Sportwetten in der Schweiz: was legal ist und was es kostet
Wer in der Schweiz online Sport wetten will, landet rasch bei derselben Frage: was ist hier überhaupt erlaubt, und was kostet es den Spielenden tatsächlich — an Einsatz, an Aufwand, an Risiko? Die Antwort fällt für einen europäischen Wettmarkt ungewohnt knapp aus. In der Schweiz dürfen nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten, beide sind Grossspiele unter dem Geldspielgesetz und werden von der Gespa beaufsichtigt. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, tut dies ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens — ohne Sperre, ohne Verrechnungssteuer, aber auch ohne Schutz. Im Folgenden erfahren Sie, wer spielen darf, was jede Wette kostet, was der Spielerschutz verlangt, und wo die Grenzen des Marktes liegen.

Stand: {{KW 20. Oktober 2026}}; geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa sowie die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos (Version 4.2) und Loterie Romande.
Die Rechtslage in der Schweiz
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinn des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Das Gesetz begrenzt die Zahl der Veranstalter bewusst: nur Swisslos und Loterie Romande dürfen hierzulande Sportwetten durchführen. Beide brauchen dazu je eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS); die Aufsicht liegt bei der Interkantonalen Geldspielaufsicht, kurz Gespa, mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat (in Kraft seit 1.1.2021). Die ESBK, die man aus dem Casino-Bereich kennt, ist hier nicht zuständig.

Eine ausländische Bewilligung — von Malta, Curaçao, Deutschland oder einem sonstigen EU/EWR-Staat — gilt in der Schweiz ausdrücklich nicht (Art. 4 BGS: «Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz»). Anbieter ohne Schweizer Bewilligung organisieren hier ein verbotenes Grossspiel: das ist mit einer Busse bis CHF 500’000 (Art. 74 Abs. 3 i.V.m. Art. 131 BGS) und bei gewerbsmässigem Vorgehen mit Freiheitsstrafe bis fünf Jahren (Art. 130 BGS) bedroht. Der Spielende selbst wird strafrechtlich nicht verfolgt; Einsätze und Gewinne können aber im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder Spielerschutzregister noch Beschwerdestelle.
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Provider per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste am 3. September 2019, Ende 2025 waren es 671 Domains). Blockierte Anbieter tauchen unter neuen Adressen wieder auf — die Gespa selbst nennt dieses «Domain-Hopping» und listet Interwetten, Bet-at-Home und bet365 als Beispiele.
Was darf angeboten werden
Das Angebot der beiden Veranstalter ist keine offene Marktliste, sondern ein geschlossener Katalog. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Art. 25 BGS; Art. 29 VGS; Stand 10.09.2026). Was dort nicht steht, darf nicht angeboten werden. Das hat im Alltag zwei Folgen.
Erstens fehlen viele Märkte, die ausländische Wettanbieter selbstverständlich anbieten. Eckball- und Kartenspiele fehlen im Fussballteil, eine Esports-Sektion fehlt vollständig, Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind generell nicht erlaubt. Qualifikationsrunden sind nur dann zugelassen, wenn sie auf der Liste stehen; Frauenwettbewerbe ebenso nur, wenn sie gelistet sind; Ranglistenwetten sind nur zulässig, wenn die Platzierung über die Qualifikation für einen internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet, nie auf Trainingsresultate. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Zweitens gilt die Liste in beiden Sprachregionen. Wer in Genf spielt, sieht denselben Katalog wie jemand in St. Gallen, mit lokal angepasstem Wettprogramm — Sporttip heisst das Produkt bei Swisslos, Jouez Sport bei Loterie Romande. Die Liste gilt zudem für Livewetten; das Gesetz schränkt Live-Märkte nicht zusätzlich ein, sofern der Veranstalter die vorgängige Bewilligung dafür hält. Zu virtuellen Sportwetten sagt die Liste nichts Etabliertes; die Seite hält sich an das, was Swisslos und Loterie Romande tatsächlich anbieten.
Wer spielen darf — und wer nicht
Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz, aber sie gilt nicht überall in der Schweiz gleich. Swisslos und Loterie Romande teilen sich das Vertragsgebiet auf: Swisslos betreut die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH), den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Loterie Romande betreut die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in Genf wohnt, kann sich nicht bei Swisslos online registrieren; wer in Zürich wohnt, kann sich nicht bei Loterie Romande anmelden.
Drei weitere Voraussetzungen gelten unabhängig vom Vertragsgebiet. Erstens: Volljährigkeit. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind ausgeschlossen. Zweitens: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet. Ein Schweizer Bürger mit Wohnsitz in Berlin hat keinen Zugang; ein Grenzgänger aus Konstanz, der in Kreuzlingen wohnt, schon. Drittens: keine laufende Spielsperre, weder eine produktbezogene Selbstsperre (1 bis 180 Tage) noch eine unbefristete Sperre im schweizweiten Register. Wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Rückzahlung von Einsätzen oder Gewinnen (Art. 45 BGS).
Die Identitätsprüfung gehört zum Standard. Bei der Online-Registrierung werden die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft; jede Person darf sich nur einmal registrieren. Das ist aufwendiger als bei ausländischen Anbietern, die teils auf eine vollständige Prüfung verzichten, ist aber die Voraussetzung dafür, dass der Veranstalter überhaupt eine Bewilligung erhält.
Wohnsitz als harter Filter
Wer im Wallis wohnt und auf Sporttip wetten will, hat schlicht kein Konto dort. Das unterscheidet den Schweizer Markt von den meisten europäischen Nachbarländern, wo eine ausländische Lizenz den Zugang eröffnet. In der Schweiz öffnet nur die Schweizer Bewilligung den Zugang, und die öffnet ihn nur im eigenen Vertragsgebiet. Die Konsequenz ist im Alltag klein: ein Schweizer mit festem Wohnsitz wird fast immer bei genau einem der beiden Veranstalter landen, und die Frage «bei wem spiele ich?» stellt sich nicht. Sie wird nur dann zur Frage, wenn jemand innerhalb der Schweiz umzieht und dabei die Sprachgrenze überquert.
Spielerschutz: Limiten, Pausen, Sperren
Der Schweizer Spielerschutz ist im Geldspielgesetz verankert (Art. 72 ff. BGS) und wird auf drei Ebenen umgesetzt: Spielende setzen ihre eigenen Limiten, das System führt Sperren in einem gemeinsamen Register, und die Veranstalter bieten produktbezogene Pausen an.

Verlustlimiten vor der ersten Wette
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999 (für unter 21-Jährige CHF 1’000); wer kein höheres Limit will, akzeptiert die Standardlimite und kann sie später anpassen. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Das ist mehr als in vielen europäischen Märkten verlangt wird, und es ist die einzige Stelle, an der die Schutzlogik den Spielenden zwingt, vor dem ersten Klick einen Wert festzulegen. Wer das nicht tut, kann nicht wetten.
Selbstsperre und Pausen
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie für das Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Das ist ein Klettverschluss: einmal angelegt, geht er nicht mehr ohne Beratung auf.
Was die Praxis zeigt
Die Gespa führt jedes Jahr Testkäufe an Verkaufsstellen durch. Im 2025 wurde bei 200 Versuchen in 47.5 % der Fälle an Minderjährige verkauft. Das heisst nicht, dass der Online-Kanal gleich durchlässig ist — online ist die Identitätsprüfung systemisch, am Schalter der Verkaufsstelle ist sie personenabhängig. Wer am Tresen steht, sieht den Ausweis genauer als der Algorithmus; in der Praxis sieht aber offenbar auch der Mensch am Tresen ihn nicht genau genug.
Boni und Gratiswetten unter Bewilligung
Beide Veranstalter bieten Aktionen an, vom Neukundenangebot bis zum Quotenboost. Beide brauchen für jedes Angebot die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Die Aufsicht hat 2025 für 24 Aktionen der Loterie Romande und 8 Aktionen von Swisslos zugestimmt. Daraus ergibt sich das auffälligste Merkmal des Marktes: die Zahl der Aktionen pro Veranstalter ist niedrig, und jede einzelne ist klein im Vergleich zu dem, was ausländische Anbieter verschicken. Das ist kein Zufall, sondern die Folge der Bewilligungspflicht — wer jede Aktion vorab vorlegen muss, schraubt nicht im Wochenrhythmus an Neuerungen.
Sporttip-Kombiboost
Der Kombiboost gilt nur online und nur für Prematch-, Live- und Systemwetten mit mindestens vier Voraussagen, deren Einzelquote je mindestens 1.50 beträgt. Auf den Nettogewinn gibt es einen Bonus von 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert; Cash-Out lässt den Boost verfallen.
Quotenboosts und Profitboosts
Quotenboosts gelten nur online, nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, im Einsatz und in der Erhöhung limitiert, und verfallen bei einem Cash-Out.
Was das für den Spielenden heisst
Ein «100 %-Bonus» im Sinn ausländischer Anbieter existiert hier nicht. Was es gibt, sind Quoten- und Profitboosts auf ausgewählte Märkte — schmal, einmal pro Person, oft an ein Event gebunden. Wer seinen Gegenwert in Euro-Marktgewohnheiten misst, wird hier wenig finden und sollte das nicht als knauserig, sondern als regulatorisches Design lesen: die Aufsicht verlangt vorab eine Prüfung jeder Aktion, und sie befolgt einen Massstab, der Bonuswetten eher klein hält.
Die Kostenrechnung dahinter
Ein Sporttip-Kombiboost mit vier Voraussagen zu Mindestquote 1.50 ergibt eine Gesamtquote von mindestens 1.50⁴ = 5.0625. Bei CHF 10 Einsatz wäre der mögliche Bruttogewinn damit 50.63 CHF, mit 5 % Bonus auf den Nettogewinn (40.63 CHF) also rund 2.03 CHF zusätzlich. Die Markt-Marge auf einem typischen 1X2-Markt mit Quote 1.90 / 1.90 liegt bei rund 5 % — das heisst: 5 Cent von jedem Franken Einsatz bleiben statistisch beim Veranstalter. Bei einer Vierer-Kombi mit Quoten knapp über 1.50 ist die Gesamt-Marge höher; der Bonus von 5 % gleicht das nur teilweise aus. Das ist kein Grund, auf den Boost zu verzichten, aber es ist der Grund, weshalb «mehr Quote» hier nicht automatisch «mehr Wert» heisst.
Sporttip und Sporttip im Detail
Swisslos Sporttip
Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sporttip ist das Sportwetten-Produkt der Swisslos, betrieben seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes 2019 auf der Grundlage der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Wer Bedienport, Verkaufsstelle oder Online-Konto nutzt, spielt bei Swisslos.
Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten ist CHF 1; Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Auszahlungslogik rundet den Gewinn zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen genau ab — was bei kleinen Einsätzen kaufmännisch unbedeutend ist und bei Kombiwetten mit vielen Beinen ein paar Rappen pro Wette ausmacht.
Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen nicht vorzeitigen Wettgewinn, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Einmal ausgeführt, lässt sich Cash-Out nicht rückgängig machen.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und Swisslos kann Wetten auch dann mit Quote 1.00 werten, wenn sie in spielentscheidenden Situationen platziert wurden — etwa bei Elfmeter, Roter Karte oder einer Videoschiedsrichter-Entscheidung. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung — etwa die Quote Wette, Geschoss — werden über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Wer mit einer Auszahlungsverweigerung nicht einverstanden ist, hat zehn Tage Zeit für eine Einsprache per eingeschriebenem Brief.
Loterie Romande Jouez Sport
Loterie Romande betreibt das Produkt Jouez Sport für die sechs Kantone der französischen Schweiz. Der Hauptsitz liegt an der Avenue de Provence 14 in Lausanne; das Unternehmen zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Das Angebot folgt demselben rechtlichen Rahmen wie Sporttip, mit kantonal angepasstem Wettprogramm und einer eigenen Online-Plattform.
Mobile Wetten: App, Browser und Verkaufsstelle
Die Schweizer Spielenden wetten auf drei Wegen: per App oder Browser am Smartphone, am Verkaufsstellenterminal oder — seltener — am Schalter. Die drei Wege unterscheiden sich im Ablauf, nicht in der Spielregel: wer spielt, muss immer ein verifiziertes Konto haben, immer 18 oder älter sein und immer im Vertragsgebiet wohnen.
Der Smartphone-Weg ist am weitesten verbreitet. Touchscreen, Push-Benachrichtigungen zu Quotenboosts und Livewetten, direkte Anbindung an die Wallet — das ist der Alltag. Die Verkaufsstelle hat einen eigenen Charme: der Wettschein wird am Bildschirm des Terminals zusammengestellt, die Quoten dort zeigen sie sich vor dem Ausdruck, und wer mit dem Personal spricht, kann Fragen stellen, die keine FAQ beantwortet. Für Menschen ohne Smartphone oder mit skeptischer Haltung zur Online-Identitätsprüfung ist die Verkaufsstelle der normale Weg.
Beide Wege führen in dasselbe Konto, beide zeigen dieselben Quoten, beide kennen dieselben Limiten. Was sie unterscheidet, ist die Hardware und das Tempo. Am Terminal ist eine Wetten Wette in unter einer Minute platziert; online tippt sich die Quote Wette, Tore Wette, Karte Wette Wette Wette Wette in zwei Minuten. Beide Wege kosten den Spielenden denselben Preis.
Sportarten und Turniere: was im Programm steht
Das Wettprogramm beider Veranstalter ist breit, aber geschlossen. Fussball ist die wichtigste Sportart: Super League, Champions League, Europa League, Bundesliga, Premier League, La Liga, Serie A, Ligue 1 — und die grossen Turniere wie die WM und die EM. Eishockey folgt: National League, NHL, WM. Tennis ist ganzjährig verfügbar: die vier Grand Slams, ATP, WTA. Dazu Handball, Unihockey, Basketball, Eishockey und Wintersportarten; das volle Programm variiert nach Saison und nach Gespa-Liste.
Was nicht im Programm steht, ist aufschlussreich. Kein Eckball-Markt im Fussball, keine Karten-Märkte in der gleichen Dichte wie bei ausländischen Anbietern, keine Esports-Sektion, keine Politikwetten, keine TV-Shows. Wer seinen Wert an der Breite des Marktes bemisst, wird hier weniger Auswahl finden als bei einem Malta-lizenzierten Anbieter. Wer seinen Wert an der Übersichtlichkeit bemisst, wird hier weniger Auswahl sogar zu schätzen wissen — ein Kern von Märkten, ein verlässliches Quotenmodell, ein klares Regelwerk.
Was eine Wette kostet
Ein typisches Beispiel zeigt, was eine Wette tatsächlich kostet. Wer CHF 1’000 im Monat als Spielbudget hat und das Budget auf einer einzigen Zwei-Wege-Wette mit Quote 1.90 / 1.90 setzt, wettet einen Franken pro Einsatz-Einheit. Bei einer Quote von 1.90 beträgt die Auszahlungsquote dieses Marktes 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.5263 oder 52.63 %; die Marge liegt damit bei 47.37 %. Klingt extrem, ist aber Standard für einen einzelnen Wettmarkt mit nur zwei Ausgängen und ohne Favoriten-Ungleichgewicht. Bei einer Quote von 1.85 / 1.95 mit Hausvorteil zugunsten des Favoriten liegt die Auszahlungsquote bei 1 ÷ (1/1.85 + 1/1.95) ≈ 0.5528 oder 55.28 %, die Marge bei rund 44.72 %.
Über einen Monat hinweg mit vielen kleinen Wetten auf Märkten typischer Quotenstruktur nähert sich die tatsächliche Marge dem Durchschnitt der angebotenen Märkte an — typischerweise zwischen 4 % und 8 % bei 1X3-Märkten, deutlich höher bei exotischen Märkten mit nur zwei Ausgängen. Bei einer angenommenen durchschnittlichen Marge von 6 % über alle Wetten kostet das CHF 1’000-Budget statistisch 60 CHF; bei 8 % sind es 80 CHF. Das ist kein Wert, der sich gegen einzelne Gewinne verrechnet — eine Quote von 4.50, die eintrifft, wirft 350 CHF ab, eine Quote von 1.20 hat nichts davon. Aber im Durchschnitt über Monate und Hunderte Wetten ist die Marge der Preis, den der Spielende für die Teilnahme zahlt. Wer CHF 1’000 in einer einzigen Quote Wette Wette Wette Wette Wette Wette — sechs Wetten — auf Quote 2.00 setzt, riskiert alles und gewinnt mit Wahrscheinlichkeit 50 % mal 2.00 abzüglich Marge; wer dasselbe auf sechzig kleine Wetten mit Quoten zwischen 1.50 und 3.00 aufteilt, nähert sich dem statistischen Mittelwert an.
Der monatliche Verlust durch Marge liegt damit in einer Bandbreite von etwa CHF 50 bis CHF 100, je nach Marge des Marktes und je nachdem, ob die Sportwetten-Quote Wette Wette — typischerweise 1X3-Märkte mit drei Ausgängen — oder ein Zwei-Wege-Markt gewählt wird. Wer auf Livewetten mit hohen Margen setzt, zahlt mehr; wer auf Prematch-Favoriten mit engen Quoten setzt, zahlt weniger. Das ist die Mechanik, die jeder Wettanbieter teilt; in der Schweiz ist sie sichtbar, weil das Wettprogramm kleiner und damit leichter zu prüfen ist.
Steuern: Freibetrag, Verrechnungssteuer, kantonale Praxis
Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind grundsätzlich einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn, darüber greift die Verrechnungssteuer. Der Freibetrag ist zweistufig: auf Bundesebene liegt er seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; der kantonale Freibetrag unterscheidet sich je nach Kanton. «Je nach Kanton» ist hier die korrekte Formulierung, nicht eine einzelne Zahl. Wer in Genf spielt, sieht den Genfer Freibetrag; wer in St. Gallen spielt, sieht den St. Galler Freibetrag. Das gilt auch dann, wenn beide auf derselben Plattform spielen.
Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer auf den Gewinn ein; der Spielende kann diese Steuer in der Steuererklärung deklarieren und zurückfordern. Ein typischer Winfall eines Gelegenheitsspielers liegt weit unter dem Freibetrag: keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer, der Gewinn gehört dem Spielenden auf dem Wallet.
Anders sieht es bei Gewinnen ausländischer Anbieter aus. Sie unterliegen keiner Verrechnungssteuer, weil keine Schweizer Verrechnungssteuer erhoben wird. Aber die kantonale Steuerpraxis behandelt sie als voll steuerbares Einkommen — unabhängig vom Betrag. Der Kanton Thurgau hat dies in seiner Praxis explizit so formuliert; andere Kantone ziehen nach. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, sollte den kantonalen Steuerverwaltung fragen, was dort gilt — eine pauschale Antwort gibt das Gesetz nicht her.
Was die Seite nicht verschweigt: Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz. Wer von einem ausländischen Markt mit 5 % Wettsteuer auf den Bruttoeinsatz kommt, hat hier einen strukturellen Vorteil — sein CHF-Einsatz kostet ihn nur die Marge, nicht die Marge plus Steuer. Bei grossen Einsätzen ist das spürbar.
Zahlungen: Aufladen, Auszahlen, Wallet
Das Swisslos-Wallet ist die Drehscheibe: Spielguthaben wird per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein gekauft, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer öfter auflädt, teilt die Aufladungen — eine harte Obergrenze, die der Spielerschutz direkt im Zahlungsweg verankert. PostFinance Pay ist als Zahlungsart verfügbar; die Transaktion wird direkt in der PostFinance-App bestätigt.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Auszahlungen vom Wallet auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto sind in den ersten 365 Tagen zweimal gratis; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert fünf bis zehn Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar — es bleibt im Wallet, bis es durch Wetten umgesetzt wird oder verfällt.
Der Grundsatz: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im eigenen Namen ausgezahlt (Art. Anonym 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Auszahlungen in Kryptowährungen gibt es bei bewilligten Schweizer Anbietern nicht. Wer mit Bitcoin oder mit einer Wallet auf den Namen eines Dritten auszahlen will, hat Pech — und das ist im Design so. Die Schweizer Regulierung verlangt diese Kontobindung; sie ist Teil der Bewilligung.
Die zugelassenen Anbieter im Überblick
Die nachfolgende Übersicht zeigt die zwei bewilligten Veranstalter und ergänzend die ausländischen Anbieter, die in der Schweiz ohne Bewilligung operieren. Die ausländischen Marken sind hier zur Information aufgeführt, weil Spielende in der Schweiz ihnen begegnen — auf Werbung, auf Social Media, über Empfehlungen. Sie sind nicht bewertet im Sinn einer Empfehlung.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung BGS) | Loterie Romande, Lausanne |
| Sportaza | Keine | KEINE für offizielle Stellen ausgewiesen |
| Betify | Keine | KEINE für offizielle Stellen ausgewiesen |
| Bruce Bet | Keine | KEINE für offizielle Stellen ausgewiesen |
| 1Bet | Keine | KEINE für offizielle Stellen ausgewiesen |
| myBet | Keine | KEINE für offizielle Stellen ausgewiesen |
| DirectionBet | Keine | KEINE für offizielle Stellen ausgewiesen |
| Betclic | Keine | KEINE für offizielle Stellen ausgewiesen |
| BetAlright | Keine | KEINE für offizielle Stellen ausgewiesen |
Die Tabelle sagt nichts über Angebotsbreite, Quotenmodell, Auszahlungsgeschwindigkeit oder Bonusstruktur der ausländischen Anbieter — all das hängt vom Aussenregister jedes Anbieters ab und wird hier nicht beurteilt. Sie sagt, was die Spalte sagt: ob der Anbieter in der Schweiz eine Bewilligung hat, und wer als Veranstalter hinter dem Angebot steht.
Was die zugelassenen Veranstalter voneinander unterscheidet
Swisslos Sporttip — die breite Deutschschweizer Plattform
Swisslos bedient das grosse Vertragsgebiet: 19 Deutschschweizer Kantone, der Kanton Tessin, das Fürstentum Liechtenstein. Mit dem grössten Vertragsgebiet kommt das grösste Wettprogramm im Schweizer Markt; Sporttip bietet die breiteste Auswahl an Sportarten und Turnieren unter den beiden Veranstaltern. Das Sporttip-Angebot umfasst die grossen Fussball-Ligen und -Turniere, Eishockey (CH-National League und NHL), Tennis, Handball und Wintersport. Cash-Out ist online verfügbar, vollständig und ohne Teilauszahlung; die Bet-Builder-Funktion deckt abhängige Märkte derselben Sportveranstaltung ab.
Für Spielende in Zürich, Bern, Basel, Luzern und in Liechtenstein ist Sporttip die einzige legale Online-Adresse. Wer dort wohnt, hat keine Wahl im Sinn einer Auswahl — die Adresse ist gesetzt. Wer mit dem Deutschschweizer Verkaufsstellennetz vertraut ist und nicht umsteigen will, bleibt hier.
Loterie Romande Jouez Sport — die Westschweizer Plattform
Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone: Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Das Vertragsgebiet ist kleiner, das Wettprogramm etwas schmaler, aber inhaltlich vergleichbar. Das Unternehmen zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz — eine bemerkenswert dichte Präsenz für sechs Kantone — und beschäftigt 221 Personen.
Für Spielende in Genf, Lausanne, Sitten und Neuenburg ist Jouez Sport die einzige legale Online-Adresse. Wer auf Französisch kommunizieren will und einen Schalter in Gehweite schätzt, ist hier richtig.
Was die beiden nicht haben
Beide Veranstalter haben nicht, was ausländische Anbieter im grossen Stil anbieten. Es gibt keinen «100 %-Bonus»-Anmeldebonus, keine Gratiswette in Euro-Marktgewohnheit, kein VIP-Programm mit persönlichem Kundenbetreuer, keine Auszahlungen in Kryptowährungen. Das ist kein Mangel an Innovation; es ist die regulatorische Architektur. Wer eine breitere Aktionen-Landschaft sucht, ist bei einem ausländischen Anbieter — und damit ausserhalb der Schweizer Bewilligung.
Die ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Die nachfolgenden Marken sind in der Schweiz ohne Bewilligung aktiv, soweit sie nicht auf der Gespa-Sperrliste stehen oder von den Providern per DNS blockiert werden. Sie sind hier genannt, weil eine Seite über Schweizer Sportwetten sonst unvollständig wäre — der Spielende begegnet ihnen, und die Seite muss erklären, was sie sind und was sie nicht sind.
Was sie können
Ausländische Anbieter bieten oft breitere Wettprogramme, mehr Märkte pro Spiel, eine breitere Aktionen-Palette, höhere Bonusvolumen, gelegentlich Auszahlungen in Kryptowährungen, manchmal anonymere Kontoeröffnung. Die Quoten sind teils höher, teils niedriger als die der Schweizer Veranstalter; ein pauschaler Vergleich ist nicht möglich, weil die Quoten je nach Markt und Event variieren. Manche bieten Cash-Out in Teilauszahlung, Live-Streaming, Wetten auf Esports und Politik — alles, was die Schweizer Liste nicht abdeckt.
Was sie nicht können
Sie können keine Schweizer Spielsperre anbieten, weil sie nicht am Swissregister teilnehmen. Eine Selbstsperre bei einem ausländischen Anbieter sperrt nicht für die Schweizer Veranstalter; eine Schweizer Sperre sperrt nicht für den ausländischen Anbieter. Sie können keine Auszahlungen auf ein Schweizer Bankkonto garantieren, weil ihre Bewilligung sie nicht dazu verpflichtet; eine Auszahlung erfolgt nach deren Regeln, nicht nach Schweizer Recht. Sie können bei einer Streitigkeit nicht von der Gespa oder einem Schweizer Gericht belangt werden, weil sie hier nicht bewilligt sind; Beschwerden laufen ins Ausland, oft ins Leere. Sie können ihre Domains nicht selbst vor der Schweizer Sperrliste schützen; eine Aufnahme in die Sperrliste erfolgt, wenn die Gespa dies verfügt, und Schweizer Provider blockieren sie per DNS.
Was sie kosten
Sie kosten mehr, als sie scheinen. Eine Sperrung der Domain bedeutet: die Werbung verschwindet, die Bestandskunden sehen einen Fehler beim Aufruf, neue Kunden kommen nicht mehr rein. Wer bei einem Anbieter spielt, dessen Domain blockiert wurde, erlebt dies live — und hat in der Regel kein einfaches Verfahren, das investierte Geld zurückzuholen. Die Sperrliste ist eine Liste von Domains, nicht von Marken; «Domain-Hopping» verschiebt das Problem, aber das Vermögen beim alten Anbieter ist mit der alten Domain verknüpft.
Das Sicherheitsargument, das keines ist
Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, hört oft das Argument: «Die Lizenz in Malta oder Curaçao ist seriös.» Das stimmt für den Heimatmarkt des Anbieters. Für den Schweizer Markt ist sie belanglos, weil sie hier nicht gilt. Wer in der Schweiz spielt, spielt unter Schweizer Recht, nicht unter maltesischem oder curaçaoischem Recht. Die Lizenz schützt im Heimatmarkt, nicht am Spielort. Wer dies nicht versteht, spielt gegen eine Annahme, die im Streitfall bricht.
Was eine Wette kostet: die Mechanik im Markt
Ein Wettmarkt hat eine Marge, und die Marge ist der Preis, den der Spielende pro Franken Einsatz statistisch zahlt. Die Auszahlungsquote eines Marktes mit n Ausgängen und Quoten q₁ bis qₙ ist 1 ÷ (1/q₁ + … + 1/qₙ); die Marge ist 1 minus die Auszahlungsquote.
Ein typischer 1X3-Markt mit Quoten 2.10 / 3.40 / 3.60 hat eine Auszahlungsquote von 1 ÷ (1/2.10 + 1/3.40 + 1/3.60) ≈ 0.96 oder 96 %, also eine Marge von 4 %. Das ist Standard im europäischen Markt. Ein enger Favorit-Heimsieg mit Quoten 1.40 / 4.50 / 7.00 hat eine Auszahlungsquote von 1 ÷ (1/1.40 + 1/4.50 + 1/7.00) ≈ 0.93 oder 93 %, Marge 7 %. Ein Livewetten-Markt auf den nächsten Torschützen liegt typischerweise bei 12 % bis 18 % Marge.
Über einen Monat mit einem Budget von CHF 1’000 und einer angenommenen durchschnittlichen Marge von 6 % kostet das Budget statistisch 60 CHF; bei 8 % sind es 80 CHF. Bei höherer Marge — etwa 15 % auf exotischen Märkten — sind es 150 CHF. Wer auf den Livetorbereich-Markt setzt, zahlt mehr; wer auf den Favoriten-Heimsieg setzt, zahlt weniger.
Ein Beispiel mit zwei Wegen
Zwei Spielende haben im Monat CHF 1’000 Budget. Spielende A setzt das Budget in einer einzigen Wette auf Quote 5.00 mit 20 % Wahrscheinlichkeit. Im Erfolgsfall gewinnt A CHF 5’000; im Misserbsfall verliert A CHF 1’000. Erwartungswert: 0.20 × 5’000 + 0.80 × (−1’000) = 1’000 − 800 = 200. Über die Marge des Marktes verliert A noch 4 % bis 8 % des Einsatzes, also CHF 40 bis CHF 80. Erwarteter Nettoeffekt: zwischen +CHF 120 und +CHF 160.
Spielende B setzt das Budget in 100 Wetten à CHF 10 auf Quoten zwischen 1.50 und 3.00. Im Durchschnitt liegt die Auszahlungsquote jedes Marktes bei etwa 92 % (Ballein, je nach Markt). Über 100 Wetten verliert B etwa CHF 80. Das ist der statistische Erwartungswert — einzelne Wetten können mehr oder weniger bringen, im Mittel bewegt sich B auf die Marge zu.
Beide Spielende zahlen den Preis des Marktes. Spielende A zahlt ihn in einem einzigen grossen Schwungslos, Spielende B in vielen kleinen Schwungslosen. Die Mechanik ist dieselbe.
Wann die Marge verschwindet
Die Marge verschwindet fast nie. Arbitrage — das gleichzeitige Wetten aller Ausgänge eines Marktes zu Quoten, deren Kehrwerte sich zu unter 1 summieren — ist theoretisch möglich, praktisch durch die zeitliche Verzögerung und die Limits am unterbrochenen Markt erschwert. Ein Spielende, der es schafft, eine echte Arbitrage-Lücke zu finden und zu schliessen, hat einen risikolosen Gewinn; das ist selten und hält nicht lang.
Value Betting — das Wetten auf Quoten, die über der impliziten Wahrscheinlichkeit liegen — ist kein risikoloser Gewinn, sondern eine langfristige Erwartungswert-Positivität. Wer die Wahrscheinlichkeiten besser schätzt als der Markt, gewinnt langfristig. Wer sie gleich schätzt, verliert die Marge. Wer sie schlechter schätzt, verliert mehr als die Marge. Die Marge verschwindet nur in einem Markt, der vollständig effizient ist — und kein Wettmarkt ist vollständig effizient.
Wer in der Schweiz was bietet — die Details
Swisslos Sporttip: das Angebot im Detail
Die Sporttip-Plattform ist die breiteste legale Online-Adresse für Sportwetten in der Schweiz. Fussball ist die tragende Sportart: Super League, Bundesliga, Premier League, Champions League, Europa League, WM, EM. Eishockey folgt zweimal, National League, NHL, WM. Tennis ist ganzjährig: Grand Slams, ATP, WTA, Davis Cup. Handball (mit Schweizer NLA und europäischen Top-Ligen), Unihockey, Basketball, Formel 1, Wintersport (Ski alpin, Skispringen, Biathlon). Das Programm variiert nach Saison.
Im Wettprogramm stehen die Standard-Märkte: 1X2, Über/Unterden Bedienport Tore, Doppelte Chance, Beide-Meisterschaften, Handicap, Halbzeit/Endstand, Eckbälle (eingeschränkt), Karten (eingeschränkt), Torschützen. Was nicht angeboten wird, ist aufschlussreich: keine Politikwetten, keine Wetten auf TV-Shows, keine Esports-Sektion, keine Live-Wetten auf Karten oder Eckbälle in der Dichte ausländischer Anbieter.
Cash-Out ist online verfügbar, vollständig (kein Teilauszahlung), für Einzelwetten, Kombiwetten und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Bet-Builder kombiniert abhängige Märkte derselben Sportveranstaltung; ohne den Bet-Builder kann Swisslos eine Kombinationswette für ungültig erklären.
Loterie Romande Jouez Sport: das Angebot im Detail
Jouez Sport folgt der gleichen Gespa-Liste wie Sporttip und bietet im Kern dasselbe Spektrum: Fussball, Eishockey, Tennis, Handball, die grossen europäischen Ligen und Turniere. Das Programm ist etwas schmaler als das von Sporttip, deckt aber alle wichtigen Wettbewerbe ab. Im Alltag bedeutet das: ein Genfer Spielender sieht im Schnitt etwas weniger Voraussagen pro Event als ein Zürcher; ein Lausanner Spielender sieht ähnlich viel wie ein Berner, weil beide in ihren jeweiligen Vertragsgebieten auf das volle lokale Programm zugreifen.
Die ausländischen Marken, die in der Schweiz nicht bewilligt sind
Sportaza, Betify, Bruce Bet, 1Bet, myBet, DirectionBet, Betclic und BetAlright sind in der Schweiz ohne Bewilligung aktiv. Ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste stehen, was ihre Erreichbarkeit aus dem Schweizer Netz einschränkt; ein Domain-Wechsel umgeht die Sperre kurzfristig. Für Schweizer Spielende gilt: die Anbieter sind nicht von der Gespa beaufsichtigt, ihre Lizenzen sind nicht im Schweizer Rechtsrahmen anerkannt, ihre Spielregeln und Auszahlungsbedingungen gelten nach ihrem eigenen Heimatrecht. Wer dort spielt, ist nicht durch die Schweizer Spielsperre geschützt, hat keinen Schweizer Beschwerdeweg und keine Garantie, dass sein Guthaben tatsächlich ausgezahlt wird.
Was die Seite über sie nicht sagt. Sie sagt nicht, dass ihre Quoten gewöhnlich besser oder schlechter sind als die der Schweizer Veranstalter — das hängt vom Markt, vom Event und vom Zeitpunkt ab, nicht von der Lizenz. Sie sagt nicht, dass ihr Angebot breiter oder schmaler ist — das hängt von der Gespa-Liste ab, an die sie nicht gebunden sind. Sie sagt, was die Lizenzfrage ist: in der Schweiz nicht bewilligt, im Schweizer Rechtsrahmen ohne Anerkennung.
Häufige Fragen
Welche Sportwetten sind in der Schweiz legal?
Legal sind nur die Sportwetten, die Swisslos unter dem Produktnamen Sporttip und Loterie Romande unter dem Produktnamen Jouez Sport anbieten. Beide brauchen eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz; die Aufsicht führt die Gespa. Alles andere — Anbieter mit ausländischer Lizenz, ohne Lizenz, mit Lizenz aus einem anderen Schweizer Kanton als dem eigenen — ist in der Schweiz nicht legal, auch wenn die Strafverfolgung den Spielenden nicht direkt trifft.
Wer überwacht Online-Sportwetten, und was bedeutet eine Bewilligung, die nur in der Schweiz gilt?
Die Aufsicht liegt bei der Interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat (in Kraft seit 1. Januar 2021). Eine Schweizer Bewilligung gilt ausdrücklich nur in der Schweiz (Art. 4 BGS); sie berechtigt den Veranstalter, hier Sportwetten anzubieten, und verpflichtet er alle Schutzregeln des Geldspielgesetzes einzuhalten. Eine ausländische Bewilligung — Malta, Curaçao, Deutschland, jedes andere Land — gilt hier nicht und begründet keine Rechte gegenüber Schweizer Behörden.
Bis zu welchem Betrag sind Gewinne aus Sporttip steuerfrei, und warum hängt der Steuerfreibetrag vom Kanton ab?
Bis zum Steuerfreibetrag sind Gewinne aus Schweizer Sportwetten einkommensteuerfrei; auf Bundesebene liegt er seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000. Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die in der Steuererklärung deklariert und zurückgefordert werden kann. Der kantonale Freibetrag ist vom Bund verschieden unterschiedlich und vom Wohnsitzkanton abhängig — wer in Genf wohnt, sieht den Genfer Freibetrag, wer in St. Gallen wohnt, den St. Galler. Das ist der Grund für den variablen Austausch mit der Steuerverwaltung des Kantons.
Was gilt für Gewinne bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung?
Sie unterliegen keiner Schweizer Verrechnungssteuer, weil keine Schweizer Verrechnungssteuer erhoben wird. Sie sind aber nach kantonaler Steuerpraxis voll steuerbares Einkommen — unabhängig vom Betrag. Der Kanton Thurgau hat dies in seiner Praxis explizit formuliert; andere Kantone ziehen nach. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, sollte den kantonalen Steuerverwaltung fragen, was dort gilt. Eine pauschale Antwort gibt das Gesetz nicht.
Wie funktioniert die Spielsperre, und wann kann eine freiwillige Sperre aufgehoben werden?
Es gibt zwei Stufen. Eine produktbezogene Sperre für 1 bis 180 Tage lässt sich online selbst anlegen und gilt nur für das jeweilige Produkt; sie wird vor Fristablauf nicht aufgehoben. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Sperrregister eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie für Liechtenstein; sie kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Einbezug einer Fachstelle. Eine Selbstsperre sperrt nicht für ausländische Anbieter; eine Schweizer Sperre sperrt nur innerhalb des Schweizer Rechtsrahmens.
Wie hat sich der Bruttospielertrag aus Sportwetten bei Swisslos zuletzt entwickelt?
Der Bruttospielertrag von Swisslos aus Sportwetten betrug im Geschäftsjahr 2025 CHF 169 Mio., nach CHF 182 Mio. im Vorjahr — ein Rückgang um 7.0 %, erstmals seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes 2019. Swisslos führt dies teils auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen zurück. Der Reingewinn aus den übrigen Spielen (ohne Lose) wird nach der IKV 2020 zu 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 % nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt; die Spielsuchtabgabe beträgt 0.5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten, 2025 waren es CHF 3’863’790.
Rechtslage – Quoten Rechner Info
Inhalt erstellt vom Team «Quoten Rechner Info»
