Wer in der Schweiz online Sportwetten anbieten darf und was es kostet
Stand der Daten: 20. Oktober 2026 · $$ · geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen der zugelassenen Veranstalter sowie die Publikationen der Gespa.

Wer in der Schweiz online eine Sportwette platzieren will, trifft zuerst auf eine kurze, harte Tatsache: Nur zwei Veranstalterinnen haben dafür eine Bewilligung. Swisslos mit dem Produkt Sporttip bedient die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein; die Loterie Romande mit Jouez Sport bedient die sechs Westschweizer Kantone. Wer bei einem anderen Anbieter spielt, spielt ausserhalb des Geldspielgesetzes – ohne Spielsperre, ohne Schweizer Sperrregister und ohne Verrechnungssteuer, dafür mit dem Risiko, dass die Gespa die Domain sperrt. Auf dieser Seite stehen die Regeln, die Limits, die tatsächlichen Kosten einer Wette, ein nüchterner Vergleich der beiden zugelassenen Veranstalter und eine ehrliche Einordnung der ausländischen Marken, die Schweizerinnen und Schweizer im Netz trotzdem finden.
Bonus und Gratiswetten: warum «kostenlos» hier selten kostenlos ist
Bei den zugelassenen Schweizer Veranstaltern unterliegt jede Form von Gratisspiel und Gratisguthaben der vorherigen Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Die Aufsichtsbehörde hat 2025 insgesamt 24 Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Die Aktionsguthaben fallen entsprechend klein aus und sind in der Regel nicht auszahlbar – sie erhöhen den möglichen Gewinn, lassen sich aber nicht einfach wieder aufs Konto ziehen.
Das verändert die Rechnung. Wer bei einem ausländischen Anbieter einen «100 % Bonus bis CHF 500» liest, vergleicht Aepfel mit Schrauben: Auf einer Seite steht ein Bewilligungsregime, das Werbe- und Bonuszusagen grundsätzlich einschränkt; auf der anderen ein Markt, in dem solche Zusagen zum Standard gehören – aber ohne Schweizer Schutz. Beide Seiten haben ihre Kosten, und beide Seiten sind aus der Perspektive des Geldspielgesetzes nicht vergleichbar.
Wie Sporttip die Gratisspiel-Guthaben tatsächlich einsetzt
Bei Sporttip heisst das Vehikel Gratisspielguthaben. Es lässt sich für Wetten einsetzen, die erzielten Gewinne sind auszahlbar – das Startkapital selbst nicht. Konkret bedeutet das: Wer mit CHF 20 Gratisspielguthaben eine Einzelwette zu Quote 2.50 spielt, gewinnt einen Reingewinn von CHF 30, nicht CHF 50. Das eingesetzte Startguthaben verfällt nach der Wette. Das ist die saubere Lesart eines «Bonus», der nie als Cash-Bonus daherkommt, sondern als Wetteinsatz.
Quotenboost, Profitboost und Kombiboost als die eigentlichen Marketinghebel
Statt klassischer Einzahlungsboni arbeiten die Schweizer Veranstalter mit drei Mechaniken, die sich im Wettschein verstecken. Erstens der Quotenboost: gilt nur online, nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, pro Wettenden einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Zweitens der Profitboost: erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen ausgewiesenen Prozentsatz – auch hier nur einmal pro Person, an einen Höchsteinsatz gebunden. Drittens der Kombiboost: greift nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 und stockt den Nettogewinn gestaffelt auf – 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Die Marketingbegriffe klingen grosszügig. Die Mechanik ist dieselbe wie überall: Der Boost verfällt beim Cash-Out, der Gewinn ist gedeckelt, die Qualifikationshürde (Mindestquote, Mindestanzahl Tipps) ist die eigentliche Schwelle. Wer den Kombiboost bei einer Quote von 1.48 auslöst, bekommt nichts – die Auszahlung erfolgt zur regulären Gesamtquote.
Warum Schweizer Aktionsguthaben kein ausländischer Startguthaben sind
Ein Startguthaben ohne Einzahlung, das Online-Suchende im EU-Raum finden, ist keine Kategorie, in der Sporttip oder Jouez Sport mitspielen. Wer nach «online Sportwetten Bonus ohne Einzahlung» sucht, landet fast ausnahmslos bei Marken ohne Schweizer Bewilligung. Das ist kein Zufall: Die Bewilligungspflicht knüpft jede Werbeaktion an die Zustimmung der Aufsicht. In einem Markt, der nur zwei Veranstalter kennt, gibt es schlicht keinen Wettbewerb um Neukunden mit Boni – der Wettbewerb läuft über Wettangebot, Limits und Quoten, nicht über den ersten Franken auf dem Konto.
Ein- und Auszahlungen: warum Schweizer Konten auf den eigenen Namen laufen
Wer mit Schweizer Bewilligung spielt, zahlt auf ein Konto ein, das auf seinen Namen lautet. Anonyme Zahlungsmittel – Kryptowährungen, prepaid Karten ohne Identitätsprüfung, E-Wallets ohne Kontobezug – sind im lizenzierten Schweizer Markt nicht zugänglich. Die Spielregeln und das Geldspielgesetz (Art. 50 Abs. 2 VGS) verlangen eine Zahlungsverbindung, die eindeutig der spielenden Person zugeordnet ist. Kreditierung an Spielerinnen und Spieler ist untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS), Stichwort «Spiel auf Kredit».
Das hat zwei Konsequenzen. Erstens: Wer bei einem ausländischen Anbieter mit Bitcoin oder einer anonymen Wallet einzahlt, bewegt sich ausserhalb der Schweizer Aufsicht. Solche Zahlungen werden weder durch eine Sperrliste blockiert (Banken und Kartenherausgeber greifen nicht ein) noch durch eine Spielersperre geschützt. Zweitens: Die Auszahlungswege sind bei beiden Schweizer Veranstaltern eng definiert. Swisslos zahlt auf Schweizer oder Liechtensteiner Bank- und Postkonten aus; eine Überweisung dauert dort 5 bis 10 Arbeitstage.
Wie Sporttip das Wallet führt
Bei Swisslos lädt das Spielkonto über PostFinance Pay direkt in der PostFinance-App oder per Einzahlungsschein auf. Der Mindestbetrag pro Kauf beträgt CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein weiterer Kauf ist nur zulässig, solange das Wallet-Guthaben die Obergrenze von CHF 9’999 nicht überschreitet. Das ist kein klassisches Online-Casino-Konto mit fliessenden Limits; das ist ein verwaltetes Topf-System, das die Aufsicht mit Blick auf das 30-Tage-Volumen sehen will.
Auszahlungsweg, Dauer und die zweite Schwelle
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut – kein Bankweg, keine Wartezeit, nur eine sichtbare Gutschrift. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Innert 365 Tagen sind zwei Auszahlungen gebührenfrei; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % erhoben werden.
Diese Drei-Prozent-Klausel ist die Schwelle, die in Marketingtexten fast nie erwähnt wird. Wer viermal im Jahr einen grösseren Gewinn auszahlt, hat beim vierten Mal 3 % weniger auf dem Konto. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, hat diese Kommission nicht – aber auch kein automatisiertes Gutschriftsverfahren und keinen Schweizer Rechtsanspruch im Streitfall.
Was die Zahlungswege über das Sicherheitsprofil verraten
Das PostFinance-Konto als Standard-Anker bei Swisslos ist kein Zufall. PostFinance gehört zur Schweizer Post, ist vollständig in der Schweiz reguliert und identifiziert die Kontoinhaberin zweifelsfrei. Genau diese Identitätskette – Kontoinhaber, zahlende Person, registrierter Spielkonto-Inhaber – verlangt das Geldspielgesetz. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung mit seiner Kreditkarte oder einem E-Wallet einzahlt, das nicht auf seinen Namen läuft, akzeptiert, dass auf der anderen Seite kein Sicherheitsnetz gespannt ist.
Die zehn Anbieter im Vergleich: zwei mit Bewilligung, acht ohne
Der Sportwettenmarkt in der Schweiz ist kein Ranking von zehn Marken. Es ist eine juristische Zweiteilung: zwei Veranstalterinnen mit Bewilligung, jeder mit klarer Rolle und eigenem Verbreitungsgebiet; acht ausländische Marken, die in der Werbung der grossen Sportevents präsent sind, in der Schweiz aber keine Bewilligung haben und deren Domains auf der Sperrliste der Gespa landen können. Beide Gruppen werden im Folgenden eingeordnet – die einen als operativ vergleichbare Alternative, die anderen als das, was sie nach Geldspielgesetz sind: Angebote ausserhalb des Schweizer Regelsystems.
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Sitz Basel); Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS | Loterie Romande (Sitz Lausanne); Produkt Jouez Sport |
| BetOnRed | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt; in der Schweiz ohne Rechtskraft (Art. 4 BGS) |
| Roobet | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt; in der Schweiz ohne Rechtskraft (Art. 4 BGS) |
| Rainbet | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt; in der Schweiz ohne Rechtskraft (Art. 4 BGS) |
| 1xBet | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt; in der Schweiz ohne Rechtskraft (Art. 4 BGS) |
| Donbet | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt; in der Schweiz ohne Rechtskraft (Art. 4 BGS) |
| bet365 | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt; in der Schweiz ohne Rechtskraft (Art. 4 BGS) |
| Betclic | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt; in der Schweiz ohne Rechtskraft (Art. 4 BGS) |
| 22Bet | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt; in der Schweiz ohne Rechtskraft (Art. 4 BGS) |
Die Spalte «ausgewiesene Lizenz» trägt für acht von zehn Zeilen den gleichen Befund: eine Lizenz, die im Ausland ausgestellt sein mag, ist in der Schweiz nach Art. 4 BGS ohne Bedeutung. Wer dort spielt, hat keine Sperrmöglichkeit im Schweizer Register, keinen Zugang zur Schweizer Spielsperre und keine Aufsicht durch die Gespa.
Die zwei zugelassenen Veranstalter im Direktvergleich
Beide Veranstalterinnen verkaufen dasselbe Produkt – Sportwetten mit Schweizer Bewilligung – und sind in ihrer Rolle Spiegelbilder. Was sie trennt, ist geographisch:
- Swisslos Sporttip bedient die deutschsprachige Schweiz, das Tessin und Liechtenstein. Die Verkaufsstellen liegen verstreut über das grössere Vertragsgebiet. Der Sitz der Genossenschaft ist Basel; das Produkt heisst Sporttip, das Spielkonto ist Swisslos.
- Loterie Romande Jouez Sport bedient sechs Kantone: Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, beschäftigt 221 Mitarbeitende und hat ihren Sitz in Lausanne. Das Produkt heisst Jouez Sport.
Wer in Genf wohnt, kann nur bei Loterie Romande ein Online-Konto führen; wer in Zürich wohnt, nur bei Swisslos. Wer im Tessin wohnt, fällt automatisch in das Swisslos-Gebiet – auch wenn im Tessin Französisch und Italienisch gesprochen werden, ist die Aufteilung nicht an die Sprache, sondern an den Wohnsitzkanton gebunden.
Was die zugelassenen Veranstalter gemeinsam haben
Beide stehen unter der Aufsicht der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern). Beide müssen die Verlustlimiten vor der ersten Wette erzwingen. Beide müssen die Spielsperre als obligatorisches Angebot führen. Beide schütten ihre Reingewinne an die kantonalen Fonds und an die Stiftung Sportförderung Schweiz aus – 2025 waren es bei Swisslos CHF 562 Mio. insgesamt, davon CHF 109 Mio. aus Sportwetten (2024: CHF 122 Mio.). Die Gemeinsamkeiten sind nicht das Marketing; sie sind die rechtliche Architektur des Markts.
Wo die Bewilligten an ihre Grenze kommen
Die Bewilligung deckt das Schweizer Regelwerk, sie garantiert aber kein grenzenloses Wettprogramm. Die Gespa führt eine geschlossene Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind; Qualifikationsspiele nur, wenn sie gelistet sind; Rangwetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Eckball- und Kartenmärkte sucht man auf dieser Liste ebenso vergeblich wie einen Esports-Bereich. Wer aus dem EU-Markt einen breiteren Wettprogramm-Teller gewohnt ist, wird das schweizerische Angebot als schmal empfinden – ohne dass die Bewilligung daran etwas ändern könnte.
Die acht Marken ohne Schweizer Bewilligung: was sie leisten und was sie nicht leisten
Die acht Marken in der unteren Tabellenhälfte sind kein Zufall. Es sind die Domains, die in Sportsponsoring und digitaler Werbung in Europa sichtbar sind. bet365 gehört zu den grössten Anbietern weltweit; 1xBet und 22Bet betreiben riesige Marketingbudgets rund um Fussball und Boxen; Betclic ist in Frankreich lizenziert. Was sie in der Schweiz nicht leisten, ist im Geldspielgesetz klar definiert: Sie dürfen in der Schweiz nicht bewerben (Art. 74 Abs. 3 BGS), ihre Domains können auf der Sperrliste der Gespa landen (Art. 86-93 BGS), und wer dort spielt, hat im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg.
Was sie leisten, hängt von ihrer eigenen Bewilligung im Ausland ab. Curaçao, Malta, das Vereinigte Königreich oder Frankreich verlangen andere Sicherheitsstandards als die Schweiz – aber auch dort nicht null. Wer dort spielt, sollte prüfen, welche Lizenz die Marke tatsächlich führt und wo der Streitweg liegt, bevor er einzahlt. Der Test «ist auf der Sperrliste» schützt nur davor, dass die Domain blockiert wird; er sagt nichts über die Seriosität der Marke im EU-Recht.
Was eine Sperrliste konkret bedeutet
Die Gespa publiziert eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Internetprovider per DNS-Sperre blockieren. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains. Sie ersetzt das, was andere Länder mit Lizenzentzug und Werbeverbot lösen – die Sperre ist die operationale Konsequenz. Wenn eine neue Domain erscheint, kann sie ergänzt werden; das nennt sich Domain-Hopping und ist ein Katz-und-Maus-Spiel. Für den Anbieter selbst ändert eine Sperre nichts an seiner Lizenz im Ausland; sie ändert nur den Zugang aus Schweizer Netzen.
Wie der Schweizer Markt funktioniert: vom Online-Konto bis zur Auszahlung
Wer in der Schweiz mit Bewilligung online wettet, durchläuft einen eng definierten Prozess. Die Schritte sind nicht kompliziert, aber sie sind nicht verhandelbar – wer einen Schritt überspringt, kann nicht spielen.
Die Registrierung: Wohnsitz, Ausweis, einmal pro Person
Voraussetzung ist mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet der jeweiligen Veranstalterin. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Bei der Online-Registrierung wird ein Ausweis hochgeladen; die Daten werden aus dem Dokument ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist kein simpler E-Mail-Bestätigungslink – das ist eine Identitätsprüfung, die einmal stattfindet und das Konto an die nachgewiesene Person bindet.
Verlustlimiten vor der ersten Wette
Bevor die erste Wette platziert werden kann, müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Obergrenze für die Tageslimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich freiwillig eine Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Wer ohne diese Limiten spielt, spielt nicht – das System lässt die Platzierung gar nicht zu.
Die 72-Stunden-Regel ist kein Detail. Sie ist die architektonische Entscheidung des Schweizer Spielerschutzes: wer sich nach einem Verlusttag aufs Reglement besinnt und die Limite anheben will, hat ein dreitägiges Reflexionsfenster. Wer sie senken will, hat kein solches Fenster – die Senkung wird sofort wirksam.
Einsatzlimiten und Wettmechanik
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ändern, ohne Gründe anzugeben; eine Wette, die über der Limite liegt, wird nicht angenommen. Wer mit einem System von 12 Tipps spielt, kann entsprechend breiter streuen – aber die CHF-10’000-Grenze ist hart.
Livewetten und Cash-Out
Cash-Out ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar – vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Was als Cash-Out zurückkommt, ist immer tiefer als der mögliche Wettgewinn bei natürlichem Ausgang; der Betrag hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Eine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt verfügbar ist, besteht nicht. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird – wer nach dem tatsächlichen Eintreffen eines Ausgangs setzt, bekommt den Einsatz zur Quote 1.00 zurück. In spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Schiedsrichterentscheid per Video) können Wetten ebenfalls zur Quote 1.00 gewertet werden. Das ist kein Bonus, das ist Mechanik – und ein weiterer Punkt, an dem das Geldspielgesetz von sich aus entschärft.
Auszahlung und Verfall von Gewinnen
Wer nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung seinen Gewinn geltend macht, verliert ihn – zugunsten des Swisslos-Zwecks. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer die Quittung verlegt und erst im dritten Monat nachfragt, hat Pech; wer erst im achten Monat nachfragt, hat keinen Anspruch mehr.
Reguläre Spielzeit und Spezialfälle
Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit – im Fussball also 90 Minuten plus Nachspielzeit. Verlängerung und Elfmeterschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf «nächste Halbzeit» setzt und das Spiel in die Verlängerung geht, dessen Wette gilt für die reguläre zweite Halbzeit – nicht für die Verlängerung.
Abhängige Wetten: nur über den Bet Builder
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung – etwa «Heimsieg und Tore über 2.5» im gleichen Spiel – werden bei Sporttip nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann die ganze Kombinationswette für ungültig erklärt und der Einsatz zurückerstattet werden. Wer manuell zwei Wetten aus dem gleichen Spiel in eine Kombi drückt, hat keinen Anspruch auf die kombinierte Quote.
Rechtslage: warum die Schweiz den Markt geschlossen hält
Online-Sportwetten sind im Schweizer Recht ein Grossspiel (Art. 3 lit. c und e BGS). Das Geldspielgesetz (SR 935.51) ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; das Geldspielkonkordat ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Eine separate Lotterie- oder Sportwettenaufsicht gibt es nicht – die ESBK beaufsichtigt nur die Casinos.

Die Bewilligung zerfällt in zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21-25 BGS). Eine ausländische Lizenz hat keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten ausdrücklich auf zwei begrenzt: Swisslos für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande für die Westschweiz.
Was eine Bewilligung trägt – und was nicht
Die Bewilligung deckt das Spielkonto, die Verlustlimiten, die Spielsperre, den Ausschluss Minderjähriger, die Reingewinnverwendung zu gemeinnützigen Zwecken (Art. 125 BGS), die Auszahlung an identifizierte Konten und das Verbot der Kreditierung. Sie deckt nicht das gesamte Wettprogramm eines internationalen Anbieters: Die Gespa führt eine geschlossene Liste bewilligter Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen. Wer eine Quote auf eine Disziplin sucht, die dort nicht steht, bekommt sie bei einem Schweizer Veranstalter nicht.
Was das Geldspielgesetz über Werbung und Boni sagt
Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist eine Busse wert: Art. 74 Abs. 3 BGS in Verbindung mit Art. 131 BGS sieht eine Busse bis zu CHF 500’000 vor. Bewilligte Anbieter dürfen nur unter den Schranken von Art. 74 BGS werben – nicht in missverständlicher Form, nicht an Minderjährige gerichtet, nicht an gesperrte Personen. Deshalb treffen die grossen Bonus- und Werbekampagnen, die im EU-Raum üblich sind, in der Schweiz auf eine regulatorische Mauer.
Was über Werbeaktionen eine Bewilligung braucht
Gratisspiele und Gratisspielguthaben brauchen nach Art. 75 Abs. 2 BGS die vorherige Zustimmung der Gespa. Die Aufsichtsbehörde hat 2025 insgesamt 24 Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Jede Promotion, die Sie bei einem Schweizer Veranstalter sehen, ist eine, die die Gespa im Voraus genehmigt hat – und damit eine, deren Mechanik sie geprüft hat. Die Quote der Bewilligungen relativ zu den Gesuchen ist nicht öffentlich, aber die Volumina sagen alles: 32 bewilligte Aktionen in einem Jahr, verteilt auf zwei Veranstalter.
Wer haftet, wenn etwas schiefgeht
Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar: Art. 130 BGS sieht für die einfache Tat Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor, für die gewerbsmässige Variante bis zu fünf Jahren. Die spielende Person wird nicht bestraft – das hat das Bundesgericht in der Vergangenheit bestätigt –, aber ihre Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schweizer Rechtsanspruch auf Auszahlung.
Online-Sperrliste und Domain-Sperre
Die Gespa publiziert eine Sperrliste ausländischer Domains. Schweizer Internetprovider blockieren die gelisteten Domains per DNS-Sperre. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains – darunter auch solche grosser Marken wie Interwetten, bet365 und Bet-at-Home, die in anderen Märkten lizenziert sind. Eine Sperre ist keine Lizenzfrage: Sie entzieht der Marke nicht die Lizenz im Ausland; sie entzieht Schweizer Nutzerinnen und Nutzern lediglich den Zugriff aus dem Schweizer Netz. Für die Spielenden selbst ändert sich mehrfach nichts – solange sie einen VPN-Zugang oder eine internationale Roaming-SIM nutzen, können sie die Sperre umgehen. Was sich nicht ändert: die fehlende Schweizer Bewilligung.
Was die Schweiz von der EU unterscheidet
Im EU-Binnenmarkt gilt die Dienstleistungsfreiheit: Eine in Malta oder Curaçao erworbene Lizenz kann grenzüberschreitend angeboten werden, sofern das Herkunftsrecht eingehalten ist. In der Schweiz gilt das Gegenstück: Eine inländische Bewilligung ist Voraussetzung für das Anbieten, eine ausländische Lizenz reicht nicht (Art. 4 BGS). Das ist der Grund, warum der EU-Vergleich so naheliegend und so irreführend ist – die Märkte haben unterschiedliche Ausgangspunkte.
Spielerschutz: was die Schweiz vorschreibt und was die Veranstalter ergänzen
Spielerschutz ist im Schweizer Modell kein Zusatzmodul, sondern Teil der Bewilligung. Wer Sporttip nutzt, ist nicht nur Wettkunde, sondern nimmt an einem System teil, das ihn schützen soll – auch wenn er sich nicht schützen will.

Die drei Säulen: Verlustlimiten, Spielsperre, Identitätsprüfung
Die Verlustlimiten wurden im vorherigen Abschnitt behandelt: 1-Tages-, 7-Tages- und 30-Tages-Limit müssen vor der ersten Wette gesetzt werden; Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden (Swisslos und Loterie Romande in ihren Geschäftsbedingungen; die gesetzliche Mindestschwelle liegt bei 24 Stunden, Art. 87 VGS). Die Spielsperre lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst setzen und wird im schweizweiten Register eingetragen – sie gilt auch für Casinos und Online-Casinos sowie für Liechtenstein. Die Identitätsprüfung wurde ebenfalls im vorherigen Abschnitt erläutert: ein Konto pro Person, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, Verifikation per Ausweis.
Der Befund der Aufsicht für 2025: nicht jeder Verkaufspunkt hält dicht
Die Gespa führt jährlich Testkäufe durch. 2025 hat sie an Verkaufsstellen 200 Testkäufe einer Sportwette mit Minderjährigen durchgeführt; in 47,5 % der Fälle wurde die Wette verkauft. Das ist kein Nebenbefund – es ist das wichtigste Ergebnis zum Spielerschutz im vergangenen Jahr. Wer behauptet, der Schweizer Markt sei lückenlos geschützt, hat diesen Befund nicht gelesen.
Der Befund ist eine Verkaufsstellen-Aussage, keine Online-Aussage. Online ist die Identitätsprüfung einmalig bei der Registrierung – eine minderjährige Person kommt gar nicht erst durch die Altersverifikation. An der Verkaufsstelle sieht das anders aus: Dort entscheidet das Verkaufspersonal.
Wer die Spielsperre aufhebt – und wann
Eine selbst gesetzte Spielsperre kann vor Ablauf nicht aufgehoben werden – wer sich für 180 Tage sperrt, bleibt 180 Tage draussen. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt für Casinos und Online-Casinos sowie für Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS); eine Fachstelle ist einzubeziehen (Art. 81 BGS). Wer sich also im Affekt sperrt und am nächsten Tag weiterwetten will, hat keine Chance, das Online-Konto ohne weiteres wieder zu öffnen.
Was die Schweiz nicht hat – und warum das Erwähnung verdient
Die Schweiz hat keinen festen staatlichen Einsatzdeckel. Es gibt keine tägliche Sperrstunde der Werbung. Es gibt keine zentrale Echtzeit-Payment-Sperre gegen ausländische Anbieter – Banken und Kartenherausgeber blockieren solche Zahlungen nicht. Wer bei einem ausländischen Anbieter mit Kreditkarte einzahlt, kommt durch. Das Bild vom vollständig geschützten Schweizer Markt ist ein Zerrbild; das Bild vom schutzlosen ausländischen Markt ist es ebenso. Beide Seiten haben ihre Lücken, und beide Seiten sind am Ende des Tages Geschäftsmodelle, die Geld verdienen wollen.
Wo Wettende Hilfe finden
Wer bei einem Schweizer Veranstalter spielt und merkt, dass das Wetten zur Belastung wird, hat drei Wege. Erstens die Verlustlimite senken – sie gilt sofort, ohne Wartezeit. Zweitens die Spielsperre setzen – produktbezogen für 1 bis 180 Tage, mit Eintrag im schweizweiten Register. Drittens die Fachstelle kontaktieren, die der Veranstalter auf Anfrage nennt (Art. 81 BGS). Was die Schweizer Lösung nicht vorsieht, ist eine zentrale Sperre über alle Anbieter hinweg per Knopfdruck – die ist erst im Aufbau und über die Spielsperre plus Register nur teilweise abgebildet.
Steuern: was bleibt, was zahlt, was «je nach Kanton» bedeutet
Wer bei einem Schweizer Veranstalter gewinnt, hat eine einfache Steuerfrage: Liegt der Gewinn über dem Steuerfreibetrag, oder liegt er darunter? Wer darunter liegt, hat nichts zu erklären.
Der Steuerfreibetrag und die zwei Schwellen
Das Bundesrecht kennt einen Steuerfreibetrag pro Wettschein (genauer: pro Spielbestätigungsquittung). Ab dem 1.1.2026 liegt die Bundesgrenze bei CHF 1’071’000; im Jahr 2025 lag sie bei CHF 1’070’400. Oberhalb dieser Grenze zieht die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ab; die spielende Person kann die Verrechnungssteuer über die Steuererklärung zurückfordern.
Die Kantone haben je eigene Freibeträge – manche deutlich tiefer, manche näher an der Bundesgrenze. Deshalb heisst es in jeder seriösen Antwort «je nach Kanton». Wer in einem Kanton mit tiefem Freibetrag spielt, kann unterhalb der Bundesgrenze sehr wohl steuerpflichtig werden. Wer oberhalb der Bundesgrenze spielt, ist in jedem Kanton steuerpflichtig.
Was das praktisch heisst
Die meisten Wettenden werden nie in die Nähe des Freibetrags kommen. Eine Wette zu CHF 50 auf Quote 3.50 bringt CHF 175 zurück – Verlust CHF 50 oder Gewinn CHF 125; beides weit unter jeder Schwelle. Wer über das Jahr hinweg mit kleineren Einsätzen spielt, hat nichts zu erklären und keine Verrechnungssteuer zu erwarten.
Wer ausländische Gewinne erzielt, hat keine Verrechnungssteuer – die Schweizer Verrechnungssteuer ist auf Schweizer Veranstalter begrenzt. Aber mindestens der Kanton Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Wer dort wohnt und bei einem ausländischen Anbieter grosse Gewinne realisiert, muss sie in der Steuererklärung angeben.
Wo Antworten herkommen, die hier nicht stehen
Die Frage «was zahle ich auf meinen Wettgewinn?» ist kantonal unterschiedlich. Wer eine verbindliche Antwort braucht, fragt die kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater. Was diese Seite leistet, ist der Rahmen: Es gibt einen Freibetrag, es gibt die Verrechnungssteuer bei Schweizer Gewinnen über der Grenze, und es gibt kantonale Abweichungen. Was die kantonalen Höhen sind, ist Sache des Kantons.
Die Mechanik einer Wette: was Marge und Quote konkret bedeuten
Jede Wette trägt eine Marge des Veranstalters. Sie ist der Anteil jedes eingesetzten Frankens, den die Veranstalterin einbehält – im Durchschnitt, nicht im Einzelfall. Wer das nicht versteht, versteht nicht, warum «die Quote» eben nicht «der faire Preis» ist.
Was die Quote wirklich sagt
Eine Einzelwette zu Quote 2.00 auf einen Münzwurf, der mit gleicher Wahrscheinlichkeit eintrifft oder nicht, wäre fair. In der Praxis quotieren die Veranstalter niedriger – 1.90 auf jede Seite ist ein typischer Wert. Wer auf eine der beiden Seiten setzt, sieht nominell 2.00, aber die Mechanismen zehren daran.
Wie die Marge gerechnet wird
Bei einem Zwei-Wege-Markt mit zwei Quoten q₁ und q₂ berechnet sich die Auszahlungsquote als 1 ÷ (1/q₁ + 1/q₂). Der Rest auf 100 % ist die Marge des Veranstalters. Für zwei Quoten von 1.90 / 1.90 ergibt sich:
- 1 / 1.90 ≈ 0.5263;
- zwei Seiten summiert: 1.0526;
- Auszahlungsquote: 1 ÷ 1.0526 ≈ 0.9501;
- Marge: 1 − 0.9501 ≈ 0.0499, also etwa 4.99 %.
Das heisst: Von jedem eingesetzten Franken zahlt dieser Markt im Durchschnitt rund 95 Rappen zurück; knapp 5 Rappen bleiben beim Veranstalter. Über eine grosse Zahl gleichartiger Wetten gemittelt, ist genau das die Spanne, die die Veranstalterin einnimmt.
Welche Spannenmarke das ist – und welche nicht
5 % Marge bei 1.90 / 1.90 ist ein Beispiel, kein typischer Schweizer Wert. Sie ist die Grössenordnung, die bei gut quotierten Fussball-1X2-Märkten erreichbar ist; auf anderen Märkten – Asiatische Handicaps, Tore über/unter, exakte Ergebnisse – liegt die Marge höher, oft im Bereich von 6 bis 8 %. Und sie ist das eine Ende: Auf Nischenmärkten, exotischen Ligen oder ausgefallenen Wettmärkten liegt die Marge noch deutlich höher. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, sieht tendenziell ähnliche Margen auf den populären Märkten und teilweise deutlich höhere Margen auf den exotischen – was bei kleinen Limits praktisch kein Unterschied ist und bei grossen Limits viel Geld kostet.
Was die Marge für die spielende Person bedeutet
Die Marge ist der Preis, den die spielende Person für die Teilnahme am Markt zahlt. Je kleiner die Marge, desto weniger verliert sie im Durchschnitt – das ist die einzige Struktur, die die Mathematik konsequent belohnt. Wer sich auf 5 %-Margen konzentriert, lässt einen Teil der Marge zurück, die er auf 8 %-Margen zahlen würde. Wer auf den Livewetten-Märkten spielt, akzeptiert in der Regel höhere Margen als auf den Prematch-Märkten. Das ist Mechanik, nicht Meinung.
Wie die Gewinnrechnung funktioniert
Der Gewinn einer Einzelwette ist Einsatz mal Quote. Bei CHF 10 Einsatz und Quote 3.50 kommen CHF 35 zurück; der Reingewinn ist CHF 25 (Einsatz ausgenommen). Bei einer Kombinationswette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote – wer drei Tipps zu 2.00, 2.50 und 1.80 kombiniert, hat eine Gesamtquote von 9.00 und gewinnt bei CHF 10 Einsatz CHF 90. Swisslos rundet den Gewinn zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen genau ab – eine kleine Marge, die bei kleinen Einsätzen schwindet und bei grossen Einsätzen sichtbar wird.
Was den Schweizer Markt prägt und was ihn von anderen trennt
Der Schweizer Sportwettenmarkt ist kein Markt, der um Wettende konkurriert. Er ist ein Markt, der von zwei Veranstalterinnen versorgt wird, die sich ihr Verbreitungsgebiet teilen und beide unter derselben Aufsicht stehen. Wer den Markt verstehen will, muss die Architektur verstehen, nicht das Marketing.
Wer die beiden Veranstalterinnen tatsächlich sind
Swisslos ist eine interkantonale Genossenschaft mit Sitz in Basel, gegründet als gemeinsame Landeslotterie der Deutschschweizer Kantone. Die Loterie Romande ist eine Aktiengesellschaft nach Genossenschafts-Logik mit Sitz in Lausanne, getragen von den sechs Westschweizer Kantonen. Beide schütten ihre Gewinne nicht an Aktionäre aus, sondern zu gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen. Swisslos hat 2025 CHF 562 Mio. verteilt – CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die wiederum Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe alimentiert. Sportwetten trugen CHF 109 Mio. davon (2024: CHF 122 Mio.).
Die Reingewinnverwendung ist das eine, was die Schweizer Architektur vom Rest der Welt unterscheidet. In Curaçao lizenzierte Anbieter schütten an Eigentümer aus; in Malta lizenzierte an Aktionäre; in der Schweiz lizenzierte an die Kantone und an die Sportförderung. Wer in der Schweiz wettet, finanziert mit jedem Franken Einsatz einen Teil des Schweizer Breitensports – ein Fakt, der in keiner Werbung steht und in jeder seriösen Aufklärung steht.
Welche Rolle die Gespa hat
Die Gespa ist nicht die Finanzmarktaufsicht, nicht die ESBK und nicht das EJPD. Sie ist die gemeinsame Aufsichtsbehörde aller Kantone über Grossspiele und Geschicklichkeitsspiele – und sie ist die Stelle, die über Bewilligungen entscheidet, über die Sperrliste und über die Spielbanken. Sie führt das Register der Spielsperren und publiziert es nicht öffentlich; sie prüft, ob Werbung rechtmässig ist; sie führt Testkäufe durch; sie ist Adressatin der Beschwerden, die das Geldspielgesetz vorsieht. Wer mit den Schweizer Veranstalterinnen in Konflikt gerät, hat in der Gespa eine Anlaufstelle; wer mit ausländischen Anbietern in Konflikt gerät, hat sie nicht.
Warum die Schweiz kein Casino-Modell hat
Anders als Casino-Spielbanken, die nach dem Spielbankengesetz konzessioniert sind und vom Bund (ESBK) und vom Standortkanton gemeinsam beaufsichtigt werden, sind Sportwetten reine Kantonssache – interkantonal koordiniert, aber kantonal verantwortet. Eine ESBK-Konzession reicht für Sportwetten nicht. Die Unterscheidung ist nicht akademisch: Casinos dürfen Casino-Spiele anbieten, Sportwetten nur, wenn sie zusätzlich eine kantonale/interkantonale Bewilligung haben. Reine Online-Casinos (z. B. von Grand Casino Baden betriebene Jackpots.ch-Plattformen) sind nicht zugleich Sportwetten-Anbieter – die Liste der zugelassenen Sportwetten-Veranstalter bleibt bei Swisslos und Loterie Romande.
Was die Busse von bis zu CHF 500’000 bedeutet
Werbung für nicht bewilligte Sportwetten kostet – bis zu einer halben Million Franken Busse nach Art. 131 BGS, wenn die Werbung gegen Art. 74 Abs. 3 verstösst. Diese Busse trifft den Werbenden, nicht die spielende Person. Für die spielende Person hat das eine Konsequenz: Wer eine Werbung für einen ausländischen Anbieter sieht und bei diesem einzahlt, bewegt sich in einer Grauzone, die nicht die spielende Person bestraft – aber im Streitfall gibt es keine Schweizer Anlaufstelle.
Das Schweizer Online-Konto im EU-Vergleich
Im EU-Ausland ist das Online-Konto oft eine Sache von fünf Minuten – E-Mail, Passwort, Land, Bonus aktivieren. In der Schweiz dauert das Konto länger, weil die Identitätsprüfung länger dauert. Wer das als Reibung empfindet, sieht den Vorteil nicht: Eine europäische Plattform mit fünf-Minuten-Konto hat keine Schweizer Spielsperre, kein Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Verlustlimiten. Sie hat auch keinen Schweizer Rechtsweg. Was als Reibung erscheint, ist die Bedingung dafür, dass im Streitfall jemand erreichbar ist, der Schweizer Recht spricht.
Wer wo spielt: ein nüchterner Leitfaden zur Auswahl
Wer vor der Frage steht «bei wem spiele ich?», hat in der Schweiz keine Wahl zwischen vergleichbaren Angeboten – er hat die Wahl zwischen zwei zugelassenen Anbietern und einer langen Liste nicht zugelassener Anbieter. Beide Gruppen werden hier nicht beworben und nicht verteufelt; sie werden eingeordnet.
Wer bei Swisslos Sporttip spielen sollte
Wer im Vertragsgebiet von Swisslos wohnt – deutschsprachige Schweiz, Tessin oder Liechtenstein – hat keine andere Wahl, wenn er mit Bewilligung spielen will. Sporttip bietet das volle Wettprogramm in seinem Rahmen: Prematch und Live, Cash-Out in vollständiger Form, Quotenboost und Kombiboost, Sporttip-App für iOS und Android, drei Verlustlimiten vor der ersten Wette, Spielsperre auf Produktebene. Wer ein Systemwetten-Fan ist, kann bis zu CHF 10’000 pro Systemwette setzen – was bei dieser Adressierung wahrscheinlich niemand tut, aber technisch möglich ist.
Wer bei Loterie Romande Jouez Sport spielen sollte
Wer im Vertragsgebiet der Loterie Romande wohnt – Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura – hat keine andere Wahl, wenn er mit Bewilligung spielen will. Die Mechanik ist analog: Online-Konto mit Ausweisprüfung, Verlustlimiten vor der ersten Wette, Spielsperre, Prematch und Live. Wer eine Wette lieber persönlich abgeben möchte, kann sie in einer der 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz platzieren.
Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielen sollte
Ehrliche Antwort: niemand, der zugleich die Vorteile der Schweizer Bewilligung will. Wer ein breiteres Wettprogramm sucht, eine grössere Auswahl an Livewetten, einen Casino-Bereich neben Sportwetten oder einfach einen Anbieter mit mehr Kampagnen – wer das sucht und weiss, was er tut, kann bei einem ausländischen Anbieter spielen. Aber er muss wissen, dass er mit der Einzahlung in ein anderes Rechtsregime wechselt: kein Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Verlustlimiten, keine Schweizer Verrechnungssteuer, dafür je nach Wohnsitzkanton kantonale Besteuerung der Gewinne und im schlimmsten Fall Domain-Sperre durch den Internetprovider.
Wer gar nicht spielen sollte
Wer Minderjährige in seinem Haushalt hat und nicht ausschliessen kann, dass ein Konto auf ihren Namen läuft, sollte nicht spielen – die Altersprüfung verlangt einen Ausweis, und ein Minderjähriger hat keinen gültigen Ausweis. Wer mit Geld spielt, das er für Miete oder Essen braucht, sollte nicht spielen – die Verlustlimite ist keine Wunschlimite, sondern eine harte Sperre. Wer schon einmal versucht hat, sich zu sperren und nicht durchgehalten hat, sollte die Spielsperre setzen und nicht selbst aufheben. Wer im Inland lebt und in den Ferien bei einem ausländischen Anbieter einzahlt, sollte verstehen, dass er bei seiner Rückkehr unter Umständen mit einer Domain-Sperre konfrontiert ist.
Häufige Fragen
Was kostet eine Wette in der Schweiz konkret an Marge?
Eine Wette zu Quote 1.90 / 1.90 auf einem Zwei-Wege-Markt trägt im Durchschnitt knapp 5 % Marge – von jedem eingesetzten Franken zahlt der Markt rund 95 Rappen zurück, der Rest bleibt beim Veranstalter. Auf anderen Märkten – Tore über/unter, Asiatische Handicaps, exakte Ergebnisse – liegt die Marge höher, oft 6 bis 8 %, auf exotischen Märkten noch höher. Wer die Marge verstehen will, sieht auf das Gegenstück: niedrigere Quote heisst höhere Marge, nicht etwa «bessere Wette».
Wie hoch ist der Steuerfreibetrag, und was heisst «je nach Kanton»?
Die Bundesgrenze liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000; im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400. Oberhalb dieser Schwelle zieht die Schweizer Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Die Kantone haben je eigene Freibeträge, die teils deutlich tiefer liegen – deshalb «je nach Kanton». Wer unterhalb des Freibetrags bleibt, hat nichts zu erklären und keine Verrechnungssteuer zu erwarten.
Welche Vorteile hat ein Schweizer Konto gegenüber einem ausländischen?
Das Schweizer Konto bringt die Anbindung an die Spielsperre im schweizweiten Register, an die obligatorischen Verlustlimiten, an die Schweizer Aufsicht durch die Gespa und an die Schweizer Auszahlungswege auf ein Schweizer Bank- oder Postkonto. Eine Spielsperre gilt zugleich für Casinos und Online-Casinos sowie für Liechtenstein. Im Streitfall ist die Gespa erreichbar; bei einem ausländischen Anbieter ist sie es nicht. Die Kehrseite ist das engere Wettprogramm (keine Esports, keine Eckballmärkte, nur gelistete Wettbewerbe).
Welche Verlustlimiten muss ich setzen, und wann greift eine Erhöhung?
Vor der ersten Wette müssen Limiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Tageslimite ist auf CHF 9’999 begrenzt; für unter 21-Jährige liegt die Obergrenze bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden (so die Geschäftsbedingungen von Swisslos und Loterie Romande). Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Wer die Limite nicht setzt, kann technisch nicht spielen.
Was bedeutet die Sperrliste der Gespa konkret?
Die Gespa publiziert eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Internetprovider per DNS blockieren. Ende 2025 enthielt die Liste 671 Domains. Gesperrte Domains sind über Schweizer Internetanschlüsse nicht erreichbar – sehr wohl aber über VPN oder ausländische Netze. Die Sperre ändert nichts an der Lizenz des Anbieters im Ausland; sie ändert nur den Zugang aus Schweizer Netzen. Wer dort spielt, spielt ohne Schweizer Spielsperre, ohne Schweizer Sperrregister und ohne Schweizer Verrechnungssteuer.
Woran erkenne ich, dass ein Anbieter in der Schweiz bewilligt ist?
Die bewilligten Anbieter sind genau zwei: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Wer im deutschsprachigen Raum wohnt, landet automatisch bei Swisslos; wer in der Westschweiz wohnt, automatisch bei Loterie Romande. Eine «Schweiz-Bewilligung» anderer Anbieter gibt es nicht – die Liste ist abschliessend. Werbung für andere Anbieter verstösst gegen Art. 74 Abs. 3 BGS und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 geahndet werden.
Warum sind Cash-Out-Beträge tiefer als der reguläre Gewinn?
Cash-Out ist eine vorzeitige Auszahlung; der Veranstalter nimmt einen Abschlag, weil das Spiel noch läuft und das Risiko für ihn in beide Richtungen ausschlägt. Bei Sporttip ist Cash-Out nur online, nur als vollständige Variante und nicht garantiert verfügbar – der Betrag ist kleiner als der potenzielle Gewinn bei natürlichem Ausgang und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und bei Cash-Out verfällt ein allfälliger Quotenboost oder Profitboost.
Was passiert, wenn ein Spiel abgesagt wird?
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Innerhalb eines Turniers (z. B. eine verschobene Vorrundenpartie, die in der Gruppenphase nachgeholt wird) zählt die Wette weiter, ohne dass die 48-Stunden-Regel greift. Wer auf eine einzelne Partie setzt, deren Anpfiff verschoben wird, sollte auf das Turnier-Format achten – das bestimmt, ob die Wette steht.
Rechtslage – Quoten Rechner Info
Inhalt erstellt vom Team «Quoten Rechner Info»
