Neukundenbonus bei Sportwetten in der Schweiz
Wer sich in der Schweiz erstmals bei einem Sportwettenanbieter anmeldet,sucht in den meisten Fällen nach einem Willkommensangebot: einem Bonus auf die erste Einzahlung, einer Gratiswette, einem Boost auf die erste Kombination. Was viele nicht wissen: Gratisspiele und Startguthaben brauchen in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde, weshalb die bewilligten Veranstalter nur vergleichsweise kleine Aktionen führen. Wer dort ein Konto eröffnet, bekommt keinen klassischen 100-%-Bonus, sondern Promo-Codes, Boosts und zeitlich begrenzte Aktionen. Genau diese Versprechen lohnen einen genaueren Blick, weil sie an Bedingungen hängen, die in der Werbung oft fehlen.

Stand: 20. Oktober 2026 · Geprüft gegen Swisslos Spielregeln (Version 4.2) und die Gespa-Aufsichtspraxis.
Rechtslage: warum Schweizer Angebote kleiner ausfallen
Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), seit 1. Januar 2019 in Kraft, stuft Sportwetten als Grossspiel ein. Zuständig ist die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern). Sie vergibt pro Veranstalter eine Bewilligung und pro Spiel eine eigene Spielbewilligung. Wer ohne diese Bewilligung in der Schweiz Sportwetten anbietet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahre.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das sind Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, sowie die Loterie Romande mit Jouez Sport für die Romandie. Beide arbeiten unter dem Geldspielkonkordat von 2021. Eine Online-Registrierung ist nur möglich, wenn man in der jeweiligen Vertragsregion wohnt. Wer im Aargau wohnt, geht zu Swisslos. Wer in Genf wohnt, geht zur Loterie Romande. Wer woanders wohnt, hat keine andere Schweizer Wahl.
Was angeboten werden darf, steht auf einer geschlossenen Liste der Gespa: bewilligte Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen, zuletzt aktualisiert am 10.09.2026. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind nicht erlaubt. Die Liste enthält keine Eckball- oder Kartenmärkte, keine eigene Esports-Sektion. Frauenwettbewerbe und Qualifikationsspiele sind nur erlaubt, wenn sie namentlich aufgeführt sind. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ohnehin ausgeschlossen.
Die entscheidende Stelle für Neukundenangebote findet sich in Art. 75 Abs. 2 BGS: Gratisspiele und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt, jeweils mit klar definierten Konditionen. Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist ohnehin verboten und kann mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft werden. Das schiebt das verfügbare Material für einen Neukundenbonus in einen engen Rahmen: keine üppige Willkommensaktion, sondern promo-aktionen, die einzeln von der Aufsicht abgesegnet sind.
Wichtig für Neukunden: Es gibt in der Schweiz keine Bewilligung für einen klassischen «100 % bis CHF 200»-Bonus auf die erste Einzahlung. Was es gibt, sind bewilligte Aktionen einzelner Veranstalter, zeitlich begrenzt, an klare Regeln gebunden. Wer in der Schweiz wettet und einen «normalen» Neukundenbonus erwartet, sucht etwas, das hier rechtlich nicht zugelassen ist.
Verantwortungsvolles Spielen: was vor der ersten Wette zu setzen ist
Bevor bei Sporttip die erste Wette platziert wird, müssen Spielende drei Verlustlimiten selbst setzen: für 1, 7 und 30 Tage. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999; für Personen unter 21 Jahren gilt eine absolute Obergrenze von CHF 1’000. Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden.
Diese Pflicht kommt nicht vom Anbieter als Kulanz, sondern aus Art. 87 der Verordnung zum Geldspielgesetz (VGS). Ein Startguthaben oder ein Bonus ersetzt diese Pflicht nicht und lockert sie auch nicht. Wer mit einem Promo-Guthaben startet, hat trotzdem die gleichen Limiten. Wer die Limiten als lästig empfindet, sollte sich fragen, warum. Genau dafür sind sie da.
Eine Spielsperre lässt sich bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst setzen, ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Sperre wird in das schweizweite Register eingetragen, gemeinsam mit Online-Casinos und Liechtenstein. Eine selbst gewählte Pause lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, mit Einbezug einer Fachstelle. Minderjährige und gesperrte Personen haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn.
Die Gespa hat 2025 in 200 Testkäufen an Verkaufsstellen bei 47,5 % der Versuche eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft bekommen. Das ist kein Argument gegen Online-Sportwetten insgesamt, aber es zeigt, dass der Jugendschutz an Verkaufsstellen löchrig ist. Online funktioniert die Verifikation über den Ausweis und die Adressdatenbanken, was bei Sporttip verpflichtend ist. Ein Startguthaben ändert daran nichts.
Für den Spielerfolg bedeutet das: Wer regelmässig wettet, kommt mit der Pflicht zur Verlustlimite nicht in Konflikt, weil sie individuell gesetzt wird. Wer die Limite als Hindernis empfindet, sollte die Werbung und das Marketing des Anbieters genauer lesen. Genau diese sind es, die eigene Limite als Schikane darstellen, während die Aufsicht sie als Schutz versteht.
Was ein Bonus in der Schweiz überhaupt sein kann
Der Begriff «Neukundenbonus» deckt in der Schweizer Praxis mehrere Mechanismen ab. Sie zu unterscheiden ist wichtig, weil jeder anders zu lesen ist.
Gratisspielguthaben und Promo-Codes. Wird von der Gespa im Einzelfall bewilligt. Die Loterie Romande hat in der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17.12.2025 bis 10.03.2026 an 7 Aktionstagen CHF 10 Spielguthaben verteilt, insgesamt 7’000 Stück, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar. Swisslos hat parallel ähnliche promo-Aktionen durchgeführt, bewilligt durch die Gespa. Der Wert ist klein, die Auflage klar.
Kombiboost auf den Nettogewinn. Swisslos bietet für Online-Wetten (Prematch, Live und Systemwetten) einen Bonus auf den Nettogewinn, sobald eine Kombination mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von je 1.50 enthält. Vier Voraussagen geben 5 %, sieben 20 %, zehn 40 %, fünfzehn 100 % Bonus auf den Nettogewinn. Einsatz und Bonus sind limitiert, ein Cash-Out lässt den Boost verfallen.
Quotenboost und Profitboost. Quotenboosts erhöhen die Quote einer einzelnen Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen Prozentsatz. Beide sind pro Person nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert und nicht kombinierbar mit anderen Aktionen. Bei Cash-Out verfällt der Boost.
Einzahlungsaktionen und Treueprogramme. Hier ist Zurückhaltung angebracht: Wird mit «Bonus auf die Einzahlung» geworben, ohne dass die Aktion im Spielregeln-Dokument auftaucht, ist Vorsicht geboten. Solche Angebote sind in der Schweiz nicht generell bewilligungsfähig, und ein bewilligter Einzahlungsbonus wäre einzeln zu prüfen.
Was eine Gratiswette wert ist, hängt von zwei Annahmen ab: Vom Markt, auf dem sie gespielt wird, und von der Quote. Der Einsatz einer Gratiswette wird im Gewinnfall nicht zurückbezahlt, eine Eigenheit, die in der Werbung oft fehlt. Eine Gratiswette über CHF 10 zu Quote 3.00, die gewinnt, bringt CHF 20 Gewinn, nicht CHF 30. Wer das übersieht, hat den Wert des Angebots um ein Drittel zu hoch eingeschätzt.
Beispiel aus dem Kombiboost: was bei vier Voraussagen passiert
Der Sporttip-Kombiboost folgt einer einfachen Regel: Bonus auf den Nettogewinn, abhängig von der Anzahl Voraussagen, Mindestquote je 1.50 pro Auswahl. Um die Grössenordnung greifbar zu machen, eine Beispielrechnung mit vier Voraussagen zu den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00, Einsatz CHF 10.
Die Gesamtquote der Vierfach-Kombination ergibt sich aus dem Produkt der Einzelquoten: 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 = 9’792. Ein erfolgreicher Einsatz von CHF 10 liefert damit einen Brutto-Return von CHF 97.92, also einen Nettogewinn von CHF 87.92. Bei vier Voraussagen beträgt der Boost 5 %, also zusätzliche CHF 4.40 auf den Nettogewinn. Der Auszahlungsbetrag liegt damit bei rund CHF 102.30, bevor Swisslos auf zwei Nachkommastellen rundet und auf 5 Rappen genau abrechnet.
Verkürzt ausgedrückt: der Boost von 5 % bei vier Voraussagen entspricht etwa CHF 4.40 zusätzlichem Gewinn bei einem Beispielstake von CHF 10. Das ist kein Werbegeschenk, sondern ein kleiner Multiplikator auf den Nettogewinn, und nur dann vorhanden, wenn alle vier Voraussagen eintreffen. Wer bei diesem Beispiel von einem «kostenlosen Bonus» ausgeht, hat den Mechanismus nicht verstanden.
Worauf bei jedem «Bonus» zu achten ist
Drei Punkte trennen ein seriöses Angebot von einem, das in der Werbung gross und im Kleingedruckten teuer daherkommt. Erstens die Auszahlbarkeit: Promo-Guthaben ist in der Schweiz per Gesetz nicht auszahlbar, der Gewinn daraus sehr wohl. Zweitens die Mindestquote: Viele Aktionen verlangen eine Mindestquote von 1.50 pro Auswahl, was Kombinationen erzwingt. Drittens das Cash-Out-Verhalten: Swisslos-Cash-Out lässt den Boost verfallen, ein Aspekt, der gerne übersehen wird.
Wer einen Bonus annimmt, liest das Kleingedruckte. Wer das nicht tut, wettet gegen sich selbst.
Vergleich der Startangebote in der Schweiz
Die folgende Tabelle ordnet die beiden bewilligten Veranstalter sowie acht ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung nebeneinander. Sortiert ist nach Bewilligungsstatus, nicht nach beworbener Bonussumme, weil es eine solche beworbene Summe bei den bewilligten Veranstaltern kaum gibt und sie bei den nicht bewilligten im Schweizer Rechtsrahmen ohnehin keine Bedeutung hat.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (Aufsicht: Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (Aufsicht: Gespa) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne |
| PowBet | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz |
| myBet | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz |
| 1xBet | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz |
| BDMBet | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Coolzino | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Bahigo | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz |
| N1 Bet | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Fezbet | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz |
Die Tabelle zeigt eine harte Wahrheit: Nur zwei Veranstalter haben in der Schweiz eine Bewilligung für Sportwetten. Alle anderen werben hierzulande mit Lizenzen aus anderen Rechtsräumen, die nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung entfalten. Die Gespa führt eine Sperrliste solcher Domains, Stand Ende 2025 mit 671 Einträgen, blockiert über DNS bei Schweizer Providern. Blockierte Domains tauchen unter neuen Adressen wieder auf, ein Katz-und-Maus-Spiel, das die Gespa offen benennt.
Wer die acht ausländischen Anbieter in der Tabelle nutzt, hat keinen Schweizer Ausschlussregister-Anschluss, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit. Gewinne fallen je nach Kanton unter die Einkommenssteuer, was die meisten Kantone anders handhaben als Gewinne aus bewilligten Veranstaltern.
Grundlagen: was ein Neukundenangebot tatsächlich enthält
Ein Willkommensangebot ist im Kern ein Konditionenpaket, kein Geschenk. Wer sich bei einem Schweizer Anbieter anmeldet, sollte vier Dinge verstehen, bevor er einen Bonus aktiviert.

Bewilligung und Reichweite. Die Gespa kontrolliert das Angebot bewilligter Veranstalter im Voraus. Aktionen, die nicht im Spielregeln-Dokument auftauchen, sind verdächtig. Bei nicht bewilligten ausländischen Anbietern gibt es diese Vorkontrolle nicht.
Identitätsprüfung. Bei Swisslos werden die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Die Loterie Romande verlangt ein verifiziertes Konto, bevor Promo-Codes eingelöst werden können. Wer den Aufwand scheut, lässt sich im Zweifelsfall bei einem anderen Anbieter anmelden. Mehrfachregistrierung ist nicht erlaubt: jede Person darf nur ein Konto pro Veranstalter führen.
Verlust- und Einzahlungslimite. Sie sind Pflicht und stehen vor der ersten Wette, nicht nach einer Bonusaktivierung. Der Operator verlangt sie, die Aufsicht verlangt sie, der Spieler sollte sie wollen.
Mechanik des Bonus. Ein Promo-Guthaben ist nicht auszahlbar, der Gewinn daraus schon. Eine Gratiswette zahlt den Einsatz nicht zurück. Ein Boost ist an eine Mindestanzahl Voraussagen und Mindestquoten gebunden. Cash-Out annulliert einen Boost. Wer das verstanden hat, weiss, was die Werbung verschweigt.
Was im Kleingedruckten eines Schweizer Angebots steht, lässt sich ohne weiteres auf der Website des Veranstalters nachlesen. Bei Sporttip sind es die Spielregeln und Teilnahmebedingungen Version 4.2, bei der Loterie Romande das Règlement Général des jeux. Beide Dokumente sind die Grundlage, auf der die Gespa ihre Zustimmung erteilt hat. Wer einen Bonus annimmt, ohne diese Dokumente gelesen zu haben, hat noch nicht verstanden, was er annimmt.
Die bewilligten Veranstalter im Detail
Die nächsten zwei Abschnitte beschreiben die beiden Schweizer Veranstalter, ihre Angebote und ihre Grenzen. Sie sind die einzige legale Wahl für Schweizer Sportwetten-Fans und stehen deshalb im Mittelpunkt der Seite.
Swisslos Sporttip: Kombiboost, Limiten, gesetzlicher Rahmen
Swisslos ist eine der beiden bewilligten Veranstalterinnen für Sportwetten in der Schweiz. Der Sitz der Genossenschaft ist in Basel, das Produkt heisst Sporttip. Die Bewilligung beruht auf der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Der Anbieter bedient die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann ein Online-Konto führen.
Das Willkommensangebot ist nicht ein klassischer Bonus, sondern der Kombiboost auf den Nettogewinn, gestaffelt nach Anzahl Voraussagen. Wer sich anmeldet, kann diesen Boost sofort nutzen, sofern die Bedingungen erfüllt sind. Zusätzlich gibt es zeitlich begrenzte Promo-Aktionen wie die Spielguthaben aus bewilligten Codes, die über die Gespa einzeln genehmigt werden.
Was die Mechanik des Kombiboosts für den Neukunden bedeutet: Die Bonus-Staffel von 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Auswahlen ist grosszügig im Namen, klein in absoluten Zahlen. Bei einem Beispiel mit vier Auswahlen zu den Quoten 1.60, 1.70, 1.80, 2.00 und einem Einsatz von CHF 10 liegt der Bonus bei rund CHF 4.40 auf einen Nettogewinn von CHF 87.92. Bei sieben Auswahlen zu durchschnittlich 1.80 läge der Bonus auf einen Nettogewinn von rund CHF 612.31 bei rund CHF 122.46. Es ist also kein Prozent auf den Einsatz, sondern ein Aufschlag auf das, was am Ende übrig bleibt.
Limiten sind klar definiert. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen, Wetten über der Limite werden nicht angenommen. Diese Limiten sind keine Kontrolle der Spielenden, sondern eine Auflage des Veranstalters, die mit der Bewilligung verbunden ist.
Cash-Out ist möglich für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out. Swisslos garantiert Cash-Out nicht für jeden Markt, der Betrag ist niedriger als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, und ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht mehr rückgängig machen. Wer den Boost auf den Nettogewinn halten will, lässt die Finger davon.
Was Swisslos von der Konkurrenz mit Schweizer Bewilligung nicht unterscheidet: der Standort in Basel und die Zuständigkeit für die Deutschschweiz. Was es unterscheidet: Die Aufteilung der Vertragsregion, die Spielregeln für Livewetten und die genauen Promo-Mechaniken. Beide Veranstalter bewegen sich im selben Rechtsrahmen, liefern aber unterschiedliche Produkte.
Für wen Swisslos die richtige Wahl ist: Für Personen aus den Deutschschweizer Kantonen, dem Tessin oder Liechtenstein, die das volle Schutzsystem der Schweizer Aufsicht wollen, mit klar definierten Spielregeln, einer einzigen Anlaufstelle bei Streit und einem Anschluss an das schweizweite Sperrregister. Wer dagegen aus der Romandie kommt, hat bei Swisslos keine Online-Möglichkeit und weicht entweder auf die Loterie Romande aus oder wickelt seine Wetten an Verkaufsstellen ab.
Loterie Romande Jouez Sport: Promo-Aktionen und Wallets
Die Loterie Romande ist die zweite bewilligte Veranstalterin für Sportwetten in der Schweiz. Ihr Produkt heisst Jouez Sport und richtet sich an die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sitz der Loterie Romande ist Lausanne, mit einer Kontaktadresse an der Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne. Das Unternehmen zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, was die Breite der physischen Präsenz vor Augen führt.
Jouez Sport bietet keine dauerhafte Willkommensaktion im Stil eines klassischen Einzahlungsbonus, sondern promo-Aktionen, die einzeln von der Gespa bewilligt werden. Ein Beispiel dafür ist die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades», die vom 17.12.2025 bis 10.03.2026 lief. An sieben Aktionstagen in den Stadien der National League wurde ein Code verbreitet, den Inhaberinnen und Inhaber eines verifizierten Kontos innert sieben Tagen eingeben konnten. Pro Code gab es CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist ein typisches Schweizer Neukunden- bzw. Bestandskundenangebot: klein, klar befristet, klar konditioniert, individuell bewilligt.
Die Mechanik des Spielguthabens unterscheidet sich vom Kombiboost bei Sporttip. Es ist kein Multiplikator auf den Gewinn, sondern ein festgelegter Betrag, der für Wetten genutzt werden kann. Was nicht auszahlbar ist, ist genau dieses Guthaben. Gewinne daraus sind es sehr wohl. Wer das Spielguthaben nutzt, sollte verstehen, dass es nach 30 Tagen verfällt und nicht in bar ausgezahlt werden kann.
Das Wallet ist das zentrale Konto bei der Loterie Romande. Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das maximale Wallet-Guthaben liegt bei CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen, vorausgesetzt diese ist auf den Namen des Kontoinhabers ausgestellt. Spielerguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Die Loterie Romande verlangt eine verifizierte Identität für die Online-Registrierung, genauso wie Swisslos. Wer in der Romandie wohnt und nicht in eines der sechs Kantone fällt, kann kein Online-Konto eröffnen, müsste aber auch nicht zu einem ausländischen Anbieter ausweichen, der hier keine Bewilligung hat. In dieser Hinsicht ist die Regelung mit derjenigen bei Swisslos identisch.
Der Cash-Out ist nicht Teil des beworbenen Angebots der Loterie Romande, sondern eine Funktion von Sporttip. Beide Anbieter operieren im gleichen Rechtsrahmen, aber ihre Features unterscheiden sich. Wer auf Cash-Out angewiesen ist, hat bei Sporttip eine breitere Auswahl.
Für wen Jouez Sport die richtige Wahl ist: Für Personen aus den sechs Westschweizer Kantonen, die ein verifiziertes Konto mit klaren Wallet-Limiten suchen und mit promo-Aktionen zufrieden sind, die klein bewilligt sind. Wer aus der Deutschschweiz kommt, hat keine Online-Option und nutzt entweder Sporttip oder die Verkaufsstellen.
Die ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Die folgenden acht Anbieter haben in der Schweiz keine Bewilligung, werben aber um Schweizer Kunden. Sie sind Teil der Seite, weil sie im Alltag eines Schweizer Wettinteressierten auftauchen, in Werbung, Suchergebnissen oder Empfehlungen. Sie sind nicht zu empfehlen, wenn man auf Schweizer Schutz Wert legt, aber die Lesenden sollen wissen, wo sie stehen.
PowBet
PowBet gehört zu den internationalen Anbietern, die in der Schweiz auf der Sperrliste der Gespa landen können. Die Plattform bedient Spielerinnen und Spieler mit einer Lizenz, deren Rechtswirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS ausgeschlossen ist. Wer hier wettet, hinterlässt seine Daten auf einer Plattform ohne Schweizer Aufsicht.
Der typische Werbeversprechen dieser Anbieterklasse sind hohe Einzahlungsboni, oft im Stil von «100 % bis CHF 200». Solche Angebote gibt es, weil sie unterhalb der Schweizer Aufsicht keine Bewilligungsgrenze einhalten müssen. In der Schweiz sind sie schlicht verboten: Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel kann nach Art. 131 BGS mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft werden, der Anbieter, nicht der Spieler, aber die Plattform selbst ist aus Schweizer Sicht illegal zu betreiben.
Was den Neukunden angeht, sind diese Angebote verlockend, aber teuer im Kleingedruckten. Umsatzanforderungen von 5x bis 10x Bonussumme sind üblich, dazu Mindestquoten, oft 1.80 oder höher, und eine zeitliche Frist. Wer das Kleingedruckte liest, sieht, dass es kein Geschenk ist. Wer es nicht liest, wettet mit geliehenem Geld und gibt es meist zurück.
myBet
myBet operiert mit einer Lizenz, die in der Schweiz keine Wirkung hat. Die Plattform taucht in der internationalen Szene regelmässig auf, hat aber keine Bewilligung der Gespa. Schweizer Spielerinnen und Spieler, die sich hier anmelden, sind nicht durch das hiesige Sperrregister geschützt, eine Selbstsperre bei myBet hilft nicht gegen andere Anbieter, und ein Konkurs der Plattform ist ohne Schweizer Aufsicht schwer zu verfolgen.
Aus Schweizer Sicht ist myBet vor allem ein Beispiel dafür, wie Werbung im Internet den Eindruck eines bewilligten Angebots erwecken kann, ohne dass eine Schweizer Bewilligung vorliegt. Wer den Domainnamen prüft, sieht in der Regel eine internationale Lizenz, oft aus Malta, Curaçao oder einem Drittstaat. Solche Lizenzen sind in Europa anerkannt, in der Schweiz jedoch nicht.
1xBet
1xBet ist einer der grössten internationalen Anbieter und in vielen Ländern aktiv, in der Schweiz jedoch ohne Bewilligung. Die Gespa hat Domänen wie jene von 1xBet auf der Sperrliste, was bedeutet, dass Schweizer Internetprovider den Zugang über DNS blockieren. Das ist keine absolute Sperre, das Katz-und-Maus-Spiel mit Domain-Hopping ist bekannt, aber es zeigt die Reichweite der Aufsicht.
Die Werbung für 1xBet ist in der Schweiz ebenfalls verboten. Wer eine Schweizer IP nutzt, sollte keine Anzeigen für 1xBet sehen, sieht aber dennoch regelmässig solche Anzeigen im internationalen Werbenetzwerk. Die Reaktion der Aufsicht erfolgt in Wellen, die Wirkung ist lückenhaft.
BDMBet
BDMBet gehört zur Klasse der neueren Anbieter, die mit klaren Bonusstrukturen und einem modernen Webauftritt um Kundinnen und Kunden werben. Die rechtliche Lage in der Schweiz ist mit der von myBet, 1xBet und den anderen genannten Anbietern identisch: keine Bewilligung, keine Wirkung der internationalen Lizenz nach Art. 4 BGS, möglicher Eintrag auf der Sperrliste der Gespa.
Coolzino
Coolzino ist ein Anbieter, der nicht nur Sportwetten, sondern auch Casino-Inhalte anbietet. Aus Schweizer Sicht bleibt die fehlende Bewilligung das zentrale Merkmal. Die Plattform hat in der Schweiz keine Anlaufstelle, an die sich ein Spieler bei Streit wenden könnte, und das hiesige Schutzsystem gilt nicht.
Bahigo
Bahigo ist ein weiterer internationaler Anbieter, der in der Schweiz nicht bewilligt ist. Wer hier ein Konto eröffnet, sollte sich bewusst sein, dass eine Sperre im Schweizer Sperrregister für die Plattform keine Wirkung hat. Wer sich selbst bei der Gespa sperren lässt, sperrt sich nur bei Swisslos und der Loterie Romande, nicht bei Bahigo.
N1 Bet
N1 Bet gehört zur Klasse der Anbieter, die mit agressivem Marketing und hohen Boni auffallen. Aus Schweizer Sicht ändert das nichts an der Rechtslage: keine Bewilligung, keine Wirkung in der Schweiz. Wer sich hier anmeldet, sollte sich die Frage stellen, ob der Bonus den Verlust des Schutzes wert ist, den die Schweizer Aufsicht bietet.
Fezbet
Fezbet ist ein weiterer Anbieter in derselben Klasse: international lizenziert, in der Schweiz nicht bewilligt. Die Sperrliste der Gespa enthält regelmässig solche Domänen, mit Stand Ende 2025 waren es 671 Einträge. Wer ein Konto eröffnet, sollte verstehen, dass die Plattform in der Schweiz keine Schutzfunktion erfüllt.
Was eine Gratiswette im Gewinnfall wirklich bringt
Eine Gratiswette ohne Rückzahlung des Einsatzes ist eine der häufigsten Werbeformen, auch in der Schweiz. Sie wird oft als «risikofrei» verkauft, was nur halb stimmt: Der Einsatz ist nicht risikofrei, er wird bei Gewinn nicht zurückgegeben. Was risikofrei ist, ist die Möglichkeit, mit einer Gratiswette zu wetten, ohne eigenes Geld zu riskieren.
Ein einfaches Beispiel zeigt die Mechanik. Eine Gratiswette über CHF 10 wird zu einer Quote von 3.00 abgegeben und gewinnt. Bei einem normalen Einsatz hätte der Spieler CHF 30 zurückbekommen. Bei einer Gratiswette sind es nur die CHF 20 Gewinn, weil die CHF 10 Einsatz nicht zurückfliessen. Das ergibt einen Verlust von CHF 10 an Werbewert, der in der Werbung meist nicht erwähnt wird.
Wer eine Gratiswette annimmt, sollte sich also fragen, was sie am Ende wert ist. Bei einer Quote von 3.00 ist der Werbewert klar: 2 CHF pro 1 CHF Gratiswetteinsatz, abzüglich der Marge des Marktes. Bei einer Quote von 1.50 sind es nur 0.50 CHF pro 1 CHF Einsatz, weil der Markt eine kleinere Spanne lässt. Eine Gratiswette ist also umso mehr wert, je höher die gespielte Quote ist, und je weiter der Markt von der «sicheren» Wette entfernt liegt.
Was eine Gratiswette NICHT ist: risikofrei in dem Sinne, dass man sie ohne Verlust spielen kann. Wer das versteht, versteht einen grossen Teil der Werbeversprechen in dieser Branche.
Wie eine Wette rechnerisch funktioniert
Wer bei Swisslos wettet, ob mit eigenem Geld oder mit Spielguthaben aus einer Aktion, muss die Grundrechnung verstehen, weil sie für jede Auszahlung relevant ist. Die Sporttip-Formel ist einfach: Der Gewinnbetrag ergibt sich aus dem Einsatz multipliziert mit der Quote, bei Kombinationen mit der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Beispiel: Eine Einzelwette von CHF 5 zu Quote 2.50 bringt einen Gewinn von CHF 12.50, der Auszahlungsbetrag liegt bei CHF 17.50. Eine Kombiwette mit drei Auswahlen zu Quoten 1.80, 2.10, 1.95 hat eine Gesamtquote von 1.80 × 2.10 × 1.95 = 7’371, bei einem Einsatz von CHF 10 also einen Auszahlungsbetrag von CHF 73.71 und einen Nettogewinn von CHF 63.71. So weit, so einfach.
Die Marge des Marktes ist das, was die Plattform vom Gesamtumsatz einbehält. Für eine 1X2-Wette mit Quoten 2.10 für Heimsieg, 3.40 für Unentschieden und 3.60 für Auswärtssieg ergibt sich eine Auszahlungsquote von 1 ÷ (1/2.10 + 1/3.40 + 1/3.60) = 1 ÷ (0.4762 + 0.2941 + 0.2778) = 1 ÷ 1.0481 = 95.41 %. Die Marge liegt damit bei rund 4.59 %, was für eine populäre Fussballwette ein eher typischer Wert ist.
Wer mit einer Gratiswette oder einem Bonus spielt, spielt im selben Markt mit derselben Marge. Der Unterschied liegt darin, dass die Plattform im Bonusgeschäft zusätzlich zum Marktpreis einen Werbeeffekt eingepreist hat, der sich nur unter Annahmen realisieren lässt. Wer das versteht, versteht, warum «risikofrei» und «kostenlos» nur die halbe Wahrheit sind.
Beispielauszahlung einer Vierfach-Kombination mit Sporttip-Kombiboost
Noch einmal zurück zum Kombiboost, weil er konkret zeigt, was die Mechanik bedeutet. Bei den Quoten 1.60, 1.70, 1.80, 2.00, einem Einsatz von CHF 10 und einem Bonus von 5 % auf den Nettogewinn ergibt sich:
Gesamtquote: 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 = 9’792
Brutto-Return: 10 × 9’792 = CHF 97.92
Nettogewinn: 97.92 − 10 = CHF 87.92
Bonus von 5 % auf den Nettogewinn: 87.92 × 0.05 = CHF 4.40
Auszahlungsbetrag inklusive Bonus: 97.92 + 4.40 = CHF 102.31 (auf 5 Rappen gerundet)
Im plausiblen Bereich, je nach genauer Quotenkonstellation, liegt der Auszahlungsbetrag für eine erfolgreiche Vierfach-Kombination mit 5-%-Boost zwischen rund CHF 100 und CHF 110 bei einem Einsatz von CHF 10. Die Spanne ergibt sich aus dem Schwanken der vier Einzelquoten. Wer den Boost ohne Erfolg spielt, hat den Einsatz verloren und keinen Bonus erhalten. Das ist die Kehrseite der Mechanik, die in der Werbung unsichtbar bleibt.
Bei sieben Voraussagen, durchschnittliche Quote 1.80, Einsatz CHF 10, wäre die Gesamtquote 1.80⁷ = rund 61.07, der Brutto-Return also rund CHF 610.71, der Nettogewinn rund CHF 600.71. Der Boost von 20 % auf den Nettogewinn wäre rund CHF 120.14, der Auszahlungsbetrag rund CHF 730.86. Das klingt grosszügig, ist aber an die sieben Voraussagen gebunden, von denen jede treffen muss. Wer auch nur eine falsch hat, verliert den Einsatz komplett.
Wer den Boost nutzt, sollte also verstehen, dass er nur auf erfolgreiche Wetten ausgeschüttet wird und sein proportionaler Wert mit zunehmender Anzahl Voraussagen steigt, aber nur unter der Bedingung, dass alle Auswahlen eintreffen.
Wer eine Schweizer Bewilligung hat, ist nicht automatisch die richtige Wahl
Die Frage ist nicht «Welcher Anbieter hat die grösste Bonussumme?», denn eine solche Summe gibt es in der Schweiz kaum. Die Frage ist: Welcher Veranstalter passt zu welcher Region, zu welchen Wetten, zu welchem Wallet. Wer in den Kantonen Aargau, Bern oder Zürich wohnt, hat bei Sporttip eine breite Palette an Wetten, einen Anschluss an das Sperrregister, eine Verifikation über den Ausweis und die Möglichkeit, das Wallet per PostFinance Pay aufzuladen.
Wer in Genf, Waadt oder Freiburg wohnt, hat bei der Loterie Romande eine kleinere Palette an Sportwetten, dafür ein Promo-Angebot, das im Stadionumfeld stattfindet, und ein Wallet, das klar limitiert ist. Beide sind bewilligt, beide sind an Schweizer Aufsicht und Schweizer Steuern angeschlossen, beide zahlen ihre Nettoerträge an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen aus.
Was die bewilligten Anbieter NICHT haben: ein klassischer Willkommensbonus auf die erste Einzahlung. Wer genau das sucht, sucht etwas, das in der Schweiz nicht bewilligungsfähig ist. Wer auf einen ausländischen Anbieter ausweicht, der einen solchen Bonus bietet, gibt die Schweizer Schutzmechanismen ab, im besten Fall gegen einen Bonus, der sich im Kleingedruckten als Verlust entpuppt.
Was die bewilligten Anbieter HABEN: klar definierte Spielregeln, eine Aufsicht, die im Voraus prüft, ein Sperrregister, das mit anderen Veranstaltern geteilt wird, und eine Steuerbehandlung, die für die meisten Spielenden keine Einkommenssteuer bedeutet. Wer diese Vorteile schätzt, hat mit den beiden Anbietern die einzige legale Wahl.
Wer die Schweizer Anbieter mit einem ausländischen vergleicht, sollte sich die Frage stellen: Ist der angebliche Bonus, den ich auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung bekomme, die Nachteile wert, die ich im Gegenzug akzeptiere? Wer das mit «ja» beantwortet, sollte wenigstens verstehen, dass er die Schweizer Schutzmechanismen bewusst aufgibt und nicht aus Unwissenheit verliert.
Häufige Fragen zu Neukundenangeboten in der Schweiz
Gibt es in der Schweiz einen Neukundenbonus bei Sportwetten?
Einen klassischen «100 % Bonus auf die erste Einzahlung»-Willkommensbonus, wie ihn internationale Plattformen bewerben, gibt es in der Schweiz nicht. Was es gibt, sind promo-Aktionen der beiden bewilligten Veranstalter, die von der Gespa einzeln bewilligt werden müssen. Bei Swisslos handelt es sich typischerweise um den Kombiboost auf den Nettogewinn ab vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50, bei der Loterie Romande um befristete Spielguthaben-Aktionen wie das CHF-10-Guthaben an Aktionstagen in den Stadien.
Was braucht es für die Online-Registrierung bei Swisslos?
Wer sich bei Swisslos online registrieren will, muss mindestens 18 Jahre alt sein und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet haben, also in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin oder in Liechtenstein. Es darf keine Spielsperre bestehen, jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identität wird über einen hochgeladenen Ausweis verifiziert, dessen Daten gegen Adressdatenbanken geprüft werden. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme sind zusätzlich Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen.
Warum fallen Willkommensangebote bei Schweizer Veranstaltern kleiner aus?
Weil Gratisspiele und Gratisspielguthaben nach Art. 75 Abs. 2 BGS der vorgängigen Zustimmung der Gespa bedürfen. Die Aufsicht prüft jede Aktion einzeln, prüft Einsatzlimit, Werbeerlaubnis und Spielerschutz. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Klassische «100 % bis CHF 200»-Bonusse, wie sie internationale Anbieter bewerben, sind in diesem Rahmen nicht bewilligungsfähig. Zusätzlich darf Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel gar nicht erst stattfinden, was den Markt weiter einschränkt.
Was geschieht mit dem Einsatz einer Gratiswette im Gewinnfall?
Der Einsatz einer Gratiswette wird im Gewinnfall nicht zurückbezahlt, unabhängig davon, ob die Wette gewinnt oder verliert. Eine Gratiswette über CHF 10 zu Quote 3.00, die gewinnt, bringt CHF 20 Gewinn, nicht CHF 30. Bei einer Verlustwette ist der Verlust Null für den Spieler, der Bonus verfällt aber. Der Werbewert einer Gratiswette liegt also nicht im vermiedenen Verlust, sondern im Verhältnis von Gewinn zu eingesetztem Gratisguthaben, das je nach Quote zwischen 0.5 und 2.0 CHF pro 1 CHF Einsatz liegt.
Welche Verlustlimiten sind vor der ersten Wette zu setzen?
Bei Swisslos sind Verlustlimiten für 1 Tag, 7 Tage und 30 Tage zu setzen, mit einer Obergrenze von CHF 9’999 pro Periode. Personen unter 21 Jahren ist eine absolute Obergrenze von CHF 1’000 pro Periode vorgeschrieben. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage gesetzt werden. Diese Pflicht kommt aus Art. 87 VGS und gilt unabhängig davon, ob ein Bonus aktiviert wurde.
Worin unterscheiden sich die Bedingungen von Angeboten ausländischer Wettseiten ohne Schweizer Bewilligung?
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung bewerben klassische Einzahlungsboni, oft mit 5x bis 10x Umsatzanforderungen, Mindestquoten von 1.80 oder höher und einer zeitlichen Frist von 30 Tagen. Sie sind in der Schweiz nach Art. 4 BGS ohne rechtliche Wirkung, weil eine Schweizer Bewilligung fehlt. Eine Lizenz aus Malta oder Curaçao hat hier keine Gültigkeit. Wer dort spielt, hat keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht und keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit. Gewinne aus solchen Plattformen werden je nach Kanton unter die Einkommenssteuer fallen, ohne den Steuerfreibetrag, der für Schweizer Lotteriegewinne gilt.
Bonus – Quoten Rechner Info
Inhalt erstellt vom Team «Quoten Rechner Info»
