Bonus ohne Einzahlung beim Wettanbieter: was in der Schweiz tatsächlich geht

Updated Oktober 2026
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Aktualisiert am 20. Oktober 2026 und abgeglichen mit der Bewilligungs­lage, die die Gespa (Eidgenössische Spielbankenkommission, hier zuständig: die Interkantonale Geldspielaufsicht) und die beiden bewilligten Veranstalter selbst führen.

Eine kleine Pappschachtel, mit Schnur zugebunden, steht auf einem Fensterbrett, draussen ein verregneter Hinterhof.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Wer in der Schweiz nach einem «Wettbonus ohne Einzahlung» sucht, stösst sehr schnell auf eine Mauer. Nicht weil das Angebot schlecht wäre, sondern weil das Geldspielgesetz Gratisspiele und Gratisguthaben an die vorgängige Zustimmung der Aufsicht bindet. Was bleibt, sind kleine, klar befristete Aktionen der zwei bewilligten Veranstalter – Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport – sowie eine lange Liste ausländischer Seiten, die in der Schweiz keine Bewilligung haben und keinen Schutz bieten. Der folgende Überblick erläutert, was es tatsächlich gibt, worauf zu achten ist und für wen sich die Angebote lohnen.

Rechtslage: was die Bewilligung in der Schweiz bedeutet

Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) teilt Geldspiele in zwei Klassen. Sportwetten sind Grossspiele, nicht Lotterien, nicht Geschicklichkeitsspiele. Für Grossspiele braucht ein Anbieter zwei Bewilligungen: eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Die Aufsicht liegt seit dem 1.1.2021 bei der Gespa, dem gemeinsamen Organ der Kantone; das ESBK beaufsichtigt in der Schweiz nur die Spielbanken, nicht die Sportwetten. Eine ausländische Lizenz – gleich aus welchem Land – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS), und Werbung für nicht bewilligte Angebote ist verboten, mit Bussen bis CHF 500’000 (Art. 74 Abs. 3, Art. 131 BGS).

Ein schwerer Holzschreibtisch in einem Büro mit hohen Fenstern, Tageslicht fällt breit auf die leere Platte.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das sind Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Ein dritter Anbieter kann in der Schweiz keine Bewilligung erhalten. Was diese beiden anbieten dürfen, steht zudem auf einer geschlossenen Liste der Gespa (genehmigte Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, Stand 10.09.2026): Corner- oder Kartenmärkte und Esports fehlen dort, Qualifikations­runden und Frauen­wettbewerbe nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Wer auf Politik, Wetter oder TV-Shows wetten will, findet in der Schweiz kein bewilligtes Angebot.

Wer wo spielen darf

Ein Online-Konto bei Sporttip bekommt nur, wer im Vertragsgebiet der Swisslos wohnt: die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer seinen Wohnsitz in einem Westschweizer Kanton hat (FR, GE, JU, NE, VD, VS), kann nur bei Jouez Sport ein Online-Konto eröffnen. Diese Trennung ist nicht historisch gewachsen, sondern im Geldspielkonkordat festgehalten. Wer umzieht, muss in der Regel das alte Konto schliessen und im neuen Vertragsgebiet ein neues eröffnen.

Eine Tasse Kaffee und ein Bleistift liegen auf einem sonnenbeschienenen Küchentisch neben einem leeren Notizblock.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Warum die Liste der Anbieter kurz bleibt

Die kurze Liste ist nicht das Ergebnis einer konservativen Politik, sondern einer bewussten Entscheidung des Gesetzgebers. Der Reinerlös der beiden Veranstalter fliesst in gemeinnützige Zwecke der Kantone (Art. 125 BGS). Ein offener Markt mit vielen privaten Buchmachern würde diese Mittelverteilung aushöhlen, und gleichzeitig würde die Aufsicht über Gratisspiele und Gratisguthaben – also genau die Angebote, die diese Seite interessieren – bei vielen Anbietern ungleich schwerer. Das Ergebnis: zwei Anbieter, geschlossene Wettliste, kontrollierte Werbung. Wer in der Schweiz spielt, spielt bei einem dieser beiden Veranstalter – oder spielt ohne Schweizer Bewilligung.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

20Bet, myBet, BC.Game, BassBet, Unibet, 22Bet, bet-at-home und 1Bet sind in der Schweiz nicht zugelassen. Wer dort ein Konto eröffnet, spielt ausserhalb des BGS: keine Verbindung zur Schweizer Spielsperre, kein Schweizer Beschwerdeweg, keine Schweizer Sperrlisten-Eintragung des Anbieters selbst, dafür die Möglichkeit, dass die Gespa die Domain auf die Sperrliste setzt und der Zugang in der Schweiz per DNS gesperrt wird. Eine ausländische Lizenz schützt in der Schweiz nicht – weder Curaçao, Malta noch eine deutsche GGL-Lizenz. Werbung für solche Angebote in der Schweiz ist eine Widerhandlung gegen Art. 74 Abs. 3 BGS und wird mit Busse geahndet; wer spielt, macht sich nicht strafbar, riskiert aber die Einziehung von Einsatz und Gewinn im Strafverfahren gegen den Anbieter und die volle Besteuerung der Gewinne nach kantonalem Recht.

Verantwortung beim Spielen: Limiten, Sperre und Steuern

Auch Gratisspielguthaben unterliegt den selbst gesetzten Limiten. Bei Sporttip muss jede spielende Person vor der ersten Wette Verlust­limiten für 1, 7 und 30 Tage setzen – Obergrenze CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungs­limite für jeweils 30 Tage festlegen. Was die Statistik oft zitiert – Gespa-Testkäufe 2025: 47.5 % von 200 Versuchen an Verkaufsstellen haben an Minderjährige verkauft – zeigt, dass der Schutz an der Ladenkasse nicht so dicht ist, wie der Gesetzgeber es gerne hätte; die eigenen Limiten sind umso wichtiger.

Wer sich selbst sperren will, kann den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage aussetzen; eine vorzeitige Aufhebung ist ausgeschlossen. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen, das auch für Casinos und Online-Casinos sowie für Liechtenstein wirkt. Diese Sperre ist nicht verhandelbar und gilt auch dann, wenn der Anbieter nicht in der Schweiz bewilligt ist – sofern der Anbieter am Register angeschlossen ist, was nur die bewilligten Veranstalter sind. Wer sich also bei einem ausländischen Buchmacher sperren lässt, sperrt sich dort und nicht in der Schweiz.

Steuern auf Gewinne

Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind in der Schweiz einkommens­steuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn – der Bund setzt diese Schwelle auf CHF 1’071’000 ab 1.1.2026 (2025: CHF 1’070’400), die Kantone haben ihre eigenen Schwellen, die je nach Kanton variieren. Über der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungs­steuer ein, die über die Steuer­erklärung zurückgefordert werden kann. Ein typischer Wettender bleibt deutlich unter dieser Schwelle: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Gewinne aus ausländischen Angeboten unterliegen keiner Verrechnungssteuer; einzelne Kantone – Thurgau ist das prominenteste Beispiel – behandeln Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als voll steuerbares Einkommen unabhängig vom Betrag. Wer das nicht weiss, kann in eine unerwartete Nachzahlung laufen. Die Steuerfrage ist kantonal unterschiedlich und gehört in die Beratung beim Steuerberater oder bei der kantonalen Steuer­verwaltung.

Bonus und Gratiswette: was Gratisspielguthaben in der Schweiz tatsächlich bedeutet

Neukundenangebote ohne eigene Einzahlung sind in der Schweiz keine Marktneuheit, sondern eine bewilligte Ausnahme. Das BGS verlangt für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 solcher Zustimmungen an die Loterie Romande erteilt und 8 an Swisslos. Die Zustimmung wird nicht öffentlich bekannt gegeben; was bleibt, sind die Aktionen, die Swisslos und Loterie Romande anschliessend auf ihrer Plattform aufschalten. Was Werbung in Drittstaaten als «No-Deposit-Bonus» bewirbt, ist hier ein Gratisspielguthaben: ein Betrag auf dem Spielkonto, der nicht auszahlbar ist, der an Bedingungen geknüpft ist und der nur eine begrenzte Zeit gültig bleibt.

Die «Neukundenangebot»-Aktionen der beiden Veranstalter

Die Loterie Romande hat vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» durchgeführt. An 7 Aktionstagen gab es in den Stadien der National League Codes zu sammeln; wer den Code innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist keine Marketing­phantasie, sondern das tatsächliche «Neukunden­angebot» der bewilligten Veranstalter im Beobachtungs­zeitraum: ein kleiner, klar befristeter Betrag, der eine konkrete Handlung im Stadion belohnt.

Swisslos hat im selben Zeitraum keine vergleichbare offene Aktion kommuniziert, die Gratisspielguthaben ohne Einzahlung vergibt. Was Swisslos stattdessen anbietet, sind bewilligte Quoten- und Profitboosts auf Sporttip, kombiniert mit dem Sporttip-Kombiboost. Der Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert; ein Cash-Out lässt den Boost verfallen. Auch Quotenboosts gelten nur online, nur für Prematch-Einzelwetten, und sind pro Person nur einmal nutzbar.

Die wichtigste Bedingung: nicht auszahlbar

Das hartnäckigste Merkmal eines Schweizer Gratisspielguthabens ist seine fehlende Auszahlbarkeit. Bei Swisslos wird Gratisspielguthaben aus Promotionen gemäss den Online-Bedingungen (gültig ab 13.01.2025) ausdrücklich von der Auszahlung ausgeschlossen. Wer CHF 10 Spielguthaben geschenkt bekommt und damit einen Wettgewinn von CHF 50 erzielt, kann sich die CHF 50 auf das Bankkonto auszahlen lassen – nicht aber die ursprünglichen CHF 10. Das gilt auch für die Loterie Romande, deren Spielregeln festhält, dass Gratisspielguthaben nicht auszahlbar ist. Werbung, die von einem «CHF 10 Bonus» redet, verschweigt diese Bedingung; wer sie nicht liest, sucht den Betrag später auf dem Konto und findet ihn nicht.

Vergleich der zehn Anbieter in der Schweiz

Die Liste der zehn Anbieter auf dem Schweizer Markt ist tatsächlich eine Liste von zweieinhalb: zwei bewilligte Veranstalter, die zusammen das ganze Inland abdecken, und acht ausländische Anbieter, die in der Schweiz keine Bewilligung haben und in der kompletten Tabelle als «ohne Schweizer Bewilligung» erscheinen. Wer in der Schweiz spielt, hat damit nur eine echte Wahl zwischen den beiden Inland-Veranstaltern – was das «Vergleich» auf dieser Seite wesentlich macht, ist die Frage, welcher der beiden für welche Spielende besser passt. Die ausländischen Anbieter sind in der Tabelle aufgeführt, weil sie von Spielenden in der Schweiz gesehen und genutzt werden, aber jeder von ihnen trägt denselben Rechts­vorbehalt: keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an die Schweizer Sperrliste, keine Schweizer Beschwerdestelle.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip bewilligt (Veranstalter- und Spiel­bewilligung, BGS) SWISSLOS Inter­kantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport bewilligt (Veranstalter- und Spiel­bewilligung, BGS) Société de la Loterie de la Suisse Romande; Aufsicht Gespa
20Bet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz ausgewiesen nicht bezogen auf CH; Aufsicht Gespa nicht zuständig
myBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz ausgewiesen nicht bezogen auf CH; Aufsicht Gespa nicht zuständig
BC.Game ohne Schweizer Bewilligung Lizenz ausgewiesen nicht bezogen auf CH; Aufsicht Gespa nicht zuständig
BassBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz ausgewiesen nicht bezogen auf CH; Aufsicht Gespa nicht zuständig
Unibet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz ausgewiesen nicht bezogen auf CH; Aufsicht Gespa nicht zuständig
22Bet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz ausgewiesen nicht bezogen auf CH; Aufsicht Gespa nicht zuständig
bet-at-home ohne Schweizer Bewilligung Lizenz ausgewiesen nicht bezogen auf CH; Aufsicht Gespa nicht zuständig
1Bet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz ausgewiesen nicht bezogen auf CH; Aufsicht Gespa nicht zuständig

Die Spalte «Veranstalter / ausgewiesene Lizenz» trägt für die Inland­anbieter den Namen der Träger­genossenschaft bzw. der Société de la Loterie de la Suisse Romande, für die ausländischen Anbieter den gleichen Hinweis, weil keine dieser Marken in der Schweiz eine ausgewiesene Bewilligung vorlegt. Die Aufsicht Gespa veröffentlicht keine Liste der im Ausland bewilligten Anbieter; was sie veröffentlicht, ist die Sperrliste der Domains, die in der Schweiz per DNS blockiert werden. Wer auf einer Domain spielt, die dort gelandet ist, kann in der Schweiz nicht mehr zugreifen – und das ist der einzige Mechanismus, mit dem die Gespa ausländische Anbieter tatsächlich aus dem Markt drängt.

Swisslos Sporttip

Swisslos ist die Genossenschaft der Deutschschweizer Kantone plus Tessin und Liechtenstein, das Produkt heisst Sporttip. Wer dort spielt, spielt auf einer breiten Palette von Sportarten, aber strikt innerhalb der Gespa-Liste (genehmigte Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, Stand 10.09.2026). Das heisst: keine Esports, keine Corner/Kartenmärkte, keine Frauen-Wettbewerbe ausser den explizit gelisteten. Die Mindest­einsätze sind tief (CHF 1 für Einzel- und Kombi­wetten), die Höchsteinsätze moderat (CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombi­wette, CHF 10’000 pro System­wette), und Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern – wer über der Limite wettet, wird abgelehnt.

Was Sporttip für Spielende mit Bonus-Affinität interessant macht, ist das Bonus- und Boost-System, das vollständig online läuft. Der Kombiboost bringt 5–100 % Bonus auf den Nettogewinn einer Wette mit mindestens vier Voraussagen (Quote je mindestens 1.50). Quoten- und Profitboosts gelten nur online, nur Prematch, pro Person nur einmal. Cash-Out ist verfügbar für Einzel-, Kombi- und Langzeit­wetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiger Cash-Out; eine Garantie pro Markt gibt es nicht. Wer auf Sporttip mit Bonus spielt, spielt also in einem sehr strukturierten System: Aktionen sind bewilligt, an Bedingungen geknüpft, einmalig nutzbar und enden mit klaren Fristen.

Wofür passt Sporttip: für Spielende in den 19 Vertrags­kantonen plus Tessin und Liechtenstein, die wissen wollen, dass jeder Franken Einsatz und jeder Franken Gewinn unter Schweizer Aufsicht steht, die das Bonus-System nutzen wollen, das die Gespa bewilligt hat, und die mit der geschlossenen Wettliste leben können. Wer Esports oder exotische Märkte sucht, ist hier falsch.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS, das Produkt heisst Jouez Sport. Der Hauptsitz ist in der Avenue de Provence 14 in Lausanne, 2’350 Verkaufs­stellen in der Westschweiz, 221 Mitarbeitende. Die Loterie Romande hat im Jahr 2025 von der Gespa 24 Zustimmungen für Gratisspiele und Gratisguthaben erhalten – mehr als Swisslos – und hat das im Beobachtungs­zeitraum in Aktionen wie «JouezSport – Patinoires et Stades» umgesetzt: CHF 10 Spielguthaben, 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, an Aktionstagen in den Stadien der National League.

Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber auf das Bank­konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben bleibt nicht auszahlbar. Wer in der Romandie wohnt und ein «Neukunden­angebot» in Form von CHF 10 Spielguthaben will, bekommt es hier – und zwar nur hier, weil die Aktion an den Wohnsitz im Vertrags­gebiet gebunden ist.

Wofür passt Jouez Sport: für Spielende in der Romandie, die eine konkrete kleine Aktion mit echtem CHF-Betrag suchen, die mit dem Stadionbesuch verbunden ist, und die wissen, dass das CHF 10 nominal, real aber unter CHF 5 wert ist. Für alles andere gilt das, was für Sporttip gilt: Schweizer Aufsicht, geschlossene Wettliste, keine Esports, keine exotischen Märkte.

Ausländische Anbieter

Die ausländischen Anbieter in der Tabelle – 20Bet, myBet, BC.Game, BassBet, Unibet, 22Bet, bet-at-home, 1Bet – haben in der Schweiz keine Bewilligung, kein ausgewiesenes Lizenzverhältnis zur Gespa und keinen Anschluss an die Schweizer Spielsperre. Jeder dieser Anbieter kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden, was in der Praxis DNS-Blockade durch Schweizer Provider bedeutet; das geschieht nachweislich regelmässig (Ende 2025: 671 Domains auf der Liste). Wer dort spielt, spielt ausserhalb der Schweizer Aufsicht, mit ausländischem Recht, mit fremder Beschwerde­stelle und mit dem Risiko, dass die Gespa die Domain blockt, während das Konto noch offen ist.

Für die Schweiz gilt: Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, sollte sich bewusst sein, dass das kein «freierer Markt» ist, sondern ein Markt ohne Schweizer Aufsicht. Wer in der Schweiz wohnt und einen Bonus ohne Einzahlung bei einem ausländischen Anbieter annimmt, akzeptiert damit die ausländischen Geschäfts­bedingungen, die ausländische Steuer­praxis und die Tatsache, dass eine Schweizer Spielsperre dort nicht greift. Das ist eine bewusste Entscheidung; eine Empfehlung ist es nicht.

Wofür diese Anbieter nicht passen: für Spielende in der Schweiz, die unter Schweizer Aufsicht spielen wollen. Wofür sie passen: für Spielende, die bewusst das Risiko einer ausländischen Plattform tragen, mit dem Wissen, dass die Gespa sie aus dem Schweizer Markt drängen kann. Diese Seite empfiehlt keine ausländischen Anbieter; sie beschreibt nur, was auf dem Markt ist und unter welchen Bedingungen.

Überblick: was Bonus ohne Einzahlung in der Schweiz wert ist

Ein Bonus ohne Einzahlung in der Schweiz ist ein kleines, klares Instrument mit klaren Grenzen. Wer ein Gratisspielguthaben erhält, sollte drei Dinge wissen, bevor sie oder er die erste Wette platziert: Das Guthaben ist nicht auszahlbar, es ist in der Regel 30 Tage gültig, und es unterliegt denselben Limiten, die jede Wette auf dem bewilligten Veranstalter hat (Verlust­limiten für 1, 7 und 30 Tage, Einsatzlimiten). Wer diese drei Punkte kennt, kann das Guthaben nutzen, ohne eine böse Überraschung zu erleben.

Die Mechanik des Bonus ohne Einzahlung

Ein Bonus ohne Einzahlung ist im Schweizer Markt ein Gratisspielguthaben, das die Gespa für die Aktion bewilligt hat. Es wird auf das Spielerkonto gebucht, ohne dass die Spielende etwas eingezahlt hat. Es ist nicht auszahlbar. Es kann für Wetten oder Spiel­einsätze verwendet werden, je nach Aktion eingeschränkt auf ein bestimmtes Spiel oder eine bestimmte Sportart. Wenn ein Gewinn aus dem Einsatz des Gratisspielguthabens erzielt wird, wird der Gewinn ausgezahlt, das ursprüngliche Guthaben nicht. Das ist die zentrale Mechanik, und sie wiederholt sich über alle Aktionen hinweg.

Was eine Gratiswette in Euro und Rappen ist

CHF 10 nominal, real zwischen CHF 4 und CHF 5 erwarteter Wert auf einem fairen Markt – das ist die Grössenordnung, mit der Spielende rechnen müssen. Wer ein höheres Bonus-Versprechen sieht, das nicht aus einem bewilligten Veranstalter stammt, sollte prüfen, ob die Bedingungen tatsächlich eingehalten werden können oder ob das Versprechen in den Geschäfts­bedingungen eingeschränkt wird. Die Gespa hat im Jahr 2025 32 Zustimmungen für Gratisspiele erteilt – die Gesamt­summe der Branche ist klein und überschaubar.

Wann sich der Aufwand überhaupt lohnt

Der Zeitaufwand, ein Gratisspielguthaben zu aktivieren, ist klein. Wer in einem der beiden Vertrags­gebiete wohnt und ein Konto hat, kann das Guthaben in 30 Tagen einsetzen, kombiniert mit Wetten, die ohnehin geplant sind. Wer noch kein Konto hat, muss eines eröffnen – und das ist mit Identitäts­prüfung, Ausweis­upload und Limiten­setzung ein Aufwand, der sich nur lohnt, wenn das Guthaben tatsächlich genutzt wird. Wer keinen Wohnsitz in einem Schweizer Vertrags­gebiet hat, kann das Guthaben formal nicht nutzen, weil das Konto nicht eröffnet werden kann.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es bei Swisslos oder Loterie Romande einen Wettbonus ohne eigene Einzahlung?

Ja, in Form eines bewilligten Gratisspielguthabens. Die Loterie Romande hat im Beobachtungs­zeitraum CHF 10 Spielguthaben an Aktionstagen in National-League-Stadien verteilt (Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades», 17.12.2025–10.03.2026). Swisslos hat im selben Zeitraum keine vergleichbare offene Aktion kommuniziert. Beide Veranstalter können solche Aktionen anbieten, brauchen aber die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); die Aktionen sind jeweils befristet, an eine Handlung gebunden und nicht auszahlbar.

Warum bieten die beiden bewilligten Veranstalter nur wenige und kleine Aktionen an?

Weil das BGS Gratisspiele und Gratisguthaben an die Gespa-Zustimmung bindet. Wer in der Schweiz ein Grossspiel veranstalten will, braucht eine Veranstalter­bewilligung und eine Spiel­bewilligung; Gratisspiele sind eine zusätzliche Hürde. Die Gespa hat 2025 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt – die Gesamt­zahl der Aktionen pro Jahr ist damit überschaubar, und jede Aktion ist einzeln zu bewilligen. Das ist kein Versehen, sondern das bewusste Design des Marktes.

Kann ein Aktionsguthaben ohne Einzahlung direkt ausbezahlt werden, oder bleibt es an Bedingungen gebunden?

Das Aktionsguthaben selbst bleibt nicht auszahlbar – nur ein Gewinn, der mit dem Guthaben erzielt wurde. Bei Swisslos ist das in den Online-Bedingungen ausdrücklich festgehalten; bei der Loterie Romande gilt dasselbe. Wer mit dem CHF 10 Spielguthaben eine Wette gewinnt, kann den Gewinn auf das Bankkonto überweisen; das CHF 10 Guthaben wird beim Auszahlen aufgebraucht und steht nicht mehr zur Verfügung.

Wird der Einsatz einer Gratiswette bei einem Gewinn mit zurückgezahlt?

Nein. Bei Gratisspielguthaben wird der Gewinn ausgezahlt, der Einsatz nicht. Die Schweizer Veranstalter vergeben in der Regel Gratisspielguthaben und keine Gratiswetten mit fixer Quote, aber das Ergebnis ist dasselbe: der Gewinn kommt, das ursprüngliche Guthaben nicht. Wer eine Werbung liest, die einen «CHF 10 Bonus» verspricht und einen «Gewinn bis CHF X» in Aussicht stellt, sollte genau prüfen, ob das CHF 10 nominal gemeint ist oder als maximaler Auszahlungs­betrag.

Was bedeutet es für Wettende, wenn ausländische Seiten einen Bonus ohne Einzahlung ausloben?

Ein ausländischer Anbieter hat in der Schweiz keine Bewilligung, keinen Anschluss an die Schweizer Spielsperre und keine Schweizer Beschwerde­stelle. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen, was die DNS-Blockade durch Schweizer Provider auslöst; das Konto bleibt aber möglicherweise offen, der Zugang aus dem Ausland funktioniert. Wer dort spielt, akzeptiert das ausländische Recht und die ausländische Steuer­praxis – und riskiert, dass Einsatz und Gewinn im Schweizer Straf­verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, falls die Gespa gegen die Plattform vorgeht.

Wie werden Gewinne aus einem Aktionsguthaben besteuert, und was bedeutet der Steuerfreibetrag je nach Kanton?

Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind in der Schweiz bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommens­steuerfrei; der Bund setzt die Schwelle auf CHF 1’071’000 ab 1.1.2026, die Kantone haben eigene Schwellen. Über der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungs­steuer ein, die über die Steuer­erklärung zurück­gefordert werden kann. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer; einzelne Kantone behandeln sie aber als voll steuerbares Einkommen unabhängig vom Betrag, was die Frage zur kantonalen Praxis macht und nicht zur Bundes­norm. Für eine typische Wettgrösse fällt keine Steuer an; bei ausländischen Anbietern hängt die Besteuerung vom Wohnsitz­kanton ab und gehört in die Steuer­beratung.

Wird der Einsatz einer Gratiswette zurück­gezahlt?

Die Antwort hängt vom Markt ab, in dem die Gratiswette gewährt wird. In der Schweiz vergeben die bewilligten Veranstalter üblicherweise Gratisspielguthaben auf dem Wallet, nicht Gratiswetten mit fixer Quote. Wird ein Gewinn aus dem Guthaben erzielt, wird der Gewinn ausgezahlt, das eingesetzte Guthaben nicht. Anders formuliert: der Einsatz kommt nicht zurück, der Gewinn schon. Das entspricht der ausländischen Konvention, dass eine «Free Bet» den Gewinn, nicht den Einsatz, auszahlt – nur heisst das Mittel hier «Gratisspielguthaben» und nicht «Free Bet».

Wie viel ist CHF 10 Gratisspielguthaben wirklich wert?

Ein Werbeangebot in Zahlen zu giessen hilft, das Angebot gegen seine Bedingungen abzuwägen. Wer ein nicht auszahlbares CHF 10 Gratisspielguthaben auf einem Zweiwege­markt mit Quote 1.90/1.90 einsetzt, setzt auf einen Markt, dessen Auszahlungs­quote 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.95 beträgt, also 95 % – der Buchmacher behält 5 % Marge pro Einsatz. Der durchschnittliche Wert eines Gratis­einsatzes auf einem solchen Markt, dessen Gewinn ausgezahlt, dessen Einsatz aber nicht zurückgezahlt wird, berechnet sich als Guthaben × (Quote − 1) ÷ Quote × Auszahlungs­quote. Für CHF 10 und die genannten Quoten sind das rund CHF 4.50 erwarteter Wert – der reale Wert eines «CHF 10 Bonus», der sich nicht auszahlen lässt, in einem fairen Markt: weniger als die Hälfte des Nominalwerts. Bei höheren Margen sinkt der erwartete Wert entsprechend, bei niedrigeren Margen steigt er. Auf einem Markt mit Quote 2.00/2.00 auf beiden Seiten, also 100 % Auszahlungs­quote, läge der erwartete Wert bei CHF 5.00 – die Hälfte des Nominalbetrags. Das ist die Spanne, in der sich reale Werte bewegen; die Anbieter werben, die hier verglichen werden, geben CHF 10 nominal, real liegt der Wert meist zwischen CHF 4 und CHF 5.

Wichtig dabei: Das ist ein statistischer Mittelwert über viele Wetten, kein garantierter Gewinn im Einzelfall. Wer das Guthaben auf eine Quote 1.50 setzt, hat einen niedrigeren erwarteten Wert als auf einer Quote 1.90; wer es auf eine Quote 3.00 setzt, hat einen höheren erwarteten Wert, aber auch eine deutlich niedrigere Treffer­wahrscheinlichkeit. Die Aktion wird nicht durch eine bestimmte Einzelwette gewonnen oder verloren, sondern durch das Verhältnis von Bedingungen und Marktchancen.

Inhalt erstellt vom Team «Quoten Rechner Info»