Wettboni und Sportwetten-Angebote in der Schweiz: Was die Aufsicht erlaubt und was es kostet
Aktualisiert am 20. Oktober 2026, geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) und die aktuellen Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande.

Ein «riesiger Willkommensbonus» wirkt im Wettangebot-Vergleich wie ein Versprechen auf mehr Geld. In der Schweiz ist dieses Versprechen aus rechtlichen Gründen eng begrenzt, und wer das nicht weiss, übersieht leicht, welche Angebote hier überhaupt zulässig sind. Gratiswetten und Guthaben benötigen die vorgängige Zustimmung der Gespa, die Schweizer Veranstalter dürfen nur zwei sein, und Boni ausländischer Buchmacher fallen unter andere Aufsichtssysteme oder unter gar keine Aufsicht. Die Folge ist, dass dieselbe Überschrift – «die besten Sportwetten-Bonusangebote» – in zwei verschiedene Welten führt: eine kleine, eng geregelte inländische und eine mit grossen Zahlen, aber ohne Schweizer Schutz im Ausland.
Die Rangliste der zehn aktuell diskutierten Anbieter in der folgenden Tabelle trennt diese beiden Welten sauber. Was im Inland unter Sporttip und Jouez Sport läuft, bewegt sich im Rahmen weniger, klar leserlich ausgewiesener Aktionen; was an ausländischen Marken danebensteht, kommt ohne Schweizer Bewilligung und damit ohne Spielsperre-Anschluss, ohne Auszahlungssicherheit und ohne Schweizer Rechtsweg. Beide Gruppen werden hier nach denselben Kriterien beschrieben – bewertet wird, was eine Aktion kostet, welche Regeln sie dem Wettenden aufbürdet und welches Risiko beim ausländischen Anbieter dazukommt. Wer das versteht, kann zwischen einem kleinen Inland-Bonus und einem grossen Offshore-Angebot entscheiden, ohne sich von der Zahl auf der Werbung blenden zu lassen.
Warum Schweizer Wettangebote klein ausfallen müssen
Das Schweizer Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) regelt Sportwetten als Grossspiel und legt in Artikel 21 bis 25 fest, dass pro Veranstalter und pro Spiel eine separate Bewilligung nötig ist. Erteilt werden solche Bewilligungen von der Gespa in Bern, nicht von der Eidgenössischen Spielbankenkommission, die nur für Casinos zuständig ist. Artikel 4 BGS hält fest, dass eine ausländische Bewilligung in der Schweiz keine Wirkung entfaltet – wer hier Sportwetten anbietet, braucht eine Schweizer Bewilligung.

Die Kantone haben sich darauf geeinigt, nicht beliebig viele Veranstalter zuzulassen, sondern die Organisation von Lotterien und Sportwetten zwei Anbietern zu übertragen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide sind interkantonale Genossenschaften beziehungsweise Gesellschaften; Swisslos hat ihren Sitz in Basel, die Loterie Romande operiert aus Lausanne. Mehr Wettanbieter als diese beiden gibt es in der Schweiz nicht, und die Gespa publiziert deshalb keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher – sie publiziert nur die Sperrliste der ausländischen Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blocken sollen.
Diese Knappheit ist die wichtigste Ursache dafür, dass Bonusangebote hier kleiner ausfallen als bei ausländischen Plattformen, und sie hat noch einen zweiten Effekt: Wer in der Schweiz wettet, wettet bei einer von zwei Stellen. Der Wettbewerb um Neukunden, der bei internationalen Buchmachern die Bonushöhe nach oben schraubt, spielt inländisch nicht in derselben Form. Einzahlungsboni von mehreren hundert Prozent, wie sie ausländische Anbieter bewerben, sind im bewilligten Schweizer Markt nicht zugelassen – nicht, weil sie niemand bezahlen könnte, sondern weil das BGS Gratisspiele und Guthaben unter den Vorbehalt der vorgängigen Zustimmung der Aufsicht stellt. Wer einen Bonus ohne diese Zustimmung bewirbt, bewegt sich am Rand der Bewilligung.
Was die Gespa bei Gratisspielen und Guthaben prüft
Artikel 75 Absatz 2 BGS verlangt für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Einwilligung der Aufsichtsbehörde. Die Gespa dokumentiert die Zahl der erteilten Zustimmungen pro Veranstalter und Jahr; im Jahr 2025 waren es 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos. Eine Zustimmung deckt nicht beliebige Werbung, sondern eine konkrete Aktion mit konkreten Bedingungen. Wer als Wettender eine Gratiswette oder ein Bonusguthaben bei einem Schweizer Veranstalter sieht, kann also davon ausgehen, dass die Aufsicht das Format im Einzelfall geprüft hat.

Die Aufsicht prüft dabei nicht, ob das Angebot «grosszügig» ist, sondern ob es mit dem Geldspielgesetz vereinbar bleibt. Das hat Folgen für die Frage, was erlaubt ist: kleine Quotenboosts auf Einzelwetten, ein Bonus auf den Nettogewinn einer Kombiwette, ein Profitboost auf ein definiertes Ereignis – das ist die Art von Mechanik, das «Bonus» in der Schweiz typischerweise meint. Was nicht in derselben Weise zugänglich ist, sind klassische Einzahlungsboni, bei denen ein hoher Prozentsatz des eingezahlten Betrags als Bonusguthaben gewährt wird, und risikofreie Wetten in dem Sinn, dass ein Verlust voll erstattet wird. Solche Modelle sind im Inland nicht durch die Aufsicht abgesegnet, weil sie das beworbene Versprechen «kein Risiko» enthalten – ein Versprechen, das das BGS bei Geldspielen nicht zulässt.
Werbung, das Aussprechen, das Stillschweigen
Das BGS verbietet in Artikel 74 irreführende, aufdringliche oder an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtete Werbung. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist nach Artikel 74 Absatz 3 verboten und kann nach Artikel 131 BGS mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft werden. Inländische Veranstalter bewerben ihre Bonusaktionen zurückhaltend, oft nur im eingeloggten Bereich; ausländische Plattformen bewerben in der Schweiz zwar offiziell nicht, sind aber über Werbenetzwerke erreichbar – genau das ist der Mechanismus, an dem die Gespa mit der Sperrliste ansetzt.
Konsequenz für den Wettenden: Eine Aktion, die laut wirbt und Zahlen in grosser Schrift zeigt, kommt in aller Regel von einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Das heisst nicht zwingend, dass die Aktion nicht ausgezahlt wird – es heisst, dass im Streitfall kein Schweizer Rechtsweg besteht, keine Schweizer Aufsicht eingreift und die Gewinne je nach Kanton steuerlich anders behandelt werden als Gewinne aus bewilligten Schweizer Wetten.
Verlustlimiten, Spielsperre und das, was ein Bonus nicht ändert
Ein Bonus, eine Gratiswette, ein Quotenboost – das alles verändert die Rechnung einer einzelnen Wette, aber es ändert nichts an den Verlustlimiten, die jeder Wettende in der Schweiz selbst setzen muss. Das ist die wichtigste Konsequenz, die ein Wettangebot hat, das im Marketing oft übersehen wird: Die Mechanik, die das eigene Verlustrisiko steuert, wird vom Bonus nicht berührt, und wer sie nicht kennt, schiebt das echte Risiko eines Angebots an die falsche Stelle.
Die Swisslos-Bedingungen verlangen vor der ersten Online-Teilnahme an Sporttip die Festlegung von Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Obergrenze von CHF 9’999 – für Spielende unter 21 Jahren gilt CHF 1’000 als Höchstwert. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Eine Senkung der Limite greift sofort; eine Erhöhung wird erst nach 72 Stunden wirksam, was eine impulsive Erhöhung im Moment eines grossen Verlusts verhindern soll. Die gesetzliche Frist in Artikel 87 VGS beträgt 24 Stunden; Swisslos und Loterie Romande wenden die längere 72-Stunden-Frist in ihren eigenen Bedingungen an, was strenger ist als das Gesetz.
Die Spielsperre ist die zweite Schutzlinie. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos – einschliesslich Online-Casinos – sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Register ist die einzige Verbindung zwischen den Schweizer Veranstaltern: Eine Spielsperre, die bei einem Anbieter eingetragen ist, gilt automatisch auch beim anderen. Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sind an dieses Register nicht angeschlossen; eine Spielsperre im Inland sperrt den Zugang bei einem offshore-Anbieter nicht.
Warum ein Bonus das Verlustrisiko nicht aufhebt
Die Werbung spricht von «Gratiswetten» und «risikofreien Wetten»; die Realität ist, dass eine Gratiswette zwar den Einsatz für eine einzelne Wette ersetzt, aber nicht das Verlustrisiko aus der Spielgewohnheit beseitigt. Wer bei einem Bonusangebot fünfmal so viel wettet wie sonst, weil das «Geschenk» lockt, hat am Ende nicht weniger riskiert, sondern mehr – nur dass ein Teil des Risikos scheinbar vom Anbieter getragen wird, was psychologisch genau der Mechanismus ist, vor dem die Verlustlimite schützen soll.
Konsequenz für den eigenen Umgang mit einem Bonusangebot: Wer eines annimmt, sollte die Verlustlimite so setzen, als gäbe es den Bonus nicht. Wenn die Limite das übliche Wochenbudget nicht abdeckt, wenn der Bonus dazu verführt, häufiger zu wetten oder höhere Einsätze zu setzen, dann ist die Limite zu erhöhen – nicht, weil das Angebot da ist, sondern weil das eigene Wettverhalten sich ändert. Im Inland gilt: Senkung sofort, Erhöhung erst nach 72 Stunden. Diese Wartefrist ist bewusst gesetzt, und ein Bonus, der «jetzt zugreifen» suggeriert, sollte diese Frist respektieren, nicht umgehen.
Wo die Spielsperre im Ausland nicht greift
Ausländische Plattformen ohne Schweizer Bewilligung sind an das Schweizer Sperrregister nicht angeschlossen. Wer sich im Inland sperren lässt, kann bei einem offshore-Anbieter weiter wetten, ohne dass die Inland-Sperre technisch etwas ausrichtet. Die Sperrliste der Gespa blockt zwar Domains per DNS – sie wird aber ständig umgangen, was die Gespa selbst als «Domain-Hopping» bezeichnet; in der Liste tauchen Domains auf, die innerhalb von Stunden durch neue ersetzt werden. Wer sich selbst sperren will, muss also beim inland-Anbieter sperren, sich beim ausländischen Anbieter separat sperren lassen und sich bewusst sein, dass die Sperre dort nur greift, wenn der Anbieter eine entsprechende Funktion anbietet – und das nicht alle tun.
Konsequenz für jemanden, der feststellt, dass er zu viel wettet: Eine Inland-Sperre bei Swisslos oder Loterie Romande ist der wirksamste Schritt in der Schweiz; sie gilt registerübergreifend und für die gesamte Schweizer Veranstalterlandschaft. Alles, was zusätzlich bei ausländischen Anbietern läuft, ist eine separate Entscheidung.
Die zehn Anbieter im Vergleich
Die Rangliste trennt zwei Gruppen, die unter Schweizer Recht unterschiedlich zu bewerten sind: die zwei bewilligten inländischen Veranstalter, deren Angebote unter Gespa-Aufsicht laufen, und ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, deren Angebote hier nur als Referenz beschrieben werden, weil Schweizer Wettende ihnen im Internet begegnen. Beide Gruppen werden nach denselben Kriterien beschrieben: Bewilligungsstatus, Angebotsmechanik, Einsatzlimitien, Auszahlungsmodalitäten. Was die Inland-Gruppe strukturell von der Offshore-Gruppe unterscheidet, ist im Rahmen dieses Vergleichs die entscheidende Grösse.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, Aufsicht Gespa) | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| BC.Game | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht ausgewiesen, keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Funbet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht ausgewiesen, keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Unibet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht ausgewiesen, keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 20Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht ausgewiesen, keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| FortuneJack | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht ausgewiesen, keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Rainbet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht ausgewiesen, keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Bahigo | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht ausgewiesen, keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| HornetBet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht ausgewiesen, keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Tabelle trägt nur Informationen, die ausgewiesen sind: den Bewilligungsstatus und den Veranstalter oder die ausgewiesene Lizenz. Für die Inland-Veranstalter heisst das, dass die Aufsichtsbehörde und das Bundesgesetz, unter dem sie stehen, genannt sind; für die Offshore-Anbieter heisst das, dass ihre ausgewiesene Lizenz in der Schweiz keine Wirkung entfaltet, was Artikel 4 BGS so vorsieht. Was die Tabelle nicht zeigt, sind die konkreten Bonusmechaniken – die stehen in den folgenden Anbieterprofilen, weil sie sich zwischen Inland und Ausland strukturell unterscheiden.
Was die Inland-Veranstalter an Aktionen anbieten
Die Inland-Gruppe kann kein klassisches Einzahlungsbonus-Programm fahren, weil das BGS Gratisguthaben unter den Vorbehalt der Gespa-Zustimmung stellt. Die Mechaniken, die im Inland laufen, sind deshalb eng umrissene Aktionen, die pro Wettende und pro Aktion einzeln limitiert sind. Bei Sporttip sind das im Wesentlichen drei: der Kombiboost auf den Nettogewinn von Kombinationswetten, der Quotenboost auf Prematch-Einzelwetten und der Profitboost auf einzelne Sportereignisse. Die Loterie Romande bietet analoge Aktionen unter Jouez Sport an; die konkreten Mechanismen sind in den Spielregeln dokumentiert.
Was diese Mechaniken gemeinsam haben: Sie erhöhen den Gewinn im Erfolgsfall, ersetzen aber nicht den Einsatz. Sie sind pro Wettende nur einmal nutzbar – eine Mehrfach-Annahme derselben Aktion ist nicht vorgesehen – und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost, weil die Wette vorzeitig beendet wird. Wer mit einem dieser Angebote rechnet, muss also einplanen, dass die Erhöhung des Gewinns an klare Bedingungen geknüpft ist: Mindestanzahl Voraussagen, Mindestquote pro Voraussage, Prematch-Status, definiertes Bonusportfolio.
Was die Offshore-Anbieter versprechen und warum die Versprechen hier nicht zählen
Die Offshore-Anbieter in dieser Liste werben international mit Einzahlungsboni von 100 % und mehr, mit «risikofreien» Erstwetten und mit Cashback-Programmen. Diese Mechaniken sind in der Schweiz nicht zugelassen – nicht, weil die Mechanik selbst verboten wäre, sondern weil der Anbieter, der sie anbietet, keine Schweizer Bewilligung hat. Die Aufsicht durch die Gespa fehlt, der Anschluss an das Schweizer Spielsperrenregister fehlt, und im Konfliktfall gibt es keinen Schweizer Rechtsweg. Die Werbung selbst verstösst gegen Artikel 74 Absatz 3 BGS, was mit Busse bis CHF 500’000 bestraft werden kann; die Spielteilnahme ist nach bundesgerichtlicher Praxis nicht strafbar, aber Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Konsequenz für die Tabelle: Sie zeigt bei den Offshore-Anbietern keine konkrete Bonushöhe, kein Cashback-Prozent und keine «Freiwette» – nicht, weil solche Angebote nicht existieren, sondern weil die Beschreibung hier nicht Werbung sein soll und die konkreten Zahlen ohne Schweizer Aufsicht keine belastbare Aussage über das sind, was ein Wettender tatsächlich erhält. Was bleibt, ist die Feststellung, dass diese Anbieter ohne Schweizer Bewilligung operieren und dass jeder, der bei ihnen spielt, sich ausserhalb des Schutzes des BGS bewegt.
Swisslos Sporttip: die Inland-Hälfte für Deutschschweiz, Tessin und Liechtenstein
Sporttip ist das Produkt, unter dem Swisslos Sportwetten anbietet. Swisslos – SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel – organisiert Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, die am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Das Vertragsgebiet von Swisslos umfasst die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in einem dieser Kantone wohnt, kann ein Swisslos-Online-Konto eröffnen; wer in der Westschweiz wohnt, fällt in das Vertragsgebiet der Loterie Romande.
Die Bonusstruktur bei Sporttip besteht aus drei klar umrissenen Aktionsformaten, die alle einzeln von der Gespa genehmigt sind: Kombiboost, Quotenboost und Profitboost. Diese drei sind das, was im Inland unter «Wettangebot» und «Bonusangebot» gemeint ist; alles, was darüber hinausgeht, ist im Inland nicht zugänglich. Wer aus den Werbe-Vergleichen mit Offshore-Bögen auf Schweizer Inland «100 % Bonus» oder «Gratiswette ohne Bedingungen» schliesst, verlässt das, was das BGS zulässt.
Der Kombiboost im Detail
Der Kombiboost ist eine Aufstockung des Nettogewinns auf Online-Kombinationswetten, die mehrere Voraussagen kombinieren. Er gilt nur online – Prematch, Live und Systemwetten – und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich nach der Anzahl der kombinierten Voraussagen: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Der Einsatz und die Gewinnerhöhung sind limitiert; Swisslos dokumentiert die aktuellen Höchstwerte in den Spielregeln.
Was diese Mechanik konkret macht: Wer eine Kombiwette mit fünfzehn Voraussagen und einer Mindestquote von 1.50 pro Voraussage abschliesst, erhält im Erfolgsfall den Nettogewinn verdoppelt. Der Einsatz wird nicht zurückerstattet – eine Gratiswette mit Einsatzrückerstattung ist der Kombiboost nicht. Wer die Bedingungen nicht einhält – zum Beispiel eine Voraussage unter Quote 1.50 hat oder nur drei statt vier Voraussagen kombiniert – erhält den Boost nicht. Die Aktion ist pro Wettende und pro Berechnung einmal nutzbar; eine Mehrfach-Teilnahme mit demselben Wettschein ist nicht vorgesehen.
Konsequenz für die Praxis: Der Kombiboost ist eine Aktion, die für Wettende mit einer Strategie auf Mehrfach-Kombinationen einen messbaren Mehrwert hat – aber nur, wenn die Wettenden die Voraussagen nicht wegen des Boosts konstruieren, sondern die Voraussagen unabhängig vom Boost treffen. Wer auf fünfzehn Voraussagen kommt, nur um 100 % Boost zu erhalten, hat fünfzehn einzelne Fehlerquellen. Im Inland ist der Boost deshalb kein Argument, die eigene Wett-Disziplin zu lockern.
Quotenboost und Profitboost: zwei eng verwandte Aktionen
Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; sie erhöhen die angezeigte Quote für eine konkrete Wette. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettende nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Die Mechanik ähnelt dem Kombiboost insofern, als sie eine Erhöhung des Gewinns im Erfolgsfall verspricht, den Einsatz aber nicht zurückerstattet.
Konsequenz für die Wahl zwischen Quotenboost und Profitboost: Beide Aktionen sind auf eine einzelne Voraussage ausgelegt; wer mit Einzelwetten arbeitet, kann sie ohne Kombinations-Risiko nutzen. Wer den Boost mitnimmt, akzeptiert, dass die Wette in den Spielregeln klar umrissenen Bedingungen unterliegt – insbesondere dass die Aktion nicht mit anderen Aktionen kombinierbar ist und dass die Erhöhung an einen konkreten Wettschein gebunden ist.
Cash-Out: was möglich ist und was nicht
Cash-Out ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten – eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Was das in der Konsequenz heisst: Cash-Out ist eine Funktion, die Swisslos nach eigenem Ermessen anbietet und die im Einzelfall nicht verfügbar sein kann. Wer eine Wette mit Cash-Out plant, kann sich nicht darauf verlassen, dass die Option zum gewünschten Zeitpunkt zur Verfügung steht; wer eine Wette ohne Cash-Out platziert, hat im Erfolgsfall den vollen Gewinn. Bei Wetten mit Quotenboost, Profitboost oder Kombiboost verfällt der Boost, sobald Cash-Out ausgeführt wird – der Boost gehört dann zur Wette und wird mit der vorzeitiger Auszahlung gegenstandslos.
Limits, Auszahlung und was bei einer Annullierung passiert
Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1; der Höchsteinsatz beträgt CHF 1’000 für Einzel- oder Kombinationswetten und CHF 10’000 für Systemwetten. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote (bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten) und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Konsequenz für die Auszahlung: Swisslos schreibt Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Wer Schweizer Wettende ist, hat damit eine klare Auszahlungsmechanik auf ein Konto im eigenen Namen; anonym oder in Kryptowährungen wird in der Schweiz nicht ausgezahlt, weil Artikel 50 Absatz 2 VGS eine Auszahlung nur auf ein Konto im Namen des Spielenden vorsieht.
Die Rolle von Sporttip in der Rangliste
Sporttip ist einer der zwei einzigen Schweizer Veranstalter mit Bewilligung. Das heisst nicht, dass Sporttip die «beste» Wettplattform der Schweiz ist – es heisst, dass Sporttip neben der Loterie Romande die einzige Plattform ist, die hier überhaupt legal Sportwetten anbieten darf. Der Wert von Sporttip liegt in der Aufsicht durch die Gespa, im Anschluss an das Schweizer Spielsperrenregister, in der Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen und in der Tatsache, dass Gratisspiele und Guthaben einzeln von der Aufsicht genehmigt sind.
Für die Rangfolge bedeutet das: Sporttip steht am Anfang der Inland-Gruppe, weil das Produkt die deutsche Schweiz, das Tessin und Liechtenstein abdeckt und damit das grössere Vertragsgebiet der beiden Veranstalter bedient. Wer in einem dieser Kantone wohnt, kommt an Sporttip nicht vorbei, wenn er in der Schweiz legal wetten will.
Loterie Romande Jouez Sport: die Inland-Hälfte für die Westschweiz
Jouez Sport ist das Produkt, unter dem die Loterie Romande Sportwetten anbietet. Die Loterie Romande – Société de la Loterie de la Suisse Romande – veranstaltet das Angebot für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; das Unternehmen zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer in einem dieser sechs Kantone wohnt, kann ein Online-Konto bei der Loterie Romande eröffnen; wer in der Deutschschweiz wohnt, fällt in das Vertragsgebiet von Swisslos.
Die Loterie Romande hat 2025 deutlich mehr Zustimmungen der Gespa für Gratisspiele und Guthaben erhalten als Swisslos – 24 im Vergleich zu 8. Das heisst nicht, dass die Loterie Romande «grosszügigere» Boni anbietet; es heisst, dass die Aufsicht im Einzelfall mehr Aktionen genehmigt hat. Die Mechaniken, die im Inland laufen, sind analog zu Sporttip: Quotenboosts auf Einzelwetten, Boosts auf Kombinationswetten und Profitboosts auf definierte Sportereignisse, jeweils mit klaren Bedingungen und mit Einsatz- und Erhöhungslimiten.
Wettangebot, Limits und Spielregeln
Die Spielregeln der Loterie Romande für Jouez Sport sind nach Struktur und Logik mit den Sporttip-Regeln vergleichbar: Mindest- und Höchsteinsätze, Cash-Out nur online und nur als Voll-Casch-Out ohne Teilauszahlung, keine Garantie für Cash-Out auf jedem Markt, Behandlung abgesagter Ereignisse mit Quote 1.00 für Kombinations-Voraussagen und vollständige Rückerstattung für Einzelwetten. Die konkreten Zahlen weichen ab – die Loterie Romande dokumentiert sie in ihren eigenen Teilnahmebedingungen –, aber die Struktur folgt demselben Muster, weil beide Anbieter unter demselben Bundesgesetz operieren.
Konsequenz für jemanden, der beide Anbieter vergleicht: Wer in der Westschweiz wohnt, hat keine Wahl zwischen Sporttip und Jouez Sport als Hauptveranstalter – die Vertragsgebiete sind getrennt. Wer in einem Deutschschweizer Kanton wohnt, kann sich nicht bei der Loterie Romande registrieren, weil das Online-Konto an den Wohnsitz im Vertragsgebiet gebunden ist. Die Inland-Gruppe ist damit keine Auswahl unter zwei gleichwertigen Produkten, sondern eine geografische Zuordnung mit einem Produkt pro Region.
Auszahlung und Spielguthaben
Die Loterie Romande zahlt Spielguthaben auf Schweizer Bank- oder Postkonten aus; die Fristen und Höchstwerte sind in den Teilnahmebedingungen dokumentiert. Analog zu Swisslos gilt, dass eine Auszahlung nur auf ein Konto im eigenen Namen möglich ist, weil Artikel 50 Absatz 2 VGS das so vorsieht. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist auch bei der Loterie Romande nicht auszahlbar – ein zentraler Unterschied zu Offshore-Anbietern, bei denen ein «Bonusguthaben» oft als auszahlbar beworben wird, dann aber an Umsatzbedingungen hängt.
Konsequenz für die Vergleichbarkeit mit Offshore: Im Inland ist «Bonusguthaben» per Definition nicht auszahlbar, sondern eine Wett-Möglichkeit. Wer aus der Werbung eines Offshore-Anbieters den Schluss zieht, dass ein «Bonus» auch in der Schweiz so funktioniert, übersieht, dass die Aufsicht im Inland genau diese Auszahlbarkeit aus Promotionen ausschliesst. Die Inland-Aktionen erhöhen den Gewinn im Erfolgsfall, ohne dass ein separates Bonus-Konto entsteht, das freigespielt werden müsste.
Die Rolle von Jouez Sport in der Rangliste
Jouez Sport steht am Anfang der Inland-Gruppe neben Sporttip, weil das Produkt die Westschweiz abdeckt und damit das zweite der zwei Vertragsgebiete bedient. Wer in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnt, kommt an Jouez Sport nicht vorbei, wenn er in der Schweiz legal wetten will. Die Tatsache, dass die Loterie Romande 2025 deutlich mehr Zustimmungen der Gespa für Gratisspiele und Guthaben erhalten hat als Swisslos, deutet auf eine etwas aktivere Aktionstätigkeit hin – aber innerhalb derselben engen Spielregeln, die das BGS setzt.
BC.Game: Offshore ohne Schweizer Bewilligung
BC.Game ist eine internationale Plattform, die in der Schweiz ohne Bewilligung operiert. Die ausgewiesene Lizenz ist nicht etabliert, und eine Lizenz aus einem anderen Rechtsraum – Curaçao, Malta, Anjouan oder ein anderer – entfaltet in der Schweiz keine Wirkung, weil Artikel 4 BGS ausländische Bewilligungen ausschliesst. BC.Game ist nicht an das Schweizer Spielsperrenregister angeschlossen; wer sich im Inland sperren lässt, kann bei BC.Game weiter spielen, ohne dass die Inland-Sperre technisch etwas ausrichtet. Im Streitfall gibt es keinen Schweizer Rechtsweg; die Gewinne sind im Verfahren gegen den Anbieter nach bundesgerichtlicher Praxis einziehungsfähig.
Die Werbung von BC.Game spricht von grossen Einzahlungsboni und «risikofreien» Wetten. In der Schweiz ist diese Werbung nach Artikel 74 Absatz 3 BGS verboten und kann mit Busse bis CHF 500’000 bestraft werden – nicht den Wettenden, sondern den Anbieter. Die Plattform ist über internationale Werbenetzwerke erreichbar; Schweizer Wettende treffen sie im Internet, ohne dass sie im Inland beworben wird. Die Sperrliste der Gespa blockt Domains per DNS; BC.Game-Domains können auf der Liste stehen und innerhalb von Stunden durch neue Domains ersetzt werden.
Konsequenz für die Rangliste: BC.Game steht in der Offshore-Gruppe, weil die Plattform keine Schweizer Bewilligung hat. Die Plattform ist nicht deshalb gut oder schlecht, weil sie in der Liste steht; sie ist deshalb hier, weil Schweizer Wettende ihr im Internet begegnen und die Beschreibung des Status eine sachliche Einordnung ermöglicht. Wer bei BC.Game spielt, bewegt sich ausserhalb des Schutzes des BGS.
Funbet: Offshore ohne Schweizer Bewilligung
Funbet arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Die Plattform wirbt international mit klassischen Bonusmechaniken, die in der Schweiz nicht zugelassen sind. Die Werbung selbst verstösst gegen Artikel 74 Absatz 3 BGS; die Sperrliste der Gespa kann Domains blocken.
Die Plattform ist für Schweizer Wettende erreichbar, wird aber in der Schweiz nicht beworben. Konsequenz für die Rangliste: Funbet gehört zu den Offshore-Marken, die keine Schweizer Bewilligung vorweisen können; eine inhaltliche Bewertung der Bonusmechaniken ist hier nicht möglich, weil die konkreten Zahlen ohne Schweizer Aufsicht keine belastbare Aussage über das sind, was ein Wettender tatsächlich erhält. Was bleibt, ist die Feststellung, dass der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung operiert und sich ausserhalb des Schutzes des BGS bewegt.
Unibet: Offshore ohne Schweizer Bewilligung
Unibet ist eine international bekannte Marke, die in der Schweiz ohne Bewilligung operiert. Die ausgewiesene Lizenz ist nicht etabliert; eine Lizenz aus einem anderen Rechtsraum entfaltet in der Schweiz keine Wirkung nach Artikel 4 BGS. Unibet ist nicht an das Schweizer Spielsperrenregister angeschlossen; im Streitfall gibt es keinen Schweizer Rechtsweg. Die Plattform wirbt mit klassischen Bonusmechaniken, die in der Schweiz nicht zugelassen sind, weil der Anbieter keine Schweizer Bewilligung hat. Die Sperrliste der Gespa kann Domains blocken; Unibet-Domains können auf der Liste stehen.
Die Plattform ist für Schweizer Wettende über das Internet erreichbar. Konsequenz für die Rangliste: Unibet führt keine Schweizer Bewilligung. Die Plattform gehört zu den bekannteren internationalen Anbietern, was ihre Sichtbarkeit im Internet erhöht – nicht ihren Status in der Schweiz. Wer bei Unibet spielt, bewegt sich ausserhalb des BGS-Schutzes, und die internationalen Garantien, die der Anbieter in anderen Rechtsräumen bietet, gelten in der Schweiz nicht.
20Bet: Offshore ohne Schweizer Bewilligung
20Bet operiert in der Schweiz ohne Genehmigung. Es besteht kein Anschluss an das Spielsperrenregister der Gespa, und ein Schweizer Rechtsweg ist bei Streitigkeiten ausgeschlossen. Die Plattform bewirbt international klassische Bonusmodelle, die hier nicht zulässig sind, da die notwendige Schweizer Bewilligung fehlt. Die Domain kann zudem auf der Sperrliste der Gespa landen.
20Bet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Die Plattform ist eine von mehreren international operierenden Marken, die in der Schweiz über das Internet sichtbar sind; was an Werbung in der Schweiz erscheint, verstösst gegen Artikel 74 Absatz 3 BGS.
FortuneJack: Offshore ohne Schweizer Bewilligung
FortuneJack ist eine internationale Plattform mit Schwerpunkt auf Kryptowährungen, die in der Schweiz ohne Bewilligung operiert. Die ausgewiesene Lizenz ist nicht etabliert; eine Lizenz aus einem anderen Rechtsraum entfaltet in der Schweiz keine Wirkung nach Artikel 4 BGS. FortuneJack ist nicht an das Schweizer Spielsperrenregister angeschlossen; im Streitfall gibt es keinen Schweizer Rechtsweg. Die Plattform wirbt mit Bonusmechaniken, die in der Schweiz nicht zugelassen sind.
Die Auszahlung bei FortuneJack erfolgt nach den Bedingungen des Anbieters, die in der Schweiz keine Wirkung entfalten. Konsequenz für die Rangliste: FortuneJack hat keine Schweizer Bewilligung. Die Plattform gehört zu den Anbietern, die in der Schweiz über das Internet erreichbar sind; was an Werbung erscheint, verstösst gegen Artikel 74 Absatz 3 BGS, und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter einziehungsfähig sein.
Rainbet: Offshore ohne Schweizer Bewilligung
Rainbet besitzt ebenfalls keine Schweizer Bewilligung. Da der Anbieter nicht unter Aufsicht der Gespa steht, profitieren Wettende nicht vom hiesigen Spielerschutz, und eine Anbindung an das Sperrregister existiert nicht. Die Internetadresse unterliegt dem Risiko, durch die Gespa gesperrt zu werden.
Rainbet verfügt ebenfalls über keine Schweizer Bewilligung. Die Plattform ist eine von mehreren international operierenden Marken; was an Werbung in der Schweiz erscheint, verstösst gegen Artikel 74 Absatz 3 BGS.
Bahigo: Offshore ohne Schweizer Bewilligung
Bahigo führt keine Schweizer Bewilligung und ist daher nicht Teil des regulierten Marktes. Kunden haben keine Option auf einen Schweizer Rechtsweg bei Auseinandersetzungen, da der Anbieter weder vom BGS noch von der Gespa lizenziert ist. Auch für diese Domain greifen die Sperrmassnahmen der Schweizer Behörden.
Bahigo verfügt ebenfalls über keine Schweizer Bewilligung. Die Plattform ist eine von mehreren international operierenden Marken, die in der Schweiz über das Internet sichtbar sind.
HornetBet: Offshore ohne Schweizer Bewilligung
HornetBet agiert ohne Bewilligung in der Schweiz. Da keine Lizenz nach dem Geldspielgesetz vorliegt, gibt es weder einen Anschluss an das Sperrregister noch eine rechtliche Absicherung für Nutzer. Die Seite kann jederzeit via DNS-Sperre der Gespa blockiert werden.
HornetBet hat ebenfalls keine Schweizer Bewilligung. Die Plattform gehört zu den Anbietern, die in der Schweiz über das Internet sichtbar sind; was an Werbung erscheint, verstösst gegen Artikel 74 Absatz 3 BGS.
Was eine Aktion kostet: die Mechanik hinter den Zahlen
Die Mechanik hinter einem «Bonus» folgt im Sportwetten-Markt einem einheitlichen Muster, und die Kosten sind oft nicht dort, wo der Werbetext sie vermuten lässt. Die folgende Erklärung greift das auf, was in den Spielregeln steht – insbesondere die Art, wie ein Buchmacher einen Vorteil einbaut, ohne dass die Aktion selbst diesen Vorteil offenlegt.
Der Quotenschlüssel als stille Grösse
Jede Wette hat einen Preis – die Quote. Eine Quote von 2.10 auf einen Ausgang bedeutet, dass der Buchmacher bei einem Einsatz von CHF 10 im Erfolgsfall CHF 21 auszahlt. Was die Quote nicht offenlegt, ist der Anteil des Einsatzes, den der Buchmacher behält: den Margenaufschlag. Bei einer Zwei-Wege-Wette mit identischen Quoten auf beide Seiten lässt sich dieser Aufschlag direkt berechnen.
Ein illustratives Beispiel: Angenommen, ein Buchmacher bietet eine Zwei-Wege-Wette mit Quote 1.90 auf jeden der beiden Ausgänge an. Was bleibt dann vom Einsatz übrig, wenn beide Ausgänge gleich wahrscheinlich sind? Die Auszahlungsquote ist 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also 1 ÷ (0’526 + 0’526), also 1 ÷ 1’053, also rund 0.95 oder 95 %. Das heisst: Von jedem CHF 100, das auf diese Wette gesetzt wird, zahlt der Buchmacher im fairen Fall CHF 95 zurück und behält CHF 5 als Marge. Der Betrag ist nicht versteckt – er liegt in der Quote –, aber er steht nicht auf der Angebotsseite, sondern nur in der Rechnung.
Konsequenz für den Wettenden: Bei einer Quote von 1.90 / 1.90 liegt die Marge in der Grössenordnung von rund 5 % pro Wette. Bei Quoten von 1.85 / 1.85 ist die Marge höher, weil der Buchmacher weniger zurückzahlt; bei Quoten von 2.00 / 2.00 ist sie niedriger. Eine Aktion, die den Gewinn um 5 % erhöht, gleicht damit ungefähr die Marge einer einzigen Wette aus – aber nicht die Marge von vielen Wetten, die nötig sind, um den Bonus freizuspielen.
Warum eine Aktion nicht «gratis» ist, wenn sie nach Werbung wirkt
Die Inland-Aktionen bei Sporttip und Jouez Sport erhöhen den Gewinn im Erfolgsfall, ohne den Einsatz zurückzuerstatten. Wer einen Kombiboost von 5 % auf vier Voraussagen erhält, hat im Erfolgsfall 5 % mehr Nettogewinn – der bleibt jedoch an die Ausgangsquote gebunden, deren Margequote schon im Preis liegt. Eine Aktion von 5 % ist damit eine Erhöhung, die ungefähr die Marge einer einzigen Wette kompensiert; sie ist kein «gratis Geld», sondern eine kleine Korrektur am Erwartungswert der Wette.
Die Offshore-Aktionen werben mit höheren Prozentsätzen – 100 % Einzahlungsbonus, «risikofreie» Wetten, Cashback-Programme –, aber diese Prozentsätze sind an Umsatzbedingungen geknüpft, die im Werbetext oft nicht stehen. Wer einen 100-%-Bonus auf EUR 100 erhält, muss typischerweise den Bonus- und Einzahlungsbetrag mehrere Male zu einer Mindestquote umsetzen, bevor eine Auszahlung möglich ist; die Marge jeder dieser Umsatz-Wetten ist der stille Preis der Aktion.
Konsequenz für die Bewertung: Eine Aktion, die nach Werbung «100 %» verspricht, ist im Inland nicht zugänglich; im Ausland ist sie an Umsatzbedingungen geknüpft, deren Kosten sich aus dem Produkt von Marge und Anzahl der nötigen Wetten ergeben. Wer die Marge einer Wette kennt, kann die effektiven Kosten einer Bonusaktion einschätzen, ohne den Werbetext zu lesen.
Reingewinn, Verteilung und was am Ende übrig bleibt
Swisslos hat im Geschäftsbericht 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. ausgewiesen: CHF 506 Mio. flossen in die kantonalen Fonds, CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderder Schweiz, die daraus Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe finanziert. Aus den Sportwetten allein stammten CHF 109 Mio. – 2024 waren es CHF 122 Mio. Der Rückgang ist nicht dramatisch, aber sichtbar; ein Indiz dafür, dass der Schweizer Sportwetten-Markt nicht wächst, sondern sich nach der Covid-Spitze wieder normalisiert.
Was diese Verteilung mit dem Wettangebot zu tun hat: Der Reingewinn fliesst nicht in Boni, sondern in öffentliche Zwecke – die Swisslos-Aktionen sind eng umrissene Werbeaktionen, die von der Aufsicht genehmigt sind, nicht grosszügige Boni, die aus einem Marketing-Budget finanziert werden. Die Inland-Mechanik folgt damit einer anderen Logik als die Offshore-Mechanik, die ihre Boni aus dem Wettbewerb um Neukunden finanziert.
Konsequenz für die Erwartung: Wer im Inland ein «grösseres» Bonusangebot erwartet, wartet auf etwas, das die Struktur nicht hergibt. Die Inland-Mechaniken sind so gestaltet, dass sie im Rahmen des BGS liegen, nicht im Rahmen eines Marketing-Wettbewerbs. Wer ein Offshore-Angebot annimmt, um «mehr Bonus» zu erhalten, handelt gegen die Schweizer Aufsicht und ohne Schweizer Schutz; wer im Inland bleibt, nimmt kleinere, aber bewachte Aktionen in Kauf.
Häufige Fragen zu Wettboni und Angeboten in der Schweiz
Welche Wettangebote und Boni sind in der Schweiz zulässig?
Zulässig sind Wettangebote der zwei bewilligten Veranstalter: Swisslos mit Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, sowie die Loterie Romande mit Jouez Sport für die Westschweiz. Bonusaktionen wie Quotenboosts, Profitboosts und Kombiboosts sind erlaubt, sofern die Gespa jede Aktion einzeln genehmigt; klassische Einzahlungsboni mit Auszahlung des Bonusguthabens sind im Inland nicht zugänglich.
Warum sind Bonusangebote bei den Schweizer Veranstaltern kleiner als bei ausländischen Seiten?
Das Bundesgesetz verlangt für Gratisspiele und Guthaben die vorgängige Zustimmung der Aufsicht; nur zwei Veranstalter sind bewilligt, und der Wettbewerb um Neukundenboni, der im Ausland die Grössen treibt, spielt im Inland nicht. Ausländische Anbieter werben mit hohen Boni, weil sie ohne Aufsicht agieren und im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg bieten – die Höhe des Bonus ist also kein Indiz für dessen Wert.
Wie funktioniert der Kombiboost und welche Voraussagen zählen dafür?
Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Online-Kombiwette: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen mit einer Mindestquote von je 1.50. Der Einsatz wird nicht zurückerstattet; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Die Aktion ist pro Wettende einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert.
Wird bei einer Gratiswette der Einsatz mit dem Gewinn zurückbezahlt?
Im Inland nicht: Eine Gratiswette ersetzt den Einsatz und erhöht den Gewinn, erstattet den Einsatz aber nicht zurück. Im Ausland werben Anbieter mit «risikofreien» Wetten, die den Einsatz bei Verlust als Gratiswette zurückgeben – diese Gratiswetten haben dann wiederum eine eigene Umsatzbedingung und sind nicht in Geld auszahlbar.
Welche Bedingungen sind bei einem Bonusangebot vor der Annahme zu prüfen?
Zu prüfen sind die Höhe der Mindestquote pro Voraussage, die Anzahl der nötigen Voraussagen, die Frist der Aktion, der maximale Boost und die Behandlungseinziehung bei Cash-Out. Im Inland stehen diese Bedingungen in den Spielregeln; im Ausland stehen sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters, die in der Schweiz keine Wirkung entfalten, wenn der Anbieter keine Schweizer Bewilligung hat.
Was bedeutet es für Wettende, wenn ein Angebot von einer Seite ohne Schweizer Bewilligung stammt?
Die ausländische Bewilligung wirkt in der Schweiz nicht; der Anbieter ist nicht an das Spielsperrenregister angeschlossen, im Streitfall gibt es keinen Schweizer Rechtsweg, und Gewinne können nach bundesgerichtlicher Praxis im Verfahren gegen den Anbieter einziehungsfähig sein. Die Werbung für solche Angebote ist in der Schweiz verboten; die Sperrliste der Gespa blockt sie per DNS, was aber durch neue Domains umgangen werden kann.
Bonus – Quoten Rechner Info
Inhalt erstellt vom Team «Quoten Rechner Info»
