere Regel
Gewinne ausländischer Grossspiele unterliegen nicht der Schweizer Verrechnungssteuer, weil kein Schweizer Veranstalter sie auszahlt. Allerdings behandelt etwa der Kanton Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerpflichtiges Einkommen, unabhängig von der Höhe, was bedeutet, dass ein Spieler aus diesem Kanton, der bei einem ausländischen Anbieter spielt, seine Gewinne vollständig versteuern muss. Andere Kantone haben möglicherweise eine andere Praxis, weshalb die pauschale Aussage «je nach Kanton» auch hier korrekt ist.
Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt und Gewinne macht, sollte sich beim kantonalen Steueramt oder beim Steuerberater erkundigen, wie die Gewinne zu deklarieren sind. Eine ausländische Plattform führt keine Verrechnungssteuer ab, der Spieler muss die Gewinne selbst deklarieren.
Wie eine schweizerische Gratiswette in der Praxis abläuft
Vom Aktionscode zur Wette zur Auszahlung
Bei einer typischen Schweizer Gratiswetten-Aktion, etwa der Loterie Romande-Aktion in den National-League-Stadien, läuft das so: Der Spieler besucht ein Stadion und erhält einen Code. Er loggt sich in sein verifiziertes Konto bei jeux.loro.ch ein und gibt den Code innert 7 Tagen ein. Das Konto wird mit CHF 10 Spielguthaben aufgeladen, das 30 Tage gültig ist und nicht auszahlbar. Der Spieler kann das Spielguthaben für eine Wette auf ein erlaubtes Sportereignis verwenden, mit Quote nach Wahl. Gewinnt die Wette, wird der Gewinn als reguläres Spielguthaben auf das Wallet gebucht, das ursprüngliche CHF 10 verfällt.
Wer den Gewinn auszahlen will, kann das bis CHF 1’000 direkt auf das Wallet, darüber auf das Bankkonto. Bei der Loterie Romande sind Gewinne bis CHF 1’000 netto auf dem Wallet, darüber auf das Bankkonto. Bei Swisslos sind Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch auf dem Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto.
Was bei diesem Ablauf auffällt: Die «Gratiswette» ist auf das eigene Konto gebunden, sie ist nicht übertragbar, sie ist an eine Frist gebunden, sie ist an die Schweizer Spielregeln gebunden. Wer den Aktionscode verliert oder die Frist verpasst, verliert die Gratiswette. Wer die Aktivierungsbedingungen nicht liest und das Guthaben auf einen nicht erlaubten Markt setzt, riskiert, dass die Wette nicht zählt.
Wie eine Free-Betut-Schwemme bei einem ausländischen Anbieter anders läuft
Bei einem ausländischen Anbieter wie 1xBet, der in der Schweiz nicht bewilligt ist, sieht das anders aus. Die Plattform bietet dem Spieler oft eine breite Auswahl an «Free Bets», «Risk-Free Bets», «Boosted Odds», «Cashback», «Reload Bonuses», die alle auf den ersten Blick nach Geschenken aussehen. Tatsächlich sind sie an Umsatzbedingungen geknüpft, die der Spieler mit eigenen Einsätzen erfüllen muss, oft zu einer Mindestquote, oft innerhalb einer Frist, oft mit einer Obergrenze für den Gewinn aus dem Bonusgeld.
Die Buchmacherin nimmt auch auf jedem dieser Wetten ihre Marge mit, oft zwischen 5 und 8 Prozent auf 2-Weg-Märkten, was bedeutet, dass das statistische Ergebnis der Umsatzbedingungen für den Spieler negativ ist. Wer das nicht sieht, verliert mehr als er gewinnt, und das ist der typische Mechanismus, mit dem internationale Gratiswetten-Aktionen verdienen.
Wie man eine Gratiswette liest, bevor man sie annimmt
Drei Punkte stehen in jeder Schweizer Aktionsbedingung und sollten vor Annahme geprüft werden:
Erstens die Frist: Wann muss das Spielguthaben genutzt werden? Eine Gratiswette, die in 7 Tagen verfällt, lässt wenig Zeit für eine durchdachte Wette.
Zweitens die Auszahlungsregel: Wird der Einsatz zurückgezahlt oder nur der Gewinn? Bei einer echten Freiwette im klassischen Sinn wird der Einsatz nicht zurückgezahlt, was den Wert reduziert.
Drittens die Spielauswahl: Auf welche Sportarten und Wettbewerbe kann die Gratiswette platziert werden? Eine Gratiswette, die nur auf eine bestimmte Sportart gilt, schränkt die Auswahl ein und kann den Erwartungswert reduzieren, wenn die Quote auf dieser Sportart ungünstig ist.
Bei einem ausländischen Anbieter kommen zwei weitere Punkte dazu: die Umsatzbedingung, also wie viel eigenes Geld eingesetzt werden muss, bevor der Bonus auszahlbar wird, und die Liste der Länder, aus denen die Plattform keine Spieler akzeptiert. Wer in der Schweiz wohnt, sollte prüfen, ob die Plattform ihn überhaupt akzeptiert, was rechtliche Konsequenzen hat.
Häufige Fragen
Was ist eine Gratiswette, und wird der Einsatz bei einem Gewinn zurückgezahlt?
Eine Gratiswette ist eine Wette, deren Einsatz der Anbieter stellt und nicht der Spieler. Bei einem Gewinn wird nur der Gewinn ausgezahlt, der ursprüngliche Einsatz wird nicht zurückgezahlt. Wer eine Gratiswette von CHF 10 auf eine Wette zu Quote 2.10 setzt und gewinnt, erhält CHF 21 als Gewinn, nicht CHF 31. Das unterscheidet die Gratiswette von einer risikofreien Wette, die als Echtgeld erstattet wird.
Welche Mindestquote verlangt der Sporttip-Kombiboost, und wie viele Voraussagen braucht er?
Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich nach Anzahl Voraussagen: 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen. Gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten, in Einsatz und Bonuserhöhung limitiert.
Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande überhaupt eine Gratiswette, und was war die Aktion in den National-League-Stadien?
Ja, in Form von bewilligten Aktionen mit Gratisspielguthaben. Die Loterie Romande vergab in der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» (Winter 2025/26) an sieben Aktionstagen in National-League-Stadien CHF 10 Spielguthaben pro Code, insgesamt 7’000 Stück, das innert 7 Tagen aktiviert werden musste und 30 Tage gültig war, nicht auszahlbar. Sporttip bietet vor allem Boosts auf den Nettogewinn, keine klassische Free Bet.
Warum bedarf eine Gratiswette in der Schweiz der vorgängigen Zustimmung der Gespa?
Weil Gratisspielguthaben nach Art. 75 Abs. 2 BGS wie ein Glücksspiel-Vorteil behandelt wird, der das Spielverhalten beeinflussen kann. Die Gespa prüft vor jeder Aktion, ob die Bedingungen so gestaltet sind, dass sie nicht dazu verleiten, mehr zu riskieren als geplant. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Einverständnisse für die Loterie Romande und 8 für Swisslos erteilt. Genau diese Bewilligungspflicht ist der Grund, warum die Schweizer Plattformen weniger und kleinere Gratiswetten-Aktionen anbieten als internationale Buchmacher.
Wie berechnet sich der Gewinn einer Freiwette im Vergleich zu einer normalen Wette aus Einsatz und Quote?
Bei einer normalen Wette ist der Gewinn Einsatz mal Quote, der Einsatz fliesst mit dem Gewinn zurück, also bekommt man bei einer Wette von CHF 10 zu 2.10 den Einsatz und CHF 10 Gewinn, also CHF 21 zurück, der Nettogewinn ist CHF 11. Bei einer Freiwette wird der Einsatz nicht zurückgezahlt, also bekommt man bei einer Gratiswette von CHF 10 auf eine Wette zu 2.10 nur den Gewinn von CHF 11, also Nettogewinn CHF 11, der Bruttobetrag ist CHF 11 statt CHF 21.
Was gilt bei Gratiswetten ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, und wie wirkt die Sperrliste?
Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung, nach Art. 4 BGS gilt eine Schweizer Bewilligung nur in der Schweiz. Wer in der Schweiz ohne Bewilligung Sportwetten anbietet, macht sich nach Art. 130 BGS strafbar. Schweizer Spielende selbst werden nicht bestraft, aber ihre Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es greifen weder das Schweizer Spielsperrenregister noch die Schweizer Aufsicht. Die Gespa führt eine Sperrliste gesperrter Domains, die Schweizer Telekomanbieter über DNS sperren.
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Inhalt erstellt vom Team «Quoten Rechner Info»
