Sportwetten in der Schweiz 2026: was das Geldspielgesetz erlaubt – und was nicht
Eine Sportwette ist in der Schweiz kein beliebiges Produkt, das jeder Anbieter ins Netz stellen darf. Sie ist ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz (BGS) und fällt unter die Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Wer hier eine Wette abschliesst, bewegt sich in einem eng gezogenen Rahmen, und genau dieser Rahmen entscheidet, welche Anbieter überhaupt auf der Bildfläche erscheinen. Wer eine Site mit dem Logo eines bekannten internationalen Buchmachers öffnet, surft in aller Regel bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung – und genau das ist der Punkt, an dem das Geldspielgesetz eine deutliche Linie zieht.

Datenstand: 20. Oktober 2026; abgeglichen gegen die Gespa-Bewilligungsregister und die Veranstalterangaben von Swisslos und Loterie Romande.
Rechtslage nach dem Geldspielgesetz: Grossspiel, Bewilligung und die zwei Veranstalter
Warum es in der Schweiz nur zwei Veranstalter gibt
Seit dem Inkrafttreten des Geldspielgesetzes am 01.01.2019 ist die Sache klar geregelt: Sportwetten sind ein Grossspiel, brauchen eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat hier keine Wirkung. Wer ohne diese Bewilligung Sportwetten anbietet, macht sich strafbar – bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe bei gewerbsmässigem Betrieb (Art. 130 BGS).

Die Kantone haben bei der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) festgelegt, dass es für Lotterien und Sportwetten nur zwei Veranstalter geben darf: Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und die Loterie Romande in Lausanne. Jeder bedient sein Sprachgebiet – Swisslos die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Mehr zugelassene Sportwettenveranstalter wird es auf absehbare Zeit nicht geben.
Gespa, VGS und die Aufsicht über die Branche
Die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) beaufsichtigt seit dem 01.01.2021 die Branche. Sie führt die Sperrliste mit ausländischen Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS blockieren müssen, prüft Testkäufe an Verkaufsstellen und entscheidet über Bewilligungen. Die ESBK beaufsichtigt demgegenüber nur die Casinos – nicht die Sportwetten. Für den Wettenden heisst das: Die Gespa ist die Stelle, bei der Beschwerden über blockierte Domains, unerlaubte Werbung oder nicht eingehaltene Spielregeln landen.
Die Verordnung über Geldspiele (VGS) ergänzt das BGS mit den konkreten Regeln: ein Konto pro Person mit verifizierter Identität (Art. 47–52 VGS), Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS), Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto im eigenen Namen (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Kryptowährungen gibt es bei den lizenzierten Anbietern nicht.
Was darf gewettet werden – und was nicht
Die Gespa führt eine geschlossene Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen. Version 10.09.2026: Nur Sportereignisse, die auf ihr stehen; keine Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows. Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind; Rangwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Eckball- oder Kartenmärkte sucht man auf dieser Liste ebenso vergeblich wie eine eigene Esports-Sektion. Trainingsläufe sind ebenfalls kein erlaubtes Wettziel.
Live-Wetten sind erlaubt, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat – das BGS schränkt bestimmte Live-Märkte nicht von Gesetzes wegen ein. Cash-Out ist gesetzlich nicht eigens geregelt; was der Veranstalter anbietet, ergibt sich aus seinen Spielregeln.
Spielerschutz: Verlustlimiten, Spielsperre und das Register
Verlustlimiten, die jeder vor der ersten Wette setzen muss
Wer bei Swisslos oder Loterie Romande online spielen will, legt vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage fest – eine Pflicht, die direkt aus Art. 87 VGS kommt. Die Obergrenze pro Tag liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – das ist die Spielregel der Veranstalter, die über die gesetzliche Mindestfrist von 24 Stunden hinausgeht. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen.

Diese Limite sind kein Bonus und kein Marketinginstrument. Sie sind die einzige Bremse, die zwischen Wettimpuls und Wettschein steht, und sie schalten sich erst, wenn der Spieler sie vorher gesetzt hat. Wer mit dem Wetten beginnt und sich nie mit den eigenen Limite befasst hat, hat den wichtigsten Hebel des Spielerschutzes nicht in der Hand.
Spielsperre, Pause und das Schweizer Register
Neben den Verlustlimiten gibt es zwei weitere Schutzstufen: die produktbezogene Selbstsperre für 1 bis 180 Tage, ohne Aufhebung vor Fristablauf, und die unbefristete Spielsperre. Letztere wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie für das Fürstentum Liechtenstein. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss jeder Veranstalter anbieten (Art. 89 VGS).
Eine freiwillige Spielsperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), und zwar nur mit Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Das Register ist die einzige Verbindung zwischen den verschiedenen Anbietern – eine Sperre bei Swisslos wirkt über dieselbe Datenbank auch bei der Loterie Romande und in den Casinos.
Werbung, Boni und Gratiswetten
Das BGS verbietet aufdringliche oder irreführende Werbung sowie Werbung, die sich an Minderjährige oder gesperrte Personen richtet (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist eine Widerhandlung, die mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft wird (Art. 131 BGS). Gratiswetten und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 hat die Gespa 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt – die Zahlen zeigen, dass selbst die zwei zugelassenen Veranstalter nicht nach Belieben Boni verteilen dürfen.
Was Werbung nicht darf, gilt auch im direkten Kontakt mit dem Kunden: kein Bonus, der den Spieler in eine Wette lockt, die er ohne den Bonus nicht platziert hätte. Genau diese Versuchung ist es, die das Werberecht kleinhalten will.
Sportarten und Wettprogramm: was die offizielle Liste tatsächlich enthält
Fussball, Eishockey und die Schweizer Turniere
Das Wettprogramm der zugelassenen Veranstalter spiegelt die Gespa-Liste. Fussball und Eishockey sind die dominierenden Sportarten, ergänzt um Tennis, Handball und Wintersportarten, soweit sie auf der Liste stehen. Schweizer Wettbewerbe wie die Super League und die National League sind ebenso abgedeckt wie die grossen internationalen Turniere, sofern sie in der Liste auftauchen. Die Europameisterschaft und die Weltmeisterschaft gehören dazu, wenn die jeweiligen Spielstätten, Kadermodelle und Runden die Listenkriterien erfüllen.
Die Liste wird nicht monatlich neu geschrieben, aber sie wird aktualisiert. Eine neue Auflage tritt jeweils nach sportlichen oder regulatorischen Änderungen in Kraft. Wer auf eine Sportart wettet, die nicht auf der Liste steht, gibt eine Wette ab, die der Veranstalter nicht annehmen darf – und die im Streitfall gegen den Veranstalter ausgelegt wird.
Eckballmärkte, Kartenmärkte und Esports – die Lücken
Drei Bereiche fehlen auffallend: Eckballwetten, Kartenmärkte (Gelbe/Rote Karten, Anzahl Fouls) und Esports. Diese Märkte gehören bei internationalen Buchmachern zum Standard, in der Schweiz sind sie aus der Gespa-Liste gestrichen. Wer aus der internationalen Wettwelt einen Markt nach Schweizer Gewohnheit sucht, wird ihn beim Sporttip nicht finden. Das ist kein Zufall, sondern Auslegung des BGS, das die Wetten auf Sportereignisse beschränkt und den Esports bisher nicht als reguläre Sportart anerkennt.
Eine zweite Lücke betrifft Qualifikationsspiele und Frauenwettbewerbe: Beide sind erlaubt, aber nur, wenn sie explizit auf der Liste stehen. Das schränkt das Wettprogramm im Vergleich zu ausländischen Anbietern deutlich ein, die ohne diese Filterung jedes Spiel der Frauen-WM oder jeder Qualifikationsrunde annehmen.
Wie sich das Wettprogramm zusammensetzt
Innerhalb der zugelassenen Sportarten gibt es mehrere Wetttypen: Einzelwette, Kombiwette, Systemwette und Live-Wette. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Diese Limiten sind Operator-Setzung und können jederzeit ohne Angabe von Gründen angepasst werden; eine Wette über der Limite nimmt Swisslos nicht an.
Cash-Out ist bei Sporttip verfügbar – für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und Swisslos garantiert nicht, dass Cash-Out für jeden Markt angeboten wird. Der Betrag liegt typischerweise unter dem potenziellen Gewinn bei regulärem Ausgang des Wettens, hängt vom Spielstand ab und kann jederzeit ändern.
Die zwei zugelassenen Veranstalter im Überblick
Einordnung der Anbieter: wer hier spielen darf
In der Schweiz teilen sich zwei Veranstalter den Markt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide führen eigene Online-Plattformen, eigene Verkaufsstellen und eigene Spielregeln, und beide sind nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in ihrem Vertragsgebiet zugänglich. Wer im Wallis wohnt, kann kein Konto bei Swisslos eröffnen – die Plattformen prüfen die Adresse gegen Datenbanken und lehnen Konten aus dem falschen Gebiet ab.
Untenstehende Tabelle zeigt die zwei zugelassenen Veranstalter nebeneinander, dazu eine Auswahl internationaler Marken ohne Schweizer Bewilligung, wie sie Schweizer Spielern in Werbung und Affiliate-Links begegnen.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Gespa-Bewilligung (Grossspiel) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Gespa-Bewilligung (Grossspiel) | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| Duelbits | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt |
| Bet-at-Home | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt |
| Bettilt | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt |
| Sportaza | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt |
| Roobet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt |
| Pribet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt |
| Betscore | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt |
| 20Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt |
Was die Tabelle bewusst weglässt
Die Tabelle ordnet die Anbieter nach der entscheidenden Frage: Haben sie eine Schweizer Bewilligung oder nicht? Alles andere – Wettangebot, Quoten, Einsatzlimit, Bonus, Live-Übertragung – trennt sich erst, wenn die Bewilligungsfrage geklärt ist. Wer ohne Schweizer Bewilligung anbietet, fällt aus der Gespa-Aufsicht, aus dem Sperrregister und aus der Schweizer Schutzmechanik für gesperrte Spieler. Die Plattformen stehen auf der Sperrliste der Gespa und werden in der Schweiz per DNS blockiert – Interwetten, Bet-at-Home und Bet365 sind namentlich aufgeführt.
Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg, keinen Schutz durch die Spielsperre-Datenbank und keine Garantie für eine faire Auszahlung. Das ist kein moralisches Urteil, sondern die Rechtsfolge von Art. 4 BGS: Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung, und die Schweizer Aufsichtsbehörde hat keine Handhabe gegen einen Anbieter, der in einem anderen Land bewilligt ist.
Swisslos Sporttip: der Deutschschweizer Veranstalter
Konzession und Verbreitungsgebiet
Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und führt ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Die Konzession stützt sich auf die IKV 2020, und das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Für die Romandie ist nicht Swisslos zuständig, sondern die Loterie Romande.
Wer sich online registrieren will, braucht mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft – die Verifizierung läuft digital.
Wettangebot, Quoten und Einsatzlimit
Das Wettangebot folgt der Gespa-Liste und umfasst die grossen Sportarten: Fussball, Eishockey, Tennis, Handball und Wintersport. Im Programm stehen die Schweizer Ligen, die europäischen Top-Ligen und internationale Wettbewerbe wie Europameisterschaft und Weltmeisterschaft, soweit sie gelistet sind. Die Quoten werden auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten ohne Vorankündigung anpassen, und Wetten über der Limite nimmt das System nicht an. Der Gewinn berechnet sich aus Einsatz × Quote, bei Kombiwetten aus Einsatz × Produkt der Einzelquoten.
Cash-Out, Live-Wetten und Boosts
Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, prematch und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out. Es gibt keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt zur Verfügung steht, und der angebotene Betrag liegt unter dem möglichen Auszahlungsbetrag bei regulärem Wettausgang. Bei Live-Wetten zählt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, werten mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten.
Für Kombiwetten gibt es einen Kombiboost: mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von je 1.50, online (Prematch, Live, Systemwetten), und der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Quotenboosts und Profitboosts sind einmal pro Wettenden nutzbar, auf Prematch-Einzelwetten beschränkt und bei einem Cash-Out verfallen sie.
Auszahlung und Reingewinn-Verwendung
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Auszahlungen vom Wallet auf ein Bankkonto sind zweimal innert 365 Tagen gratis, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage.
Der Reingewinn, den Swisslos 2025 ausgeschüttet hat, betrug CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Davon stammten CHF 109 Mio. aus den Sportwetten (2024: CHF 122 Mio.). Wer bei Swisslos wettet, finanziert damit den Breitensport – nicht den Anbieter selbst.
Unser Urteil
Swisslos Sporttip ist die einzige legal zugängliche Wettplattform für Deutschschweizer, Tessiner und Liechtensteiner, und daran lässt sich nichts deuteln. Wer dort spielt, hat die Gespa-Aufsicht im Hintergrund, die Schweizer Spielsperre im Register und die Reingewinn-Ausschüttung an die Kantone als Nebeneffekt. Die Limiten sind eng, das Wettprogramm ist enger als bei internationalen Anbietern, und Cash-Out ist nur als vollständige Auszahlung verfügbar. Für Spieler, die mit dem gesetzlichen Rahmen bewusst spielen wollen, ist Swisslos die einzig mögliche Adresse – und sie kostet kein Vertrauen in eine ausländische Lizenz, die in der Schweiz ohnehin nichts gilt.
Loterie Romande Jouez Sport: der Westschweizer Veranstalter
Konzession und Verbreitungsgebiet — Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande und führt ihre Sportwetten unter dem Namen Jouez Sport. Sitz und Kontaktadresse sind Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne. Das Vertragsgebiet umfasst die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Für die Deutschschweiz und das Tessin ist die Loterie Romande nicht zuständig, dort führt Swisslos das Wettprogramm.
Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer online spielen will, muss im Vertragsgebiet wohnen, die Identitätsprüfung durchlaufen und mindestens 18 Jahre alt sein.
Wettangebot und Eigenheiten
Das Wettangebot von Jouez Sport folgt ebenfalls der Gespa-Liste. Was die Plattform im Detail vom Sporttip-Programm unterscheidet, hängt von der Wettbewerbsplanung ab – die grundsätzlichen Beschränkungen (keine Eckballmärkte, keine Kartenmärkte, kein Esports) gelten für beide Veranstalter gleichermassen. Auch die Verlustlimiten und die Pflicht, vor der ersten Wette eigene Limiten zu setzen, sind in beiden Häusern gleich.
Auszahlung und Spendenverwendung
Die Auszahlungsmechanik folgt demselben Modell: Gewinne werden automatisch dem Spielkonto gutgeschrieben oder auf das Bank- oder Postkonto überwiesen, je nach Höhe und bekannter Zahlungsverbindung. Die Reingewinne der Loterie Romande fliessen in dieselbe öffentliche Verwendung wie bei Swisslos – in die Kantone, für gemeinnützige Zwecke.
Unser Urteil — Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande ist das Westschweizer Pendant zu Swisslos, mit demselben rechtlichen Rahmen und derselben Schutzarchitektur. Für Spieler in Genf, Lausanne oder Sitten ist sie die einzige legal zugängliche Plattform. Wer im Wallis wohnt und trotzdem bei Swisslos spielen will, scheitert an der Adressprüfung – die Veranstalter trennen ihre Gebiete strikt.
Die ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Was es bedeutet, auf der Sperrliste zu stehen
Duelbits, Bet-at-Home, Bettilt, Sportaza, Roobet, Pribet, Betscore und 20Bet tragen in der Werbung bekannte internationale Marken, aber keine Schweizer Bewilligung. Ihre Domains sind auf der Sperrliste der Gespa aufgeführt und werden in der Schweiz per DNS blockiert. Schweizer Internetanbieter sind verpflichtet, die Sperrliste technisch umzusetzen, und die Gespa aktualisiert die Liste nach Bedarf – Bet-at-Home ist namentlich genannt, genauso wie Interwetten und Bet365.
Blockiert wird per DNS: Die Domain wird in den DNS-Servern der Schweizer Provider auf eine Sperrseite umgeleitet. Wer ein VPN nutzt, kann die Sperre umgehen – das ist technisch möglich, aber es ändert nichts daran, dass der Anbieter aus Sicht des Schweizer Rechts ohne Bewilligung operiert. Wer sich über ein VPN einloggt, spielt rechtlich gesehen bei einem Anbieter ohne Schweizer Konzession.
Schutzlosigkeit und Konsequenzen
Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung hat keine Verbindung zum Schweizer Spielsperren-Register. Eine Spielsperre, die jemand bei Swisslos aktiviert, wirkt bei Duelbits nicht. Wer bei einem blockierten Anbieter spielt, hat keinen Schweizer Rechtsweg im Streitfall: Die Gespa beaufsichtigt den Anbieter nicht, die Schweizer Gerichte sind für Streitigkeiten mit einem ausländischen Anbieter nur eingeschränkt zuständig, und eine Beschwerde bei der Gespa hat keine Wirkung gegen einen Anbieter ausserhalb des Schweizer Geltungsbereichs.
Wer trotzdem spielt, muss zudem mit den Steuerfolgen rechnen: Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen der kantonalen Besteuerung. Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen unabhängig vom Betrag – ein konkreter Fall, der zeigt, dass die Steuerpraxis von Kanton zu Kanton unterschiedlich ist. Wer sich nicht sicher ist, fragt den Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Fazit für Spieler: Die Risiken ausländischer Anbieter
Die ausländischen Anbieter sind keine Alternative für Schweizer Spieler, sondern eine parallele Welt mit eigenem Risiko. Wer in der Schweiz wohnt und dort wettet, fällt nicht automatisch unter die Spielsperre, nicht unter die Gespa-Aufsicht und nicht unter die Schweizer Spielregeln. Das grössere Wettangebot, die höheren Bonusversprechen und die besseren Quoten kosten den Schweizer Spieler den Schutz, den die zwei zugelassenen Veranstalter bieten. Es ist eine bewusste Entscheidung, und sie sollte eine bewusste Entscheidung bleiben.
Was eine Wette wirklich kostet: Quotenschlüssel und Marge
Wie die Marge in jeder Quote steckt
Jede Quote trägt eine Marge, den Anteil, den der Veranstalter vom Einsatz einbehält. Der Quotenschlüssel – die Auszahlungsquote – ist die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes: 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quote_n). Die Marge ist 100 % minus den Quotenschlüssel.
Eine einfache Rechnung zeigt das Prinzip: Bei einem Zweiweg-Markt mit Quoten 1.90 / 1.90 ergibt sich ein Quotenschlüssel von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0’526, also 52.6 %. Die Marge ist 100 % − 52.6 % = 47.4 %. Das ist keine Schweizer Besonderheit, sondern die Mechanik jedes Marktes, auf dem der Veranstalter eine Gegenpartei zum Spieler einnimmt.
Das ist ein Beispiel, kein konkret ausgewiesener Preis – die Quoten 1.90 / 1.90 stehen hier als Illustration für die Mechanik, nicht als faktische Schweizer Notierung.
Was das für den Wettenden heisst
Von 100 Franken Einsatz fliessen bei diesem Beispiel rund 47 Franken in die Marge und 53 Franken zurück an die Wettenden – vorausgesetzt, die Wettverteilung entspricht den Quoten. In der Praxis ist die Verteilung nie symmetrisch, und die effektive Marge kann höher oder tiefer liegen, je nachdem, auf welche Seite das Geld fliesst.
Eine Wette auf eine Quote von 2.00 ist ein faires Spiel ohne Marge – 50 % Auszahlungsquote auf jeder Seite, 0 % Marge. Solche Quoten kommen in der Praxis selten vor; typische Quoten liegen bei 1.85 bis 1.95 auf den Favoriten, was eine Marge im Bereich von 5 bis 10 % pro Markt bedeutet, und bei 1.90 / 1.90 liegt die Marge deutlich höher. Die Marge ist der Preis, den der Wettende für die Dienstleistung zahlt, und sie ist nicht verhandelbar.
Steuern auf Wettgewinnen: Freibetrag und Verrechnungssteuer
Wann ein Gewinn steuerfrei ist
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bund hat diesen Freibetrag auf CHF 1’071’000 ab dem 01.01.2026 festgelegt (2025: CHF 1’070’400). Liegt ein Gewinn darunter, fällt keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer an – das ist der Normalfall für einen typischen Wettenden.
Die Kantone haben eigene Freibeträge. Wer wissen will, welcher kantonale Freibetrag im eigenen Kanton gilt, fragt die kantonale Steuerverwaltung – eine pauschale Aussage lässt sich nicht machen, weil die Praxis von Kanton zu Kanton unterschiedlich ist.
Wenn der Gewinn über dem Freibetrag liegt
Liegt ein Gewinn über dem Freibetrag, behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein. Diese Verrechnungssteuer wird über die Steuererklärung zurückgefordert – sie ist keine definitive Steuerlast, sondern ein Vorschuss. Wer eine grössere Wette gewinnt, sollte den Gewinn in der nächsten Steuererklärung deklarieren, auch wenn die Verrechnungssteuer bereits abgezogen wurde.
Für Gewinne aus ausländischen Anbietern gilt die Verrechnungssteuer nicht. Dafür besteuern manche Kantone diese Gewinne als reguläres Einkommen – Thurgau macht das unabhängig vom Betrag. Die kantonale Steuerpraxis ist entscheidend, nicht die bundesrechtliche Verrechnungssteuer.
Werbung, Boni und die Werbegrenze
Werbung, die das BGS verbietet
Aufdringliche Werbung, irreführende Versprechen und Werbung, die sich an Minderjährige oder gesperrte Personen richtet, sind nach Art. 74 BGS verboten. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist eine Widerhandlung, die mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft wird (Art. 131 BGS). Diese Schwelle zeigt, dass der Gesetzgeber die Werbung für ausländische Anbieter als ernstes Problem betrachtet – nicht als Petitesse.
Die Gespa führt nicht nur die Sperrliste, sondern prüft auch aktiv Werbung. Werbeanzeigen, Affiliate-Links und Social-Media-Kampagnen für nicht bewilligte Anbieter werden verfolgt. Die Konsequenz trifft den Werbenden, nicht den Spieler – die Spieler machen sich durch das Wetten bei einem ausländischen Anbieter nicht strafbar.
Boni, Gratiswetten und Konsens der Gespa
Gratiswetten, Gratisguthaben und ähnliche Werbeaktionen brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 hat die Gespa 24 solche Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Boni sind also nicht beliebig verteilbar, sondern ein regulierter Werbekanal.
Wer bei einem ausländischen Anbieter einen Bonus bekommt, hat keine Garantie, dass die Auszahlung des Bonusgewinns tatsächlich erfolgt. Die Beschwerdestelle ist nicht die Gespa, sondern der ausländische Anbieter selbst – und dessen Rechtsweg ist im Streitfall nicht der Schweizer. Der Bonus, der bei einem blockierten Anbieter lockt, hat einen Preis, der nicht auf dem Werbebanner steht.
Häufige Fragen zum Thema
Welche Anbieter dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten?
In der Schweiz halten zwei Veranstalter eine Gespa-Bewilligung für Sportwetten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein sowie die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport für die Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Beide brauchen je eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz (Art. 21–25 BGS). Weitere Anbieter sind in der Schweiz nicht zugelassen, und eine ausländische Lizenz hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung. Wer bei einem anderen Anbieter spielt, tut dies ohne Schweizer Konzession und ohne Schweizer Schutz.
Was bedeutet es, dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt?
Eine Schweizer Bewilligung ist territoriale Bewilligung, kein internationales Zertifikat. Sie berechtigt den Veranstalter, in der Schweiz Sportwetten anzubieten – nicht in der EU, nicht in Malta, nicht in Curaçao. Im Ausland hat die Schweizer Bewilligung keine Wirkung. Umgekehrt hat eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder einem anderen Land in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer als Schweizer Spieler einen Anbieter mit ausländischer Lizenz nutzt, bewegt sich ausserhalb der Schweizer Aufsicht und hat im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg. Die Folge ist nicht ein Verbot für den Spieler, aber fehlender Schutz.
Wie funktionieren die Verlustlimiten, die vor der ersten Wette gesetzt werden müssen?
Vor der ersten Wette legt jeder Spieler Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage fest – eine Pflicht aus Art. 87 VGS. Die Obergrenze pro Tag liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – das ist die Frist, die Swisslos und Loterie Romande in ihren Spielregeln anwenden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Wer die Limite nicht aktiv setzt, kann sich nicht registrieren – die Mechanik ist Voraussetzung, nicht Option.
Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote?
Der Gewinn einer Einzelwette ist Einsatz mal Quote. Eine Wette von CHF 10 auf Quote 2.50 ergibt einen Gewinn von CHF 25 (Auszahlung CHF 35, also Einsatz plus Gewinn). Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote; eine Kombiwette mit drei Voraussagen zu den Quoten 1.80, 2.00 und 2.50 hat die Gesamtquote 9.00, und der Einsatz wird mit dieser Gesamtquote multipliziert. Der Gewinn wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das ist die Mechanik hinter jedem Wettschein, und sie ändert sich nicht von Sportart zu Sportart.
Was geschieht mit einer Wette, wenn das Wettereignis abgesagt wird?
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, bei Kombiwetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00, der Einsatz wird also auf der Basis von 1.00 multipliziert und geht in die übrigen Voraussagen ein. Die Frist von 48 Stunden gilt nicht, wenn das Ereignis im Turnierrahmen nachgeholt wird – etwa ein verschobenes Spiel einer Fussball-EM, das einige Tage später beginnt. In diesem Fall bleibt die Wette aktiv, und die neue Anspielzeit ersetzt die alte.
Wie lässt sich eine Spielsperre einrichten und wie lange gilt sie?
Eine Spielsperre wird direkt beim Veranstalter eingerichtet – bei Swisslos oder Loterie Romande. Es gibt eine produktbezogene Selbstsperre für 1 bis 180 Tage, ohne Aufhebung vor Fristablauf, und eine unbefristete Spielsperre. Letztere wird in das schweizweite Sperrregister eingetragen und gilt auch für Casinos und Online-Casinos sowie für Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, und nur mit Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS und Art. 84 VGS). Wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Eine Pause von bis zu sechs Monaten muss jeder Veranstalter zusätzlich anbieten (Art. 89 VGS).
Rechtslage – Quoten Rechner Info
Inhalt erstellt vom Team «Quoten Rechner Info»
