Neukundenbonus Sportwetten in der Schweiz: was die bewilligten Veranstalter bieten und was ausländische Seiten versprechen
Aktualisiert am 20. Oktober 2026, geprüft gegen das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) und die Liste der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht). Quoten und Bonussätze veralten rasch; sie gelten mit dem Datum, das die Quelle nennt, sonst als Wort, nicht als Zahl.

Wer in der Schweiz nach einem «Neukundenbonus» für Sportwetten sucht, stösst zuerst auf grosse Summen ausländischer Anbieter und erst danach auf das, was hierzulande tatsächlich gilt. Die Interkantonale Vereinbarung lässt seit dem 1. Januar 2019 nur zwei Veranstalter zu: Swisslos mit dem Produkt Sporttip in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein sowie die Loterie Romande mit Jouez Sport in der Romandie. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung, Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa, und das Werbeverbot für nicht bewilligtes Glücksspiel steht in Artikel 74 Absatz 3 BGS mit einer Busse bis CHF 500’000. Die folgende Seite zeigt, was ein Willkommensbonus in diesem Markt überhaupt heissen kann, was die beiden Veranstalter tatsächlich anbieten, welche Rechnung der Sporttip-Kombiboost aufmacht, und wo die ausländischen Versprechen ihren Preis haben.
Rechtslage: warum es nur zwei Veranstalter gibt
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem BGS (Art. 3 lit. c und e). Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Aufsichtsbehörde ist die Gespa mit Sitz in Bern, nicht die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos, eine interkantonale Genossenschaft mit Sitz in Basel, und die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne. Beide stützen ihre Tätigkeit auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Wer bei einem anderen Anbieter spielt, spielt ohne Schweizer Bewilligung – die ausländische Lizenz hat hier keine Wirkung, der Anbieter kann auf der Sperrliste der Gespa landen, und es greift kein Schweizer Ausschlussregister.

Das hat unmittelbare Folgen für jede «Bonus»-Seite, die mit grossen Zahlen wirbt. Die Gespa führt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt; veröffentlicht wird nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains. Ende 2025 standen 671 Domains darauf, genannte Beispiele sind Interwetten, Bet-at-Home und bet365, die Sperrung erfolgt über DNS und wird bei «Domain-Hopping» innert Stunden ersetzt. Wer dort spielt, hat keinen Schweizer Schutz: keine Verlustlimiten, die das Haus vor der ersten Wette zwingend abfragt, keinen Eintrag ins Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Rekursstelle. Gewinne aus ausländischen Grossspielen behandelt der Kanton Thurgau als voll steuerbares Einkommen unabhängig vom Betrag; andere Kantone gehen anders damit um, weshalb die ehrliche Formulierung «je nach Kanton» lautet und nicht eine einzige kantonale Zahl.
Verantwortung: Limiten, Sperre und Identität vor dem ersten Tipp
Wer in der Schweiz legal wetten will, muss mindestens 18 Jahre alt sein und im Vertragsgebiet des Veranstalters Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Online-Registrierung verlangt einen Ausweis, dessen Daten automatisch ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft werden. Pro Person ist nur ein Konto zulässig – ein zweites Konto zu eröffnen ist nicht «Kleinkram», sondern ein Verstoss gegen die Teilnahmebedingungen und führt zur Kontosperrung. Werbung für Glücksspiel darf nicht in Richtung Minderjähriger gehen, nicht aufdringlich oder irreführend sein (Art. 74 BGS); Minderjährige und gesperrte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen, und ausgeschlossene oder minderjährige Spielerinnen und Spieler haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).

Die Limiten setzt jede Person selbst, nicht der Staat. Bei Sporttip müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Obergrenze von CHF 9’999 pro Tag (für unter 21-Jährige CHF 1’000). Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – das ist die Frist, die Swisslos und Loterie Romande in ihren Bedingungen anwenden; gesetzlich wäre nach 24 Stunden möglich (Art. 87 VGS), die beiden Veranstalter gehen also strenger als das Minimum. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Eine Spielsperre kann produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst gesetzt werden, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und in Liechtenstein. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS); eine Aufhebung einer freiwilligen Sperre ist vor Ablauf von drei Monaten ausgeschlossen (Art. 84 VGS), mit Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Das alles hat mit einem «Bonus» nichts zu tun – der Willkommensbonus ersetzt keine dieser Vorkehrungen, er steht erst nach ihnen zur Verfügung.
Was ein Neukundenbonus in der Schweiz überhaupt sein kann
Der Begriff «Neukundenbonus» kommt aus dem ausländischen Wettmarkt und steht dort typischerweise für eine Gutschrift auf die erste Einzahlung, oft 100 % bis zu einem Betrag von wenigen hundert Franken oder mehr, manchmal für eine «risikofreie» erste Wette oder eine Quote, die nach Eingabe eines Codes künstlich angehoben wird. In der Schweiz sind das keine Werbeformen, die der Markt hergibt. Gratisguthaben braucht nach Art. 75 Abs. 2 BGS die vorgängige Zustimmung der Gespa; im Jahr 2025 hat sie 24 solche Einwilligungen an die Loterie Romande erteilt und 8 an Swisslos. Jeder Cent, der ohne diese Bewilligung als Bonus fliessen würde, ist nicht bewilligt – und Werbung dafür ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten, mit Busse bis CHF 500’000 nach Art. 131 BGS. Was also unter «Neukundenbonus Schweizer Sportwetten» firmiert, ist eine kleine, klar geregelte Liste von Aktionen, kein Geschenkregen.
Konsequent ist: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Bei Swisslos heisst das: was auf dem Wallet als «Gratis» liegt, kann eingesetzt, aber nicht auf das Bankkonto transferiert werden. Was als «Willkommensbonus» bei Sporttip oder Jouez Sport läuft, ist im Kern ein Bonus auf den Nettogewinn einer Wette, keine Einzahlungsprämie. Das verschiebt den Mechanismus: nicht die Höhe des Bonus entschlüsselt, ob das Angebot gut ist, sondern die Mindestquote, die Anzahl der Voraussagen und die Frage, ob ein Gewinn aus dem Bonus tatsächlich als Bargeld auf dem Konto landet. Bei den Aktionen der Loterie Romande, etwa «JouezSport – Patinoires et Stades», war das CHF-10-Spielguthaben an 7’000 Stück gebunden, innert 30 Tagen zu nutzen und nicht auszahlbar. Wer den Code aus den Stadien der National League in sein verifiziertes Konto eingab, bekam Guthaben, kein Geld.
Bonus und Free Bets: was Sporttip und Jouez Sport konkret anbieten
Die Aktionen der beiden bewilligten Veranstalter tragen andere Bezeichnungen als im ausländischen Markt, meinen aber vergleichbare Mechanismen. Wer sie vergleicht, vergleicht Bonusart, Mindestquote, Frist und Auszahlungsbedingung – nicht die Zahl, die im Marketing ganz oben steht.
Der Sporttip-Kombiboost
Der Kombiboost ist die auffälligste Aktion bei Sporttip, und er gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten). Er verlangt mindestens vier Voraussagen, jede mit einer Quote von mindestens 1.50, und legt einen Bonus auf den Nettogewinn: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert; Cash-Out lässt den Boost verfallen. Wer sich für vier Tipps mit Quote 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 entscheidet und CHF 10 setzt, baut die Wette zur Gesamtquote 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 = 9’792 auf. Ein Volltreffer bringt CHF 10 × 9’792 = CHF 97.92 Bruttogewinn, davon CHF 87.92 Nettogewinn; bei vier Voraussagen legt Sporttip 5 % auf den Nettogewinn drauf, also CHF 4.40 zusätzlich, mithin einen Auszahlungsbetrag von rund CHF 102.30. Wer nur vier Voraussagen nutzt, fährt mit dem 5-%-Bonus, wer sieben nimmt, kommt auf 20 % und liegt bei gleichem Setzmuster deutlich höher – die Stufen sind nicht linear, das ist die Stelle, an der das Angebot seine Form hat.
Eine Klausel, die oft übersehen wird: der Bonus wird auf den Nettogewinn gelegt, nicht auf den Einsatz. Wer die 5 % auf den Einsatz lesen möchte, liest falsch – es geht um das, was über dem Einsatz liegt. Wer zudem mit Cash-Out aussteigt, verliert den Boost; das ist im Mechanismus angelegt und nicht verhandelbar.
Sporttip-Quotenboosts und Profitboosts
Daneben gibt es Quotenboosts und Profitboosts. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettende nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das «Boost»-Versprechen hat also einen Haken: einmal pro Person, einmal pro Ereignis, mit Limiten, die im Wettschein stehen.
Jouez Sport und die Stadion-Aktion
Die Loterie Romande hat zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 «JouezSport – Patinoires et Stades» an 7 Aktionstagen durchgeführt. Wer innert 7 Tagen den in den Stadien der National League verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist die Form eines «Willkommensbonus», die der Schweizer Markt hergibt: ein kleines Gratisspielguthaben für eine klar begrenzte Aktion, ohne Versprechen auf eine Barauszahlung.
Die Einzahlungs- und Wallet-Regeln, die jeden Bonus einhegen
Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage möglich, ein Wallet-Guthaben ist auf höchstens CHF 10’000 gedeckelt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen (Mindestbetrag CHF 20), mit derselben 30-Tage-Grenze von CHF 10’000, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Beide Veranstalter zahlen Gewinne nur auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, das auf den eigenen Namen lautet – anonyme Auszahlungen oder Kryptowährungen sind im bewilligten Markt nicht vorgesehen (Art. 50 Abs. 2 VGS), Kredite an Spielerinnen und Spieler sind ausgeschlossen (Art. 75 Abs. 1 BGS).
Auszahlungswege und Fristen, die der Bonus nicht verkürzt
Swisslos schreibt Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gut; Gewinne darüber werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Bei Sporttip beträgt die Frist für nicht abgeholte Gewinne 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung – danach fällt der Gewinn zugunsten des Swisslos-Zwecks. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Was eine Wette bei Sporttip rechnet: der Kombiboost im Detail
Die Frage «Was zahlt eine Wette?» ist nicht rhetorisch, sie ist Mechanik. Die einfachste Antwort für eine einzelne Wette: Gewinn = Einsatz × Quote. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote, das Produkt wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Beim Kombiboost kommt ein prozentualer Bonus auf den Nettogewinn dazu, der nach Anzahl Voraussagen gestaffelt ist: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn.
Ein Rechenbeispiel zeigt das Band, nicht den Einzelfall. Wer bei einem Stake von CHF 10 vier Voraussagen mit Quotenbeispielen zwischen 1.60 und 2.00 nimmt, landet bei einer Gesamtquote von 9.79; die Auszahlung im Erfolgsfall liegt bei rund CHF 102 (CHF 97.92 + 5 % auf den Nettogewinn). Wer auf fünfzehn Voraussagen geht und die gleiche Logik anwendet, kann den Bonus verdoppeln, muss aber jede einzelne Voraussage mit Quote ≥ 1.50 treffen, und die Wahrscheinlichkeit, dass alle gleichzeitig eintreffen, sinkt mit jeder zusätzlichen Voraussage – die Sporttip-Marge sitzt in jeder Einzelquote. Die Sporttip-Marge ist nicht ausgewiesen, sie ergibt sich aus 1 − 1/(1/Quote₁ + … + 1/Quote_n) pro Markt; sie gehört zum Preis und verschwindet nicht dadurch, dass ein Bonus obendrauf gelegt wird. Wer das nicht im Kopf hat, sieht die Erhöhung und übersieht, dass die Basis, auf die sie gelegt wird, kleiner ist als der Bruttogewinn, der auf dem Wettschein steht.
Eine Randnotiz: der Bonus wird auf den Nettogewinn gelegt, nicht auf den Einsatz, und beim Cash-Out verfällt der Boost. Wer mit Bonus plant, sollte zudem prüfen, ob alle vier Voraussagen aus voneinander unabhängigen Ereignissen stammen – bei Sporttip werden abhängige Ereignisse desselben Wettbewerbs nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert, und Swisslos kann eine solche Kombination für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Was bei Sporttip sonst noch zählt: Limits, Live, Cash-Out und Co.
Auch wenn der Willkommensbonus im Titel steht, lohnt sich der Blick auf das, was die Wette selbst betrifft. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000; Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Bei Live-Wetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00.
Wetten stehen zudem nur Personen ab 18 Jahren offen; wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das gilt auch für Trainerinnen, Schiedsrichter und Aktive in den unteren Ligen, die ein Ereignis beeinflussen können.
Die Gegenüberstellung der Anbieter im Überblick
Die folgende Tabelle zeigt die bewilligten Veranstalter und die ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung, gegen die ein Schweizer Neukunde im Netz stösst. Ausländische Marken werden aufgeführt, weil Schweizer Spielerinnen und Spieler ihnen begegnen; sie werden beschrieben und bewertet, nicht beworben.
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalter oder ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Schweizer Grossspiel-Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS SR 935.51, Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Schweizer Grossspiel-Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS SR 935.51, Aufsicht Gespa) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Sitz Lausanne; Produkt Jouez Sport |
| Bahigo | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz ausgewiesen: nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Betovo | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz ausgewiesen: nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Wettigo | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz ausgewiesen: nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Sportuna | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz ausgewiesen: nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Betscore | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz ausgewiesen: nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung |
| MrXbet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz ausgewiesen: nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Playzilla | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz ausgewiesen: nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Rainbet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz ausgewiesen: nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung |
Was hier zu Lesen ist: zwei Zeilen mit echtem Schweizer Hintergrund, acht Zeilen ohne. Wer in der Schweiz legal spielen will, hat die Wahl zwischen genau diesen beiden Veranstaltern und zwischen den ihnen eigenen Servicegebieten – Deutschschweiz, Tessin und Liechtenstein bei Swisslos, die sechs Kantone der französischen Schweiz (Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura) bei der Loterie Romande. Wer auf einer Plattform ohne Bewilligung spielt, ist nach Art. 4 BGS nicht «im Ausland», sondern in einem rechtsfreien Raum: kein Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Sperre im Ernstfall, keine Schweizer Aufsicht.
Die Anbieter im Einzelnen
Swisslos Sporttip
Swisslos ist die interkantonale Genossenschaft mit Sitz in Basel und führt die Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Die Tätigkeit stützt sich auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019. Das Vertragsgebiet umfasst 19 Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH) sowie das Fürstentum Liechtenstein; ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Gebiet möglich. Die Aktion, die einem «Willkommensbonus» am nächsten kommt, ist der Kombiboost: 5 % bis 100 % auf den Nettogewinn, je nach Anzahl Voraussagen, mindestens vier Voraussagen mit Quote ≥ 1.50. Quotenboosts und Profitboosts kommen ergänzend dazu, alle limitiert und nur einmal pro Person und Ereignis nutzbar. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage werden vor der ersten Wette zwingend gesetzt, mit Obergrenze CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Auszahlungen gehen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, zwei Mal pro Jahr gratis, ab der dritten Auszahlung mit 3 % Kommission, Bearbeitung innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Swisslos-Spielguthaben ist im Wallet bis CHF 9’999 möglich, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000; Kauf per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein ab CHF 20. PostFinance Pay ist eine angebotene Zahlungsart.
Wertung: Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt und legal wetten möchte, kommt an Sporttip nicht vorbei – es ist eine der beiden Bewilligungen, die der Markt hergibt, mit voller Schweizer Aufsicht und einem klar geregelten Aktionsmechanismus. Wer einen grossen «Bonus» in bar sucht, wird ihn hier nicht finden, und das ist nicht ein Versäumnis von Sporttip, sondern die Logik des Gesetzes.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweize und 221 Mitarbeitenden. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in dieser Region möglich. Die Aktionen tragen den Charakter von Promotionen, nicht von Einzahlungsboni – etwa das CHF-10-Spielguthaben aus «JouezSport – Patinoires et Stades», das innert 7 Tagen Code-Aktivierung in 30 Tagen zu nutzen und nicht auszahlbar war. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und einen Wallet-Saldo von höchstens CHF 10’000 begrenzt; Gewinne bis CHF 1’000 netto werden dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die hinterlegte IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Wertung: In der Romandie ist die Loterie Romande der einzige bewilligte Veranstalter; das, was unter «Neukundenbonus» läuft, ist eine Promotion in CHF-10-Höhe mit klaren Grenzen. Wer hier spielt, spielt mit Schweizer Aufsicht und einem kleinen, kontrollierten Aktionsrahmen.
Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung
Die folgenden Marken werben im deutschsprachigen Netz mit grossen Willkommensboni, Einzahlungsboni, «risikofreien» Wetten und Boost-Quoten. Sie sind nach Art. 4 BGS in der Schweiz nicht zugelassen, ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen, der Zugang wird über DNS blockiert.
Bahigo. Wirbt mit klassischen Online-Bonusformen für Neukunden. Eine Schweizer Bewilligung hat die Marke nicht; eine Lizenz, die in der Schweiz Wirkung entfaltet, ist nicht ausgewiesen. Spielerinnen und Spieler, die in der Schweiz spielen, spielen ohne Schweizer Aufsicht, ohne Schweizer Sperrregister und ohne Schweizer Rekurs. Die Gewinne unterliegen der kantonalen Steuerpraxis; der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen.
Wertung: Ein «Willkommensbonus», der hier lockt, hat in der Schweiz keine Rechtsgrundlage und keinen Schutz im Verlustfall.
Betovo. Gleiche Kategorie wie Bahigo: ausländisch ausgerichtetes Angebot, keine Schweizer Bewilligung, Lizenz in der Schweiz ohne Wirkung, Domains potentiell auf der Gespa-Sperrliste.
Wertung: Ein grosses Bonusversprechen ersetzt keine fehlende Bewilligung.
Wettigo. Ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Lizenz in der Schweiz ohne Wirkung. Für eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz gibt es keinen Schweizer Schutz, keine Schweizer Sperre im Ernstfall und keine Schweizer Aufsicht über die Wette.
Wertung: Die Werbung suggeriert Sicherheit durch internationale Lizenzen; die Rechtslage in der Schweiz kennt das nicht.
Sportuna. Anbieter ohne Schweizer Bewilligung; eine ausländische Lizenz ist in der Schweiz rechtlich wirkungslos.
Wertung: Wer hier spielt, sollte sich bewusst sein, dass die Sperrliste dynamisch ist und die Seite morgen unerreichbar sein kann.
Betscore. Anbieter ohne Schweizer Bewilligung; eine ausländische Lizenz ist in der Schweiz rechtlich wirkungslos.
Wertung: In der Werbung als «sicher» deklarierte Lizenzen aus anderen Jurisdiktionen sind im Schweizer Recht kein Ersatz für eine fehlende Schweizer Bewilligung.
MrXbet. Anbieter ohne Schweizer Bewilligung; eine ausländische Lizenz ist in der Schweiz rechtlich wirkungslos.
Wertung: Das «Bonus»-Versprechen steht in einer Zone ohne Schweizer Aufsicht; die Sperrliste ist die einzige regulatorische Reaktion.
Playzilla. Ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung. Lizenz in der Schweiz ohne Wirkung.
Wertung: Ohne Schweizer Bewilligung gilt: weder Verlustlimiten, die das Haus abfragt, noch Sperrregister, das bei Selbstsperre hilft, noch Schutz im Konfliktfall.
Rainbet. Ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung. Lizenz in der Schweiz ohne Wirkung.
Wertung: Wer hier spielt, sollte die Schweizer Steuerpraxis des Wohnsitzkantons im Blick haben.
Die acht ausländischen Marken sind hier aufgeführt, weil Schweizer Spielerinnen und Spieler im Netz auf sie stossen. Was sie eint: keine Schweizer Bewilligung, keine Wirkung einer ausländischen Lizenz in der Schweiz, kein Schutz durch die Schweizer Aufsicht und die Möglichkeit, jederzeit auf der Gespa-Sperrliste zu landen.
Steuern, Werbung und das, was neben dem Bonus noch zählt
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der Bund hat die Freigrenze per 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000 angehoben, 2025 lag sie bei CHF 1’070’400; darüber werden 35 % Verrechnungssteuer abgezogen, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden können. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, weshalb die ehrliche Formulierung «je nach Kanton» lautet. Eine typische Sportwette liegt weit unter jeder Freibetragsgrenze, also ohne Einkommensteuer und ohne Verrechnungssteuer. Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber der kantonalen Praxis; Thurgau besteuert sie unabhängig vom Betrag. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz existiert nicht.
Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS), die Busse beträgt bis CHF 500’000 (Art. 131 BGS). Werbung, die in der Schweiz bewilligt ist, darf weder aufdringlich noch irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Eine Sperrstunde für Werbung sieht das Gesetz nicht vor. Wer einen Code für eine Aktion sucht, findet ihn am Ende der jeweiligen Aktion selbst – hier wird keiner gedruckt.
Was die Marge mit dem Bonus zu tun hat
Die Marge eines Marktes ist der Anteil, den der Veranstalter von jedem eingesetzten Franken einbehält; was übrig bleibt, ist die Auszahlungsquote (1 − Marge = Auszahlungsquote). Bei einer 1X2-Wette auf einen Fussball-Markt mit Quoten 1.80 / 3.40 / 4.50 ergibt 1 ÷ (1/1.80 + 1/3.40 + 1/4.50) eine Auszahlungsquote von rund 0.91, also eine Marge von rund 9 %. Bei einem anderen Markt oder einem anderen Ereignis liegt die Marge anders – sie ist nicht konstant und nicht ohne den Markt zu nennen. Das ist die Stelle, an der die Werbung mit «boosted odds» ins Leere läuft. Eine Quote, die von 1.85 auf 2.10 angehoben wird, wirkt grosszügig, ändert aber nichts daran, dass das Produkt aus Einzelquoten einer Kombiwette die Marge jeder einzelnen Wette mitnimmt. Ein Bonus auf den Nettogewinn verschiebt die Marge nicht; er verschiebt nur, was im Erfolgsfall zusätzlich ausgezahlt wird.
Wer eine Vierer-Kombi mit Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 spielt, nimmt die Marge aus jedem Markt mit; obendrauf kommen 5 % Bonus auf den Nettogewinn. Der Werbetrag verschwindet in der Gesamtquote nicht, er steht im Erfolgsfall als Zusatz daneben. Wer auf sieben Voraussagen geht, bekommt 20 % – die Auszahlung im Erfolgsfall ist deutlich höher, aber jede zusätzliche Voraussage erhöht das Risiko, dass eine schief geht und die ganze Wette zur Quote 1.00 wird. Die Höhe des Bonus ist eine Antwort auf die Frage «wieviel mehr im Erfolgsfall»; die Frage «wie wahrscheinlich ist der Erfolgsfall» beantwortet die Marge.
Was die Rechnung am Ende zeigt
Eine Wette bei Sporttip mit vier Voraussagen zu Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 und einem Einsatz von CHF 10 hat eine Gesamtquote von rund 9.79, einen Bruttogewinn im Erfolgsfall von rund CHF 97.92, einen Nettogewinn von rund CHF 87.92 und mit dem 5-%-Kombiboost einen Auszahlungsbetrag von rund CHF 102.32. Das ist das Band, in dem eine kleine Vierer-Kombi mit moderaten Quoten landet. Wer auf sieben Voraussagen geht, kann auf 20 % Bonus kommen, vorausgesetzt, alle sieben treffen Quote ≥ 1.50; die Auszahlung im Erfolgsfall steigt, aber die Wahrscheinlichkeit, dass das passiert, sinkt – der Werbetrag ist da, die Wahrscheinlichkeit wird in der Rechnung nicht mitgeführt. Der Vergleich zu einer hypothetischen ausländischen Plattform mit einem 100-%-Bonus auf die erste Einzahlung bis CHF 200 lohnt nicht – eine ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung lässt sich nicht seriös mit einer bewilligten Plattform vergleichen, weil das Schutzregime fehlt und die Werbung in der Schweiz gegen Art. 74 Abs. 3 BGS verstösst.
Wer hier richtig liegt
Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, ist bei Sporttip an der richtigen Adresse: der einzige bewilligte Veranstalter für Sportwetten im Vertragsgebiet, mit einem klar definierten Aktionsmechanismus und Schweizer Aufsicht. Wer in der Romandie wohnt, ist bei der Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport richtig. Wer einen grossen «Willkommensbonus» sucht, hat in der Schweiz keine bewilligte Adresse – das ist kein Marketing-Defizit, sondern die Folge von BGS, IKV und Gespa-Praxis. Wer dennoch auf einer ausländischen Plattform spielt, sollte sich bewusst sein, dass dort kein Schweizer Schutz greift, dass die Gewinne je nach Kanton steuerpflichtig sind und dass die Seite jederzeit auf der Sperrliste landen kann. Die Frage «welcher Bonus ist der beste?» ist im Schweizer Markt eine andere als im ausländischen – sie lautet hier: «welche Aktion passt zur eigenen Wette, mit welcher Mindestquote, welcher Frist und welcher Auszahlungsregel?»
Häufig gestellte Fragen
Gibt es in der Schweiz einen Neukundenbonus für Sportwetten?
Einen klassischen Einzahlungsbonus, wie er im Ausland beworben wird, gibt es in der Schweiz nicht. Was es gibt, sind bewilligte Aktionen wie der Sporttip-Kombiboost oder befristete Promotionen wie das CHF-10-Spielguthaben der Loterie Romande. Jedes Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa, und ausländische Anbieter dürfen in der Schweiz nicht für ihre Boni werben.
Welche Aktionen bieten Swisslos und Loterie Romande tatsächlich an?
Swisslos bietet den Kombiboost auf den Nettogewinn (5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn Voraussagen, Mindestquote 1.50), dazu Quotenboosts und Profitboosts, alle limitiert und nur einmal pro Person und Ereignis nutzbar. Die Loterie Romande bietet befristete Aktionen wie «JouezSport – Patinoires et Stades» mit CHF 10 nicht auszahlbarem Spielguthaben.
Weshalb locken ausländische Seiten oft mit hohen Bonusbeträgen, und was fehlt dort an Schutz?
Hohe Bonusbeträge sind ein Marketinginstrument im ausländischen Markt; sie sind in der Schweiz nicht zugelassen, weil Gratisspielguthaben der Gespa-Zustimmung bedarf und Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten ist. Ausländische Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung, keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister und keine Schweizer Rekursstelle; ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen.
Wie funktioniert der Kombiboost bei Sporttip?
Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Online-Wette nach Anzahl Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Voraussetzung sind mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote ≥ 1.50; bei Cash-Out verfällt der Boost. Der Bonus wird auf den Nettogewinn gelegt, nicht auf den Einsatz, und ist in Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert.
Was ist die Marge eines Buchmachers, und weshalb ändert ein Bonus daran wenig?
Die Marge ist der Anteil, den ein Veranstalter von jedem eingesetzten Franken einbehält; die Auszahlungsquote ist 1 minus Marge. Sie wird aus den Quoten eines Marktes berechnet: Auszahlungsquote = 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quote_n). Ein Bonus auf den Nettogewinn verschiebt die Marge nicht, er verschiebt nur die Auszahlung im Erfolgsfall; die Marge sitzt in jeder einzelnen Quote.
Ab welchem Alter und mit welchem Wohnsitz kann ein Konto eröffnet werden?
Bei Sporttip und Jouez Sport ist die Teilnahme ab 18 Jahren möglich, mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters. Sporttip deckt die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein ab; Jouez Sport deckt die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura ab. Verlustlimiten werden vor der ersten Wette zwingend gesetzt.
Bonus – Quoten Rechner Info
Inhalt erstellt vom Team «Quoten Rechner Info»
