Sportwetten-Anbieter in der Schweiz: Was die zwei bewilligten Veranstalter wirklich bieten

Updated Oktober 2026
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Wer in der Schweiz online eine Sportwette platzieren will, hat genau zwei Anlaufstellen. Das ist keine Marktbeschränkung durch die Anbieter, sondern eine Folge des Bundesgesetzes über Geldspiele: Die Kantone haben den Kreis der Bewilligten auf zwei Veranstalter begrenzt. Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport sind die einzigen bewilligten Anbieter; sie sind in ihrer jeweiligen Region nicht substituierbar. Daneben stehen ausländische Wettseiten, die in der Schweiz keine Bewilligung haben und keinen hiesigen Rechtsschutz bieten.

Zwei Wanderwege gabeln sich auf einer Wiese, dahinter steht eine Bergkette im Dunst
Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von.

Stand: 20. Oktober 2026 · Geprüft gegen die Spielregeln von Swisslos und die Veröffentlichungen der Gespa.

Die Grundlage: Warum es nur zwei Veranstalter gibt

Das Schweizer Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) zählt Sportwetten ausdrücklich zu den Grossspielen. Solche Grossspiele dürfen nur von Veranstaltern angeboten werden, die eine Bewilligung besitzen – und zwar eine kantonale bzw. interkantonale. Im Raum der Westschweizer Kantone und im Deutschschweizer Raum haben sich je eine Lotteriegesellschaft etabliert, die auch Sportwetten anbieten dürfen. Weitere Buchmacher mit Schweizer Bewilligung existieren nicht; die Gespa führt keine Liste weiterer Lizenzen, weil es keine gibt.

Ein Eishockeyfeld im Freien auf einem zugefrorenen See, Schneewehen an den Banden, klare Winterluft
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

Was heisst das konkret für jemanden, der in Zürich wohnt und eine Fussballwette platzieren will? Er kann sich nur bei Swisslos registrieren, weil Loterie Romande ihn nicht akzeptiert. Wer in Genf wohnt, ist genau umgekehrt nur bei Loterie Romande zugelassen. Eine schweizweite Sportwette-Plattform existiert nicht; die digitale Welt jedes Veranstalters endet an der Kantonsgrenze – mit einer bemerkenswerten Ausnahme: Liechtenstein gehört zum Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Vereinbarung, auf der diese Aufteilung fusst, ist die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Sie hat den gemeinsamen Markt geregelt und die Aufsicht in die Hände der Gespa gelegt.

Zwei Veranstalter, zwei Gebiete

Swisslos – mit vollem Namen SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft – hat ihren Sitz in Basel und führt ihre Sportwette unter dem Produktnamen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, zusätzlich den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in einem dieser Kantone wohnt oder sich dort gewöhnlich aufhält, kann ein Sporttip-Konto eröffnen.

Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) führt ihre Sportwette unter Jouez Sport und ist für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura zuständig. Der Sitz liegt an der Avenue de Provence 14 in Lausanne; das Unternehmen zählt rund 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende.

Die Aufteilung spiegelt die Sprachgrenze der Schweiz. Sie ist im Gesetz verankert, nicht das Ergebnis eines Wettbewerbs, der schiefgelaufen wäre.

Was diese Konzession dem Veranstalter bringt

Eine Schweizer Bewilligung ist mehr als eine Lizenz zum Wetten-Annehmen. Sie verpflichtet den Veranstalter, den Reingewinn zu einem grossen Teil an die Kantone abzuliefern. Swisslos hat im Geschäftsjahr 2025 einen Reingewinn von 562 Millionen Franken ausgeschüttet: 506 Millionen an die kantonalen Fonds und 56 Millionen an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe finanziert. Aus den Sportwetten allein stammten dabei 109 Millionen Franken, nach 122 Millionen im Vorjahr. Wer bei Swisslos wettet, finanziert also auch den Schweizer Spitzensport mit – das ist der eigentliche Preis der Monopolstellung.

Die Rechtslage: Was eine Schweizer Bewilligung verspricht – und was eine ausländische nicht hält

Eine Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Das hat zwei Seiten: Sie schützt einerseits die Spielerinnen und Spieler mit dem vollen BGS-Regime – Identitätsprüfung, Limits, Spielsperre, Spielerschutz-Stellen – und verpflichtet andererseits die Veranstalter, sich an die geschlossene Liste der erlaubten Wetten zu halten. Diese Liste pflegt die Gespa; sie umfasst bestimmte Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen. Wer eine Wette anbietet, die nicht auf der Liste steht, riskiert die Bewilligung.

Ein langer Holztisch mit leeren Stühlen in einem hellen Raum, die Fenster geben den Blick auf Dächer frei
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Welche Wetten überhaupt erlaubt sind

Erlaubt sind ausschliesslich Wetten auf Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind tabu. Die Gespa-Liste (in der eingesehenen Version vom 10.09.2026) enthält Qualifikationsrunden nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur unter derselben Bedingung, Rangierungswetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet – und niemals Wetten auf Trainingsläufe. Eckbälle, Kartenmärkte oder ein Esports-Bereich fehlen auf der Liste. Wer trotzdem darauf wetten will, hat im bewilligten Markt keine Möglichkeit.

Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind grundsätzlich ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Live-Wetten sind erlaubt; das Gesetz schränkt bestimmte Live-Märkte nicht ein, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält.

Was nicht reguliert ist, ist Cash-Out: Jeder Veranstalter entscheidet selbst, ob und wie er diese Funktion anbietet. Sporttip bietet sie für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten an, vor Spielbeginn und live, aber ausschliesslich online und nur als vollständiges Cash-Out. Eine Teilauszahlung ist nicht möglich, und Swisslos garantiert Cash-Out nicht für jeden Markt.

Was Werbung darf – und was nicht

Wer für Glücksspiele wirbt, darf weder aggressiv noch irreführend vorgehen, und die Werbung darf sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und wird mit Busse bis 500’000 Franken geahndet (Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa; im Jahr 2025 hat sie 24 solcher Bewilligungen an Loterie Romande erteilt und 8 an Swisslos.

Was eine ausländische Bewilligung in der Schweiz wert ist

Eine Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar – bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, gewerbsmässig bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Die Spielerinnen und Spieler werden nicht bestraft; aber Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schweizer Spielerschutz und keine faire Marktprüfung.

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste erschien am 3. September 2019; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrte Domains tauchen oft unter neuen Adressen wieder auf – die Gespa nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping und listet Interwetten, Bet-at-Home und bet365 als Beispiele.

Was eine Schweizer Bewilligung dem Wettenden konkret bringt

Wer bei Swisslos oder Loterie Romande wettet, hat Anspruch auf das volle BGS-Regime: Identitätsprüfung, Selbstausschluss über ein gemeinsames Register, gesetzliche Spielsperren und kantonale Beschwerdestellen. Gewinne und Spielguthaben werden ausschliesslich auf ein Konto im eigenen Namen ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS); anonyme Auszahlungen oder Kryptowährungen sind im bewilligten Markt nicht möglich. Kredite an Spielerinnen und Spieler sind verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Eine ausländische Plattform kann all diese Punkte nicht garantieren.

Spieler­schutz: Was vor der ersten Wette gesetzt werden muss

Wer ein Sporttip-Konto eröffnet, muss vor der ersten Wette Verlustlimiten für einen, sieben und dreissig Tage festlegen. Die Obergrenze liegt bei 9’999 Franken, für unter 21-Jährige bei 1’000 Franken pro Periode. Eine Senkung der Limite greift sofort; eine Erhöhung wird erst nach 72 Stunden wirksam – das gibt Zeit, eine emotionsgesteuerte Entscheidung zu überdenken. Zusätzlich kann freiwillig eine Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden.

Wer sich selbst sperren will, kann den Zugang produktbezogen zwischen einem Tag und einem halben Jahr sperren. Eine Aufhebung vor Fristablauf ist ausgeschlossen. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen, das auch für die Schweizer Casinos – einschliesslich Online-Casinos – und für Liechtenstein gilt. Damit ist die Sperre systemweit wirksam, nicht nur bei einem Veranstalter.

Eine wichtige Einschränkung: Die Spielsperre ist endgültig, sobald sie eingetragen ist. Wer sie aufheben will, muss nach Ablauf einer vom Gesetz vorgegebenen Frist einen Antrag stellen, an dem eine Fachstelle beteiligt ist. Das verhindert, dass eine Sperre im Affekt wieder gelöst wird.

Das Mindestalter und die Identitätsprüfung

Voraussetzung für die Online-Registrierung bei Swisslos sind mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identitätsprüfung läuft über den hochgeladenen Ausweis, dessen Daten gegen Adressdatenbanken geprüft werden. Damit ist die Anonymität, die ausländische Plattformen suggerieren, im bewilligten Markt nicht möglich – und genau das ist der Sinn der Vorschrift.

Wo die Schutzmassnahmen an ihre Grenzen stossen

Die Gespa hat 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durchgeführt. Bei 200 Versuchen, mit einer minderjährigen Testperson eine Sportwette zu kaufen, wurde in 47,5 % der Fälle erfolgreich verkauft. Wer also zur Verkaufsstelle geht, statt online zu wetten, kann sich nicht darauf verlassen, dass die Jugendschutzregeln auch am Schalter greifen. Die Schutzmechanismen im bewilligten Online-System sind deutlich strenger als an der Ladenkasse – wer die Wahl hat, wettet online.

Was im Streitfall hilft

Wer mit der Auszahlung nicht einverstanden ist, hat nach den Sporttip-Bedingungen zehn Tage Zeit, formell Einspruch per Einschreiben zu erheben. Wer gar nicht erst ausbezahlt wird, kann sich an die kantonale Beschwerdestelle wenden; die Gespa ist Aufsichts-, nicht Beschwerdeinstanz. Bei Loterie Romande gilt ein vergleichbares Verfahren. Wer beim ausländischen Anbieter mit Sitz in Curaçao Probleme hat, hat in der Schweiz keine Anlaufstelle.

Boni und Gratiswetten: Was es bei Swisslos und Loterie Romande gibt – und was nicht

Werbung für Gratisspielguthaben, Gratiswetten oder ähnliche Aktionen braucht nach Schweizer Recht die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Das ist der Grund, warum die Bonuslandschaft im bewilligten Markt klein und formalistisch bleibt: Wer zu offensiv lockt, riskiert eine Busse nach Art. 131 BGS, und wer ein Gratisspielguthaben ohne Bewilligung verteilt, kann es nicht auszahlen.

Bei Sporttip gibt es aktuell wenige, klar geregelte Aktionen – alle ausdrücklich von der Gespa bewilligt:

Aktion Mechanik Reichweite
Kombiboost Nur online, Prematch und Live, auch für Systemwetten. Verlangt mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote ≥ 1.50. Bonus auf den Nettogewinn: 5 % bei 4 Voraussagen, 20 % bei 7, 40 % bei 10, 100 % bei 15. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Online
Quotenboosts Nur online, Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Erhöhen die Quote unmittelbar. Pro Wettenden einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei Cash-Out verfällt der Boost. Online
Profitboosts Erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Pro Wettenden einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei Cash-Out verfällt der Boost. Online
Aktionsguthaben Wird direkt auf das Spielkonto gebucht, ist nicht auszahlbar, sondern nur für Wetten verwendbar. Braucht eine vorgängige Bewilligung der Gespa. Online

Was es im bewilligten Markt im Unterschied zu ausländischen Anbietern nicht gibt, sind «no deposit»-Bonusse, prozentuale Einzahlungsboni oder komplizierte Umsatzbedingungen. Was es sehr wohl gibt, ist die kostenlose Quotenaufbesserung über den Kombiboost – vorausgesetzt, die Wettenden spielen online und kombinieren mindestens vier Voraussagen. Wer ein Einzelspiel vor Spielbeginn setzen will, kann den Quotenboost nutzen, sofern die Quote entsprechend ausgewiesen ist; ein klassischer Willkommensbonus fehlt.

Die Gratisspielguthaben, die Swisslos über Promotionen auszahlt, sind explizit nicht auszahlbar – sie lassen sich nur für Wetten einsetzen. Wer auf eine Barauszahlung hofft, hat Pech: Das BGS untersagt ohne Bewilligung jede Form von Gratisspielguthaben, und die Bewilligung wird restriktiv gehandhabt.

Wie viel ein 100-Franken-Kombiboost bei einer Quote von 1.50 wirklich bringt

Wer den Kombiboost nutzt, gewinnt im Schnitt weniger, als die Werbung verspricht. Eine Voraussage zu 1.50 hat rechnerisch einen Erwartungswert von etwa 50 Franken pro 100 Franken Einsatz – die Hälfte verschwindet in der Marge des Marktes. Der Boost multipliziert lediglich das, was übrig bleibt, und nicht den Einsatz. Wer den Bonus mit 100 % bei 15 Voraussagen auslöst, riskiert 15 Einzelwetten mit Quoten knapp über 1.50 und erhält einen Auszahlungszuschlag auf den Nettogewinn – nicht auf den Einsatz. Das ist Mechanik, kein Geschenk.

Warum ausländische Boni in der Schweiz nicht funktionieren

Wer bei einem ausländischen Anbieter mit einem «100 %-Bonus bis 200 Euro» wirbt, kann diese Summe in der Schweiz nicht auszahlen, weil das BGS jede Form von Gratisspielguthaben ohne Bewilligung verbietet. Selbst wenn der Anbieter die Bewilligung einer Aufsichtsbehörde eines anderen Landes vorweisen kann, hat diese in der Schweiz keine Wirkung. Wer dort einzahlt, kann sich weder auf den Schweizer Spielerschutz berufen noch auf eine Schweizer Beschwerdestelle. Das ist nicht Paranoia, sondern der Normalfall – Art. 4 BGS gilt ausnahmslos.

Mobile, App und Verkaufsstelle: Drei Wege zur gleichen Wette

Swisslos bietet drei Vertriebswege an: die Webseite, die Sporttip App für iOS und Android sowie die Verkaufsstellen mit Wettterminal. Loterie Romande nutzt das gleiche Schema, regional angepasst – mit der Webseite, einer App und dem dichten Netz von Verkaufsstellen in der Romandie.

Die Registrierung läuft online: Wohnsitz im Vertragsgebiet, gültiger Ausweis, Festlegung der Verlustlimiten, Eröffnung des Spielkontos. Wer in der App eine Wette zusammenstellt, kann sie per QR-Code an einer Verkaufsstelle weiterhin spielen – das ist praktisch, wenn das Gerät gerade leer ist. Die Verkaufsstellen ermöglichen auch die Bareinzahlung über einen Einzahlungsschein (Mindestbetrag 20 Franken), und pro 30 Tage sind höchstens 10’000 Franken auf das Wallet ladbar.

Die wichtigsten Unterschiede zwischen den Vertriebsformen

Am Schalter gilt ein höheres Verifikationsrisiko: Die Gespa hat bei Testkäufen in 47,5 % der Fälle eine Wette an Minderjährige verkauft bekommen. Online wird die Identität vor der ersten Einzahlung geprüft; an der Verkaufsstelle hängt die Prüfung vom Personal ab. Wer Minderjährige im Haushalt hat, sollte das Wallet-Passwort nicht teilen und die App mit biometrischer Sperre nutzen.

Online-only sind die meisten Aktionen – der Kombiboost, die Quoten- und Profitboosts. An der Verkaufsstelle sind diese Aktionen nicht verfügbar. Wer einen Boost nutzen will, muss online spielen.

Im Browser und in der App läuft das Livewetten-Angebot; an der Verkaufsstelle ist Live-Wetten je nach technischer Ausstattung des Terminals eingeschränkt. Für hochfrequente Märkte ist die App klar im Vorteil.

Die Limits im Überblick

Parameter Wert
Mindesteinsatz Einzel/Kombi (Sporttip) CHF 1
Höchsteinsatz Einzel/Kombi (Sporttip) CHF 1’000
Höchsteinsatz Systemwette (Sporttip) CHF 10’000
Wallet-Aufladung Mindestbetrag CHF 20
Wallet-Aufladung max. pro 30 Tage CHF 10’000
Maximales Wallet-Guthaben CHF 9’999

Swisslos kann die Limits jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette, die über der Limite liegt, wird gar nicht erst angenommen. Wer regelmässig mit höheren Einsätzen spielen will, sollte vorher prüfen, ob das eigene Profil die nötige Wettfrequenz hergibt – das Selbstsperren-Verfahren beginnt bei Swisslos bereits ab einem stark erhöhten Wettverhalten.

Welche Zahlungswege es gibt

Swisslos akzeptiert für die Wallet-Aufladung PostFinance Pay: Die Transaktion wird direkt in der PostFinance-App bestätigt, was eine separate TAN-Eingabe überflüssig macht. Daneben sind weitere Online-Zahlungsmöglichkeiten verfügbar; die Höhe der verfügbaren Beträge pro Transaktion hängt vom jeweiligen Anbieter ab.

Auszahlungen vom Spielkonto sind nur auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto im eigenen Namen möglich. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen kostenlos; ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis 1’000 Franken pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über 1’000 Franken werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen. Wer keine Schweizer oder Liechtensteiner Bankverbindung hat, kann im bewilligten Markt kein Konto führen.

Sportarten und Turniere: Was die Schweizer Veranstalter anbieten dürfen

Die Auswahl an Wetten ist im bewilligten Markt kleiner als bei internationalen Anbietern – nicht aus mangelnder Konkurrenzfähigkeit, sondern weil die Gespa eine geschlossene Liste führt. Wer Fussball, Eishockey oder Tennis wetten will, findet eine breite Auswahl an Wettbewerben. Wer auf Eckbälle, Karten oder Esports wetten will, hat im bewilligten Markt keine Möglichkeit.

Welche Sportarten typischerweise angeboten werden

Fussball bildet das Rückgrat des Angebots: Bundesliga, Premier League, Super League, Champions League, Europa League und die grossen Nationalmannschafts-Turniere sind durchgehend im Programm. Eishockey folgt dicht – National League, NHL, WM-Turniere. Tennis ist mit Grand Slams, ATP und WTA präsent. Hinzu kommen Radsport, Handball, Basketball, Unihockey, Wintersportarten wie Ski alpin und Skispringen sowie ausgewählte Randsportarten je nach Saison.

Bei grossen Turnieren wie der Fussball-Weltmeisterschaft oder der Europameisterschaft baut Swisslos das Angebot typischerweise aus, mit zusätzlichen Märkten und längeren Öffnungszeiten. Welche Wettbewerbe in welcher Form im Programm sind, hängt von der jeweils gültigen Fassung der Gespa-Liste ab.

Was die Liste bewusst nicht enthält

Eckballwetten, Kartenmärkte, Handicap-Varianten jenseits der üblichen Hauptmärkte und Esports fehlen in der Regel auf der Schweizer Liste. Das schränkt die Tiefenauswahl ein, schützt aber auch vor Märkten, die für den regulierten Markt als zu risikoreich gelten. Wer eine bestimmte Wette sucht, sollte vor der Registrierung prüfen, ob die Wettart überhaupt im Programm des Anbieters steht.

Livewetten und Cash-Out

Livewetten sind im Schweizer Markt erlaubt, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält. Sporttip bietet ein vollständiges Livewetten-Angebot. Wichtig für das Live-Segment: Eine Wette gilt als platziert, sobald sie abgeschickt ist – unabhängig davon, ob das Ereignis gerade live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheidung – kann Sporttip Wetten mit Quote 1.00 werten.

Cash-Out ist bei Sporttip nur online verfügbar, für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor und live. Es gibt nur die volle Auszahlung; eine teilweise Auszahlung ist nicht möglich. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche spätere Wettgewinn, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Eine Garantie, dass Cash-Out für einen bestimmten Markt zur Verfügung steht, gibt es nicht.

Sonderfälle: Wann eine Wette verfällt

Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00 – der Rest der Kombination läuft weiter. Wird ein Ereignis abgesagt und im Rahmen eines Turniers nachgeholt, gilt die Wette für die nachgeholte Begegnung.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung – etwa «Heimsieg und Über 2.5 Tore» im selben Spiel – werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Sporttip versehentlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Wette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer seine Tickets also vor der Bestätigung noch einmal prüft, kann sich Ärger sparen.

Wer eine gültige Sporttip-Wette platziert, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht wird, verliert den Gewinn zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer mit einer verweigerten Auszahlung nicht einverstanden ist, hat zehn Tage Zeit, formell Einspruch per Einschreiben zu erheben.

Vergleich: Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport

Wer in der Schweiz wohnt, kann sich nur bei einem der beiden Veranstalter registrieren – je nachdem, in welchem Sprachraum das eigene Wohnkanton liegt. Der Vergleich fällt daher weniger nach «besser» und «schlechter» aus, sondern nach den Eigenheiten, die für die jeweilige Nutzungsweise den Unterschied machen.

Merkmal Swisslos Sporttip Loterie Romande Jouez Sport
Bewilligung Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS)
Veranstalter SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
Produktname Sporttip Jouez Sport
Vertragsgebiet Deutschschweizer Kantone, Tessin, Liechtenstein Westschweizer Kantone (FR, GE, JU, NE, VD, VS)
Online-Konto nur bei Wohnsitz im Vertragsgebiet Wohnsitz im Vertragsgebiet
Mindestalter 18 Jahre 18 Jahre
Kontaktadresse / Sitz Basel Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne
Verkaufsstellen Im Vertragsgebiet dicht 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz
Eigentumsform Genossenschaft Betriebsgesellschaft (Société)

Was die beiden Veranstalter in der Praxis unterscheidet

Im Wettprogramm sind Fussball, Eishockey und Tennis in beiden Anbietern stark vertreten. Die Detailtiefe variiert – Loterie Romande setzt im französischsprachigen Raum traditionell stark auf Radsport und Fussball, während Swisslos mit dem grossen Vertragsgebiet eine breitere Auswahl an Randmärkten anbieten kann. Welcher Anbieter konkret die höhere Quote auf ein bestimmtes Spiel hat, hängt vom jeweiligen Markt und vom Risikomanagement ab – ein statischer Preisvergleich lässt sich nicht seriös führen, ohne den konkreten Markt zu nennen.

Eine illustrierende Rechnung an einem fiktiven Zweiwege-Markt zu Quoten 1.90 / 1.90 zeigt die Mechanik. Die Auszahlungsquote ist 1 / (1/1.90 + 1/1.90) = 0.95, also 95 %. Die Marge – der Anteil, den der Veranstalter von jedem gesetzten Franken behält – liegt bei 5 %. Konkret heisst das: Wer 100 Franken auf beide Seiten eines solchen Marktes setzt, erhält 95 Franken zurück, 5 Franken verbleiben beim Veranstalter – auf jedes Ereignis, unabhängig vom Ausgang. Das ist die Mathematik hinter jeder Wette, und sie gilt unabhängig davon, wer sie anbietet. Für eine grobe Orientierung über mehrere Wettbewerbe hinweg liegt die übliche Marge der grossen Buchmacher zwischen 2 % bei hochliquiden Top-Märkten und 8 % bei Nischenmärkten mit wenigen Wetten – eine konkrete Zahl für einen konkreten Markt liefern die Veranstalter nicht, sondern sie fliesst in jede einzelne Wettquote ein.

Wo die Selbstanwendung von Limits wirkt

Beide Veranstalter sind verpflichtet, vor der ersten Wette Limits abzufragen. Sporttip setzt gemäss dem Abschnitt «Spielerschutz: Was vor der ersten Wette gesetzt werden muss» die Werte von 1, 7 und 30 Tagen (Höchstwert 9’999 Franken, für unter 21-Jährige 1’000 Franken). Eine Senkung greift sofort; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Damit ist das Schutzsystem zwar zu langsam für einen impulsiven Anstieg, aber zu schnell, um eine emotionsgesteuerte Senkung zu verhindern. Wer das Limit oft ändern will, hat Zeit genug.

Wo die Spielsperre greift

Wer bei Swisslos eine unbefristete Spielsperre eintragen lässt, gilt auch bei Loterie Romande als gesperrt – und umgekehrt, soweit die Registersysteme kompatibel sind. Das gemeinsame Register führt dazu, dass eine Selbstanwendung systemweit wirkt und nicht nur beim einen Veranstalter.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung: Was Spielerinnen und Spieler in der Schweiz erwartet

Eine Reihe internationaler Marken wirbt um Schweizer Spielerinnen und Spieler, obwohl keine von ihnen eine im Inland anerkannte Konzession hat. Die folgende Übersicht nennt diese Anbieter, damit Wettende wissen, dass sie sich ausserhalb des regulierten Schweizer Marktes bewegen.

Anbieter Status in der Schweiz Bewilligung wie angegeben
FortuneJack Ohne Schweizer Bewilligung Nicht angegeben, in der Schweiz ohne Wirkung
IviBet Ohne Schweizer Bewilligung Nicht angegeben, in der Schweiz ohne Wirkung
BC.Game Ohne Schweizer Bewilligung Nicht angegeben, in der Schweiz ohne Wirkung
X3Bet Ohne Schweizer Bewilligung Tobique (Kanada) – ohne Wirkung in der Schweiz
Wettigo Ohne Schweizer Bewilligung Nicht angegeben, in der Schweiz ohne Wirkung
Betwinner Ohne Schweizer Bewilligung Nicht angegeben, in der Schweiz ohne Wirkung
Donbet Ohne Schweizer Bewilligung Nicht angegeben, in der Schweiz ohne Wirkung
Rabona Ohne Schweizer Bewilligung Nicht angegeben, in der Schweiz ohne Wirkung

Was eine ausländische Lizenz in der Schweiz konkret wert ist: nichts (Art. 4 BGS). Es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz, keinen Zugang zur Spielsperre über das gemeinsame Register, keine kantonale Beschwerdestelle. Gewinne aus ausländischen Anbietern sind im Kanton Thurgau unabhängig von der Höhe vollständig steuerbares Einkommen; die übrigen Kantone handhaben das unterschiedlich. Wer trotzdem spielt, sollte sich vorher erkundigen, wie die kantonale Steuerverwaltung das behandelt.

Was diese Marken im Markt suchen

Sie alle sprechen Sportarten an, die im Schweizer Markt fehlen – etwa Esports, virtuelle Sportereignisse oder ungewöhnliche Wettmärkte. Sie bieten oft einen Willkommensbonus an, der im bewilligten Markt nicht erlaubt ist. Wer in der Schweiz wettet und diese Angebote annimmt, nimmt einen unsicheren Rechtsstatus in Kauf. Im Streitfall führt der Weg zur Curaçao Gaming Authority – nicht zu einer Schweizer Stelle.

Warum die Sperrliste kein Hindernis ist

Die Gespa blockiert Domains nicht per Firewall, sondern per DNS-Sperre. Das heisst: Wer einen internationalen DNS-Server nutzt oder einen VPN-Zugang mit anderer DNS-Auflösung hat, umgeht die Sperre technisch. Das ist kein Verstoss gegen Schweizer Recht – das Verstossrisiko liegt beim Anbieter, nicht bei der Spielerin oder dem Spieler. Die DNS-Sperre ist also ein erschwerter Zugang, keine Mauer.

Welche Risiken konkret bestehen

Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung wettet, trägt mehrere Risiken:

Steuern: Was die Spielerin vom Gewinn abgeben muss

Das Schweizer Recht kennt keinen Wettsteuerabzug auf den Einsatz; das, was die Schweiz mit anderen Ländern teilt, ist die Einkommensteuer auf Gewinne oberhalb einer Freigrenze. Was darunter liegt, ist steuerfrei.

Die Bundes-Freigrenze und ihre Dynamik

Auf Bundesebene liegt die Freigrenze für Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen – die ESTV zählt Sportwetten ausdrücklich dazu – ab dem 1. Januar 2026 bei 1’071’000 Franken pro Einzelgewinn. Liegt ein Gewinn über dieser Grenze, werden 35 % Verrechnungssteuer direkt vom Veranstalter abgezogen; die Spielerin oder der Spieler kann diese Steuer zurückfordern, indem sie den Gewinn in der Steuererklärung deklariert.

Auf kantonaler Ebene sind die Freigrenzen und die Steuersätze unterschiedlich. Wer sich an der exakten Zahl für ein einzelnes Kantonsgebiet orientieren will, fragt direkt bei der kantonalen Steuerverwaltung oder einem Steuerberater nach. Eine generische Aussage «je nach Kanton» ist die genaueste zutreffende Formulierung.

Wie viel typische Gewinne ausmachen

Ein typischer Gewinn aus einer 100-Franken-Wette auf eine Bundesliga-Partie liegt im niedrigen vierstelligen Bereich – 200 bis 600 Franken für einzelne Topspiele, eher mehr bei Kombiwetten. Das bleibt deutlich unter der Bundes-Freigrenze und unter jeder vernünftigen kantonalen Schwelle. Wer also im normalen Wettrahmen spielt, hat mit dem Finanzamt nichts zu tun. Erst wer sehr hohe Kombinationen trifft oder sich auf Livespiele mit kräftigen Quoten verlässt, kommt der Grenze näher.

Ausländische Gewinne

Gewinne aus ausländischen Anbietern kennen keine Schweizer Verrechnungssteuer – der Quellensteuerabzug findet nur durch den bewilligten Veranstalter in der Schweiz statt. Auf kantonaler Ebene behandelt der Kanton Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Andere Kantone sind in der Praxis unterschiedlich. Wer ausländische Plattformen nutzt, sollte sich über die kantonale Handhabung informieren, bevor die erste Auszahlung kommt.

Häufige Fragen

In der Schweiz dürfen ausschliesslich Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport) Sportwetten anbieten. Jeder dieser beiden Veranstalter ist nur für sein eigenes Vertragsgebiet zuständig. Die erlaubten Wettarten stehen auf der geschlossenen Liste der Gespa – wetten auf Wetter, Politik, TV-Shows oder Esports ist tabu.

Welcher Veranstalter gilt für welche Kantone?

Swisslos Sporttip ist für die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, für den Kanton Tessin sowie für das Fürstentum Liechtenstein zuständig. Loterie Romande Jouez Sport deckt die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS ab. Wer im einen Gebiet wohnt, kann sich nicht beim anderen Veranstalter registrieren.

Warum gibt es keine weiteren bewilligten Anbieter?

Das Schweizer Geldspielgesetz beschränkt die Zahl der bewilligten Grossspiel-Veranstalter für Sportwetten auf die zwei interkantonalen Lotteriegesellschaften. Eine Veranstalter- und Spielbewilligung braucht einen interkantonalen Vertrag und die Aufsicht der Gespa; weitere Anbieter haben in dieser Struktur keinen Platz. Auch deshalb führt die Gespa keine «Liste bewilligter Online-Buchmacher», weil es über die zwei Veranstalter hinaus keine gibt.

Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Wettseiten?

Die Gespa führt eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS blockieren. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains. Wer einen Schweizer DNS-Server nutzt, kann auf diese Seiten nicht direkt zugreifen; mit einem anderen DNS oder einem VPN lässt sich die Sperre jedoch umgehen. Eine Lizenz aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung – weder der Schweizer Spielerschutz noch die Schweizer Spielsperre greifen.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?

Swisslos verlangt vor der ersten Sporttip-Wette Verlustlimiten für einen, sieben und dreissig Tage mit einer Obergrenze von 9’999 Franken – oder 1’000 Franken für unter 21-Jährige. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann freiwillig eine Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage gesetzt werden. Eine getroffene Spielsperre läuft mindestens drei Monate und gilt systemweit.

Wie berechnet sich die Auszahlung aus Einsatz und Quote, und was ist die Marge?

Eine gewonnene Einzelwette zahlt Einsatz mal Quote. Bei einer Kombinationswette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote; der Gewinn berechnet sich aus dem Einsatz mal dieser Gesamtquote und wird auf 5 Rappen genau abgerundet. Die Marge ist das, was der Veranstalter von jedem eingesetzten Franken behält: In einem fiktiven Zwei-Wege-Markt zu Quoten 1.90 / 1.90 ergibt sich eine Auszahlungsquote von 95 % und damit eine Marge von 5 %. Das ist die Mechanik hinter jeder Quote – unabhängig davon, ob sie ein bewilligter Schweizer Veranstalter oder ein ausländischer Anbieter zeigt.

Inhalt erstellt vom Team «Quoten Rechner Info»