Sportwetten mit Android in der Schweiz – bewilligte Apps, Regeln und welche App zu wem passt

Updated Oktober 2026
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Stand: 20. Oktober 2026 · geprüft gegen die Spielregeln von Sporttip (Version 4.2), die Bedingungen für die Online-Teilnahme von Swisslos (gültig ab 13. Januar 2025) und die BGS-Bewilligungspflicht gemäss Aufsicht durch die Gespa.

Ein Smartphone mit dunklem Display liegt auf einem Holztisch neben einem Ladekabel und einer Kaffeetasse.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000.

Auf einem Android-Handy lässt sich heute beinahe jede Sportwette platzieren – doch in der Schweiz zählt nicht, was ein App-Store hergibt, sondern was die Gespa bewilligt hat. Von den beiden zugelassenen Veranstaltern ist einer in Reichweite, der andere nicht: Swisslos mit dem Produkt Sporttip betreut die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein; die Loterie Romande mit Jouez Sport die sechs Westschweizer Kantone. Wer ein App-Icon mit einem anderen Namen sieht, tippt ausserhalb des Schweizer Rechts, ohne Spielsperre, ohne Schweizer Beschwerdestelle und mit dem Risiko, dass die Gespa die Domain auf die Sperrliste setzt.

Wer mit dem Handy wettet, hat drei Zugangswege: die native App des Veranstalters, die mobile Webseite und – bei Sporttip – jede Verkaufsstelle, die einen QR-Code vom Bildschirm annimmt. Welcher davon zu wem passt, hängt weniger von der App-Bewertung im Store ab als von Wohnsitz, Wettverhalten und davon, wie wichtig dem Spielenden Livewetten, Cash-Out oder die sichtbare Bedienung auf dem kleinen Display sind. Diese Übersicht sortiert nach genau diesen Achsen.

Rechtslage für Wettende mit Android: dieselbe Bewilligungspflicht, dieselben zwei Veranstalter

In der Schweiz ist Sportwetten ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Die Aufsicht liegt bei der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern), nicht bei der ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine dritte Schweizer Online-Sportwette existiert nicht.

Ein Schlüsselbund mit mehreren Schlüsseln liegt auf einem Holztresen in einem hellen Raum.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Vertragsgebiete sind nach Sprachregion getrennt. Swisslos deckt die deutschsprachigen Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein ab. Die Loterie Romande ist für FR, GE, JU, NE, VD und VS zuständig. Ein Online-Konto lässt sich nur mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet eröffnen – und jede Person darf sich nur einmal registrieren.

Was darf gewettet werden? Nur Sportereignisse, und auch dort nur das, was die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten vorsieht (Stand 10. September 2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Rangierungswetten stehen nur auf der Liste, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind; Eckball- oder Kartenmärkte fehlen ebenso wie ein eigener E-Sport-Bereich. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind ausgeschlossen. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind erlaubt, Prematch und live, wo der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat; das BGS schränkt bestimmte Live-Märkte nicht von Gesetzes wegen ein.

Eine ausländische Bewilligung ist in der Schweiz wirkungslos (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten anbietet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Die Spielenden werden nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Schweizer Spielsperre und keine Schweizer Beschwerdestelle. Die Gespa publiziert eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blocken (Art. 86–93 BGS; Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste, darunter namentlich bet365).

Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und kann mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet werden (Art. 131 BGS). Für Spielerinnen und Spieler heisst das: Eine App mit ausländischem Markennamen auf dem Android-Handy ist nicht einfach «eine weitere Option», sondern ein Angebot ausserhalb der Schweizer Aufsicht.

Verantwortung und Spielerschutz auf dem Mobilgerät

Auf einem Android-Handy gelten dieselben Spielerschutzregeln wie am Computer. Drei Hebel bestimmen, was ein Konto überhaupt wetten darf, und sie sind auf der Sporttip-Plattform genauso erreichbar wie auf der mobilen Webseite der Loterie Romande.

Ein Fussballschuh hängt an den Schnürsenkeln an einem Zaunpfosten neben einem Trainingsplatz im Abendlicht.
Bei Sporttip-Livewetten zählen Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, mit Quote 1.00.

Verlustlimiten. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme setzen Spielende eigene Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage (Obergrenze CHF 9’999; unter 21 Jahren CHF 1’000). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage gesetzt werden. Das BGS schreibt einen oder mehrere Höchstwerte für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust vor (Art. 87 VGS); die 72-Stunden-Frist für Erhöhungen ist eine Verschärfung in den Swisslos-Bedingungen gegenüber der gesetzlichen Frist von 24 Stunden.

Pausen und Spielsperre. Swisslos erlaubt eine produktbezogene Selbstsperre für 1 bis 180 Tage ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos – einschliesslich Online-Casinos – sowie in Liechtenstein. Wer sich freiwillig sperrt, kann die Sperre erst nach drei Monaten aufheben lassen (Art. 84 VGS), unter Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Identitätsprüfung und ein Konto pro Person. Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet und es darf keine Spielsperre bestehen. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses nicht wetten.

Was die Tests der Gespa 2025 an Verkaufsstellen zeigen, gehört in jedes ehrliche Bild: Bei Testkäufen wurde eine Sportwette in 47,5 % von 200 Fällen an Minderjährige verkauft. Wer in einer Verkaufsstelle spielt, sollte das wissen – die Schutzmechanismen der App greifen am Schalter nicht. Was Werbung betrifft, so darf sie nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen zielen (Art. 74 BGS); eine eigene Zeitbeschränkung für Werbung gibt es nicht.

Steuerlich gilt: Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der Bund legt die Schwelle ab 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); die kantonale Schwelle weicht ab, weshalb nur «je nach Kanton» gilt. Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Die meisten Wettenden bleiben deutlich darunter und zahlen weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer auf einen Gewinn. Gewinne aus ausländischen Angeboten unterliegen keiner Verrechnungssteuer, sind aber nach Thurgauer Praxis als Einkommen voll steuerpflichtig – und in anderen Kantonen je nach kantonaler Handhabung. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz existiert nicht.

Bedienung per Touchscreen: App, mobile Webseite und Verkaufsstelle

Wer auf einem Android-Handy wettet, hat bei den beiden bewilligten Veranstaltern drei Zugangswege. Sie unterscheiden sich nicht in der Bewilligung, sondern in dem, was auf dem Bildschirm passiert.

Native App. Swisslos bietet eine eigene Sporttip-App für Android (und iOS). In der App lassen sich Wetten zusammenstellen, mit QR-Code an eine Sporttip-Verkaufsstelle tragen und dort spielen, das Spielkonto laden und Auszahlungen anfordern. Für Spielende in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein ist das der direkte Weg – vorausgesetzt, die Installation läuft über den offiziellen Google-Play-Store oder die auf Swisslos.ch verlinkte APK, denn eine Drittquelle hebelt die ohnehin knappe Update-Geschwindigkeit der App aus. Loterie Romande setzt stärker auf die mobile Webseite als auf eine eigene native App.

Mobile Webseite. Beide Veranstalter sind vollständig im Browser erreichbar. Wer eine App aus dem Store meidet – etwa weil der Speicher knapp ist oder die App des Veranstalters nicht im Store der eigenen Region liegt – kommt mit dem mobilen Browser ans gleiche Konto. Die Webseite ist responsiv, das heisst Wettschein, Livewetten und Kontostand passen sich dem Display an. Wer auf dem kleinen Bildschirm tippt, sollte wissen: Kombiwetten mit mehreren Beinen werden auf dem Smartphone Wunsch unübersichtlich, und das Bearbeiten einzelner Voraussagen braucht mehr Sorgfalt als am grossen Bildschirm.

Verkaufsstelle mit QR-Code. Die Sporttip-App erlaubt es, einen Wettschein am Bildschirm zusammenzustellen und ihn per QR-Code an eine Verkaufsstelle zu schicken, wo er gegen Barzahlung oder Aufladung gespielt wird. Das ist der Brückenweg für alle, die mit Bargeld spielen oder den Tipp aus dem Kreis am Stammtisch gegen den Wettschein eintauschen wollen. Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz – wer dort wettet, geht hin.

Was die Bedienung auf dem kleinen Display von der am Computer unterscheidet, sind vier Punkte:

Installation und Updates: Wer eine APK ausserhalb des Google-Play-Stores installiert, muss in den Android-Einstellungen die Installation aus unbekannten Quellen erlauben – ein Hebel, der die Gerätesicherheit öffnet. Der saubere Weg führt über den Store und über die auf Swisslos.ch verlinkte offizielle Quelle.

Die zehn Zugangswege im Vergleich

Die folgende Übersicht zeigt die beiden bewilligten Veranstalter zuerst, dahinter die ausländischen Anbieter, die Schweizer Spielende über Werbung, Affiliate-Seiten oder Domains auf der Sperrliste immer wieder sehen. Die Reihenfolge innerhalb der ausländischen Gruppe folgt keiner Rangfolge – sie alle eint: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, steuerpflichtige Gewinne nach kantonaler Praxis.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung als Grossspiel (BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung als Grossspiel (BGS) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne
Betscore keine nicht ausgewiesen – ohne Wirkung in der Schweiz
Funbet keine nicht ausgewiesen – ohne Wirkung in der Schweiz
WirWetten keine nicht ausgewiesen – ohne Wirkung in der Schweiz
Unibet keine nicht ausgewiesen – ohne Wirkung in der Schweiz
Cloudbet keine nicht ausgewiesen – ohne Wirkung in der Schweiz
ZotaBet keine nicht ausgewiesen – ohne Wirkung in der Schweiz
BetFury keine nicht ausgewiesen – ohne Wirkung in der Schweiz
GG.BET keine nicht ausgewiesen – ohne Wirkung in der Schweiz

Die Spalte «Schweizer Bewilligung» trennt die beiden bewilligten Veranstalter sauber von den übrigen – die Tabelle sagt nichts darüber, was die ausländischen Anbieter im Detail offerieren, da sie ausserhalb der Schweizer Aufsicht operieren.

Swisslos Sporttip – die App für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein

Swisslos betreibt Sporttip für 19 Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Der Sitz der Genossenschaft ist Basel, die Aufsicht liegt bei der Gespa. Wer hier spielt, spielt innerhalb der Schweizer Bewilligung – mit Spielsperre, Identitätsprüfung und der Möglichkeit, eine Streitigkeit vor die Schweizer Aufsicht zu tragen.

Spielkonto und Wetten. Die Sporttip-App ist für Android und iOS verfügbar; sie führt zum gleichen Konto wie die mobile Webseite und die Verkaufsstelle. Wer am Bildschirm wettet, kann den Wettschein per QR-Code an eine Verkaufsstelle tragen und dort spielen. Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten ist CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen; eine Wette oberhalb der Limite wird nicht angenommen.

Spiellogik. Wetten sind ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Cash-Out ist verfügbar – aber nur online, nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, und nur, wo es der Markt erlaubt. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen; eine Garantie, dass Cash-Out für jede Wette angeboten wird, besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem nicht vorzeitig ausgewerteten Gewinn, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; ohne diese Funktion kann Swisslos eine angenommene Kombination für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Boost-Funktionen. Der Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Spielendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Gewinn, Auszahlung und Fristen. Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote (bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten) und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Auszahlungen auf das Bank- oder Postkonto sind zweimal pro 365 Tage kostenlos, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen; die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.

Verdienst und Zweck. Für 2025 verteilte Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio. – CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz (Swiss Olympic, Fussball, Eishockey, Sporthilfe). Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Wer hier spielt, spielt in einem Markt, der direkt in die Schweizer Sportförderung fliesst.

Wem es passt. Sporttip passt zu Deutschschweizer, Tessler und Liechtensteiner Spielenden, die innerhalb der Schweizer Bewilligung setzen wollen und einen Anbieter mit nativem App-Zugang, QR-Code-Brücke zur Verkaufsstelle und breitem Wettprogramm suchen. Wer nur im Browser spielen will, bekommt das gleiche Konto – aber die App ist das, was auf einem Android-Handy am bequemsten liegt.

Loterie Romande – Jouez Sport für die Westschweiz

Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, Sitz in Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne). Wie Sporttip ist sie einer der beiden Veranstalter, die das BGS zulässt – die analoge Schutz- und Bewilligungsstruktur, der gleiche Gespa-Rahmen, dieselbe Spielsperre im schweizweiten Register.

Was sie anders macht. Jouez Sport setzt stärker auf das Verkaufsstellennetz und die mobile Webseite als auf eine eigene Android-App – wer in der Romandie wettet, geht häufiger an den Schalter oder öffnet die mobile Seite im Browser. Das ist kein Nachteil, sondern ein anderer Pfad: Wer im Pub tippt, am Bancomat auflädt oder den Tipp am Telefon mit dem Wettbüro an der Place Saint-François abschliesst, kommt hier ohne App-Store-Aufwand ans Ziel.

Spiellogik. Identitätsprüfung, Verlustlimiten, Pausen, Spielsperre und ein Konto pro Person folgen demselben BGS-Rahmen. Die konkreten Werte – Limits, Quoten, Wettarten – stehen in den Bedingungen von Jouez Sport; was die Swisslos-Spielregeln abdecken, deckt Jouez Sport parallel, weil beide Veranstalter unter demselben Aufsichtsregime stehen.

Wem es passt. Wer in der Romandie wohnt und lieber an der Verkaufsstelle oder im Browser spielt, für den ist es der Standardweg. Wer eine native Android-App mit QR-Code-Brücke sucht, findet sie eher bei Sporttip – und müsste für ein Online-Konto ohnehin im Vertragsgebiet der Loterie Romande wohnen.

Betscore – ohne Schweizer Bewilligung

Betscore ist einer der ausländischen Anbieter, die Schweizer Spielende über Werbung, Affiliate-Seiten oder Domains auf der Gespa-Sperrliste sehen. Eine Schweizer Bewilligung ist nicht ausgewiesen; eine ausländische Lizenz ist in der Schweiz wirkungslos. Was Betscore an Wettmärkten, Quoten, Limits oder Boni anbietet, lässt sich nicht von hier aus beurteilen – massgeblich bleibt die fehlende Schweizer Aufsicht.

Wer dort spielt, spielt ohne Anbindung an das Schweizer Sperrregister: Eine Spielsperre bei Swisslos oder in einer Schweizer Verkaufsstelle sperrt das Konto bei Betscore nicht. Bei einer Domain-Blockierung durch die Gespa verschwindet der Zugang innert Stunden – die Seite ist dann über Mirror-Adressen erreichbar, und wer dort spielt, hat keine Schweizer Beschwerdestelle und keine Schweizer Aufsicht.

Rechtliche Einordnung: Aufgrund des fehlenden CH-Anschlusses findet Art. 4 BGS Anwendung.

Funbet – ohne Schweizer Bewilligung

Funbet fällt in dieselbe Kategorie wie Betscore: keine Schweizer Bewilligung, keine ausgewiesene Lizenz mit Wirkung in der Schweiz, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Beschwerdestelle. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen, Schweizer Telekomanbieter blocken sie per DNS – wer dort spielt, spielt im Ausland.

Rechtliche Lage: Die fehlende Schweizer Bewilligung macht Art. 4 BGS relevant.

WirWetten – ohne Schweizer Bewilligung

WirWetten gehört zu den Namen, die Schweizer Spielende aus Werbung und Affiliate-Verweisen kennen, ohne dass eine Schweizer Bewilligung dahinter steht. Was WirWetten konkret anbietet – Märkte, Quoten, Boni – ist nicht von hier aus zu bewerten; der Punkt ist, dass es ausserhalb der Schweizer Aufsicht stattfindet.

Rechtliche Bewertung: Wegen fehlender Konzession gilt Art. 4 BGS.

Unibet – ohne Schweizer Bewilligung

Unibet ist international einer der grossen Namen im Sportwettenmarkt; in der Schweiz gehört der Markenname nicht zum bewilligten Angebot. Eine Schweizer Bewilligung ist nicht ausgewiesen, eine ausländische Lizenz ist hier wirkungslos. Wer die Marke aus dem Ausland kennt und in der Schweiz wettet, bewegt sich ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens.

Hinweis: Keine Schweizer Zulassung, es greift Art. 4 BGS.

Cloudbet – ohne Schweizer Bewilligung

Cloudbet tritt im Krypto-Wettmarkt auf; in der Schweiz ist eine Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen. Das BGS verbietet keine Kryptowährung als Zahlungsmittel ausserhalb des bewilligten Markts, aber im bewilligten Markt sind Auszahlungen nur an ein Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen möglich (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht – wer bei einem ausländischen Anbieter damit rechnet, verlässt sich auf dessen Hausrecht.

Einordnung: Es liegt keine Bewilligung vor, daher gilt Art. 4 BGS.

ZotaBet – ohne Schweizer Bewilligung

ZotaBet folgt demselben Muster: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Sperrregister-Anschluss, keine Schweizer Beschwerdestelle. Ausserhalb der Schweizer Aufsicht lässt sich das konkrete Angebot nicht einordnen – massgeblich bleibt der Mangel an Zulassung.

Rechtsstatus: Da die Bewilligung fehlt, ist Art. 4 BGS massgeblich.

BetFury – ohne Schweizer Bewilligung

BetFury ist im Krypto-Glücksspielsegment aktiv; in der Schweiz fehlt die Bewilligung. Wer dort spielt, spielt ausserhalb der Schweizer Aufsicht, ohne Spielsperre-Anbindung und mit dem Risiko, dass die Gespa die Domain auf die Sperrliste setzt.

BGS-Hinweis: Aufgrund der fehlenden Lizenz ist Art. 4 BGS zu beachten.

GG.BET – ohne Schweizer Bewilligung

GG.BET ist im E-Sport-Wettmarkt aktiv. E-Sport taucht in der Schweizer Gespa-Liste der bewilligten Sportarten nicht auf – wer in der Schweiz auf E-Sport wetten will, hat innerhalb der bewilligten Veranstalter kein entsprechendes Angebot, und ausländische Anbieter fallen ausserhalb der Schweizer Bewilligung.

Rechtliche Lage: Die fehlende Schweizer Bewilligung macht Art. 4 BGS relevant.

Was bleibt: Drei Pfade, zwei Anbieter, eine Schweizer Realität

Wer in der Schweiz auf einem Android-Handy wettet, hat die Wahl zwischen der Swisslos-App, der Loterie-Romande-Plattform und – bei Sporttip – der Brücke zur Verkaufsstelle per QR-Code. Was die beiden bewilligten Veranstalter eint, ist die Rechtsgrundlage (BGS), die Aufsicht (Gespa), die Spielsperre (schweizweites Register), die Identitätsprüfung und die Wohnsitzpflicht im jeweiligen Vertragsgebiet. Was sie unterscheidet, ist das Vertragsgebiet, das Verhältnis von App und Verkaufsstelle und die Sprache der Plattform.

Wer aus dem einen Vertragsgebiet in das andere zieht, verliert sein Online-Konto und muss ein neues eröffnen – die beiden Veranstalter haben kein gemeinsames Konto. Wer im Ausland wohnt und in der Schweiz Ferien macht, kann am Schalter spielen, aber kein Schweizer Online-Konto eröffnen. Wer in Liechtenstein wohnen, fällt in das Swisslos-Vertragsgebiet.

Die ausländischen Anbieter in der Liste bieten keine Schweizer Bewilligung, keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg; ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste stehen, was den Zugang per DNS sperrt. Für Schweizer Spielende sind sie kein «alternativer Zugangsweg», sondern eine Aktion ausserhalb der Schweizer Aufsicht – mit allen Folgen für die Spielsperre, die Sicherheit der Auszahlung und die Besteuerung des Gewinns.

Häufig gestellte Fragen zu Sportwetten mit Android in der Schweiz

Welche Sportwetten-Anwendungen für Android sind in der Schweiz zulässig?

Zugelassen sind nur die Anwendungen der beiden bewilligten Veranstalter: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein sowie die Loterie Romande mit Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Eine Schweizer Bewilligung tragen keine ausländischen Anbieter – ihre Marken tauchen über Affiliate-Werbung und Domains auf der Gespa-Sperrliste auf, fallen aber rechtlich ausserhalb der Schweizer Aufsicht. Wer eine App mit einem anderen Namen auf dem Android-Handy hat, spielt ohne Schweizer Spielsperre, ohne Schweizer Beschwerdestelle und mit dem Risiko, dass die Domain blockiert wird.

Müssen auf dem Mobilgerät dieselben Verlustlimiten gesetzt werden wie am Computer?

Ja. Die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage – Obergrenze CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000 – werden auf Konto-Ebene gesetzt und gelten unabhängig davon, ob die Wette am Computer, in der App oder an der Verkaufsstelle platziert wird. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Die mobilen Zugangswege teilen sich denselben Kontostand und damit dasselbe Limit, was eine Trennung zwischen «Handy-Budget» und «Computer-Budget» ausschliesst.

Welche Risiken bestehen bei Wett-Anwendungen ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung?

Drei Risiken stehen im Vordergrund. Erstens: Eine ausländische Lizenz ist in der Schweiz wirkungslos; eine Schweizer Spielsperre gilt dort nicht. Zweitens: Einsätze und Gewinne können in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, ohne dass die Spielenden eine Schweizer Rekursstelle haben. Drittens: Die Gespa kann die ausländische Domain auf die Sperrliste setzen – Schweizer Telekomanbieter blocken sie per DNS. Gewinne aus ausländischen Angeboten sind nach Thurgauer Praxis als Einkommen steuerpflichtig, unabhängig von der Höhe.

Wie wird der Gewinn einer mobil platzierten Wette aus Einsatz und Quote berechnet?

Der Gewinn ist Einsatz mal Quote. Bei einer Einzelwette mit Einsatz CHF 10 und Quote 2.50 beträgt der Bruttogewinn CHF 25, der Nettogewinn CHF 15. Bei einer Kombinationswette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote – aus drei Voraussagen mit 1.80, 2.10 und 2.50 wird 1.80 × 2.10 × 2.50 = 9.45, und der Einsatz CHF 10 wird mit 9.45 multipliziert. Swisslos rundet den Gewinn zuerst auf zwei Nachkommastellen, dann auf 5 Rappen genau ab. Eine Wette unter CHF 1 oder über CHF 1’000 (CHF 10’000 bei Systemwetten) wird nicht angenommen.

Ab welchem Alter und mit welchem Wohnsitz ist die Registrierung möglich?

Die Online-Registrierung bei Swisslos setzt mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet voraus – die deutschsprachigen Kantone, das Tessin und Liechtenstein. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, ist von der Wette auf dieses Ereignis ausgeschlossen. Die Loterie Romande setzt für Jouez Sport Wohnsitz in einem der sechs Westschweizer Kantone voraus.

Was passiert mit einer Livewette, die nach dem tatsächlichen Wettausgang platziert wird?

Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00 – der Einsatz wird zurückbezahlt, ein Gewinn fällt nicht an. Dieselbe Quote-1.00-Wertung kann Swisslos in spielentscheidenden Situationen anwenden – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid –, auch wenn die Wette dort platziert wurde, wo der Ausgang noch offen schien. Die Livewette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird; ein stockender Stream nimmt der Wette nicht die Gültigkeit, und ein funktionierender Stream macht eine verspätete Wette nicht gültig.

Inhalt erstellt vom Team «Quoten Rechner Info»