Schweizer Sportwetten Anbieter 2026: wer wetten darf und was die Quoten kosten

Updated Oktober 2026
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Wer in der Schweiz Sport wetten will, trifft auf einen Markt, der anders zugeschnitten ist als in den Nachbarländern. Zwei Veranstalter bündeln das gesamte bewilligte Angebot, alles andere läuft ausserhalb der Schweizer Aufsicht. Massgeblich für die Auswahl sind die zugelassenen Sportwetten-Anbieter, ihre Limits und Auszahlungsmodalitäten sowie die Einordnung von Plattformen ohne Schweizer Bewilligung. Damit lässt sich auch für den Wettenden besser einschätzen, was eine Regel in der Praxis bedeutet.

Eine Reihe leerer Sitzplätze in einem Stadion, die Sessel in gleichmässigem Abstand, über den Rängen ein Abendhimmel in Rosa.
Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von.

Datenstand: 20. Oktober 2026, geprüft gegen die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) und die Schweizer Veranstalter.

Zahlung, Wallet und Auszahlungsdauer bei Schweizer Veranstaltern

Bei Swisslos und Loterie Romande läuft Geld nicht wie auf einer internationalen Plattform. Wer einzahlt, lädt ein Spielguthaben auf ein Wallet; wer auszahlt, bekommt das Guthaben auf ein Konto im eigenen Namen. Anonyme Zahlungen, Kryptowährungen und Wallet-Lösungen wie PayPal oder Paysafecard sind im bewilligten Angebot nicht vorgesehen. Das ist die Konsequenz der Schweizer Geldspielgesetzgebung: Auszahlungen müssen auf ein Bank- oder Postkonto gehen, das auf den registrierten Namen lautet.

Aufladung des Wallets

Das Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein aufladen. Der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, innert 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein weiterer Kauf ist nur solange möglich, wie das Wallet-Guthaben die Grenze von CHF 9’999 nicht übersteigt. Eine spezifische Aufladeart, die Swisslos bewirbt, ist PostFinance Pay: Die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt, das Geld landet im Wallet, der Wettschein kann online oder an der Verkaufsstelle abgegeben werden. Das ist im Kern eine Inlandslösung: Schweizer Bank oder Schweizer Postfinance, Schweizer Konto, keine Drittanbieter-Wallet.

Auszahlung von Gewinnen und Guthaben

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Liegt ein Gewinn darüber und ist die Bankverbindung bekannt, wird er innert drei Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto in der Schweiz oder in Liechtenstein überwiesen. Das Spielguthaben selbst lässt sich innert 365 Tagen zweimal gratis auszahlen; ab der dritten Auszahlung kann Swisslos eine Kommission von 3 % belasten. Die Bearbeitung dauert fünf bis zehn Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist von der Auszahlung ausgenommen. Die Bedingungen sind im Kern kundenfreundlich, aber sie sind an Bedingungen geknüpft: Konto im eigenen Namen, Schweizer oder Liechtensteiner Anbieter, keine Drittdienstleister.

Warum keine anonymen Zahlungen

Die Pflicht zur Auszahlung auf das eigene Konto ist keine Marotte der Lotterien, sondern eine Vorgabe des Bundes: Art. 50 Abs. 2 VGS schreibt das Bankkonto im eigenen Namen als Standardform vor; Kredite an Spielende sind nach Art. 75 Abs. 1 BGS verboten. Damit fällt ein wesentlicher Teil der Zahlungswege, der auf ausländischen Plattformen selbstverständlich erscheint, hier weg. Wer ein ausländisches Angebot nutzt, muss sich bewusst sein, dass diese Spielregeln dort nicht gelten, und dass die Konsequenzen bei einem Konflikt auf der Plattformseite und beim Schweizer Fiskus zu suchen sind.

Livewetten und Cash-out: was Sporttip anbietet, was fehlt

Sporttip bietet Livewetten und Cash-out an, aber in eigenen Grenzen. Cash-out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, ausschliesslich online und ausschliesslich als vollständiges Cash-out ohne Teilauszahlung. Einmal ausgeführt, ist Cash-out nicht mehr rückgängig zu machen. Eine Garantie, dass Cash-out für jeden Markt verfügbar ist, besteht nicht.

Wie Cash-out bei Sporttip funktioniert

Der Cash-out-Betrag ist tiefer als der mögliche Gewinn bei normalem Wettausgang. Er hängt vom laufenden Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit angepasst werden. Wer zu früh aussteigt, gibt einen Teil des Gewinns ab; wer zu spät aussteigt, läuft Gefahr, dass die Quote kippt und der Cash-out verschwindet. Das ist die Mechanik, die jeder Anbieter nutzt, der dieses Feature anbietet: Es ist ein Verkauf des Wettscheins an den Anbieter, nicht eine Auszahlung des vollen Gewinns.

Livewetten und ihre Tücken

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich übertragen wird. Wetten, die nach dem Eintreten des Wettausgangs platziert werden, wertet Swisslos mit Quote 1.00, der Einsatz wird zurückerstattet. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder VAR-Entscheidungen kann dieselbe Quote 1.00 greifen, weil der Ausgang bereits feststeht. Wer also auf eine Livewette setzt, muss die Spieluhr im Auge behalten, nicht den Stream.

Voneinander abhängige Ereignisse kombinieren

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Wenn der Anbieter irrtümlich eine solche Kombination annimmt, kann er die ganze Wette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Das heisst: Wer etwa auf «nächstes Tor Torschütze» und «nächstes Tor fällt in den nächsten 10 Minuten» aus demselben Spiel wetten will, muss den offiziellen Bet-Builder nehmen. Kombinationen ausserhalb dieser Funktion werden storniert.

Wettarten, Quoten und die Marge im Preis

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Eckballwetten, Kartenwetten und ähnliche Mikro-Märkte gehören nach derzeitigem Stand nicht zum bewilligten Angebot. Damit bleibt das Sortiment kleiner als auf ausländischen Plattformen. Was bleibt, sind die klassischen Märkte: 1X2, Over/Under, Handicap, Torschützen, Halbzeit/Endstand.

Wie sich der Gewinn berechnet

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ist Einsatz mal Quote. Bei Kombinationen multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote, der Einsatz wird mit dieser Gesamtquote multipliziert. Swisslos rundet den Gewinn zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen genau ab. Wer also eine Kombiwette mit Gesamtquote 12,34 und Einsatz CHF 10 setzt, rechnet mit einem Gewinn von CHF 123,40; kleinere Beträge können durch die Rundung einige Rappen weniger ausfallen als die Excel-Rechnung vermuten lässt.

Was eine Quote dem Anbieter bringt: die Marge

Jede Quote enthält eine Marge des Anbieters, das gilt auch für bewilligte Veranstalter. Der Quotenschlüssel, also die Auszahlungsquote, ist die Summe der Kehrwerte der einzelnen Quoten eines Marktes. Bei einem ausgeglichenen Zwei-Wege-Markt mit Quoten von 1.90 / 1.90 ergibt sich: Auszahlungsquote = 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ (0,5263 + 0,5263) = 1 ÷ 1,0526 ≈ 0,9500. Das sind rund 95 %, der Anbieter behält etwa 5 % der Einsätze als Marge. Bei einem Drei-Wege-Markt mit Quoten 2,10 / 3,40 / 3,60 läge der Wert bereits tiefer, die Marge höher. Die Marge ist der stille Preis, den jeder Wettende auf jedem Tipp bezahlt, und sie variiert je nach Markt, Sportart und Anlass. Wer Vergleiche anstellt, sollte weniger auf die Spitzenquote als auf die durchschnittliche Auszahlungsquote über mehrere Märkte achten.

Boosts, Kombiboost und Limits

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-out verfällt der Boost. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von je mindestens 1,50; der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Anzahl Voraussagen von 5 % bei vier auf 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Das heisst: Wer einen Boost nutzt, sollte wissen, dass die Erhöhung an eine obere Grenze stösst und das Cash-out den Vorteil wieder zunichtemacht.

Sportarten und Turniere: was die Gespa-Liste erlaubt

In der Schweiz darf nur auf das gewettet werden, was auf der Liste der Gespa steht. Die Liste führt Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen, die bewilligte Anbieter anbieten dürfen; sie wird vom Regulator aktualisiert. Fussball, Eishockey, Tennis, Handball und Pferderennen sind klassische Sportarten, die auftauchen; Motorsport, Basketball und Radsport tauchen ebenfalls auf, soweit der Wettbewerb auf der Liste steht. Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden. Die Konsequenz ist klar: Wer Eckballwetten, Kartenmärkte oder eSports sucht, sucht bei einem bewilligten Schweizer Anbieter vergeblich.

Was die Liste nicht enthält

Die Liste enthält keine Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows; keine Qualifikationsrunden, soweit nicht ausdrücklich aufgeführt; keine Frauenwettbewerbe, soweit nicht ausdrücklich aufgeführt; keine Ranglistenwetten, soweit die Rangliste nicht über die Qualifikation zu einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet; keine Trainingsläufe. eSports erscheint nicht in der Liste; über virtuelle Sportarten ist die Rechtslage nicht abschliessend dokumentiert. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen.

Pferdewetten, Formel 1 und Randsportarten

Pferderennen sind eine traditionelle Domäne der Lotterien und tauchen auf der Liste auf. Formel 1 taucht in Wetten zu Rennen und Konstrukteurswertungen auf, soweit die Gespa-Liste es trägt; im Zweifel gilt das, was die Liste zum Stichtag hergibt. Futsal, Eishockey, Handball und weitere Randsportarten sind teils auf der Liste, teils nicht. Wer eine bestimmte Sportart sucht, prüft sie am besten direkt am Wettprogramm von Sporttip oder Jouez Sport.

Livewetten auf welche Sportarten

Livewetten sind erlaubt, vor und während des Spiels, soweit der Veranstalter die Bewilligung dafür hält. Die BGS kennt keine spezifische Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte; der konkrete Katalog hängt am Wettprogramm des Veranstalters und an der Gespa-Liste. Wer mit der Sportuhr lebt, findet bei den grossen Fussball-Ligen und Eishockey-Ligen in der Regel das breiteste Live-Angebot; Randsportarten sind im Live-Bereich naturgemäss dünner.

Neue Anbieter auf dem Markt: kein Qualitätsmerkmal in der Schweiz

«Neue Anbieter» auf dem Schweizer Markt gibt es nur in einem sehr eingeschränkten Sinn. Wer in der Schweiz Sportwetten veranstalten will, braucht eine Bewilligung, und die Bewilligung wird vom Regulator erteilt. Bisher hat der Regulator zwei Veranstalter zugelassen; eine dritte Bewilligung ist nicht in Sicht. Was sich ändert, ist nicht die Liste der Schweizer Veranstalter, sondern das Angebot der ausländischen Plattformen, die ohne Schweizer Bewilligung auf dem Markt sind.

Warum «neu» hier nichts bedeutet

In Märkten mit offener Lizenzierung bedeutet ein neuer Anbieter oft zusätzlichen Wettbewerb, neue Features, andere Margen. In der Schweiz bedeutet «neu» fast immer: ein weiterer ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Sperrregister-Anbindung, ohne Schweizer Rechtsschutz. Die Lizenz, die ein solcher Anbieter vorweist, gilt in Curaçao, Malta oder Deutschland, nicht in der Schweiz. Das ist die Konsequenz: Ein neuer Anbieter bringt nicht mehr Sicherheit, sondern mehr Auswahl im Offshore-Bereich, ohne den Schutzrahmen zu erweitern.

Wie neue Anbieter in der Schweiz auftauchen

Ausländische Anbieter werben über internationale Kanäle, über Affiliate-Webseiten, über Social-Media-Kampagnen. Wer einer solchen Werbung folgt, landet auf einer Plattform mit Lizenz im Ausland. Die Gespa führt eine Sperrliste solcher Domains; Schweizer Telekomanbieter sperren sie, aber die Anbieter reagieren mit Domain-Hopping. Wer in der Schweiz spielt, sollte prüfen, ob die Domain gerade gesperrt ist und ob das Angebot überhaupt unter Schweizer Recht fällt.

Die zehn Anbieter im Vergleich

Die folgende Übersicht zeigt, welche Anbieter in der Schweiz Sportwetten anbieten, mit welchem Bewilligungsstatus und welcher Aufsicht. Die ersten zwei sind die einzigen Veranstalter mit Schweizer Bewilligung; die übrigen acht sind ausländische Plattformen, die in der Schweiz ohne Bewilligung operieren. Wer sich an einem Schweizer Anbieter orientiert, hat eine kleine, aber geschlossene Auswahl; wer im Offshore-Bereich spielt, hat eine grosse Auswahl ohne Schweizer Schutz.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS) Société de la Loterie de la Suisse Romande; Aufsicht Gespa
BetFury keine Lizenz nicht ausgewiesen; ohne Schweizer Bewilligung
bet365 keine Lizenz nicht ausgewiesen; ohne Schweizer Bewilligung
Bahigo keine Lizenz nicht ausgewiesen; ohne Schweizer Bewilligung
PowBet keine Lizenz nicht ausgewiesen; ohne Schweizer Bewilligung
Fezbet keine Lizenz nicht ausgewiesen; ohne Schweizer Bewilligung
Wettigo keine Lizenz nicht ausgewiesen; ohne Schweizer Bewilligung
AmunRa keine Lizenz nicht ausgewiesen; ohne Schweizer Bewilligung
1Bet keine Lizenz nicht ausgewiesen; ohne Schweizer Bewilligung

Die Liste macht klar, was die Auswahl tatsächlich trägt: zwei bewilligte Veranstalter, acht ausländische Plattformen. Wer in der Schweiz spielt, kann sich entweder für die bewilligten Veranstalter entscheiden und damit das volle Schutzniveau in Anspruch nehmen, oder für eine Offshore-Plattform und damit eine breitere Auswahl an Märkten und Zahlungswegen akzeptieren. Eine Zwischenposition gibt es nicht, ein Schweizer Spieler ist auf einer der beiden Seiten.

Überblick: Grundlagen und Einordnung des Schweizer Marktes

Der Schweizer Sportwettenmarkt ist einer der am stärksten regulierten Märkte in Europa. Das Geldspielgesetz von 2018, in Kraft seit 1. Januar 2019, unterstellt Sportwetten als Grossspiel und weist die Aufsicht der Gespa zu. Die Kantone haben in der interkantonalen Vereinbarung festgelegt, dass es nur zwei Veranstalter gibt: Swisslos für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande für die Westschweiz. Damit gibt es auf der bewilligten Seite keinen Wettbewerb um Lizenzen, aber sehr wohl Wettbewerb um Kunden, Margen und Servicequalität.

Ein Schweizer Bergdorf mit Kirchturm und einem kleinen Fussballplatz am Hang, im Hintergrund schneebedeckte Gipfel.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000 und für eine Systemwette CHF 10'000.

Wie der Markt funktioniert

Wer in der Schweiz wettet, ist mit einer von zwei Welten konfrontiert. Auf der einen Seite steht das bewilligte Angebot: zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten und Märkte, eine obligatorische Identitätsprüfung, ein gemeinsames Sperrregister, kein anonymer Zahlungsverkehr. Auf der anderen Seite steht das Offshore-Angebot: hunderte Plattformen mit Lizenzen aus anderen Jurisdiktionen, breite Marktpaletten, Krypto- und E-Wallet-Zahlungen, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Sperrregister-Anbindung. Wer sich für das Offshore-Angebot entscheidet, verlässt den Schweizer Rechtsrahmen, was bedeutet: kein Rechtsschutz im Konfliktfall, keine Verrechnungssteuer auf Gewinnen (aber kantonale Besteuerung der Gewinne), keine kostenlose Sperre über das nationale Register.

Was ein «seriöser Anbieter» in der Schweiz heisst

Der Begriff «seriös» wird in der Werbung inflationär verwendet. In der Schweiz hat er eine klare Bedeutung: Ein Anbieter ist seriös, wenn er eine Bewilligung der Gespa hält, sich an die Vorgaben des BGS hält, die Identität seiner Kunden prüft, das Sperrregister führt und seine Werbung an die Werberegeln des BGS anpasst. All das gilt nur für zwei Anbieter. Alle anderen Anbieter sind formal nicht «seriös» im Schweizer Sinn, selbst wenn sie international lizenziert sind. Das ist nicht eine Frage der Geschäftsqualität, sondern der Rechtslage in der Schweiz.

Limits und Verlustlimiten

Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 pro Periode; für unter 21-Jährige liegt sie bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Die Limits sind Selbstschutzinstrumente, sie sind nicht staatlich verordnet, sondern vom Veranstalter zu verlangen (Art. 87 VGS). Eine Erhöhung mit 24-Stunden-Frist wäre nach Gesetz möglich; Swisslos wendet die strengere 72-Stunden-Frist an, was den Schutz erhöht, aber den Spielfluss bremst.

Mindesteinsatz und Höchsteinsatz

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für Gelegenheitsspieler sind die Mindestlimits tief genug; für Hochroller stösst die Einzelwette schnell an die Grenze, was eine Aufteilung in Systemwetten oder eine Konzentration auf andere Anbieter nötig macht.

Wohnsitz und Registrierung

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer seinen Wohnsitz in die Romandie verlegt, wechselt den Veranstalter. Wer ins Ausland zieht, verliert den Zugang zum Online-Konto. Die Konsequenz ist klar: Das Schweizer Angebot ist an den Schweizer Wohnsitz gebunden, was die Nutzung durch Touristen, Grenzgänger mit Wohnsitz im Ausland oder Expats ausschliesst.

Wer Sporttip nutzen darf

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das schliesst Profis, Halbprofis und Amateure, die in einem laufenden Wettbewerb stehen, von Wetten auf den eigenen Wettbewerb aus. Die Identitätsprüfung beim Konto schliesst zudem Mehrfachkonten aus; wer es versucht, riskiert die Sperrung aller Konten und die Einziehung der Gewinne.

Rechtslage: warum es nur zwei Veranstalter gibt

Die Rechtslage der Schweiz ist im Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) geregelt, in Kraft seit 1. Januar 2019. Art. 3 lit. c und e definiert Sportwetten als Grossspiel; Art. 21 bis 25 regelt die Bewilligung; Art. 4 hält fest, dass eine Schweizer Bewilligung «nur in der Schweiz» gilt. Die interkantonale Aufsicht liegt bei der Gespa (Geldspielaufsicht), das Spielerkonkordat ist seit 1. Januar 2021 in Kraft. Wer in der Schweiz Sportwetten veranstalten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung, und zwar von der Gespa. Bisher haben nur zwei Veranstalter diese Bewilligung erhalten.

Ein Holzzaun trennt zwei Wiesen entlang eines Feldwegs, dahinter ein Waldrand im diffusen Morgenlicht.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Warum eine ausländische Lizenz in der Schweiz nichts gilt

Art. 4 BGS stellt klar: Eine ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht. Eine Lizenz aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land begründet in der Schweiz kein Recht, Sportwetten zu veranstalten. Wer mit einer ausländischen Lizenz in der Schweiz operiert, handelt ohne Erlaubnis und kann nach Art. 130 BGS bestraft werden, im kommerziellen Betrieb mit einer Strafe bis zu fünf Jahren. Die Strafe trifft den Anbieter, nicht den Spielenden; aber Stakes und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Werbung und Strafen

Werbung für nicht in der Schweiz bewilligtes Glücksspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und wird nach Art. 131 BGS mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft. Das gilt für Affiliates, für Influencer, für TV- und Online-Kampagnen. Werbung für bewilligte Anbieter unterliegt den Regeln von Art. 74 BGS: nicht aufdringlich, nicht irreführend, nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet. Im Klartext: Wer in der Schweiz eine Plattform bewirbt, die keine Schweizer Bewilligung hat, bewegt sich auf einem rechtlich heiklen Boden.

Sperrliste und Domain-Sperre

Die Gespa führt eine Sperrliste von Domains ausländischer Anbieter. Schweizer Telekomanbieter blockieren diese Domains per DNS-Sperre (Art. 86 bis 93 BGS). Die erste Liste wurde am 3. September 2019 veröffentlicht; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Bet365, Interwetten und Bet-at-Home waren zu diesem Zeitpunkt namentlich aufgeführt. Gesperrte Domains tauchen unter neuen Adressen wieder auf (Domain-Hopping), die Gespa reagiert mit Nachlistung. Für den Spielenden heisst das: Eine blockierte Domain ist kein sicheres Zeichen dafür, dass die Plattform ungefährlich ist, sondern dafür, dass sie gegen Schweizer Recht verstösst.

Bonusregeln und Werbung

Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Zusagen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Bonusangebote sind also nicht beliebig verfügbar, sondern an einzelne Aktionen gebunden, die der Regulator genehmigt hat. Die Werbung muss zudem die Bedingungen klar ausweisen. Wer im Schweizer Markt mit einem «riesigen Bonus» wirbt, wirbt in einer Grauzone oder einem Verstoss.

Verantwortungsvolles Spielen: Limiten, Sperren und Hilfsangebote

Die Schweiz hat ein gemeinsames System zum Spielerschutz: Limits beim Veranstalter, Sperren im nationalen Register, Hilfe bei Fachstellen. Für bewilligte Anbieter ist die Teilnahme verpflichtend; für ausländische Anbieter gilt sie nicht, was einer der wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Welten ist.

Verlustlimiten

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze pro Periode liegt bei CHF 9’999; für unter 21-Jährige gilt eine tiefere Obergrenze von CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Wer eine Erhöhung wünscht, muss drei Tage warten, was ein Schutzmechanismus gegen impulsive Erhöhungen ist. Wer eine Senkung wünscht, kann sie sofort vornehmen.

Selbstsperre und Pause

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbst gewählte Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS); eine Fachstelle ist einzubeziehen (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss vom Veranstalter angeboten werden (Art. 89 VGS). Für den Spielenden heisst das: Eine Selbstsperre im Schweizer System hat Wirkung über den einzelnen Anbieter hinaus, was sie von einer «Pause» auf einer ausländischen Plattform unterscheidet.

Minderjährigenschutz

Sportwetten sind nur für Personen ab 18 Jahren. Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Identitätsprüfung beim Online-Konto schliesst Minderjährige zuverlässig aus. An Verkaufsstellen ist die Kontrolle weniger zuverlässig: Die Gespa hat 2025 in 200 Testkäufen in 47,5 % der Fälle einen Sporttipp an Minderjährige verkauft bekommen. Das heisst nicht, dass der Online-Schutz schwach ist, aber es zeigt, dass der Offline-Kanal Lücken hat. Wer als Erwachsener mit Minderjährigen im Haushalt lebt, sollte das Online-Konto auf einem persönlichen Gerät halten.

Hilfsangebote

In der Schweiz gibt es ein Netz von Fachstellen für Spielsucht. Die Gespa veröffentlicht eine Liste anerkannter Stellen. Wer merkt, dass das Wetten überhandnimmt, kann sich an eine solche Fachstelle wenden, eine Selbstsperre einrichten oder sich an die Sorgenlinie der Sucht Schweiz wenden. Für ausländische Plattformen gilt dieses Netz nicht automatisch; wer bei einem Offshore-Anbieter spielt, muss sich die Hilfsangebote selbst zusammensuchen, was eine Zusatzbelastung in einer ohnehin belastenden Situation ist.

Folgen von Sperren und Limits

Wer gesperrt ist oder über dem Limit liegt, hat nach Art. 45 BGS keinen Anspruch auf Stakes oder Gewinne. Wer bei einem bewilligten Anbieter spielt, sollte die eigenen Limits ernst nehmen und die Sperre als das verstehen, was sie ist: ein Schutz, kein Freiheitsentzug. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, hat diese Netze nicht; eine Selbstsperre gilt nur für die jeweilige Plattform, eine kantonale Hilfe gibt es, ist aber nicht in das Plattform-Ökosystem integriert.

Swisslos Sporttip: das Schweizer Angebot im Detail

Swisslos, mit Sitz in Basel, ist die interkantonale Landeslotterie der Deutschschweiz, des Tessins und Liechtensteins. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung beruht auf der interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020) und dem Bundesgesetz über Geldspiele (BGS). Aufsicht führt die Gespa.

Angebot und Spielprogramm

Sporttip bietet Wetten auf Fussball, Eishockey, Tennis, Handball, Basketball, Motorsport und weitere Sportarten, soweit sie auf der Gespa-Liste stehen. Das Programm ist online und an Verkaufsstellen verfügbar. In der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Verkaufsstelle gespielt werden, was die hybride Nutzung von App und Ladenkasse ermöglicht.

Limits, Boosts und Aktionen

Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Boosts sind verfügbar: Quotenboosts für Prematch-Einzelwetten, Profitboosts für definierte Sportereignisse, der Kombiboost ab vier Voraussagen mit Einzelquote 1,50 oder höher. Boosts sind pro Wettenden einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei Cash-out verfällt der Boost.

Zahlung und Auszahlung

Einzahlung läuft über PostFinance Pay und andere Zahlungsarten, die das Wallet aufladen. Auszahlung erfolgt auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto im eigenen Namen. Bis CHF 1’000 Gewinn pro Spielbestätigung wird dem Wallet gutgeschrieben, darüber auf das Bankkonto überwiesen. Die Bearbeitung dauert bis zu zehn Arbeitstage. Gratisguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Verlustlimiten und Sperre

Vor der ersten Teilnahme werden Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt; Obergrenze CHF 9’999, für unter 21-Jährige CHF 1’000. Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden. Selbstsperre für 1 bis 180 Tage produktbezogen möglich, ohne vorzeitige Aufhebung. Unbefristete Sperre wird im nationalen Register eingetragen und gilt plattformübergreifend.

Cash-out und Livewetten

Cash-out ist verfügbar für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, online, als vollständiges Cash-out, vor Spielbeginn und live. Der Cash-out-Betrag ist tiefer als der mögliche Gewinn bei normalem Ausgang; Swisslos muss Cash-out nicht für alle Märkte anbieten. Bei Livewetten wertet Swisslos Wetten, die nach Eintreten des Ausgangs platziert werden, mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder VAR-Entscheid gilt dasselbe.

Verteilung und Reingewinn

Swisslos hat 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. ausgeschüttet: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz (für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey, Sporthilfe). Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., gegenüber CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Der Rückgang bei den Sportwetten ist ein Hinweis auf das stagnierende Marktvolumen in einem bewilligten, geschlossenen Markt.

Bewertung Sporttip

Sporttip ist der einzige Veranstalter mit Schweizer Bewilligung für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Das Angebot ist solide, die Schutzmechanik ist vollständig, die Zahlungswege sind auf das Inland ausgerichtet. Wer in der Deutschschweiz wohnt und auf eine Schweizer Plattform setzen will, kommt an Sporttip nicht vorbei. Wer höhere Limits, breitere Märkte oder andere Zahlungswege sucht, muss Offshore gehen, was den Schutzrahmen verlässt.

Loterie Romande Jouez Sport: das Schweizer Angebot in der Westschweiz

Loterie Romande, mit Sitz in Lausanne, ist die Lotterie der sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Jouez Sport. Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung folgt demselben Schema wie Swisslos: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung, Aufsicht durch die Gespa.

Angebot und Spielprogramm — Loterie Romande Jouez Sport

Das Programm ist ähnlich aufgebaut wie bei Sporttip, mit Fokus auf Fussball, Eishockey, Tennis und die in der Romandie populären Disziplinen. Die Bedienung erfolgt auf Französisch, die Quoten, Limits und Boosts entsprechen den Vorgaben der interkantonalen Vereinbarung.

Limits und Verlustlimiten — Loterie Romande Jouez Sport

Die Limits folgen dem Schweizer Rahmen: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette. Verlustlimiten werden vor der ersten Teilnahme für 1, 7 und 30 Tage gesetzt; Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden. Die Spielersperre folgt dem nationalen Register, die Wirkung ist identisch mit der bei Swisslos.

Bewertung Jouez Sport

Jouez Sport ist das bewilligte Pendant zu Sporttip in der Westschweiz. Die gleiche Schutzarchitektur, das gleiche geschlossene Sortiment, die gleiche Zahlungslogik. Wer in der Romandie wohnt, hat keine andere bewilligte Wahl; wer im deutschsprachigen Raum wohnt, hat keinen Zugang. Die Trennung ist regulatorisch bedingt, nicht durch die Angebotsqualität getrieben.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Die folgenden Anbieter sind internationale Plattformen, die in der Schweiz ohne Bewilligung operieren. Sie sind hier aufgenommen, weil Schweizer Spieler auf sie stossen, nicht weil sie in der Schweiz zugelassen wären. Die Bewertung fällt für alle ähnlich aus: kein Schweizer Schutz, kein Schweizer Sperrregister, ausländische Lizenz, deren Wirkung in der Schweiz nicht anerkannt ist.

BetFury, bet365, Bahigo, PowBet, Fezbet, Wettigo, AmunRa, 1Bet

BetFury ist eine Plattform, die ihren Schwerpunkt im Krypto-Bereich hat und ein Sportwettenangebot führt; bet365 ist der grösste britische Anbieter mit einer breiten Palette an Sport- und Livewetten; Bahigo ist eine Plattform mit Schwerpunkt Fussball und Tennis; PowBet, Fezbet, Wettigo, AmunRa und 1Bet sind weitere Offshore-Plattformen mit unterschiedlichen Schwerpunkten, von Casino-Slots mit Sportwetten bis zu reinen Sportwetten-Plattformen. Alle acht operieren ohne Schweizer Bewilligung; ihre Lizenzen, soweit ausgewiesen, liegen in Curaçao, Malta, Deutschland oder anderen Jurisdiktionen und entfalten in der Schweiz keine rechtliche Wirkung.

Was sie bieten, was sie nicht bieten

Was diese Plattformen bieten, ist ein breiteres Marktangebot, höhere Limits, mehr Zahlungswege einschliesslich Krypto und E-Wallets, und oft grosszügigere Boosts und Promotionen. Was sie nicht bieten, ist Schweizer Schutz: keine Anbindung an das nationale Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Rechtsschutz nach Schweizer Recht, keine Schweizer Zahlungswege. Bei einem Konflikt muss der Spieler sich an die Lizenzbehörde des Anbieterlandes wenden, was in der Praxis selten zu einem Ergebnis führt.

Wie die Gespa mit ihnen umgeht

Die Gespa führt eine Sperrliste mit Domains, die in der Schweiz per DNS blockiert werden. Schweizer Telekomanbieter setzen die Sperre um, die Anbieter reagieren mit Domain-Hopping. Wer eine Plattform im Ausland nutzt, sollte wissen, dass die Domain gerade blockiert sein kann und dass eine Werbung für eine solche Plattform in der Schweiz nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten ist.

Bewertung der Offshore-Anbieter

Offshore-Plattformen sind eine praktische Option für Spieler, die ein breiteres Angebot suchen, als die Schweiz hergibt. Sie sind aber keine «sichere» oder «seriöse» Option im Schweizer Sinn: die Lizenz gilt in der Schweiz nicht, der Schutz fehlt, die Besteuerung ist kantonal unterschiedlich. Wer in der Schweiz wohnt und auf einer Offshore-Plattform spielt, sollte sich bewusst sein, dass er sich ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens bewegt und dass das sowohl Vor- als auch Nachteile hat.

Steuern auf Gewinne: Freibetrag, Verrechnungssteuer, Ausland

Die Schweiz kennt keine Wettsteuer auf den Einsatz. Was an Steuern anfällt, betrifft die Gewinne. Gewinne aus Swiss-permitted Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zu einem Freibetrag; darüber wird die Verrechnungssteuer von 35 % erhoben, die über die Steuererklärung rückforderbar ist.

Freibetrag und Verrechnungssteuer

Der Bund hat den Steuerfreibetrag per 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000 angehoben; im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der Freibetrag gilt pro Einzelgewinn. Wer also einen Gewinn von CHF 50’000 erzielt, zahlt keine Steuern darauf. Wer einen Gewinn von CHF 1’500’000 erzielt, zahlt auf den CHF 429’000 über dem Freibetrag 35 % Verrechnungssteuer, also rund CHF 150’000. Der Betrag wird vom Veranstalter einbehalten und ist über die Steuererklärung rückforderbar.

Kantonsunterschiede

Der kantonale Freibetrag weicht vom Bundeswert ab. Wer in einem Kanton mit tieferem Freibetrag wohnt, hat einen höheren steuerpflichtigen Anteil. Die Konsequenz ist: Wer einen grossen Gewinn erzielt, sollte den kantonalen Freibetrag prüfen, nicht nur den Bund. Die Regel «je nach Kanton» gilt für jeden Gewinn, der über dem Bundesfreibetrag liegt.

Gewinne von Offshore-Anbietern

Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen keiner Schweizer Verrechnungssteuer; sie werden aber im Kanton Thurgau als voll steuerpflichtiges Einkommen behandelt, unabhängig vom Betrag. Andere Kantone handhaben es ähnlich oder anders. Wer auf einer Offshore-Plattform spielt, sollte die kantonale Steuerpraxis prüfen und im Zweifel die kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater fragen.

Keine Wettsteuer auf Einsätze

Die Schweiz erhebt keine Wettsteuer auf den Einsatz. Wer CHF 100 auf eine Quote 2,00 setzt, zahlt keine zusätzlichen 5 % oder 3 % Steuer auf den Einsatz; der Einsatz fliesst in den Markt, die Marge wird im Preis eingepreist. Diese Klarstellung ist relevant, weil in vielen Märkten (Deutschland, Österreich, Grossbritannien) eine Wettsteuer erhoben wird, was die Branche und die Werbung prägt. In der Schweiz ist das nicht der Fall.

Häufige Fragen

Welche Sportwetten-Anbieter gibt es in der Schweiz, und wer darf Wetten überhaupt veranstalten?

In der Schweiz dürfen nur Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport) Sportwetten veranstalten; jede andere Plattform operiert ohne Schweizer Bewilligung. Swisslos bedient die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Wer eine ausländische Plattform nutzt, bewegt sich ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens, mit allen Folgen für Schutz und Besteuerung.

Wer ist der beste Sportwetten-Anbieter, wenn nur zwei Veranstalter zugelassen sind, und worin unterscheiden sich diese nach Region?

Die beiden Veranstalter sind beide vollständig bewilligt und stehen unter Gespa-Aufsicht; eine Frage nach dem «besten» Anbieter ist daher weniger eine Frage der Qualität als der Region. Wer in der Deutschschweiz wohnt, nutzt Sporttip; wer in der Romandie wohnt, nutzt Jouez Sport. Die Angebote sind ähnlich aufgebaut, mit ähnlichen Limits, ähnlichem Spielerschutz und ähnlicher Zahlungslogik.

Was bedeutet es, dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt, und was ist von Anbietern mit ausländischer Lizenz zu halten?

Eine Schweizer Bewilligung gilt nach Art. 4 BGS nur in der Schweiz; eine ausländische Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Wer mit ausländischer Lizenz in der Schweiz Sportwetten veranstaltet, handelt ohne Erlaubnis und kann nach Art. 130 BGS bestraft werden. Für den Spielenden heisst das: kein Schweizer Rechtsschutz im Konfliktfall, keine Anbindung an das nationale Sperrregister, kantonale Besteuerung der Gewinne.

Wie lässt sich bei Sporttip ein Online-Konto eröffnen, und welche Voraussetzungen gelten?

Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine Spielsperre, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identität wird per Ausweis-Upload geprüft, die Daten werden gegen Adressdatenbanken verifiziert. Vor der ersten Wette werden Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt; die Obergrenze liegt bei CHF 9’999.

Wie wird bei Sporttip der Gewinnbetrag aus Einsatz und Quote berechnet und gerundet?

Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen Einsatz mal Gesamtquote (Produkt der Einzelquoten). Swisslos rundet den Gewinn zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen genau ab. Wer CHF 10 auf eine Kombiwette mit Gesamtquote 12,34 setzt, erhält einen Gewinn von rund CHF 123,40, mit Rundung einige Rappen weniger. Gewinne bis CHF 1’000 werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, darüber auf das Bankkonto überwiesen.

Was ist die Sperrliste der Gespa, und wie sind Gewinne ausländischer Anbieter steuerlich zu behandeln?

Die Sperrliste ist eine Liste von Domains ausländischer Anbieter, die in der Schweiz per DNS blockiert werden (Art. 86 bis 93 BGS). Schweizer Spieler, die dennoch auf einer solchen Plattform spielen, bewegen sich ausserhalb des Schweizer Schutzsystems; die Gewinne unterliegen keiner Schweizer Verrechnungssteuer, sind aber im Kanton Thurgau voll steuerpflichtig und in anderen Kantonen je nach Praxis steuerlich relevant. Eine generelle Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht.

Inhalt erstellt vom Team «Quoten Rechner Info»