Rechtslage
Eine Rechnung, die bei einer günstigen Quote endet, sagt nichts über den rechtlichen Status des Anbieters. Massgebend ist das Geldspielgesetz (BGS), das seit dem 1. Januar 2019 gilt, und die Gespa wacht als Aufsicht darüber.
Zur Sprache kommen Legalität und Seriosität, die Besteuerung von Gewinnen sowie Begriffe wie «ohne Anmeldung», «mit deutscher Lizenz» und «ohne Limit». Eine Zulassung in Deutschland genügt in der Schweiz nicht.
Wer bei einem Anbieter ohne Bewilligung wettet, macht sich nicht strafbar, hat dort aber weder Spielsperre noch Schweizer Aufsicht. Beim Bund ist ein Gewinn der Schweizer Veranstalterinnen bis CHF 1’071’000 steuerfrei, und zwar pro Gewinn; kantonal gilt je nach Kanton eine eigene Regel.
