Wettanbieter-Apps 2026: Bewilligung, Bedienung und Kosten
Stand der Daten: 20. Oktober 2026 · geprüft gegen die Gespa-Sperrliste und die Spielregeln von Swisslos Sporttip (Version 4.2) sowie die Bedingungen für die Online-Teilnahme von Swisslos (gültig ab 13.01.2025).

Wer in der Schweiz eine Sportwetten-App öffnet, betritt eine ungewöhnlich eng gezogene Spielbank: zwei Veranstalterinnen teilen sich den Markt, alles andere ist rechtlich nicht zugelassen. Wer das ignoriert, spielt trotzdem — nur ohne Schutz, ohne Rückgriff und ohne Sperre, wenn es nötig wird. Die App-Auswahl ist daher keine Geschmacksfrage zwischen gleichwertigen Anbietern, sondern eine erste Weichenstellung.
Wer in der Schweiz auf dem Bildschirm nach einer Sportwetten-App sucht, stosst auf eine kleine Zahl bewilligter Veranstalter und eine grössere Auswahl internationaler Anbieter. Doch hinter den Symbolen auf dem Startbildschirm verbirgt sich ein entscheidender Unterschied: Nur zwei Veranstalterinnen sind in der Schweiz bewilligt, alle anderen operieren ohne Schutz und Rechtsgrundlage. Dieser Überblick zeigt, welche Apps im Schweizer Alltag funktionieren, wo die rechtlichen Grenzen verlaufen und warum das App-Symbol auf dem Startbildschirm weit mehr als nur ein Zugangstor ist.
Warum in der Schweiz nur zwei Apps legal Sportwetten anbieten dürfen
Die Rechtslage hat eine Eigenschaft, die vielen Lesenden zuerst wie ein Versäumnis vorkommt: Sie ist absichtlich eng. Online-Sportwetten gelten im Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) als Grossspiel und brauchen eine Veranstalterbewilligung sowie eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Eine ausländische Lizenz — aus Malta, Curaçao, Deutschland — hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer in der Schweiz Sportwetten anbietet, ohne eine Schweizer Bewilligung zu haben, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, gewerbsmässig bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Werbung dafür ist ebenfalls verboten und wird mit Bussen bis zu 500’000 Franken geahndet (Art. 74 Abs. 3, Art. 131 BGS).

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten bewusst auf zwei begrenzt: Swisslos, deren Sportwetten unter dem Namen Sporttip laufen, und die Loterie Romande, die ihr Angebot Jouez Sport nennt. Jede der beiden bedient ihr eigenes Vertragsgebiet. Swisslos deckt die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH), den Kanton Tessin sowie das Fürstentum Liechtenstein ab. Die Loterie Romande ist in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura zu Hause. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann kein Online-Konto bei der Loterie Romande eröffnen — und umgekehrt.
Die Aufsicht führt nicht die Eidgenössische Spielbankenkommission, die nur für Casinos zuständig ist, sondern die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat vom 1. Januar 2021. Die Gespa veröffentlicht keine Liste «weiterer bewilligter Wettanbieter», weil es keine weiteren gibt. Was sie veröffentlicht, ist die Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS blockieren — Ende 2025 standen 671 Domains darauf, Ersatz-Domains werden innert Stunden nachgezogen. Diese Sperre ist eine Zugangssperre, kein Schutz: Wer über ein VPN spielt, umgeht sie. Was bleibt, ist die rechtliche Lage. Die Spielteilnahme wird in der Schweiz nicht bestraft; Einsätze und Gewinne können aber im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es greift weder das Schweizer Ausschlussregister noch irgendein Schweizer Rechtsmittel.
Was darf gewettet werden? Nur Sportereignisse — keine Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows. Die Gespa führt eine geschlossene Liste bewilligter Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Fassung vom 10.09.2026, Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Frauenwettbewerbe stehen nur darauf, wenn sie gelistet sind; Qualifikationsrunden sind wetterbar, soweit sie gelistet sind; Rangwetten nur, wenn es um die Qualifikation für einen internationalen Wettbewerb oder ums Podest geht; Eckball- oder Kartenmärkte fehlen ebenso wie eine Esports-Sektion. Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Live-Wetten sind erlaubt, vor Spielbeginn und live, sofern der Veranstalter über eine entsprechende Bewilligung verfügt; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht.
Was nicht in jedem Werbeversprechen steht, aber den Unterschied macht: Wer auf einer dieser beiden Apps wettet, ist in einem geschlossenen System. Wer woanders spielt, ist es nicht.
Selbstsperre und Verlustlimiten direkt in der App setzen
Die Schutzfunktionen sind keine Spielerei für Vielwettende — sie sind das Kernstück dessen, was eine bewilligte App von einer unbewilligten unterscheidet. Wer in der Schweiz Sportwetten abschliesst, eröffnet ein Spielerkonto, hinterlegt einen Ausweis, legt Verlustlimiten fest und kann sich selbst sperren. All das passiert in der App oder auf der Website des Veranstalters, bevor der erste Franken riskiert wird.

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei 9’999 Franken, für unter 21-Jährige bei 1’000 Franken. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden — das verhindert, dass eine emotionale Entscheidung am Sonntagabend die Limite für den Rest des Monats aushebelt. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Das Geldspielgesetz selbst schreibt nur vor, dass der Veranstalter solche Maximalwerte anbieten muss (Art. 87 VGS); eine Erhöhung muss gesetzlich erst nach 24 Stunden möglich sein. Swisslos und Loterie Romande haben sich mit der 72-Stunden-Frist selbst strenger gebunden, als es das Gesetz verlangt.
Daneben gibt es zwei Formen der Spielsperre. Eine produktspezifische Sperre kann der Spielende selbst für 1 bis 180 Tage setzen, ohne Aufhebung vor Fristablauf — wer sich für sechs Monate sperrt, bleibt sechs Monate draussen. Eine unbefristete Sperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Aus dem Register kommt man frühestens nach drei Monaten und nur mit einer spezialisierten Stelle (Art. 81 BGS, Art. 84 VGS). Wer sich hat sperren lassen, hat keinen Anspruch auf die Auszahlung von Einsätzen oder Gewinnen aus dieser Zeit (Art. 45 BGS).
Was diese Architektur von den Sperren einer Casino-App unterscheidet, ist die Reichweite: Eine einzige Spielsperre schliesst nicht nur die Wett-App, sondern das gesamte legale Glücksspiel in der Schweiz. Wer nur eine Wett-App dichtmachen will, nutzt die produktspezifische Sperre. Wer sich komplett aus dem legalen Markt nehmen will, geht den Weg über das Register.
Die Gespa hat 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durchgeführt: Bei 200 Versuchen wurde in 47.5 Prozent der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das hebt kein Lob auf den Online-Kanal, zeigt aber, wo das grössere Leck sitzt. Wer den Schutz der App nutzt, hat die strengere Variante — der Schutz endet nicht am Bildschirmrand.
Am Touchscreen zählt, was die App nicht zeigt
Die Frage, welche Wett-App «die beste» ist, hängt weniger vom Logo und mehr davon ab, wie sich Wette, Kontostand und Limite auf kleinem Bildschirm bedienen lassen. Vier Bereiche entscheiden, ob eine App im Alltag tatsächlich trägt.
Anmeldung und Sicherheit. Der App-Start verlangt die Eingabe von Anmeldedaten, optional mit biometrischer Bestätigung per Fingerabdruck oder Gesicht. Wer Daten auf einem fremden Gerät eingibt, sollte das vorher wissen. Wer die App teilt, teilt das Konto.
Wettprogramm und Ladezeit. Wer vor Spielbeginn fünf Spiele durchsucht, will nicht jede Auswahl neu laden. Das Wettprogramm filtert nach Sportart, Wettbewerb, Markt und Zeitfenster; bei Live-Wetten zählt jede Sekunde Verzögerung. Wie stark die Verbindung sein muss, hängt davon ab, ob das Wettprogramm im Hintergrund frisch gehalten wird.
Wettschein und Quoten. Der Wettschein zeigt Einsatz, Quote, Kombi-Quote, möglichen Gewinn, Cash-Out-Wert und allfällige Boosts in einer Ansicht. Wer am Touchscreen eine Kombiwette aus vier Tipps baut, muss die Quote jedes Tipps sehen können, ohne scrollen zu müssen.
Konto und Limiten. Der Kontostand, die Verlustlimiten, die Einzahlungslimite, die Spielsperre und die Bonus-Aktivierung sind Bereiche, die in einer guten App mit höchstens zwei Klicks erreichbar sind. Wer dafür durch drei Menüs muss, hat ein Bedienungsproblem.
Sporttip-Wetten lassen sich online über Swisslos.ch oder die Sporttip App (iOS und Android) abgeben. Was in der App zusammengestellt wird, kann auch per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle gespielt werden. Bei Swisslos lässt sich das Spielguthaben unter anderem per PostFinance Pay aufladen — die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt, was den Kreis zwischen zwei Apps schliesst und ein zweites Gerät überflüssig macht.
Jouez Sport ist die App der Loterie Romande, verfügbar in den Westschweizer Kantonen. Die Bedienung folgt demselben Muster: Konto, Wettprogramm, Wettschein, Kasse. Wer dort wohnt, kommt an diese App; wer in der Deutschschweiz wohnt, kommt an Sporttip. Beide Apps bilden den Schweizer Wettalltag ab.
Sporttip im Detail: App, Regeln und Kosten
Sporttip ist die Wett-Marke der Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Wer dort ein Online-Konto eröffnen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein und im Vertragsgebiet wohnen oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben, darf keine Spielsperre haben und darf sich nur einmal registrieren. Bei der Registrierung wird ein Ausweis hochgeladen; die Daten werden ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Einsatzlimiten. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt 1 Franken. Pro Einzel- oder Kombinationswette liegt der Höchsteinsatz bei 1’000 Franken, pro Systemwette bei 10’000 Franken. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette, die über der Limite liegt, wird nicht angenommen.
Mechanik der Quote und Gewinnberechnung. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei Kombinationen wird die Quote mit der Gesamtquote multipliziert, die wiederum das Produkt der Einzelquoten ist. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet — das ist die Schweizer Rappenrundung, die in der Westschweiz oft anders gehandhabt wird. Wer 12 Franken auf eine Quote von 3.45 setzt, gewinnt 41.35 Franken Brutto, weil 12 × 3.45 = 41.40 ergibt, abgerundet auf 41.35.
Cash-Out. Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Gewinn bei regulärem Wettausgang, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt anbieten. Wer ein Cash-Out ausführt, kann es nicht rückgängig machen.
Boosts. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide Boosts sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Live-Wetten. Bei Live-Wetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist eine harte Linie, die in der App vor allem bei Fussball-Livewetten gilt.
Reguläre Spielzeit. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer (Fussball etwa 90 Minuten) plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Bet-Builder. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Wettsteuer und Verrechnungssteuer. Der Spieler zahlt auf seinen Einsatz keine Schweizer Wettsteuer; eine solche existiert nicht. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn, ab 1. Januar 2026 bei 1’071’000 Franken bundesweit (2025: 1’070’400 Franken). Über der Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die bei der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Der durchschnittliche Wettende liegt mit seinen Gewinnen weit darunter: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer auf den Gewinnen. Der Steuerfreibetrag gilt pro Wettgewinn, nicht pro Jahr.
Abgesagte Ereignisse und Gewinnverfall. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen erhält die Voraussage die Quote 1.00. Gewinne, die nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer gegen eine verweigerte Auszahlung Einspruch erheben will, hat dafür 10 Tage Zeit per eingeschriebenem Brief.
Zahlungen und Auszahlung. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag 20 Franken. In 30 Tagen sind höchstens 10’000 Franken möglich; ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben 9’999 Franken nicht übersteigt. Gewinne bis 1’000 Franken pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über 1’000 Franken werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Wohin fliesst das Geld? Swisslos hat für 2025 einen Reingewinn von 562 Millionen Franken verteilt: 506 Millionen an die kantonalen Fonds und 56 Millionen an die Stiftung Sportförderung Schweiz (für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe). Aus den Sportwetten stammten 109 Millionen Franken, 2024 waren es 122 Millionen. Das ist die Stelle, an der das Geld landet, das nicht als Gewinn zurückfliesst.
Wer ist Sporttip? Sporttip ist die einzige Schweizer Sportwetten-App für die Deutschschweiz, die Tessiner und Liechtensteiner. Wer dort wohnt, kommt an zwei Verkaufsstellen-Apps im App-Store nicht vorbei — eine, die das eigene Produkt zeigt, und eine, die nichts darf. Der Spagat zwischen Bewilligung und Bedienkomfort ist hier am grössten, denn die App wird von einer Genossenschaft getragen, nicht von einem Wett-Start-up. Sie ist langsamer im Update, dafür in der Auszahlung zuverlässig.
Jouez Sport der Loterie Romande: das Gegenstück in der Westschweiz
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie hat ihren Sitz in Lausanne (Avenue de Provence 14) und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Wer in der Suisse romande wohnt, hat hier seine Wett-App.
Die App folgt demselben Grundgerüst wie Sporttip: Kontoeröffnung mit Ausweisprüfung, Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, Spielsperre mit Registereintrag, Auszahlung auf das eigene Bank- oder Postkonto in der Schweiz. Der Mindesteinsatz pro Wette liegt bei 1 Franken, die maximale Einzelwette ist intern begrenzt (analog zu Sporttip). Die Gespa hat 2025 der Loterie Romande 24 Bewilligungen für Gratisspiele und Freispiele erteilt — sie ist in der Westschweiz also die aktivere Veranstalterin in der Bonus-Politik, was sich auch in der App niederschlägt.
Was Jouez Sport anders macht als Sporttip: Es ist die einzige legale Wett-App der Romandie, und damit auch die einzige legale Schnittstelle zwischen Smartphone und Westschweizer Fussball, Eishockey und Tennis. Das Fehlen einer zweiten bewilligten App bedeutet nicht, dass die App schwach sein muss — sie ist nur konkurrenzlos innerhalb ihres Gebiets.
Wer in der Romandie wohnt, hat zwei Möglichkeiten: die Loterie Romande nutzen oder eine ausländische App ohne Schweizer Bewilligung. Die zweite Variante ist kein Vergleich von «besser oder schlechter», sondern von «geschützt oder ungeschützt». Wer in der Romandie wettet, wettet fast immer über diese App oder er bricht das Schweizer Recht.
Die zehn Wett-Apps im Überblick
| Marke | Sitz oder Verbreitung | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / Lizenz |
|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Deutschschweiz, Tessin, Liechtenstein | bewilligt (BGS, Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Westschweiz (FR, GE, JU, NE, VD, VS) | bewilligt (BGS, Gespa) | Loterie Romande, Lausanne |
| BetAlright | international, ohne Schweizer Bewilligung | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung |
| 1Bet | international, ohne Schweizer Bewilligung | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung |
| bet-at-home | international, ohne Schweizer Bewilligung | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Pribet | international, ohne Schweizer Bewilligung | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung |
| PowBet | international, ohne Schweizer Bewilligung | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Donbet | international, ohne Schweizer Bewilligung | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung |
| BetLabel | international, ohne Schweizer Bewilligung | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Funbet | international, ohne Schweizer Bewilligung | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung |
Die Tabelle trennt zwei Sorten App: zwei bewilligte Schweizer Veranstalterinnen, deren Marken Produkte aus dem BGS-Regime sind, und acht ausländische Marken, die in der Schweiz keine Bewilligung haben und auf der Gespa-Sperrliste stehen können. Wer die Tabelle liest, sieht den ersten Rang-Unterschied, der über alle weiteren Felder entscheidet — was danach kommt, ist Mechanik.
Swisslos Sporttip: der einzige legale Deutschschweizer Anbieter
Bewilligung. Swisslos ist eine der beiden Veranstalterinnen, die das BGS für Schweizer Sportwetten zulässt. Die Bewilligung umfasst die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung pro Spiel, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Aufsicht führt die Gespa.
Was die App leistet. Sporttip-Wetten lassen sich online über Swisslos.ch oder die Sporttip App (iOS, Android) abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle gespielt werden — das verbindet die App mit dem klassischen Wettschein und macht sie für Wettende nutzbar, die ohnehin am Kiosk spielen. Bezahlt wird unter anderem per PostFinance Pay direkt aus der PostFinance App.
Was sie kostet. Kein Einsatz unter 1 Franken, keine Einzel- oder Kombiwette über 1’000 Franken, keine Systemwette über 10’000 Franken. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind obligatorisch vor der ersten Wette. Auszahlung auf das eigene Bank- oder Postkonto, ab der dritten Auszahlung innerhalb von 365 Tagen fällt eine Kommission von 3 Prozent an. Gratisspielguthaben aus Promotionen wird nicht ausbezahlt.
Wie das Geld fliesst. Sporttip-Gewinne unter dem Freibetrag sind einkommenssteuerfrei. Über 1’071’000 Franken pro Einzelgewinn werden 35 Prozent Verrechnungssteuer abgezogen, die zurückgefordert werden können. Westschweizer Gewinne verfallen nach 26 Wochen ohne Geltendmachung zugunsten des Swisslos-Zwecks — wer seinen Wettschein verliert, verliert den Gewinn, nicht den Einsatz.
Wofür sich die App eignet. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt und legal wetten will, kommt an dieser App nicht vorbei. Sie ist die einzige legale Lösung des Gebiets, ihre App ist solide, die Auszahlung zuverlässig, die Schutzmechanik vollständig.
Loterie Romande Jouez Sport: der einzige legale Westschweizer Anbieter
Bewilligung. Loterie Romande ist die zweite der beiden BGS-Veranstalterinnen. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten für die Westschweizer Kantone, ihr Sportprodukt heisst Jouez Sport.
Was die App leistet. Wer in einem der sechs Kantone (FR, GE, JU, NE, VD, VS) wohnt und ein Online-Konto eröffnen will, muss volljährig sein, im Vertragsgebiet wohnen und sich identifizieren lassen. Die App folgt demselben Funktionsmuster wie Sporttip: Konto, Wettprogramm, Wettschein, Kasse. Das dichte Verkaufsstellennetz (2’350 Stellen in der Westschweiz) macht den Wechsel zwischen App und Kiosk einfach.
Was sie kostet. Dieselbe Architektur wie Sporttip: Verlustlimiten vor der ersten Wette, Erhöhung erst nach 72 Stunden, Spielsperre produktbezogen oder im Register. Welche konkreten Höchstgewinne die Loterie Romande setzt, ist Teil ihrer Geschäftsbedingungen, die sie auf jeux.loro.ch führt.
Wofür sich die App eignet. Wer in der Westschweiz wohnt und nicht in Konflikt mit dem BGS geraten will, spielt hier. Wer die Romandie besucht und ein Konto eröffnen will, kann es nicht — die Loterie Romande akzeptiert nur dort wohnhafte Personen. Für alle anderen in der Schweiz ist Sporttip die einzige legale Wett-App.
BetAlright: internationale Marke, in der Schweiz ohne Schutz
Bewilligung. BetAlright hat keine Schweizer Bewilligung. Die Marke operiert mit einer Lizenz, die in der Schweiz keine Wirkung entfaltet (Art. 4 BGS). Sie kann auf der Gespa-Sperrliste stehen, die Schweizer Internetanbieter per DNS blockieren.
Was das für die App-Nutzung bedeutet. Wer die App in der Schweiz nutzt, spielt ohne jeden Schutz: keine Schweizer Spielsperre, kein Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Beschwerdestelle. Im Strafverfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Wer die App mit VPN nutzt, spielt weiterhin gegen Schweizer Recht, nur ohne die Sperre zu treffen.
Wer die App überhaupt in Erwägung zieht. Wer ein Konto bei einem ausländischen Anbieter hat und es weiter nutzt, weil das Wettprogramm gefälliger wirkt. Wer sich darauf einlässt, sollte die Konsequenzen kennen, bevor er einen Franken einzahlt.
Wofür sich die App nicht eignet. Für Wettende mit Wohnsitz in der Schweiz, die den gesetzlichen Schutz des BGS suchen, ist dieses Angebot nicht der richtige Weg — hierfür sind ausschliesslich Swisslos oder die Loterie Romande zuständig.
1Bet: ohne Schweizer Bewilligung, aber im Ausland aktiv
Bewilligung. 1Bet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Da die Marke ausschliesslich ausländische Märkte bedient, entfaltet ihre Lizenz hierzulande keine Wirkung (Art. 4 BGS). Nutzer sollten zudem beachten, dass die Gespa das Angebot auf ihre Sperrliste setzen kann.
Was das im Alltag heisst. Ohne Schweizer Schutzmechanik ist die App eine Wette gegen das BGS: anonymes Spielen ist möglich, eine Schweizer Spielsperre greift nicht, ein Schweizer Beschwerdeweg existiert nicht. Wer sich hat sperren lassen und in der Schweizer App blockiert ist, kann diese App problemlos öffnen — das Register gilt nur für bewilligte Anbieter.
Was die App leistet — und was nicht belegt ist. Das internationale Wettprogramm, die Bonusstruktur und die Auszahlungswege sind Eigenschaften des ausländischen Markts. Welche Spiele, Quoten und Quotenmärkte die App tatsächlich anbietet, gehört zur eigenen Prüfung des Anbieters, nicht zu einer Aussage über Schweizer Schutz.
Wofür sich die App nicht eignet. Für Wettende, die im Schutz des BGS wettsein wollen — und das ist die überwiegende Mehrheit. Wer in der Schweiz wohnt und eine legale Wette platzieren will, hat zwei Apps zur Auswahl, nicht drei.
bet-at-home: bekannter Name, in der Schweiz gesperrt
Bewilligung. bet-at-home besitzt keine Schweizer Bewilligung, wodurch die Lizenz in der Schweiz keine Gültigkeit hat (Art. 4 BGS). Die Gespa führt die Domain auf ihrer Sperrliste und geht aktiv gegen Ersatzdomains vor, sobald die Hauptadresse blockiert wird (Domain-Hopping).
Was die App-Nutzung kostet. Den rechtlichen Schwebezustand einer Wette ohne Schweizer Schutz: weder Spielsperre noch Auszahlung auf ein Schweizer Konto mit Schweizer Verbraucherschutz. Wer die App nutzt, ist Anbieter und Spieler in einem System, das die Schweiz nicht kennt.
Wofür sich die App nicht eignet. Hier finden Interessierte aus der Schweiz keine legale Wettmöglichkeit. Die Bewertung im App-Store ist zudem global und spiegelt nicht die Situation im Schweizer Markt wider.
Pribet: ausländische Marke, keine Schweizer Verankerung
Bewilligung. Pribet operiert ohne Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz, die im schweizerischen Kontext Wirkung zeigen würde, ist nicht festzustellen (Art. 4 BGS). Der Zugang über ausländische Domains unterliegt der Sperrliste der Gespa.
Was die App im Alltag ist. Eine Wett-App ausländischer Aufsicht. Welche Märkte sie anbietet, wie schnell sie auszahlt, welche Bonusstrukturen sie führt, gehört zur eigenen Prüfung des Anbieters. In der Schweiz hat sie keine Anker.
Wofür sich die App nicht eignet. Wer in der Schweiz wohnt, profitiert vom BGS-Schutz, der nur bei den zwei nationalen Anbietern greift. Dieser Anbieter fällt nicht in diesen Bereich.
PowBet: ausländische Marke, in der Schweiz ohne Bewilligung
Bewilligung. PowBet weist keine Schweizer Bewilligung auf. Da keine Lizenz vorliegt, die nach schweizerischem Recht (Art. 4 BGS) anerkannt wäre, agiert der Anbieter ausserhalb des legalen Rahmens. Auch hier ist die Sperrliste der Gespa relevant.
Was die App im Alltag ist. Eine ausländische Wett-App ohne Schweizer Schutzmechanik. Was sie an Wettmärkten, Quoten und Boni zeigt, ist Teil des internationalen Angebots des Anbieters — nicht des Schweizer Rechts.
Wofür sich die App nicht eignet. Wer diesen Anbieter nutzt, verzichtet auf den gesetzlichen Schutz. Da das Angebot nicht in der Schweiz lizenziert ist, ergeben sich Risiken bei der Zahlungsabwicklung und Einziehung von Gewinnen.
Donbet: ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung
Bewilligung. Donbet fehlt die Schweizer Bewilligung. Die genutzten Lizenzen haben innerhalb der Schweiz keine Rechtskraft (Art. 4 BGS). Der Zugriff auf das Angebot kann durch die Gespa unterbunden werden, falls die Domain auf die Sperrliste gelangt.
Was die App leistet. Sie ist Teil des internationalen Wettangebots des Anbieters. Welche Spiele und Quoten sie führt, gehört zur Eigenprüfung. Der Schweizer Schutz greift nicht.
Wofür sich die App nicht eignet. Wie bei den anderen unbewilligten Anbietern gilt auch hier: Es fehlt der Schweizer Rechtsrahmen, wodurch Nutzer keine Sicherheit bei ihren Ein- und Auszahlungen geniessen.
BetLabel: ausländische Marke, in der Schweiz nicht zugelassen
Bewilligung. BetLabel ist in der Schweiz nicht bewilligt. Da andere Jurisdiktionen in der Schweiz keine Rechtsgrundlage für Sportwetten bieten (Art. 4 BGS), ist das Angebot nicht zugelassen. Die Sperrliste der Gespa findet auch hier Anwendung.
Was die App im Alltag ist. Eine ausländische Wett-App. Was sie anbietet, hält der Anbieter fest; der Schweizer Schutz gilt nicht.
Wofür sich die App nicht eignet. Für Schweizer Wohnsitz-Wettende, die im BGS-System spielen wollen.
Funbet: ausländischer Anbieter, ohne Schweizer Wirkung
Bewilligung. Funbet führt keine Schweizer Bewilligung, weshalb die Lizenz des Anbieters in der Schweiz keine Rechtswirkung entfaltet (Art. 4 BGS). Das Angebot ist nicht durch die Gespa zugelassen und kann jederzeit gesperrt werden.
Was die App im Alltag ist. Eine internationale Wett-App ohne Anker im Schweizer Recht. Wer sie nutzt, spielt ohne Schutz — anonymes Spielen wird möglich, sobald die App kein Schweizer Konto verlangt.
Wofür sich die App nicht eignet. Das Angebot richtet sich nicht an die gesetzlichen Standards der Schweiz. Wer auf rechtliche Sicherheit und Schutz durch das Geldspielgesetz Wert legt, sollte andere Alternativen wählen.
Wer in der Schweiz tatsächlich eine Wett-App nutzt — und was das kostet
Die Zahl der Apps auf dem Bildschirm sagt wenig; die Frage ist, wer in welchem Kanton welche App öffnen darf. Wer in der Deutschschweiz wohnt, hat eine legale Wahl und acht rechtswidrige. Wer in der Romandie wohnt, hat dieselbe Konstellation mit umgekehrten Vorzeichen. Wer im Tessin wohnt, wird von Swisslos bedient, nicht von der Loterie Romande. Wer in Liechtenstein wohnt, hat zur Swisslos eine Verbindung — und keine andere legale.
Was die zwei bewilligten Apps gemeinsam haben, ist die Mechanik: Identitätsprüfung beim ersten Login, Verlustlimiten, die vor der ersten Wette stehen, Spielsperren mit Registereintrag, Auszahlung nur auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Konto. Was sie unterscheidet, ist der Geschmack: Sporttip trägt die Handschrift einer Genossenschaft, Jouez Sport die einer Westschweizer Veranstalterin mit einer dichten Verkaufsstellenstruktur. Beide Apps sind Werkzeuge eines kontrollierten Markts, nicht Produkte einer grenzenlosen Industrie.
Was die acht ausländischen Apps gemeinsam haben, ist ihre Wirkung in der Schweiz: keine. Sie haben weder Spielsperre noch Auszahlungssicherheit, weder Schutz vor Konfiskation noch einen Beschwerdeweg. Sie können auf der Sperrliste stehen und durch VPN umgangen werden — was die Rechtslage nicht verändert.
Werbewirkung, Boni und Steuern im Schweizer Wettalltag
Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und kann mit Bussen bis 500’000 Franken geahndet werden. Werbung für bewilligte Wetten darf nicht in die Irre führen, nicht aufdringlich sein und nicht Minderjährige oder gesperrte Personen ansprechen (Art. 74 BGS). Eine zeitliche Werbebeschränkung — etwa ein Werbeverbot nachts — kennt das Schweizer Recht nicht. Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa; 2025 hat sie 24 Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt.
Boni und Promotionen sind also kein rechtsfreier Raum: Sie sind bewilligungspflichtig und zeitlich beschränkt. Was eine App an Bonus verspricht, ist in den Spielregeln der jeweiligen Veranstalterin hinterlegt. Bei Sporttip sind das der Kombiboost mit gestaffelten Prozentsätzen (5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn Voraussagen mit Mindestquote 1.50), die Quoten- und Profitboosts (beide einmal pro Wettenden nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, bei Cash-Out verfällt der Boost). Welche Bonusmechanik Jouez Sport einsetzt, ist Teil ihrer Spielregeln.
Steuerlich sind Gewinne aus Schweizer Grossspielen bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Bundesweit liegt der Freibetrag seit 1. Januar 2026 bei 1’071’000 Franken (2025: 1’070’400 Franken). Über der Schwelle werden 35 Prozent Verrechnungssteuer einbehalten, die bei der Steuererklärung zurückgefordert werden können. Der durchschnittliche Wettende erreicht diese Schwelle nicht und zahlt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer. Der Freibetrag gilt pro Wettgewinn, nicht pro Jahr. Was im Kanton gilt, variiert; wer über dem Freibetrag liegt, fragt den Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer; die kantonale Praxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch unabhängig vom Betrag als voll steuerbares Einkommen.
Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz existiert nicht. Wettende zahlen auf den Einsatz keine zusätzliche Steuer; die App zeigt den Einsatz, die Quote und den Brutto-Gewinn, fertig.
FAQ
Welche Sportwetten-App ist in der Schweiz die beste, und welche Kriterien sind dafür sinnvoll?
Die Frage «beste» verwechselt Ranking mit Eignung. In der Schweiz sind nur zwei Apps legal: Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein sowie Jouez Sport für die Westschweiz. Was eine App zur passenden macht, sind Bewilligung, Bedienung am Touchscreen, Verlustlimiten und Auszahlungsweg. Wer in der Deutschschweiz wohnt, hat genau eine legale Wahl; wer die Romandie bewohnt, hat die andere.
Welche Wett-Apps dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, nur Swisslos und Loterie Romande?
Nur diese beiden. Das BGS begrenzt die Zahl der Veranstalterinnen für Sportwetten auf zwei, Swisslos (mit der Marke Sporttip) und die Loterie Romande (mit der Marke Jouez Sport). Jede bedient ihr Vertragsgebiet. Jede andere in der Schweiz aktive Wett-App hat keine Schweizer Bewilligung, kann auf der Gespa-Sperrliste stehen und entfaltet in der Schweiz keine Schutzwirkung.
Muss ein Konto in der App eröffnet werden, und welche Angaben verlangt die Identitätsprüfung?
Ja, vor der ersten Wette wird ein Spielerkonto mit Ausweisprüfung eröffnet. Bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet und keine bestehende Spielsperre. Eine Person darf sich nur einmal registrieren. Der Ausweis wird hochgeladen, die Daten werden ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Die Loterie Romande verfährt nach demselben Muster.
Wie lassen sich Verlustlimiten in der App setzen, und wann wirkt eine Erhöhung?
Bei Sporttip werden Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Wette gesetzt, mit Obergrenze 9’999 Franken und 1’000 Franken für unter 21-Jährige. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden — diese Selbstbindung ist strenger als das BGS, das nur 24 Stunden verlangt. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen.
Auf welches Konto wird ein Gewinn aus der App ausbezahlt?
Gewinne gehen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, das auf den Namen des Wettenden lautet. Bei Swisslos werden Gewinne bis 1’000 Franken pro Quittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über 1’000 Franken werden innert drei Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen. Spielguthaben wird zweimal pro 365 Tage gratis ausgezahlt, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Auszahlungen auf fremde Konten, Kryptowallets oder Bargeldabholung gibt es im bewilligten System nicht.
Was bedeutet es, wenn die App eines ausländischen Anbieters auf der Sperrliste der Gespa steht?
Die Gespa-Sperrliste enthält Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS blockieren. Wer die App über ein Schweizer Netz ohne VPN öffnen will, erreicht sie nicht. Die Sperre ist eine Zugangssperre, kein rechtlicher Freibrief: Wer die App via VPN öffnet, spielt in der Schweiz weiterhin gegen das BGS, mit allen Konsequenzen bei Ein- und Auszahlung. Die Liste wird regelmässig aktualisiert; Ersatzdomains werden innert Stunden nachgezogen.
Apps – Quoten Rechner Info
Inhalt erstellt vom Team «Quoten Rechner Info»
