Wettanbieter ohne Anmeldung in der Schweiz – wer wirklich mitmacht und wer draussen bleibt
Stand: 20. Oktober 2026 · Geprüft gegen die Gespa-Veröffentlichung der bewilligten Veranstalterinnen und die Sperrliste ausländischer Domainnamen.

Wer in der Schweiz online wetten will, kommt an einem Spielerkonto mit geprüfter Identität nicht vorbei. Wer mit «Wetten ohne Anmeldung» wirbt, kann das Versprechen hierzulande schlicht nicht halten – es sei denn, der Anbieter arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Die Rechtslage, die diesen Spagat erzeugt, ist das eigentliche Thema dieser Seite. Sie bestimmt, wer überhaupt auf den Marktplatz darf, was die Identitätsprüfung schützt und was eine Wettende verliert, wenn sie darauf verzichtet.
Rechtslage: warum Online-Sportwetten in der Schweiz ein Konto voraussetzen
Online-Sportwetten sind in der Schweiz Grossspiele im Sinn des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51). Der Bund behält die Aufsicht über Grossspiele und hat sie der interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa übertragen – nicht der ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen, einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung pro Spielform, und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Sie deckt also keinen Anbieter aus Curaçao, Malta oder Deutschland, gleich wie seriös dessen Lizenz im eigenen Land ist.

Die Kantone haben die Zahl der möglichen Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos, mit Sitz in Basel und Produktname Sporttip, organisiert das Angebot in den Deutschschweizer Kantonen, in Graubünden und Glarus, im Tessin sowie im Fürstentum Liechtenstein. Loterie Romande, mit Sitz in Lausanne, betreibt unter dem Namen Jouez Sport das Pendant in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die beiden Gebiete sind in den Statuten und Spielregeln genau benannt; dazwischen gibt es keine dritte bewilligte Veranstalterin.
Aus dieser Konstruktion folgt einiges, was auf den ersten Blick nicht zur Wettkultur passt:
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in der Schweiz und in der Regel im Vertragsgebiet der Veranstalterin sind Voraussetzung für ein Online-Spielerkonto (Art. 47 Abs. 3 VGS). Wer im Ausland lebt, kann in der Schweiz kein Konto eröffnen.
- Pro Person darf nur ein einziges Konto bestehen. Wer ein Konto bei Swisslos hat, kann nicht zusätzlich eines bei Loterie Romande eröffnen, auch wenn das Vertragsgebiet anders lautet.
- Werbungen für nicht bewilligtes Glücksspiel sind in der Schweiz verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS), und Verstösse können mit einer Busse bis zu 500’000 Franken geahndet werden (Art. 131 BGS). Der bekannte Streit der Branche hat darum weniger mit dem Werben selbst zu tun als mit der Frage, ob ein Anbieter überhaupt beworben werden darf.
Die Konsequenz für den Suchbegriff «Wettanbieter ohne Anmeldung»: alles, was diesen Begriff erfüllt, ist gleichzeitig ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Wer die Seite wechselt, wechselt nicht das Produkt – er wechselt den Rechtsraum.
Was die Spielregeln konkret vorschreiben
Die Geldspielverordnung (VGS, SR 935.511) regelt das Konto bis ins Detail. Wer ein Konto eröffnen will, muss mindestens Name, Vorname, Geburtsdatum und die Wohnsitz- oder Aufenthaltsadresse angeben (Art. 48 VGS). Die Veranstalterin eröffnet das Konto erst, wenn sie überprüft hat, dass die Angaben den Tatsachen entsprechen (Art. 49 Abs. 1 VGS). Mittel für den Identitätsnachweis sind die Kopie eines amtlichen Ausweises, eine elektronische Identität oder ein anderes von der zuständigen Aufsichtsbehörde zugelassenes Mittel (Art. 49 Abs. 2 VGS).
Gewinne und Guthaben auf dem Spielerkonto werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto überwiesen, das auf den Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Auszahlungen in Kryptowährungen sind damit im bewilligten Schweizer Markt ausgeschlossen. Wer ein Konto mehr als zwei Jahre nicht nutzt, wird aufgelöst (Art. 51 VGS).
Diese Punkte greifen ineinander. Sie sind der Grund, warum «Wetten ohne Anmeldung» in der Schweiz kein technisches Feature ist, sondern ein rechtliches Hindernis.
Spielerschutz: warum die Registrierung der Schutzschalter ist
Der Spielerschutz im Geldspielgesetz hängt am Konto, nicht am Gerät. Minderjährige dürfen an online durchgeführten Grossspielen nicht teilnehmen (Art. 72 Abs. 1 BGS), und Volljährigkeit, Wohnsitz in der Schweiz und das Fehlen einer Spielsperre nach Art. 80 BGS sind Voraussetzung für das Konto (Art. 47 VGS). Ohne Konto gibt es keine dieser Prüfungen – und damit auch keine Selbstsperre, keine Verlustlimite und keine Auszahlung an ein eigenes Zahlungskonto.

Minderjährigenschutz in Zahlen
Die Gespa führt jährlich Testkäufe an Verkaufsstellen durch. Bei der jüngsten Erhebung, 200 Versuche an 100 Verkaufsstellen der Loterie Romande im Kanton Waadt und 100 Verkaufsstellen von Swisslos im Kanton Zürich, gelang der Wettabschluss durch eine minderjährige Testperson in 47.5 % der Fälle; bei 44.5 % der Testkäufe wurde keine Alterskontrolle durchgeführt. Im Kanton Zürich verkauften 56 % der getesteten Swisslos-Stellen Sportwetten an Minderjährige, im Kanton Waadt 39 % der Loterie-Romande-Stellen. An Selbstbedienungsgeräten kam der Abschluss in 66.7 % der Fälle zustande, mit Personalkontakt nur in 44.5 %. Die Zahlen stehen für sich – sie beschreiben das Risiko am Tresen, nicht im Netz. Im Netz, wo die Identitätsprüfung Teil der Kontoeröffnung ist, findet derselbe Schutz an einer anderen Stelle statt, nämlich dann, wenn der Ausweis hochgeladen wird.
Verlust- und Einzahlungslimiten
Bevor jemand bei Sporttip eine Wette platziert, müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Oberlimite beträgt 9’999 Franken, für unter 21-Jährige 1’000 Franken. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für 30-Tage-Fenster. Die Vorgaben stammen aus den Spielregeln der Veranstalterin und gelten damit nur dort, wo es ein Konto gibt.
Selbstsperre und Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen, das auch für Casinos und das Fürstentum Liechtenstein gilt. Die Loterie Romande fragt bei der Registrierung das gemeinsame Register der Ausgeschlossenen ab; wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, bricht die Registrierung ab. Wer keine Registrierung durchläuft, ist in keinem Register eingetragen – das ist nicht dasselbe wie ausgeschlossen sein.
Wer zahlt, wenn keine Prüfung stattfand
Das Gesetz sieht vor, dass ausgeschlossene oder minderjährige Personen keine Ansprüche auf Einsätze oder Gewinne haben (Art. 45 BGS). Bei bewilligten Veranstalterinnen lässt sich das durchsetzen, weil die Spielerdaten schon beim Konto gespeichert sind. Ohne diese Daten gibt es im Streitfall weder eine Adresse noch einen Ausweis, an dem eine Forderung hängen könnte. Das ist, was Spielerschutz im Kern heisst: nicht das Versprechen, dass nichts passiert, sondern die Möglichkeit, etwas zu tun, wenn etwas passiert.
Übersicht der geprüften Anbieter: zwei Bewilligungen, acht Seiten ohne Schweizer Bewilligung
In der Übersicht der geprüften Anbieter sind zehn Anbieter gegenübergestellt. Die Reihenfolge folgt der schweizerischen Marktlage: zuerst die beiden bewilligten Veranstalterinnen, dann die ausländischen Seiten ohne Schweizer Bewilligung.
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalterin / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | bewilligt | Swisslos (Basel), interkantonale Veranstalterbewilligung |
| Loterie Romande Jouez Sport | bewilligt | Loterie Romande (Lausanne), interkantonale Veranstalterbewilligung |
| HighFlyBet | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht belegt |
| Sportuna | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht belegt |
| Betwinner | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht belegt |
| Rollbit | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht belegt |
| Rabona | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht belegt |
| Rainbet | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht belegt |
| Gamdom | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht belegt |
| Funbet | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht belegt |
Die Tafel zeigt zwei Sorten von Einträgen in einer Spalte, die gleich aussieht, aber nicht gleich gemeint ist. Eine Bewilligung der Gespa trägt das Produkt, das Vertragsgebiet und die Pflichten, die das BGS daran knüpft. Eine ausgewiesene Lizenz eines Drittstaats trägt für den Schweizer Markt nichts: Art. 4 BGS macht sie hiesig nicht geltend, der Zugang zum Schweizer Ausschlussregister fehlt, und die Sperrliste kann die Domain innert Stunden blocken.
Was die Sorten gemeinsam haben – und worin sie sich unterscheiden
Beide Gruppen nehmen Wetten an. Beide verlangen technisch eine Registrierung – was «Wetten ohne Anmeldung» je nach Anbieter bedeutet, ist denn auch die Schnittstelle, nicht das Konto selbst. Bei ausländischen Anbietern kann der Einstieg schneller gehen, wenn die KYC-Prüfung nur bei Auszahlung greift. Bei den bewilligten Veranstalterinnen greift sie früher. Was eine Wettende auf einer Seite ohne Bewilligung gewinnt, ist Tempo. Was sie verliert, ist die Verbindung zum Schweizer Schutzsystem: keine Spielsperre, keine Verlustlimite, keine Auszahlungspflicht auf ein eigenes Zahlungskonto, keine Beschwerdestelle in der Schweiz. Was eine Wettende auf einer bewilligten Seite gewinnt, ist genau dieses Schutzsystem. Was sie aufgibt, ist Tempo und Auswahl, denn das Angebot beschränkt sich auf die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettformen, und es gilt nur das Vertragsgebiet.
Was Wettanbieter ohne Anmeldung wirklich sind – und was nicht
Sucht man «Wettanbieter ohne Anmeldung», stösst man auf Werbung, die der Schweizer Begrifflichkeit ein Schnippchen schlägt. Was auf den Anbieterseiten «ohne Anmeldung» heisst, ist in der Regel keine Schweizer Bewilligung. Wer in der Schweiz wettet, ohne ein Spielerkonto zu eröffnen, hinterlässt bei keiner Schweizer Aufsicht eine Spur – und genau das ist der Punkt, an dem der Schutz aufhört.
Was «ohne Anmeldung» technisch heisst
- Der Anbieter verlangt beim Wetten keinen Schweizer Ausweis, weil er ihn nicht ausstellen kann.
- Einzahlungen laufen über Zahlungsmittel, die keine Schweizer Bankbeziehung voraussetzen, häufig Krypto-Wallets oder Karten ausserhalb der Schweiz.
- Auszahlungen erfolgen nicht zwingend auf ein Konto im Namen der Spielerin oder des Spielers.
Was daraus für die Wettende folgt
Ein Gewinn aus einer inländischen, bewilligten Wette unterliegt der Schweizer Steuerlogik mit Freibetrag und Verrechnungssteuer. Ein Gewinn aus einer ausländischen Wette fällt je nach Kanton in die Einkommenssteuer – im Thurgau etwa behandelt die kantonale Praxis Gewinne aus ausländischen Grossspielen ohne Freibetrag als steuerbares Einkommen. Das heisst nicht, dass die Steuer höher ist, sondern dass sie an anderer Stelle einkassiert wird und die Wettende sie in der Steuererklärung deklarieren muss.
Die wirtschaftliche Seite lässt sich an einem Beispiel durchrechnen. Wer mit einem Monatsbudget von 1’000 Franken auf einem ausgeglichenen Zweiwege-Markt zu Quote 1.90 gegen 1.90 wettet und den Betrag einmal umsetzt, bezahlt dafür den Marktpreis des Buchmachers. Auf einem solchen Markt liegt der Auszahlungsanteil bei rund 95 Prozent – die Quote impliziert pro eingesetztem Franken einen erwarteten Rückfluss von 95 Rappen. Der erwartete Verlust aus dem Umsatz von 1’000 Franken liegt damit bei rund 50 Franken, also fünf Prozent des Budgets. Das ist eine Bandbreite, kein Einzelfall; sie gilt nur unter der Annahme, dass tatsächlich jedes Ereignis zu 50 Prozent eintritt und der Markt keine versteckte Marge trägt. Die Zahl ist ein statistischer Mittelwert über viele Wetten, kein Versprechen auf den Einzelfall.
Wer jedes Monat 1’000 Franken umsetzt, gibt auf diese Weise rund 600 Franken pro Jahr an den Buchmacher ab – vorausgesetzt, das Spielverhalten bleibt konstant und das verwendete Produkt bewegt sich in dieser Grössenordnung. Das ist die stille Grösse hinter jedem «kostenlosen» Zugang.
Warum das «ohne Anmeldung» mit «ohne Schweizer Bewilligung» gleichgesetzt werden kann
Sucht man das Versprechen «ohne Anmeldung» auf den bewilligten Schweizer Seiten, sucht man vergebens. Swisslos und Loterie Romande verlangen beide ein Konto mit geprüfter Identität. Wer beides zugleich verspricht – Anmeldung ja, aber ohne Schweizer Bewilligung – ist eine contradictio in adiecto im Sinn der Spielregeln. Wer hier «anonym» wirbt, will einen Schweizer Kunden, der gerade die Prüfung umgehen soll, die ihn schützt. Genau diese Position ist der Kern der Vergleichbarkeit auf der Seite.
Anbieterprofile
Die Profile folgen der Reihenfolge der Tafel. Sie beschreiben jede Seite nach dem, was die Veranstalterbewilligung und die Spielregeln hergeben, und sie enden jeweils mit einer Einordnung dessen, was die Seite für eine bestimmte Wettende leistet.
Swisslos Sporttip
Swisslos mit Sitz in Basel organisiert Sportwetten unter dem Produktnamen Sporttip. Die Rechtsgrundlage ist die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Vertragsgebiet deckt die Deutschschweizer Kantone und das Tessin sowie das Fürstentum Liechtenstein ab. Wer dort mit Hauptwohnsitz lebt und volljährig ist, kann ein Konto eröffnen. Der Identitätsnachweis läuft über den hochgeladenen Ausweis, aus dem Name, Adresse und Geburtsdatum automatisch ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft werden; in Zweifelsfällen wird ein Adressnachweis verlangt.
Bei Sporttip gibt es Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage – mit Obergrenze 9’999 Franken, für unter 21-Jährige 1’000 Franken. Eine freiwillige Einzahlungslimite lässt sich zusätzlich setzen. Sporttip bietet Cash-Out bei Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out; Teilauszahlungen sind nicht möglich. Eine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt angeboten wird, gibt es nicht – der Betrag liegt zudem unter dem potenziellen Gewinn ohne vorzeitige Auszahlung und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Der Mindesteinsatz pro Wette beträgt 1 Franken, der Höchsteinsatz 1’000 Franken pro Einzel- oder Kombinationswette und 10’000 Franken pro Systemwette; Swisslos kann die Werte ohne Angabe von Gründen anpassen.
Für Wettende, die im Vertragsgebiet leben und mit einer Schweizer Karte oder Bank zahlen, ist Sporttip der seriöse Massstab. Wer hingegen ohne Wohnsitz oder im Ausland wettet, fällt durch alle Raster – und ist kein Kunde dieser Seite.
Loterie Romande Jouez Sport
Jouez Sport ist das Pendant für die Westschweiz: die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande unterhält 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende; Sitz und Kontaktadresse sind Avenue de Provence 14 in Lausanne.
Die Registrierung verlangt eine Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite) mit Foto – Pass, Identitätskarte, Schweizer Führerausweis oder Ausländerausweis B oder C. Die Wohnadresse wird mit einer Datenbank abgeglichen; im Sonderfall ist ein Wohnsitznachweis nötig, der höchstens vier Monate alt ist. Den Abschluss der Registrierung macht die Abfrage des gemeinsamen Ausschlussregisters – wer dort eingetragen ist, kann kein Konto eröffnen. Das Verfahren ist strenger, als es der Begriff «Lotterie» vermuten lässt, weil die Loterie Romande unter demselben Regime steht wie Swisslos.
Was die Seite im Alltag ausmacht, ist die Verkaufsstellenpräsenz in den Westschweizer Kantonen: wer am Schalter wettet, geht in derselben Struktur ein und aus wie die Online-Kundschaft, und die Testkäufe der Gespa betreffen auch diesen Kanal. Für eine Wettende aus der Romandie ist das die einzige bewilligte Online-Adresse; wer sich zusätzlich online bei Swisslos anmeldet, verstösst gegen die Regel «ein Konto pro Person» und riskiert die Schliessung beider Konten.
HighFlyBet, Sportuna, Betwinner, Rollbit, Rabona, Rainbet, Gamdom und Funbet
Diese acht Seiten haben gemeinsam, dass sie ohne Schweizer Bewilligung arbeiten. Eine Lizenz aus einem anderen Land – Curaçao, Malta, einer der übrigen Drittstaaten – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Sie sind nicht an die Schweizer Spielsperre angeschlossen, ihre Domains können in der Gespa-Sperrliste erscheinen und per DNS-Block innert Stunden unerreichbar werden, und es gibt hierzulande keine Beschwerdestelle.
Die Konsequenz für eine Wettende in der Schweiz hängt davon ab, was sie sucht. Wer eine schnelle Kontoeröffnung und Zahlungsmittel ausserhalb der Schweiz braucht, ist auf solchen Seiten schneller am Ziel. Wer im Inland wettet und sich auf den Schutzschalter der Schweizer Aufsicht verlässt, ist hier falsch. Das gilt unabhängig vom Marketingauftritt der Marke – der ist von der Schweizer Bewilligungslage zu trennen.
Was eine bewilligte Seite von einer Seite ohne Bewilligung wirklich unterscheidet
Die folgenden Punkte stehen nicht auf jeder Werbebanner, gehören aber zur Grundausstattung einer bewilligten Veranstalterin.
- Sperrregister. Eine Selbstsperre gilt in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein, auch für Casinos. Bei ausländischen Seiten gilt sie nur auf der Seite selbst, oft nicht einmal dort.
- Auszahlung. Gewinne gehen ausschliesslich auf ein Zahlungskonto im Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers. Das schliesst anonyme Auszahlungen aus und macht die Bankverbindung zur Bedingung.
- Spielangebot. Die Gespa führt eine Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettformen. Frauenwettbewerbe sind nur dort zugelassen, wo sie gelistet sind, Qualifikationsspiele teilweise, Eckstoss- oder Kartenmärkte und Esports gar nicht. Was die Liste nicht führt, ist auch nicht im Programm.
- Werbegrenze. Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist in der Schweiz verboten; Werbung für bewilligtes Glücksspiel darf nicht in Richtung Minderjähriger zielen. Wer im Inland wirbt, weiss, was erlaubt ist.
- Beschwerde. Die Gespa beaufsichtigt die bewilligten Veranstalterinnen; im Streitfall lässt sich der Weg über die Aufsicht gehen. Auf einer Seite ohne Bewilligung bleibt nur der Sitz im Ausland.
Eine Seite ohne Bewilligung kann einzelne dieser Punkte erfüllen – etwa eigene Spielsuchtprogramme anbieten oder Auszahlungswege vorsehen, die in einer eigenen Jurisdiktion anerkannt sind. Die Frage ist, was im Ernstfall gilt. Wenn das Schweizer Recht nicht greift, ist der Rechtsweg lang und ungewiss.
Markt, Wettformen und das, was der Buchmacher daran verdient
Das Wettangebot der bewilligten Anbieter ist geschlossen: die Gespa-Liste führt Sportarten, Wettbewerbe und Wettformen auf, und diese Liste wird gelegentlich erweitert. Was nicht drauf steht, wird nicht angeboten – das gilt für politische Wetten, für Wetterwetten, für TV-Shows und für die meisten Esports-Turniere. Innerhalb dieser Liste sind Einzelwette, Kombiwette, Systemwette und Livewette möglich. Cash-Out ist bei Sporttip vorhanden, aber nicht garantiert und nicht teilweise. Die Sporttip-Limits liegen bei 1 bis 1’000 Franken pro Einzel- oder Kombinationswette und bis 10’000 Franken pro Systemwette.
Die Marge, die ein Buchmacher auf einem Markt nimmt, lässt sich an den Quoten ablesen. Auf einem ausgeglichenen Zweiwege-Markt zu Quote 1.90 gegen 1.90 ergibt sich ein Auszahlungsanteil von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also rund 0.95 oder 95 %. Die Differenz zu 100 % ist die Marge – hier rund 5 %. Wer auf diesem Markt 1’000 Franken umsetzt, gibt im Mittel rund 50 Franken ab. Die Zahl ist ein statistischer Erwartungswert, kein Einzelfall. Auf einem Dreiwege-Markt mit Unentschieden oder einem asiatischen Handicap liegt die Marge anders, oft zwischen 2 % und 8 %, je nach Sport und Zeitpunkt der Wette.
Wer das einsetzt, sollte wissen, dass die Quote umso besser wird, je näher der Anpfiff rückt, weil der Buchmacher dann klarer sieht, wo das Geld steht. Beim Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ändert sich an der Mechanik nichts; das Angebot ist breiter, die Aufsicht dünner, und die Quoten verhalten sich zum Anbieter genauso wie überall.
Häufige Fragen
Ist Wetten ohne Anmeldung bei einem Schweizer Anbieter möglich?
Nein. Online-Sportwetten sind Grossspiele im Sinn des Geldspielgesetzes, und für sie braucht es ein Spielerkonto mit geprüfter Identität (Art. 47 und 49 VGS). «Ohne Anmeldung» heisst hierzulande: ohne Schweizer Bewilligung, und damit ohne Spielsperre, Verlustlimite und Auszahlung auf ein eigenes Konto.
Welche Angaben verlangt die Eröffnung eines Spielerkontos bei Swisslos?
Swisslos liest Name, Adresse und Geburtsdatum aus dem hochgeladenen Ausweis aus und gleicht die Daten mit Adressdatenbanken ab. E-Mail-Adresse wird per Double-Opt-In bestätigt; bei Zweifeln an der Wohnsitzadresse verlangt Swisslos einen zusätzlichen Adressnachweis. Die Rechtsgrundlage dafür findet sich in Art. 48 und 49 VGS.
Wie läuft die Identitätsprüfung bei der Loterie Romande ab?
Die Loterie Romande verlangt die Kopie eines Ausweises mit Foto – Pass, Identitätskarte, Schweizer Führerausweis oder Ausländerausweis B oder C – sowie die Bestätigung der Wohnadresse über eine Datenbank. Den Abschluss der Registrierung macht die Abfrage des gemeinsamen Ausschlussregisters; bei einem Eintrag bricht die Registrierung ab.
Warum ist pro Person nur ein Spielerkonto zulässig?
Das ergibt sich aus der Struktur der Schweizer Bewilligung. Pro Veranstalterin ist ein Konto pro Person möglich, und pro Person höchstens eines bei Swisslos und Loterie Romande zusammen. So lässt sich das Spielsperre- und Limitensystem wirksam führen; Doppelnutzung würde es unterlaufen.
Was riskieren Wettende bei Seiten, die ohne Anmeldung und Verifizierung Wetten annehmen?
Sie sind nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, ihre Auszahlung erfolgt nicht zwingend auf ein Konto im eigenen Namen, und ein Konflikt mit der Aufsicht findet im Ausland statt. Im Inland können die Gewinne aus ausländischen Grossspielen zudem in einigen Kantonen ohne Freibetrag steuerbar sein. Der Zugang kann zudem jederzeit per DNS-Block gesperrt werden, was das eigene Guthaben einfriert.
Auf welches Konto werden Gewinne ausbezahlt, und warum muss es auf den eigenen Namen lauten?
Gewinne und offene Guthaben werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto im Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers überwiesen (Art. 50 Abs. 2 VGS). Das schliesst Überweisungen an Dritte und anonyme Empfänger aus und ist Teil der Geldwäschereibekämpfung – auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung gibt es diese Pflicht nicht, weshalb dort auch andere Auszahlungswege angeboten werden.
Rechtslage – Quoten Rechner Info
Inhalt erstellt vom Team «Quoten Rechner Info»
