Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf und was der Vergleich zeigt
20. Oktober 2026 – geprüft gegen die Gespa-Bewilligungsdaten und die Spielregeln der beiden bewilligten Veranstalter.

Wer in der Schweiz online eine Sportwette platzieren will, hat eine Wahl, die im europäischen Vergleich eigentümlich schmal ausfällt: zwei Namen. Swisslos mit dem Produkt Sporttip in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein, und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport in der Westschweiz. Beide beruhen auf einer interkantonalen Vereinbarung, beide stehen unter Aufsicht der Gespa, beide sind nach dem Bundesgesetz über Geldspiele bewilligungspflichtig. Alles andere, was auf dem Bildschirm erscheint, hat in der Schweiz keine Geltung. Ein Vergleich kann hier ehrlich sein, ohne lang zu werden.
Zahlung, Wallet und Auszahlung – wo das Geld landet
Aufladung des Spielkontos
Beide Veranstalter führen ihr Spielkonto als internes Wallet, nicht als Bankkonto. Bei Swisslos lässt sich das Guthaben per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein kaufen, wobei der Mindestbetrag bei CHF 20 liegt. Pro 30 Tage sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur so lange zulässig, wie das Wallet-Guthaben die Grenze von CHF 9’999 nicht übersteigt. Das ist keine Hürde für gelegentliches Wetten, schiebt aber dem Missbrauch einen Riegel vor, der weit über das hinausgeht, was ein Kreditkarten-Limit leistet. Wer höhere Beträge bewegen will, muss sie staffeln.

Als direkte Zahlungsart nennt Swisslos PostFinance Pay; die Transaktion wird laut Anbieter in der PostFinance App bestätigt. Welche weiteren Methoden die Loterie Romande in ihrem Wallet anbietet, beschreibt das aktuelle Material nicht. Über die genauen Kanäle, die bei ihr aufladen, lohnt sich vor der ersten Einzahlung ein Blick in die Teilnahmebedingungen.
Auszahlung zurück auf das eigene Konto
Das Geld verlässt das Spielkonto nur auf ein Bank- oder Postkonto im eigenen Namen, schweizerisch oder liechtensteinisch. Anonyme Auszahlungen sind im bewilligten Schweizer Wetten ausgeschlossen, Kryptowährungen ebenso. Bei einer Auszahlung von Gewinnen aus dem Online-Spielkonto zählt Swisslos die ersten beiden Auszahlungen pro Jahr als kostenlos; ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung selbst dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Dass Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar ist, gilt zusätzlich.
Gewinne aus der Wette selbst unterliegen einer anderen Logik. Bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; höhere Beträge überweist Swisslos bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das hinterlegte Konto. Wer mit einem grossen Gewinn rechnet, sieht sein Geld also schneller als bei einer gewöhnlichen Wallet-Auszahlung, sofern die Verbindung schon hinterlegt ist. Wer seinen Gewinn erst aus dem Wallet holen muss, wartet entsprechend länger.
Was das für die eigene Planung heisst
Die Logik der Schweizer Auszahlung ist konservativ: kein Same-Day-Payout, kein Sofort-Trustly, kein Krypto-Egress. Wer das gewohnt ist, wartet ein paar Arbeitstage und akzeptiert das im Tausch gegen die bewilligte Aufsicht. Wer das nicht akzeptiert, landet bei ausländischen Marken, die in der Schweiz weder Bewilligung noch Rechtsweg bieten und deren Domains auf der Sperrliste der Gespa landen können.
Livewetten, Cash-Out und das Spielen um den Spielstand
Annahmeschluss und späte Wetten
Livewetten bei Sporttip funktionieren ohne Anspruch auf eine laufende Übertragung: die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live im Stream läuft. Kommt eine Wette nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs an, wertet Swisslos sie mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann der Veranstalter Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Diese Regel schützt die Integrität der laufenden Wette, sie bedeutet aber, dass Sekunden zwischen Ereignis und Klick über Gewinn oder Verlust entscheiden. Wer live wettet, wettet schneller als ein Kommentar es erläutern kann.
Was Cash-Out bei Sporttip bedeutet
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Einmal ausgeführt, lässt sich ein Cash-Out nicht rückgängig machen. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit angepasst werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt anbieten. Cash-Out ist also keine Sicherheitsleine, die das eigene Geld schützt, sondern eine Form, einen Gewinn vorzeitig mitzunehmen, deren Preis im Angebot selbst steht.
Reguläre Spielzeit und das, was nicht zählt
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer – Fussball also 90 Minuten plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf «nächste Mannschaft, die ein Tor schiesst» während der Verlängerung tippt, ohne dass die Wette das abdeckt, wettet ins Leere.
Wettmärkte, Quoten und das, was eine Quote kostet
Wie die Marge in der Quote steckt
Eine Wettquote enthält den Anteil, den der Veranstalter von jedem eingesetzten Franken behält. Für einen Zwei-Wege-Markt mitten im Spiel lässt sich das in einem einfachen Beispiel zeigen: Steht ein Spiel bei 1.90 / 1.90, ergibt die Auszahlungsquote 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.95, also exakt 95.0 %; die Marge des Veranstalters liegt damit bei genau 5.0 %. Bei drei Ausgängen ist die Marge höher, bei klar favorisierten Märkten niedriger. Das ist nicht versteckt, das ist das Geschäftsmodell. Wer die Quote sieht, sieht die Marge mit.
Für konkrete einzelne Ereignisse veröffentlicht Swisslos keine pauschalen Margen, sondern einzelne Quoten je Markt. Wer vergleichen will, schaut pro Spiel und pro Markt, nicht über das Programm gemittelt. Die Faustregel: Je ausgeglichener die Quoten, desto näher liegt die Marge bei 5 %; je unausgeglichener, desto höher die Marge auf der Aussenseite.
Wie sich der Gewinn berechnet
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus dem Einsatz mal der Quote. Bei einer Kombinationswette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote, die mit dem Einsatz multipliziert wird. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wer mit Quote 2.10 einen Einsatz von CHF 20 wettet, sieht einen Bruttogewinn von CHF 42.00; das ist die Mechanik, nicht das Marketing.
Kombiboost, Quotenboost, Profitboost
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von je 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Das Wort «Boost» klingt gross, der Mechanismus ist eine Multiplikatorstaffel auf eine Bedingung, die ihre eigenen Quoten schon mitgebracht hat. Bei 100 % Bonus auf fünfzehn Voraussagen trägt der Boost den eigenen Gewinn verdoppelt mit, sofern alle Voraussagen mindestens Quote 1.50 halten – das ist mehr, als ein einzelner Boost an Marketing verspricht.
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer eine Boete annimmt und später auscashet, lässt sich den Bonus nachziehen.
Voneinander abhängige Ereignisse
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die «Bet-Builder-Funktion». Nimmt der Veranstalter eine solche Kombination versehentlich ohne diese Funktion an, kann er die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Das ist ein Schutz für beide Seiten: das System stellt sicher, dass die Abhängigkeit verrechnet wird; die Wettenden wissen, dass eine Handtipp- plus Torschützenkombi ohne Bet Builder keinen bestimmten Anspruch hat.
Welche Sportarten und Wettbewerbe überhaupt zur Verfügung stehen
Die geschlossene Liste der Gespa
Was in der Schweiz gewettet werden darf, steht auf einer geschlossenen Liste. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten; was nicht auf dieser Liste steht, ist nicht bewilligungsfähig. Die Liste zeigt keine Eckball- oder Kartenmärkte und keine eigene Esports-Sektion. Qualifikationsrunden sind nur wettrechtlich verfügbar, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe ebenso, und Wettläufe nur, wenn der Rahmen über die Qualifikation für einen internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet – Trainingsläufe sind ausgenommen. Wettbewerbe mit überwiegend Minderjährigen sind nach dem Geldspielgesetz ausgeschlossen.
Fussball, Tennis und was die Profile füllen
Fussballwetten füllen die Profile aller grossen Veranstalter, bei Sporttip nicht anders als anderswo. Livewetten auf Fussball und Tennis sind im Programm vorgesehen, mit den oben dargestellten Regeln zu Annahmeschluss und spielentscheidenden Situationen. Pferdewetten sind im bewilligten Schweizer Markt kein eigener Wettbewerb, Formel-1-Wetten ebenso wenig als eigene Sektion; was die Liste zeigt, ist auf den entsprechenden Wettbewerben verfügbar, alles andere nicht. Wer auf Formel-1-Rennen oder Galopper-Rennen tippen will, prüft die Liste vor dem Tipp – ein Anbieter, der sie nicht führt, hat sie nicht.
Was passiert, wenn ein Ereignis ausfällt
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die ausgefallene Voraussage die Quote 1.00. Damit ist das Risiko eines Spielausfalls nicht eliminiert, aber kalkulierbar: die Wette wird behandelt, als hätte sie nie stattgefunden, und die Kombination lebt mit den übrigen Voraussagen weiter.
Neue Anbieter und der Marktzugang in der Schweiz
Was sich rechtlich öffnen könnte
Ein neuer Anbieter braucht in der Schweiz eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung; die interkantonale Logik begrenzt die Zahl der Bewilligten für Lotterien und Sportwetten auf zwei. Wer neu auf den Schweizer Markt kommen will, kommt also nicht, ausser eine politische oder konkordatliche Änderung verschiebt diese Grenze. Für ausländische Neulinge gilt zusätzlich: Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Geltung. Curaçao, Malta, Deutschland – der Ort spielt keine Rolle, solange die Schweizer Bewilligung fehlt. Was als «neuer Anbieter» auf dem Bildschirm erscheint, ist für die Schweiz ein Anbieter ohne Bewilligung.
Was das für die Gespa-Sperrliste heisst
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blocken. Die erste Liste datiert auf 3. September 2019; Ende 2025 zählte sie 671 Domains. Die Liste ist kein statisches Inventar – blockierte Domains werden ersetzt, und die Gespa spricht selbst von Domain-Hopping. Wer einen Anbieter nutzt, dessen Domain blockiert wird, ist nicht kriminell, hat aber keinen Schweizer Rechtsweg und keine Garantie, dass die nächste Domain morgen liest.
Die zehn Anbieter im Vergleich
Worauf der Vergleich hier fusst
Die ehrliche Reihenfolge hat in der Schweiz zwei Plätze und acht Hinweise. Die zwei Plätze nehmen die bewilligten Veranstalter ein, die acht Hinweise gelten den ausländischen Marken, die ein Leser mit Schweizer IP sieht und die ihm auf den ersten Blick mehr Auswahl versprechen. Beide Gruppen lassen sich nach denselben Kriterien beschreiben: Bewilligung, Einsatzgrenzen, Schutzfunktionen, Auszahlung. Bei den ausländischen Marken fällt die Bewilligungsspalte leer aus; der Vergleich beschränkt sich daher auf die bewilligten Veranstalter.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | bewilligt (Veranstalter- und Spielbewilligung unter BGS, Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | bewilligt (Veranstalter- und Spielbewilligung unter BGS, Aufsicht Gespa) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Produkt Jouez Sport |
| PowBet | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar; in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS) |
| Unibet | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar; in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS) |
| N1 Bet | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar; in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS) |
| bet-at-home | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar; in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS); von der Gespa namentlich auf der Sperrliste genannt |
| IviBet | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar; in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS) |
| myBet | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar; in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS) |
| BetLabel | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar; in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS) |
| Sportaza | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar; in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS) |
Die Spalte der Schweizer Bewilligung trennt die Tabelle in zwei Hälften, die sich nicht mischen lassen. Innerhalb der bewilligten Hülfe lässt sich zwischen Sporttip und Jouez Sport nach Sprache, Wohnsitz und Vertriebsnetz unterscheiden; die ausländischen Marken teilen die gemeinsame Eigenschaft, in der Schweiz nicht verfügbar zu sein.
Swisslos Sporttip – der Deutschschweizer Veranstalter
Swisslos mit Sitz in Basel führt das Produkt Sporttip gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone, das Tessin sowie das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen, eine Identitätsprüfung durchlaufen und am Spiel teilnehmen; alle anderen schauen von aussen zu, was das Gesetz so vorsieht.
Der Mindesteinsatz bei Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Sporttip verlangt ein Mindestalter von 18 Jahren und schliesst Minderjährige von der Teilnahme aus; Wettkämpfer dürfen auf eigene Ereignisse nicht wetten.
Aus dem Geschäftsbericht 2025 geht hervor, dass Swisslos im vergangenen Jahr einen Reingewinn von CHF 562 Mio. ausschüttete: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. CHF 109 Mio. davon stammten aus den Sportwetten, gegenüber CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Das ist kein Werbeversprechen, das ist die Logik, die hinter der Schweizer Konstruktion steht: Reingewinne fliessen in den öffentlichen Nutzen, nicht im Grundkapital einer Handelsgesellschaft.
Wer Sporttip nutzt, wettet bei einem Anbieter, der in der Schweiz bewilligt ist, dessen Spielregeln er ohne VPN einsehen kann und dessen Gewinne im Zweifel vor dem Schweizer Richter landen. Die Auszahlung auf ein Bank- oder Postkonto im eigenen Namen ist zugesichert; die Gratisauszahlung ist zweimal pro Jahr möglich, die dritte kostet eine Kommission. Cash-Out ist online verfügbar, aber als vollständiges Cash-Out und ohne Garantie, dass es für jeden Markt angeboten wird. Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen zu Quote 1.50 und staffelt von 5 % auf 100 % Bonus auf den Nettogewinn. Das Urteil: Die bewilligte Wahl für die Deutschschweiz, mit Schutz, der tatsächlich eintritt, und Limiten, die jedem High Roller vor der ersten Wette ein Ende setzen.
Loterie Romande Jouez Sport – der Westschweizer Veranstalter
Die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, 221 Mitarbeitende – das ist die Verteilerseite, die Jouez Sport von einem reinen Online-Angebot unterscheidet. Wer im Vertragsgebiet wohnt, kann online ein Konto eröffnen, sich identifizieren und spielen; alle anderen treffen Jouez Sport an der Verkaufsstelle oder gar nicht.
Die Spielregeln und das Schutzprofil folgen demselben Geldspielgesetz wie bei Swisslos, weil beide Veranstalter unter derselben Aufsicht stehen. Die konkreten Einsatzgrenzen und Spielregeln von Jouez Sport veröffentlicht die Loterie Romande in ihren Teilnahmebedingungen auf ihrer Seite. Wer vor der ersten Wette steht, vergleicht sie direkt am Wettschein.
Das Urteil: Die bewilligte Wahl für die Romandie, mit dem breitesten Verkaufsstellennetz beider Veranstalter und einem Vertrieb, der ältere Wettende einschliesst, die nicht zwingend online spielen wollen. Wer in der Westschweiz wohnt, hat mit Jouez Sport den bewilligten Marktzugang, den die Gespa vorsieht; das ausländische Angebot bleibt draussen.
PowBet, Unibet, N1 Bet, bet-at-home, IviBet, myBet, BetLabel und Sportaza – die ausländische Reihe
Acht ausländische Marken, die auf dem Bildschirm eines Schweizer Endgeräts erscheinen, in den Werbebannern der Sportseiten, in den Affiliate-Empfehlungen, in den Bonusmails. PowBet, Unibet, N1 Bet, bet-at-home, IviBet, myBet, BetLabel, Sportaza – alle ohne Schweizer Bewilligung, alle in der Schweiz ohne Geltung ihrer ausländischen Lizenz. Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderer Sitzstaat: Der Ort spielt für die Schweizer Rechtslage keine Rolle.
Was das heisst, ist nicht «weniger komfortabel». Es heisst: keine Schweizer Bewilligung, kein Eintrag im Schweizer Ausschlussregister, kein Schweizer Rechtsweg. Gewinne unterliegen der kantonalen Praxis – im Thurgau etwa werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen voll als Einkommen besteuert, unabhängig von der Höhe. Die Domains können auf der Sperrliste der Gespa landen und per DNS gesperrt werden. Domain-Hopping macht die Sperre nicht zur Sperre, sondern zu einem Wettrennen, das auf beiden Seiten läuft. Die Werbung für diese Anbieter ist in der Schweiz nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und kann nach Art. 131 BGS mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet werden – nicht gegen den Spieler, aber gegen den Anbieter und seine Vermittler.
Wer eine dieser Marken nutzt, tut es ohne die genannten Voraussetzungen, nicht weil sie nicht existieren, sondern weil sie nicht im bewilligten Schweizer Rahmen stehen. Das Urteil zu allen acht Marken gleichermassen: Sie bieten, was die Schweiz im bewilligten Markt nicht bietet, aber sie bieten es ohne Schweizer Schutz.
Worum es bei einem Anbietervergleich wirklich geht
Wonach sich Veranstalter überhaupt unterscheiden lassen
Ein Anbietervergleich im bewilligten Schweizer Rahmen hat vier Achsen: Bewilligung, Limiten, Schutzfunktionen, Auszahlung. Die Bewilligung trennt die zwei lizenzierten Veranstalter von allen anderen; die Limiten trennen die Spielenden untereinander, weil ihre eigenen gesetzten Verlustlimiten die wirksame Obergrenze bilden; die Schutzfunktionen zeigen, was der Anbieter an Spielsperre, Selbsttest und Wartefristen leistet; die Auszahlung entscheidet darüber, wie schnell das Geld zurück auf das eigene Konto findet.
Wo die Vergleichbarkeit endet
Die Vergleichbarkeit endet an der Schweizer Grenze. Wer ausländische Marken in die Tabelle aufnimmt, füllt Spalten mit Begriffen wie «Lizenz Curaçao» oder «Malta Gaming Authority», die in der Schweiz ohne Belang sind. Wer die acht Marken vergleicht, vergleicht sie nach Kriterien, die der Schweizer Leser nicht einklagen kann. Die ehrliche Tabelle hat deshalb zwei Zeilen, die etwas aussagen, und acht Zeilen, die nur eines aussagen: nicht bewilligt.
Rechtslage: was im Geldspielgesetz steht und was es für die Wette heisst
Bewilligung und Aufsicht
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Bundesgesetzes über Geldspiele (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern; das Geldspielkonkordat datiert vom 1. Januar 2021. Eine Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt – Swisslos und Loterie Romande.

Wer online ein Konto eröffnen darf
Ein Online-Konto verlangt Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer in der Romandie wohnt, kann ein Konto bei der Loterie Romande eröffnen; ein Konto bei Swisslos setzt einen Wohnsitz in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein voraus. Die Identitätsprüfung liest die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis und gleicht sie mit Adressdatenbanken ab. Pro Person ist nur ein Konto zulässig.
Was beworben werden darf und was nicht
Werbung darf nicht irreführen, nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen zielen und für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel gar nicht stattfinden (Art. 74 BGS). Wer für ein nicht bewilligtes Angebot wirbt, kann mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 belegt werden (Art. 131 BGS). Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); im Jahr 2025 erteilte sie 24 Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Was auf dem Wettschein als «Free Bet» steht, ist nur dann geprüft, wenn die Zustimmung vorliegt.
Strafbarkeit ohne Schweizer Bewilligung
Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich nach Art. 147 BGS strafbar – bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu 5 Jahren. Der Spieler wird nicht bestraft; sein Einsatz und sein Gewinn können aber im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Schutz und faire Spielkontrolle existieren ohne Bewilligung nicht.
Spielerschutz und Selbstkontrolle: was vor der ersten Teilnahme zu setzen ist
Verlustlimiten, die der Spieler selbst setzt
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze pro Zeitraum liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden; das Geldspielgesetz sieht für die Erhöhung 24 Stunden vor, Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren Bedingungen die strengere Frist an. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen.
Die Limiten sind nicht staatlich festgelegt, sondern vom Spieler zu setzen. Wer nicht selbst setzt, wird nicht blockiert; wer aber setzt, kann nur nach Ablauf der Frist erhöhen. Das ist die wirksame Bremse: nicht der Staat begrenzt, sondern der Spieler bindet sich selbst, mit einer Karenzzeit, die das spontane Halten eines Verlustes verhindert.
Spielsperre und das gemeinsame Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Eine freiwillige Spielsperre kann frühestens nach drei Monaten wieder aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).
Testkäufe der Gespa
Die Gespa testet das Verkaufsstellenverhalten: 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Versuchen einem Minderjährigen eine Sportwette verkauft. Wer das Verkaufsstellennetz als lückenlos präsentiert, hat diese Zahl nicht gelesen. Der Jugendschutz an Verkaufsstellen ist nicht perfekt; der Online-Kauf mit Identitätsprüfung ist es eher.
Reingewinn, Förderzweck und wofür die Wette arbeitet
Swisslos hat für das Geschäftsjahr 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. ausgeschüttet: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die daraus Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe finanziert. CHF 109 Mio. dieses Reingewinns stammten 2025 aus den Sportwetten, gegenüber CHF 122 Mio. im Vorjahr. Diese Zahlen sind kein Marketingversprechen, sondern die buchhalterische Spur des Geldes, das nicht im Konzerngewinn landet. Wer in der Schweiz wettet, wettet in ein System, das einen festen Anteil an die öffentliche Hand und an die Sportförderung abführt; das unterscheidet die Schweizer Konstruktion strukturell von jeder Konzernkonstruktion, die denselben Markt in einer anderen Rechtsordnung betreibt.
Die Loterie Romande veröffentlicht ihre Zahlen auf ihrer Seite, hier nicht im Detail dokumentiert; das Westschweizer Gegenstück zur Stiftung Sportförderung Schweiz ist die Loterie selbst, die ihre Gewinne an die Westschweizer Kantone und an Projekte in ihrem Vertragsgebiet ausschüttet.
Häufige Fragen zum Schweizer Sportwetten-Markt
Wer ist der beste Sportwetten-Anbieter in der Schweiz?
Die Frage hat in der Schweiz zwei Antworten, weil der Markt zwei Plätze hat. Für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein ist Swisslos Sporttip die bewilligte Wahl; für die Romandie ist es Loterie Romande Jouez Sport. «Bester» ist hier eine Frage der Wohnsitz-Kantone, nicht der Quote, nicht der App-Bewertung, nicht der Bonusliste.
Welche Sportwetten-Anbieter gibt es in der Schweiz mit gültiger Bewilligung?
Nur zwei: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide verfügen über eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung unter dem Geldspielgesetz, beide stehen unter der Aufsicht der Gespa. Eine Liste weiterer bewilligter Anbieter existiert nicht, weil das Konkordat die Zahl der Bewilligten begrenzt.
Worin unterscheiden sich Sporttip und Jouez Sport bei Mindest- und Höchsteinsatz?
Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Die Loterie Romande veröffentlicht ihre Limits im Wettprogramm; sie sind hier nicht im Detail dokumentiert. Schweizer Veranstalter können Limits jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Warum erscheinen ausländische Wettseiten auf der Sperrliste der Gespa?
Weil sie in der Schweiz keine Bewilligung haben und ihre ausländische Lizenz hier nicht gilt (Art. 4 BGS). Die Gespa führt eine Sperrliste blockierter Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS sperren; Ende 2025 zählte die Liste 671 Domains. Blockierte Domains werden ersetzt, was die Gespa selbst als Domain-Hopping bezeichnet. Die Sperrliste schützt nicht den Spieler, sondern den bewilligten Markt; der Spieler ist nicht strafbar, hat aber keinen Schweizer Rechtsweg.
Wie wird der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote berechnet?
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei einer Kombinationswette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote, die mit dem Einsatz multipliziert wird. Swisslos rundet den Betrag zuerst auf zwei Nachkommastellen und dann auf 5 Rappen genau ab. Bei einer Einzelwette zu Quote 2.10 mit Einsatz CHF 20 sind das 50.5 Rappen weniger als 42.10, also CHF 42.05.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?
Bei Sporttip müssen vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Das Geldspielgesetz schreibt die Limiten nicht in einer Höhe vor, sondern verlangt, dass der Veranstalter ihre Selbstsetzung erzwingt.
Vergleich – Quoten Rechner Info
Inhalt erstellt vom Team «Quoten Rechner Info»
